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Dr. Werner Pfeil

FDP 04.12.2024 Sitzungen 18/81

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Staatsanwälte fehlen, Rechtspfleger fehlen, Geschäftsstellenmitarbeiter fehlen, Wachtmeister und Wachtmeisterinnen fehlen, und wir stehen erst am Anfang des demografischen Wandels. Herr Justizminister, ich habe im September einen Antrag zum Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an einem Gericht eingereicht. Ich habe jetzt im Dezember mal angerufen und man hat mir gesagt, Ende Januar oder vielleicht Anfang Februar würde dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kommen. Fünf Monate! Ziel einer professionellen Personalbedarfsplanung ist es, dafür zu sorgen, dass auch in Zukunft ausreichend Personal zur Verfügung steht. Basis dafür ist eine gründliche Analyse des Status quo. Aber genau hier hakt es. Es gibt teilweise noch nicht einmal Zahlen zu besagtem Status quo. Es ist beispielsweise bekannt, dass bei den Geschäftsstellen der Gerichte akuter Personalmangel herrscht, so schlimm, dass verzweifelte Mitarbeiter zum Beispiel eigenständig Fristen verlängern und Akten verstecken. Aber Zahlen zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es keine. Die seien laut Mitteilung des Justizministeriums irgendwo unter der Laufbahngruppe 1.2 versteckt und nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu eruieren – so zumindest eine Antwort auf unsere Frage. Aber dann frage ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen: Wenn wir keine aktuellen Zahlen haben, wie soll eine vernünftige Personalplanung dann aussehen, gerade bei so knappen Kassen und einer sich in der Zukunft aufgrund des demografischen Wandels vorhersehbar verschlechternden Situation? Hier kann doch nicht einfach im Nebel gestochert werden, nach Gutdünken mal ein paar Stellen geschaffen oder gestrichen werden. Gerade bei der Streichung der Referendarstellen und der der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Haushalt 04.12.2024 2025 hat es fast den Anschein, als habe man einfach jemanden in einen Losbehälter greifen und auf gut Glück ein paar Bereiche ziehen lassen, in denen gestrichen wird. Sich den eigenen Nachwuchs in so einer Situation mutwillig zu verknappen, kann eigentlich nicht aus einer sinnvollen Überlegung resultieren. (Beifall von der FDP und Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Jedes Unternehmen würde nur ungläubig mit dem Kopf schütteln. Wir haben es in der Justiz zudem mit einer schwierigen Personalplanung zu tun, da die 28 Berufe in der Justiz aus ganz unterschiedlichen Spektren kommen, sowohl aus dem juristischen Bereich als auch aus dem medizinischen, dem sozialen, dem seelsorgerischen und dem IT-Bereich. Wir haben in unserem Antrag bewusst alle 28 Berufe einzeln angeführt, da wohl den wenigsten die Vielseitigkeit der Berufe in der Justiz detailliert bekannt ist. Es muss in allen 28 Berufsgruppen gesondert eine konkrete Planung aufgestellt werden, und dazu benötigen wir ganz einfach Zahlen. Kommen Sie mir jetzt bitte nicht wieder mit dem Argument der Eingliederung in Laufbahngruppen und dem unverhältnismäßig großen Aufwand! Genau deshalb haben wir nämlich diesen Antrag gestellt. Wir wollen Ihnen, Herr Justizminister, die Möglichkeit geben, eigenständig in der hierfür erforderlichen Zeit alle Zahlen zu eruieren und auf deren Basis das tatsächlich benötigte Personal für die kommenden Jahre in allen Berufsgruppen nach dem tatsächlichen Bedarf zu berechnen. Wenn Sie das nicht schaffen, dann frage ich mich: Wer soll es überhaupt machen? Die Berechnung des Personalbedarfs nach dem 20 Jahre alten PEBB§Y-System ist überholt, weshalb die Justizministerkonferenz für das Jahr 2027 eine neue Vollerhebung für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften beschlossen hat. Aber bis dahin ist es noch viel zu lange. Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass Vertreter einzelner Berufsgruppen, die bereits am Limit oder weit darüber hinaus arbeiten, es als einen Schlag ins Gesicht und als Zeichen mangelnder Wertschätzung betrachten, wenn ihnen der Justizminister mit Verweis auf die PEBB§Y-Zahlen erklärt, dass es doch gar nicht so schlimm sei und der Personalbedarf eigentlich gar nicht bestehe. (Beifall von der FDP und Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Mit diesem Antrag wird in einem ersten Schritt gefordert, durch Ermittlung aktueller Daten und Zahlen die Basis dafür zu schaffen, in Zukunft das Personal in der Justiz mit den zur Verfügung stehenden Möglich-Landtag keiten vernünftig planen zu können. Im zweiten Schritt müssen dann die Planstellen neu berechnet und der Bedarf für die einzelnen Berufsgruppen für die kommenden Jahre bestimmt werden. Davon sind wir derzeit noch weit entfernt. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)

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