85. Sitzung (WP7)
20.03.2024 · 233 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (60)SPD (35)CDU (33)GRÜNE (31)Die Linke (29)fraktionslos (4)
Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Zu Beginn müssen wir uns von einer ehemaligen Kollegin verabschieden. Am 10. Februar 2024 ist Frau Gunild Lattmann-Kretschmer verstorben. Gunild Lattmann-Kretschmer gehörte von 1990 bis 2004 unserem Landesparlament an und arbeitete engagiert in verschiedenen Ausschüssen des Sächsischen Landtags. Als Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, im Petitionsausschuss, im Sächsischen Kultursenat und als kulturpolitische Sprecherin der PDS-Fraktion ist Gunild Lattmann-Kretschmer stets mit Mut, Leidenschaft und Engagement für ihre Überzeugungen eingetreten und hat als Oppositionspolitikerin das Geschehen im Parlament maßgeblich mitgeprägt. Mit ihrer langjährigen Tätigkeit in der sächsischen Kulturszene, insbesondere als Intendantin des Dresdner Theaters Junge Generation, und ihrem lebenslangen Einsatz für Kultur, Theater und Kunst hat sie sich bleibende Verdienste erworben. Ich bitte Sie, sich zum ehrenden Gedenken von Ihren Plätzen zu erheben. Tagesordnungspunkt Wahl eines stimmberechtigten Landesjugendhilfeausschuss des Drucksache 7/15634, Hintergrund dieser Wahl ist das Ausscheiden von Herrn Ralf Wätzig aus dem Landesjugendhilfeausschuss. Er hat am 31. Januar 2024 seine Funktion niedergelegt, und gemäß § 13 Abs. 3 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 2 des Landesjugendhilfegesetzes hat der Sächsische Landtag bei Ausscheiden aus besagtem Ausschuss für die verbleibende Amtsperiode ein Ersatzmitglied zu wählen. Die vorschlagsberechtigte Fraktion SPD schlägt Ihnen in der Drucksache 7/15634 Frau Sophie Koch vor. Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage (Die Abgeordneten erheben sich zu einer Schweigeminute.) Vielen Dank. Wir fahren mit der Sitzung fort. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Schubert, Frau Petzold Frau Kummer, Herr Prof. Dr. Wöller, Herr Kumpf, Herr Prantl und Herr Hentschel. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 6 bis 14 festgelegt: CDU 126 Minuten AfD 90 Minuten, DIE LINKE 63 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 54 Minuten, SPD 54 Minuten und die Staatsregierung 90 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 9 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Ich sehe keine Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die TagesordMeine Damen und Herren! Ich rufe auf Mitgliedes für den gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 Landesjugendhilfegesetzes Wahlvorschlag der Fraktion SPD Sie daher, ob jemand widerspricht, dass wir durch Handzeichen abstimmen. – Das kann ich nicht feststellen. Meine Damen und Herren! Es hat keinen Widerspruch gegeben. Wir können durch Handzeichen wählen. Wer dafür ist, Frau Koch als stimmberechtigtes Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Frau Koch als stimmberechtigtes Mitglied für den Landesjugendhilfeausschuss gewählt. Ich beglückwünsche Frau Koch zu ihrer Wahl. Ich werde sie hierüber schriftlich informieren. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Wahl einer Schriftführerin der Geschäftsordnung Drucksache 7/16049, Die CDU-Fraktion möchte das Amt des Schriftführers des aus der Fraktion ausgetretenen Abg. Stephan Hösl besetzen. Hierzu liegt Ihnen ein entsprechender Wahlvorschlag der Fraktion CDU in der Drucksache 7/16049 vor. Für Herrn Hösl ist die Abg. Iris Firmenich vorgeschlagen. Gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung kann über den Wahlvorschlag durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht. – Das kann ich nicht feststellen. Wir können durch Handzeichen abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag, Frau Firmenich als Schriftführerin zu wählen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Tagesordnungspunkt Abwahl eines stellvertretenden Mitglieds „Verstrickungen der ,qualifiziert rechtswidrige‘ gemäß § 4 des Der Abg. Stephan Hösl ist stellvertretendes Mitglied des Untersuchungsausschusses. Er wurde gemäß § 4 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes auf den entsprechenden Vorschlag seiner früheren Fraktion vom Landtag gewählt. Die Mitgliedschaft im Untersuchungsausschuss besteht bis zu einer Rücktrittserklärung oder Abwahl fort. Mit Schreiben vom 5. März 2024 beantragte die CDUFraktion die Abwahl des Abgeordneten. Für eine Abwahl gibt es keine ausdrücklichen Vorschriften in unserer Geschäftsordnung, sodass die Regelung zur Wahl lediglich mit umgekehrtem Vorzeichen heranzuziehen ist. Somit findet die Abwahl geheim statt, allerdings kann stattdessen mit Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Widerspruch bei Ihnen, Herr Kollege Teichmann?
Ivo Teichmann fraktionslos
Ich bitte um geheime Abstimmung. (Unruhe)
Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und Herren, da es Widerspruch zur Abstimmung durch Handzeichen gegeben hat, kommen wir nun zur Durchführung der geheimen Abwahl des Abg. Hösl als stellvertretendes Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses. Hierzu berufe ich die folgende Wahlkommission: Herrn Kollegen Jan gemäß § 7 Abs. 1 des Sächsischen Landtags Wahlvorschlag der Fraktion CDU Auch keine. Damit ist Frau Firmenich einstimmig als Schriftführerin gewählt. (Beifall bei der CDU) Ich frage Sie, Frau Kollegin Firmenich: Nehmen Sie die Wahl an?
Iris Firmenich CDU
Ich nehme die Wahl an und bedanke mich.
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank. Ich gratuliere herzlich zur Wahl und beende den Tagesordnungspunkt 2. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des 1. Untersuchungsausschusses Staatsregierung in die Kürzung der AfD-Landesliste“ Untersuchungsausschussgesetzes analog Hippold als Leiter, Herrn Kollegen Holger Hentschel, AfD, Herrn Kollegen Nico Brünler, DIE LINKE, Herrn Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE, und Herrn Kollegen Albrecht Pallas, SPD. Ich bitte Herrn Kollegen Hippold, den Wahlaufruf zügig vorzunehmen.
Jan Hippold CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unverhofft kommt oft. Ich beginne mit dem Namensaufruf. (Geheime Wahl – Ergebnis siehe Seite 7309) Befindet sich ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete im Raum, dessen oder deren Namen ich nicht vorgelesen habe? –
Dr. Matthias Rößler
Ich wiederhole die Frage von Herrn Hippold: Befindet sich eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Raum, der oder die seine oder ihre Stimme noch nicht abgegeben hat? Die Wahlkommission wird das noch tun. In unsere Wahlkommission berufe ich anstelle von Herrn Holger Hentschel, AfD, der heute entschuldigt ist, Herrn Alexander Wiesner, AfD, nach, sodass wir alle vertreten sind. Meine Damen und Herren! Jetzt wählt noch die Wahlkommission. – Haben jetzt alle gewählt? – Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, die Stimmen auszuzählen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schlage Ihnen vor, dass die Wahlkommission die Auszählung außerhalb des Plenarsaals – im Saal 2 – vornimmt, wir den Tagesordnungspunkt 3 unterbrechen und mit dem Tagesordnungspunkt 4 fortfahren. Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung Kommune neu denken: Mehr Ich übergebe das Wort an den Staatsminister des Innern, Herrn Armin Schuster. – Bitte, Herr Staatsminister.
Armin Schuster
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Damen und Herren! Wahlzettel sind in Diktaturen Dekorationen, in Demokratien dagegen Einladungsschreiben zur Gestaltung der Zukunft. (Staatsminister Armin Schuster hält ein Dokument hoch. – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das hier ist eine originalgetreue Kopie des Wahlzettels vom Wahlkreis 3 in Dresden zur ersten und letzten freien Volkskammerwahl. Es ist nicht nur ein Stück Papier, 34 Jahre und 2 Tage danach. (Carsten Hütter, AfD: Herr Präsident!) Es ist ein Beleg für den erfolgreichen Freiheitskampf der Menschen in der ehemaligen DDR. Dieses Land weiß, dass Demokratie nicht von allein kommt und bleibt. Sie muss erst erkämpft und dann immer wieder aufs Neue verteidigt werden. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Herr Staatsminister, so schwer es mir gerade fällt, aber weil Sie den Zettel hochgehalten haben, muss ich Sie darauf hinweisen, dass wir das laut Geschäftsordnung nicht dürfen, obwohl das ein wichtiges historisches Dokument war. Vielen Dank. – Ich bitte Sie, mit Ihrer Rede fortzufahren.
Armin Schuster
Wie es ist, Demokratie zu erkämpfen, das musste ich als rheinländischer Baden-Württemberger nicht erleben, die Bürgerinnen und Bürger in der DDR dagegen schon. Deshalb darf die Achtung vor dieser Lebensleistung der Menschen im Osten nie verloren gehen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Die Taten dieser Mutigen bedeuten das Ende einer 40-jährigen Diktatur; Freiheit und Verantwortung fanden ihren Weg in das Parlament. Am 18. März 1990 – also am vergangenen Montag vor exakt 34 Jahren – war die vormals scheindemokratische Volkskammerwahl frei. Der 18. März Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den zum Thema: Selbstverwaltung, weniger Staat ist deshalb ein heiliger Tag für die Demokratie in Deutschland. Damals entschied zum ersten Mal seit Langem eine echte Wahl über die Zukunft dieses Landes. Lassen Sie uns dieses Tages gedenken: im Westen mit Demut – ich würde sogar anfügen: mit mehr Demut – und im Osten, in Sachsen mit Stolz. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Auch die Wahlen in zweieinhalb Monaten werden wegweisend sein. Die Sächsinnen und Sachsen bestimmen dann, wer unsere Interessen in der Europäischen Union vertreten wird, und sie bestimmen auch und vor allem, wer in den Kommunen künftig gestaltet. An dieser Stelle möchte ich den Kandidatinnen und Kandidaten landauf und -ab – und das sind sehr viele –, die sich für diese Wahlen bereits jetzt haben aufstellen lassen, und denen, die das noch vorhaben, in aller Form – ich denke, im Namen des ganzen Hauses – schon einmal Danke sagen. Das ist eine ganz wichtige Entscheidung, die sie für uns und für unsere Demokratie getroffen haben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Sie machen das, weil sie wissen: Wer gestalten will, fängt am besten selbst an, und zwar am besten direkt vor Ort. Das Engagement des Einzelnen ist das erste Kernelement einer gesunden Demokratie. Das zweite Kernelement ist die Wahl selbst, denn Wahlergebnisse sind immer Ausdruck der inneren Verfasstheit eines Landes. Jetzt kennen die meisten hier sicherlich die Ergebnisse des aktuellen Sachsen-Monitors. Im Innenministerium haben wir uns damit gleich mehrfach auseinandergesetzt und die Frage diskutiert: Was heißt das jetzt für unser Land? Die Umfrage zeichnet ein durchaus ambivalentes Bild. Auf der einen Seite wollen die Menschen mitgestalten, mitentscheiden. Das ist der Geist vom März 1990, auf den wir aufbauen können. Auf der anderen Seite schwindet das Vertrauen der Sachsen untereinander und auch in die Institutionen. Gerade in den Städten und Gemeinden spüren das viele Engagierte am eigenen Leib: durch Beleidigungen, ja sogar Bedrohungen, verbale Attacken. Natürlich tun wir alles für den Schutz von Bürgermeistern, Landräten, Abgeordneten, vor allem aber ehrenamtlichen Kreis- und Gemeinderätinnen und -räten, von jedem, der sich demokratisch engagiert. Wir haben genau den Anspruch, den Ex-Innenminister Heinz Eggert bei der Jubiläumsfeier unserer Allianz Sicherer Sächsischer Kommunen jüngst so formuliert hat: „Wer sich für die Menschen vor Ort für ihre Sicherheit verantwortlich fühlt, der muss sich auch selbst sicher fühlen.“ Das ist unsere Richtschnur, und dafür geben unsere Polizistinnen und Polizisten, die Landesdirektion, die Justiz und viele, viele mehr täglich ihr Bestes. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich bei Ihnen. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Die starke und verlässliche Arbeit unserer Sicherheitsbehörden, meine Damen und Herren, kann aber eines nicht ersetzen: Anstand. Eigentlich weiß doch jeder: Man bezeichnet keinen Polizisten als Bullen und schon gar nicht als Bastard. (Beifall bei der CDU, der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Man pöbelt keine Wahlkämpfer auf der Straße an, schmeißt keine Scheiben von Parteibüros ein, (Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU) und man geht auch nicht mit Fackeln zum Wohnhaus von politischen Entscheidungsträgern und deren Familien. (Beifall bei der CDU, der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das alles überschreitet Grenzen oder noch einfacher auf gut Deutsch gesagt: Das tut man nicht. Wir, meine Damen und Herren, und täglich immer mehr Menschen in diesem Land gehören zu denen, die sagen: Das nehmen wir einfach nicht länger hin. Mit Anstand Demokrat sein, das lernt man vor Ort in den Städten und Gemeinden, in den Kommunen. Dort fängt alles an, nämlich dort, wo die persönliche Begegnung beginnt, dort, wo man sich nach einem Streit noch in die Augen schauen muss, weil man ja nebenan wohnt. Meine Damen und Herren, hier beginnt Gesellschaft; hier auf der kommunalen Ebene interagieren wir direkt und unmittelbar. Hier gibt sich Sachsen sein Gesicht. Nun hat unser Freistaat das Glück einer besonders reichhaltigen, vielfältigen kommunalen Landschaft, einer einzigartigen Siedlungsstruktur – übrigens auch im bundesweiten Vergleich. Ich erlebe landauf, landab Orte, die sich wirklich entwickelt haben und sich immer weiterentwickeln. Der Erfolg Sachsens seit der Wiedervereinigung spiegelt sich vor allem in dem, was in den Kommunen geleistet wurde und geleistet wird, wider. (Beifall bei der CDU und des Abg. Volkmar Winkler, SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Möglich gemacht hat das auch das Vertrauen, welches die sächsischen Staatsregierungen seit dem Jahr 1990 in das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung gesetzt haben. Sächsische Kommunalpolitik war und ist stets geleitet von dem Gedanken: Vor Ort weiß man am besten, was es vor Ort braucht. Das hat dieses Land stark gemacht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und des Abg. Volkmar Winkler, SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Das ist der Grund, warum ich vor fast zwei Jahren mit dem Vorsatz angetreten bin; der hat, meine ich, auch in meiner eigenen Partei, den einen oder anderen überrascht. Ich habe damals gesagt: Die Kommunen sind ein, wenn nicht der Schwerpunkt meiner Arbeit. Die kommunale Selbstverwaltung ist und bleibt das höchste Gut, die Subsidiarität ein grundlegendes Prinzip. Was soll ein Katholik schon anderes sagen, meine Damen und Herren? Das war und ist mein Leitbild. Ich habe das große Glück – das möchte ich an dieser Stelle einmal sagen –, nicht nur ein fantastisches Haus dafür zu haben, sondern auch einen Staatssekretär und einen Abteilungsleiter meiner Kommunalabteilung, der genau diesen Geist pflegt und auf die Kommunen zugeht. (Beifall bei der CDU) Unser Ziel war es, Distanz weiter abzubauen und Nähe zu schaffen; und nach allem, was uns zurückgemeldet wird und was ich bei meinen unzähligen Gemeindebesuchen, wie vergangene Woche in Rodewisch, in Neustadt oder in Bad Elster, erlebt habe, funktioniert dieser Austausch. Nähe bringt aber auch Erkenntnisse. So spiegelt praktisch jeder Kommunalvertreter, auf den ich treffe, unisono unentwegt dieselbe Botschaft: Herr Minister, viel zu viele Regelungen engen die Handlungsspielräume vor Ort ein. Die Kommunen seien durch zu viele EU-, bundes-, und auch landesrechtliche Vorgaben be- oder teils sogar überlastet. Sie könnten immer weniger gestalten. Wenn das stimmt – wer mag daran zweifeln? – muss man die Sorge haben, dass wir durch eine schleichende Unterhöhlung der kommunalen Selbstverwaltung diese einer Gefahr aussetzen. Kurt Biedenkopf hatte einmal einen Gedanken von Hans Magnus Enzensberger aufgegriffen – ich muss dabei fast ein bisschen schmunzeln –, indem er sagte: Unser Land sei wie Gulliver, der von vielen feinen Fäden regungslos gefesselt am Boden liegt. – Das hat Biedenkopf vor 20 Jahren gesagt. Ist sein Bild heute eventuell aktueller denn je? Hätte er sich das so vorgestellt, meine Damen und Herren? Nein, unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Gemeinderäte dürfen nicht an zu vielen auferlegten Regularien und unter zu wenig eigenem Gestaltungsspielraum leiden. Das ist Verantwortung, aber ohne Freiraum; denn wer arbeitet schon gern unter diesen Bedingungen, vor allem dann, wenn es die eigene Freizeit im kommunalen Ehrenamt ist. Damit motivieren wir neue Kandidaten sicherlich nicht optimal. Ein handlungsfähiger und im demokratischen Sinne starker Staat ist nur ein Staat, der auch zum Loslassen bereit und fähig ist. Es ist ein Staat, welcher der kommunalen Ebene vertraut und den Wettbewerb unter den Kommunen annimmt und aushält, vielleicht es sogar gut findet. Es ist ein Staat, der seinem Bundesverfassungsgericht folgt, denn das sagt: Die örtliche Gemeinschaft soll ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und in eigener Verantwortung solidarisch gestalten. Unser Ziel ist es, einer Überregulierung und einer diktierenden Politik von oben nach unten, wie wir es gerade im Bund in extenso erleben, etwas entgegenzusetzen. Nach einer über 30-jährigen kommunalen Erfolgsgeschichte in Sachsen wollen wir in eine neue Phase der kommunalen Selbstverwaltung eintreten. Der Zeitpunkt dafür ist gut, die Gesellschaft heute in vielen Punkten weiter und die, die in den Kommunen Verantwortung tragen, sind dafür bereit, mehr noch: Sie fordern vehement mehr ein. Meine Damen und Herren, mit einem kurzen Satz gesagt: Die Kommunen wollen, die Kommunen können, und wir sind dafür verantwortlich, dass sie es dürfen. Das ist unsere Richtschnur, mit der wir Ihnen unsere Vorschläge jetzt unterbreiten. Das Innenministerium und die Präsidenten der kommunalen Landesverbände – ich finde es ein schönes Zeichen, dass sie die Rede heute begleiten – werben bei Ihnen, werte Abgeordnete, für eine neue Erfolgsepoche der Kommunen. Lassen Sie uns mehr Verantwortlichkeit an die Orte der Entscheidung und persönlichen Begegnung geben! Lassen Sie uns die Mandate, die am 9. Juni 2024 für die Kandidatinnen und Kandidaten errungen werden, attraktiver machen! Lassen Sie uns gemeinsam Kommune neu denken! Dafür habe ich einige Vorschläge bzw. Ansätze. Erstens. Wir haben gesagt, dass mehr „Beinfreiheit“ erforderlich ist. Kurt Biedenkopf hätte wahrscheinlich von „entfesseln“ gesprochen. Alle Welt jammert über zu viel Bürokratie, der Standort Deutschland wäre immer weniger attraktiv. Dem wollen wir etwas entgegensetzen. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Im Innenministerium haben wir es uns zum Auftrag gemacht, die Kommunen von überbordender Bürokratie zu befreien. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Bei zwei Initiativen, die parallel gelaufen sind, kann ich Ihnen sagen, wie wir Brüder im Geiste waren. Während unsere Initiative „Kommune neu denken“ auf dem Papier gerade entstand, hielt Präsident Bert Wendsche vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag eine viel beachtete Rede in Zwickau – wer dabei war, erinnert sich – über die Möglichmacherei, das kommunale Freiheitsgesetz sowie Henry Graichen, Präsident des Sächsischen Landkreistages, davon, Bremsen zu lösen. Unsere Ergebnisse – unabgesprochen – waren ganz ähnlich. Die Zielrichtung ist am Ende eindeutig: Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Entfaltung der eigenen Fähigkeiten. Subsidiarität kann und soll stärker als bisher gelebtes Prinzip sächsischer Landespolitik sein. Das heißt zunächst, dass sich die Kommunen der eigenen Verantwortung zu stellen haben und im Rahmen des Rechtssystems handeln. Das heißt aber auch, dass sich der Freistaat im Umgang mit den Kommunen stärker auf zentrale Aspekte der Daseinsvorsorge konzentriert. Wir stehen dabei nicht am Anfang. Wir haben quasi pilothaft diese neue „Beinfreiheit“ hier und da erprobt. Erste wertvolle Aspekte waren zum Beispiel die Kommunalpauschalenverordnung zur Stärkung des sozialen Angebots in den Landkreisen und kreisfreien Städten aus dem Geschäftsbereich des Sozialministeriums. (Ivo Teichmann, fraktionslos, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Teichmann?
Armin Schuster
Ja, wenn das üblich ist? Ich weiß es gar nicht.
Ivo Teichmann fraktionslos
Vielen Dank, Herr Staatsminister des Innern. Sie sprechen hier, nachdem die CDU 35 Jahre lang Verantwortung im Freistaat getragen hat, von Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und bringen Vorschläge.
Ivo Teichmann fraktionslos
Mir stellt sich dabei die Frage: Warum haben Sie das alles in den zurückliegenden Jahren nicht umgesetzt? Sie hatten doch alle Möglichkeiten. Gerade Sie als Innenminister, der auch Teil der Staatsregierung ist, hätten doch alle Möglichkeiten gehabt. Vielen Dank.
Armin Schuster
Sie haben mir jetzt nicht genau zugehört, Herr Abgeordneter, oder ich habe es schlecht formuliert. Wir haben eine 34-jährige kommunale Erfolgsgeschichte. (Lachen bei der AfD) Ich habe gerade gesagt – – Ich will mich nicht selbst zitieren, aber wenn Sie hier durch das Land fahren, dann erleben Sie den Erfolg des Freistaates Sachsen in den Kommunen. (Beifall bei der CDU) Das Prinzip vom Punkt null,1990, bis heute war eine drei Jahrzehnte währende Aufbauphase, in der Dynamik entstand. Wir sind uns mit den kommunalen Spitzenverbänden einig: Diese Phase liegt jetzt hinter uns – aber wo ist das neue Leitbild? Wie gestalten wir die nächsten 30 Jahre. Man kann ja nicht einfach Vergangenheit verlängern. Was bis heue erfolgreich war, braucht jetzt neue Impulse. Die wollen wir setzen. Das habe ich erklärt. Bevor Sie mich unterbrochen haben, war ich gerade dabei, Beispiele aufzuzählen, die wir schon ausprobiert haben. Wenn es nach Ihnen ginge, würden wir die Vergangenheit verlängern. Das ist nicht unser Gestaltungsanspruch. Wir haben ganz andere Paradigmenwechsel vor uns, und die wollen wir meistern. (Beifall bei der CDU) Ich denke an die Kommunalpauschalverordnung, eine Initiative aus dem Geschäftsbereich des SMS. Ich denke an die Förderung des kommunalen Straßenbaus aus dem Geschäftsbereich des SMWA. Ich denke an das Finanzausgleichsgesetz, das ich salopp als ein Gesetz des Vertrauens gegenüber den Kommunen bezeichnen würde. Ich denke an die LEADER-Förderung durch das SMR, lieber Thomas Schmidt. Diese vier oder fünf Beispiele haben einen pilothaften Vorbildcharakter. Wo müssen wir hin? Davon brauchen wir mehr. Diese Beispiele zeigen, wo der Anfang ist. (Zuruf von der AfD: Das ist noch nicht viel! Kommunale Selbstverantwortung!) Wir haben bereits ein weiteres Pilotprojekt in der Pipeline, meine Damen und Herren. Die Kommunen sollen künftig auf Antrag von landesrechtlichen Vorgaben und Verfahrensregelungen befristet abweichen können. Das heißt, wir wollen erproben, ob flexiblere Verfahren mit den Kommunen in ein Gesetz zu gießen sind. Mit dieser Position sind wir gar nicht so alleine. Andreas Voßkuhle, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, schrieb kürzlich in der „FAZ“, man möge doch über eine kommunale Abweichungskompetenz bei praxisfernen Vorschriften nachdenken. In diesem Sinne wollen wir gerne experimentieren und mit den Kommunen einen neuen Modus finden. Für echte Beinfreiheit, meine Damen und Herren, braucht es aber auch einen zweiten Ansatz, nämlich eine veränderte Förderpolitik. Das ist einerseits möglich, indem wir – was bereits angelaufen ist – die Beantragung und Ausreichung von Fördermitteln weiter vereinfachen und erleichtern. Das ist andererseits auch möglich, indem wir strikte, zuweilen kleinteilige Zweckbindungen vieler Fördermittel lockern und Pauschalförderungen gegenüber komplexen Zuwendungsverfahren bevorzugen. Das heißt: Nicht der Bund oder das Land, sondern die Kommunen sollen viel stärker als bisher selbst entscheiden, an welcher Stelle sie mehr Geld benötigen als an einer anderen Stelle. Das wollen wir nicht weiter vorgeben. Fördermittel mit kommunalem Bezug sollen daher künftig auch nur an die Kommunen ausgereicht werden. Das ist eine erhebliche Änderung. Damit wollen wir hin zu einem Fördermittelkomplex, der der demokratischen Willensbildung in den Kommunen entspricht. In unserer Verfassung steht ziemlich genau: Gemeinden und Gemeindeverbände sind grundsätzlich die Träger öffentlicher Aufgaben. Dieser Systematik sollten die Fördermittel Rechnung tragen. Das heißt, wir wollen die Fördermittel tatsächlich nur noch an die Kommunen ausreichen. Drittens. Die aktuelle Situation in den Kommunen erfordert mehr denn je ein echtes faktisches Bekenntnis. Ich verweise einmal auf Artikel 85 der Sächsischen Verfassung: Überträgt der Freistaat den Gemeinden eine Aufgabe, muss er die damit verbundenen Mehrausgaben ausgleichen. In der Fachsprache nennt man das Konnexitätsprinzip. Auch wenn ich nicht verhehlen möchte, dass wir, das Land, selbstkritisch prüfen müssen, ob wir dem wirklich immer genügend entsprechen, liegt das Kernproblem an dem Punkt, dass wir in erster Linie ein System des Ausgleichs zwischen Bund und Ländern brauchen. Denn auch hier gilt: Wer Aufgaben delegiert, muss dafür aufkommen. Dieses Prinzip leidet zurzeit sehr. Der Bund überträgt Aufgaben, aber nicht im angemessenen Verhältnis die Mittel. (Beifall bei der CDU) Deshalb möchten wir ein Stück weitergehen. Bundesgesetzen, die Bürger, Kommunen und die Wirtschaft dieses Landes übermäßig belasten und einschränken, sollte Sachsen im Bundesrat künftig generell nicht mehr zustimmen. Wird das Konnexitätsprinzip verletzt, gibt es aus Sachsen keine Zustimmung. Das müsste eine Linie sein, die wir in einer Koalition vereinbaren. Viertens. Gemeinsam sind wir stark. Mit uns wird es keine weiteren gesetzlich angeordneten Gebietsreformen geben. Allerdings haben wir in Sachsen 239 kleine und 19 Kleinstgemeinden. Das ist eine ganze Menge. Bei den Standards, die heute erwartet werden und die die Bürgerinnen und Bürger erwarten, kommt man in einem kleinen Rathaus schnell an die eigenen Grenzen. Wie sieht die Lösung aus? Auch hier braucht es Mut für neue Wege und Mut der Kommunen für engere Kooperationen. Wir, das Innenministerium, werden das eng begleiten und auch fördern, wie wir es bei den Feuerwehren bereits tun, wenn man an das neue BRKG denkt. Das ist in kleineren Teilen schon längst gelebte Praxis. Die Servicestelle „Interkommunale Zusammenarbeit“ beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag unterstützt die Gemeinden auf dem Weg zu mehr Kooperation tatkräftig. Allein im zweiten Halbjahr 2023 wurden dort 50 Gemeinden beraten. Egal ob bei hochkomplexen Planungsverfahren oder zentralen Projekten der Daseinsvorsorge, zum Beispiel bei Stützpunktfeuerwehren, bei völlig neuen Ideen wie den Mittelpunktgemeinden oder dem Shared-Service-Gedanken: Zusammen ist man mehr. Das zahlt sich meist aus, denn bei aller kommunalen Selbstverwaltung und mehr Dezentralismus gibt es wesentliche Bereiche, in denen feste Kooperationen und einheitliche Standards sinnvoller sind. Das gilt gerade in der Digitalisierung. Ich bin dem SSG sehr dankbar dafür, dass er die Leitung im Beirat „Governance-Check“ übernommen hat. Fünftens: Ein entscheidender Punkt ist, dass wir für die Kommunen „neu denken“. Mehr Beinfreiheit für die Kommunen und damit weniger Topdown braucht zwingend auch mehr Bottom Up. Im Moment erleben wir eine LifeVorführung der Bundesregierung, wie das nicht funktioniert. Wir dagegen sagen: Sachsen will und braucht mehr urdemokratische Prinzipien in der Kommunalpolitik. Sachsen will und braucht mehr echte Repräsentation und mehr echte Partizipation. Das heißt für uns, nicht Verbände, Gruppen oder Brasher Groups, sondern allein Gemeinderat und Kreistag haben das kommunale Mandat, für das Volk zu sprechen. Jeder gewählte, jeder einzelne unserer 7 000 Gemeinderäte ist Vertreter aller und nicht nur einzelner Interessengruppen. Anders formuliert: Demokratische Willensbildung, wie sie seit dem 18. März so eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht wurde, wie es die Menschen in Sachsen wollen, zeigt der Sachsen-Monitor. Das müssen wir achten. Im Wahlrecht Vorgaben an die Wahlvorschlagsträger für bestimmte Zusammensetzungen der Listen zu machen, halten wir für falsch. Den Kommunen bestimmte Beiräte oder Gremien vorzuschreiben, halten für falsch. Gesetzlich verordnete Bürgerräte halten wir für falsch. Immer mehr Beauftragte für bestimmte Bereiche vorzugeben, halten wir für falsch. Was ist richtig? Ob und wie viele die Kommunen an Beauftragten für Migration, Umwelt oder Gesundheit benötigen, ob sie Bürgerräte benötigen oder nicht, sollte niemand anderes als die Kommunen selbst, also die Gemeinderäte und die Kreistage entscheiden. (Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren, weniger Vorgaben – das stärkt das Mandat der gewählten Repräsentanten in den Kommunen. Das ist unser Kernziel. Parallel dazu wollen wir mehr aktive Partizipation der Bürger vor Ort. Wie kann mehr Partizipation gelingen? Darauf gibt es zwei Antworten. Erstens werden dafür starke Mandatsträger und weniger etatistische Vorgaben sorgen. Zweitens sagen wir Ja zu direkter Demokratie. Ich erinnere noch einmal an den Sachsen-Monitor: 86 % der Menschen im Land befürworten Volks- und Bürgerentscheide aus gutem Grund, denn mehr Elemente direkter Demokratie sind gerade auf kommunaler Ebene ein geeignetes Korrektiv. Der Gemeinderat kann damit angehalten sein, seine Entscheidungen entsprechend ausgewogen zu treffen. An dieser Stelle wollen wir mit der kommunalen Ebene in einen Diskurs eintreten, um sicherzustellen: Einerseits müssen Quoren das erforderliche Minimum an Repräsentanz und gebotener Ernsthaftigkeit wahren, andererseits dürfen sie keine unangemessenen Hindernisse darstellen. Hier haben wir schon vorgelegt und 2022 den Prozentsatz für die Beantragung eines Bürgerbegehrens von 10 auf 5 % gesenkt. Für mehr direkte Demokratie wollen wir mit den Kommunen aber im Diskurs bleiben. Hier gibt es aus unserer Sicht noch Möglichkeiten. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung – Sabine Friedel, SPD: Genau!) Damit ist der Instrumentenkasten der Partizipation in einer Demokratie aber nicht ausgeschöpft. Gelebte Partizipation lässt sich nämlich noch an einer anderen Stelle finden und damit stärken: im Ehrenamt, gerade auf kommunaler Ebene, und dort ganz besonders im ländlichen Raum. Insofern können wir Kommunen nur dann neu denken, wenn das Ehrenamt in unseren Köpfen den Platz bekommt, den es verdient. Auch damit haben wir im Innenministerium begonnen, denn wir fühlen uns für den – sage ich jetzt einmal – wahrscheinlich wesentlichsten Teil aller Ehrenamtlichen im Land verantwortlich. 112 sächsische Bürgermeister, 7 000 ehrenamtliche Gemeinderätinnen und Gemeinderäte treffen in den Kommunen die Entscheidungen. Hinzu kommt das ganz starke Engagement in der Brandbekämpfung, im Katastrophenschutz, im Rettungsdienst oder im Sport. Von ihnen allen hängt ein sehr relevanter Teil unserer staatlichen Daseinsvorsorge ab. Ein Großteil stützt sogar unsere Sicherheitsarchitektur. Dafür kann man gar nicht genug dankbar sein. Aber, meine Damen und Herren, Dank reicht nicht. Wir wollen und müssen daher alles dafür tun, dass das Ehrenamt die besten Rahmenbedingungen bekommt. Deswegen gehe ich auf ein paar Beispiele ein. Gut, dass wir die Ehrenamtskarte haben, aber in Zukunft bitte mehr davon: digitaler, flächendeckender, mit mehr Energie für alle. Gut, dass sich Menschen im Ehrenamt qualifizieren. Die Anforderungen in vielen Bereichen steigen ja auch beträchtlich. Deshalb bitte mehr davon! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Bildungsfreistellung!) Die Menschen sollen mit einfachen Mitteln ihr Handwerkszeug bekommen, das sie schließlich für uns alle einsetzen. Gut, dass wir mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Bundesfreiwilligendienst so viel Engagement in jungen Jahren ermöglichen. Deshalb gerne mehr davon! Wenn der Bund über ein wirksames Gesellschaftsjahr für alle zu lange nachdenkt, dann lassen Sie uns überlegen, ob wir über den Sachsensommer hinaus kreativer Vorreiter sein können. Das sind nur einige wenige Ideen. Das Entscheidende ist: Lassen Sie uns in den kommenden zehn Jahren mehr Power denn je ins Ehrenamt stecken, meine Damen und Herren!
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Staatsminister?
Armin Schuster
Ich wäre jetzt sowieso gleich am Ende, aber bitte.
