Dr. Hartmut Beucker
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nehmen wir eine zentrale Reform des Strafvollzugs in Angriff. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat uns gezeigt, dass die bisherige Vergütung von Gefangenen den verfassungsrechtlichen 04.12.2024 Anforderungen des Resozialisierungsgebots nicht genügt. Arbeit im Strafvollzug darf nicht auf Zwang reduziert werden, sondern muss als Mittel verstanden werden, Gefangene auf ein straffreies und eigenverantwortliches Leben vorzubereiten. Die Erhöhung der Gefangenenvergütung auf 15 % der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Sie beendet eine jahrelange Stagnation und setzt ein Signal: Die Arbeit der Gefangenen wird wertgeschätzt. Dadurch wird nicht nur ihre Motivation gesteigert, sondern auch der Grundstein dafür gelegt, dass Arbeit als ein positives Element ihres zukünftigen Lebens wahrgenommen wird. Der Gesetzentwurf stärkt nicht nur die monetäre Vergütung, sondern auch die nicht monetären Anerkennungselemente. Die Erhöhung der Freistellungstage auf zwölf pro Jahr und die Einführung eines teilweisen Verfahrenskostenerlasses tragen dazu bei, die Eigenverantwortung der Gefangenen zu fördern. Diese Maßnahmen sind ein Beweis dafür, dass Resozialisierung mehr ist als ein Konzept auf dem Papier – sie ist ein Vertrauen in die grundsätzliche Fähigkeit der Menschen, sich zu ändern. Ein zusätzlicher, entscheidender Aspekt dieses Gesetzentwurfs ist die Förderung der Wiedergutmachung von Straftaten. Die Möglichkeit, Verfahrenskosten durch geleistete Arbeit abzutragen, eröffnet den Gefangenen die Chance, Verantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen. Damit können sie aktiv an der Wiedergutmachung mitwirken. Dies ist ein wichtiger Bestandteil des Resozialisierungsprozesses und steht für folgende Botschaft: Arbeit im Vollzug stärkt nicht nur den Einzelnen, sondern auch das gesellschaftliche Miteinander. Die Einbindung von Arbeit in das Resozialisierungskonzept ist ein weiteres Element dieser Reform. Arbeit wird zu einem Bestandteil des Vollzugsplans, der eng mit Behandlungsmaßnahmen wie Therapien oder Qualifizierungsprogrammen verzahnt ist. Ansätze wie das „Day-by-Day“-Modell, das Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit abmildert, schaffen zusätzliche Perspektiven für die Gefangenen. Und sie entlasten die Justizvollzugsanstalten. Dennoch dürfen wir einige Punkte des Gesetzentwurfs nicht aus den Augen verlieren, die sich in Zukunft als Schwachstellen erweisen könnten: Die langfristige Finanzierung der Reform muss gesichert sein. Die prognostizierten Mehrkosten von bis zu 19,9 Millionen Euro im Jahr 2026 sind angemessen. Gleichwohl haben wir in den Haushaltsberatungen gesehen, dass der von Sparzwängen getriebene Justizminister bei der Refe-Landtag rendarausbildung einen Betrag in dieser Größenordnung streichen will. Nun hat die Gefangenenvergütung nicht unmittelbar etwas mit der Referendarausbildung zu tun. Es liegt fern, dem Minister zu unterstellen, dass er bei den Referendaren zugunsten der Gefangenen sparen will. Eins wird aber klar. Die Finanzierung sollte im Rahmen langfristiger Haushaltsplanungen sichergestellt werden, um Konflikte mit anderen Bereichen zu vermeiden. Der nächste Punkt betrifft die Bildung und Qualifizierung der Gefangenen. Dies hätte man stärker in den Fokus rücken können. Resozialisierung bedeutet nicht nur Arbeit, sondern auch den Aufbau neuer Kompetenzen und Fähigkeiten. Zusätzliche Anreize für Gefangene, an Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen, könnten die Reform noch effektiver machen. Ein letzter Punkt ist die Unterstützung von Gefangenen bei der Vorbereitung auf den Übergang in die Freiheit. Der Schritt aus der Haft zurück in die Gesellschaft ist oft mit Unsicherheiten verbunden. An anderer Stelle wurden im Haushalt Mittel zur Begleitung der Gefangenen gekürzt, was die Zielsetzung der Reform teilweise untergräbt. In der Gesamtbetrachtung ist dieser Gesetzentwurf jedoch ein Schritt hin zu einem modernen und verfassungskonformen Strafvollzug. Er setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent um und stärkt immerhin die Resozialisierung. Und er zeigt, dass Arbeit im Vollzug nicht nur Verpflichtung, sondern auch eine Chance ist. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Zugleich laden wir dazu ein, die genannten Empfehlungen bei der weiteren Umsetzung nicht außer Acht zu lassen. Mit flankierenden Maßnahmen könnte man das volle Potenzial dieser Reform ausschöpfen. 04.12.2024 Landtag Anlage 2 Zu TOP 12 – Erstes Gesetz zur Änderung des Landesreisekostengesetzes – zu Protokoll gegebene Reden
