Elisabeth Müller-Witt
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht gerade aus dem Landtagsrestaurant, sondern hier aus dem Plenarsaal: Der vorliegende Antrag beschreibt zutreffend die Ursachen für Personalmangel und Arbeitsüberlastung in der Justiz. Das aktuelle Verfahren zur Personalbedarfsermittlung in der Justiz spiegelt aber offensichtlich nicht den tatsächlichen Personalbedarf wider. Ich bin der Meinung, dass das im Jahr 2005 eingeführte Personalbedarfsberechnungssystem, kurz „PEBB§Y“ genannt, ein Verfahren ist, das ursprünglich aus der Optimierung von Arbeitsläufen in der industriellen Produktion stammt. Mit der Übertragung in den – im weitesten Sinne des Wortes – Dienstleistungssektor geht die Schwierigkeit der Messbarkeit von anscheinend gleichen oder vergleichbaren Vorgängen einher, die aber bei genauer Betrachtung diverse Unterschiede und auch große Komplexität aufweisen. Landtag Somit war durch die Einführung von PEBB§Y von vornherein eine Unschärfe einkalkuliert, welche sich im Laufe der Jahre und durch permanente Veränderungen der Gegebenheiten zu wachsenden Ungenauigkeiten entwickelt haben. Heute stehen wir vor dem Anschein objektiv gemessener Zahlen, die große Abweichungen von der Wirklichkeit aufweisen. In der Justiz wird unter anderem zur Ermittlung des Bedarfs an Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern festgelegt, wie viel Zeit jede einzelne Tätigkeit benötigt. Anschließend wird durch Multiplikation der Einzelbearbeitungszeit mit den tatsächlichen Fallzahlen der Personalbedarf berechnet, ähnlich wie bei Arbeit im Akkord. Aufgrund der so vorgenommenen Zeitberechnung auf der Basis von ministeriellen Vorgaben soll nachgewiesen sein, dass der Personalbestand für die zu leistenden Arbeiten ausreichend ist oder nach dem Schlüssel ausreichend sein kann. Praktiker halten die angenommenen Zeiteinsätze für die einzelnen zu erfüllenden Aufgaben allerdings für unrealistisch. Das kann verschiedene Gründe haben. Entweder ist das Rechenmodell bei den zu bemessenden Tätigkeiten nicht anwendbar oder die Mitarbeiter der Justiz liefern nicht die Arbeitsleistung, die ihnen im Rechenmodell unterstellt wird. Letzteres halte ich für eine falsche Annahme. Da die Justiz die zu leistende Arbeit nicht mit dem vorhandenen Personal in einer zu wünschenden Zeit erledigen kann, ist festzustellen, dass die Justiz ganz offensichtlich unter einem erheblichen Personalmangel leidet. Dazu muss ich sagen, liebe Frau Erwin, dass es sehr schön ist, wenn Sie sich bei den Menschen, die in der Justiz arbeiten, für ihren Arbeitseinsatz bedanken. Wenn man jedoch weiß, wie überlastet sie sind, bekommt das schon einen Anschein von Zynismus. (Beifall von der SPD und der AfD) Dieser Personalmangel muss dringend beseitigt werden, damit die Justiz als dritte Gewalt im Staate ihren umfänglichen Aufgaben zuverlässig und zeitnah nachkommen kann. Es ist zwingend notwendig, dass endlich eine umfassende und eine, wie es im Antrag treffend formuliert ist, realistische Personalbedarfsplanung vorgenommen und mit einem Handlungskonzept hinterlegt wird. Wenn wir wollen, dass unsere Justiz in die Lage versetzt wird, ihre Aufgaben gewissenhaft und zeitnah wahrzunehmen, muss umgehend gehandelt werden. Wir stimmen dem Antrag zu. (Beifall von der SPD und der FDP)