Thomas Thumm AfD
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Sie betonen hier ja, dass die CDU mittlerweile auch verstanden habe, die Kommunen zu unterstützen – mehr kommunale Selbstverwaltung. Zur kommunalen Selbstverwaltung gehört in erster Linie, dass man Mittel hat – auch das haben Sie mit betont –, sprich, dass über die Mittelverwendung die Bürgermeister und die gewählten Gemeinderäte vor Ort entscheiden. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Jetzt eine Frage an Sie, nachdem Sie das alles so schön betont haben und gesagt haben, Sie wollten die kommunale Selbstverwaltung stärken und wollten, dass die Entscheidungen in den Kommunen gestärkt werden. Wie viel Geld – drücken Sie es bitte in Prozent aus – wollen Sie den Kommunen zukünftig denn mehr zur Verfügung stellen, damit investive Maßnahmen vor Ort durch Bürgermeister und Gemeinderäte entschieden werden können, sodass es im Freistaat Sachsen auch in den ländlichen Kommunen einmal vorangeht? Gerade im Sächsischen Städte- und Gemeindetag, wenn Sie die Großstädte nehmen, die Ballungszentren – –
Dr. Matthias Rößler
Gut, das war jetzt die Frage. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Eigentlich eine Frage für den Finanzminister!) Herr Kollege, kommen Sie bitte – –
Thomas Thumm AfD
Mit wie viel möchten Sie die Kommunen zukünftig unterstützen, und wie viel wollen Sie mehr zur Verfügung stellen, damit die Entscheidungskompetenz wieder vor Ort stattfindet? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)
Armin Schuster
Herr Abgeordneter, das tut mir jetzt leid, aber das muss ich so sagen: Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Kreistagsmitglieder, die ich so treffe, und die Gemeinderäte haben ein anderes Niveau als Sie. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Hä?) Das tut mir leid. Die sagen zu mir, unisono: Herr Minister, wir wollen nicht zuerst mehr Geld. Wir wissen, dass Ihre Kasse limitiert ist. (André Barth, AfD: Da höre ich aber anderes bei mir im Landkreis!) Es würde uns unglaublich helfen, wenn ihr die Fesseln lösen würdet und wenn ihr mit dem Geld, das wir bekommen und das ihr zur Verfügung stellt, weniger Zweckbestimmung verbinden würdet, wenn wir mehr Freiheit und Gestaltungsspielraum von euch bekämen. Sie fragen nicht so banal wie Sie nach mehr Geld. Das ist die ganz alte Leier. Die sind schon wesentlich weiter. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) Die Verantwortung für unseren gemeinsamen Haushalt empfindet jeder ehrenamtliche Gemeinderat, aber Sie anscheinend nicht. Deswegen sagen die: Gebt uns Beinfreiheit – wir wollen nicht an eure Kasse. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Worte und Schwätzerei, genau wie bei diesem Ministerpräsidenten!) Tut mir leid, damit kommen Sie jetzt nicht durch. Meine Damen und Herren, die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements ist in meinen Augen eine riesige Chance. Bessere Rahmenbedingungen für das Ehrenamt sind eine Einladung, eigene Unzufriedenheit in aktives Mitgestalten zu verwandeln. Mitgestalten heißt eben, Verantwortung zu übernehmen. War nicht der unbändige Wunsch nach ebensolcher Mitgestaltung ausschlaggebend für die erste und letzte freie Volkskammerwahl? Lassen Sie uns diesem Wunsch mehr Raum geben und mehr Mitgestaltung einfordern und fördern! All das wird in den Kommunen auf fruchtbaren Boden fallen, vor allem dann, wenn dort gilt: mehr Selbstverwaltung, weniger Staat. Wir stehen aktuell vor dem Ende einer Wahlperiode der Kommunalparlamente. Das ist der Moment, in dem wir den hauptsächlich ehrenamtlich tätigen kommunalen Machern für ihre Haltung und ihr Engagement in den letzten fünf Jahren zu danken haben. Ich denke, auch das kann ich hier im Namen des ganzen Hauses tun. 7 000 Menschen, auf deren Fundament wir in unserer Demokratie stehen, haben fünf Jahre lang gekämpft. Danke dafür, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Sie und alle, die sich jetzt zur Wahl stellen, haben es verdient, ihnen das allerbeste aus dem Gestaltungsportfolio einer Demokratie zur Verfügung zu stellen, das es gibt: Freiheit, Handlungsspielraum und Entscheidungsspielraum oder kurz gesagt: Verantwortung. Mit „Kommune neu denken“ bekennt sich Sachsen zu seinen eigenverantwortlichen und handlungsfähigen Kommunen. Wahlämter und ehrenamtliches Engagement gewinnen damit enorm an Bedeutung. Das ist ein starkes Signal vor den Kommunalwahlen, denn die Möglichkeit der Mitgestaltung wird wachsen. Mitgestaltung ist das, was Sachsen 1990 am meisten wollte und auch jetzt am meisten will und braucht. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Ich danke Herrn Staatsminister Schuster für die Fachregierungserklärung. Wir kommen jetzt zur Aussprache über dieselbe. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden festgelegt: CDU 31 Minuten, AfD 25 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten und SPD 12 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose. Wir kommen jetzt zur Aussprache. Es beginnt für die AfD-Fraktion Herr Kollege Urban.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Grundgesetz steht: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Das sind schöne und richtige Worte. Diese Worte sollten eigentlich Ihr Regierungshandeln bestimmen, sehr geehrter Herr Staatsminister, sehr geehrter Herr Innenminister Schuster und auch liebe CDU. Doch die Realität sieht in unserem Land leider komplett anders aus. 80 bis 90 % der Aufgaben unserer Kommunen sind von oben diktierte Pflichtaufgaben. Statt dass sie alle Angelegenheiten selbst und in Eigenverantwortung regeln könnten, haben Sie die Kommunen zu Erfüllungsgehilfen der oft abgehobenen und weltfremden Landes- und Bundespolitik gemacht. (Beifall bei der AfD) Um es noch deutlicher zu machen: Das Allparteienkartell hat den Kommunen in den letzten 30 Jahren die Zwangsjacke angelegt, um von oben nach unten durchregieren zu können. Doch damit muss endlich Schluss sein. Die AfD wird den Städten und Gemeinden deshalb dabei helfen, diese Zwangsjacke loszuwerden, damit sie frei und eigenverantwortlich über alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft entscheiden können – so, wie das Grundgesetz es vorgibt. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Sehr geehrter Herr Schuster, Sie haben Ihre Fachregierungserklärung überschrieben mit „Kommune neu denken: Mehr Selbstverwaltung, weniger Staat“. Ich habe kurz überlegt: Ist das Ironie, oder meinen Sie das tatsächlich ernst? Die CDU hat die Kommunen systematisch entmündigt, und nun glauben Sie, bei diesem von der CDU herbeigeführten Missstand helfe vor allem eines, nämlich mehr CDU. Seit 35 Jahren regiert die CDU in Sachsen, und jetzt unmittelbar vor der Kommunalwahl wollen Sie vorpreschen und versprechen unseren Kommunen Verbesserungen. Die Worte höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Ich hätte mir einen anderen Titel Ihrer Fachregierungserklärung gewünscht. Wie wäre es zum Beispiel mit „Heimat neu denken – mehr kommunale Selbstbestimmung, weniger staatliche Gängelung“. (Beifall bei der AfD) Ich möchte diesen Vorschlag auch gern genauer erläutern. Die Heimat ist der Raum des sozialen Friedens. Frei nach Goethe gilt hier: „Hier bin ich Mensch, hier darf ich‘s sein.“ In der Heimat wächst darüber hinaus der Gemeinsinn in der freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein, im Karnevalsverein, im Musikverein. In der Heimat, in der Kommune, bezeichnet auch niemand seinen Stadtratskollegen als Verbrecher, wie Sie es zum Beispiel machen, Herr Staatsminister. Wolfgang Thüne, der seine Doktorarbeit über den Heimatbegriff geschrieben hat, sagt: Die Heimat bietet erstens ein Maximum an sozialer Solidarität, zweitens ein Maximum an persönlicher Freiheit und drittens ein Maximum an Gleichberechtigung aller ihrer Mitglieder, während es ein Minimum an Konflikten gibt. Was haben die Altparteien nun aus diesem kommunalen Gemeinsinn gemacht mit ihrer staatlichen Gängelung und ihrer kulturellen Verachtung nach unten, wie es Alexander Wendt zum Beispiel beschreibt? Mit lokalen Aktionsplänen gegen rechts hetzen Sie unsere Bürger gegeneinander auf. Statt den Gemeinsinn zu stärken, zerstören Sie den Gemeinsinn, indem Sie linke Ideologen für die Vollendung Ihres Zerstörungswerkes mit Steuergeld bezahlen. Das ist das Gegenteil von Ehrenamt. Das ist das Gegenteil von kommunalem Gemeinsinn. Ich komme zum nächsten Begriff meiner alternativen Überschrift, die Selbstverwaltung der Kommunen. Sie ist schon längst Vergangenheit. Die Kommunen verwalten sich zu Tode, weil Sie, Herr Schuster, mit Ihrer CDU es nicht geschafft haben, die Verwaltung sinnvoll und schnell zu digitalisieren. Wir sollten deshalb keinesfalls von mehr Verwaltung sprechen wie Sie, Herr Schuster. Es ist schon jetzt viel zu viel. Wir müssen vielmehr von einer Stärkung der kommunalen Selbstbestimmung und der Selbstgestaltung der eigenen Heimat sprechen. (Beifall bei der AfD) Ich wünsche mir zum Beispiel, dass unsere Städte und Gemeinden selbst entscheiden können, ob sie kostenlose Kindergärten anbieten oder nicht. Ich wünsche mir auch, dass unsere ländlichen Kommunen selbst entscheiden können, ob sie Windindustrieanlagen haben möchten oder nicht. Die aktuelle Regierung dagegen versucht die chronisch unterfinanzierten Kommunen zu bestechen und so ihren Gehorsam durch eine Form der Erpressung zu erzwingen. (Widerspruch des Abg. Sören Voigt, CDU) Nicht viel anders läuft es auch in der Asylpolitik. Statt unsere Kommunen de facto zur Aufnahme immer größerer Massen an Asylbewerbern zu zwingen, wollen wir ein Vetorecht für unsere Kommunen. Weniger Zwang, weniger Verwaltungsaufwand, große finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten – so sähe eine gute kommunale Selbstbestimmung aus. Doch dafür müssten CDU, SPD, GRÜNE und FDP ihre oberlehrerhaften Ideologieprojekte beerdigen, denn unten in unseren Städten und Gemeinden, da gibt es ihn noch, den gesunden Menschenverstand. Dieser gesunde Menschenverstand würde dafür sorgen, dass die gescheiterte Energiewende, die Masseneinwanderung und auch das Ungetüm der kommunalen Wärmeplanung gestoppt würden. Besonders verwerflich finde ich die bewusste Entmachtung unserer Kommunen vor dem Hintergrund, dass wir eigentlich eine Vorlage dafür haben, wie es besser ginge. Ich meine damit – wie eingangs bereits angesprochen – unser lobenswertes Grundgesetz. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht und der prominenteste Staatsrechtler der Nachkriegszeit ErnstWolfgang Böckenförde war es höchstpersönlich, der bereits 1980 über die Aushöhlung des Grundgesetzes sprach. Das Grundgesetz von 1949 etablierte ganz bewusst ein sogenanntes Trennsystem. Das räumte den Kommunen, den Ländern und auch dem Bund gleichermaßen viel Macht ein, und so sollte es auch sein. Gewaltentrennung ist besser als Gewaltenteilung, weil die Gewaltenteilung zu einer bloßen Beteiligung gemacht wurde. Verantwortlich für diese verkrüppelte Form des Föderalismus war laut Böckenförde eine Allparteienregierung, die den Souveränitätsgedanken Schritt für Schritt aushebelte. Was lernen wir von Böckenförde? Die Kommunen und übrigens auch die Landesparlamente dürfen keine zahnlosen Tiger sein. Gewaltenbeteiligung ist deshalb zu wenig. Wir brauchen Gewaltenteilung. Wir brauchen mehr Souveränität. Wir brauchen wirkliche Eigenständigkeit. (Beifall bei der AfD) Und damit komme ich zum letzten Punkt. Aus meiner Sicht wäre die Gewaltenteilung nur dann in einem ausreichenden Maße gegeben, wenn die Kommunen mindestens ein Drittel vom Steuerkuchen abbekämen. Aktuell erhalten Sie nur jedes siebte Stück. Allein deshalb haben die Kommunen kaum Gestaltungsspielraum. Ihnen fehlt schlicht das Geld, und das ist die Realität in den meisten unserer sächsischen Kommunen und Landkreise, ganz ohne Polemik und in aller Form, Herr Schuster. Erstens. Die Kommunen müssen einen viel höheren Anteil von den großen Steuerarten, also der Umsatz- und der Einkommensteuer, bekommen. Zweitens. Wir von der AfD wollen zudem den Landesfinanzausgleich dahingehend reformieren, dass die Zuweisungen an die ländlichen Kommunen nicht nur über die Einwohnerzahl, sondern zum Beispiel auch anhand der Fläche und der zu unterhaltenden Infrastruktur bemessen werden. Drittens. Wenn das geschehen ist, können wir uns einen Großteil der anderen Steuerarten sparen. Das betrifft auf Landesebene zum Beispiel die Grunderwerbsteuer oder die Biersteuer, und es betrifft auf kommunaler Ebene die Vergnügungssteuer, die Schankerlaubnissteuer, die Jagd- und Fischereisteuer, die Zweitwohnungssteuer und ganz besonders natürlich die unsägliche Grundsteuer. Lassen Sie uns am besten all diese überflüssigen Steuern streichen. Weg mit ihnen, denn sie sind sehr verwaltungsaufwendig und zugleich aufkommensschwach. (Sören Voigt, CDU: Mehr Geld ausgeben und weniger einnehmen!) Einfacher ausgedrückt, sie machen der Verwaltung viel Arbeit und bringen noch nicht einmal große Erträge. Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird zu Recht viel gegen die da oben geschimpft. Die da oben kennen die Sorgen und Nöte der Familien, der Senioren, der Arbeitnehmer und Selbstständigen kaum bis gar nicht. Schlimmer noch, die da oben finanzieren zum Teil ihren eigenen Luxus auf Kosten der Leistungsträger unserer Gesellschaft. Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie wir diese Spaltung in unten und oben überwinden können? Wir von der AfD wollen diese Spaltung überwinden, aber das heißt eben, die Politik darf nicht länger die Mehrheit von oben herab bevormunden und gängeln. Die da oben müssen also Macht abgeben. Die Macht muss nach unten in unsere Kommunen, in unsere Städte, Gemeinden und Dörfer. Natürlich muss diese Macht an unsere Bürger zurückgegeben werden. Die Bürger wissen selbst, was für sie das Beste ist. (Beifall bei der AfD) Bringen wir also den Mut auf, gegen die bürokratischen Wasserköpfe in der Europäischen Union, in Berlin und auch in Dresden vorzugehen. Dazu gäbe es übrigens heute schon in diesem Parlament die Mehrheiten, wenn man es wöllte, Herr Schuster. Weniger Verwaltung heißt die Lösung für einen schlanken und leistungsfähigen Staat, ein Staat, der zum Wohle unserer Heimat und unserer Bürger agiert und dem es nicht länger darum gehen darf, die da oben zu versorgen und an der Macht zu halten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Die Aussprache wurde eröffnet durch die AfD-Fraktion, Herrn Kollegen Urban. Jetzt ist die CDU-Fraktion am Zuge. Das Wort ergreift Herr Kollege Wähner.
Ronny Wähner CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Unsere Kommunalparlamente sind die Basis unserer Demokratie, oder man kann sagen die Herzkammer unserer Demokratie. Denn was bei der Tätigkeit als Stadt- und Gemeinderat erlebt wird, das ist die wirkliche Demokratie, wie sie in Gesamtverantwortung getragen wird. Ich habe das selbst fast 25 Jahre lang erleben dürfen. Die Tätigkeit als Stadt- und Gemeinderat ist nicht nur Geld zu verteilen, wie man es gemeinhin gern beim Bürgerhaushalt macht, sondern das ist Verantwortung im Ganzen zu tragen. Das heißt zu entscheiden, welche Investitionen getätigt werden, aber auch zu entscheiden, wie man die Investitionen finanziert. Es ist nicht nur damit getan, dass man mehr Geld vom Land fordert, sondern das man sich als Kommune selbst Gedanken macht, wie man einen Beitrag leisten kann. Dafür gibt es auch Kommunalsteuern. Ich gehe dann noch einmal kurz darauf ein. Wir haben eine große Vielfalt an Kommunen im Freistaat, wenn man allein die Einwohnerzahlen anschaut. Von 1 000 Einwohnern in kleinen Gemeinden bis fast 600 000 Einwohnern in Leipzig. Allein diese Spannbreite ist eine Herausforderung für den Landesverband des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, dort die verschiedenen Ansichten unter einen Hut zu bekommen. Ich möchte eines klarstellen: Wenn ich hier von Städten und Gemeinden rede, meine ich auch immer unsere Landkreise mit, die gerade für den kreisangehörigen Raum ganz zentrale Aufgaben mit übernehmen, zu denen die kleinen Gemeinden nicht in der Lage wären. Ich denke, das ist ein gutes System, was sich hier im Freistaat und in Deutschland etabliert hat. Die Herausforderungen an die Kommunen sind vielfältig; denn das, was Bund und Land nicht übernehmen, fällt am Ende bei der Kommune an. Man hat eine gewisse Allzuständigkeit, und man ist aber auch – und das gehört dazu – Bestandteil der exekutiven Macht. Deshalb ist es normal, dass Gemeinden Aufträge vom Land und vom Bund haben, damit die Verwaltung vor Ort funktioniert. Gerade die kleinen Gemeinden, die kleinen Einheiten, sind ein Stück weit Gradmesser, wie weit solche Entwicklungen gehen. Dort wird zuerst angezeigt, wenn man mit Vorschriften zum Teil ein Stück weit überzieht, genauso, wie man es in der Wirtschaft merkt. Bei Kleinunternehmen kommt man zuerst an Grenzen, und man merkt zuerst, wenn es manchmal etwas überzogen ist oder in eine falsche Richtung geht. Eines wird auch deutlich: Die Probleme, die Herausforderungen, die man vor Ort im Kommunalparlament zu lösen hat, sind konkret. Sie haben einen Namen und eine Adresse, und manchmal muss man demjenigen auch in die Augen schauen, über den oder für den man eine Entscheidung trifft. Das macht die Arbeit in einem Kommunalparlament ganz entscheidend und ein Stück weit anders, als in diesem Parlament. Die Tätigkeit, die Verantwortungsübernahme des Kommunalparlaments ist durch kein Demokratieprojekt, kein Modellspiel zu ersetzen. Diese Erkenntnis ist eine wichtige Basis für unsere Demokratie. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass sich viele Männer und Frauen gefunden haben oder vielleicht noch finden lassen, die für die nächsten Kommunalwahlen wieder kandidieren und Verantwortung vor Ort übernehmen. (Beifall bei der CDU) Damit die Verantwortung übernommen werden kann, ist es wichtig, dass die Kommune, der Stadt- und Gemeinderat handlungsfähig sind. Zuvorderst ist das in Bezug auf die finanzielle Ausstattung zu sehen. Auch wenn das keine originäre Zuständigkeit des Innenministeriums ist, ist es aber ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung oder des Projekts „Kommune neu denken“, dass man die finanzielle Ausstattung möglichst auskömmlich gestaltet. Wir haben im Freistaat Sachsen ein bewährtes Finanzverteilsystem mit den Gleichmäßigkeitsgrundsätzen. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz I teilt das Geld zwischen Kommune und dem Freistaat auf. Ich habe mich bei meinem Vorredner schon gefragt, wie das in der AfD-Fraktion gerechnet wurde. Nach dem geltenden Gleichmäßigkeitsgrundsatz ist man in etwa bei einem Drittel des Geldes, was der kommunalen Ebene von dem gesamten Einkommen des Freistaates inklusive der kommunalen Ebene zur Verfügung gestellt wird. Man kann nicht alles pauschal zur Verfügung stellen. Manches muss man durchaus durch ein Förderprogramm ausreichen, aber in dieser Größenordnung bewegen wir uns zumindest im Freistaat Sachsen in der aktuellen Lage. Auch die Verteilung in der kommunalen Ebene ist wichtig, dass sie ausgeglichen ist, einfach vor dem Hintergrund, egal, ob viel oder wenig Geld zu verteilen ist. Wenn das System eine Unwucht hat, glätte ich das nicht mit mehr Geld, sondern es ist wichtig, dass die entsprechende Ausstattung nach Gemeindegröße und Anforderung zur Verfügung steht. Nur damit kann ich einen Wettbewerb gewährleisten. Das ist ein Punkt, der mir, der uns als CDU wichtig ist, dass es einen Wettbewerb unter den Kommunen gibt. Es ist interessant, zu beobachten, wie Lösungen vor Ort gefunden werden. Gerade bei kleinen Kommunen bin ich überrascht, wie sie trotzdem in der Lage sind, große Projekte im Verhältnis zu ihrer Haushaltssumme – ich sage es jetzt einmal salopp – zu wuppen. Das ist das, was auch den Stadt- und Gemeinderäten Motivation gibt, sich für ihre Stadt, ihre Gemeinde einzusetzen und das ein Stück weit nach vorn zu bringen. Das Geld fehlt. Es muss nicht immer ein schlechtes Zeichen, sondern kann auch ein gutes Zeichen sein, dass es mehr Ideen beim Bürgermeister und den Stadt- und Gemeinderäten gibt, als momentan Geld vorhanden ist. Umgekehrt wäre es für mich ein schlechteres Zeichen. In keinem Bundesland habe ich bisher die Diskussion erlebt, dass die Kommunen im Geld schwimmen. Es ist immer eine Diskussion an dieser Stelle wichtig. Die Ausgewogenheit zwischen den kreisfreien Städten, dem kreisangehörigen Raum in der kommunalen Ebene ist eine wichtige Angelegenheit bzw. muss immer wieder ein Stück weit neu nivelliert werden, damit es die Chancengleichheit zwischen den kommunalen Ebenen gibt. Eine Sache – Sie haben es bereits angesprochen – möchte ich noch einmal betonen: Wenn auf Bundesebene Entscheidungen getroffen werden, die massiv gezielt kommunale Haushalte belasten, wie man es jetzt bei den Landkreisen erlebt, dann muss man erwarten können, dass man dafür die finanziellen Mittel von dieser Ebene bereitstellt. Man kann nicht erwarten, dass das am Ende von den Landkreishaushalten oder von der Kreisumlage geleistet wird. Das will ich noch einmal deutlich sagen. (Beifall bei der CDU) Im Zusammenhang mit der finanziellen Ausstattung und Zuweisung ist mir sehr wichtig, Flexibilität zu geben, dass man vor Ort Folgendes entscheiden kann: Wie machen wir das? Wie lösen wir das Problem? Wir haben in der Vergangenheit gute Projekte entwickelt. Die Förderverfahren wurden bereits angesprochen. Bei LEADER, bei dem „Vitalen Dorfkern“ wurde vor Ort entschieden, welche Projekte mit wie viel Fördersatz gefördert werden. Das war durchaus eine interessante Erfahrung, die wir machen durften. Auch bei der Finanzzuweisung sind wir in dieser Legislaturperiode schon neue Wege gegangen. Bei der Zuweisung für den kommunalen Straßenbau haben wir eine Budgetregelung gefunden. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass es funktioniert, und man kann dort auch weitergehen. Ich kann mir persönlich noch mehr Flexibilität vorstellen. Vor Ort kann man am besten in Eigenverantwortung entscheiden, wie man die Probleme und Herausforderungen löst. Im Zusammenhang mit dem Haushalt, der doppisch ist und vor vielen Jahren eingeführt wurde, könnte ich mir vorstellen, dass man sich die eine oder andere haushaltsrechtliche Vorschrift noch einmal anschaut, ob alle Überprüfungen immer noch notwendig sind. Denn so oft, wie ein Kommunalhaushalt überprüft, geprüft und nachgerechnet wird, das erlebt man fast nirgendwo. Vielleicht kann man in diesem Zusammenhang dem Begriff „Vertrauen“ wieder mehr Wertigkeit oder Aufmerksamkeit schenken. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Armin Schuster) Herr Minister, ich denke – diesbezüglich rennen Sie bei mir sowie bei den vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern offene Türen ein –, dass man die rechtlichen Vorschriften, den Gestaltungsspielraum ein Stück weit erweitern oder flexibilisieren will. Es ist gut, dies in der heutigen Zeit auch vor den Entwicklungen neu zu betrachten oder zu ermöglichen. Wir sollten uns als Land mit den Vorgaben, die wir über die Gemeindeordnung anbringen, auf das Wesentliche beschränken, auf Aspekte, die von Landeswegen geordnet werden müssen, aber am Ende die Entscheidungen, die vor Ort getroffen werden können, auch dort belassen, die Freiheiten dort belassen. Diesbezüglich wird es unterschiedliche Entwicklungen geben. Ich sage immer: Der Wettstreit der Kommunen untereinander kann für uns sehr befruchtend sein. Wir können schauen, wie Lösungen gefunden werden. Wir müssen nicht alles von Dresden vordenken, sondern können uns gern auch einmal an den Ergebnissen erfreuen und Ideen nach Dresden aufnehmen. Gerade die kommunale Zusammenarbeit wird viel mehr Bedeutung bekommen. Wir stehen vor der Herausforderung, dass es immer schwerer wird, gutes Personal zu finden. Diesbezüglich müssen wir flexiblere Lösungen finden. Wie können Kommunen gemeinsam mit großen Kommunen oder kleinen Gemeinden Probleme lösen? Wie können sie Personal anstellen? Hierbei sollte es keine Denkverbote geben. Man kann nicht darauf zielen, dass es nur die eine Lösung sein muss, sondern, so vielfältig, wie Sachsen von den Größen der Gemeinden ist, sollten verschiedene Lösungsmodelle denkbar sein. Hierbei wünsche ich mir einen weiten Rahmen, damit man in der Praxis lösungsorientiert arbeiten kann. An diese Dinge sollten wir gemeinsam mit den Spitzenverbänden, Landkreistag und Sächsischer Städte- und Gemeindetag herangehen. Diesbezüglich gibt es interessante Vorstellungen. In diesem Zusammenhang ist noch einmal deutlich zu sagen: Mehr Freiheit bedeutet mehr Verantwortung vor Ort. Wer die Freiheit wünscht, die ich gern in die Kommunen gebe, muss auch die Verantwortung dafür tragen, die Lösung zu finden. Dieser Grundsatz muss auch hier gelten. Ich, wir als CDU sind gern bereit, diesen Weg zu gehen, Sie, Herr Minister, dabei zu unterstützen. In diesem Sinne wünsche ich uns viel Erfolg bei diesem Projekt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Armin Schuster)
Dr. Matthias Rößler
Für die CDU-Fraktion hörten wir gerade Herrn Kollegen Wähner. Jetzt kommt für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Schultze zu Wort; bitte.
Mirko Schultze Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es haben sich ja bestimmt alle gefragt, was uns der Minister hier sagen will, wenn er weniger Staat und mehr Kommune aufschreibt. Es waren alle etwas verblüfft, dem Minister zuzuhören. Offensichtlich scheint es in Sachsen in den letzten Jahren keine Probleme gegeben zu haben. Das liegt vielleicht daran, dass Minister nicht allzu oft im Plenum sitzen. Die Diskussionen darum, wie es in Sachsen gerade läuft und welche Kritik es gab, und die Diskussionen über den Haushalt scheinen beim Minister ausgeblendet zu sein. Das liegt vielleicht daran, dass es nicht der Finanzminister ist, der darüber entscheidet, welche Maßnahmen finanziert sind und offensichtlich die interministerielle Absprache vor dieser Rede nicht stattgefunden haben kann; denn sonst wäre aufgefallen, dass all das, was hier gefordert worden ist, eine finanzielle Beinfreiheit verlangt, nicht nur eine ideelle Beinfreiheit, die kann man ja machen, aber dann muss man das Fahrzeug drumherum auch sicherstellen. Man muss auch sicherstellen, dass diese Dinge funktionieren. Wenn man den Kommunen das Geld nicht in die Hand gibt, damit sie die Projekte unter kommunaler Selbstverwaltung realisieren können, dann ist es wirklich spannend. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung höre ich hier immer: Die Kommunen sollen selber entscheiden, wo sie Geld einsetzen, sie sollen selber entscheiden, wie sie die Sparpläne umsetzen, sie sollen alles selber entscheiden. Aber wenn die Kommunen mitreden sollen, wenn es darum geht zu sagen, wir verlagern wirkliche Entscheidungskompetenzen auf die kommunale Ebene, dann sind wir ganz schnell dabei, dass hier im Haus nicht mehr über die kommunale Selbstverwaltung gesprochen wird. Ich kann auch erklären, warum. (Sören Voigt, CDU: Warum denn?) Das Problem besteht nämlich schon allein in der Denkweise und dieser Überschrift. Wenn man nämlich Staat versus Kommunen denkt und wenn man in Gedanken sagt, es gibt einen Staat – das sind irgendwie wir und die Ministerien – und es gibt die Kommunen, dann hat man das im Land Sachsen grundsätzlich falsch gedacht. Denn das Land Sachsen besteht aus seinen Menschen und seinen Kommunen und deshalb funktioniert es nicht. (Sören Voigt, CDU: Aha!) Wenn Sie hier aufzählen, was in Sachsen alles geworden ist, dann frage ich mich ehrlicherweise: Mit wem treffen Sie sich denn eigentlich? Der Geist von Diederich Heßling scheint in Sachsen durchaus noch sehr tief zu sitzen. Ich treffe sehr viele Menschen in den Kommunen, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der LINKEN, die sehr aktiv sind und darum kämpfen, dass soziale Maßnahmen und Beteiligungsprojekte in den Kommunen überhaupt noch am Leben bleiben, dass Menschen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen und für Integration einsetzen, überhaupt noch eine Spur von einer Chance haben, ihre ehrenamtlichen Projekte so zu finanzieren, dass sie ihre Arbeit machen können. Wir treffen doch tagtäglich diese Projekte und deren Bearbeiter, die sich hinstellen und sagen: Die Finanzierung in Sachsen ist so schlecht, dass wir morgen nicht wissen, ob wir unsere Projekte überhaupt noch finanzieren können. Wir treffen doch ständig Ehrenamtliche, die uns erklären, an welcher Stelle es keine weitere Förderung gibt, weil das Modellprojekt ausgelaufen ist. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Wir treffen doch ständig Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – ich weiß nicht, mit wem Sie reden –, die Ihnen erklären, dass sie ihre Haushalte nicht mehr geschlossen bekommen, dass so etwas wie freiwillige Leistungen gar nicht mehr vorkommt, weil sie gar keine freiwilligen Leistungen mehr haben. Ich sehe Landräte wie meinen eigenen Landrat – das ist übrigens Ihr Kollege, der hier lange genug auf der Bank gesessen hat –, der dasitzt und über den Verkauf einer einzigen Immobilie im Hauptausschuss sagt: Bitte blockieren Sie das nicht länger. Ich brauche das Geld, weil der Landkreis finanziell nicht mehr handlungsfähig ist. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der AfD) Selbst bei kleinen Beteiligungsprojekten in den Städten, wenn es zum Beispiel darum geht, dass ein Bürger im Rat oder jemand anderes feststellt, dass sie ein bisschen Stadtmöblierung, zum Beispiel eine Bank, haben wollen, sagen die Bürgermeister: Das bekommen wir momentan gerade nicht finanziert, weil wir keinen finanziellen Spielraum haben. Wir erleben immer wieder kommunale Parlamente, die schauen, ob es irgendwo noch Fördermittel gibt, und zwar nicht, weil sie das brauchen. Denn die Quote – wie viele Euros ich einsetzen und dafür Fördermittel bekommen kann – ist viel wichtiger als die Notwendigkeit. Es geht darum, die regionale Wirtschaft zu stärken. Jetzt komme ich zu dieser irren Idee, die ich gerade von meinem Kollegen gehört habe: Der Wettbewerb unter den Kommunen wird durch Geldknappheit befördert. (Gelächter bei den LINKEN) Erstens: Was für einen Wettbewerb haben denn Kommunen? Was ist das Ziel dieses Wettbewerbes? (Beifall bei den LINKEN, der SPD sowie der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Carsten Hütter, AfD) Das Abwerben von Bürgerinnen und Bürgern? Komme zu uns! Machen wir hier einen auf Krankenkasse und Nebenleistung? Komm zu uns, hier gibt es schöne Parkbänke und gute Plätze! In der Nachbarkommune gibt es vielleicht einen Kindergartenplatz; das kannst du dir aussuchen. Wo ziehst du hin? Vielleicht ist es die Idee, dass Bürgerinnen und Bürger in ihren Kommunen leben, weil es nicht am Wettbewerb hängt. (Beifall bei den LINKEN) Vielleicht ist es sinnvoll zu sagen, dass es eine bestimmte Finanzierung durch den Staat gibt, und zwar für die öffentliche Daseinsvorsorge. Dazu gehören gute Schulen, gute Kitas und ein gutes Vereinsleben. Es gehören Sportstätten genauso wie Kulturstätten dazu. Und es gehört eine öffentliche Versorgung mit Gesundheitswesen dazu. Das ist kein Wettbewerbsprodukt. Das ist ein Produkt, das wir anbieten müssen, egal, ob jemand in Panschwitz-Kuckau oder in Leipzig wohnt. (Beifall bei den LINKEN und der SPD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Das ist genau wie bei der Feuerwehr. Es kann doch nicht wahr sein, dass die öffentliche Sicherheit am Ende davon abhängig ist, ob meine Kommune Geld hatte oder nicht, ob beispielsweise ein modernes Rettungsfahrzeug oder ein 30 Jahre altes Rettungsfahrzeug kommt. Es kann nicht sein, dass es davon abhängig ist, ob die kommunale Selbstverwaltung in Dresden gesehen wird oder ob sie dort nicht gesehen wird. In diesem speziellen Fall wird sie leider eher nicht gesehen. Deshalb glaube ich, dass die ganzen Projekte, für die DIE LINKE auch Finanzvorschläge gemacht hat – – Ich finde es total spannend, was Ihre eigene Koalition zu Recht sagt. Wir reden hier darüber, dass wir dringend das Finanzausgleichsgesetz überarbeiten müssen. Das ist bei den meisten in der Diskussion unstrittig. Es geht nicht darum, das Finanzausgleichsgesetz abzuschaffen, sondern es zu überarbeiten, zu verbessern und zu korrigieren. Aber der zuständige Kommunalminister, der Minister, auf dessen Seite die andere Seite des Finanzausgleichsgesetzes, nämlich die kommunale Seite, zuständigkeitshalber verankert ist, sagt hier: Dieses Gesetz ist das Beste, was es gibt. (Sören Voigt, CDU: Machen Sie doch mal einen Vorschlag! – Gegenrufe von den LINKEN) – Lieber Kollege, wir haben genügend Vorschläge gemacht. Wir können gern darüber diskutieren, was eine Bedarfsermittlung bedeutet und was es bedeutet, wenn wir über Kosten sprechen, die wir ermittelt und nicht geschätzt haben. Wir sprechen darüber, dass Gelder weitergegeben werden. Und da können wir nach Berlin schauen. Es mag ja nach den vielen Jahren der CDU-Regierung in der Bundesrepublik jetzt das große neue Thema der CDU sein zu sagen: Ups, wir regieren jetzt nicht; wir können jetzt auf Berlin schön draufhauen. Aber faktisch müssen wir auch sagen: Sachsen ist bisher immer mehrheitlich von der CDU regiert worden. Es gibt sehr viele dieser Projekte, die man als CDU durchaus hätte machen können – übrigens egal, mit welchem Koalitionspartner. Ich gestehe zu, dass die kleinen Koalitionspartner meistens nicht diejenigen waren, die auf der Bremse gestanden haben, wenn man von der neoliberalen FDP mal absieht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Die waren ja nicht mal neoliberal!) Aber sie sitzt auch nicht mehr in diesem Parlament und in diesem Fall sei das mal dahingestellt. Vielleicht sollten Sie darauf einmal hören. Sie proklamieren hier eine Fördermittelvereinfachung. Was ist denn eine Fördermittelvereinbarung ohne Fördermittel? Wenn ich mich hinstelle und sage, ich gebe diese Mittel wirklich frei, dann sind es keine Fördermittel mehr, sondern es ist ein Zuschuss an die Kommune. Dann ist es ein Flächenfaktor, wie wir ihn schon lange fordern. Dann ist es die Veränderung des Anteils im FAG. Dann verschieben wir einfach den Prozentsatz und die Kommunen haben mehr Geld. Dann müssen Sie nichts mehr in Fördermitteltöpfe packen. Wenn Sie es weiterhin in Fördermitteltöpfe packen, dann steht dahinter der einzige Wunsch, dass man es zwar so nennt, als wenn es frei verfügbare Mittel wären, aber am Ende hält man die goldenen Zügel immer noch straff in der Hand; denn damit kann man über die Fördermittelprogramme steuern, wofür das Geld tatsächlich ausgegeben wurde. Das ist alles andere als eine Beinfreiheit für die Kommunen, wenn es um Finanzen geht. Deshalb bleibe ich bei meinem Vorschlag: Lassen Sie uns den Anteil im FAG verändern! Lassen Sie uns darüber diskutieren, Fördermittel direkt als Regionalbudgets auszuzahlen! Lassen Sie uns eine Selbstverwaltungspauschale auszahlen! Das alles sind Forderungen, die DIE LINKE aufmacht. Das alles sind Forderungen, die man übrigens am 1. September auch wählen kann – um das so deutlich zu sagen. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Das sind Dinge, womit man eine andere kommunale Lebenswirklichkeit erzeugen und nicht so tun würde, als wenn die Kommunen mit allem zufrieden wären. Herr Minister, noch einmal sei gesagt: Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie landauf, landab fahren und immer wieder hören: Hier ist alles in Ordnung und wir brauchen kein Geld. Wenn das der Fall ist, dann bitte ich die kommunalen Spitzenverbände dringend um Schulung ihrer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Selbstvertrauen und Ehrlichkeit; denn man muss auch einem Minister alles ins Gesicht sagen dürfen, ohne Angst zu haben, dass man demnächst vielleicht keine Fördermittel mehr bekommt. Es gehört zur demokratischen Gestaltung, einem Minister ehrlich ins Gesicht zu sagen: Es läuft hier gerade scheiße in den sächsischen Kommunen, weil wir pleite sind, und zwar von vorn bis hinten. Acht von zehn Landkreisen bekommen ihre Haushalte nicht mehr zu und haben in den letzten Jahren ihre Rücklagen aufgelöst. Unzählige Förderprojekte werden zurückgegeben, weil sie nicht mehr durchfinanziert sind. Das ist alles nicht nur vom Bund, das ist alles nicht nur durch Corona verursacht, sondern das ist auch Finanzpolitik in Sachsen. Das ist die Politik, dass sich der Freistaat seit Jahren über die Kommunen gesundstößt. Sie müssen sich nur mal die Zusammensetzung öffentlicher Schulden von gesamt Sachsen im Vergleich ansehen. Wie viele Schulden liegen beim Freistaat und wie viele Schulden liegen bei den Kommunen? Vergleichen Sie das mit allen anderen Bundesländern und Sie werden die Verwerfungen sehen! In dieser Verwerfung zeigt sich ganz deutlich, dass 34 Jahre CDU-Politik eine Politik war, die sich gegen die Kommunen in der Finanzsituation gerichtet hat. (Zuruf des Abg. Robert Clemen, CDU) Sie hat dafür gesorgt, dass die Kommunen heute das Geld für Kulturstätten und Sportstätten nicht mehr haben. Sie haben es nicht mehr für Beteiligungsprojekte von Bürgerinnen und Bürgern, für Beiräte für Menschen mit Behinderungen, für Gleichstellungsbeiräte. Sie haben kein Geld mehr für Projekte der Jugendbeteiligung. Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter müssen eingespart werden. Es hat dafür gesorgt, dass die öffentliche Sicherheit auf ein Mindestmaß zurückgeschraubt worden ist. Das ist das Ergebnis von dem, was in den letzten 34 Jahren gemacht wurde. Wenn Sie das ändern wollen, müssen Sie Ihre Politik grundsätzlich ändern und dürfen sich nicht hier hinstellen und sagen: Ich schaffe ein bisschen Beinfreiheit. DIE LINKE hat Ihnen dafür Vorschläge gemacht. Wenn Sie diese Vorschläge mit uns ernsthaft diskutieren und sie nicht aus Prinzip ablehnen würden, dann hätten wir vielleicht die eine oder andere Idee, dass sogar Sie verstehen würden, dass das gut für die Kommunen ist. Aber ich glaube, es wird wohl bei Ihrer Fundamentalablehnung gegen alle Vorschläge von der linken Oppositionsseite bleiben, und das ist sehr schade. Das müssen die Wählerinnen und Wähler entscheiden und dazu können wir sie am 9. Juni und am 1. September einladen. Ich hoffe, dass sich an dieser Stelle deutlich etwas verändert. Danke. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU)
Dr. Matthias Rößler
