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Simon Rock

GRÜNE 04.12.2024 Sitzungen 18/81

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die reisekostenrechtlichen Vorschriften über die Höhe der Wegstreckenentschädigung angepasst werden. Hierzu hat die Landesregierung die aktuelle Entwicklung im Bereich der Kfz-Kosten in den Blick genommen. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis und schlägt dem Landtag zur Beschlussfassung vor, dass eine zunächst vorübergehende Erhöhung der Wegstreckenentschädigung, wie sie vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 galt, auch ab dem 01.01.2025 weiterhin gelten soll. Daher wird die Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen mit sogenannten zweirädrigen Kraftfahrzeugen und Fahrrädern auf 23 Cent je Kilometer festgesetzt und die Entschädigung für Dienstreisen mit dem Kfz auf 35 Cent je Kilometer. Insgesamt wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf daher eine Regelung fortgeführt, wie sie in den letzten beiden Jahren bereits bestand und sich in der Praxis bewährt hat. Meine Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf deshalb sehr gerne zu. Landtag

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