Marc Lürbke
Das Planungssicherstellungsgesetz (kurz: Plan-SiG) wurde im Rahmen der Coronapandemie als temporäre Lösung geschaffen, um wichtige Planungs- und Genehmigungsverfahren trotz aller pandemiebedingter Einschränkungen rechtssicher durchzuführen. Es erlaubte uns die Einführung digitaler Verfahrensschritte wie Onlinekonsultationen, digitale Veröffentlichungen oder Videokonferenzen und sicherte damit die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen während der Pandemie. Und nicht nur das: Mittlerweile sind die durch die „gezwungene Digitalisierung“ eingeführten Schritte, die ich eingangs genannt habe, zu einem wichtigen Bestandteil der Planungs- und Genehmigungsverfahren geworden und eigentlich nicht mehr wegzudenken. Doch all diese Regelungen laufen Ende 2024 aus. Für uns ist völlig klar: Wir brauchen eine dauerhafte Überführung dieser digitalen Prozesse in unser Verwaltungsverfahrensrecht. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, wie groß das Potenzial der Digitalisierung insgesamt und auch in diesem speziellen Fall ist. Die Vorteile liegen auf der Hand. Lassen Sie mich hier nur einige wenige Beispiele nennen. Da wäre zum einen die zukünftig zwingende und rechtssichere digitale Veröffentlichung von öffentlichen Bekanntmachungen. Die dann vorgeschriebene digitale Bekanntmachung ersetzt größtenteils die klassische Bekanntmachung in physischen Schaukästen. Das spart Zeit, Geld und bringt Informationen dorthin, wo die Menschen sind: online. Ein weiterer Vorteil ist ohne Frage die Möglichkeit der elektronischen Auslegung von Dokumenten. Statt Dokumente nur vor Ort einzusehen, sollten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, sie digital abzurufen. Das sorgt für einen flexi-Landtag blen und barrierefreien Zugang zu den Dokumenten. Außerdem können Formate wie Videokonferenzen als dauerhafte Alternative zu Präsenzveranstaltungen verankert werden. Das erleichtert die Teilhabe und ermöglicht eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Ort und Zeit. Aber bei all den Vorteilen, die dieses Gesetz mit sich bringt, dürfen wir nicht den Blick für die Probleme oder auf mögliche Schwachstellen des Gesetzentwurfs verlieren. Und davon gibt es aus unserer Sicht einige. Stichwort: Barrierefreiheit. Auch und gerade in der digitalen Welt ist es wichtig, dass wir allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu wichtigen Informationen ermöglichen. Digitalisierung darf nicht ausgrenzen. Neue Verfahren sollten daher immer auch barrierefrei zugänglich sein, beispielsweise durch die Nutzung von Einfacher Sprache, Untertitel bei Videos oder auch durch die Herstellung von Screenreader-Kompatibilität der Webseiten. Und auch, wenn die klare Regelung für eine frühe Beteiligung der Öffentlichkeit durchaus positiv ist, sollten wir hier noch verbindlicher werden. Fristen zur öffentlichen Beteiligung sollten klarer formuliert werden und die Verfahren zur Informationsvermittlung weiter vereinfacht werden. So können wir sicherstellen, dass alle Beteiligten umfassend und frühzeitig informiert werden. Aus Sicht der Freien Demokraten sollten wir auch die Möglichkeiten digitaler Prozesse stärker nutzen. Die digitalen Formate sollten nicht nur reine Konsultationsinstrumente sein. Wieso geben wir den Beteiligten nicht auch die Möglichkeit, Feedback zu geben und die Entscheidungsfindung aktiv mitzugestalten? Hier nutzen wir aus meiner Sicht nicht alle Möglichkeiten aus. Das sind lediglich einige Beispiele. Wir würden uns an der ein oder anderen Stelle durchaus klarere und aus unserer Sicht verbindlichere Formulierungen und Regelungen wünschen. Hier nutzt die Landesregierung ganz offensichtlich nicht alle Möglichkeiten aus, die uns die Digitalisierung bietet. Die Digitalisierung unserer Verwaltungsprozesse ist keine Option, sondern schlichtweg eine Notwendigkeit. Und auch, wenn wir mit dem Gesetzentwurf nicht vollends zufrieden sind und durchaus Verbesserungspotenzial sehen, stimmen wir diesem heute zu. Ein Rückfall zu den Prozessen und Regelungen vor der Einführung des Planungssicherstellungsgesetzes ist keine Alternative und würde wahrscheinlich zu einem Kollaps bei der Bearbeitung von Planungs- und Genehmigungsverfahren führen. Wir behalten uns aber vor, zu geeigneter Zeit noch einmal über Nachbesserungen und Konkretisierungen mit Ihnen zu sprechen. 04.12.2024 Neben der Digitalisierung wird durch den Änderungsantrag auch noch der Aspekt der Planungsbeschleunigung eingebracht. Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind uns Freien Demokraten ein wichtiges Anliegen. Diese Vereinfachungen können für den Einzelnen unter Umständen aber auch Einschränkungen zu führen. Wichtig ist, dass der Bürger nicht schutzlos gestellt wird und ein angemessener Interessensausgleich stattfindet. Der Änderungsantrag kann Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich der Bauaufsicht und des Immissionsschutzes beschleunigen, ohne dass der Bürger seine Rechtsschutzmöglichkeiten verliert. Denn auch ohne das Bestehen einer verschuldensunabhängigen Haftung der Behörden besteht weiterhin die Möglichkeit der Geltendmachung der Rechte nach den allgemeinen Amtshaftungsregeln. Somit besteht ein Ausgleich zwischen dem Interesse und der Notwendigkeit an Verfahrensbeschleunigung einerseits und Rechtsschutzniveau des Bürgers andererseits. Wir müssen das Potenzial heben, das in unseren Verwaltungsbehörden liegt, und diesen ermöglichen, in möglichst schlanken und effizienten Verfahren zügige Entscheidungen zu treffen und Genehmigungen zu erteilen. Das vorliegende Gesetz leistet einen Beitrag dazu. Zwar würden wir uns noch mehr Entfesselung, noch mehr Entbürokratisierung und noch mehr Digitalisierung auch im Verwaltungsablauf wünschen, die vorgeschlagenen Maßnahmen sind aber dennoch richtig.
