Jochen Ritter
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir nähern uns dem Ende eines Verfahrens, seit dessen Beginn tatsächlich viel Wasser den Rhein heruntergeflossen ist. Genau darum geht es in dem vorliegenden Gesetzentwurf – zwar nicht für den Rhein, aber für die Ruhr. Die Menge wird an mehreren Stellen gemessen. Wie der Wert an zwei Pegeln ausfallen muss, steht im Ruhrverbandsgesetz. Bisher war es schon immer nicht ganz einfach, dies an jedem Tag des Jahres zu gewährleisten. In den Fällen, in denen es absehbar nicht zu schaffen war, ist der Ruhrverband in Abstimmung mit dem Ministerium davon abgewichen. Diese Fälle haben sich in den letzten Jahren, die bis auf dieses von Extremwetterlagen, Dürre, aber auch Starkregen gekennzeichnet waren, gehäuft. In Anbetracht dessen strebt der Ruhrverband eine generelle Regelung an, wonach er unter bestimmten Voraussetzungen von den kodifizierten Werten abweichen darf, allerdings nicht nur aus formalen Gründen. Sicherlich ist es sowohl für den Antragsteller als auch für die Behörde mit Aufwand verbunden, sich in Einzelfällen damit auseinanderzusetzen. Das allein wäre allerdings nicht Grund genug. Auch materiell ist es unter den erwarteten klimatischen Verhältnissen erforderlich, dieses Optimum zwischen dem, was an Wasser im Oberlauf der Pegel zurückgehalten wird, und dem, was durchgelassen wird, neu auszutarieren. Simulationen haben ergeben, dass die Möhnetalsperre bei den Werten, die in dem vorliegenden Entwurf beschrieben sind, aller Voraussicht nach nicht trockenfällt, während es unter Beibehaltung der bisher geltenden Werte durchaus dazu kommen kann. Dieser Anblick würde mich als jemand, der an der Möhne geboren ist, natürlich verstören. Das wäre aber Landtag zu verschmerzen. Es würde allerdings auch wesentliche Funktionen dieser Talsperre verunmöglichen. Für den Unterlauf der Ruhr kann die Absenkung der Durchflusswerte an den oben genannten Pegeln Folgen für die Gewässerbiozönose nach sich ziehen. Um etwaige nachteilige Auswirkungen zu kompensieren, hat sich der Ruhrverband zu einer ganzen Reihe von Maßnahmen verpflichtet, die sich günstig darauf auswirken, zum Beispiel den Einbau einer vierten Reinigungsstufe in mehreren Kläranlagen und die vorherige Bestückung zweier Anlagen mit einer ganzjährigen Aktivkohledosierung, mit der Mikroschadstoffe eliminiert werden sollen. Zudem dürfen die Abflussgrenzwerte während der Laichzeit bestimmter Fischarten nicht verringert werden. Weitere Maßnahmen kommen hinzu. Dieses in einer umfangreichen „Wassergüte-Begleitvereinbarung“ festgehaltene Maßnahmenpaket macht das Vorhaben auch für die gleich mehrfach beteiligten Naturschutzverbände mehr oder weniger vertretbar. Sie hätten sich, so habe ich das zuletzt wahrgenommen, noch einiges mehr an Kompensation vorstellen können, halten das vorliegende Angebot aber für so ausreichend bzw. akzeptabel, dass sie sich darauf einlassen – wissend, dass die Entwicklung eng begleitet, neudeutsch gemonitort wird. So liegt nach mehrjähriger Befassung mit dieser Angelegenheit ein ausgewogener Kompromiss zwischen Naturschutz auf der einen und Wasserwirtschaft auf der anderen Seite auf dem Tisch. Auch wenn wir uns das Ganze durchaus schneller hätten vorstellen können, war es keine vertane Zeit. Ich danke allen, die konstruktiv mitgewirkt haben, vom Ministerium mit Oliver Krischer an der Spitze bis hin zum BUND in Gestalt von Frau Monika Raschke, die die Anhörung im Umweltausschuss im Oktober mit bemerkenswerter Expertise bestritten hat. Daraus habe ich tatsächlich das eine oder andere mitnehmen können, was man sich in Zukunft noch genauer anschauen sollte. Ich bin sicher, dass der Ruhrverband mit dem Vertrauensvorschuss, der in diesem Gesetz angelegt ist, verantwortungsvoll umgehen wird. So halte ich auch eine breite Zustimmung dieses Hohen Hauses für verantwortbar. Ich würde mich freuen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