Danke an den Kollegen Schultze von der Fraktion DIE LINKE. Jetzt folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Kollege Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach der CDU-Grundsatzdiskussion, die irgendwie gerade bei Wettbewerb oder Sozialismus endete, kommen wir vielleicht mal zu anderen Aspekten dieser Frage zurück. (Oh-Rufe von den LINKEN – Zuruf von den LINKEN: Also bitte! – Antonia Mertsching, DIE LINKE: Das muss man nicht zitieren!) – Verzeihung, ich meinte die Kollegen in der Mitte hinsichtlich ihrer Zwischenrufe. Mal zuhören! – Kommen wir nun zu der grundsätzlichen Frage, die schon in der Rede des Ministers angelegt ist: Sind die Kommunen nicht eigentlich auch Staat, und was heißt denn das, wenn man weniger Staat für die Kommunen fordert? Eine durchaus spannende Frage, die uns diese Fachregierung mit auf den Weg gegeben hat und die gar nicht so einfach zu beantworten ist. Nun gut, die Antwort auf diese Frage könnte einige verunsichern, ist aber wahrscheinlich vom Standpunkt der Befragten abhängig. Verfassungstheoretisch und verfassungspraktisch ist die Frage zunächst relativ einfach zu beantworten: Nein, Kommunen sind kein Staat, die Kommunen haben keinen originären Staatscharakter. Fragt man die Bürgerinnen und Bürger ist die Antwort wahrscheinlich ganz klar „Ja!“, denn bekanntlich ist nichts ein gravierenderer und schwerwiegenderer Grundrechtseingriff als der gemeindliche Vollzugsdienst, der einen für das Falschparken belangt und man wähnt sich dann vom Staat benachteiligt. Fragt man die Amtsträger des Innenministeriums, ist die Antwort in dieser Fachregierungserklärung offenkundig: Dass man am Ende nicht so richtig weiß, ob der Staatsminister des Innern hier nun als eine Art Anti-Staatsminister auftreten will oder ob wir auf dem besten Weg in die Richtung des kommunalen Nachtwächterstaates sind. Ich möchte an dieser Stelle daher lieber doch keine staatstheoretische Debatte anfangen, inwieweit die Kommunen nicht auch selbst Teil jenes Staates sind, den sie selbst eigentlich nicht haben wollen, sondern lieber in dieser Aussprache zur Regierungserklärung auf zwei Kernfragen, die damit verbunden sind, eingehen: Wollen denn die Kommunen wirklich weniger Staat und wollen wir als Freistaat wirklich weniger Staat für die Kommunen? Ich nehme die Pointe vielleicht schon vorweg; in beiden Fällen lautet die Antwort besser „Nein!“. Indes lautet die Antwort auf die Frage, ob Kommunen mehr Selbstverwaltung brauchen, definitiv „Ja!“, nur vielleicht anders als die Schwerpunkte des geschätzten Herrn Innenministers es gerade erwarten lassen. Es braucht nämlich im Kern nicht mehr Selbstverwaltung in den Kommunen, sondern gerade mehr Selbstbestimmung. Zunächst lohnt sich aber ein Blick darauf, ob die Kommunen tatsächlich weniger Staat wollen sollten. Diese Forderung ist nicht neu, das alte Lied von der Gängelung der Kommunen und der fehlenden Freiheit gerade in finanzieller Hinsicht wird gerne stets gesungen. Auch wenn nicht jeder Vers hierbei unzutreffend ist, die Grundmelodie des Liedes ist schlicht falsch. Wie schon erwähnt, sprach auf der Mitgliederversammlung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages Ende Juni letzten Jahres der schon zitierte Oberbürgermeister von Radebeul von dem Wunsch nach einem „kommunalen Freiheitsgesetz“. Er konstatierte, es brauche kein – ich zitiere – „viertes oder gar fünftes Demokratieförderprogramm, sondern den nachhaltigen Demokratiequell gelebter und vor Ort kraftvoll mit Leben erfüllter kommunaler Selbstverwaltung“. So weit, so unstrittig. Dass er aber im selben Atemzug darüber lamentierte, dass es an Mitteln für den öffentlichen Personennahverkehr fehlte, ist dann doch eine gewisse Ironie, die genau das Spannungsfeld zwischen mehr und weniger Staat aufzeigt; denn das wäre ja nach der Auffassung derjenigen ein Ausdruck von wahrlicher kommunaler Selbstverwaltung, wenn die Kommunen dies selbst entscheiden können, aber offensichtlich selbst am Ende gar nicht in der Lage sind, das zu leisten. Es zeigt sich: Es ist Inbegriff eines recht libertären Inferenzschlusses, dass weniger Staat mehr Freiheit für die Kommunen bedeutet und die kommunale Finanzausstattung sowie die Forderung nach weniger Förderprogrammen und mehr Direktauszahlungen an die Kommunen am Ende der Teil sind, in dem die Kommunen glücklich werden. Was im ersten Moment recht logisch klingt, offenbart sich im nächsten Schritt als Hypothek, gerade auch für kleinere Kommunen. Bedenken Sie Folgendes: Ein Kilometer Straße kostet für eine Mittelstadt in der Regel so viel wie für eine Kleinstadt. Es macht einen Unterschied, ob Sie nun bei der Umschichtung der Straßenbauförderung in das FAG als Kleinstgemeinde ein paar Tausend Euro mehr pro Jahr bekommen oder eine ordentliche Förderung vom Freistaat. Anders formuliert: Wie lange wollen Sie denn die Kleinstkommune sparen lassen, bis sie die paar hundert Meter Straße am Ende bauen kann, weil sie ausreichend Geld dafür angespart hat oder keine Fördermittel dafür bekommt, und wie lange wollen Sie dann diese Kommune warten lassen, denn auch die Bevölkerung wird, soweit sie jetzt den Wettbewerb bemühen, natürlich feststellen, dass die einen die Straße bereits gebaut haben, die anderen aber nicht? Nun können Sie sagen, das ist Ausdruck dessen, dass die Kommunen das selbst entscheiden sollen, aber es hängt maßgeblich von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune ab, ob das am Ende auch zu gewährleisten ist, und ich glaube mit der reinen Umschichtungsrhetorik, wie sie mitunter in diesem Haus getätigt wird, wird am Ende die Folge sein, dass die Kommunen zwar insgesamt mehr Geld dafür haben, sich aber trotzdem keinen Meter Straße mehr leisten können. Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist also daher schon zu bezweifeln, ob die Kommunen am Ende viel weniger Staat wollen, wie der Innenminister es insinuiert hatte. Was die Kommunen brauchen ist nicht alleine das Beschwören des schwachen Staates, sondern konkrete Verbesserungen. Das gilt vor allem für Förderverfahren und Fördervorschriften. Wir BÜNDNISGRÜNE wissen, dass es hier natürlich inzwischen einen Dschungel an Vorschriften gibt, der kaum zu durchblicken ist, weder in kleinen Gemeinden noch in großen und erst recht nicht in denjenigen, die beispielsweise von den Kommunen selbst gefördert werden. Deswegen wollen wir eine Reform des Förderverfahrens hin zu mehr Übersichtlichkeit und zur Vereinheitlichung von Fördervoraussetzungen hin zu Langfristigkeit, zu Planbarkeit. Ja, wir wollen auch mehr Bürokratieabbau. Genauso stehen wir BÜNDNISGRÜNE seit Jahren für eine generelle Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen, konkreter an Bedarfen orientiert, unter stärkerer Berücksichtigung der Besonderheiten verschiedener Kommunen und unter Beachtung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen. Eine solche Reform des kommunalen Finanzausgleichs ist eine Mammutaufgabe, aber die Arbeit würde lohnen und weit mehr bringen als allgemeine Postulate zum Staatsabbau. Werte Kolleginnen und Kollegen, zum Zweiten müssen wir uns aber die Frage stellen, ob wir als Freistaat wirklich wollen, dass wir den Kommunen weniger Staat versprechen. Denn schon jetzt gibt es immer wieder fundamentale Kritik an der konkreten Ausgestaltung von Aufgaben, die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ausgeführt werden. Denn die Aufgabenerfüllung bei weisungsfreien Pflichtaufgaben erfolgt ausgesprochen unterschiedlich in den Kommunen, und das kann zur Gefahr für die Sicherheit der Menschen vor Ort werden. Ich möchte hier nur erneut auf die Große Anfrage der LINKEN zum Thema Feuerwehr, die wir in diesem Hohen Hause einmal behandelt haben, verweisen, und die 42 Gelegenheiten, bei denen das Innenministerium in der Antwort konstatierte, es habe dazu keine Informationen, es handle sich um kommunale Selbstverwaltung. Das ist, werte Kolleginnen und Kollegen, nicht so witzig, wie es klingt. Es ist schlussendlich gefährlich; denn dieser Befund gefährdet letztendlich die Sicherheit, weil wir keine einheitlichen Standards haben, und bei der Frage, ob die Menschen in diesem Land überall, egal in welcher Stadt sie wohnen, gleich sicher leben können und den gleichen Anspruch auf Rettung haben müssen, darf es keinen Unterschied zwischen Kommunen geben. Ich hoffe, dass das Konsens in diesem Hohen Hause ist. (Beifall bei BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Wenn man dem aber folgt, muss man sich die Frage stellen, ob das am Ende alles unter der quasi großen Überschrift „kommunale Selbstverwaltung“ so laufen sollte, dass wir als Freistaat dort keinen Einfluss mehr haben oder überhaupt – bisher haben wir ja auch kaum welchen – keinen bekommen sollten. Ähnliches Beispiel: Das Thema Waffenkontrollen. Während 2023 die Waffenbehörde im Vogtlandkreis 154 Kontrollen zur Aufbewahrung von Schusswaffen durchführte – das ist schon nicht sonderlich viel –, erfolgten in Mittelsachsen im gleichen Zeitraum ganze zwei Kontrollen. Nun wird der Innenminister mir kaum widersprechen, dass die Kontrolle ordnungsgemäßer Aufbewahrung von Waffen für die öffentliche Sicherheit durchaus von erheblichem Gewicht ist. Wir sind allerdings ausweislich der entsprechenden Ausführungen des Innenministeriums kaum in der Lage, die Kommunen dazu anzuhalten, für eine gleichmäßige Form der Waffenkontrolle und damit für eine gleichmäßige Form der Sicherheit im Freistaat Sachsen zu sorgen. Das halte ich für falsch, und es ist Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass diese Sicherheit ebenfalls in allen Kommunen, in allen Landkreisen gleichmäßig gewährleistet wird. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE –
Sabine Friedel SPD
Da haben Sie recht!) Zum Letzten: Das möchte ich auch vor dem Hintergrund sagen, dass unsere freiheitliche Demokratie gerade so stark bedroht wird wie noch nie in ihrer jüngeren Geschichte und alle staatlichen Institutionen die unverbrüchliche Verantwortung haben, auch unsere Verfassungsordnung zu schützen; denn die Instrumente der wehrhaften Demokratie sind rechtliche und liegen demzufolge auch in staatlicher Hand, und ganz wesentlich auch in kommunaler Hand, beispielsweise auch schon bei Fragen der Wahlzulassung. Schutzlücken, wie sie durch die Heterogenität der Aufgabenerfüllung allesamt entstehen, sind nicht nur einfach lästig, sie sind schlussendlich auch gefährlich für den Einzelnen, und wenn man das Ganze einmal weiterdenkt, durchaus auch für unsere freiheitliche Demokratie. Denn Rechtsextremisten und Verfassungsfeinde suchen Rückzugsräume, um ihre Netzwerke zu stärken, und sie finden sie an denjenigen Orten, an denen sich der Staat teilweise zurückgezogen hat, an denen die Versammlungsbehörden nicht mehr eingreifen, wenn Rechtsextreme uniformiert durch die Straße laufen, an denen die Gemeinde nur noch fassungslos zusieht oder zusehen kann, wenn wieder einmal eine Immobilie von Rechtsextremen gekauft wird, falls sie es überhaupt mitbekommt, und wenn die Waffenbehörde lieber gar nicht nachschauen kommt. Wollen wir das wirklich, liebe Kolleginnen und Kollegen? Denn das wäre die Folge, wenn man schlussendlich den Gedanken von weniger Staat auch für die Kommunen fortdenkt. Wir brauchen den Staat, um die fundamentale Freiheit zu garantieren: die Freiheit vor Furcht und die Freiheit zur Verantwortung. Erst wenn das gewährleistet ist, können sich Freiheit und Demokratie wirklich entfalten. Diese elementare Verantwortung trifft sowohl die Landkreise als auch die Kommunen sowie den Freistaat gleichermaßen. Ja, sie leiden dabei oft unter zu wenig Personal, zu wenig Ressourcen und einer Vielzahl verschiedener Aufgaben. Deswegen sage ich ganz klar: Wir BÜNDNISGRÜNE sind bereit, eine neue Funktionalreform mit Augenmaß anzugehen. Die Versprechen der Funktionalreform aus dem Jahr 2008 haben sich größtenteils nicht bestätigt, die Leidtragenden sind größtenteils die Kommunen, bei denen Aufgaben gelandet, aber zu wenig Personal und zu wenig Ressourcen vorhanden sind. Gleichzeitig müssen wir uns die Frage stellen, ob alle Aufgaben, die die Kommunen wahrnehmen, tatsächlich von den Kommunen wahrgenommen werden sollten oder ob es hierfür eine gesamtstaatliche Verantwortung des Freistaates braucht. Ich denke, in der nächsten Legislaturperiode müssen wir uns gemeinsam auf diesen Weg machen. (Zuruf der AfD: Schauen wir mal!) Und ja, Herr Staatsminister, ich bin voll bei Ihnen: Bis dahin heißt die Lösung – auch unabhängig davon – mehr kommunale Zusammenarbeit. Hierzu muss ich leider konstatieren, dass wir als Koalition mehr versprochen als geliefert haben. Das treibt mich um. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Ohhh!) Eigentlich wäre in dieser Koalition etwas notwendig gewesen, womit sich sicherlich nur wenige in diesem Hohen Haus jemals beschäftigt haben und das sicherlich nur für die Connaisseure des Kommunalrechts eine Materie ist: eine Reform des KomZG, des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit. Ich denke, wir haben die Potenziale, die dort liegen, noch längst nicht gehoben. Es braucht entsprechende Freiheiten – gerade in diesem Bereich – für die interkommunale Zusammenarbeit. Hierbei legen wir nach wie vor viel zu viele Steine in den Weg. Wir sollten beispielsweise ergebnisoffene Zweckverbände schaffen, damit nicht jeder Zweckverband neu definiert werden muss. Das ist genauso eine Frage wie die der Stärkung und Erfüllung der kommunalen Aufgaben durch die Straffung oder Stärkung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft. Das alles sind Themen, die auf dem Tisch liegen, bei denen Beratungen allein – wie sie jetzt in Ihrem Hause auch stattfinden – nicht ohne Weiteres nützen und am Ende zwar ein wichtiger Weg sind, aber längst nicht das Ende des Weges sein dürfen. Wir müssen uns gerade in der nächsten Legislaturperiode die Frage stellen: Wollen wir mehr kommunale Zusammenarbeit? Dann müssen wir auch mehr Instrumente der kommunalen Zusammenarbeit schaffen. Übrigens müssten wir auch die Gemeindeordnung durchforsten, um zu schauen, ob die eine oder andere Beschränkung – beispielsweise für kommunale Unternehmen –, die dort enthalten ist, überhaupt noch dem Gedanken der Zeit entspricht. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf also konstatieren: Für uns BÜNDNISGRÜNE sollten weder die Kommunen noch wir als Freistaat schlussendlich ein Interesse an weniger Staat für die Kommunen haben. Es wäre auf der einen Seite in Teilen ein Schuss ins Knie für die Kommunen und in Teilen eine massive Hypothek für die gleichsame Aufgabenerfüllung all jener Aufgaben im Freistaat, bei denen die Bürgerinnen und Bürger am Ende – zu Recht – gar nicht danach fragen, wer zuständig ist, sondern einfach nur erwarten, dass die Aufgabe erfüllt ist. Was es aber definitiv braucht, werte Kolleginnen und Kollegen, ist mehr Selbstbestimmung, vor allem für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadt- und Gemeinderäte und die Kreistage. Demokratie benötigt engagierte Demokratinnen und Demokraten. Das gilt umso mehr, da jeder Einzelne unser Zusammenleben gestaltet. Deswegen sind Mitbestimmung und Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess Wesensmerkmale unseres demokratischen Systems. Wir BÜNDNISGRÜNE kämpfen seit Jahren für eine starke kommunale Demokratie. (Unruhe im Saal) Wir sind es, die die Ortschaftsverfassung auch in nicht eingemeindeten Gebieten möglich machen wollten und die hier leider keine Mehrheit dafür gefunden haben. Wir sind es, die die Stadtbezirksverfassung nicht nur auf kreisfreie Städte beschränken wollen. Damit wollen wir auch den Bürgerinnen und Bürgern mehr Mitspracherechte vor Ort geben. Wir haben in dieser Koalition die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in den letzten Jahren massiv gestärkt und auch dafür gesorgt, dass kommunale Mandatsträger mehr Rechte bei der Ausübung ihrer Kontrollaufgaben bekommen. Damit haben wir Sachsens Kommunen demokratischer gestaltet und ihre Selbstverwaltung durch die Aktivierung der Bürgerschaft massiv gestärkt. Das allein reicht aber nicht. Die Kommunen sind der Ort, an dem die Dinge des täglichen Bedarfs, gemeinsame Aufgaben und Herausforderungen kollektiv geleistet werden. Auch dieses Gefühl, dazuzugehören und mitzuentscheiden, kann politische Selbstwirksamkeit vermitteln, die so wichtig ist in Zeiten, in denen häufig globale Krisen und schiere Situationen der Ohnmacht für viele Bürgerinnen und Bürger die Wahrnehmung erzeugen, dass sie sowieso nichts beeinflussen können – nur dann muss auch die Bevölkerung gehört werden. Deswegen wollen wir BÜNDNISGRÜNE Bürgerentscheide auch in Stadtbezirken möglich machen, nicht nur in Ortschaften. Deswegen wollen wir auch die Vereinheitlichung von Mitsprache- und Mitwirkungsrechten. Lassen Sie mich, werte Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss noch etwas sagen: So wichtig ich die Möglichkeit finde, dass wir den Kommunen mehr Freiheit bei der Aufgabenerfüllung geben und bei dem einen oder anderen Gesetz – definitiv – ausmisten, darf es aus meiner tiefen Überzeugung als Parlamentarier nicht stattfinden, dass es einem freien Spiel zwischen Kommunen und dem Ministerium obliegt, Abweichungen von gesetzgeberischen Regelungen zu vollziehen. Das ist der Gesetzgeber! Dieses Hohe Haus entscheidet, was Gesetz ist! Und jede Abweichung, die am Ende dazu führt, dass der Landtag –
Valentin Lippmann GRÜNE
– nicht mehr in der Lage ist, darüber zu entscheiden, was Kommunen dürfen und was nicht, würde sich am demokratischen Kern unserer Verfassung vergreifen und ist mit uns nicht machbar. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)
Dr. Matthias Rößler
Für die BÜNDNISGRÜNEN hatte soeben Herr Kollege Lippmann das Wort. Nun spricht für die SPD-Fraktion Herr Kollege Panter.
Dirk Panter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Die Regierungserklärung, die wir gerade gehört haben, war in meinen Augen eine Rede der Gegensätze. Das fängt beim Titel an: mehr kommunale Selbstverwaltung, weniger Staat. Das setzt die Kommunen auf die eine Seite und den Staat auf die andere. Ich meine, es ist ein Fehler, diese Gegensätze rhetorisch aufzumachen und dadurch den Staat schlechtzureden; denn dieser Gegensatz von Kommune und Staat ist in meinen Augen sachlich und politisch falsch. Sachlich ist er falsch, weil die Kommunen Teil der Länder sind, und zwar nicht nur geografisch, sondern auch in der Staatsorganisation. Politisch ist er falsch, weil dieser Gegensatz zu einer Haltung führt, die für unser Land nicht gut ist. (Vereinzelt Beifall bei der SPD und den LINKEN – Beifall der Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die sächsischen Kommunen sind Teil des Freistaates, nicht sein Gegenüber. Man kann den Freistaat nicht ohne die Kommunen denken; denn in den Kommunen sorgen die Unternehmen für die sächsischen Steuereinnahmen oder die Beschäftigten, die Sachsens Einkommensteueranteile erwirtschaften. Das tun auch die Polizeireviere, die hier stehen und die der Freistaat unterhält, sowie die Schulen, an denen die Lehrerinnen und Lehrer seit Jahrzehnten für gute Ergebnisse bei allen Bildungsstudien sorgen. Diese stehen in den Kommunen, genauso wie die Hochschulen, die Kultureinrichtungen, die Energieversorger, die Wohnungsgenossenschaften, die Krankenhäuser und die Geflüchtetenunterkünfte. Kurzum: Der Freistaat Sachsen und seine Kommunen sind nicht zwei verschiedene Paar Schuhe, sondern das sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. (Beifall bei der SPD) Das ist keine reine Semantik, sondern es hat ganz konkrete Folgen für die Politik, die in diesem Land gemacht wird. Herr Staatsminister, einer Ihrer Amtsvorgänger hat im Jahr 2011 fast die Hälfte aller sächsischen Polizeireviere geschlossen, um Geld zu sparen und Personal abzubauen. Anfang des Jahrtausends wurden in Sachsen fast die Hälfte aller Schulen geschlossen, weil die Schülerzahlen zurückgegangen waren und um Geld zu sparen. Diese Entscheidungen hatten gravierende Folgen für das Verhältnis zwischen Land und Kommunen. Für viele Kommunen war das eine Katastrophe. Gemeinsam haben wir in der Koalition seit 2014 dafür gesorgt, dass es keine weiteren Kürzungen gibt und dass der Personalabbau gestoppt wurde. Darüber bin ich sehr froh. Und auch die Schulschließungen würden sich heute so nicht mehr wiederholen. Dafür haben wir in der Koalition mit der Schulgesetznovelle gesorgt. Doch die Folgen dieser Fehlentscheidung wirken bis heute nach. Auch hier sitzen wir gemeinsam in einem Boot. Das zeigt: Was immer wir in Sachsen tun, müssen wir gemeinsam tun; denn das hat Auswirkungen auf unser aller Zukunft. Sehr geehrter Herr Schuster! Natürlich haben Sie recht damit, dass die Kommunen mehr Spielräume, mehr Selbstverwaltung und weniger Bürokratie benötigen. Darin sind wir uns völlig einig. Deshalb setzen wir uns für mehr Pauschalierung und mehr Vereinfachung ein. Dafür gibt es gute Beispiele: Die kommunale Zusammenarbeit bei LEADER ist das eine, im sozialen Bereich sind es die Kommunalpauschalenverordnung, die Pauschalierungen der kommunalen Straßenbaubudgets und die Schulhausbaubudgets für die kreisfreien Städte. Das alles sind Beispiele für unbürokratische Wege, die in den Kommunen gut ankommen. Doch es ist auch richtig, dass diese Ansätze bei Weitem nicht ausreichen. Deshalb kämpfen wir so vehement dafür, den bürokratischen Aufwand in den Förderverfahren zu reduzieren, zum Beispiel die Stichprobenverfahren zu reduzieren oder die Verwendungsnachweisführung zu vereinfachen. Es kann doch nicht sein, dass ein sächsischer Sportverein sich mehr mit Bürokratie als mit Sport beschäftigen muss, wenn er einen Förderantrag stellt. Um einmal ein konkretes Beispiel zu nennen: Ein sächsischer Sportverein beantragt eine Beregnungsanlage für einen Rasenplatz – Kostenpunkt: 40 000 Euro. Die Förderung soll 20 000 Euro, somit die Hälfte, betragen. Nach langem, schwierigen Antragsprozedere wird dem Antrag stattgegeben. – Super! Doch zu welchem Preis? Für 20 000 Euro Förderung wurden Hunderte Stunden in den Antrag, in die Umsetzung und nun in die Verwendungsnachweisführung gesteckt, und zwar von ehrenamtlichen Vereinsmitgliedern, von kommunalen Angestellten und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SAB. Dabei musste alles doppelt und dreifach nachgewiesen werden. Dass eine Fachfirma den Einbau durchgeführt hat und dafür auch haftet? – Egal! Hier ein Lieferschein, dort ein Zertifikat, da ein Nachweis – am Ende steht Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis. Für 20 000 Euro Förderung wurde ein Vielfaches für Personal ausgegeben. Warum? Weil ein kleiner Verein, der selbst für diese Beregnungsanlage 20 000 Euro aufgewandt hat, dann damit türmt? Das ist ausufernde Bürokratie. Die liegt auch am Land und daran, dass das Prinzip des schwarzen Schafes von manchen zum Dogma erhoben wurde, anstatt den Kommunen stärker zu vertrauen. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Auch hier gilt es, wieder Maß und Mitte zu finden, um die kommunale Selbstverwaltung im Blick zu haben. Dann braucht es zum Beispiel in Zukunft für die Förderung eines Jugendherbergsbaues nicht sechs unterschiedliche baufachliche Prüfungen für ein und dasselbe Gebäude. Selbstverwaltung hat nicht nur etwas mit weniger Bürokratie zu tun. Bei Selbstverwaltung geht es auch darum, die Mittel zu haben, dass man selbst etwas gestalten kann. Dass das Thema Kommunalfinanzen in der gesamten Regierungserklärung kaum eine Rolle gespielt hat, obwohl die Kommunalaufsicht beim SMI liegt und das SMI Mitglied im FAG-Beirat ist, hat mich verblüfft. Nun bin ich keiner, der die Finanzsituation der Kommunen in Sachsen schwarzmalen möchte. Ich kann es aber auch nicht unterstützen, sie schönzureden; denn wir haben dort klar Aufgaben und Probleme zu lösen. Für uns als SPD-Fraktion ist es wichtig, dass die Kommunen eine gute und verlässliche finanzielle Ausstattung haben. Wir haben das Konnexitätsprinzip in die Sächsische Verfassung geschrieben, das ist richtig. Das sorgt dafür, dass bei neuen Aufgaben das Geld folgen muss. Wenn wir das mit dem Bund auch hinbekommen würden, wäre das für uns ein Segen, richtig. Aber genauso, wie wir eine gute Verfassung mit dem Konnexitätsprinzip besser gemacht haben, müssen wir auch ein gutes Finanzausgleichsgesetz mit einer Reform noch besser machen. Hierbei darf es zum Beispiel, um auch hier konkret zu sein, künftig nicht mehr nur um Einwohnerzahlen gehen. Wir müssen stärker an Regionen und Aufgaben denken. Zum Beispiel sind Schkeuditz und AnnabergBuchholz beides Mittelzentren. Sie haben annähernd fast die gleiche Bevölkerungszahl. Aber in ihrem jeweiligen Umland haben sie eine unterschiedliche Funktion. Die gilt es in Zukunft besser zu berücksichtigen. Wenn wir über die Ausstattung von Kommunen reden, geht es nicht nur um die Finanzausstattung im FAG, sondern es geht auch um die Infrastruktur, die wie ein Netz über unseren Kommunen liegt. Es geht um das Verkehrsnetz, die Straßen, Brücken, den ÖPNV. Es geht genauso um das Energienetz mit Erzeugungsstandorten, mit Leitungen, mit Braunkohlerevieren und Solarparks, Windkraftanlagen. Es geht um das Datennetz mit Breitband, Mobilfunkabdeckung und um die soziale Infrastruktur wie das Krankenhausnetz oder das Schulnetz. Aus unserer Sicht ist es all das, was Herr Schuster vorhin als zentrale Aspekte der Daseinsvorsorge genannt hat. All diese Punkte hat die CDU-Fraktion in der vergangenen Woche unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Das darf nicht passieren. Wir als Land sind in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Infrastruktur in ganz Sachsen auf Vordermann ist, dass die Schulen saniert sind, der ÖPNV fährt und schnelles Internet überall verfügbar ist. (Beifall bei der SPD) Unsere Kommunen brauchen diese Infrastrukturen. Das ist Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und gute Arbeitsplätze. (Beifall bei der SPD) Herr Schuster, wenn Sie sagen, Verantwortung wo sie hingehört, sage ich: ja, gern. Die Infrastruktur in diesem Land ist unsere Verantwortung. Deshalb kämpfen wir für mehr und für richtige Investitionen in unserem Land. Deshalb kämpfen wir für einen Sachsen-Fonds. Nicht nur die aktuelle Investitionsstufe des DGB Sachsen bestärkt uns darin. Sie haben vorhin zu Recht über die Erfolgsgeschichte der sächsischen Kommunen referiert. Das ist in weiten Teilen völlig richtig. Sie haben auch gesagt, man kann Vergangenheit nicht einfach verlängern. Auch das ist richtig. Aber was ist die Schlussfolgerung daraus? Die Schlussfolgerung daraus ist, dass wir jetzt die Zukunft in den Blick nehmen müssen und nicht über Abbauszenarien reden. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich möchte gern noch einen letzten Gegensatz ansprechen, den Herr Staatsminister Schuster in seiner Rede aufgemacht hat. Das ist der Gegensatz zwischen dem Gemeinderat auf der einen Seite und Verbänden und Gruppen auf der anderen Seite. Ich halte auch diese Gegenüberstellung für wenig glücklich; denn um wen geht es, wenn wir auf kommunaler Ebene über Verbände und Interessengruppen sprechen? Es geht um die örtliche Feuerwehr, die lokalen Bauern, den Elternrat der Grundschule, Sportvereine, Kulturvereine und Bürgerinitiativen. Das sind aus meiner Sicht mit ihren unterschiedlichen Meinungen keine Gegenspieler zum Gemeinderat. Genauso wenig ist ein Gemeinderat ein einheitlicher monolithischer Block. Die Vielfalt unserer Gesellschaft spiegelt sich in unseren Kommunen, in den verschiedenen Verbänden und Gruppen genauso wider wie in der Zusammensetzung des Gemeinderates; denn der Respekt vor Vielfalt in der Gesellschaft, vor demokratischen Entscheidungen und Mehrheiten im Gemeinderat ist die eigentliche Herausforderung für die Demokratie. Das heißt, Gemeinsamkeiten suchen und Kompromisse finden, mit denen sich eine tragfähige Mehrheit schmieden lässt, so schafft man sozialen Zusammenhalt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Kommune neu denken“ ist ein schönes Motto. Das heißt für uns als SPD-Fraktion, Kommunen und Land gemeinsam zu denken, für eine verlässliche Finanzausstattung zu sorgen, eine leistungsfähige Infrastruktur zu garantieren und den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie zu stärken. Dafür braucht es weder mehr noch weniger Staat. Dafür braucht es einen guten Staat: einen Staat, in dem die Daseinsvorsorge von der Polizei über Bildung bis hin zur medizinischen Versorgung verlässlich funktioniert, einen Staat, der ermöglicht, statt alleinzulassen, einen Staat, der schnell und effizient arbeitet. So denken wir Kommunen und Freistaat gern neu, nicht mit Staatsabbau, sondern mit dem gemeinsamen Blick in die Zukunft. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Für die SPD-Fraktion sprach Kollege Panter. Der fraktionslose Kollege Teichmann hat Redebedarf angemeldet. Ich erteile ihm jetzt das Wort. Bitte.
Ivo Teichmann fraktionslos
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute hier im Sächsischen Landtag zur Fachregierungserklärung zum Thema „Kommune neu denken: Mehr Selbstverwaltung, weniger Staat“. Gerade jetzt im Vorfeld der Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 höre ich von den Menschen vor Ort, die sich auf den verschiedenen kommunalen Ebenen engagieren wollen, dass sie die mangelnde kommunale Selbstverwaltung, die zu geringe kommunale Finanzausstattung, die zunehmende Bürokratie, insbesondere die enorme Fördermittelbürokratie beklagen. Gerade diese berechtigten Kritikpunkte demotivieren das kommunale Engagement der Betroffenen vor Ort. Herr Staatsminister Schuster, ich bin seit 34 Jahren, seit der Wende, Kommunalpolitiker in meiner Heimat Sächsische Schweiz. Ich habe praktische Erfahrungen in meiner Heimat, die Ihnen als Neusachse völlig fehlt. Herr Schuster, als Staatsminister halten Sie hier eine vordergründige Wahlkampfrede in Ihrer Fachregierungserklärung, was Sie nun plötzlich alles verbessern wollen. Dabei hatte Ihre Partei, die CDU, 34 Jahre Regierungszeit, die beschriebenen Missstände zu verbessern. Auf meine Zwischenfrage vorhin haben Sie dazu leider nur ausweichend geantwortet. Gerade Sie als Innenminister, der Sie auch für die Kommunen zuständig sind, hatten alle Möglichkeiten, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Glaubwürdigkeit sieht anders aus, Herr Staatsminister Schuster. Schauen Sie auf die langwierige, bürokratische und kostenfressende Förderpraxis, egal, ob Schulhausbau, Feuerwehr, Kitas oder andere Infrastrukturmaßnahmen. Die Kommunen bereiten sehr zeit- und kostenaufwändige Projekte vor, welche irgendwann im Haushaltsjahr im Wettlauf um die staatliche Förderung ihren Ablehnungsbescheid erhalten. Die Kommunen verlieren dadurch Zeit und wertvolles Geld und werden zum Bittsteller degradiert. Die erarbeiteten Projekte landen trotz Dringlichkeit in der Schublade, später sind sie nicht mehr aktuell und die Kommunen müssen neu planen, wieder wertvolles Geld dafür ausgeben, hoffen und bangen. Die sächsischen Kommunen, gerade im ländlichen Raum, wollen nicht länger nur Mängelverwalter sein, sie wollen eigenverantwortlich ohne unnötige Bürokratie und staatliche Gängelung tätig sein. Dem Ministerpräsidenten Kretschmer, der heute leider fehlt, und Ihnen, Herr Staatsminister Schuster, gefällt es sichtlich, mit Fördermittelbescheiden über das Land zu ziehen und damit Wahlkampf zu machen. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Der Ministerpräsident ist da!) – Ich sehe ihn nicht, Herr von Breitenbuch. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Da müssen Sie die Augen aufmachen!) Die Bürger durchschauen das. Ihre Glaubwürdigkeit wird dadurch gerade nicht besser. Meine Kleine Anfrage vom 3. Januar 2024, Drucksache 7/15399, zur Entbürokratisierung der Förderverfahren für die sächsischen Kommunen zielte genau darauf, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Die Antwort der Staatsregierung dazu war – wen überrascht es – lustlos und wenig lösungsorientiert. Dabei ist die Angelegenheit extrem wichtig. Lassen Sie Ihren Worten endlich Taten folgen! Die Kommunen haben Ihre Wahlkampfversprechen satt. Ich hoffe darauf, dass 2024 durch die Wähler in Sachsen der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung eine wirkliche Chance gegeben wird. Vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen in die nächste Rederunde. Herr Abg. Barth, bitte, für die AfDFraktion.
André Barth AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Neue Ansätze zur Verwirklichung der kommunalen Selbstverwaltung sind dringend notwendig. Aber was wir zuerst einmal feststellen müssen, ist: Die sächsischen Kommunen laufen derzeit Gefahr, ihren finanziellen Handlungsraum zu verspielen. Das ist die erste Ursache, die wir bekämpfen müssen, bevor wir uns über neue staatliche Modelle Gedanken machen können. Schon im Jahr 2022 hatten Städte, Gemeinden und Kreise im Freistaat Sachsen ein Gesamtdefizit von 224 Millionen Euro. Im Ländervergleich lag Sachsen damit auf dem letzten Platz aller Flächenländer. Bei der Aufstellung der Haushalte für die Jahre 2023 und 2024 beschleunigte sich dieser Trend. Wir haben schon gehört, dass der Landkreis Görlitz im Jahr 2023 ein Ergebnishaushaltsdefizit von 39,5 Millionen Euro hat. Im Jahr 2024 sind es, glaube ich, 40,3 Millionen Euro. Ein durchschnittlich guter oder durchschnittlich schlechter Landkreis wie mein Heimatlandkreis Sächsische SchweizOsterzgebirge löst das Problem folgendermaßen: Dort ist das Defizit nur halb so groß. Wir lagern Risiken aus, die wir im Haushalt erst einmal nicht sehen. Die nehmen wir dann wieder in den Haushalt hinein, gerade so, dass wir keinen Doppelhaushalt aufstellen müssen. Was aber das perspektivisch langfristige Problem im Freistaat Sachsen, zunächst auf der Landkreisebene, ist: Wie lange können die Landkreise die Defizite aus der Rücklage ausgleichen? Wann kommen wir an die 30-%-Grenze, wo sich der Gesetzgeber eine neue Regelung ausdenken muss? Ich habe das als Kreisratsmitglied Sächsische SchweizOsterzgebirge einmal in öffentlicher Sitzung gefragt. Der Landrat Geisler hat die Antwort wie folgt gegeben: Wenn wir alle Verpflichtungsermächtigungen, die jemals ausgebracht worden sind, und alle zusätzlichen überplanmäßigen Ausgaben, die uns bevorstehen, in Betracht ziehen, könnte dieser Zeitpunkt 2027 sein. Das zeigt: Wir stehen deutlich vor der Frage, wie lange unsere Kommunen überhaupt in der Lage sind, ihre Aufgaben mit den finanziellen Mitteln, die sie heute in der Hand haben, vernünftig zu erfüllen. Das ist die erste Frage, die Sie, Herr Innenminister, Ihren Nachbarn, der neben Ihnen sitzt, den Herrn Finanzminister, einmal vom Grundsatz her fragen müssten. Bis Mitte des Jahres 2023 sind die Ausgaben der sächsischen Kommunen um weitere 10 % angestiegen. In den Städten und Gemeinden lagen die Ursachen dafür in stark gestiegenen Ausgaben für Energie und Personal. Dadurch stiegen auch beispielhaft die Betriebskosten in den Kindertageseinrichtungen stark an, und der Finanzzuschuss des Freistaates ist dagegen als fester Betrag im Gesetz geregelt. Er dient zwar der Mitfinanzierung der Betriebskosten, ist aber nicht an deren Entwicklung gekoppelt. Damit sind also Betriebskostensteigerungen allein von den Städten und Gemeinden zu tragen. In den kreisfreien Städten und Landkreisen führen die gestiegenen Sozialkosten zu einem Defizit. Mindestens 50 % der laufenden Ausgaben der Landkreise entfallen auf Sozialausgaben wie Wohngeld, Kinder- und Jugendhilfe, Sozial- und Eingliederungshilfe. Rechnet man die dazugehörenden Personalausgaben für den Vollzug hinzu, liegt der Anteil der Sozialausgaben an den laufenden Landkreisausgaben im Durchschnitt bei über 60 %. Die intensiven Verbesserungen im Sozialbereich durch die Bundesgesetzgebung der letzten Jahre führen bei den Kostenträgern, nämlich Landkreisen und kreisfreien Städten, zwangsläufig zu strukturellen Defiziten. Ein Beispiel dafür ist der Anstieg der Pflegekosten durch das sogenannte Tariftreuegesetz, das zu höheren Sozialausgaben führte. Ein weiteres Beispiel ist die Erweiterung der Bezugsdauer von Unterhaltsvorschuss durch das Unterhaltsvorschussgesetz. Die Bundesländer haben dieser Leistungserhöhung zugestimmt, ohne dass den durchführenden Kommunen ausreichend finanzielle Kompensation zugesagt wurde. Ab dem Jahr 2022 reißt die Großzügigkeit der Bundesregierung in Berlin den Landkreisen und kreisfreien Städten die strukturellen Haushaltslöcher, die sie auf Dauer nicht mehr stopfen können. Wir verweisen auf die letzten Haushaltsverhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz. Dort haben wir wie immer eine grundlegende Strukturreform des Finanzausgleichsgesetzes gefordert. Das scheint bei einigen Fraktionen mittlerweile angekommen zu sein, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) außer bei der Fraktion, die direkt vor mir steht, und dem Innenminister, der immer sagt, das beste FAG aller Zeiten ist das, das wir im Freistaat Sachsen haben. Zusätzlich muss die Staatsregierung für die gestiegenen Sozialleistungen, die durch geänderte Bundesgesetze verursacht wurden, beim Bund endlich einen finanziellen Ausgleich auch für unsere Kommunen einfordern. Herr Staatsminister, Sie haben in Ihrer Rede gesagt: „Wer bestellt, der bezahlt.“ Wer die Aufgaben dem Land oder der Kommune überbordet, muss zugleich für die finanzielle Ausstattung sorgen. Wir als Freistaat machen das teilweise durch den Mehrbelastungsausgleich, der Bund macht das aber nicht. Machen Sie sich weiterhin im Bundesrat für eine solche Regelung stark, also nicht nur ankündigen, sondern tatsächlich auch einmal entschieden umsetzen! Über Sozialausgaben hinaus gibt es weitere strukturelle Finanzierungsdefizite im sächsischen ÖPNV. Der Mehrbedarf im Vergleich zum Jahr 2022 beträgt allein in diesem Jahr 338 Millionen Euro. Steigende Kosten für Antriebsenergie und deutlich höhere Personalkosten sind dafür ursächlich. Zur Deckung dieser Mehrkosten werden ebenfalls weitere zusätzliche Bundesmittel benötigt. Die gestiegenen Zuwanderungszahlen verstärkten in den letzten Jahren die Finanznöte der Kommunen zusätzlich. Auch hierfür sind die Zuschüsse des Bundes über Mehrwertsteueranteile noch unzureichend. Außerdem sollte der Bund die Kosten der Unterkunft für die Geflüchteten wieder vollständig übernehmen. Sehr geehrte Damen und Herren! Die sächsischen Kommunen verbrauchen ihre Einnahmen fast vollständig zur Abbildung der Pflichtaufgaben. Für freiwillige Aufgaben wie die Finanzierung von Museen, Theatern sowie die Unterstützung von Vereinen und ehrenamtlichen Trägern bleibt kaum etwas übrig. Investitionen in den Erhalt der Infrastruktur bleiben mehr und mehr auf der Strecke. Wir nähern uns dem Zeitpunkt, an dem die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen nicht mehr gewährleistet ist. Wie sollen die Kommunen unter diesen Bedingungen Selbstverwaltung zum Wohle ihrer Bürger gestalten können? Das ist die Frage, die wir uns stellen müssen. Die Kommunen müssen ihre Handlungsfähigkeit zurückerhalten, indem vor allem deren Finanzausstattung verbessert wird. Dazu wollen wir, dass die Kommunen einen erheblich größeren Anteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer erhalten. Darüber hinaus sind die Zuweisungen des Landes im Finanzausgleichsgesetz unter drei Gesichtspunkten strukturell zu verstärken: Ländliche Gemeinden wollen wir über die Berücksichtigung der zu unterhaltenden Flächen in ihrer Aufgabenerfüllung unterstützen. In Vorbereitung des nächsten Finanzausgleichsgesetzes ist weiterhin eine grundhafte Analyse der sozialen Lasten vorzunehmen. An einer gerechteren Lastenverteilung zwischen Freistaat und kommunaler Ebene ab dem Jahr 2015 führt kein Weg vorbei. Drittens. Die pauschalen Zuweisungen sind zu erhöhen und dafür die bürokratischen Förderverfahren zu reduzieren. Dazu wird die dezentrale Eigenverantwortung der kommunalen Ebene erheblich erweitert, und, ja, wir haben auch mit der Kommunalpauschalenverordnung und mit dem Straßenbaubudget erste kleine Ansätze in Sachsen erlebt. Gemeinden und Landkreise dürfen nicht länger zum Bittsteller beim Land degradiert werden. Erste Schritte dazu wurden beispielsweise bereits beim kommunalen Straßenbau im Finanzausgleichsgesetz gegangen. Zuweisungen des Freistaates außerhalb des Finanzausgleichs für einzelne Aufgaben, wie den Betrieb von Kindertagesstätten, müssen Regelungen zur Kostenanpassung enthalten. Die zugewiesenen Beiträge müssen sich automatisch proportional zu dem Kostenanstieg ebenfalls erhöhen. Für die von mir angesprochenen Mehrbelastungen der Kommunen durch die Bundesregierung ist ein automatischer Finanzausgleich erforderlich. Für Landesgesetze besteht eine solche Regelung in der Verfassung des Freistaates seit zehn Jahren. (Sören Voigt, CDU: Hört, hört!) Entsprechendes benötigen wir auch auf Bundesebene. (Sören Voigt, CDU: Sie müssen sich an die Kollegen im Bund wenden!) Eine solche Regelung hätte nämlich eine Warnfunktion: Kann der Bund den Mehrbelastungsausgleich nicht über den Haushalt finanzieren, kann er auch die Standarderhöhung nicht beschließen. Ein Teil dieser Maßnahmen ist bereits im Rahmen der Änderung des kommunalen Finanzausgleichs im Herbst vergangenen Jahres durch unsere Fraktion angesprochen worden. Nun ist es an der Zeit, dass die Staatsregierung endlich mit der Umsetzung beginnt. Nach meiner Uhr habe ich jetzt noch 5 Minuten Redezeit. Reden wir also noch einmal über die 34-jährige erfolgreiche Geschichte. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) In Sachsen gibt es noch ungefähr 50 000 Haushalte, die nicht an die zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen sind. (Sören Voigt, CDU: Wollten die das vielleicht nicht?) Ich glaube doch, dass es zur allgemeinen Daseinsvorsorge gehört, dass jede Gemeinde und jeder Gemeindeteil an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen werden kann. (Sören Voigt, CDU: Zwangsanschluss!) Während in den Neunzigerjahren sicherlich einige dieser Ortsteile aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwangs froh gewesen sind, keine Wasserleitung in ihrem Ortsteil zu erhalten, haben wir seit mehreren Jahren andere Verhältnisse, (Sören Voigt, CDU: Trockenheit!) dass Brunnen im Sommer trockenlaufen, (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Kennen Sie unser Förderprogramm dazu?) dass wir Trinkwasserwagen in Ortsteile des Wahlkreises unserer Vizepräsidentin fahren müssen. (Sören Voigt, CDU: Weil?) Dabei hatten Sie die Gelegenheit, als Sie 800 Millionen Euro in der letzten Legislatur am Haushalt vorbei aus den Derivaten der Sachsen LB wieder herausgeholt haben, (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) diese strukturellen Probleme zu erledigen. (Sören Voigt, CDU: Sie meinen „Brücken in die Zukunft“!) – Nein. Ich meine die Sachsen-LB-Problematik, bei der am Ende nur 900 Millionen Euro übrig waren (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) und Sie vor der Landtagswahl ohne allgemeinen Haushaltsvollzug das Geld – sozusagen in Gutsherrenart – im Land verteilt haben. (Sören Voigt, CDU: Strukturpolitik!) Davon haben auch die Brunnendörfer – ich nehme den Namen jetzt mal in den Mund – einen kleinen Kuchen abbekommen. Aber was Ihnen nicht gelungen ist: Sie haben dieses grundsätzliche Problem nicht gelöst. Fahren Sie mal durchs Müglitztal, Herr Innenminister – das ist wunderschön, kurvenreich und Ähnliches –, und versuchen Sie einmal, von Heidenau bis Altenberg durchgehend ein Telefonat zu führen. Wenn Ihnen das gelingt, dann würde ich Ihnen glatt einen Preis zahlen. Ich kann Ihnen ganz genau sagen, dass man auf dieser Staatsstraße dreimal durch ein Funkloch fährt. Es ist natürlich ein Tal oder Ähnliches. Aber wer von 34-jähriger Erfolgsgeschichte spricht, muss zumindest auch gleichwertige Lebensverhältnisse überall garantieren können, also überall Trinkwasser und überall einen halbwegs gescheiten Internetanschluss. Davon sind Sie als staatstragende Regierung noch ein ganzes Stück weit weg. (Sören Voigt, CDU: Deshalb müssen wir ja weiterarbeiten!) Wenn Sie also, wie jetzt die Chinesen, den großen Sprung in die Zukunft wagen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh!) würde ich Ihnen empfehlen, Ihre Hausaufgaben in der Daseinsvorsorge vorher noch zu erledigen. Abschließend: Für vernünftige Änderungen im FAG werden wir uns als Fraktion auch einsetzen, (Sören Voigt, CDU, hustet.) – Dabei nicht husten, nicht verschlucken. (Sören Voigt, CDU: Frosch im Hals!) Ich sage: Stichwort Flächenfaktor. Flächenfaktor, das ist etwas, was wir als AfD-Fraktion auch in den Haushaltsverhandlungen beitragen werden. Deshalb sind es nicht die hohen hehren Werte, die der Herr Innenminister, Direktkandidat im Wahlkreis 51 – Sächsische Schweiz, hier – – (Sören Voigt, CDU: Bitte keine Wahlwerbung, Herr Barth!) – Na, er liegt noch zurück. Er muss noch ein bisschen Performance zeigen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) also, vielleicht noch die eine oder andere Fachregierungsklärung. Fortsetzung Ich rufe den Punkt – – Einen Moment bitte. Mir liegt das Ergebnis der geheimen Abwahl des Herrn Abg. Hösl als stellvertretendes Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses vor. Es sind 100 Stimmscheine abgegeben worden, ungültig waren keine. Es wurde wie folgt abgestimmt: 81 Jastimmen, 17 Neinstimmen und 2 Enthaltungen. Damit ist Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: bedarfsgerecht und Antrag der Fraktion Zweite Aktuelle Debatte: Gute Altersgrenze: Respekt für Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 36, AfD 26, DIE LINKE 16, BÜNDNISGRÜNE 19, SPD 17 und die Staatsregierung zweimal je 10 Minuten, wenn das gewünscht ist. Erste Aktuelle Selbstbestimmte Geburt in Sachsen – Antrag der Fraktion Ich erteile Herrn Abg. Scholz, BÜNDNISGRÜNE, das Wort.
