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Herbert Reul

04.12.2024 Sitzungen 18/81

Das Landesstatistikgesetz Nordrhein-Westfalen regelt unter anderem die Erhebung, Verarbeitung und Veröffentlichung von statistischen Daten in unserem Land. Und Daten waren schon immer, sind aber besonders in unserer Informationsgesellschaft ein sehr wichtiges Gut. Diese statistischen Daten bieten der Öffentlichkeit, der Politik und der Verwaltung objektive und verlässliche Informationen. Es geht also auch um eine transparente Grundlage für zum Beispiel soziale, wirtschaftliche und politische Entscheidungen. Das ist ein Gegengewicht zu Fake-News. Das Landesstatistikgesetz legt zum Beispiel fest, welche Daten für welchen Zweck erhoben werden dürfen und wie sie verwendet werden können – Stichwort: Datenschutzbestimmungen. Eines der Ziele des Landesstatistikgesetzes ist es, die amtliche Statistik so effizient und effektiv wie möglich zu gestalten, um die Belastungen für die Befragten zu minimieren, aber nicht zulasten der Qualität, der Objektivität und der Unabhängigkeit der amtlichen Statistik. Das schafft man, indem – wo es möglich ist – zum Beispiel auf bereits vorhandene Daten zurückgegriffen wird. Darüber hinaus leistet das Landesstatistikgesetz einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Als Rahmenwerk für die Arbeit der amtlichen Statistik macht es ansonsten notwendige Einzelregelungen in Fachgesetzen überflüssig, ohne dass die gebotene Rechtsklarheit und -sicherheit eingebüßt wird. Die amtliche Statistik in unserem Land ist vielschichtig. Auf Landesebene ist der Landesbetrieb IT.NRW durch das Landesstatistikgesetz als Statistisches Landesamt für das Land Nordrhein-Westfalen benannt. Aber auch auf kommunaler Ebene wird die amtliche Statistik genutzt und mitgestaltet. Das Interesse der Kommunen an statistischen Erhebungen und Informationen wächst, und immer mehr Kommunen melden die Einrichtung eigener kommunaler Statistikstellen an, damit sie zum Beispiel kommunale Statistiken für eigene Zwecke anordnen und durchführen können. Daten sind eben wichtig. 04.12.2024 Das geht aber nur auf Grundlage des Landesstatistikgesetzes. Damit bildet das Landesstatistikgesetz auch für die Kommunen eine wichtige Basis für ihre statistische Arbeit. Mit all diesen und weiteren Regelungen zu Grundsatzfragen der amtlichen Statistik hat sich das Landesstatistikgesetz in den letzten Jahren für unser Land bewährt und als unerlässlich gezeigt. Das Gesetz tritt in der aktuellen Fassung allerdings Ende dieses Jahres außer Kraft. Um diese grundlegenden Regelungen für die amtliche Statistik in Nordrhein-Westfalen aufrechtzuerhalten, soll das Landesstatistikgesetz mit dem Ihnen vorliegenden Gesetz nun entfristet werden. Das wird – unter anderem vom Städtetag Nordrhein-Westfalen und den hinzugezogenen, begutachtenden Sachverständigen – ausdrücklich begrüßt. Das Fazit: Unser Landesstatistikgesetz hat sich in den vergangenen Jahren bewährt, und der Bedarf an diesem Rahmenwerk für die amtliche Statistik in unserem Land und insbesondere in unseren Kommunen besteht fort und wird auch weiterhin bestehen – und das unbefristet. So sollten wir auch mit dem Gesetz verfahren.

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