Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Mona Neubaur das Wort. Bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landeswärmeplanungsgesetz, das wir heute beschließen wollen, ist wirklich ein Meilenstein für die Wärmewende in unserem Land. Das Gesetz wurde im Ausschuss mit breiter Unterstützung aller demokratischen Fraktionen befürwortet. Dafür bin ich wirklich dankbar. (Christian Loose [AfD]: Nein, wir haben abge- lehnt!) – Ich wiederhole es gern noch einmal: Das Gesetz wurde im Ausschuss mit breiter Unterstützung aller demokratischen Fraktionen befürwortet. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Christian Loose [AfD]: Wir ha- ben abgelehnt, Frau Neubaur! Wir haben abgelehnt!) Die Klimakrise, die menschengemachte Klimakrise, ist real. Das ist eine gute Grundlage für die Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Fraktionen, sich mit der großen Herausforderung „Was tun wir gegen die Klimakrise?“ zielorientiert auseinanderzusetzen. Dies ist im Ausschuss im Zuge der Beratungen des Landeswärmeplanungsgesetzes erfolgt. Dafür bin ich sehr dankbar. Wir kommen gemeinsam voran, wenn wir das auch gemeinsam wollen. Bereits vor dem Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene haben wir als Landesregierung und haben viele Kommunen in NRW den Weg zur Wärmeplanung eingeschlagen. Mit dem Landeswärmeplanungsgesetz konkretisieren wir jetzt den weiteren Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung. Wir schaffen die Grundlage dafür, unsere Wärme-Landtag versorgung systematisch und effizient in Richtung Klimaneutralität umzugestalten, und legen die Basis für eine zukunftssichere Infrastruktur, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch Vorteile bringt. Ziel ist, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor Ort durch die Wärmepläne frühzeitig Planungs- und Investitionssicherheit bei der Entscheidung über ihre eigene Wärmeversorgung erhalten. Besonders hervorheben möchte ich nochmals die enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten während der Erstellung des Gesetzentwurfs – ob mit Ihnen als Abgeordneten, den jeweiligen Ressorts der Landesregierung, den kommunalen Spitzenverbänden, weiteren Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern und nicht zuletzt den Gemeinden, die das Gesetz ja in der Praxis umsetzen sollen. Die Diskussionen waren immer offen; sie waren kritisch, aber sie waren konstruktiv. Genau diese Zusammenarbeit und diese Diskussionen haben den Gesetzentwurf weiterentwickelt und auch besser gemacht. Angesichts der vielen positiven Rückmeldungen zeigt sich, dass wir an diesem einen Strang auch gemeinsam in dieselbe Richtung ziehen, um die Herausforderungen der menschengemachten Klimakrise und der Wärmewende zu bewältigen und die Lebensqualität in unserem Land zu sichern. Die besondere Rolle der Kommunen in dem Prozess möchte ich noch einmal hervorheben. Es ist wirklich erfreulich und beeindruckend, wie entschlossen die Städte und Gemeinden in NRW bei dieser Thematik vorangehen. Noch vor Verabschiedung des Landesgesetzes haben sich sehr viele Gemeinden bereits auf den Weg gemacht und mit der Wärmeplanung begonnen. NRW.Energy4Climate hat kürzlich eine Umfrage unter den Gemeinden zum Thema „Wärmeplanung“ durchgeführt. Das Ergebnis – Achtung! –: Der Großteil der teilnehmenden Kommunen befindet sich schon jetzt mitten im Prozess. 90 % der Gemeinden insgesamt geben an, mit der Wärmeplanung bereits begonnen zu haben. Davon befinden sich 21 % in der Vorbereitung. Der Großteil hat bereits konkret mit der Planung angefangen oder ist im Prozess sogar schon weiter fortgeschritten, immerhin fast 30 %. Einige Gemeinden haben schon vor Inkrafttreten unseres Gesetzes den Wärmeplan fertiggestellt. Damit liegen sie sehr gut im Zeitplan und können Vorbilder für andere sein. Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass wir die Gemeinden nach Inkrafttreten des Gesetzes mit Konnexitätszahlungen finanziell gut ausstatten können. Diese Zusage hat die Landesregierung ja an Städte und Gemeinden erteilt, und wir können sie auch einhalten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden die Gemeinden offiziell zur planungsverantwortlichen Stelle und können damit die Rechte aus dem Bundesgesetz, etwa im Bereich der Datenerhebung, auch nutzen. 04.12.2024 Zudem können wir die finanzielle Unterstützung in Form der Konnexitätszahlungen den Gemeinden zur Verfügung stellen. Daher sage ich ganz herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, für das zügige parlamentarische Verfahren. Gemeinsam ist hier ein Gesetz auf den Weg gebracht worden – und jetzt kurz vor der Verabschiedung, so es Zustimmung findet –, das uns den Weg zu einer klimafreundlichen Zukunft, konkret zu einer bezahlbaren und klimaneutralen Wärmeversorgung, sichert. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