Markus Scholz GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die selbstbestimmte Geburt, das heißt, die werdende Mutter entscheidet, ob sie im Krankenhaus, im hebammengeleiteten (Sören Voigt, CDU: Macht er!) Er ist von den Worten her auf einem guten Weg. Sie als CDU sollten dem jetzt endlich Taten folgen lassen. Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Mir liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Wünscht eine Fraktion noch zu sprechen? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Fachregierungserklärung beendet und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Tagesordnungspunkt 3 Herr Hösl als stellvertretendes Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses abgewählt. Nunmehr kann die Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes erfolgen. Das entsprechende Vorschlagsrecht liegt bei der CDU-Fraktion. Ich rufe auf Stunde Selbstbestimmte Geburt in Sachsen – medizinisch sicher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Löhne, stabile Rente, faire Arbeits- und Lebensleistung Fraktion SPD Wir kommen zu Debatte bedarfsgerecht und medizinisch sicher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Geburtshaus oder zu Hause entbindet, ist für uns BÜNDNISGRÜNE von zentraler Bedeutung. Um hierzu eine unabhängige Entscheidung zu treffen, benötigen Frauen eine gute medizinische Versorgungsstruktur und eine bedarfsgerechte Hebammenversorgung. Mit Blick auf die kommende Krankenhausreform des Bundes müssen wir als Land dafür Sorge tragen, dass die Geburtshilfestationen technisch und vor allem personell so ausgestattet sind, dass das Gebären sicher und mit hoher Expertise durch medizinisches Fachpersonal betreut wird. Dies kann jedoch nicht bedeuten, dass durch den aktuellen Geburtenrückgang in Sachsen auch immer mehr Konzentration auf die großen Ballungsräume erfolgt. Selbstverständlich müssen auch Frauen in ländlichen Regionen die Möglichkeit haben, in ihrem Umfeld zu entbinden. In der kommenden Krankenhausreform ist geplant, dass die nächste Chirurgie und Innere Medizin maximal in 30 Pkw-Minuten und alle anderen Leistungen, also auch die Geburtshilfe, in 40 Pkw-Minuten erreicht werden sollen. Hier sehen wir die Notwendigkeit, noch einmal nachzuschärfen, damit das Kind nicht im Krankenwagen geboren wird, weil die Entbindungsklinik nicht mehr erreicht werden kann. Im Rahmen unserer Kompetenz als Land müssen wir entscheiden, wo Geburtsstationen benötigt werden. Entscheidend dafür ist auch, dass medizinisches Fachpersonal, wie Fachärzte, Pflegekräfte und Hebammen, in den Kliniken vorhanden sind. Die Geburtshilfe und natürlich die Vor- und die Nachsorge sind ureigene Aufgaben von Hebammen. Diese gilt es weiterhin zu unterstützen, da sie die notwendige Fachexpertise besitzen, um Schwangere, Mütter und Babys zu versorgen und zu betreuen. Als Land sind wir hier bereits Schritte gegangen, und zwar mit der Förderung der Hebammenkoordinierungsstelle oder mit dem Gründungszuschuss für Hebammen. Aber auch hier können wir noch mehr tun. Die Unterstützung von hebammengeführten Kreißsälen und damit die 1 : 1- Betreuung durch Hebammen während der Geburt halten wir BÜNDNISGRÜNE für zentral. Dafür stehen zur Absicherung von möglichen Komplikationen im Hintergrund das Team von Ärztinnen und Ärzten und die technische Ausstattung zur Verfügung. Studien belegen, dass diese Betreuung einen positiven Effekt auf die Gesundheit von Müttern und Kindern und dadurch einen positiven Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit von Hebammen hat. Ich selbst konnte mir bei einem Besuch im Diakonissenkrankenhaus in Dresden ein Bild davon machen, wie sinnvoll es ist, die Verantwortung für die Geburtsvorbereitung, für die Geburtsphase, für das Wochenbett und für die Betreuung des Neugeborenen sowie für die Stillberatung in die Hände von Hebammen zu legen: Kompetenz aus einem Guss; das begrüßen wir. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Als Land müssen wir jedoch Anreize für hebammengeführte Kreissäle schaffen, um eine gute Geburtsversorgung sicherzustellen. Entsprechend der Hebammenstruktur – wie viele Hebammen praktizieren in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten, wie ist die Altersstruktur und wie hoch ist der jeweilige Bedarf an Hebammenleistungen – müssen wir die Studienplatzzahl anpassen oder über Steuerungsmittel entscheiden, wie wir Hebammen zum Beispiel in unterversorgte Regionen bekommen. Sächsische Frauen müssen sich darauf verlassen können, dass sie auch bei Schwangerschaftskomplikationen oder auch bei unvorhersehbaren Geburtsverläufen die beste medizinische Versorgung für sich und das Baby erfahren. Das kann bedeuten, dass beispielsweise auch die Telemedizin zum Einsatz kommt, um fachliche Expertise und damit eine gute Versorgung – auch im ländlichen Raum – zu gewährleisten. So nahm im Jahr 2022 das „Versorgungsnetz sichere Geburt“ der UKD Dresden seine Arbeit auf und stellt die Versorgung für Risikoschwangere sowie für Neugeborene und deren Familien sicher. Dazu wird beispielsweise mit Videokommunikation, mit Expert(inn)en und mit der Mutter gearbeitet. So fließen Erfahrungen und die Expertise von Partnern in der Klinik in die medizinische Betreuung ein. Das ist gut und bedarfsorientiert. Diesen Weg sollten wir weitergehen. Letztendlich gilt es, dass wir die Frauen in die Lage versetzen müssen, eine selbstbestimmte Entscheidung über die Geburt ihres Kindes treffen zu können. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!
Markus Scholz GRÜNE
Somit wird gewährleistet, dass eine Geburt am Ende das Austarieren von individuellen Bedürfnissen für die Mutter und für das Kind zum Wohle aller an der Geburt Beteiligten sicherstellen sollte. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die CDU-Fraktion, bitte, Frau Abg. Saborowski.
Ines Saborowski CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es gibt wohl kaum eine Erfahrung im Leben einer Frau, die emotionaler ist als eine Geburt. Seit Beginn der Menschheit läuft eine natürliche Geburt, dieser ursprüngliche und bewegende Moment im Leben, weitgehend gleich ab; und trotzdem hat sich eine ganze Menge geändert, und zwar immer mit dem Ziel, dieses nachhaltig wirkende Ereignis besser zu machen. So wurde zu meiner Zeit noch das Baby relativ schnell von der Mama getrennt, in einem Säuglingszimmer versorgt und dann alle paar Stunden zum Stillen wieder zurückgebracht. Kurze Zeit später gab es dann Rooming-in. Die Neugeborenen und ihre Mütter durften die ganze Zeit zusammenbleiben. Das war ein großer Vorteil für Mutter und Kind; denn so wurden die frühe Bindung gestärkt und das Stillen gefördert. Auch haben Väter heute einen festen Platz im Kreißsaal zur seelischen Unterstützung der werdenden Mütter. Was lange Zeit ein No-Go war, ist heute eine Selbstverständlichkeit. Die Geburtsmethoden haben sich ebenfalls geändert: Vom schlichten Entbindungsbett über die Wassergeburt bis hin zur ambulanten Geburt ist heute vieles möglich. Viele werdende Eltern machen sich Gedanken, wie die Geburt wohl werden wird: Was ist richtig, was ist falsch und wie können wir uns optimal auf die Geburt vorbereiten? Dabei begegnet uns immer wieder ein Begriff: die selbstbestimmte Geburt. Doch was genau ist eine selbstbestimmte Geburt? Eine selbstbestimmte Geburt ist es dann, wenn die Mutter aktiv Entscheidungen über ihren Geburtsprozess trifft; egal, ob zu Hause, im Geburtshaus oder in einer Klinik. Sie entscheidet über die Anwesenheit medizinischen Personals, über verschiedene Schmerztherapien und viele andere Aspekte. Einfach gesagt: Jede Geburt würde somit für die Mama und das Baby so gestaltet werden, dass es unter individuellen Umständen am besten versorgt wird. Doch auch wenn das Wort „selbstbestimmt“ schon vieles aussagt, fragen sich viele Schwangere, wie genau und ob sie die Geburt wirklich selbst bestimmen können und ob sie das auch wollen. Gerade Erstgebärende sind oft sehr unsicher und lassen sich lieber von Erfahrungen leiten. Dies zeigt auch, dass die überwiegende Zahl aller Geburten in Deutschland vor allem in Kliniken stattfindet – es sind immerhin 98 %. Der medizinische Fortschritt bringt Sicherheit und Gewissheit in den Prozess der Schwangerschaft. So sterben heute kaum noch Mütter an den Folgen einer Geburt, und Erkrankungen des Babys können frühzeitig erkannt und behandelt werden. Wurden noch bei 90 % aller Geburten routinemäßig Interventionen durchgeführt, zum Beispiel das Legen eines venösen Zugangs, die Eröffnung der Fruchtblase, zu frühes Pressen statt aktives Mitschieben, ein Dammschnitt usw., ist es heute in vielen Krankenhäusern möglich, selbstbestimmt und sanft zu gebären. Dabei profitieren die Frauen und ihre Babys von den notwendigen medizinischen Möglichkeiten, die sie gegen eventuell auftretende Probleme bestens absichern. Damit jede Schwangere die für sich richtige Entscheidung treffen kann, ist es wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, Wünsche zu äußern, aber auch Alternativen zu akzeptieren. Sie brauchen während der Schwangerschaft einen niedrigschwelligen Zugang zu medizinischem Fachpersonal, eine kompetente Schwangerschaftsberatung und -betreuung, zum Beispiel durch eine Hebamme. Zur Geburtsvorbereitung gehören die Aufklärung mit gut verständlichem Aufklärungsmaterial für die Schwangeren, eine Beratung bezüglich der Wahl des Geburtsortes und wer bei der Geburt dabei sein soll sowie die Entscheidung zwischen Kaiserschnittgeburt oder physiologischer Geburt. Ganz wichtig ist neben aller fachlicher Expertise: Eine Geburt benötigt vor allem Verlässlichkeit, Zugewandtheit und Zeit für die Betreuung. Ebenfalls darf die postnatale Versorgung von Mutter und Kind nicht vergessen werden. Sie gehört zu der allumfassenden, erforderlichen medizinischen Versorgung. Was wir noch tun können bzw. was wir in diesem Bereich auch schon gemacht haben, werde ich dann in einer zweiten Runde ausführen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Schaufel.
Frank Schaufel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eine Debatte über die selbstbestimmte Geburt ist nicht nur eine Debatte über die Wünsche und Bedürfnisse der werdenden Eltern, sondern vielmehr auch eine strukturelle Debatte über den Zustand des Gesundheitswesens und die hier vorhandenen Ressourcen. Die Wünsche und Bedürfnisse der werdenden Eltern müssen bestmöglich berücksichtigt werden. Es geht zum Beispiel um die freie Wahl des Geburtsortes, eine sichere Geburt und die Zufriedenheit bei der Geburt auch durch die Teilhabe oder die Vermeidung von medizinisch nicht notwendigen Interventionen. Ich wäre froh, wenn wir eine Debatte über diese Ziele und andere Bereiche führen würden. Die Realität sieht derzeit in Sachsen aber ganz anders aus. Die Debatte dreht sich aktuell vielmehr darum, ob eine Geburtsstation überhaupt noch in erreichbarer Nähe liegt. Viele Geburtsstationen wurden in den letzten Jahren geschlossen. Beispiele: Radebeul wurde 2013 geschlossen, Reichenbach 2014, Stollberg 2015, Lichtenstein 2022, Erlabrunn, Grimma und Schkeuditz im letzten Jahr. (Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU) – Dann ist es noch schlimmer, Frau Kuge. – Im Landkreis Görlitz sieht die Perspektive aktuell für Weißwasser und Ebersbach düster aus. Torgau, Riesa und Hoyerswerda werden nur noch über Sicherstellungszuschläge am Leben gehalten. Wenn eine Geburtshilfestation geschlossen ist, reden wir schnell über die Erreichbarkeit der nächsten Geburtshilfe innerhalb von 40 Minuten und mehr. Von Deutschneudorf nach Freiberg sind es sogar 55 Pkw-Minuten. An dieser Stelle habe ich das schon mehrfach gesagt. Vor dem Hintergrund des viel zitierten demografischen Wandels ist jedes Baby kostbar. Ist es dann noch selbstbestimmt, wenn der einzige Versorger fast eine Stunde weit entfernt liegt? – Ich meine nein. Dennoch ist es Realität. Ein langer Fahrweg ist mit erhöhtem Risiko für Geburtskomplikationen und dem Risiko einer erhöhten Sterblichkeit verbunden. Gute Gründe also, die Erreichbarkeit und damit die Sicherheit der Geburt zu verbessern. Sonst haben wir bald Zustände wie in Flensburg, wo ein örtlicher Baumarkt einen Storchenparkplatz eingerichtet hat, weil die Geburtsklinik geschlossen wurde und dort drei Kinder zur Welt kamen – nach meinem Wissen aber gesund. Zum Glück haben wir auch gut ausgebildete Rettungssanitäter. Die Frage, wie ernst Sie Ihr Ziel der selbstbestimmten Geburt meinen, werte GRÜNE, muss ich dann schon stellen. Während Ihrer Regierungsbeteiligung wurden die meisten der genannten Geburtskliniken geschlossen. Handeln Sie also und reden Sie nicht nur! Dann geht es mir noch um den Personalmangel, der auch vor Hebammen nicht haltmacht. 2017 gab es die Hebammenstudie, die die berufliche Situation der Hebammen beleuchtete. Es ging unter anderem um die Bedarfsdeckung, also das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage nach Hebammenleistungen. Festgestellt wurde, dass nicht wenige Hebammen planen oder darüber nachdenken, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Das traf auf fast ein Drittel der freiberuflichen und 38 % der angestellten Hebammen zu. 15 % der freiberuflichen und ein Viertel der angestellten Hebammen dachten sogar über den Berufsausstieg nach. Prognostiziert war damit eine verschärfte Versorgungssituation in der Zukunft und damit die Gefährdung und der von Ihnen in der Debatte angestrebten Bedarfsdeckung. Im Kern geht es um die Arbeitsbelastung und berufliche Wertschätzung. Auch die rasant gestiegenen Haftpflichtprämien spielen dabei eine Rolle. Es sollte daher sehr dringend der Personalmangel auch durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen gelöst werden. Weiterhin gibt es den Gründungszuschuss für Hebammen. Dieser wird gut nachgefragt, so viel ist klar. Kürzlich wollte ich mit einer Kleinen Anfrage erfahren, wie viele Hebammen über den Verpflichtungszeitraum hinaus als Hebammen tätig sind, also ob damit dauerhafte Tätigkeiten gefördert werden. Hierzu konnten Sie, Frau Köpping, leider keine Angaben machen. Aus meiner Sicht brauchen wir daher dringend eine Evaluation des Gründungszuschusses und eine Aktualisierung der schon zehn Jahre alten Hebammenstudie. Stoppen Sie also die Schließung der Geburtskliniken und sichern Sie den Fachkräftebedarf! Wir brauchen dringend mehr Babys und dafür auch mehr Geburtskliniken. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion spricht Frau Abg. Schaper.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer ein Kind erwartet, braucht von Anfang an eine vertrauensvolle Beratung. Jede Frau hat das Recht, sich von einer Hebamme begleiten zu lassen, und jede Frau hat eigentlich das Recht, den Geburtsort frei zu wählen. Von den Vorrednerinnen und Vorrednern haben wir schon gehört, dass es die eine oder andere Hemmung gibt, das überhaupt noch umzusetzen. Seit Jahren bringen wir immer wieder vor, dass es in Sachsen weniger Hebammen gibt, die vor allem in der Geburtshilfe tätig sind. Hier muss man trotzdem auch abschichten. Oft sind zig Anrufe nötig, bis Schwangere endlich eine Hebamme finden, wenn sie überhaupt eine finden. Es ist schön, dass von der Koalition die Erwartung vorgetragen wird, wie es eigentlich in einem Kreißsaal aussehen müsste. Das ist hübsch, aber es ist für die Debatte auch nicht zielführend, weil für Eltern in bestimmten Regionen die Suche nach einer Geburtsklinik im Moment immer mehr der Suche von Maria und Joseph nach einer Herberge gleicht. (Sören Voigt, CDU: Die haben aber eine gefunden!) Krankenhäuser schließen ihre Geburtshilfestationen, weil sie sich nicht rechnen. Für die Schwangeren in der Region ist das dramatisch. Vielerorts sind weder genügend Hebammen noch Kliniken vorhanden. 40 Minuten ist die zumutbare Fahrzeit. Wenn man ein Auto hat, mag das so sein oder auch nicht. Wir stehen also einerseits bei den Schließungen und andererseits beim Hebammenmangel vor den Problemen, die die Schwangeren begleiten. Deshalb muss man sich fragen: Woran liegt das? Es liegt im Kern an zwei Grundübeln. Erstens werden Gesundheitsleistungen in betriebswirtschaftliche Kategorien gepresst. Zweitens haben sich der Bund und auch das Land in den letzten Jahren zunehmend aus der Finanzierung von Krankenhäusern zurückgezogen. Der Freistaat kommt seit Jahrzehnten seinen Verpflichtungen, Investitionen in Krankenhäusern ausreichend zu finanzieren, nicht nach. Wir haben an dieser Stelle den Finanzminister schon öfter aufgefordert, sich von der Aufgabe des Trolls, der auf dem Schatz sitzt, endlich zu lösen und zu investieren. Das Ergebnis ist, dass ein riesiger Investitionsstau vor sich hergeschoben wird. Die Geburtshilfe rechnet sich leider nicht. Durch die Einführung der sogenannten Fallpauschalen haben Leistungen wie eine Geburt oder ein Kaiserschnitt einen Festpreis bekommen. Dieser Festpreis deckt aber die tatsächlichen Kosten längst nicht, zumindest dann nicht, wenn nicht eine bestimmte Mindestzahl von Geburten stattfindet. Ich freue mich, dass dieses Thema heute einmal auf der Tagesordnung ist. Trotzdem habe ich ein paar Fragen, warum das der Fall ist. Wir reden über eine selbstbestimmte Geburt, sind aber mit vielen Problemen in Sachsen befasst. Die Fallpauschalen – da saßen Sie von den GRÜNEN auch in der Regierung, als diese eingeführt wurden – sind das Grundübel, denn sie haben diese unsägliche Profitlogik im Gesundheitswesen vorangetrieben. Die bedauerliche Folge dieser politischen Fehlentscheidung sind die Klinikschließungen und damit am Ende der Mangel und die Verschlechterungen für die Schwangeren. Da beißt sich dann die Katze in den Schwanz. Die neue Koalition in der Bundesregierung hätte das sofort ändern können. Jetzt reden wir aber über irgendwelche Hybrid-DRGs, die das Leben für die Geburtshilfe und die Pädiatrie auch nicht einfacher machen. Wir haben immer weniger Hebammen, die Geburtshilfe anbieten. Zum Hebammenmangel wurde schon einiges gesagt. Wir sind für die Erreichung des nationalen Gesundheitsziels „Gesund rund um die Geburt“. Dabei geht es nicht nur um flächendeckend wohnortnahe Geburtskliniken, Geburtszentren und freiberufliche Hebammen, sondern um Vorsorge, Nachsorge und Prävention, Information und Aufklärung. Hierbei gibt es auch noch ein paar Stellschrauben, die man lösen kann und sollte. Letztendlich geht es um die berufsübergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsberufe. Darauf wurde schon eingegangen. Die hebammengeleiteten Kreißsäle sind ein zukunftsträchtiges Modell. Dass das in Sachsen vorangetrieben wird, muss man auch einmal loben. Das ist gut so. Einiges wäre zur Akademisierung der Hebammen und zum Ausbau der Studienplätze zu sagen. Das hebe ich mir für die zweite Runde auf. Wenn ich dann wieder etwas aus der Bibel sage, bekomme ich auch Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Frau Abg. Lang, bitte.
Simone Lang SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Geburt eines Kindes ist in der Idealvorstellung vieler Menschen ein besonders schöner Moment, in dem Eltern das erste Mal ihr Kind erblicken. Gleichzeitig ist die Geburt eine sehr vulnerable Situation. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt immerhin, welche Fortschritte Deutschland bei der Versorgung Schwangerer und bei der Sicherheit von Müttern und Kindern vor, während und nach der Geburt gemacht hat. Wie in anderen Industrieländern lag die Müttersterblichkeit in Deutschland Ende des 19. Jahrhunderts zwischen 300 und 500 gestorbenen Müttern je 100 000 Lebendgeburten. Ab dem 20. Jahrhundert oder Mitte des 20. Jahrhunderts wurde eine weitere Reduzierung der Müttersterblichkeit in Deutschland erreicht. Mittlerweile können wir auf ein sehr niedriges Niveau von unter vier gestorbenen Müttern je 100 000 Lebendgeborenen zurückblicken. Vorsorgeprogramme, Mutterschutzrichtlinien, eine bessere medizinische Versorgung, eine Professionalisierung der Medizin sorgen dafür, dass Schwangerschaft und Geburt immer sicherer werden. Dabei verlagern sich die Geburten zunehmend auf die Krankenhäuser. Eine gute Hebammenversorgung bleibt all den Entwicklungen zum Trotz unerlässlich. Im Umsetzungsbericht zur Hebammenstudie Sachsen aus dem Jahr 2022 wurden verschiedene Handlungsempfehlungen dargestellt, um die Hebammenversorgung im Freistaat weiterhin auf einem hohen Niveau sicherstellen zu können. So förderte das Sozialministerium eine Koordinierungsstelle der Hebammen, die über ein Netzwerk verfügt, durch das Hebammen mit nach Geburtshilfe suchenden Frauen zusammengebracht werden. Darüber hinaus setzt sich die Koordinierungsstelle für die Nachwuchsgewinnung ein und bietet Fortbildungen an, die den Wiedereinstieg in die klinische Geburtshilfe erleichtern sollen. Bestätigt wurde auch der Zuschuss an Auszubildende oder ausbildende Hebammen und Entbindungspfleger, die sogenannte Internatsförderung. Freiberufliche Hebammen erhalten zudem einen Gründungszuschuss von 5 000 Euro. Sachsen hat 2021 den Studiengang Hebammenkunde an den Universitäten Dresden und Leipzig mit je 25 Studienplätzen eingerichtet. Die Medizinische Fakultät hat dazu noch eigene Studienplätze mit Eigenmitteln zusätzlich bereitgestellt. Dies alles ist Bestandteil der Förderung von Hebammen. Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses fördert mit 3,3 Millionen Euro das Versorgungsnetz Sichere Geburt an der Uniklinik in Dresden. Dieses macht hochschulmedizinische Expertise in der gesamten Versorgungsregion Ostsachsen verfügbar und verfügt über eine telemedizinische Betreuung von Schwangeren sowie Familien von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen. Das Projekt beschäftigt sich mit der Möglichkeit der Steuerung einer regionalen Versorgung, der Gewährleistung einer sicheren Versorgung von Schwangeren und Neugeborenen in einer Region mit rückläufigen Geburtenzahlen sowie dem Einsatz von telemedizinischen Angeboten. Gerade das letzte Beispiel zeigt, vor welcher Herausforderung wir eigentlich stehen. Die Versorgungssituation in der Geburtshilfe im Freistaat Sachsen geht darauf zurück, dass die Zahl der Neugeborenen bereits seit einigen Jahren rückläufig ist, aber natürlich auch die Zahl der Fachkräfte. Diese Entwicklung hat natürlich Auswirkungen auf Geburtenstationen. Um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, werden wir eine gezielte regionale Planung und Kommunikation aller Beteiligten brauchen. Die Grundlage hierfür hat Petra Köpping mit ihrem Haus im novellierten Krankenhausgesetz gelegt und den gesetzlichen Rahmen für Regionalkonferenzen frei gemacht. Auch im sächsischen Krankenhausplan werden Grundsätze für eine qualitativ hochwertige Versorgung abgeleitet. Hierzu zählt unter anderem, dass alle Kliniken mit geburtshilflichen Leistungsangeboten in einer Region sich zu Kompetenzverbünden zusammenschließen sollen und sich in Versorgung und Weiterbildung gegenseitig unterstützen. Dabei sollen auch die Angebote der Ambulanzen der Geburtsvorbereitung und -nachsorge in den Netzwerkverbünden mit eingebunden werden. So, wie es an dieser Stelle aussieht, ist es in vielen Bereichen der medizinischen Versorgung: Wir müssen besser darin werden, vor Ort mit allen relevanten Akteuren Versorgung zu planen und Zusammenarbeit zu stärken – und selbstverständlich auch den Anliegen der Hebammen Rechnung zu tragen. Die Möglichkeit einer sicheren und selbstbestimmten Geburt darf somit nicht vom Wohnort abhängen. Deshalb wünsche ich mir zum Beispiel eine auskömmliche Finanzierung der Hebammen durch die Krankenkassen. Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die zweite Runde eröffnet Frau Abg. Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN.
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Bevor ich anfange, möchte ich kurz auf Frau Schapers Frage antworten: Warum sprechen wir heute darüber? Oder: Warum ist gerade jetzt die Zeit, darüber zu sprechen? Weil die Situation für Schwangere in vielen Regionen so ist, wie Sie und viele andere Rednerinnen und Redner vor Ihnen es beschrieben haben. Weil wir angesichts des Entwurf des Aktionsplans der Bundesregierung „Gesundheit rund um die Geburt“ sowie dem laufenden Krankenhausreformprozess und in Sachsen vor den nächsten Doppelhaushaltsverhandlungen jetzt darüber sprechen müssen, damit wir Handlungsbedarfe erkennen und diese auch umsetzen können. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Eigentlich wollte ich noch einmal ganz an den Anfang zurückkommen, nämlich zum positiven Schwangerschaftstest und dazu, welche Fragen sich viele Schwangere dann stellen. Sie stellen sich die Fragen: Was ist jetzt als Nächstes zu tun? Was bedeutet das für mich und eventuell für meine Familie? Wie stelle ich mir eine Geburt vor? Wo möchte ich die Geburt durchleben, wo möchte ich gebären? Aber manche Schwangere, manche Person stellt sich auch die Frage: Wie bekomme ich – wenn man sich schlussendlich doch gegen die Schwangerschaft entscheidet – Zugang zu einem medizinisch sicheren Schwangerschaftsabbruch? Bereits bei diesen anfänglichen Fragestellungen zeigt sich, dass eine Schwangerschaft von Beginn an höchst individuell und im Idealfall vollständig selbstbestimmt laufen soll; denn sowohl die Entscheidung für als auch die Entscheidung gegen eine Schwangerschaft ist eine höchstpersönliche, die der schwangeren Person alleine überlassen werden muss. Es ist eine Entscheidung, für die wir hier im Land – und auch der Bund – die Informationen zur Verfügung stellen müssen, die als Grundlage für die Entscheidung notwendig sind. Deshalb war es richtig, dass der Bund mit der Streichung des § 219 a StGB Ärztinnen und Ärzten jetzt die Möglichkeit gegeben hat, frei zu informieren. Deshalb war es richtig, dass die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung nun gesetzliche Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs auch außerhalb des Strafgesetzbuchs präsentieren möchte. Deshalb ist es so wichtig, dass wir Schwangerschaftsberatungsstellen auskömmlich finanzieren; denn diese leisten Beratung und Unterstützung, wenn sich eine Frau gegen eine Schwangerschaft entscheidet, aber sie leisten auch Beratung und Unterstützung, wenn sich Frauen für eine Schwangerschaft entscheiden. Ich habe das im letzten Plenum, als wir den Gesetzentwurf der LINKEN beraten haben, bereits gesagt: Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen haben weitaus vielfältigere Aufgaben als „nur“ – hier ganz explizit in Anführungszeichen gesetzt – Konfliktberatung. Je nach Region und Trägerpluralität macht dies zwischen 25 und 45 % der Arbeit aus. Deshalb ist unsere Position als BÜNDNISGRÜNE sehr klar: In den nächsten Doppelhaushaltsverhandlungen setzen wir uns hier für eine stärkere finanzielle Unterstützung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Sachsen ein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Beifall der Staatsministerin Petra Köpping) Sehr geehrte Abgeordnete! Entscheidungen für Familiengründungen finden in Sachsen in ganz vielfältigen Konstellationen statt. Anders als der AfD-Antrag, den wir nachher noch auf der Tagesordnung haben, es nahelegt, geschieht dies nicht nur bei verheirateten Ehepaaren, zwischen Mann und Frau, (Zuruf von der AfD: Und Frauinnen!) sondern in sehr vielfältigen Konstellationen. Die Unterstützungsangebote bei Kinderwunsch in Sachsen spiegeln diese Vielfalt aber tatsächlich noch nicht wider. Deshalb möchten wir BÜNDNISGRÜNE moderne Reproduktionsmedizin und Kinderwunschbehandlung in Sachsen stärken und diskriminierungsfreier gestalten. Dazu gehört auch die finanzielle Unterstützung von Menschen unabhängig vom Partnerstatus, über die Altersgrenze von 40 Jahren bei Frauen hinaus und unabhängig von der sexuellen Identität, zum Beispiel bei gleichgeschlechtlichen Paaren – auch das ist ein Thema, worüber in der nächsten Legislatur und auch in den nächsten Doppelhaushaltsverhandlungen gesprochen werden muss. Sehr geehrte Abgeordnete, die Selbstbestimmung von Schwangeren zu stärken liegt im Fokus unserer Aktuellen Debatte. Ich wollte jetzt ausschließlich auf Markus Scholz verweisen, aber das haben natürlich alle meine Vorredner(innen) getan. Dazu gehört ganz zentral die medizinische Versorgung, konkret bei der Geburt sowie während der Vor- und Nachsorge. Das ist in Sachsen nicht immer und vor allem nicht immer ohne lange Fahrzeiten zu gewährleisten. Deshalb freue ich mich auch auf die zweite Rederunde. Aber nicht nur die Schwangerschaft, sondern auch die Geburt des Kindes muss selbstbestimmt erfolgen. Das kann zu Hause, im Geburtshaus oder auch in der Klinik stattfinden. Aber leider erfahren einige Frauen gerade in diesem sehr sensiblen Moment teilweise auch eine respektlose, teilweise sogar übergriffige Behandlung. Ganz häufig sind es strukturelle Umstände, die es – auch für das medizinische Personal – sehr schwer machen und die dann dazu beitragen, dass Gebärende Grenzüberschreitungen erleben. Im Fokus muss hier Aufklärung und Einvernehmen über geplante Handlungen, über anstehende Eingriffe und Interventionen stehen. Auch die parlamentarische Versammlung des Europarates beschäftigte sich im Anschluss an die Istanbul-Konvention mit dem Thema und stellte fest, dass über geburtshilfliche und gynäkologische Gewalt lange nicht offen gesprochen wurde und diese häufig noch ignoriert wird. Dabei sind die physischen und psychischen Auswirkungen für die Betroffenen gravierend. Zivilgesellschaftliche Initiativen machen darauf aufmerksam. Uns geht es darum, die Rechte und die Autonomie der Frauen zu stärken, denn es geht im Endeffekt um so viel mehr als nur „Hauptsache das Kind ist gesund“. Wir müssen endlich die strukturellen Weichen in der Geburtshilfe so stellen, dass eine selbstbestimmte Geburt für alle Gebärenden selbstverständlich wird. Denn: Auf den Anfang kommt es an. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht Frau Abg. Saborowski.
