Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen! Geehrte Herren! Die Justiz ist eine der tragenden Säulen unseres Rechtsstaats. Die Statik zeigt jedoch nicht zuletzt durch den anhaltenden Personalmangel zunehmend Risse. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Allein in NRW fehlen über 400 Staatsanwälte. Zudem werden mindestens 35 Verwaltungsrichterstellen als dringend erforderlich angesehen. Selbst in Berufen wie bei den Justizfachangestellten oder bei den Fachkräften im Strafvollzug häufen sich die Engpässe. Diese Engpässe überlasten die Beschäftigten, verlängern die Verfahrensdauern und führen letztlich zu einem Verlust des Vertrauens in unsere Justiz. Der Brandbrief des Bundes der Richter und Staatsanwälte an Ministerpräsident Wüst im Mai war ein Weckruf, der zwar an der angegebenen Adresse verhallte, den wir aber nicht ignorieren dürfen. Das derzeitige System „PEBB§Y“ zur Berechnung der notwendigen Personalstärke in der Justiz ist ein Problem, denn es bildet die Bedürfnisse der Justiz nicht mehr und nicht auf allen Feldern ab. Wie sollen wir jedoch gezielt gegensteuern, wenn Planstellen, Belastungsquoten und tatsächliche Arbeitsbelastungen nicht korrekt erfasst werden? Es ist völlig unverständlich, dass wir uns weiterhin ohne Zahlen im Blindbuch befinden, anstatt zeitgemäße Erhebungen durchzuführen. Ohne belastbare Zahlen fehlt uns ganz klar die Grundlage für eine effektive Personalpolitik. Wie im Antrag deutlich wird, gibt es in den 28 Berufsgruppen der Justiz massive Unterschiede in der Personalversorgung. Diese Berufe sind untrennbar miteinander verbunden, und die Schwäche in einem 04.12.2024 Bereich wirkt sich direkt auf die Funktionsfähigkeit des ganzen Systems aus. Wir brauchen daher eine detaillierte Erhebung, die nicht nur den Istzustand erfasst, sondern auch Prognosen für die kommenden Jahre liefert. Es genügt nicht, lediglich den aktuellen Mangel zu erfassen. Die Forderung nach einer mehrjährigen Personalplanung, die auch altersbedingte Abgänge und den demografischen Wandel berücksichtigt, gehört ebenfalls dazu. Es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass die Justiz langfristig handlungsfähig bleibt. Ein Abwarten bis 2027, wie durch die Justizministerkonferenz vorgesehen, ist angesichts der aktuellen Situation nicht akzeptabel. Die Landesregierung muss endlich ihrer Verantwortung gerecht werden. Es ist inakzeptabel, dass sie auf Fragen zur Personalsituation mit dem Verweis auf einen angeblich zu hohen Arbeitsaufwand reagiert. Diese Haltung ignoriert die Realität in unseren Gerichten und Strafvollzugsanstalten und trägt dazu bei, dass die Justiz weiter unter Druck gerät. Eine funktionierende Justiz ist unverzichtbar und Grundvoraussetzung für unseren Rechtsstaat. Mit dem Antrag wird daher ein wichtiges Signal gesetzt. Der Personalmangel in der Justiz wird nicht länger ignoriert. Wir benötigen eine vorausschauende datenbasierte Personalbedarfsermittlung, um die Handlungsfähigkeit der Justiz zu sichern. Aber was kommt von den regierungstragenden Fraktionen? Natürlich wird auf die eine oder andere Weise versucht, abzulehnen – mal mehr, mal weniger fadenscheinig. Ehe die Opposition hier einen Antrag durchbekommt – und wenn es heißen würde, dass Gold vom Himmel regnet –, fließt eher das Wasser den Rhein aufwärts. Hier wird zwar die Notwendigkeit des Antrags unter Umständen bejaht, und dann wird aufgezählt, was man macht, aber das ist gerade nicht das, was im Antrag steht, wie Frau Hanses eben erklärt hat. Das ist die Fadenscheinigkeit. Darüber könnte man sich die Haare raufen, wenn man welche hätte. Wir werden dem Antrag zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
