Christina Kampmann
Der Gesetzentwurf zur Entfristung des Statistikgesetzes Nordrhein-Westfalen bildet den rechtlichen Rahmen für die statistische Arbeit in unserem Land. Er sorgt für klare rechtliche Vorgaben, definiert die Aufgaben und Grundsätze der Landesstatistik und gewährleistet eine rechtsstaatliche Grundlage für die Durchführung amtlicher Statistiken. Zum Jahresende würde dieses Gesetz ohne unsere Zustimmung außer Kraft treten – ein Szenario, das wir uns nicht leisten können. Ein Außerkrafttreten des Gesetzes hätte schwerwiegende Folgen: Statistische Normen müssten mühsam in Fachgesetze integriert werden, und Kommunen würden ihre Befugnis verlieren, eigene Statistiken durchzuführen. Zudem erfüllt das Landesstatistikgesetz NRW zentrale Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, etwa zur statistischen Geheimhaltung, Datenanonymisierung und Trennung von Verwaltung und Statistik. Daneben enthält der Entwurf wichtige Modernisierungen: Die Ergänzung „schriftlich oder elektronisch“ in § 8 Abs. 4 erlaubt künftig eine medienbruchfreie elektronische Verfahrensabwicklung, was Ressourcen und Zeit spart. Zudem entfällt mit der Änderung in § 11 Abs. 4 ein veraltetes Unterschriftserfordernis, das in der Praxis längst nicht mehr relevant ist – ein Schritt, der sich bereits im Bundesstatistikgesetz bewährt hat. Die eingeholten Stellungnahmen der Sachverständigen bestätigen, dass keine Einwände bestehen. Die Gesetzesänderungen gewährleisten Rechtsklarheit, Effizienz und den Schutz der Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger. Diese Prinzipien sind nicht nur rechtliche Anforderungen, sondern auch Ausdruck unseres demokratischen Grundverständnisses. Sie stärken das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die statistische Arbeit. Deshalb stimmen wir der Entfristung des Statistikgesetzes und den vorgeschlagenen Änderungen heute zu. 04.12.2024