Ines Saborowski CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ja, es stimmt. Wir haben uns im letzten Sommer bereits mit dem Thema Versorgung in der Geburtshilfe auseinandergesetzt, und ich erinnere mich ganz deutlich an Maria und Josef, wie sie mit Hilfe des Sterns ihren Weg gefunden haben. Ich erinnere mich ebenfalls ganz deutlich an die Diskussionen. Der Tenor war im Grunde genommen der gleiche, wie er auch heute ist. Es gab zu wenig Fachpersonal, geschlossene Kliniken, die Entfernungen waren zu groß, die Ursachen sind vielfältig. Die größte Herausforderung in diesem Bereich ist und bleibt, eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung bei der Geburtshilfe sicherzustellen. Dieses Thema liegt – so glaube ich – jedem hier im Raum am Herzen. Was können wir tun, und was haben wir bereits getan? Wir haben eine Studie zur Hebammenversorgung durchgeführt. Daraus resultierten 14 Handlungsempfehlungen. Es folgte ein Umsetzungsbericht, worin genau erläutert wird, was bereits umgesetzt wurde und was nicht sowie die Begründungen dazu. Es gibt ein Hebammennetzwerk, welches zum Beispiel freie Betreuungskapazitäten aufzeigt. Im Bund wurde 2019 das Hebammenreformgesetz verabschiedet. Infolgedessen haben wir seit dem Jahr 2021 den Studiengang Hebammenkunde an den Universitätskliniken Dresden und Leipzig mit jeweils 25 Studienplätzen etabliert. Eine Erweiterung ist wünschenswert, keine Frage, und wir werden das auch in den kommenden Haushaltsverhandlungen für die Jahre 2025 und 2026 genauestens prüfen. Zur Landtagswahl 2024 erreichten uns die Forderungen des Sächsischen Hebammenverbandes. Das ist eine gute Arbeitsgrundlage für uns. Der Sächsische Hebammenverband fordert dabei die Politik auf, „die Rahmenbedingungen zu schaffen, die Hebammen in der klinischen Geburtshilfe konsequent von fachfremden Tätigkeiten befreit und ihre Arbeit sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich als integralen Bestandteil der grundlegenden gesundheitlichen Versorgung anerkennt und wertschätzt.“ Das bringt eigentlich alles zum Ausdruck. Unterteilt ist das Ganze noch einmal in fünf Hauptpunkte. Dabei geht es, wir haben es schon gehört, um die Umsetzung des nationalen Gesundheitsziels „Gesund rund um die Geburt“. Die regelmäßige Zusammenkunft der Landesarbeitsgruppe Hebammenversorgung wird gefordert, die Sicherstellung der Wahlfreiheit des Geburtsortes und der Erhalt der wohnortnahen Versorgung mit Hebammenhilfe, hebammengeleitete Kreißsäle in Sachsen und die Erhöhung der Studienplatzanzahl in Hebammenwissenschaften. Wichtig ist jedoch am Ende, dass es für jede Mutter, für jede Familie das passende Angebot gibt und die Versorgung von Mutter und Kind optimal abgesichert ist. Trotz aller Bemühungen und Planungen verläuft jede Geburt anders. So lassen sich manche Dinge einfach nicht im Voraus planen. In der Geburtshilfe und in der Geburtsmedizin treten immer wieder Situationen auf, die eine flexible Lösung oder schnelles Handeln erfordern. Ich wünsche jeder Frau Kraft und Zuversicht, eine sicher begleitete Geburt mit fürsorglicher und kompetenter Unterstützung, die sie braucht, mit viel Zuspruch, Zurückhaltung und jeder Menge Empathie. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Und nun die AfD-Fraktion. Herr Abg. Schaufel, bitte.
Frank Schaufel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe in der letzten Rederunde gesagt, dass die Debatte über die selbstbestimmte Geburt auch immer eine Debatte über den Zustand des Gesundheitswesens ist. Passen die Strukturen nicht, können die Prozesse noch so gut sein, es wird keine vernünftige Ergebnisqualität herauskommen. Es lohnt daher aus meiner Sicht, noch einmal auf die anstehende Krankenhausreform hinzuweisen, denn 98 % der Kinder kommen schließlich im Krankenhaus zur Welt. Mit der Krankenhausreform ergibt sich die Chance, die seit Langem nötigen Reformen endlich umzusetzen. Gerade in der Geburtshilfe mit wenigen Fallzahlen ist die Vorhaltefinanzierung eine sehr wichtige Frage. Aktuell wird, wie in der letzten Rederunde erwähnt, mit Sicherstellungszuschlägen gearbeitet, wenn das Krankenhaus bedarfsnotwendig ist und nicht schließen darf. Das trifft auf vier Geburtskliniken in Sachsen zu. Nun plant Herr Lauterbach in seiner Krankenhausreform die Vorhaltefinanzierung aus den Fallpauschalen auszugliedern. Beachtlich sind aber die Pläne für die Geburtshilfe. Nach dem veröffentlichten Eckpunktepapier sollen die Sicherstellungszuschläge nach der Reform erhalten bleiben. In der Geburtshilfe sollen diese sogar noch um einen leistungsabhängigen Zuschlag ausgeweitet werden. Warum hier keine echte Reform stattfindet, sodass die Geburtskliniken regelhafte Erlöse einfahren, von denen sie dauerhaft existieren können, das bleibt das Geheimnis von Herrn Lauterbach. Für uns ist das derzeitige Finanzierungssystem gescheitert. Es braucht gerade in der Geburtshilfe eine Abkehr vom Fallpauschalensystem, wie ich es auch bei Frau Schaper herausgehört habe. Die wirtschaftlichen Zwänge führen derzeit dazu, dass die Geburt nicht selbstbestimmt ist, weil wirtschaftliche Interessen viel zu oft im Wege stehen. Das sehen wir zum Beispiel auch an der seit Jahren steigenden Kaiserschnittrate. Die fehlende Wirtschaftlichkeit war auch immer wieder Ursache der Klinikschließungen. Daher muss dringend der wirtschaftliche Druck reduziert werden. Nutzen Sie, Frau Köpping, bitte Ihre Möglichkeiten bei der anstehenden Krankenhausreformdebatte. Wenn wir jetzt über das Finanzierungssystem reden, dann hängt das auch sehr stark mit den Konzepten zusammen, die in den Kliniken umgesetzt werden. Eine Eins-zu-eins-Betreuung während der Geburt kostet Geld. Zusammen mit dem hebammengeleiteten Kreißsaal ist diese aber die konzeptionelle Voraussetzung dafür, dass eine selbstbestimmte natürliche Geburt bei Niedrigrisikoschwangerschaften möglich ist. Durch die engmaschige Betreuung ist eine individuelle Unterstützung möglich. Auch die schon erwähnte Hebammenstudie empfahl den hebammengeführten Kreißsaal als Konzept zu etablieren. Immerhin gibt es ihn in Sachsen mittlerweile vier Mal. Dennoch sollen es noch mehr werden, denn die natürliche und selbstbestimmte Geburt soll unser aller Ziel sein. Dann geht es zum Schluss noch einmal um die Arbeitsbedingungen, die maßgeblich zum Ausstieg von Hebammen aus geburtshilflichen Leistungen geführt haben. Hier ging es in der Vergangenheit auch immer wieder um die Haftpflichtversicherungsprämie, die mittlerweile bei geburtshilflich tätigen Hebammen um die 12 600 Euro jährlich liegt. Zwar wird hier ein großer Teil mittels Sicherstellungszuschlag refinanziert, dennoch ist das Haftpflichtproblem noch nicht gelöst; denn fast ein Viertel der Kosten müssen die Hebammen weiter selber tragen. Außerdem ist die Beantragung des Zuschusses erst weit nach Prämienzahlung möglich, wenn klar ist, dass die Mindestmenge von vier Geburten pro Jahr erreicht wurde. Bürokratie, Herr Schuster, wir haben es heute gehört. Eine Vorleistung ist also notwendig. Es braucht hier für die Berufszufriedenheit eine dauerhaft tragfähige Lösung. Ihre Hausaufgaben sind daher klar: erstens Sicherung der Erreichbarkeit der Geburtshilfe durch Verhinderung von weiteren Klinikschließungen und zweitens Nutzung der Krankenhausreform für eine grundlegende Finanzierungsreform und Sicherung des Personalbedarfs durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Nur so lassen sich die Wünsche und Bedürfnisse der werdenden Eltern während und nach der Geburt berücksichtigen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Hat die Linksfraktion noch Redebedarf? – Frau Abg. Schaper.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Fraktion GRÜNE, liebe Lucie, ich höre die Botschaft, mir fehlt bisher noch der Glaube, aber ich bin voller Zuversicht, dass das vielleicht in der nächsten Legislaturperiode passiert. Zu den Studiengängen der Hebammen: Das könnte man durchaus, liebe Frau Lang, jetzt noch möglich machen. Die Ausweitung der Studienplätze macht bei der Zahl, die Sie hier angesagt haben, total Sinn, das jetzt durchzuführen und nicht vor sich herzuschieben, weil das ja ein Problem ist. Im Verlagern sind wir ja ganz groß. Der Einsatz bei der Bundeskrankenhausreform, die noch nicht abgeschlossen ist, dafür, dass die Geburtshilfe als Grundversorgung dort hinkommt, wo sie hingehört, ist auch noch nicht zu spät. Das heißt: Packen wir es zusammen an! Unsere Unterstützung haben Sie dabei. Bitte nicht nur klatschen, einfach machen! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von der SPD noch einmal das Wort gewünscht? – Das sieht nicht so aus. Gibt es noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Dann darf ich jetzt die Ministerin bitten.
Petra Köpping
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Über diese Aktuelle Debatte freue ich mich, weil es um ein Thema geht, das uns allen sehr am Herzen liegt. Kinder auf die Welt zu bringen ist einer der Krankenhausaufenthalte – wenn ich das im Krankenhaus tue, wir haben gerade über die selbstbestimmte Geburt gesprochen, die mit einem so tollen Erlebnis einhergeht –, den man sein Leben lang nicht vergisst. Insofern freue ich mich sehr, dass 29 331 Kinder im Jahr 2022 in Sachsen zur Welt gekommen sind. Die meisten der Kinder sind in Kliniken zur Welt gekommen und ein Teil der Kinder, ein kleinerer Teil, bei Hausgeburten oder in Geburtshäusern. Diese Geburt ist natürlich ein besonderer Moment für die Familien. Deshalb freue ich mich, dass ich am Montag in Neustadt gewesen bin, in Trachau. Dort haben wir einen neuen Kreißsaal einweihen können, der die modernsten und optimalsten Bedingungen für die Frauen und die Kinder, die dort geboren werden, und im Übrigen auch für die Familien, die dort teilnehmen können, geschaffen hat. Das ist wieder ein hebammengeleiteter Kreißsaal. Insofern freue ich mich sehr, dass wir dort wiederum mit finanziellen Mitteln diesen Kreißsaal eröffnen konnten. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich habe bei diesem Besuch sehr engagierte Hebammen vorgefunden und kann noch einmal in dieser Runde sagen, dass unsere Hebammen in Sachsen eine großartige Arbeit leisten und sehr fürsorglich und sehr liebevoll mit den werdenden Müttern sowohl in der Vorsorge als auch in der Nachsorge, wenn das Baby geboren ist, umgehen. Ich habe dort sehr engagierte Frauen gefunden und möchte deshalb an dieser Stelle unseren Hebammen in Sachsen noch einmal herzlich danken, auch wenn das manchmal so plakativ klingt, aber es ist eine wichtige Aufgabe, die sie wahrnehmen – und deshalb herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Es ist bereits gesagt worden, dass wir vor Herausforderungen stehen. Qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung ist sicherzustellen. Ich möchte trotzdem noch einmal auf Herrn Schaufel eingehen, der so getan hat, als wenn wir nur in Leipzig, Dresden und Chemnitz Geburtsstationen bzw. Krankenhäuser mit Geburtsabteilungen haben. Das haben wir natürlich nicht. Wir haben in Sachsen 38 Geburtskliniken. Auch das ist noch einmal zu erwähnen, und damit stehen wir im Bundesdurchschnitt überhaupt nicht so schlecht da. Das heißt nicht, dass man etwas besser machen kann; das will ich nicht ausschließen. Deshalb freue ich mich hier in den Redebeiträgen sehr über die Unterstützung, die wir gerade im nächsten Doppelhaushalt brauchen, um unsere Krankenhäuser finanziell noch besser auszustatten, damit wir dort die Investitionen leisten können, die die Krankenhäuser brauchen. Über den Investitionsstau ist heute schon einmal im Rahmen einer anderen Debatte gesprochen worden, der generell bei infrastrukturellen Maßnahmen, und dazu gehören auch unsere Krankenhäuser, notwendig ist. Gleichzeitig brauchen wir einen Blick auf den demografischen Wandel, der bei unserer Fachkräftesicherung vorhanden ist. Deshalb müssen wir sehr deutlich sagen, dass Hebammen, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte heute besondere Anreize brauchen, um die Arbeit ganztags, wenn möglich, durchzuführen, damit wir dort den Bedarf, den wir an Fachkräften haben, absichern können. Hierbei will ich zumindest auf Frau Schaper noch einmal eingehen, die gesagt hat: Nicht nur reden, sondern machen. Selbstverständlich haben wir die Studienplätze auch bei den Hebammen aufgestockt. Wir waren nämlich bei 25 Studienplätzen und sind jetzt bei 30. Diesbezüglich kann man sagen: Es können noch einmal 10 werden, das wollen wir auch, aber wir haben das auch gemacht. Das will ich an dieser Stelle noch einmal erwähnen. Unsere Hebammen haben sich vernetzt. Auch das ist ein Modell, das wir in Sachsen bundesweit einmalig haben. Das sind die sogenannten Koordinierungs- und Beratungsstellen. Im Juni wird dort wieder ein Fachtag durchgeführt. Dort soll die Beratung der Berufsangehörigen miteinander diskutiert werden, die vermittelten Hebammenleistungen in den Familien nachgefragt und vor allem die hohe Qualität der Versorgung miteinander abgesprochen werden, weil das Personal ein großes Know-how benötigt, gerade bei Geburten, damit diese medizinisch begleitet werden können. Wir haben auch Geburtshilfestationen, die sich um bestimmte Fälle kümmern, nämlich wenn Kinder sehr früh geboren werden. Diese haben wir in Chemnitz, Leipzig und Dresden. Das sind beispielsweise die allerkleinsten Kinder, die Frühgeborenen, die weniger als 1 250 Gramm Gewicht auf die Waage bringen. Wer das einmal live gesehen hat oder davon Kenntnis hat, der weiß, was das für eine Leistung ist, das Kind am Leben halten zu können. Es ist großartig, was in der Medizin heute möglich ist. Das ist ein Aspekt, den wir in Sachsen an speziellen Kliniken anbieten, damit für alle eine gute Perspektive vorhanden ist. Wir kommen noch einmal zur Geschichte des Kaiserschnitts, die Herr Schaufel bereits angesprochen hat. Im Bundesdurchschnitt – das muss man auch wissen – hat Sachsen die niedrigste Kaiserschnittrate bundesweit. Sie ist sogar in den Jahren 2021 und 2022 noch einmal gesunken. Das hat etwas mit der Qualität in unseren Kliniken, Geburtshäusern oder mit der Hausgeburt zu tun. Wenn die Versorgung an Fachpersonal nicht gewährleistet ist, wird schneller zum Kaiserschnitt gegriffen, als wenn sie gewährleistet ist. Darauf können wir ein Stück weit stolz sein und sollten nicht nur meckern. Das haben wir in Sachsen auch geleistet. Die Krankenhausreform ist noch einmal angekündigt worden. Einer der zentralen Punkte, die wir ansprechen werden, ist, dass es diese Ausnahmeregelung gibt. Dieses flächendeckende Angebot an Geburtsstationen in Sachsen können wir aufrechterhalten. Wenn wir in Sachsen einschätzen, dass wir das an der einen oder anderen Stelle benötigen, dann müssen wir das in der Krankenhausreform auch dürfen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass es diese Ausnahmeregelung gibt, die die Planungshoheit für die Länder weiter festlegt. Das ist auf dem Weg. Wir haben einen ersten Entwurf auf den Tisch bekommen. Das ist wirklich ein erster Entwurf, über den wir jetzt miteinander diskutieren, sodass wir dort sehr sensibilisiert sind und aufpassen. Dazu gehört die grundlegende Finanzierung der Krankenhäuser; das ist keine Frage. Wir haben lange und oft darüber diskutiert: dass die Fallpauschalendiskussion, die wir in der Vergangenheit geführt haben, nicht mehr zeitgemäß ist, sondern dass wir eine neue Finanzstruktur brauchen. Dazu gehört die Pauschalfinanzierung plus die Fallzahlenfinanzierung. An dieser Stelle möchte ich noch einmal dem Gesundheitswesen in Sachsen recht herzlich danken. Dort sind wir eng im Austausch. Wir werden uns wieder mit den Zielbildakteuren im Rahmen der Krankenhausreform verständigen, sodass wir immer mit einer einheitlichen Meinung ins Gespräch gehen und uns starkmachen können, dass es eine gute Reform für Deutschland gibt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Martin Dulig) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir haben die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen jetzt zu Zweite Aktuelle Gute Löhne, stabile Respekt für ArbeitsAntrag der Ich erteile Herrn Abg. Homann das Wort.
Henning Homann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen ist ein fleißiges Land. 1,7 Millionen Menschen in Sachsen stehen jeden Morgen auf. Das ist die höchste Quote an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die es jemals gab. Diese 1,7 Millionen Sächsinnen und Sachsen gehen jeden Tag arbeiten und halten das Land am Laufen. Deshalb gehören genau diese Menschen, die hart arbeiten, in den Mittelpunkt von Politik. Wir leben in einer Arbeitsgesellschaft. Arbeit ist viel mehr als Geld verdienen. Deshalb geht es, wenn es um Arbeit geht, immer um den Respekt. Es geht um Identifikation. Die Menschen identifizieren sich über ihren Beruf, weil es für sie etwas Sinnstiftendes ist. Deshalb ist es wichtig, dass man dieser Leistung mit Respekt begegnet. Deshalb ist es richtig, dass in Sachsen die Löhne steigen und wir mit der Einführung des Mindestlohns von 12 Euro über 400 000 Menschen in Sachsen eine Lohnerhöhung ermöglicht haben. Deshalb ist es ein wichtiger Erfolg, dass der Niedriglohnsektor in diesem Land kleiner wird. Trotzdem werden wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht ruhen; denn nach wie vor existiert in diesem Land eine Lohnmauer. Die Sächsinnen und Sachsen verdienen im Durchschnitt 700 Euro brutto weniger als ihre westdeutschen Kolleginnen und Kollegen. Genau das wird dem Anspruch von Respekt vor der Arbeitsleistung nicht gerecht. Deshalb muss die Lohnmauer weg, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist aus zwei ganz zentralen, übergeordneten Gründen wichtig: Zum einen werden wir den gesellschaftlichen Frieden auf Dauer nicht wahren, diese Gesellschaft nicht zusammenführen und die Spaltung dieser Gesellschaft nicht überwinden können, wenn wir es nicht hinbekommen, dass die Menschen in diesem Land für ihre Arbeit das gleiche Geld bekommen wie die Kolleginnen und Kollegen in Westdeutschland. Der zweite übergeordnete Grund ist, dass ordentliche Löhne die zwingende Voraussetzung für ordentliche Renten sind. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung das Rentenpaket II vorgelegt hat und damit das Rentenniveau auf mindestens 48 % festschreibt, statt es abzusenken. Es wird ein stabiles Renteneintrittsalter garantiert, statt die Lebensarbeitszeit pauschal zu verlängern. Es ist ein wichtiges Signal des Respekts, dass es in diesem Jahr eine Rentenerhöhung von 4,57 % gibt – im Übrigen im Osten und Debatte Rente, faire Altersgrenze: und Lebensleistung Fraktion SPD Westen gleich. Das zeigt, dass wir es geschafft haben, die Rentenmauer in diesem Land niederzureißen. Das ist eine wichtige Aufgabe. Es ist ein wichtiger Erfolg, dass an dieser Stelle die Lebensleistung ordentlich gewürdigt wird. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Wir wollen damit für die Zukunft klarmachen: Wer 45 Jahre gearbeitet hat, muss abschlagsfrei in Rente gehen können. Wer 45 Jahre eingezahlt hat, muss eine ordentliche, armutsfeste Rente erhalten. Ich bin sehr für Anreize, um über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten zu gehen. Aber von den Menschen, die seit ihrem 16. oder 17. Lebensjahr als Altenpflegerin, Handwerkerin, Maurer oder im Schichtbetrieb gearbeitet haben, darf nicht erwartet werden, dass sie länger arbeiten müssen. Das geht schlichtweg nicht. Das ist nicht realistisch. Diese Menschen werden auch in Zukunft mit 65 Jahren in Rente gehen, und wir müssen dafür sorgen, dass diesen Menschen nicht durch die Hintertür die Rente gekürzt wird, indem man sie verpflichtet, länger zu arbeiten – was dann gar nicht möglich sein wird –, oder diese Menschen dann zwingt, mit Abschlägen in Rente zu gehen. Deshalb möchte ich all den Wirtschaftslobbyisten und den Teilen der Union, die der Meinung sind, man müsste die Lebensarbeitszeit verlängern, noch einmal sagen: Das ist nicht gerecht – vor allem nicht für die fleißigen Sächsinnen und Sachsen in den Blaumannberufen, also für diejenigen, die nicht hinter den Schreibtischen sitzen, sondern jeden Tag körperlich hart arbeiten müssen. Genau für die Leute ist ein stabiles Renteneintrittsalter eine selbstverständliche Respektsbekundung, die wir hiermit zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es noch einmal sagen: Es ist wichtig, dass wir in diesem Land ein System mit privater Vorsorge und Betriebsrenten haben. Gerade für uns im Osten ist es wichtig, dass die gesetzliche Rente die zentrale Säule der Alterssicherung ist; denn hier ist es nicht üblich, dass über die letzten Jahrzehnte eine betriebliche Altersvorsorge oder eine private Vorsorge aufgebaut werden konnte – entweder weil es die Unternehmen nicht anbieten oder weil schlichtweg das Geld nicht gereicht hat, um privat vorzusorgen. Deshalb ist das Rentenpaket II für den Osten so wichtig. Lassen Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, weiterhin alles dafür tun, dass noch mehr gute Löhne gezahlt werden und die Renten in diesem Land sicher sind. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die CDU-Fraktion, bitte.
Kay Ritter CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Gute Löhne, stabile Rente, faire Altersgrenze: Respekt für Lebens- und Arbeitsleistung“ gehört eigentlich nach Berlin, jedoch hat die SPD in Wahlkampfzeiten dieses Thema für sich entdeckt. (Sabine Friedel, SPD: Die CDU mit Cannabis auch!) – Ja, genau. Wir reden hierbei von der viertgrößten Volkswirtschaft der Welt. Ich sage dazu: Noch sind wir die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt. Warum treffe ich so diese Aussage? Der Konjunkturbericht der Sächsischen Industrie- und Handelskammern vom Jahresbeginn 2024 spricht eine unverständliche Sprache. Darin steht: Die sächsische Wirtschaft stagniert. Das sollte auch Ihnen, lieber Kollege Homann, nicht entgangen sein. Die Kostenbelastungen und geringe Nachfragen schwächen die Industrie; das ist ein weiterer Punkt. Die Auftragsflaute belastet die Bauindustrie. Es entscheiden sich kaum noch junge Familien, ein Eigenheim zu bauen. Getrübte Stimmung herrscht auch im Einzelhandel. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir nicht aufpassen, dann hören die Unternehmer nicht nur auf zu produzieren, sondern sie sind wirklich insolvent. Das ist unbedingt zu verhindern! Nicht falsch verstehen: Wir als Union setzen uns auch für faire Löhne, stabile Renten und faire Altersgrenzen ein, (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) aber wir haben eine andere Herangehensweise, und darum geht es. Wir als Politiker setzen einen Rahmen, und bei den Lohnverhandlungen gilt für uns uneingeschränkt die Tarifautonomie nach Artikel 9 Abs. 3, also frei von staatlicher Einmischung. (Sabine Friedel, SPD: Bei der Altersgrenze?) Dafür gibt es kein Zutun. Geht es den Unternehmen gut – das sollte jedem klar sein –, geht es auch den Mitarbeitern gut. Das ist simpel und einfach zugleich. Wollen wir die Unternehmen konkurrenzfähig halten, dann liegt es doch in ihrem eigenen Interesse, dass sie ihre Arbeitskräfte gut bezahlen. Eine gute Fachkraft gehört mit einem guten Lohn bezahlt, und das haben die Unternehmen erkannt. Der Kampf um die Köpfe hat längst begonnen. Wenn wir hier schon einmal ein Bundesthema diskutieren, dann können wir gleich einmal die völlige Fehlentwicklung in einigen Handlungsfeldern ansprechen, die für unsere Wirtschaft nicht gerade Beifallsstürme hervorrufen lassen. Beginnen wir beim Bürgergeld und dem völlig falschen Ansatz: Zu den 500 Euro, die wir hatten, hat die Ampel gesagt: Wir legen mal 12 % drauf. Welcher private Unternehmer bzw. welcher Mittelständler kann sich das in seinem Unternehmen leisten? Darauf gebe ich die Antwort gleich selbst: Niemand. Es ist Wahnsinn. Zweites Beispiel, die Energieversorgung: Seit nunmehr zwei Jahren haben wir Krieg in Europa und unsere Unternehmen und die Endverbraucher – das hat jeder selbst gemerkt – sind durch den Wegfall der Gaslieferung direkt betroffen. (Jörg Urban, AfD: Das will doch die CDU auch!) Die Kostensteigerung war sehr hoch. Wir haben bei diesem Sonderfall dafür plädiert, die Kernkraftwerke länger laufen zu lassen, um dies ein klein wenig abzufedern. Was hat die Ampel in Berlin gemacht? Sie hat sie abgeschaltet. (Jörg Urban, AfD: Der Atom-Ausstieg kam von der CDU!) Drittes Beispiel, Fachkräftemangel: Wir wollen die Gleichwertigkeit von Meisterausbildung und Studium; daran beißen wir uns die Zähne aus. In Berlin gibt es gar nichts dazu zu sagen. Wir werden es jedoch weiter verfolgen. Ich möchte an dieser Stelle einen eindringlichen Appell nach Berlin richten: Macht die Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen, für den Mittelstand endlich so, damit sie ihrer Arbeit nachgehen können und ordentliche Löhne bezahlen können! Das muss der Grundgedanke sein. Wenn das geschieht, dann brauchen wir uns um solche Dinge wie gerechte Löhne auch keine Gedanken machen. Zum Thema Rente sprechen wir in der zweiten Runde. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfD spricht Herr Abg. Wendt. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Oh, André, guck mal, ein neues Glas!)
André Wendt AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Schweiz freut man sich über die 13. Monatsrente, uns will man jedoch – bezogen auf das geplante Rentenpaket II – das Festzurren des Rentenniveaus auf 48 % als Erfolg verkaufen. Selbst das ist offenbar nicht finanzierbar; denn um die hohen Belastungen durch rasant steigende Beiträge in den nächsten Jahren abzufedern, bringt die Bundesregierung die Aktienrente ins Spiel – fälschlicherweise als Generationenkapital bezeichnet. Es handelt sich jedoch um das genaue Gegenteil von Kapital. Die Aktienrente bedeutet zunächst, dass Schulden in Höhe von 200 Milliarden Euro aufgenommen werden müssen. Der Bund soll dieses Geld auf dem Kapitalmarkt investieren. Die Ampel verkündet, es sei künftig mit 10 Milliarden Euro zu rechnen. Mit diesen Erträgen sollen ab dem Jahr 2037 die steigenden Rentenbeiträge entlastet werden – so weit die Absicht. Als AfD lehnen wir die Aktienrente ab. (Staatsminister Martin Dulig: Es gibt keine Aktienrente, Sie sind falsch informiert!) Selbst wenn Kapitalerträge erwirtschaftet werden – und eine Garantie dafür gibt es nicht –, so steht doch eines fest: Wer Schulden macht, muss erst einmal Zinsen für das aufgenommene Geld abzahlen. Das heißt, es müsste so viel Rendite erwirtschaftet werden, dass zunächst die Zinsen bedient werden und danach Vermögen aufgebaut wird. Ich befürchte, daran scheitert dieses Ansinnen der Bundesregierung; denn am Ende kann aus ihrer gut gemeinten Entlastung eine zusätzliche Belastung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und unseren Staat werden. In unseren Augen ist der Kapitalmarkt der falsche Ort für eine verlässliche Alterssicherung. Stattdessen sollte jeder verfügbare Euro direkt in die Stärkung der gesetzlichen Rente investiert werden. Bis zum Jahr 2039 will die Ampel das Rentenniveau bei 48 % festlegen. (Zuruf von der AfD: Wie denn das?) Doch 48 % – sind wir doch einmal ehrlich – können den Lebensstandard nicht sichern. Sie reichen gerade einmal zum Überleben – und bei vielen nicht einmal dafür; denn viele sind in der heutigen Zeit bereits auf Grundsicherung angewiesen. Unser Ziel muss es doch sein, eine Rentenhöhe zu erreichen, mit der man nach jahrzehntelanger Arbeit in Würde leben kann. Als AfD wollen wir am bestehenden System festhalten und dieses weiterentwickeln. Zur Weiterentwicklung gehört, dass zunächst die versicherungsfremden Leistungen, die jährlich über 30 Milliarden Euro ausmachen, nicht aus der Rentenkasse bezahlt werden. Außerdem müssen wir für mehr Einzahler in unsere Rentenversicherung sorgen. Wir als AfD wollen, dass die Altersversorgung politischer Mandatsträger in die gesetzliche Rentenversicherung überführt wird – (Staatsminister Martin Dulig: Das wollen fast alle!) in unseren Augen ein Ausdruck sozialer Gerechtigkeit. Und wir wollen den Beamtenstatus auf originär hoheitliche Aufgaben reduzieren; das beträfe Bundeswehr, Zoll, Justiz, Polizei und Finanzverwaltung. Bei allen anderen staatlichen Aufgaben sehen wir hierfür keine zwingende Notwendigkeit und wollen deshalb bei allen Neueinstellungen, die nicht mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind, den Beamtenstatus abschaffen. Diese würden dann auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Um Altersarmut zu verhindern, wollen wir, dass 25 % der Altersrente nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Wir wollen den Steuerfreibetrag für alle anheben und so niedrige Renten zukünftig von der Besteuerung ausnehmen. Wir wollen noch viel mehr, (Sören Voigt, CDU: Das hört man!) doch meine Redezeit reicht leider nicht aus, um Ihnen das zu vermitteln. (Lachen des Abg. Sören Voigt, CDU, und Zuruf: Sie wissen vor allem nicht, wie Sie es bezahlen sollen!) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention; Herr Homann, bitte.
Henning Homann SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Wendt, Sie haben einige Aspekte des AfD-Rentenkonzepts vorgelegt. Sie haben jedoch einen – wenn nicht sogar den wichtigsten – Punkt weggelassen. Ich glaube, aus guten Gründen. In Ihrem Rentenkonzept sagen Sie sehr klar, dass nur, wer 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, anschließend abschlagsfrei in Rente gehen kann. Dazu sage ich Ihnen ganz ehrlich: Das ist nichts anderes als eine Rentenkürzung für Millionen von – vor allem zukünftigen – Rentnerinnen und Rentnern in diesem Land. Denn für viele Menschen, die, zum Beispiel, nachdem sie ihr Abitur gemacht haben, (Zuruf von der AfD) eine Ausbildung machen und erst mit Mitte 20 anfangen zu arbeiten, oder andere, die studieren und vielleicht erst mit Ende 20 anfangen zu arbeiten, bedeutet das, dass sie teilweise bis über ein Alter von 70 Jahren hinaus arbeiten müssen. Ich finde, Sie sollten so ehrlich sein, dies den Leuten dort draußen zu sagen, und sich nicht hinter Ihren schönen Worthülsen verstecken. Das AfD-Rentenkonzept bedeutet in der Umsetzung: Die Leute müssen entweder länger arbeiten – bis an die oder über die 70 – oder sie müssen akzeptieren, dass ihnen die Rente gekürzt wird. Das ist die Konsequenz Ihres Rentenkonzepts und das müssen die Leute draußen wissen. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Wendt, bitte.
André Wendt AfD
Vielen Dank, Herr Homann. Sie haben vollkommen recht, das steht in unserem Rentenkonzept. Sie unterschlagen dabei aber, dass Ausbildungszeiten natürlich angerechnet werden. Damit sind die 45 Jahre, finden wir, für eine abschlagsfreie Rente gut gesetzt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Jörg Urban, AfD: Ordentlich lesen, dann wird’s besser! – Zurufe der Abg. Carsten Hütter und Jan-Oliver Zwerg, AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion Frau Abg. Schaper, bitte.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Gute Löhne, stabile Rente, faire Altersgrenze“ – der Titel der heutigen Aktuellen Debatte der SPD-Fraktion klingt wie ein schönes Ideal. Von tatsächlichem Respekt für Arbeitsund Lebensleistung sind wir jedoch, besonders in Ostdeutschland – auch Sie, Herr Homann, haben das skizziert –, leider weit entfernt. Eine Reihe weiterer Faktoren, die Sie nicht benannt haben, machen das Thema besonders im Osten so drängend. Die niedrigen Löhne, ja. Dass man sich dafür feiert, dass so viele – ich glaube, es sind 400 000 Menschen – vom Mindestlohn profitieren, zeigt nur, wo wir in dieser Debatte stehen: Das sind trotzdem noch unheimlich viele; denn auch vom Mindestlohn kann man nicht behaupten, dass dieser nicht in den Niedriglohnsektor fällt. Auch die gebrochenen Erwerbsbiografien nach 1989 sorgen für geringere Rentenansprüche der derzeitigen sowie der zukünftigen Ostrentnerinnen und -rentner. 94 % von ihnen haben – anders als im Rest der Republik; das haben Sie auch gesagt – jedoch nur die gesetzliche Rente. Sie haben gesagt „als verlässliche Säule“. Wir sagen, es ist die einzige Einkommensquelle im Alter. Betriebsrenten sind hier – das ist immer noch so – aufgrund der geringen Tarifbindung weiter wenig verbreitet. Das Gleiche gilt übrigens für Wohneigentum. Sachsen ist das Bundesland mit der geringsten Wohneigentumsquote unter den Flächenländern. Somit kommt die Belastung der steigenden Mieten und Nebenkosten hinzu. Dabei rede ich noch nicht von den Währungsunionen und auch nicht davon, dass tendenziell weniger Vermögen und Erbschaften im Osten stattfinden. Das hat mit Respekt gegenüber Rentnerinnen und Rentnern nicht allzu viel zu tun. Sichtbar ist das auch am Umgang mit dem Härtefallfonds geworden. Hätte sich Sachsen nämlich beteiligt, wären 5 000 Euro statt 2 500 Euro möglich gewesen. (Zuruf des Staatsministers Martin Dulig, SPD) Ein weiterer Belastungsfaktor sind wie immer steigende Pflegeheimkosten. Der Verband der Ersatzkassen berechnete, dass sich die monatlichen Kosten für einen Platz im Schnitt auf 1 900 Euro belaufen. Im ersten Jahr sind wir im Durchschnitt bei einem Eigenbeitrag von 2 482 Euro. Die durchschnittliche Rente liegt bei circa 1 300 Euro bei Frauen und circa 1 500 Euro bei Männern. Man sieht, wie weit hier die Renten reichen. Die steigende Zahl von Menschen, die Hilfen zur Pflege in Anspruch nehmen, spricht Bände: Millionenfach belastet dies die Kommunen. So steigt die Armutsgefährdungsquote der Älteren weiter. Schon der Sozialbericht zeigte, dass sich die Quote bei den Über-65-Jährigen – Sie haben es angesprochen, Herr Homann – zwischen den Jahren 2005 und 2019 schon fast verdoppelt hat. Damals waren die Coronakrise und steigende Lebensmittel- und Energiepreise noch weit weg. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass es 30 % mehr geworden sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass etwa 60 % der Anspruchsberechtigten die Leistungen gar nicht erst in Anspruch nehmen können. Kurz gesagt: Gerade im Osten ist man auf eine starke gesetzliche Rente angewiesen. Ich möchte nur kurz darauf eingehen, dass bisher weder die Union noch die AmpelKoalition dafür ein ordentliches Rezept hatte; und die sogenannte Aktienrente ist mehr eine Beruhigungspille für die FDP als eine wirkliche Lösung. Erstens ist auf den Kapitalmarkt kein Verlass. Wer springt denn ein, wenn die Renditenerwartungen verfehlt werden? – Nämlich der Beitragszahler! Was ist das denn für ein Ansatz? Zweitens stehen finanzieller Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis. 2 Milliarden Euro sollen in den Fonds gespeist werden. Das ist viel Geld, aber laut den Berechnungen von Experten immer noch zu wenig, um spürbare Effekte für Beitragsstabilität zu erzielen. Wir brauchen keine Aktienspielereien, wir brauchen eine Reform der gesetzlichen Rente, eine solidarische Erwerbstätigenversicherung, in die alle gleichermaßen einzahlen: die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und auch wir als Politiker(innen). Dann würde die erneut gestiegene Abgeordnetendiät auch etwas dazu beitragen, dass es nämlich für alle verteilt werden könnte. Das wäre doch gut. (Beifall bei den LINKEN) Darum wollen wir eine schrittweise Verdoppelung der Beitragsbemessungsgrenzen von derzeit 7 000 auf 14 000 Euro. Schließlich brauchen wir eine solidarische Mindestrente von 1 200 Euro. Das bedeutet Respekt vor Lebensleistungen und ein Altern in Würde statt in Armut. Das haben Sie in den letzten 30 Jahren mehr als vergeigt. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Liebscher, bitte.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gute Löhne sind kein linkes Projekt. Vielleicht hilft diese Perspektive einigen, ihre Arbeitsmarktpolitik zu überdenken. Die Zeiten sind vorbei, in denen faire Bezahlung allein eine soziale Frage war. Gute Löhne sind bei Fach- und Arbeitskräftemangel eine Frage unternehmerischer Vernunft. Wer Arbeitskräfte will, muss faire Arbeitsbedingungen und Bezahlung schaffen. Das Modell gelebter Sozialpartnerschaft ist in Sachsen aber noch nicht selbstverständlich. (Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD) Wir BÜNDNISGRÜNE unterstützen deshalb starke Gewerkschaften und verantwortungsvolle Unternehmen und wir verteidigen Streiks als elementares Grundrecht. Die von der CDU lange Zeit gefahrene Niedriglohnstrategie fällt uns heute auf die Füße. Der Freistaat ist mit nur 42 % tarifgebundener Beschäftigungsverhältnisse bundesweit Schlusslicht – ein großes Manko für eine Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Als Freistaat können wir einiges für gute Löhne tun, zum Beispiel Tariftreue im Vergabegesetz. Ich finde es ein Trauerspiel, dass die CDU sich von Partikularinteressen aus der Wirtschaft unter Druck hat setzen lassen und keine selbstständige Position findet. (Zuruf des Abg. Jan Hippold, CDU – Oh-Ruf des Abg. Henning Homann, SPD) Was zählen schon ein Koalitionsvertrag, ein kompromissbereiter Koalitionspartner und praktikable Kriterien für Verwaltungs- und Auftragnehmer? (Zuruf des Abg. Jan Hippold, CDU) Ihr Einknicken vor den Resten der Neunzigerjahre-Mentalität setzt die Zukunft aufs Spiel, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Es ist auch die Zukunft jeder einzelnen Arbeitnehmerin und jedes einzelnen Arbeitnehmers, die heute nicht genug verdienen und später keine ordentliche Rente bekommen. Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für eine gerechte Arbeitsmarktentwicklung. Jeder sechste Beschäftigte in Sachsen arbeitet im Niedriglohnbereich – und das ist keine Auszeichnung. Statt nach unten zu treten und zu beklagen, die Bürgergeldempfänger bekämen zu viel, wollen wir an die Stellschraube Mindestlohn heran. Eine Reallohnsenkung durch die Inflationsrate für Millionen von Menschen nehmen wir nicht hin. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Alle Menschen sollen im Alter ein gutes und selbstbestimmtes Leben führen können. Die dauerhafte Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung hat für uns Priorität. Eine politische Umsetzbarkeit stark steigender Beiträge und wachsender Bundeszuschüsse ist auf Bundesebene eher fraglich. Wir setzen deshalb auf andere Pfade und wollen die sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausbauen. Das heißt: Erstens: mehr Erwerbsbeteiligung von Frauen. Sie kommen durch mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus unfreiwilliger Teilzeit heraus. Wir müssen das Gender-PayGap endlich schließen. Auch dabei hilft übrigens mehr Tarifbindung. Zweitens: längeres Arbeiten für alle, die dies wollen und können. Das funktioniert jedoch nur mit altersgerechten Arbeitsbedingungen und individuellen Übergangslösungen in den Ruhestand, zum Beispiel einer Teilrente ab 60 und attraktiven Hinzuverdienstmöglichkeiten. Eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters über die 67 Jahre hinaus lehnen wir ab. Für alle, die das nicht durchhalten können, wäre das eine Rentenkürzung. Drittens wäre mit dem Abbau prekärer Beschäftigung viel gewonnen. Viertens kommt es auf die Arbeitsmarktintegration von Zuwanderinnen und Zuwandern an, um die demografisch bedingten Finanzierungsprobleme des sozialen Sicherheitssystems zu mildern. Dafür können wir im Freistaat viel tun – allerdings auch viel vermasseln. Wer im Eifer der politischen Auseinandersetzung auf Abschreckung von Asylsuchenden setzt oder sie gar als Sündenbock nutzt, um eigene Versäumnisse in der Bildungs- und Wohnungspolitik zu verschleiern, leistet Ressentiments Vorschub. Das Ressentiment aber unterscheidet nicht nach Aufenthaltsstatus. Wo Ausgrenzung Alltag ist, da bleiben zugewanderte Arbeitskräfte fern. So setzt man die Zukunft unseres Landes aufs Spiel. Werte Kolleginnen und Kollegen! Den Herausforderungen der Lohn- und Rentenpolitik begegnen wir mit zwei Dingen: guten Lösungen und einer aufrechten Haltung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir beginnen mit einer neuen Rederunde; Herr Abg. Homann.
