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Dorothee Feller

04.12.2024 Sitzungen 18/81

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch die Vielzahl der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen, die sich immer auch in den Schulen widerspiegeln, haben sich die Rahmenbedingungen und damit auch die Anforderungen an die Schulleitungsfunktion in den vergangenen Jahren teils erheblich verändert. Wir stehen mit den Schulleitungen aller Schulformen hierzu in engem Austausch, um zu schauen, wie wir sie in der Ausübung ihrer Funktion unterstützen und stärken können. Dabei ist auch die Frage der Handlungsspielräume von Schulleitungen regelmäßig Gegenstand der Gespräche. Schon jetzt sehen die Regelungen des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen eine eigenverantwortliche Mittelbewirtschaftung durch die Schulen sowohl für Sachmittel als auch für Personalmittel vor. Es gilt jedoch, darauf differenziert zu schauen. So ist die Befugnis der Schule zur konkreten Verwendung von Sachmitteln ohne Weiteres möglich. Das haben bereits Aktionsprogramme wie „Aufholen nach Corona“ und „Integration“ gezeigt. Auch das Chancenbudget des Startchancen-Programms ist ein Sachmittelbudget, das der eigenverantwortlichen Verwendung durch die Schulen dient. Die Mittel werden jeweils durch die Schulträger zur Verfügung gestellt. Bei der Personalbewirtschaftung geht es jedoch nicht nur um die Auswahl von Personen, was heute durchaus auch schon von Schulleitungen wahrgenommen wird, sondern wir prüfen im Austausch mit den Schulleitungen, wo es in diesem Zusammenhang noch Optimierungsbedarfe gibt. Außerdem geht es bei der Personalbewirtschaftung um umfangreiche arbeitsund tarifrechtliche Rahmenbedingungen sowie um vergabe- und haushaltsrechtliche Vorgaben, die zu beachten und umzusetzen sind. Landtag Eine Übertragung auf die Schulen würde zu keiner Entlastung für die Schulleitung führen, sondern sie hätte einen erheblichen Mehraufwand zur Folge. Darüber hinaus wäre auch ein flexibles Schulbudget zur Erhöhung der Anzahl der Fachkräfte nicht geeignet, weil der Fachkräftemangel unabhängig von der Frage besteht, wer die Mittel bewirtschaftet. Nicht zuletzt gingen bei einem Schulbudget die Vorteile einer zentralen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel verloren. Nur durch eine landesweite Steuerung der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel kann eine Gesamtperspektive eingenommen werden, die die Bedarfe aller Schulen berücksichtigt. Sichtbar wird dies unter anderem durch den Einsatz von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern, die auf nicht besetzten Lehrerstellen befristet eingestellt werden können, um die Lehrkräfte bei organisatorischen Aufgaben zu unterstützen, damit sich diese wieder auf ihre Kerntätigkeit, nämlich das Unterrichten, konzentrieren können. Die Einstellung von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern führt jedoch gerade nicht dazu, dass grundständig ausgebildete Lehrkräfte nicht mehr eingestellt werden können. Im Gegenteil: Die Schulaufsicht kann innerhalb ihrer eigenverantwortlichen Stellenbewirtschaftung entscheiden, ob die Schule gegebenenfalls eine weitere Stelle zur Einstellung einer Lehrkraft erhält. Auch das Modell der Schulverwaltungsassistenz trägt zur Entlastung der Schulen bei. Als Teil des Handlungskonzepts „Unterrichtsversorgung“ ist es das vorrangige Ziel, die vorhandenen Stellen für Schulverwaltungsassistenten zu besetzen und den Schulleitungen und Lehrkräften dadurch eine spürbare Entlastung von Verwaltungsaufgaben zu ermöglichen. Im aktuellen Jahr konnte die Besetzungsquote so deutlich verbessert werden. Es ist richtig, dass wir unsere Schulleitungen unterstützen und stärken müssen, damit diese ihre wichtige Funktion auch in dieser herausfordernden Zeit ausüben können.

Protokoll ↗