Arndt Klocke
Wir haben als schwarz-grüne Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag den Begriff „Umbaukultur“ als ein zentrales Thema definiert. Es ist ein Schlüsselbegriff für die Zukunft unserer Baupolitik und die nachhaltige Entwicklung unserer Städte und Gemeinden. Unser Bundesland ist reich an Bestandsgebäuden. Der Bedarf an Neubauten ist deshalb im Verhältnis gering. Es besteht für uns eine besondere Aufgabe – sowohl aus ökonomischen als auch ökologischen Erwägungen –, die Nutzung des Gebäudebestands effizienter zu gestalten. Die Weiternutzung bestehender Gebäude und der darin enthaltenden Ressourcen gilt es stärker zu priorisieren. Die Förderung der Umbaukultur ist so gelebte Verantwortung für Nachhaltigkeit und Baukultur. Gleichzeitig stellt sie uns alle vor einen Paradigmenwechsel; Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, Handwerkerinnen und Handwerker, aber auch Politik und die öffentliche Hand. Die Bedeutung der Architektinnen und Architekten für unsere Gesellschaft ist somit immens. Sie sind in der Architektenkammer organisiert, die nach dem Kammerprinzip arbeitet – vergleichbar mit Rechtsanwälten, Ingenieuren oder Handwerkern. Das Baukammerngesetz (BauKaG NRW) stellt die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Architekten- und Ingenieurkammer in Nordrhein-Westfalen dar. Dieses Gesetz schützt unter anderem die Berufsbezeichnungen: Architektin oder Landtag Architekt darf sich nur nennen, wer in der Kammer eingetragen ist. Zudem regelt das Gesetz die Größe der Gremien der Kammer. Neben dem Baukammerngesetz gibt es eine Durchführungsverordnung; beides wurde zuletzt 2021 angepasst. Die Architektenkammer sieht Bedarf, ihre Vertreterversammlung effizienter zu gestalten. Sie möchte die Größe ihrer Gremien anpassen, um wirtschaftlicher arbeiten zu können. Gleichzeitig gilt es, sicherzustellen, dass kleinere Gruppen weiterhin ausreichend vertreten bleiben. Nach umfassender Prüfung hat die Kammer entschieden, die Vertreterversammlung von aktuell 201 Mitgliedern auf 161 zu verkleinern. Selbst nach der Verkleinerung bleibt sie die größte Architektenkammer-Vertreterversammlung in Deutschland. Zum Vergleich: In Bayern sind es 125 Mitglieder, in Baden-Württemberg 120 und in Niedersachsen 70. Im Oktober 2022 hat die Architektenkammer beschlossen, die Landesregierung um eine entsprechende Verkleinerung und Anpassung des Gesetzes zu bitten. Nächstes Jahr stehen Wahlen in der Architektenkammer an. Das Ziel ist, dass das neue Recht bereits dann angewendet werden kann. Damit das möglich ist, muss die Änderung noch in diesem Jahr beschlossen werden. Wir als Fraktionen haben deshalb die Initiative ergriffen und einen Gesetzentwurf eingebracht, der diese Verkleinerung ermöglicht. Mit diesem Entwurf schaffen wir die Grundlage für eine wirtschaftlichere und effizientere Arbeitsweise der Architektenkammer. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir das Baukammerngesetz an die neuen Herausforderungen anpassen.