Henning Homann SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Debatte über eine gerechte Rente ist mir eine Sache extrem wichtig: Die jetzt bekannt gewordene Rentenerhöhung um über 4 % ist kein Geschenk der Bundesregierung. Dabei geht es nicht um ein Geschenk dafür, dass die Leute gearbeitet haben, sondern das haben sich die Rentnerinnen und Rentner hart verdient. (Beifall bei der SPD und des Abg. Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE) Natürlich müssen die Renten steigen, wenn die Löhne steigen. Und natürlich müssen die Renten steigen, wenn die Preise steigen. Deshalb noch einmal: Die Rentenerhöhung ist ein absolut verdienter Schritt aus Respekt vor den hart arbeitenden Menschen in diesem Land. (Beifall bei der SPD und des Abg. Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE) Herr Kollege Ritter von der CDU, ich korrigiere Sie ungern: Deutschland ist nicht die viertstärkste, sondern seit Kurzem die drittstärkste Volkswirtschaft. (Zuruf des Staatsministers Martin Dulig) Denn auch, wenn Sie dieses Land gern schlechtreden: Wir sind eine sehr stabile und robuste Volkswirtschaft, was sich unter anderem daran zeigt, dass wir den höchsten Beschäftigungsstand seit der deutschen Wiedervereinigung haben. Das haben wir auch deshalb geschafft, weil wir in diesem Land in den letzten zehn Jahren einen stetigen Aufschwung hatten, eine in Ostdeutschland nie dagewesene Wachstumsperiode. Wir als Sozialdemokratinnen und -demokraten möchten, dass das weitergeht. (Beifall bei der SPD) Deshalb tun Sie mir doch zwei Gefallen, wenn Ihnen das wirtschaftliche Wachstum so wichtig ist. Erstens: Beenden Sie die Blockade des Wachstumschancengesetzes im Bundesrat! Damit würden Sie der Wirtschaft helfen. Zweitens – weil heute auch die BöcklerStiftung noch einmal gesagt hat, dass die Schuldenbremse ein wesentlicher Grund für das Stocken der deutschen und der sächsischen Wirtschaft ist –: Stimmen Sie endlich einer Reform der Schuldenbremse auf Bundes- und auf Landesebene zu! Damit würden Sie etwas tun, um gute wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land zu ermöglichen. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Die CDU ist offensichtlich der Meinung, dass sich die Politik bei den Löhnen herauszuhalten hat. Bei der Frage der Tariflöhne stimmt das. Ich möchte aber noch einmal daran erinnern: Wir haben eine Zeit gehabt, in der sich die Politik komplett aus den Löhnen herausgehalten hat, und zwar bis vor zehn Jahren, (Zuruf des Abg. Jan Hippold, CDU) vor der Einführung des Mindestlohns damals. Damals sind in diesem Land Menschen – Friseurinnen und Friseure – für 3 Euro die Stunde arbeiten gegangen. Das ist also das Konzept der CDU zu der Frage, was gerechte Löhne sind in diesem Land. (Zurufe der Abg. Daniela Kuge und Sören Voigt, CDU – Ingo Flemming, CDU: Blödsinn! – Zuruf von der CDU: Nicht für 3 Euro!) Deshalb: Lassen Sie uns der Sache nicht auf den Leim gehen! (Sören Voigt, CDU: … Ihre eigenen Leute! – Weitere Zurufe von der CDU) Es ist richtig, in diesem Land einen gesetzlichen Mindestlohn in einer anständigen Höhe zu haben. (Sören Voigt, CDU: Also! – Weitere Zurufe von der CDU) Zweitens ist es wichtig – weil der Mindestlohn nur das Mindeste ist –, dass wir die Tarifbindung in diesem Land steigern. Auch an dieser Stelle kann ich es Ihnen nicht ersparen: Sie haben sich nicht nur in die Büsche geschlagen, als es um die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ging, sondern Sie tun wirklich nichts, und zwar absolut nichts, um in diesem Land die Tarifbindung zu erhöhen. Deshalb sollten Sie an dieser Stelle lieber ruhig sein! (Beifall bei der SPD – Lachen des Abg. Sören Voigt, CDU) Lassen Sie mich noch einen Punkt zu den Renten sagen: Ja, es ist wichtig, dass wir die Rentenmauer eingerissen haben. (Zuruf des Abg. Jan Hippold, CDU) Aber trotzdem haben die niedrigen Löhne in Ostdeutschland natürlich eine Konsequenz, und zwar bei der Rentenhöhe. Westdeutsche Eckrentner bekommen 1 605 Euro. Der sächsische Rentner bzw. die sächsische Rentnerin bekommt 1 386 Euro – und das für die gleiche Arbeit. Deshalb ist es für uns so wichtig, dass wir es endlich schaffen, dass Tariflöhne, dass gute Löhne in diesem Land normal werden. (Sören Voigt, CDU: Wirtschaft!) Anstatt mehr über dies und das zu sprechen und Geisterdebatten zu führen, sollten wir uns um die Dinge kümmern, die wirklich wichtig sind: eine stabile, zukunftsorientierte, modernisierte Wirtschaft auf Basis einer guten Infrastruktur, (Sören Voigt, CDU: Gute Rahmenbedingungen!) dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land ihren gerechten Anteil vom Wohlstand bekommen, (Sören Voigt, CDU: Niedrige Energiekosten!) und damit am Ende die Grundlage dafür schaffen, dass die Leute im Alter eine gerechte Rente bekommen. Das ist der richtige Weg für dieses Land. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall des Staatsministers Martin Dulig – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Abg. Ritter, bitte.
Kay Ritter CDU
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum Thema Rente komme, Herr Kollege Liebscher: Wenn Sie der Meinung sind, unsere Blockadehaltung beim Vergabegesetz hat etwas mit Lobbyismus zu tun (Sabine Friedel, SPD: Womit denn dann? – Zuruf: Ja, der Meinung sind wir!) – Verbände und Kammern, das sind keine Lobbyisten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nö! –
Sabine Friedel SPD
Hä? – Beifall des Abg. Sören Voigt, CDU) Das sind die Vertreter, die für uns Steuern erwirtschaften. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Und wenn die sagen, sie haben mit dem Gesetz ein Problem, dann bleibt es für uns als CDU dabei: Ohne Zustimmung der Verbände kein Gesetz – Ausrufezeichen! (Beifall bei der CDU –
Daniela Kuge CDU
Jawoll!) Dazu gibt es keine zwei Meinungen. (Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD) Lieber Herr Kollege Homann: Ihr Gewerkschaftsvertreter war am Montag bei uns, bei der Denkfabrik der Sächsischen Union. Sie bekommen eine Einladung für die 17. Denkfabrik im nächsten Jahr. (Henning Homann, SPD: Danke! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Dort können Sie sich gern darüber informieren, wie die Wirtschaft über diese Entwicklung denkt, wie Sie es beschreiben. Sie tun ja gerade so, als ob die Leute hier am Hungertuch nagen. So ist es nicht. Unsere Wirtschaft hat sich gut entwickelt; das ist richtig und so soll es sein. Aber wir müssen die Rahmenbedingungen setzen. Sie erzählen hier, eine Friseuse bekommt 3,50 Euro die Stunde – die Zeiten sind ja wohl lange vorbei. (Sabine Friedel, SPD: Das hat er gar nicht gesagt!) Wann waren Sie denn das letzte Mal beim Friseur? (Heiterkeit bei der CDU –
Sabine Friedel SPD
Das hat er doch aber gesagt, dass das vorher war! Hören Sie doch zu! – Zuruf von den LINKEN –
Mario Beger AfD
Das ist so ein Schauspiel!) Ich muss auch bald nicht mehr hin, davon abgesehen. (Heiterkeit – Zuruf von den LINKEN) Aber sei es drum, kommen wir noch einmal zum Thema Grundrente. Die Grundrente hat sich als nachweislich erfolgreich erwiesen. Sie haben es gesagt, mittlerweile ist es angeglichen. Rentnerinnen und Rentner haben einen Grundrentenzuschlag bekommen, im Monat macht das ungefähr 90 Euro aus. Arbeit macht den Unterschied. Das soll doch die Maxime für jedwede Handlung sein. Wer in diesem Land arbeitet, soll am Ende mehr davon haben, wenn er Rentner ist. Darin sind wir uns doch alle einig, oder? (Henning Homann, SPD: Absolut! –
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Aber wenn die Leute keine Mindestrente bekommen, ist das doch ein Problem, oder? Dann waren die Löhne doch zu gering!) – Die Löhne sind zu gering, (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ja!) aber wenn wir die Rahmenbedingungen nicht setzen – wir überborden unsere Unternehmen mit Forderungen, Arbeitszeitnachweisgesetz etc. Das kommt von euch, das kommt doch nicht von uns. Und ihr hört nicht darauf; das ist das Problem. Ihr hört nicht darauf! (André Barth, AfD: Die LINKEN setzen nichts durch!) Dann brauchen wir uns nicht zu wundern, dass wir nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Darum geht es. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Homann?
Kay Ritter CDU
Nein, gerade nicht; später. – Wir als CDU haben das schon immer gesagt. Nicht erst seit jetzt, sondern im Jahr 1994 haben wir das bereits in unser Grundsatzprogramm geschrieben – (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) ich zitiere –: „Wir setzen uns ein […] für die Chancen- und Lohngleichheit sowie den Abbau von Benachteiligungen im Berufs- und Erwerbsleben.“ Das ist mittlerweile 30 Jahre alt, (Sabine Friedel, SPD: Genau!) aber hat immer noch Gültigkeit; das ist doch in Ordnung. Gleiche Aufstiegsmöglichkeiten und Berufschancen für alle. Im neuen Programm – das wird nicht jedem gefallen, das ist klar – haben wir gesagt, wir schaffen das Bürgergeld ab, und das ist richtig so. Jeder, der in diesem Land arbeitet, muss am Ende mehr unterm Strich haben. (Markus Scholz, BÜNDNISGRÜNE: Hat er ja auch!) Und die, die hilfebedürftig sind, (Sabine Friedel, SPD: Wer mit 55 seinen Job verliert, verliert alles, oder wie?) werden in diesem Land nicht durchs Raster fallen. Das war noch nie so und das wird es mit uns auch nicht geben. (Sabine Friedel, SPD: Das steht in Ihrem Konzept!) Aber: Es kann nicht sein, dass wir unsere Unternehmen, die jeden Tag früh ans Werk gehen, so knechten, dass sie nicht mehr ein noch aus wissen – ich habe auf die Konjunkturberichte hingewiesen; auch Sie haben sie gelesen –, und diejenigen, die sich eingerichtet haben, dann noch gefördert werden – das geht nicht. Leistung hat ordentlich gefördert zu werden. (Beifall bei der CDU) Dieses Prinzip ist schon 50 Jahre alt, Ludwig Erhard hat es damals eingesetzt. Unser Ministerpräsident hat es am Montag klar gesagt: „Mehr Ludwig Erhard und weniger Günter Mittag“. Jetzt wird es einige junge Kollegen geben, die nicht wissen, wer Günter Mittag ist, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach herrje!) aber schlussendlich ist dem nichts hinzuzufügen. (Beifall des Abg. Tom Unger, CDU) Ich möchte noch einen Hinweis geben: Wir haben ab morgen Leipziger Buchmesse. Dort gibt es das Exemplar von Ludwig Erhard „Wohlstand für alle“, da kann man sich einmal einlesen. Es sind gute Gedanken dabei. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU –
Daniela Kuge CDU
Toll! Super!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention; Herr Homann, bitte sehr. (Sören Voigt, CDU: Zum Friseurtermin!)
Henning Homann SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Uns als Sozialdemokratie ist es wichtig, dass die Menschen, die arbeiten, mehr Geld bekommen als Menschen, die nicht arbeiten, (Lachen der Abg. Ingo Flemming, CDU, und Hans-Jürgen Zickler, AfD) und dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, mehr Rente bekommen als die Grundsicherung. Dieses Prinzip gilt und dieses Prinzip muss auch für die Zukunft gelten. Herr Kollege Ritter von der CDU, Sie haben gerade das Lob auf die Grundrente gesungen und dazu Prinzipien aus Ihrem alten CDU-Grundsatzprogramm zitiert. Ich würde Sie gern einmal darauf hinweisen, dass im Entwurf Ihres neuen Grundsatzprogramms de facto die Abschaffung der Grundrente steht. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Nach Ihrem Prinzip bedeutet das, dass in Zukunft jemand, der 35 Jahre lang eingezahlt hat, genauso in die Grundsicherung fällt wie jemand, der gar nicht gearbeitet hat. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Deshalb an dieser Stelle: Ihr bisheriges Grundsatzprogramm in allen Ehren – das atmet vielleicht noch etwas den Geist von Norbert Blüm –, aber das, was Sie jetzt als Rentenkonzept vorlegen, ist gerade für die Menschen in Ostdeutschland, die gebrochene Erwerbsbiografien haben, die gar keine Chance hatten, 45 Jahre lang einzuzahlen, wirklich keine gute Nachricht. Deshalb: Achtung! Schauen Sie sich Ihr aktuelles Programm an! Vielleicht ändern Sie es in den letzten Schritten noch, denn es ist nicht gut für Ostdeutschland. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfD Herr Abg. Urban.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Gute Löhne, stabile Rente, faire Altersgrenze: Respekt für Arbeits- und Lebensleistung“ – allein schon die Tatsache, dass diese Dinge von der SPD in die Diskussion eingeführt werden, dürfte dazu führen, dass sich bei vielen Menschen die Nackenhaare aufstellen. Warum müssen wir heute, im Jahr 2024 eigentlich über gute Löhne, einen Mindestlohn, eine faire Rente oder ein Renteneintrittsalter von 70 Jahren diskutieren? – Weil für viele Menschen trotz ehrlicher, fleißiger Arbeit der Lohn und die Rente nicht mehr für ein gutes und sorgenfreies Leben reichen. Weil das Leben inzwischen so teuer geworden ist, dass sich für einige das Arbeiten kaum noch lohnt. So teuer, dass viele Rentner zu Sozialfällen werden und oftmals nach einem langen, fleißigen Berufsleben den demütigenden Weg zum Sozialamt gehen müssen. Und schuld an dieser rasanten Verteuerung des Lebens in Deutschland ist unter anderem die SPD. (Beifall bei der AfD –
Sabine Friedel SPD
Und am Wetter!) Wer stimmt denn immer wieder für Russland-Sanktionen, wer blockiert russisches Gas und Öl? Andere Länder wie Österreich und Ungarn machen das nicht. (Staatsminister Martin Dulig: Es war Putin, der den Gashahn zugedreht hat! –
Roberto Kuhnert AfD
Falsch!) Nein, die deutsche SPD will Russland-Sanktionen und treibt damit die Energiepreise für Unternehmer, für Arbeitnehmer und für Rentner in die Höhe. Und wer treibt die Energiewende voran? Wer wollte denn unbedingt, dass die letzten deutschen Kernkraftwerke ganz schnell vom Netz gehen? Wer legt die Milliardenkosten für nicht genutzten Windstrom oder für einen gigantischen Netzausbau auf die Verbraucher um? Wer hat dafür gesorgt, dass der Haushaltsstrom in Deutschland 40 (Sabine Friedel, SPD: Wer hat die EEG-Umlage abgeschafft?) und in Polen nur 20 Cent pro Kilowattstunde kostet? – Die SPD treibt die deutsche Energiewende voran, die die Unternehmen aus Deutschland vertreibt (Beifall bei der AfD) und unseren Menschen das Geld aus der Tasche zieht. Wer war es denn, der den Heizungshammer auf den Weg gebracht hat? Wer war es denn, der mit neuen und immer schärferen Dämmvorschriften die Immobilienpreise in die Höhe getrieben hat? Das war die SPD – zuerst in Deutschland und jetzt über die EU. (Beifall bei der AfD) Die SPD trägt die Schuld daran, dass für viele der Traum vom Eigenheim geplatzt ist, dass niemand mehr Mietshäuser bauen will und dass die Mietpreise in den Großstädten langsam unbezahlbar werden. (Sabine Friedel, SPD: Denken Sie, das glaubt Ihnen jemand, Herr Urban?) Wer unterstützt die Entwertung unseres Geldes? Wer stimmt für die milliardenschwere Neuverschuldung im Bund? Und sie wollen es ja auch im Land. (Roberto Kuhnert, AfD: Ja!) Wer unterstützt die europaweite Staatsverschuldung über die EZB? Ihre Partei, die SPD, ist es, (Beifall bei der AfD –
Roberto Kuhnert AfD
Genau!) die die Entwertung des Euros zu verantworten hat, und damit auch die Entwertung der Sparguthaben von Millionen von deutschen Rentnern. (Beifall bei der AfD) Was glauben Sie eigentlich, was ihre CO -Abgabe für Arbeitnehmer, für Pendler und für Rentner bedeutet? (Roberto Kuhnert, AfD: Eben!) Halb so wild! Dann muss man eben die Mindestlöhne erhöhen! Oder wir streiken einfach für höhere Löhne! Die wirtschaftspolitische Kompetenz der SPD ist so niedrig, dass es dem Zuhörer schon fast Schmerzen bereitet. Wer soll denn Ihre Lohnerhöhungen bezahlen? Mit Steuergeld finanzierte Staatskonzerne können das vielleicht. Aber der Mittelstand, der Ihre Energiekostenerhöhungen und Zertifizierungskosten stemmen muss, der Ihre Dämmvorschriften umsetzen muss und der am Ende auch im internationalen Wettbewerb mit Ländern steht, die all diese Zusatzkosten nicht haben, kann die Löhne nicht einfach erhöhen. Oder der Handwerksbetrieb, der Ihre künstlich erhöhten Diesel- und Benzinkosten einpreisen muss, der massenhaft Aufträge verliert, weil das Bauen so teuer gemacht wird, dass die Handwerker immer weniger Aufträge erhalten. Er muss froh sein, wenn er niemanden entlassen muss. Auch dort ist oftmals kein Spielraum für Lohnerhöhungen vorhanden. Sie müssten es auch nicht. Sie müssten keine Löhne erhöhen, wenn es keine sozialistischen Parteien wie die SPD gäbe, die das Wirtschaften und Leben in Deutschland so teuer macht, dass die Angestellten von ihren bisherigen Löhnen nicht mehr ordentlich leben können. (Sabine Friedel, SPD: Genau, und deswegen hören sie gleich auf zu arbeiten!) Es gibt einen alten DDR-Witz: Was passiert, wenn man Sozialisten die Sahara überlässt? – Eine ganze Weile gar nichts, und dann wird der Sand knapp. (Beifall und Heiterkeit bei der AfD) Unser Land war jahrzehntelang eine blühende, prosperierende Wirtschaftsnation, mit starken Unternehmen mit guten Produkten, mit guten Ingenieuren, mit fleißigen Menschen, die Steuereinnahmen sprudelten wie Sand in der Sahara – und dann kamen Parteien wie die SPD. Meine Damen und Herren! Die SPD ist die letzte Partei, die uns etwas Nützliches über gute Löhne und faire Renten erzählen könnte. Deutschland braucht wieder Politiker, die es mit unseren Arbeitnehmern gut meinen, die keine Schulden machen wollen, die nicht nur das Geld anderer Leute verteilen wollen, sondern die die Leistungsträger unserer Gesellschaft – die Unternehmer, die Arbeitnehmer und die Rentner – wirklich schätzen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –
Sabine Friedel SPD
Das glauben Sie!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Linksfraktion, bitte; Herr Abg. Brünler.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem Kollege Urban sich zu Beginn beklagt hatte, dass es sich für Rentner nicht mehr lohnt arbeiten zu gehen, möchte ich noch einmal zum Thema zurückkommen. (Heiterkeit bei den LINKEN und der SPD) – Hat er gesagt, wortwörtlich. Das können wir im Protokoll nachlesen. Wenn wir über gute Rente sprechen, dann sprechen wir in Sachsen auch über Löhne. Denn die Basis für eine gute Rente sind natürlich gute Löhne, insbesondere wenn es, wie hier zulande, keine ordentliche Betriebsrente gibt. Schauen wir uns die Situation in Sachsen einmal an: 3 000 Euro beträgt der Durchschnittslohn für eine Vollzeitbeschäftigung. Das klingt zunächst einmal gar nicht so schlecht. Damit liegt Sachsen im Osten zwar ganz vorn, allerdings nur minimal. Bundesweit gesehen ist es immer noch der fünftletzte Platz. Man muss auch dazusagen: Wir haben in Sachsen gigantische regionale Unterschiede. Geografisch liegen alle Landkreise, mit Ausnahme der kreisfreien Städte und des Landkreises Zwickau, deutlich unter diesen 3 000 Euro. Ja, und hier leben auch viele Menschen – es sind insgesamt 400 000; das haben wir von Kollegen Homann gehört –, die vom Mindestlohn profitieren. Das ist toll, dass sie vom Mindestlohn profitieren, denn sonst würden sie noch weniger bekommen. Aber – surprise, surprise – auch der Mindestlohn heißt, dass man infolge des derzeit geltenden Rentensystems in die Altersgrundsicherung fällt. Das heißt, auch der Mindestlohn ist keine Sicherung vor Altersarmut. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: So ist es!) Was können wir in Sachsen tun? Der erste Fokus liegt auf der Tarifbindung. Wir haben es schon mehrmals gehört: Das Markenzeichen der CDU war immer: Mauern und blockieren, wo es nur geht. Niedriglohn als Standortvorteil – das haben Sie eine Zeitlang, als Sie noch aus Ihrem Programm zitiert haben, gebracht. (Zuruf des Abg. Kay Ritter, CDU) Sie würden es jetzt noch sagen. Sie würden auch jetzt noch am liebsten vom Niedriglohnstandort Sachsen träumen wollen, wenn Ihnen der Mindestlohn auf Bundesebene nicht einen Strich durch die Rechnung gemacht hätte. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, aber auch Sie können sich hier nicht einfach einen schlanken Fuß machen; denn Sie sind Teil der Koalition in Sachsen. Sie können sich nicht wegducken und so tun, als wären Sie in der Opposition. (Sabine Friedel, SPD: Ja, das hat man gesehen, wie wir uns wegducken!) – Sie haben ja gerade so getan, als wären Sie für nichts verantwortlich. Aber gerade das dafür verantwortliche Ministerium liegt nach meinem Dafürhalten bei der SPD. Es stellt sich die Frage: Warum kommen wir, auch wenn wir immer wieder darüber reden, mit der Tarifbindung in Sachsen nicht voran? (Sabine Friedel, SPD: Der Landtag ist derjenige, der die Gesetze beschließt, und nicht das Ministerium!) – Ja, aber man könnte auf sächsischer Ebene durchaus etwas machen, und wenn es auch nur symbolische Dinge sind. (André Barth, AfD: Was?) Wir haben die Situation, dass ungefähr die Hälfte der Betriebe, bei denen der Freistaat alleiniger Gesellschafter ist, keine Tarifbindung hat. Nun kann man sagen, das wäre alles Symbolik. Aber manchmal hilft ja auch eine Symbolik. Wir können dafür sorgen, dass wir uns um eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifen bemühen. (André Barth, AfD: 20 Euro Mindestlohn! Symbolpolitik!) Das ist im Moment eine Kernforderung von ver.di im Tarifstreik im Handel, weil es sonst nicht vorangeht. Nun gab es von einigen Bundesländern im Jahr 2021 eine Initiative, Allgemeinverbindlichkeitserklärungen zu erleichtern. Sachsen mit dem SPD-geführten Ministerium hat sich dem leider nicht angeschlossen. (Staatsminister Martin Dulig: Welche Allgemeinverbindlichkeitserklärung habe ich abgelehnt?) – Die 2021 von Bremen, Berlin und Thüringen eingebracht werden sollte. (Staatsminister Martin Dulig: Welchen Antrag in Sachsen zu einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung habe ich abgelehnt?) – Ja, Sie haben aber nichts gemacht, um das überhaupt zu ermöglichen, und das ist ja das Problem. (Staatsminister Martin Dulig: Das stimmt überhaupt nicht!) – Sie können ja dann zum Schluss sagen, wie Sie dafür gesorgt haben, dass Sie das Gegenteil gemacht haben. Sie haben in dieser Hinsicht im Grunde nichts gemacht. Mit dem Vergabegesetz ist es genau das Gleiche. Nun kann man sagen, ja, Sie haben es jetzt noch auf den Weg gebracht. Aber Sie wissen ganz genau, wie alle anderen, dass dieses Vergabegesetz so nicht kommen wird, und das, obwohl es nur ein Minimalkonsens ist. (André Barth, AfD: Das ist Symbolpolitik!) Das ist doch eine reine Wahlkampfnummer von Ihnen gewesen, ohne dass tatsächlich irgendetwas passiert ist. Auch über das Vergabegesetz kann man durchaus – – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Brünler, bitte zum Ende kommen.
Nico Brünler Die Linke
Dann bin ich für den Augenblick am Schluss. Aber meine Kollegin Schaper wird später fortsetzen. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois:. Wird das Wort von den BÜNDNISGRÜNEN noch gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich muss erst einmal nach den Redezeiten schauen. Die SPD-Fraktion hätte noch Redezeit. Ich frage in die Runde, wer noch sprechen möchte, und dann schaue ich, ob noch Redezeit übrig ist. – Die Linksfraktion hat keine Redezeit mehr. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dann nehmen wir die von den anderen Fraktionen! – Heiterkeit im Saal – Jan-Oliver Zwerg, AfD: Aber wir haben noch Redezeit!) Dann Herr Minister; Sie haben das Wort. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sachsen ist ein Land der Arbeit. Insbesondere das Selbstwertgefühl vieler Menschen in Sachsen hängt davon ab, was sie schaffen. Deshalb sind sie stolz auf das, was sie geleistet haben. Sachsen ist ein Land der Arbeit. Noch nie haben so viele Menschen in Sachsen seit 1990 gearbeitet wie heute. Wir haben circa 350 000 Arbeitsplätze mehr als vor 15 Jahren. Es sind genau diese Menschen, die das Land am Laufen halten. Herr Urban, ich weiß nicht, von welcher Zeit Sie geredet haben, als Sie hier das Paradies beschrieben haben. Wie müssen sich Menschen fühlen, die in den Neunzigerjahren von Arbeitslosigkeit zur ABM gegangen sind, die nicht gewusst haben, wie es weitergeht, die Arbeitsplätze gewechselt haben? Sie erzählen hier von paradiesischen Zuständen und die Menschen haben Massenarbeitslosigkeit erlebt. (Beifall bei der SPD) Sie erzählen hier etwas von fließenden Steuereinnahmen, die gesprudelt haben wie Sand in der Sahara. Sachsen ist das Land, das die meisten Transferzahlungen erhalten hat. Was erzählen Sie denn für Märchen? (Beifall bei der SPD) Die Realität der Menschen, die hier gelebt haben, ist anders. Aber sie haben angepackt und sie haben es geschafft. Das meine ich mit Land der Arbeit. Die Menschen können stolz sein, dass sie trotz dieser schwierigen Zeiten in Sachsen etwas geschafft haben. (Beifall bei der SPD) Sie haben Bedingungen in Kauf genommen, die nicht gut waren. Nicht umsonst sind diese von dem hier von mir schon häufig zitierten und sehr geschätzten Soziologen, Michael Behr, als sogenannte Arbeitsspartaner bezeichnet worden. Doch genau diese Menschen haben den Respekt verdient, und zwar bitte (Ein Gegenstand fällt im Saal polternd zu Boden. – Heiterkeit im Saal) mit guten Arbeitsbedingungen und mit guten Löhnen. In dieser Debatte geht es auch um die Anerkennung durch eine gute Rente. Deshalb gilt es, das Versprechen einzulösen, dass Arbeit einen Unterschied ausmacht – entweder auf dem Gehaltszettel oder im wohlverdienten Ruhestand. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Durchschnittslöhne in Sachsen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen, auch wenn es die Lohnmauer zwischen Ost und West noch immer gibt. Mit der Einführung und Erhöhung des Mindestlohns bekamen etwa 1,1 Millionen ostdeutsche Beschäftigte eine Lohnerhöhung. Der Niedriglohnsektor wurde zurückgedrängt. Auch das neue Selbstbewusstsein der Arbeiterinnen und Arbeiter hat dazu geführt, dass wir eine neue Arbeiterbewegung hatten, die wiederum dazu geführt hat, dass wir im Osten höhere Löhne erkämpft haben. Das ist auch gut für die Renten. Der starke Arbeitsmarkt und die guten Lohnabschlüsse machen es möglich. Die Renten steigen mit 4,57 % deutlich höher als die Inflationsrate an. Das ist allen zu sagen, die erzählen wollten, über welche Preissteigerungen wir gerade sprechen: Wir haben aktuell und erstmals seit der Wiedervereinigung eine Inflationsrate von 2,5 %. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Erstmals seit der Wiedervereinigung steigen in diesem Jahr die Renten in Ost und West einheitlich. Wie lange haben wir genau dafür gekämpft! (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Das sind einige der vielen guten Nachrichten, die leider untergehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Klar ist auch – das haben bereits viele Rednerinnen und Redner betont –: Es gibt immer eine Grundlage dafür, dass gute Löhne und gute Renten erwirtschaftet werden. Deshalb müssen wir darüber reden. Ich sage aber auch: Die Lage ist besser als die Stimmung, weil Sachsen ein starkes Land ist. Sachsen ist ein starkes Wirtschaftsland. Wir haben in den letzten Jahren eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik betrieben. Sachsen steht heute doch gut da. Wir sind mit einer robusten Wirtschaft durch die Krisen gekommen. Wenn man aktuell allein die größeren Investitionen vom Bund, von Unternehmen und von uns in Sachsen zusammenrechnet, die in unserem Land über das normale Maß hinaus in die Wirtschaft und die wirtschaftsnahe Infrastruktur investiert werden, dann sprechen wir von über 30 Milliarden Euro für die nächsten Jahre: Diese gehen in Stahl, Optik, Breitband, Halbleiter, Wasserstoff und Großforschungszentren. Es ist genau der Osten, der gerade von der aktiven Industriepolitik der Bundesregierung – auch unter aktuell wirklich schwierigen Bedingungen – am meisten profitiert. Diese Investitionen bringen unseren gesamten Industriestandort ins 21. Jahrhundert. Wir haben die Chance, von der verlängerten Werkbank zum Zukunftsstandort zu werden. Das meine ich mit Vorsprung Ost. Das ist gut. (Beifall bei der SPD) Denn es gilt: Ein starker Arbeitsmarkt ist die Grundlage für stabile Renten. Wenn wir über Respekt für Arbeits- und Lebensleistungen reden, dann geht es auch um eine gute Wirtschaftspolitik, um wirtschaftliche Prosperität. Wir haben die Aufgabe, dass Deutschland auch in zehn bis 15 Jahren gut dasteht, dass die Menschen sichere Arbeitsplätze und wir weiterhin eine höhere Wertschöpfung haben. Diese Sicherheit benötigen die Menschen jetzt. Sie müssen jetzt die Sicherheit bekommen, dass wir Entscheidungen treffen, damit sie heute, aber auch in fünf und in zehn Jahren eine gute Arbeit haben. Das ist unsere Aufgabe: Dass unsere Industrie durch die Krisen kommt, um genau diese Garantie geben zu können. Wir haben das Ziel, unsere eigene Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Es geht um gute Löhne und um gute Aufstiegschancen. Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, Modernisierung ist doch kein Selbstläufer! Man muss schon die Ärmel hochkrempeln. Modernisierungsprozesse dieser Größenordnung sind nun einmal herausfordernd. Oft zeigen sich die Erfolge erst ein paar Jahre später. Und die anderen? – Die anderen schlafen doch nicht! Die USA investieren mit dreistelligen Milliardensummen in ihre Industrie- und Infrastruktur. China verfolgt eine aggressive Aufholjagd. Umso wichtiger ist es doch, dass wir alle dafür sorgen müssen, dass sächsische Unternehmen Champions der Zukunftsmärkte werden und bleiben – gerade, weil sich diese Märkte in vielen Bereichen komplett verändern. Manche leugnen dies oder wollen die Entwicklung ausbremsen. Sie tun so, als könne alles so bleiben. Nur, die Wahrheit ist: Es muss sich vieles ändern, damit Vertrauen und Sicherheit für die Menschen und Beschäftigten in den Wandel entsteht. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das trifft auch auf die Rente zu. Aktuell sind es die Beschäftigten, die mit ihrer Arbeit und ihren Beiträgen dafür sorgen, die soziale Sicherheit für ihre Eltern und Großeltern zu erarbeiten. Sie tun dies für eine Million sächsische Rentnerinnen und Rentner. Respekt bedeutet: Menschen, die jetzt anfangen zu arbeiten, müssen sich genauso darauf verlassen können, eine gute Rente wie jene zu bekommen, die gerade in den Ruhestand gehen. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Die Anerkennung der Lebensleistung muss selbstverständlich sein – heute und in Zukunft. Deshalb ist das aktuelle Rentenpaket der Bundesregierung der richtige Weg. Ohne dieses Rentenpaket hätten wir folgendes Szenario: Nach dem geltenden Recht und ohne Rentenpaket II würde das Niveau schon bald unter 48 %, längerfristig sogar unter 45 % sinken. Die Rentnerinnen und Rentner von heute und morgen würden im Vergleich zur arbeitenden Bevölkerung ärmer werden. Was viele vergessen: Die gesetzliche Rente ist für die meisten ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner das Haupteinkommen. Viele konnten in den vergangenen Jahren mit ihren kleinen Einkommen kaum einen Wohlstand für das Alter aufbauen. Die meisten Ostdeutschen haben keine großen Vermögen im Alter. Alle, die unser Land am Laufen halten – ob die Verkäuferin oder die Menschen in der Pflege, die Handwerker oder die Arbeiter im Industrieunternehmen mit kleinem Einkommen –, sind auf eine stabile Rente angewiesen. Für sie müssen wir die Rente stabilisieren und modernisieren! Eine ausgebildete Krankenschwester aus Sachsen verdient rund 3 100 Euro pro Monat. (Zuruf der AfD: Brutto?) Wenn diese heute 57 Jahre alt ist und im Jahr 2032 nach 45 Erwerbsjahren im Alter von 65 Jahren in Rente geht, würde ihre Rente – dank des Rentenpakets der Bundesregierung – statt rund 1 450 Euro circa 1 500 Euro betragen. Das ist ein Plus von rund 600 Euro im Jahr! Wäre sie heute erst 49 Jahre alt und würde im Jahr 2040 nach 45 Erwerbsjahren im Alter von 65 Jahren in Rente gehen, dann wären es sogar rund 1 100 Euro mehr im Jahr. Es ist durchaus schlüssig, eine kapitalgedeckte Komponente in die staatliche Rentenfinanzierung einzuführen. Bis 2030 soll ein Kapitalstock von 200 Milliarden Euro erreicht sein. Und, Herr Wendt, die Pläne sind nicht mit einer klassischen Aktienrente zu verwechseln. Es wird auch nicht mit den Beiträgen der Versicherten am Aktienmarkt spekuliert, liebe Frau Schaper, sondern es sind Steuermittel, (Jörg Urban, AfD: Steuergelder!) die eingesetzt werden, um einen Kapitalstock aufzubauen. Es sind keine Renten- oder Versicherungsbeiträge. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Ich habe gesagt: Was ist denn, wenn die Rendite nicht kommt?!) Das ist ein wichtiger Baustein für die langfristige Finanzierung der Rente, auch wenn die gesetzliche Rente – das will ich hier ganz klar sagen – das Herzstück des Respekts im Alter ist. Sehr geehrte Damen und Herren! Weil die Grundlage stabiler Renten ein starker Arbeitsmarkt ist, müssen wir alles dafür tun, um Menschen in Arbeit zu bringen und zu motivieren, in Arbeit zu bleiben. Das ist die Aufgabe, die wir gemeinsam haben! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Rentenpaket wird klargestellt: Es wird keine Rentenkürzungen und auch keine weitere Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben. Es ist wichtig, diese Botschaft zu senden; denn es geht nicht nur darum, mehr Menschen für eine höhere Rente in den Arbeitsmarkt zu bekommen, sondern es müssen auch mehr Menschen in die gesetzliche Rente einzahlen. Deshalb bin ich dafür, weitere Gruppen, wie Beamte oder Politikerinnen und Politiker, in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Es geht darum, mit Maßnahmen jetzt dafür zu sorgen, dass alle Generationen Sicherheit im Alter haben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Gerhard Liebscher, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Dulig. (Marco Böhme, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Ich sehe an Mikrofon 1 Herrn Kollegen Böhme. Vermutlich eine Kurzintervention? – Nicht? – Bitte schön!
Marco Böhme Die Linke
Ich habe festgestellt, Herr Präsident, dass die Redezeit des Ministers überschritten wurde. Deswegen würden wir gern unsere abweichende Meinung in einer zusätzlichen Redezeit vortragen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Sie haben vollkommen recht. Ich verweise auf § 55 unserer Geschäftsordnung. § 55 regelt die Aktuelle Stunde, in Abs. 5 steht geschrieben: „Ergreift die Staatsregierung das Wort für mehr als 10 Minuten, erhält auf Antrag einer Fraktion eines ihrer Mitglieder Gelegenheit, 5 Minuten ohne Anrechnung auf die ihr zur Verfügung stehende Zeit zu sprechen.“ DIE LINKE hat Redebedarf angezeigt. Gibt es andere Fraktionen, die ebenfalls von diesen 5 Minuten Redezeit Gebrauch machen möchten? – Das sehe ich nicht. Wenn sich während des Redebeitrags von Herrn Kollegen Böhme dafür noch jemand entscheiden sollte, kann das gern nachgeholt werden. Kollege Böhme, Sie haben das Wort. (Marco Böhme, DIE LINKE: Frau Schaper möchte reden.) Sehr gern, Frau Kollegin Schaper, bitte.
