Dr. Marcus Optendrenk
Ihnen liegt heute zur abschließenden Beratung der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesreisekostengesetzes vor. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den entstehenden Mehraufwand der Beschäftigten zu kompensieren, die ihr privates Fahrzeug auf Dienstreisen einsetzen. Die Änderung beinhaltet die Anschlussregelung an die derzeit befristete Regelung zur Höhe der Wegstreckenentschädigung. Die Wegstreckenentschädigung wurde 2022 befristet für zwei Jahre für Pkw von 30 Cent auf 35 Cent je Kilometer und für zweirädrige Kraftfahrzeuge und Fahrräder von 20 Cent auf 23 Cent je Kilometer angehoben. Entsprechend der Entwicklung der Kfz-Kosten sollen diese Werte nun ohne zeitliche Befristung im Gesetz verankert werden. Neben den Preisen für Kraftstoffe fließen in die Berechnung der Kfz-Kosten zum Beispiel auch die übrigen Betriebs- oder die Werkstattkosten ein. Vor dem Hintergrund der Preisentwicklung im Bereich der Autokosten ist die Höhe der Kilometerpauschale – auch unter Berücksichtigung aktueller Daten – angemessen und gerechtfertigt. Ich hoffe, der Gesetzentwurf findet Ihre Zustimmung.
