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André Kuper

04.12.2024 Sitzungen 18/81

Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Die Anmeldung der Zwischenfrage kam erst am Ende der Rede. (Christian Loose [AfD]: Nee, die kam schon vorher!) Daher hat nun Frau Ministerin Paul für die Landesregierung das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Hafke, die Reaktion auf Ihre Rede zeigt, dass die demokratischen Fraktionen beim Thema „Kinderschutzes“ im Landtag von Nordrhein-Westfalen nach wie vor an einem Strang ziehen. Dafür möchte ich Ihnen ganz herzlich danken. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) 04.12.2024 Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und damit auch vor sexualisierter Gewalt ist ein zentrales Anliegen der nordrhein-westfälischen Landesregierung und auch der vorherigen Landesregierung. Letzteres füge ich hinzu, um deutlich zu machen, dass das legislaturperiodenübergreifend der Fall ist. Das umschließt, die Bereiche der Prävention, der Intervention und der Hilfe für Betroffene zu stärken und notwendige Weiterentwicklungen umzusetzen. Hierzu zählt natürlich auch die konsequente Umsetzung von Kinderschutzkonzepten. Diese müssen dort greifen, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten, wo sie sich sicher fühlen können müssen und wo Eltern die Gewissheit haben müssen, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind. Die Stärkung von Kinderschutz und Kinderrechten bedeutet, dass wir hinschauen und in den Blick nehmen, welche strukturellen Bedingungen Gewalt begünstigen können. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht Konzepte zum Schutz vor Gewalt vor und koppelt diese Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Das Landeskinderschutzgesetz NRW konkretisiert diese bundesgesetzliche Grundlage in § 11 dahin gehend – darauf wurde auch schon hingewiesen –, dass ein Kinderschutzkonzept Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, physischer und sexualisierter Gewalt sowie vor Machtmissbrauch in der Einrichtung bzw. im Zusammenhang mit dem Angebot beinhalten soll. Dort wird im Übrigen auch normiert, dass Kinder und Jugendliche dabei zu beteiligen sind. Die Umsetzung von Kinderschutzkonzepten erfordert Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und Beratung. Die Beschäftigten müssen von Beginn an für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und Kinderschutzkonzepte zum Beispiel in Fortbildungen, Team- oder Dienstgesprächen thematisiert werden. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Landesregierung die Qualifizierung und Fachberatung zu Kinderschutzkonzepten mit jährlich rund 12 Millionen Euro. Kinderschutzkonzepte – das ist ganz zentral – müssen gelebt werden, um wirksam zu sein. Das ist voraussetzungsvoll. Deshalb ist die Fachberatung ein entscheidender Baustein. Zusätzlich sind Beratung und Fortbildung wichtig. Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine Struktur aufgebaut, die die Träger und Einrichtungen vor Ort dabei unterstützen soll – mit der Landesfachstelle und deren Regionalstellen in den Regierungsbezirken sowie mit den vom Land geförderten speziellen Beratungsstellen. Zudem stehen in der Landesfachstelle qualifizierte Schutzkonzeptberaterinnen und -berater zur Unterstützung von Trägern bei der Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes zur Verfügung. Landtag Neben der finanziellen Unterstützung durch die Landesregierung wurde seitens meines Hauses als oberste Landesjugendbehörde mit Trägern von Einrichtungen und Angeboten ein Prozess zur Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich der Kinderschutzkonzepte angestoßen. Unter Beteiligung der Landesjugendämter sollen mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen sowie den Verbänden der Träger Vereinbarungen zur Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich der Kinderschutzkonzepte getroffen werden. Das ist ebenfalls bereits in § 11 Abs. 6 festgeschrieben. Kinderschutzkonzepte müssen gelebt und selbstverständlich auch weiterentwickelt werden. Durch das Landeskinderschutzgesetz wurden nicht nur Normen zum Vorhandensein solcher Konzepte gesetzt. Entscheidend ist, dass die Struktur von Fachberatung und spezialisierter Beratung sowie der Unterstützung der Kommunen im Rahmen des Landeskinderschutzgesetzes einen so wichtigen Schwerpunkt darstellt. Wir haben wichtige und vor allem strukturelle Konsequenzen aus den schrecklichen und hier immer wieder zu Recht thematisierten Fälle von Lügde, Münster und Bergisch Gladbach gezogen. Wir haben klar gesagt, dass es nicht nur um diese großen Fälle geht, sondern Kinderschutz wegen des Dunkelfeldes im alltäglichen Leben verankert sein muss. Weil Kinderschutz wirkt, hellen wir dieses Dunkelfeld auf. Wir arbeiten im Bereich der Qualitätssicherung, bei Schutzkonzepten, wie dargestellt, und im Rahmen der Qualitätsentwicklung nach § 8 des Landeskinderschutzgesetzes kontinuierlich an der Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen. Das sind die zentralen Ansatzpunkte und die wichtigen Meilensteine der Qualitätssicherung und -entwicklung. Diesen Weg werden wir weiter so gehen, damit Nordrhein-Westfalen die Strukturen des Kinderschutzes weiter verstärken kann und Kinder sowie Jugendliche dort wirklich sicher sind, wo sie sich sicher fühlen können müssen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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