Susanne Schaper Die Linke
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Dulig, wenn man Sie reden hört, könnte man denken, wir leben auf der rosaroten Wolke, auf der die Welt in Ordnung ist. Es hat sich sicher einiges zum Positiven verändert. Aber eins ist doch ein Fakt: Wir liegen lange nach 1989 – seit über 30 Jahren – bei den Löhnen immer noch 600 Euro im Schnitt und bei den Renten 100 Euro im Schnitt hinter den westdeutschen Bundesländern. Sie erzählen, was Sie alles Tolles machen und wie es in der Zukunft werden soll. Sie hatten zum zweiten Mal die Gelegenheit, zum Beispiel ein Vergabegesetz irgendwie auf die Reihe zu bekommen. (Sabine Friedel, SPD: Er hat es doch eingebracht!) Sie sind hier als Tiger gestartet und als Bettvorleger geendet. (Beifall bei den LINKEN) Selbst in dem Entwurf, anders vorhin suggeriert, ist die Tarifbindung im Vergabegesetz nur für Verkehrsunternehmen. Das ist wirklich ein Witz! Zudem was Sie zu den Beitragszahlern gesagt haben, habe ich Folgendes gesagt: Wer springt denn eigentlich ein, wenn es keine Renditen gibt? Das ist dann der Beitragszahler. Das kann am Ende nicht sein. Sich hier hinzustellen Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Stärkung der und zur weiteren Änderung Drucksache 7/13905, Drucksache 7/16023, Beschlussempfehlung Bevor ich den Fraktionen das Wort erteile, frage ich den Berichterstatter, Herrn Lippmann, ob er das Wort wünscht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, danke, Herr Präsident!) Das ist nicht der Fall. Ich übergebe nun das Wort an die Fraktionen zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort zuerst an Herrn Kollegen Wähner von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Ronny Wähner CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben das Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst zur Beschlussfassung vorliegen. Hier wird ein Anspruch gesetzlich untermauert, der schon immer galt und noch immer gilt: Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, egal ob als Beamter oder Angestellter, muss mit beiden Beinen fest auf den Grundfesten unserer Verfassung, auf den Grundfesten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Dieser Anspruch ist, denke ich, wichtig, um das Vertrauen in den Staat für unsere Bürger zu sichern. Um Vorkehrungen zu treffen, damit entsprechende Personen nicht in den Staatsdienst kommen oder mit entsprechenden wichtigen Dingen vertraut werden, haben wir mit diesem Gesetz eine Vorabauskunft beim Landesamt für Verfassungsschutz bei Einstellung Bediensteter bei Polizei oder Justiz eingeführt. und sich diesen, ich nenne ihn einmal, „FDP-Wohlfühlwir-machen-einmal-etwas-Entwurf“ zu verteidigen, bringt mich wirklich in Rage. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN –
Sabine Friedel SPD
Aber zu Unrecht!) Nein, mit Sicherheit nicht zu Unrecht! Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Verfassungstreue im öffentlichen Dienst dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Wir hatten dazu eine Anhörung, aus der viele Einflüsse und ein Änderungsantrag in dieses Gesetz Eingang gefunden haben. Aber wesentlich war, auch von unserer Fraktion unterstützt, dass es ein klares Verfahren gibt. Es gibt ein normales Bewerberverfahren bei der Einstellung der Polizei, in dem die fachlichen Anforderungen die Grundlage für die Entscheidung sind, ob der Bewerber oder die Bewerberin in den Polizeidienst eingestellt werden. Erst im Zusammenhang mit der eigentlichen Ernennung erfolgt für die betreffende Person eine entsprechende Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz, sodass immer nachvollziehbar ist, woraus welches Ergebnis resultiert. Sollten gewisse Einträge vorhanden sein, die einer Indienststellung widersprechen, wird dies der betreffenden Person mitgeteilt und rechtliche Schritte dagegen wären denkbar unmöglich, sodass die Rechtmäßigkeit gewahrt ist. Ebenso wird der Einstellungsbehörde das entsprechende Vorliegen beim Landesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt, sodass eine Ermessensentscheidung bei der Entscheidung über die Einstellung getroffen werden kann. Uns war wichtig, dass es ein klares Verfahren gibt, das wir so im Gesetz festgelegt haben. Ich denke, es ist im Interesse von uns allen, dass wir sicherstellen und genau wissen, wen wir in den öffentlichen Dienst einstellen. Gerade bei der Polizei sind es Bedienstete, die große Eingriffsmöglichkeiten haben und Waffenträger sind. Ich denke, dabei gibt es ein besonderes Maß. In vielen persönlichen Gesprächen mit der Polizei habe ich gehört, dass das dort genauso eingeschätzt wird. Auch die Polizei hat ein Interesse, dass man auf dem gleichen Stand ist, was diesen Punkt, Bezug zur freiheitlichen-demokratischen Grundordnung, betrifft. Ebenso wurde konkretisiert, dass bei Übernahme von Führungsaufgaben – das ist meist mit der Beförderung in die Besoldungsstufe A 13 verbunden – eine entsprechende Abfrage erfolgen kann. Wir haben es auf die Führungsverwendungen beschränkt. Ich denke, das ist sinnvoll und zweckmäßig. Ebenso haben wir im Gesetzentwurf eine Regelung aufgenommen, dass Beamtenverhältnisse, die wir als Land aussprechen – also unsere Landesbeamten – ruhen, wenn kommunale Wahlämter übernommen werden. Mit der heutigen Fachregierungserklärung zu den Kommunen wollen wir unterstützen, wenn sich Landesbeamte für ein Wahlamt bewerben. Damit ziehen wir dem nach, was in vielen anderen Landesgesetzen schon geregelt ist, dass diese eine Rückkehrmöglichkeit zum Freistaat haben, sollten sie nicht wiedergewählt werden oder aus anderen Gründen das Wahlamt nicht mehr ausüben. Ich denke, das ist ein guter Schritt, um den Erfahrungsaustausch zwischen den Ebenen Kommune und Freistaat zu stärken. Ebenso haben wir in dem Änderungsantrag, der im Ausschuss beschlossen worden ist, die Verfassungsgrundsätze, die für die Bewerber gelten, konkretisiert. Das war ein deutlicher Hinweis der Sachverständigen in der Anhörung. Mit dem Gesetzentwurf – der Titel enthält außerdem „weitere Änderungen dienstrechtlicher Vorschriften“ – wird die Möglichkeit geschaffen, dass wir bzw. die Ministerien und obersten Dienstbehörden Regelungen zum Erscheinungsbild unserer Landesbeamten oder Bediensteten treffen können. Zum Beispiel wurden für den Präsidenten des Sächsischen Landtags, des Sächsischen Datenschutzbeauftragten oder des Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes entsprechende Regelungen aufgenommen. Ebenso – das war ein großer Wunsch aus dem Justizbereich, dem wir gern gefolgt sind – wurde die freie Heilfürsorge für Beamte des Justizvollzugs bei der Abschiebehaft und dem Ausreisegewahrsam eingeführt und im Gesetz inkludiert, sodass dies in der Zukunft gilt. (Beifall der Staatsministerin Katja Meier) Ich denke, dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft. Ich bitte um entsprechende Zustimmung. Danke. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wähner sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht Kollege Wippel für die Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Kollege.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Zu Beginn eine kleine Denkaufgabe mit einem fiktiven Beispiel: Ein junger Mann demonstrierte lautstark und fordernd montags für die Forderung: Die Verantwortlichen für die Anordnung von Coronaimpfungen müssen vor Gericht gestellt und verurteilt werden; denn sie sind für teils erhebliche Körperschäden von ungefährdeten Impflingen durch eine Gentherapie verantwortlich. Er begründet das für sich selbst wie folgt: Erstens, Stefan Oelrich, Leiter der Medikamentensparte der Bayer AG, sagte im Oktober 2021 auf dem World Health Summit, „die mRNA-Impfungen sind ein Beispiel für Zell- und Gentherapie“. Zweitens, das Merriam-Webster-Wörterbuch hat die Definition von Impfstoffen Anfang 2021 so geändert, dass mRNA-Produkte nun als Impfstoffe gelten. Drittens, vor 2009 wären mRNA-Impfstoffe in Deutschland nicht als Impfstoffe, sondern nur als Therapeutikum zulassungsfähig gewesen. Er steht damit im Widerspruch zur offiziellen Darstellung von deutscher Politik, Medien und Faktencheckern, die wie „Correctiv“ von Medien und Politik bezahlt werden. Nun, im Jahr 2024, möchte dieser Mann Polizist werden, um Recht und Ordnung durchzusetzen und sich künftig schwerpunktmäßig mit den Gefahren des Straßenverkehrs zu befassen. – Ende des Beispiels. Ich komme nachher noch einmal darauf zurück. Mit dem heutigen Gesetz geben Sie vor, die Verfassungstreue im öffentlichen Dienst zu stärken. Unter dem Etikett „Verfassungstreue stärken“ suggerieren CDU, SPD und GRÜNE, dass viele Beamte der Verfassung untreu wären. Aber das ist völliger Unsinn. Dieser Gesetzentwurf ist in Wahrheit eine Mogelpackung. Es geht hierbei nicht um die Verfassungstreue, es geht einzig und allein um unerwünschte kritische politische Einstellungen von Beamten, die den schwarz-rot-grünen Meinungshütern ein Dorn im Auge sind. (Beifall bei der AfD) Die Staatsregierung verwechselt ganz offensichtlich der Meinungsfreiheit unterliegende, vermeintlich falsche politische Einstellungen mit rechtlich überprüfbaren Kategorien. Kurz gesagt: Der Kampf gegen Verfassungsfeinde, gleich, ob wirkliche oder angebliche Verfassungsfeinde, droht in die Unterdrückung von Opposition und Andersdenkenden umzuschlagen. Genau daraus ergeben sich ganz erhebliche Bedenken seitens unserer Fraktion. Natürlich ist es notwendig, dass sich Mitarbeiter aller drei Staatsgewalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen und diese aktiv gegen Versuche ihrer Abschaffung verteidigen. (Unruhe) Nur stellt sich die Frage, ob der vorliegende Gesetzentwurf das richtige verfassungsgemäße Mittel ist. Die Geeignetheit des Gesetzes lässt sich noch mit Ja beantworten, aber bereits die Erforderlichkeit ist infrage zu stellen. Braucht es dieses Gesetz wirklich oder sind die bestehenden Maßnahmen, die eine Entfernung aus dem Dienst ermöglichen, bereits ausreichend? Das Beamtenstatusgesetz, § 7, stellt bereits auf die Verfassungstreue und das Einstehen für die fdGO ab. (Zuruf von der AfD) Mit der Neuregelung in Sachsen wird das Bekenntnis zur fdGO noch verschärft; denn damit sollen Regelanfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz verknüpft werden. Das bedeutet, dass jeder, der sich in Sachsen für den Staatsdienst interessiert, einen Eingriff in seine Grundrechte erdulden muss. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird durch die Regelanfrage erheblich tangiert. Und wofür das? Um pro Jahr sage und schreibe 0,05 % der Beamten zu finden, die sich falsch verhalten. Hier wird regelrecht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Für die Personen, zu denen dann Informationen vorliegen, kommt es zu erheblichen Problemen. Der Verfassungsschutz arbeitet mit Instrumenten, die intransparent und teilweise anonym sind. Wie gelangt der Dienst zu seinen Informationen und nach welchen Kriterien werden diese bewertet? Ist die Entscheidung gerichtlich überprüfbar? Oder ist der Bewerber den möglichen Irrtümern des LfV ausgeliefert? Letztlich findet hier eine Beweislastumkehr zulasten des Bewerbers statt. Dieser muss seine Verfassungstreue darlegen, und das ist eine Abkehr von unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen durch jene, die vorgeben, den Rechtsstaat zu schützen. Wir haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses Gesetz. Es fehlt für uns sowohl an der Verhältnismäßigkeit als auch an der Erforderlichkeit. Wenn wir schon beim Landesamt für Verfassungsschutz sind: Wie geht die Staatsregierung mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen um? Das Gesetz sieht nämlich keine Regelanfrage beim LfV vor. Anfragen sind derzeit konkret zu begründen. Sie setzen einen auf Tatsachen beruhenden Verdacht voraus. Wird die Anfrage nicht begründet, darf sie vom LfV nicht beantwortet werden. Schließlich komme ich zum Kerngedanken der Regelung, nämlich der unmittelbaren Anknüpfung an die freiheitlichdemokratische Grundordnung, für die der Bewerber jederzeit einstehen soll. Bei diesem Begriff handelt es sich um eine wenig präzise, aber inhaltlich abstrakte Formel. In einer Art Umkehrschluss folgert man, dass jeder, der das aktuelle Handeln der Regierung scharf kritisiert, ein Verfassungsfeind sein muss. Munter wirft die Staatsregierung konservative, populistische, radikale und politische Gewalt predigende Ansichten in einen Topf, rührt einmal um, und heraus kommt der Verfassungsfeind. Aber Achtung! Die eben genannten Kategorien sind keine rechtlichen, sondern politische Kategorien, die von subjektiven Bewertungen geäußerter Meinungen herrühren. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) An dieser Stelle entlarvt sich die Regierung selbst. Es geht ihr nicht ums Recht, um Verfassung und die Treue zu ihr, es geht ihr um eine Beamtenschaft, die politisch genehme Auffassungen vertritt. So schafft man sich eine ganze Generation von Jasagern, die ihr Leben stromlinienförmig gestalten und sich zurücknehmen, um nirgendwo anzuecken. Das ist das Gegenteil dessen, was wir wollen. Wir wollen die mündigen Bürger und den kritischen Mitdenker, selbst wenn es gegen unsere Auffassung geht. (Beifall bei der AfD) Eine Sache ist mir wichtig, zu betonen: Die freiheitlich-demokratische Grundordnung, an die Sie mit Ihrem Gesetz anknüpfen, verlangt von ihren Staatsbürgern keinen Gesinnungsgehorsam. Umgekehrt hat sie die Möglichkeit der freien Willensbildung, des Diskurses und der Information (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) aus allen Quellen des Souveräns zu garantieren. Man möchte es der Staatsregierung wieder und wieder hinter die Ohren schreiben: Alle Macht geht vom Volke aus und nicht von der aktuellen Regierung. Deren Macht ist nur so lange geliehen, bis das Volk andere Vertreter wählt. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) In den letzten Jahren haben die Regierungen damit begonnen, von den Staatsbürgern exakt diesen Gesinnungsgehorsam einzufordern. (Zurufe der Abg. Sabine Friedel, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir erinnern uns: Im Zuge der Coronapandemie wagten es viele Bürger, den Sinn und die Berechtigung unzähliger überharter und teils sinnloser staatlicher Maßnahmen infrage zu stellen. Anstatt über eigene Regierungsfehler, über die Zerstörung unzähliger Existenzen, über die massive Einschränkung von Grundrechten und damit letztlich der Demokratie nachzudenken, erfand man den – in Anführungsstrichen – Schwurbler. Der selbstständig denkende Staatsbürger wurde diskreditiert und zum Staatsfeind gemacht. Jetzt denken Sie bitte noch einmal an mein Eingangsbeispiel des jungen Demonstranten. Der Verfassungsschutz stellte sogleich eine pauschale Radikalisierung der Protestler gegen die Coronamaßnahmen fest, vertauschte aber Ursache und Wirkung. Damit war eine neue Kategorie angeblicher Verfassungsfeindlichkeit geboren, die Delegitimierung des Staates. Kritik, auch die polemische, sowie die sogenannte Verächtlichmachung der Institutionen untergrabe die demokratische Ordnung. Durch Kritik werde das Vertrauen in das staatliche System erschüttert und dessen Funktionsfähigkeit pauschal gefährdet. Nachdem Corona als Mittel der Angstmache ausgedient hatte, wurde die Kategorie natürlich nicht eingestampft, sondern auf Kritiker staatlicher Klimaschutzmaßnahmen oder Kritiker des deutschen Umgangs mit dem Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine ausgeweitet. Wer also Wärmepumpen oder Waffenlieferungen kritisiert, ist hier bereits verdächtig. (Sabine Friedel, SPD: Herr Wippel, das stimmt doch nicht, was Sie hier erzählen!) Der Inlandsgeheimdienst schützt die Verfassung längst nicht mehr vor ihren Feinden, sondern die Regierung vor ihren Kritikern. (Beifall bei der AfD) Wenn ich also hier und jetzt äußere, dieser Gesetzentwurf ist völliger Unsinn, Frau Meier ist als Ministerin eine absolute Fehlbesetzung (Beifall bei der AfD) und hat obendrein das Amt des Justizministers vollkommen lächerlich gemacht, dann bin ich wohl ein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz in der Kategorie Delegitimierung des Staates. (Beifall des Abg. Roberto Kuhnert, AfD – Zuruf von Sabine Friedel, SPD) Der Verfassungsschutz hat sich aber nicht dafür zu interessieren, was die Menschen denken. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Erst recht nicht dafür, was Sie im Plenum erzählen!) Er darf erst dann aktiv werden, wenn aus dem Denken ein Handeln wird. Alles andere ist eine rechtswidrige Einmischung in den freien Meinungsbildungsprozess des Souveräns. Welche Folgen hat das für diesen Gesetzentwurf? Ich sage Ihnen ganz klar, es hat gewaltige Folgen. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Jeder, der die Coronamaßnahmen zum Beispiel als diktatorisch und den behördlich aufgebauten Impfdruck als faktische Zwangsimpfung bezeichnet, ist ganz schnell Objekt des Inlandsgeheimdienstes. (Sabine Friedel, SPD: Nein!) Diese Menschen kommen damit nicht mehr für eine Beamtenlaufbahn in Betracht, weil sie es wagten, auf ihre Grundrechte hinzuweisen, weil sie es wagten, zum Beispiel ihr Recht auf Versammlungsfreiheit in Anspruch zu nehmen, als der Staat mit einer sehr fragwürdigen Verordnungspolitik diese einschränken wollte. Man hat es gewagt, die Regierung zu kritisieren und juristische Folgen für die Verantwortlichen zu fordern. Das ist mit Verlaub ein Skandal, das Ende jeglicher Meinungsfreiheit. Deshalb zeigt dieser Gesetzentwurf, wie weit Sie sich bereits von der Kritikfähigkeit entfernt haben. Anders als die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist dieses Gesetz rundweg abzulehnen. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach für die AfD-Fraktion. Nun sehe ich an Mikrofon 4 Kollegen Lippmann, vermutlich mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag. Bitte schön, Herr Kollege.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch wenn wir heute offenbar „Stuss am Redepult“ spielen: Das kann man so nicht stehen lassen. Womit soll man anfangen? Erstens. Es geht hierbei nicht um die Bespitzelung von Bürgerinnen und Bürgern, sondern um die Frage, wie Sie in den öffentlichen Dienst – wohlgemerkt, als Beamter –, bei dem Sie besondere Treuepflichten gegenüber der Verfassung haben, gelangen. In diesem Gesetzentwurf steht nichts von der Bespitzelung von Bürgerinnen und Bürgern, der Arbeit des Verfassungsschutzes oder irgendwelchen vermeintlichen Gesinnungsdiktaturen. Hier geht es nur darum, dass Verfassungsfeinde nicht als Beamte in den Staatsdienst gelangen. Wenn Sie sich nicht einmal mehr darauf einlassen können, dann zeigt das Ihr Verhältnis zu diesem Staat und zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweitens. Daraus, dass Sie sagen, Sie seien der Meinung, dass die Ministerin einen schlechten Job macht und dass die Politik falsch ist, wird Ihnen keiner irgendwann einen Strick drehen. Zum einen haben Sie als Abgeordneter das große Privileg, dass Sie, wenn Sie hier vorn reden, sowieso die Indemnität für sich reklamieren können und das, was Sie hier vorn sagen – den größten Stuss, den größten Schwachsinn, auch das, was Sie gerade erzählt haben, was zeigt, dass politische Bildung in Ihrer Polizeiausbildung offensichtlich keine Rolle gespielt hat –, überhaupt nicht von Relevanz ist. Zum anderen ist das alles von der Meinungsfreiheit gedeckt, was Sie hier gesagt haben, und überhaupt kein Grund, daran zu zweifeln, dass Sie hinter der fdGO stehen. Der Grund, dass ich daran zweifele, dass Sie hinter der fdGO stehen, ist, dass Sie meiner Auffassung nach definitiv ein Rechtsextremist sind, (Timo Schreyer, AfD: Das ist frech! – Pfiffe bei der AfD) deshalb definitiv vom Verfassungsschutz, möglicherweise zu Recht, beobachtet würden und aus diesem Grund wahrscheinlich gerade so vehement versuchen, gegen dieses Gesetz zu hetzen, weil Sie die Folgen schon antizipieren, falls Sie eines Tages zurück in den Polizeidienst wollen. Darum geht es Ihnen doch. Drittens und letztens will ich Ihnen noch sagen: Sie haben schon wieder so getan, als wäre diese freiheitliche demokratische Grundordnung ein Kampfinstrument der Herrschenden der Politik. Das ist es nicht. Das ist der Wertekern unseres Grundgesetzes. Wenn Sie nicht einmal mehr bereit sind, den Wertekern dieses Grundgesetzes zu akzeptieren, – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit!
Valentin Lippmann GRÜNE
– dann sind Sie hier falsch. Übrigens: Für Abgeordnete gilt diese Bindung nicht. Ein letzter Satz, Herr Präsident, vielleicht wurde in der politischen Bildung nicht aufgepasst: Das Volk wählt nicht die Regierung, sondern dieses Hohe Haus, und das wählt dann die Regierung. (Ah-Rufe von der AfD) Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Lippmann, Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun erfolgt die Erwiderung von Herrn Wippel, AfD-Fraktion, am Mikrofon 7. Bitte schön, Herr Kollege.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Herr Präsident, dass ich antworten kann. Herr Lippmann, wen das Volk wählt, das werden wir dann ja sehen im September. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich hoffe, dass nicht allzu viele Sie wählen werden. (Beifall bei der AfD) Natürlich kann Stuss erzählt werden; wir haben es ja gerade gehört, es ist auch Ihr gutes Recht, das zu tun. Aber sich hier hinzustellen und faktenfrei zu behaupten, ich wäre ein Rechtsextremist, (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Das ist nicht abzuweisen!) fasse ich, ehrlich gesagt, schon als persönliche Beleidigung auf. Aber gut. Sie können sich natürlich auf das Landesamt für Verfassungsschutz berufen, der jeden von uns natürlich irgendwie als Rechtsextremisten bezeichnet. Ja, gut, okay, das werden wir vor Gerichten ausfechten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Jetzt aber noch ein paar Punkte zu meinem Redebeitrag. Das eine ist: Es war natürlich ein fiktives Beispiel. Ich habe hier vorn, glaube ich, klargemacht, dass ich das nicht in der Rolle als Abgeordneter gesagt habe, sondern dass man das zum Beispiel als Bürger nicht so ohne Weiteres behaupten sollte. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Natürlich können Sie das!) – Natürlich kann ich das behaupten; ich darf dann nur nicht mehr in den Staatsdienst. Das ist schon richtig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist doch Quatsch!) Der andere Punkt ist die Delegitimierung des Staates. Wenn man diesbezüglich nach Definitionen sucht, wird man nämlich ziemlich wenig an dieser Stelle finden. (Sabine Friedel, SPD: Das ist so nicht richtig!) Deshalb ist das ein totaler Gummibegriff, und ratzfatz ist man in dieser Darlegung, in dieser Kategorie drin und weiß gar nicht, wie man reinkommt. Man weiß auch nicht, wie man wieder rauskommt. Am Ende weiß man auch nicht, ob es aus offenen oder aus verdeckten Quellen kommt. Es wird sehr schwer, vor Gericht dagegen vorzugehen. Es wird auch eine spannende Angelegenheit werden, wenn das Landesamt für Verfassungsschutz dann sagt: Wir können unsere Quellen nicht darlegen, weil das gegen den Geheimschutz verstößt. Das sieht man ja schon, wenn man selbst einmal anfragt, aufgrund welcher Quellen sie zu irgendwelchen Auffassungen kommen. (Zurufe des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Also, kurz und gut: Wenn man böswillig ist, kann dieses Gesetz, das darf ich Ihnen noch sagen, im Übrigen auch für Sie nach hinten losgehen. Nun stellen wir uns einmal vor: Der Regierung gefallen Ihre Aussagen und die Aussagen von – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit!
Sebastian Wippel AfD
– Rot, Grün und Dunkelrot überhaupt nicht, dann läuft die Delegitimierung (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) des Staates möglicherweise in eine ganz andere Richtung, und dann kommen Ihre Leute nicht in den Staatsdienst. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Wippel!
Sebastian Wippel AfD
Daran sollten Sie auch kein Interesse haben, aber Sie genießen den Moment der Macht, solange Sie ihn noch haben. Viel Spaß damit. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Wippel, die Redezeit ist abgelaufen.
Sebastian Wippel AfD
Letzter Satz: Hören Sie auf meine Worte! Wir lehnen das Gesetz ab, weil die Freiheit auch für Sie gilt. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung an Mikrofon 7. Nun fahren wir in der Rednerreihenfolge weg. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Weg?) – Nein, fort. Wir fahren nicht weg, sondern fort. Ich übergebe an Frau Kollegin Köditz, Fraktion DIE LINKE; bitte schön.
Kerstin Köditz Die Linke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Beginn ein kurzes Beispiel, wie hier Fehlinformationen in die Welt getragen werden. (Zuruf von der AfD: Ach!) Es geht nicht um die Delegitimierung des Staates, sondern diese sperrige Begrifflichkeit, die als Kategorie eingeführt worden ist, heißt verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates. (Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN –
Sebastian Wippel AfD
Genauso ein Gummiwort! – Weitere Zurufe von der AfD) Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt ein Anliegen, das sich gut nachvollziehen lässt, dass nämlich – wie es in der Begründung heißt – „der öffentliche Dienst frei von Verfassungsfeinden gehalten wird“. Dieses Anliegen ist nicht nur gut nachzuvollziehen, sondern es drängt sich geradezu auf in einer Zeit, in der gesicherte Verfassungsfeinde sich Chancen ausrechnen, selbst Dienstherr zu werden; wir haben es gerade gehört. Gegen diesen Fall existiert keine ernstzunehmende institutionelle Sicherung. Was umso mehr bestärkt werden kann und muss, ist die Widerstandsfähigkeit zentraler Institutionen des Rechtsstaates gegen eine innere Gefährdung. Was hier „Verfassungstreue“ heißt, ist ein Teil jener normativen Reserven, die staatliche Institutionen aus sich heraus aufbringen und aufrechterhalten müssen, um dieser Gefährdung zu widerstehen. Ich zweifle jedoch, ob der Gesetzentwurf dazu ein wesentlicher Beitrag sein kann. Punkt 1: Die Staatsregierung schreckt ja schon davor zurück, die Gefährdung überhaupt namhaft zu machen, obwohl sie in Sicht- und Brüllweite sitzt. Zum Clown würde sich machen, wer ernsthaft behauptet, radikale Linke würden ihre „Unterwanderstiefel“ anziehen, um – sagen wir einmal – die Polizei Sachsen zu infiltrieren. Nein, die Gefährdung, um die es geht, kommt aus anderer Richtung. Sie kommt von rechts außen, oder noch präziser: Sie kommt ausschließlich von rechts außen. (Sebastian Wippel, AfD: Sie verlassen sich darauf, dass der Staat auf einem Auge blind ist!) Punkt 2: Das zentrale Instrument, das der Gesetzentwurf vorsieht, ist der sogenannte Verfassungstreuecheck. Durch eine Regelabfrage beim LfV soll künftig überprüft werden, ob einschlägige Erkenntnisse zu Bewerberinnen und Bewerbern bei der Polizei sowie in bestimmten Bereichen der Justiz und der allgemeinen Verwaltung vorliegen. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Dieser Übergang zu einer verdachtsunabhängigen Regelanfrage ist ein Paradigmenwechsel in Sachsen. Im größeren Zusammenhang gesehen ist er leider eine Rückkehr zum Radikalenerlass und damit ein zweifelhaftes Vorbild. Das sollte den GRÜNEN, aber auch den Sozialdemokraten eigentlich bekannt sein; daher will ich das hier nicht vertiefen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Der Vergleich hinkt, Frau Köditz!) Lassen Sie mich aber auf ein logisches Problem hinweisen. Über sehr junge Menschen, die geradeso die Volljährigkeit erreichen, kann eine Verfassungsschutzbehörde, selbst, wenn sie zu meiner Überraschung ordentlich arbeiten sollte, nicht besonders viel wissen. Falls der Geheimdienst dann doch etwas weiß und es sogar etwas besonders Triftiges ist, wird es sich vermutlich um Informationen handeln, die dem Geheimschutz unterliegen. Das wird man nicht offenlegen. Bei der Überprüfung zum Beispiel des Waffenbesitzes ist es ja leider genauso. Wohl nicht ohne Grund wird in der Begründung des Gesetzentwurfs von lediglich zwei positiven Treffern pro Jahr ausgegangen; kaufmännisch gerundet ist das praktisch nichts. Punkt 3: Das Wenige, was der sogenannte Verfassungstreuecheck mithilfe des Geheimdienstes filtern soll und kann, (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) steht in überhaupt keinem Verhältnis zur Zahl der Verdachtsfälle innerhalb des Apparates, die ganz ohne Verfassungsschutz auffliegen. Die regelmäßigen Berichte der Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung des SMI belegen das. Obwohl das so ist, soll der Verfassungstreuecheck nur in wenigen Konstellationen auf Beamtinnen und Beamte innerhalb des Apparats angewendet werden. Begründet wird das mit der Verhältnismäßigkeit. Nichts gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ich frage mich aber, ob es verhältnismäßig sein kann, wenn einerseits der vorhandene Personalkörper von einer Durchleuchtung fast komplett ausgenommen wird, sich andererseits aber alle Neuzugänge dem restlos unterziehen sollen. Diese Selektivität ist mit der Empirie nicht zu begründen. Möglicherweise schlägt sich hier ein altes und für „die Alten“ bequemes Vorurteil nieder, dass der Rechtsextremismus ein spezielles Problem der Jugend sei. Für die Koalition ist diese immer noch verbreitete Fehlannahme bequem. Sie lenkt nämlich davon ab, dass man laut Koalitionsvertrag – Zitat – konsequent gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst vorgehen wollte. Tatsächlich liegt der Fokus jetzt aber außerhalb des Staatsdienstes. Für jene im Staatsdienst ändert sich hingegen fast nichts. Dafür müsste man andere Wege gehen und das Disziplinarrecht scharfstellen. Punkt 4: Statt es mit diesem Irrweg bewenden zu lassen, schlägt der Gesetzentwurf noch einen weiteren Irrweg ein, den nicht nur wir bemängeln, sondern auch – recht nachdrücklich sogar – die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte; denn im Rahmen einer sogenannten polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung ist es vorgesehen, dass vor einer Einstellung bei der Polizei oder der Sicherheitswacht unter anderem auch „öffentlich zugängliche Seiten sozialer Netzwerke“ auszuwerten sind. Nun ist es völlig verständlich, dass heutzutage niemand eine problematische Neueinstellung durchrutschen lassen will, die bestimmt aufgefallen wäre, wenn man einfach nur gegoogelt hätte oder gelegentlich Zeitung lesen würde. Dann muss man die Nutzung einer Suchmaschine und einer Pressedatenbank ins Gesetz schreiben. Das hat man aber gerade nicht getan. Stattdessen erlaubt der Gesetzentwurf praktisch alles, also ohne Begrenzung auf ein erforderliches Maß, ohne Möglichkeit, das Miterheben der Daten Dritter zu vermeiden, ohne Verfahrensweg für diese Onlinerecherche und ohne Kriterien für die Auswertung, aus der sich valide Erkenntnisse ergeben würden. Was der Gesetzentwurf ermöglicht, ist der fließende Übergang in eine regelrechte Ermittlung. Sie ist einzig begrenzt durch die Zeit, den Eifer und die technische Versiertheit der damit betrauten Personen. Das ist eine Breitsalve auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Nach der Verhältnismäßigkeit braucht man erst gar nicht zu fragen. Ich muss es so sagen: Die ganze Idee ist schlecht. Punkt 5. Der Gesetzentwurf enthält noch weitere Regelungen, die mit der titelgebenden Stärkung der Verfassungstreue in eher loser Verbindung stehen. Das gibt mir die Gelegenheit zu einem beinahe versöhnlichen Ende, denn wenigstens von diesen weiteren Regelungen ist nicht jeder ein Irrweg. So ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass für die Polizei eine anonymisierte Wechselkennzeichnung eingeführt wird. Wir als LINKE haben die Kennzeichnungspflicht über eine lange Zeit gefordert und über eine ebenso lange Zeit lautete das Gegenargument, dass damit ein Generalverdacht gegen die Polizei erhoben würde. Es ist schön, dass jetzt ein Umdenken erfolgt. Es ist nur schade, dass der an sich richtige Weg auf halber Strecke schon wieder abgebrochen wird. In der Praxis wird die Kennzeichnung beschränkt bleiben auf geschlossene Einheiten in geschlossenen Einsätzen. Wir wollten dies mit einem Änderungsantrag im Innenausschuss ausweiten. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Somit wird es in den allermeisten Einsätzen unverändert keine Kennzeichnung geben. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Was es ebenfalls nicht geben wird, ist unsere Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN –
Sebastian Wippel AfD
Von der Polemik einmal abgesehen, hätte man fast zustimmen können!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Köditz sprach für die Fraktion DIE LINKE. Kollege Lippmann spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, bitte schön.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich habe es in diesem Hohen Haus schon häufig gesagt und werde auch nicht müde, es zu wiederholen: Wir dulden keine Verfassungsfeinde im Staatsdienst. Die Zeit des Wegschauens, des Ignorierens und des Kleinredens ist vorbei. Das sage ich auch in Richtung Herrn Wippel. Auch wenn er es nicht hören will: Der Kampf nach innen hat begonnen, und wir werden ihn gemeinsam mit dem Innenministerium und dem Justizministerium entschiedener denn je führen, und zwar so lange, bis der letzte Verfassungsfeind den Staatsdienst verlassen hat. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der Staatsministerin Katja Meier) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere freiheitliche Ordnung wird von innen heraus bedroht, und zwar bedroht durch diejenigen, die sie nicht anerkennen, bedroht durch diejenigen, die sich aktiv hier entgegenstellen. Es ist die Aufgabe des Staates, hierbei nicht zuzusehen, sondern Maßnahmen zu ergreifen, um dieser Bedrohung etwas entgegenzusetzen. Unsere wehrhafte Demokratie darf kein Nachtwächterstaat sein, gerade, wenn es um die Verfassungsfeinde in den eigenen Reihen im Staatsdienst geht. Werte Kolleginnen und Kollegen! Es macht einen Rechtsstaat aus, dass das Gewaltmonopol beim Staat liegt. Mit dem Gewaltmonopol gehen bekanntermaßen erhebliche Eingriffe in besonders sensible Grundrechte einher: von der körperlichen Unversehrtheit über die Versammlungsfreiheit oder die Unverletzlichkeit der Wohnung. Deswegen ist es umso wichtiger, dass jene, die diese Staatsgewalt ausüben, über jeden Zweifel an ihrer Treue zur Verfassung erhaben sind, dass niemand befürchten muss, aufgrund seiner Hautfarbe, seiner Religion, seines gesellschaftlichen Status oder seiner Sexualität anders als andere behandelt zu werden. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist doch selbstverständlich!) Die Akzeptanz des staatlichen Gewaltmonopols basiert im Wesentlichen darauf, dass die Betroffenen Vertrauen in die Institutionen des Staates und damit in seine Gesichter, also die Beamtinnen und Beamten, hat. Das gilt vor allem in den Bereichen, in denen Menschen dem Staat besonders ausgesetzt sind, beispielsweise in Gefängnissen, im Abschiebegewahrsam oder auch in jenen Bereichen, in denen normalerweise kein vorläufiger Rechtsschutz möglich ist, also bei Maßnahmen des Polizeivollzugsdienstes. Deswegen setzen wir genau hier an und wollen vor der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern eine Abfrage über Erkenntnisse an das Landesamt für Verfassungsschutz zukünftig verpflichtend machen, um zu verhindern, dass Verfassungsfeinde überhaupt in den Staatsdienst gelangen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Unsere freiheitliche Demokratie braucht überzeugte Demokratinnen und Demokraten in den staatlichen Institutionen. Wir gehen mit diesem Gesetz diesen Weg, um zumindest frühzeitig und klarer zu erkennen, wenn Verfassungsfeinde den Weg in den Staatsdienst suchen. Bei dieser Regelung handelt es sich weder um einen Radikalenerlass 2.0 noch um einen pauschalen Verdacht gegen alle Bediensteten einer Gruppe; denn es geht nicht um den Schutz des Staates, sondern es geht um den Schutz der konstituierenden Werteordnung des Grundgesetzes. An dieser Stelle bin ich überrascht über die Vorrednerinnen und Vorredner. Zu Ihnen, Herr Wippel: Sie haben so getan, als sei die freiheitliche demokratische Grundordnung etwas, was die Regierung schützt. Das ist aber totaler Käse, denn die freiheitliche demokratische Grundordnung beinhaltet explizit die Möglichkeit von Wahl und Abwahl sowie die Möglichkeit einer Opposition. Es ist inhärent einer Demokratie, dass Regierungen nicht für ewig im Amt sind und diese natürlich auch abgewählt werden können. (Sebastian Wippel, AfD: Dann haben Sie mir nicht zugehört, wenn Sie das nicht verstanden haben!) Deswegen ist Ihre Gleichsetzung von Regierung und freiheitlicher demokratischer Grundordnung nicht nur juristischer und verfassungstheoretischer Unsinn, sondern sie offenbart genau die Märchen, die Sie gerade wieder versucht haben, zu erzählen, nämlich, dass es mit diesem Gesetz darum ginge, in irgendeiner Weise eine politische Meinung der Regierung zu schützen und zu verteidigen. Nein, es geht um den Wertekern des Grundgesetzes, um nicht mehr und nicht weniger. Aber es ist das Entscheidende, was wir versuchen mit diesem Gesetz zu schützen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Frau Kollegin Köditz, an dieser Stelle verstehe ich Sie nicht ganz. Teile Ihrer Argumentation kann ich nachvollziehen. Ich finde es aber etwas merkwürdig, wenn Sie einerseits sagen, dass es zu wenig ist, und der Koalition vorwerfen, dass sie nicht mehr gegen Bedienstete, die bereits im Dienst sind, unternimmt. Das stimmt nicht, denn mit diesem Gesetz werden einige Teile des Disziplinarrechtes nachgeschärft, welches naturgemäß nur für Beamtinnen und Beamte gilt, die bereits im Dienst sind. Auf der anderen Seite geißeln Sie das Ganze als Radikalenerlass 2.0 und beschweren sich, dass wir zu viel tun, indem wir es zukünftig ermöglichen, dass auch Äußerungen im Internet in die entsprechende Bewertung der Zuverlässigkeit von Polizeibediensteten einfließen. (Zuruf des Abg. Lars Kuppi, AfD) Wir leben im 21. Jahrhundert. Ich kann doch nicht von der Einstellungsbehörde verlangen, dass sie blind ist, und anschließend kommen berechtigte Beschwerden bzw. Fragen– auch von Ihnen, Frau Köditz –, wie denn dieser Mensch in den Polizeidienst gekommen ist und dies doch beim Lesen des Facebook-Profils hätte auffallen müssen. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das habe ich nie behauptet!) Genau das wollen wir zukünftig verhindern. Deswegen ist es richtig, dass wir diesen Weg gehen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) In Richtung der AfD: Mir ist klar, dass Republikfeinden und Antidemokraten die freiheitliche demokratische Grundordnung per se und deswegen auch jedwedes Gesetz zu ihrem Schutz ein Dorn im Auge sind. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist eine ganz üble Verleumdung, was Sie hier abziehen!) Ganz üble Verleumdung? – Ich würde einmal sagen, das ist nicht nur eine Tatsachenbehauptung, sondern eine Binsenweisheit, Herr Wippel, mit Blick auf Ihre Fraktion im Hohen Hause. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Einmal davon abgesehen, möchte ich einem entgegentreten, nämlich, dass Sie behaupten, das Ganze sei uferlos. Dieses Gesetz beinhaltet eine Vielzahl von Einschränkungen, von Regelungen und Schranken. Das Bild, das hier gezeichnet wird, die uferlose Überwachung, ist gar nicht möglich. Wir begrenzen die Anlässe, indem wir sagen, es geht um sicherheitsrelevante Aufgaben, um Beförderung in bestimmten Bereichen. Wir begrenzen die Möglichkeiten, indem wir sagen, dass es hier natürlich um die Regelabfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz geht und nur um die, die dort gespeichert werden. Da gibt es die Information an die Behörde. Sie haben hier nur wieder insinuiert, dass jeder, der eine andere Meinung vertritt, beim Verfassungsschutz gespeichert wird. Das ist nicht so. (Widerspruch des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Alleine, um beim Verfassungsschutz im NADIS gespeichert zu werden, müssen Sie schon mehr getan haben, als die Regierung zu kritisieren. Und das ist gut so, weil wir in diesem Land in einem demokratischen Rechtsstaat leben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Valentin Lippmann GRÜNE
Aber natürlich. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Kollege Wippel.
Sebastian Wippel AfD
Ich will nicht nur dazwischen brüllen, sondern eine Frage stellen, wenn sie denn wichtig ist. Meine Frage an Sie, Herr Lippmann: Wie lautet noch einmal die Definition von verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung, damit der Bürger damit rechnen kann, dass seine Aussagen, seine Kritik, seine Art der Delegitimierung des Staates für den Verfassungsschutz relevant sind? Das muss der Bürger doch wissen, um sich daran halten zu können. Ansonsten ist es ein Gummibegriff und der Bürger nimmt sich vielleicht stärker zurück, als er müsste.
Valentin Lippmann GRÜNE
Herr Präsident, es tut mir herzlich leid, aber das wird eine lange Antwort auf diese Zwischenfrage. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Wir sind darauf vorbereitet.
Valentin Lippmann GRÜNE
Die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates: Für sich genommen kann man über die Begrifflichkeit streiten. Ich bin, ehrlich gesagt, gar nicht glücklich über die Etablierung dieses Begriffs, weil damit durchaus Unschärfen offenbart werden, um ein Phänomen zu greifen, in dem nicht jede bis dato offenkundig gewordene verfassungsfeindliche Handlung unter den bisherigen Rubriken Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus und Islamismus zu fassen waren. Warum? – Weil man in der Zeit der Pandemie, insbesondere im Zusammenhang mit den Coronaprotesten und dabei vor allem mit den gewaltsamen Protestformen und jenen, die dezidiert darauf gerichtet waren, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ins Wanken zu bringen, festgestellt hat, dass viele von denen gar nicht eindeutig Rechtsextremistinnen oder Rechtsextremisten oder welcher auch immer bisherigen Extremismusform zuzuordnen waren. Deshalb hat man die Brücke gebaut und gesagt: Gibt es so etwas wie eine Verfassungsfeindlichkeit sui generis? So steht es auch übrigens im Verfassungsschutzgesetz: Eine verfassungsfeindliche Bestrebung, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, also den Wertekern des Grundgesetzes richtet, ohne per se einer weiteren Einordnung zu bedürfen. Dabei ist diese verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates herausgekommen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz irgendwann eingeführt hat und die Landesbehörden übernommen haben. Die Voraussetzungen dafür, dass diese Kategorie auch erfüllt ist, sind aber schon in dem Wort selbst enthalten. Zum einen muss es sich um den Versuch der Delegitimierung des Staates handeln, also tatsächlich des Staates und seiner Institutionen, aber nicht einzelner Staatsbediensteter, einzelner Abgeordneter, einzelner Amtsträgerinnen und Amtsträger, sondern man muss schon versuchen, überhaupt in diese Kategorie zu kommen und überhaupt den Staat als solchen, also die Republik und ihre Institutionen zu delegitimieren. Beispielsweise müssen Sie dem Staat absprechen, dass er innerhalb der freiheitlichen Demokratie seine Rechte, das staatliche Gewaltmonopol zu Recht ausübt, indem Sie der Überzeugung sind, dass die Parlamente quasi zu Unrecht gewählt sind. Die Mär von der gestohlenen Wahl aus den USA oder von Norbert Otto Mayer lassen grüßen. Das Ganze müssen Sie dann aber auch noch in einer verfassungsschutzrelevanten Art tun. Das ist ein Zusatz, ein Additivum, das hinzutreten muss. Es reicht also nicht, dass Sie sich auf den Marktplatz oder vor dem Landtag stellen, wie es Ihre Gesinnungsgenossen auch schon getan haben, und erzählen, wir sind gegen den Staat und die Regierung, weil sie dem Volk schaden. Sie müssen das auch in verfassungsschutzrelevanter Art und Weise tun. Dann kommen Sie wieder auf die Rückbindung des Ganzen, dass im Verfassungsschutzgesetz steht, was eigentlich eine verfassungsfeindliche Aktivität ist, nämlich, dass Sie letztendlich versuchen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen. Sie müssen also dem Staat in einer Weise delegitimieren, indem Sie versuchen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder gar zu beseitigen. Das dürfte für eine Einzelperson eher schwierig sein. Nur dann landen Sie in dieser Kategorie. Es ist auch beileibe keine Sicherheit, dass Sie im NADIS, dem Informationssystem des Verfassungsschutzes, landen, wenn Sie in dieser Kategorie sind; denn es ist natürlich wiederum notwendig, dass eine Einzelfallprüfung stattfindet. Jetzt muss ich aufpassen, dass ich nicht zu viel verrate, denn das steht alles unter Geheimschutz. Sie können es aber alle nachlesen. Die Kollegin Friedel und ich haben unter anderem einmal ein längeres Votum der PKK zum Thema „Speicherung von Abgeordnetendaten“ – da ging es, glaube ich, um Ihre Fraktion, wenn ich mich richtig erinnere – verfasst. Darin steht sehr viel zur grundsätzlichen Voraussetzung für die Speicherung von Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz im NADIS. Jetzt können Sie die Frage stellen, was Sie tun müssen, um ins NADIS zu kommen. Es muss auch relevant sein. Das heißt, Sie müssen entweder eine nach Nr. 205 RiStBV relevante Straftat begangen haben. Das wird dann dem Verfassungsschutz übermittelt und Sie können dann davon ausgehen, dass Sie im NADIS landen, wenn Sie eine Staatsschutzstraftat oder relativ einhellig eine Straftat mit Verfassungsschutzbezug und die dann auch noch mit Gewalt ausgeübt haben. Oder der Verfassungsschutz kommt zur Einschätzung, dass im konkreten Fall die Verfassungsschutzrelevanz so überwiegend ist, dass Sie als Einzelperson mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind. Dann können Sie auch im NADIS landen. Jetzt können Sie an der Hand abzählen, wie vielen Menschen das im Freistaat Sachsen täglich außerhalb ihrer Bubble – Sie reden gern über Bubbles – passiert. Ich glaube, es passiert relativ wenigen. Dass Sie dabei aber Experten in eigener Sache sind, könnte anzunehmen sein. Der langen Rede kurzer Sinn: So kommen Sie dort rein, sonst nicht. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank für die Beantwortung. Ich glaube, das war die längste Beantwortung einer Zwischenfrage, die ich in dieser Legislaturperiode zugelassen habe. Jetzt die Frage an Sie, Herr Lippmann, lassen Sie eine zweite Zwischenfrage zu?
Valentin Lippmann GRÜNE
Gern, ich hoffe, die Antwort ist nicht so lang. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Wippel, bitte schön.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Herr Präsident, dass ich die Nachfrage stellen kann. Vielen Dank, Herr Lippmann, für diese kurze und knappe Antwort – Ironie aus. Sind Sie der Meinung, dass diese Möglichkeit noch dem Anspruch an das Bestimmtheitsgebot entspricht, um es für den Bürger klarzumachen?
Valentin Lippmann GRÜNE
Herr Präsident, ich entschuldige mich, aber es wird vielleicht nicht ähnlich lange dauern. – Dem Bestimmtheitsgebot dürfte es entsprechen. Ich glaube, Sie verwechseln es gerade mit dem Grundsatz der Normenklarheit. Diese geht davon aus, dass eine Norm hinreichend bestimmt ist, sodass letztendlich klar ist, was der Gesetzgeber in der konkreten Situation verlangt, um unbestimmte Begrifflichkeiten zu vermeiden. Ich habe Ihnen klargelegt, dass man das alles entsprechend durchdefinieren kann. Das Problem, das Sie suchen, aber verwechselt haben, ist die Normenklarheit. Ist es für alle verständlich, die dadurch Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender werden? Ist es also für die Laien verständlich? Da gebe ich durchaus zu, dass das nicht einfach ist für die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates. Für den Großteil, glaube ich, kann man es so zusammenfassen, wie ich es gerade gesagt habe. Wenn Sie versuchen, die Grundsätze der Republik ins Wanken zu bringen und dabei Gewalt ausüben oder versuchen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, dann werden Sie wahrscheinlich darunterfallen. Wenn Sie jetzt sagen, es kann keiner überschauen, was er tut, dann sind Sie, glaube ich, endlich zu der Überzeugung gelangt, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung angeblich keiner kennt oder dass es eine Art Mythos oder eine linksextreme Kampfschrift ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht aber alles definiert. Das Bundesverfassungsgericht scheint mir auch nicht der Hort des Linksextremismus oder der Märchenerzähler zu sein. Ganz im Gegenteil. Schauen Sie sich die NPD-Verbotsentscheidung von 2017 an. Darin hat das Bundesverfassungsgericht die Frage der freiheitlichen demokratischen Grundordnung par excellence beantwortet – übrigens noch einmal stärker konturiert als vorher in der KPD- und SAP-Entscheidung aus den Fünfzigerjahren, nämlich ergänzt um den Begriff der Menschenwürde. Das ist nämlich der Kern des Ganzen, bei dem Sie dann auch bei der freiheitlichen demokratischen Grundordnung landen. Kurzum, für Sie noch einmal ganz klar verständlich: Die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung ist wahrscheinlich auch nicht der Grund, dass wir heute dieses Gesetz machen, weil auch hier – da können Sie in die Zahlen schauen – der Personenkreis relativ eingeschränkt ist. (Sebastian Wippel, AfD: Aber es ist der Grund, warum wir es ablehnen!) Ich will aber nicht ausschließen, dass das Gesetz dafür auch eine Rolle spielt. Es ist definierbar. Es ist klar. Und Sie sollten einfach nicht versuchen, egal in welcher Art und Weise, die Grundwerte der Verfassung so zu beeinträchtigen, dass Sie die Gedanken und Institutionen der Republik ins Wanken bringen. Es dürfte jedem relativ klar sein, was das ist. Herr Präsident, jetzt würde ich mit meiner Ursprungsrede fortfahren wollen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Sehr gern.
Valentin Lippmann GRÜNE
Wir sind weit abgeschweift von der ursprünglichen Frage, aber ich bin ja immer dafür, dass wir hier auch versuchen, das zu erklären – vielleicht verhilft es auch zu der einen oder anderen Erkenntnis. Ich glaube, ich hatte noch nie so viel zusätzliche Redezeit, um zu erklären, was der Verfassungsschutz tut. Herr Staatsminister, vielleicht reden wir darüber noch einmal bei Gelegenheit. Ich möchte noch einem anderen Punkt entgegentreten: dass das Ganze nicht wohldurchdacht sei. Ich glaube – da bin ich wieder bei Frau Kollegin Köditz –, der Sachverständige Clemens Arzt, den wir alle gut kennen – er tritt ja häufiger in diesem Hohen Hause auf –, hat das in der Sachverständigenanhörung ganz gut beschrieben. Auch er kommt sicherlich aus einer Historie, in der der Radikalenerlass etwas Gegenwärtiges war. Er hat beschrieben, dass – hätte man ihn vor Monaten danach gefragt – er das für Teufelszeug gehalten hätte. Er ist aber mittlerweile aufgrund der historischen Situation und der gegenwärtigen Entwicklung der festen Überzeugung, dass es der richtige Weg ist. Das ist auch meine Überzeugung. Hätten Sie mich vor fünf oder zehn Jahren gefragt, hätte auch ich Zweifel gehabt, ob das der richtige Weg ist. Aber die Realität marschiert ja nicht an uns vorbei, und wir können nicht so tun, als wäre nichts. Es geht darum, zu handeln. Insbesondere sehen wir ja, was verfassungsfeindliche Auswüchse in diesem Land, auch in diesem Hohen Hause, am Ende für Folgen haben. Ich will nicht, dass davon noch mehr in den Sicherheitsbehörden sitzen. Kurzum: Es ist Zeit zu handeln. Gerade weil es Zeit ist, zu handeln, muss man ein paar althergebrachte Weisheiten, auch was die freiheitliche demokratische Grundordnung, was die Frage „Adaption Radikalenerlass“ angeht, sicherlich einmal überprüfen. Ich sage nochmals: Es ist kein Radikalenerlass 2.0, es ist ein sehr begrenzter, sehr eingehegter Eingriff, der verhindert, dass sich zukünftig Verfassungsfeinde im Staatsdienst wiederfinden. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte meinen Blick nicht nur auf diesen Punkt des Gesetzentwurfs richten, sondern auf einen ganz anderen Punkt kommen; Frau Kollegin Köditz hat es schon angesprochen. Nicht nur Vorsorge, auch effektive Aufklärung schützt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Deswegen stehe ich hier und bin sehr stolz, dass wir in diesem Gesetzentwurf auch ein langjähriges bündnisgrünes Kernanliegen unterbringen konnten: Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete in geschlossenen Einheiten kommt mit diesem Gesetz – ein Anliegen vieler Menschen in diesem Land, für das auch wir BÜNDNISGRÜNE lange gestritten haben. Ich bin froh, dass wir heute diesen Gesetzentwurf beschließen können, der dieses wichtige Instrument für die Bürgerrechte im Freistaat Sachsen beinhaltet. Ja, es ist eine kleine Plakette auf einer Uniform, aber es ist ein großer Schritt für die Transparenz der Polizeiarbeit in Sachsen. Das dient übrigens nicht nur der Durchsetzung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern in dem Fall, dass ein Fehlverhalten von Polizistinnen und Polizisten angenommen wird. Es dient auch dem Schutz der Polizei vor pauschalen Vorwürfen. Ich kenne das aus langjähriger innenpolitischer Praxis. Wenn im Nachhinein einzelne Personen, die sich als Polizistinnen und Polizisten tatsächlich etwas zuschulden kommen lassen haben – gerade in Einsätzen in geschlossenen Einheiten –, am Ende nicht identifizierbar sind, dann ist das eine Hypothek für die ganze Einheit, weil sie teilweise unter Verdacht gestellt wird und weil es umfassende Ermittlungen gibt. Das ist auch für die nicht schön. Deswegen ist klar: Wir schaffen mit der Kennzeichnungspflicht die Situation und in der Zukunft die Chance, eindeutig diejenigen zu identifizieren, gegen die ermittelt werden kann, sollte es etwas geben. Wir nehmen damit ein Stück weit den Generalverdacht zurück. Die Kennzeichnungspflicht bedeutet keinen Generalverdacht, sondern sie reduziert den Generalverdacht und schützt die Bürgerrechte in diesem Land. Ich bin froh, dass wir heute den Beschluss dafür fassen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Zu guter Letzt möchte ich noch einen Aspekt erwähnen: Wir stärken mit diesem Gesetzentwurf nämlich auch diejenigen weiter, die für die Sicherheit in diesem Land eintreten. Die Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugs haben das bereits, und jetzt bekommt es auch der Justizvollzug, nämlich die freie Heilfürsorge. Zukünftig sollen dann endlich auch die Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug und im Abschiebegewahrsam, die ähnlichen Risiken und Belastungen ausgesetzt sind wie Polizeibedienstete, die gleichen entsprechenden Gesundheitsmaßnahmen bekommen. Deswegen kommt die freie Heilfürsorge, weil wir im Freistaat wissen, dass wir viel von ihnen verlangen. Wir wollen mit dieser Änderung endlich auch die Anerkennung für diese Beamtinnen und Beamten hier vollziehen. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss sagen: Unsere freiheitliche Ordnung ist kein statisches Konstrukt, sie verändert sich, wie sich auch die Gesellschaft verändert, doch kennt sie unumstößliche Prinzipien. Um diese zu bestärken und die wehrhafte Demokratie zu schützen, geht die Koalition diesen Weg mit diesem Gesetzentwurf. Die Bewahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist nicht allein die Aufgabe der Zivilgesellschaft – über die wir uns in diesem Land natürlich freuen, über die vielen Demonstrationen der letzten Wochen und Monate – , sie ist auch Aufgabe des Staates, der seine Bürgerinnen und Bürger vor Verfassungsfeinden auch in den Reihen des Staatsdienstes zu schützen hat. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf richtig und wichtig – und zugleich erst der Anfang im Kampf gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun sehe ich an Mikrofon 7 Herrn Kollegen Wippel – vermutlich mit einer Kurzintervention, Herr Kollege? (Sebastian Wippel, AfD: Genau!) Eine Kurzintervention auf den Redebeitrag des Kollegen Lippmann. Bitte schön.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Lippmann, ich möchte die Gelegenheit nutzen, eingehend auf das, was Sie gesagt haben, an dieser Stelle klarzustellen: Es gibt keinen Grund, warum man Menschen, die gewalttätig sind, die zur Gewalt aufrufen oder die Gewalt billigen, in den Staatsdienst aufnehmen sollte, geschweige denn solche, die gar über Terrorismus oder Sonstiges nachdenken, um aktiv unseren Staat aus den Angeln zu heben. Da sind wir alle in diesem Hause, glaube ich, absolut einer Meinung. Sie haben es am Ende gesagt, und das ist auch tatsächlich der Hauptkritikpunkt: Diese freiheitlich-demokratische Grundordnung ist nicht starr. Sie bewegt sich, sie atmet. Das war quasi der Schluss des Ganzen. Aber da bekommen wir hier wirklich ein Problem mit der Normenklarheit, wie Sie es vorhin noch einmal dargestellt haben, weil das für den Einzelnen absolut nicht greifbar ist. Wie gesagt, alles, was mit Gewalt und Ähnlichem zu tun hat, der Aufruf dazu völlig d’accord: Solche Leute müssen raus und dürfen gar nicht hinein. Aber die Polizei weiß im Zweifel selbst, mit wem sie es schon zu tun hatte. Aber Kategorien, die für den Bürger nicht greifbar sind, die nur mit wortreichen Zirkelschlüssen erklärt werden können – wie Sie es gerade getan haben –, so etwas hat im Gesetz nichts zu suchen. Das ist der Grund, warum wir das ablehnen, nicht das Anliegen als solches, nicht, dass wir sagen würden: jeder Extremist, der unseren Staat abschaffen will, soll in den Staatsdienst. Nein, natürlich sollen solche Leute nicht in den Staatsdienst hinein. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Wippel. Nun erfolgt die Erwiderung an Mikrofon 4. Kollege Lippmann, bitte schön.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich fange jetzt nicht von vorne an, aber Sie haben schon wieder die Ablehnung des Staates mit der Ablehnung der Verfassung und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gleichgesetzt. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Der Staat ist weit mehr als die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Übrigens heißt das ganze Ding aus gutem Grund Verfassungsschutz und nicht Staatsschutz. Wir reden hier über den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung als den Kern der Verfassung und nicht über allgemeine Staatsschutzgesetzgebung, bei der es beispielsweise um die Hoheitszeichen des Staates geht oder Ähnliches. Sie können im Strafgesetzbuch – als Polizist müssten Sie das wissen – lesen, wo beispielsweise die Staatsschutzstraftaten verankert sind. Es geht um den elementaren Wesenskern der Verfassung. Sie tun gerade so, als müsse man dafür früher den Brockhaus in 24 Bänden besessen haben und einen Band durchgearbeitet haben, um herauszubekommen, was diese ominöse freiheitliche demokratische Grundordnung denn gewesen sein könnte. Das ist falsch. Das ist Quatsch. Das sind relativ wenige, relativ einfach herleitbare und relativ gut aufgeschriebene Punkte, auf die wir uns hier allesamt einigen können – dass dies der unverbrüchliche Wertekern dieses Grundgesetzes ist. Ich glaube, viele Bürgerinnen und Bürger dort draußen können das relativ gut ausdefinieren. Und wenn nicht, dann hat das Bundesverfassungsgericht das in den Parteiverbotsurteilen der Fünfzigerjahre sehr kurz und prägnant am Ende herausdestilliert und hat – weil Sie so tun, als sei das so unbeständig – (Sebastian Wippel, AfD: Sie haben es doch gerade eben selbst gesagt!) in der Entscheidung von 2017 zur NPD lediglich eine Erweiterung getätigt, nämlich eine Erweiterung um die Menschenwürde als elementaren Kern unserer Verfassungsordnung. Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – quasi der Kernverfassungsrang. Diese Norm wurde in die freiheitliche demokratische Grundordnung als unverbrüchlicher Wesenskern des Grundgesetzes entsprechend eingeführt und wird aus diesen Gründen von der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes geschützt. Ich glaube, viele Menschen wissen, was damit gemeint ist, auch wenn Sie die ganze Zeit versuchen, ihnen einzureden, dass das alles Humbug sei und dass alles unklar sei. Nein, die fdGO ist kein Kampfbegriff. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit!
Valentin Lippmann GRÜNE
Diese Werteordnung ist nichts, was zur Disposition stünde. Dass Sie sie die ganze Zeit angreifen, zeigt, dass es richtig ist, sie zu verteidigen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung an Mikrofon 4 durch Herrn Kollegen Lippmann. Nun übergebe ich an die SPD-Fraktion, an Herrn Kollegen Pallas. (Unruhe) – So, jetzt ist Herr Pallas dran!
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Valentin Lippmann hat am Schluss seiner Rede den Bezug zu den augenblicklichen Aktivitäten der demokratischen Zivilgesellschaft hergestellt. Ich finde das eigentlich ganz passend. Wir haben vor längerer Zeit in unserer Gesellschaft schon einmal über Auswüchse des Rechtsextremismus und die Notwendigkeit, dass uns das alle etwas angeht, gesprochen. Es wurde der Begriff des „Aufstands der Anständigen“ geprägt. (Sebastian Wippel, AfD: Gerhard Schröder!) – Gerhard Schröder war das, richtig. In der Weiterentwicklung braucht es nicht nur den Aufstand der Anständigen, sondern auch den Aufstand der Zuständigen. Damit sind wir beim heutigen Gesetzentwurf. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Das Ziel ist im Titel erkennbar: Es geht um die Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst. Darum müssen sich Zuständige kümmern, und wir wollen ihnen dabei helfen, sich darum besser kümmern zu können. Wir wollen diejenigen stärken, die sich verfassungstreu verhalten, mehr noch diejenigen, die jeden Tag im Dienst für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, für unsere Demokratie einstehen und die diesen Rechtsstaat mit Leben füllen. Dieser demokratische Rechtsstaat braucht nicht nur ein vom Volk gewähltes Parlament und ein über die Einhaltung der Verfassung wachendes Verfassungsgericht. Er braucht eine ausführende Gewalt, die sich ihrer wichtigen und wirksamen Stellung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bewusst ist und ebenso den Geist der Verfassung aufgesogen hat und jeden Tag atmet. Es ist für mich persönlich ein sehr frühes Motiv bei meiner Auseinandersetzung mit staatlichen Institutionen. Ich habe mich als Jugendlicher dazu entschieden, mich bei der sächsischen Polizei zu bewerben – für eine Institution, die damals noch unter dem Ruf stand, ein gewisses Erbe aus der DDR-Zeit mit sich zu schleppen und bei der ich selbst einige schlechte Erfahrungen gemacht habe. Mir war völlig klar: Das muss doch besser gehen. Die Polizei ist so eine wichtige Institution in unserem demokratischen Gefüge. Ich wollte gern als Einzelner meinen Teil dazu beitragen. Diese Überzeugung hat mich meine ganze Berufszeit lang begleitet. Mit diesem Gesetz wollen wir genau solche Menschen, die versuchen, unsere Demokratie aus dem Maschinenraum heraus zu bekämpfen, oder sie verächtlich machen, aus dem Staatsdienst fernhalten. Genau deshalb wollen wir die Regelabfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz für Neueinstellungen in den besonders sensiblen Bereichen Polizei, Justizvollzug sowie Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft einführen. Was heißt das aber nun genau? Die Dienstbehörden brauchen dann keinen konkreten Verdacht mehr, bevor sie beim Verfassungsschutz anfragen können. Wenn der Dienstbehörde ein Verdacht bekannt wird, ist die Person meist schon eingestellt. Dann ist es ungleich schwerer, diese Person aus dem Beamtenverhältnis wieder zu entlassen. Wir wollen daher vor die Welle kommen, aber mit Verantwortungsbewusstsein und dem richtigen Ziel, unsere Demokratie zu schützen. Das Landesamt erhält den Auftrag, in seinen gespeicherten Datenbeständen zu schauen, ob in Bezug auf die Person etwas vorliegt oder nicht. Diese Information erhält die Einstellungsbehörde und muss dann ihrerseits selbständig entscheiden, ob ihr dies aussagekräftig genug erscheint, um diese Person nicht einzustellen. Damit hat Herr Wippel Unrecht und schlichtweg falsche Sachen behauptet, wenn er die Information des Verfassungsschutzes mit der Einstellungsbehörde gleichsetzt. Das ist nicht der Fall. Gleichzeitig soll unser Führungspersonal im öffentlichen Dienst natürlich in besonderer Weise Vorbild sein, denn auch sie sind Repräsentantinnen und Repräsentanten des demokratischen Rechtsstaates. Deshalb wird es diese Überprüfung künftig auch bei bestimmten leitenden Funktionen in den genannten Bereichen des öffentlichen Dienstes geben. Diese Maßnahmen sind nicht zu unterschätzen, auch wenn wir damit nicht diejenigen erkennen, die bereits im Staatsdienst sind und verfassungsfeindlich tätig werden. Aber, liebe Kollegin Köditz, Sie hatten das in Ihrer Rede angesprochen, es ist nicht mit dem Radikalenerlass aus den Siebzigerjahren gleichzusetzen, weil die Gruppe, um die es geht, stark eingeschränkt ist. Gleichzeitig haben Sie kritisiert, dass wir damit nicht die Personen erreichen, die sich im Staatsdienst radikalisiert haben oder die erst später als Verfassungsfeinde erkannt werden. Ich verweise darauf, dass der Deutsche Bundestag im November letzten Jahres das Gesetz zur schnelleren Entfernung von Extremisten aus dem öffentlichen Dienst mit solchen Erleichterungen im Disziplinarrecht beschlossen hat, um dieser Gruppe Herr zu werden. Aber auch wir müssen unseren Instrumentenkasten gegen Verfassungsfeinde erweitern. Mit Augenmaß und Abwägung haben wir in der Anhörung im Innenausschuss mit Experten genau diese Fragen besprochen. Im Ergebnis sieht es die SPD-Fraktion so, dass unsere Zeiten diese Maßnahmen leider erfordern. Dazu gehört auch, dass wir noch einmal nachgearbeitet haben. Wir haben uns auf Empfehlung der Sachverständigen mit den Maßstäben unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung beschäftigt und haben das näher eingegrenzt. Wir haben diesen Kern der Verfassungswirklichkeit, von der auch Valentin Lippmann gesprochen hat, anhand der verschiedenen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes ausdefiniert. Dazu zählen die Grundrechte, insbesondere die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung. Mitarbeitende im öffentlichen Dienst müssen nicht nur diese Grundwerte teilen, sondern auch im Rahmen ihres Dienstes vertreten. Deswegen war es gut, hier noch einmal nachzubessern. Wir ermöglichen den Bewerberinnen und Bewerbern aber auch, dass ihnen der Verfassungsschutz nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens Auskunft zu den gespeicherten Daten geben muss. Schließlich können die Betroffenen – das ist auch Ausdruck des Rechtsstaates, in dem wir leben – gegen eine Nichteinstellung wie gewohnt gerichtlich vorgehen und auch gegen eine Einschätzung der Daten des Landesamtes für Verfassungsschutz. Auch wir haben die Stellungnahme der Sächsischen Datenschutzbeauftragten sehr genau abgewogen. Wir bleiben jedoch dabei, dass öffentlich zugängliche Informationen aus sozialen Netzwerken bei der Beurteilung der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern Berücksichtigung finden sollen und auch müssen. Wenn sich Hass und Hetze offen im Internet zeigen, kann der Staat sich nicht die Augen zuhalten und Verfassungsfeinden eine Waffe in die Hand geben oder Sterne auf die Schulter setzen. Das geht nicht. Das schadet allen aufrechten und engagierten Demokratinnen und Demokraten, die im Dienst dieses Staates stehen, und es schadet den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land. (Beifall bei der SPD) Ich möchte, bevor ich zum Schluss komme, auf zwei weitere Punkte im Gesetz hinweisen, die mir besonders wichtig sind. Zum einen führen wir nun die anonymisierte Wechselkennzeichnung bei geschlossenen Einsätzen der Polizei ein. Das haben wir auch auf Vorschlag der SPD mit den Koalitionspartnern im Koalitionsvertrag vereinbart. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung hin zu mehr Verantwortlichkeit der Exekutive und ihrer Angehörigen. Auch das gehört zu unserem Rechtsstaat. Natürlich müssen sich viele Polizistinnen und Polizisten mit dieser neuen Kennzeichnung erst anfreunden. Das verstehe ich absolut. Das haben auch die Polizeigewerkschaften deutlich formuliert. Ihnen und den vielen Polizistinnen und Polizisten im Freistaat rufe ich deshalb zu: Ihnen wird aus einem austauschbaren Buchstaben-/Zahlencode auf der Vorderseite ihrer Uniform kein Schaden entstehen, und sie werden dadurch auch nicht unter einen Generalverdacht gestellt. Ganz im Gegenteil, die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in geschlossenen Einheiten dient letztlich Ihnen allen. Wir haben alle Fälle von polizeilichem Fehlverhalten, von ungerechtfertigter Gewaltanwendung in Einsätzen mit geschlossenen Einheiten vor Augen, zu denen es leider immer wieder kommt. Wir bauen, wenn man so will, zwischen der Polizei und einem Teil der Zivilgesellschaft eine Brücke, an deren Ende mehr Vertrauen stehen soll. Die anonymisierte Kennzeichnung wird das Vertrauen in einen rechtsstaatlich einwandfreien Einsatz der Polizei gerade im Kontext von Versammlungen stärken; denn das Verhalten von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wird damit in schwierigen, unübersichtlichen und teils auch gewaltvollen Situationen nachvollziehbar und rekonstruierbar. Es ist gut für die unzähligen Kolleginnen und Kollegen, die täglich ihre Arbeit ohne Fehl und Tadel verrichten, wenn mithilfe der Kennzeichnung die Zahl unrechtmäßiger Handlungen abnimmt. Zum zweiten und letzten Punkt, der Verlängerung und Rückwirkung der Vergütung von Mehrarbeit bei Lehrkräften bis Ende 2026, was eigentlich etwas fachfremd ist, aber hier geregelt werden soll. Ich bin froh, dass wir das tun. Die Regelung stellt die nahtlose Fortgeltung der bis zum 31.12.2023 geltenden Regelung zur Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte im Schuldienst dar. Unsere Lehrerinnen und Lehrer leisten Enormes, auch weil wir immer noch beharrlich daran arbeiten müssen, genügend Bewerberinnen und Bewerber für Einstellungen im sächsischen Schuldienst zu bekommen. Wer mehr arbeitet, der muss diese Mehrarbeit auch entlohnt bekommen. Es ist nicht nur ein aktuell unverzichtbarer Beitrag zur Unterrichtsabsicherung, sondern auch eine Frage von Anerkennung und Respekt vor dieser Gesellschaftsarbeit und der Leistung unserer Lehrerinnen und Lehrer. Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetz selbstverständlich zustimmen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Damit haben wir die erste Rederunde absolviert. Gibt es Redebedarf für eine zweite Runde seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, Herrn Staatsminister Schuster. Bitte schön.
Armin Schuster
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Sächsischen Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst stärken wir die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie. Gerade jetzt und gerade im öffentlichen Dienst gilt es aktuell, ein Zeichen zu setzen, dass wir nur mit den Besten arbeiten wollen. Es geht um den Schutz unserer Demokratie, und dann ist der Anspruch nicht zu hoch. Der Staat kann nun seine neuen Bediensteten – es wurde oft falsch berichtet – vor der Berufung in das Beamtenverhältnis auf ihre Verfassungstreue hin beim Landesamt für Verfassungsschutz prüfen. Dies gilt bei der Polizei, im Justizvollzugsdienst und in den Einrichtungen für Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam. Im Vergleich zu den anderen Beamtengruppen haben Vertreter dieser Bereiche besonders sicherheitsrelevante Aufgaben, die mit erhöhter Gefahr für die Stabilität der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verbunden sind. Hier sehen Sie diese schwierige Abwägung, Frau Köditz. Wir haben den „Radikalenerlass“ als Negativbeispiel im Kopf gehabt und versucht, diese Verhältnismäßigkeitsabwägung zu treffen. Dass wir nicht alle Beamten genommen haben, wie andere Bundesländer, ist eine solche Verhältnismäßigkeitsabwägung, wenn man diesen ehemaligen Erlass im Kopf hatte. Das finde ich jedenfalls eine kluge Entscheidung. Hinzu kamen dann – das war wieder eine wohldosierte Entscheidung – die Beamtinnen und Beamten in herausgehobenen Führungsfunktionen, die eine besondere Verantwortung für eine demokratiefeste Verwaltung tragen. Sie sind in besonderer Weise angehalten, verfassungsfeindlichen Tendenzen der Verwaltung entgegenzuwirken. Wer jedoch selbst verfassungsfeindlich gesonnen ist oder dessen verfassungsfeindliche Einstellung bei der Berufung in das Beamtenverhältnis nicht erkannt worden ist, dem darf diese Verantwortung einfach nicht übertragen werden. Deshalb wollen wir im Vorfeld prüfen, ob diese Beamten in solchen herausgehobenen Funktionen unserer Verfassung gegenüber treu sind oder nicht. Ich bin davon überzeugt – übrigens aus der Erfahrung aus ganz anderen Verwaltungsbereichen im Bund, dort habe ich das schon einmal erlebt –, dass Prävention wirkt. Ich könnte Bundesbehördenleiter auftreten lassen – das kann ich hier nicht, aber wir könnten ein Gespräch vermitteln –, die sagen können: Seitdem wir das tun, hat sich Gewaltiges getan, es wirkt präventiv. Zweitens. Ein wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes, meine Damen und Herren, ist die Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Mit diesem Gesetz stecken wir den Rahmen zur Prüfung der Bewerberinnen und Bewerber für den polizeilichen Vollzugsdienst. Hier greifen wir eine Empfehlung aus der Extremismusprävention auf und ersetzen frühere Verfahren, die allein auf der Einwilligung beruhten. Neben dem Verfassungstreuecheck beim Landesamt werden künftig vor der Einstellung die polizeilichen Auskunftssysteme zum Beispiel nach Straftaten abgefragt. Das finde ich sehr relevant. Dabei geht es insbesondere um polizeiliche und justizielle Erkenntnisse, beispielsweise zur politisch motivierten Kriminalität. Wir wollen verhindern, dass Personen in den Polizeidienst kommen, die die Integrität und Funktionsfähigkeit der Polizei gefährden. Sie ist wie kaum ein anderer Zweig der Exekutive auf Vertrauen angewiesen. Sie muss intern vertrauen können und extern Vertrauen gerecht werden. Das ist eine doppelte Herausforderung. Meine Damen und Herren, schulische Leistungen, körperliche Tüchtigkeit, gesundheitliche Fitness sind schon enorme Herausforderungen im Bewerbungsverfahren. Das allein reicht uns nicht, um die Tür zum Polizeiberuf zu öffnen. Wir erwarten von unseren künftigen Polizeibeamten – und die überwiegende Zahl derer, die wir haben, erfüllt das auch –, dass sie zur Verfassung unzweifelhaft stehen; denn, das sage ich gern bei den Vereidigungen, die Polizistinnen und Polizisten sind kein Spiegelbild der Gesellschaft. Sie sind eine ganz besondere Bestenauslese, weil unser Einstellungsverfahren das garantiert. Wir wählen nach diesen Prinzipien die Besten aus. Das hat vielleicht heute noch keiner so gesagt. Deshalb möchte ich die Diskussion andersherum drehen: Diese gut 14 000 Polizistinnen und Polizisten, die wir haben, dürfen sehr stolz darauf sein, dass sie diesen Anforderungen genügen. Das ist eine Bestenauslese. Es ist eine Ehre, bei der sächsischen Polizei zu arbeiten, weil sie alle diese Voraussetzungen erfüllen. Das ist keine Beschwer, sondern eine ganz besondere Auszeichnung. Das wollte ich noch einmal hervorheben. Schließlich haben sie besondere Befugnisse. Sie tragen Schusswaffen. Sie haben Zugang zu sensiblen Informationen und sie setzen das Recht und das Gewaltmonopol jeden Tag landesweit durch. Deshalb erwarten und erleben wir zu Recht Verfassungs- und Gesetzestreue. Drittens. In Disziplinarverfahren haben wir die Fristen ausgeweitet, sodass zurückliegende Sachverhalte und frühere Disziplinarmaßnahmen besser berücksichtigt werden können. Viertens. Da Sie darüber gesprochen haben, muss ich das auch tun, sonst hätte ich das gar nicht gemacht. Das Gesetz umfasst die Einführung der Wechselkennzeichnung für Teile der Polizei. So haben wir der Befürchtung Rechnung getragen, Vorwürfe gegen Polizeibeamte könnten nicht geklärt werden, weil die Einsatzausrüstung die Handelnden nicht identifizieren ließe. Diesbezüglich bin ich jetzt ganz ehrlich: Auch wenn ich selbst nicht allein auf dieses Gesetz gekommen wäre, wollten wir mit dieser Neuerung aber pflichtgemäß den Koalitionsvertrag erfüllen und dem genügen. Selbstverständlich gehen wir Beschwerden gewissenhaft nach, zügig in der Verwaltung, sichtbar für die Bürger und fair für die Polizisten. Was heißt fair? Bedienstete dürfen zu keinem Spielball von Vorwürfen werden, und ihre Verfahrensinteressen müssen respektiert werden. Deshalb sind die Regelungen auf Beamte in Einsatzeinheiten beschränkt, die dienstbedingt schwer wiedererkennbar sind oder sein müssen. Es sind Regelungen, die anonymisiert sind, um Missbrauch auszuschließen, und diesseits sind die Regelungen auch gut sichtbar, ohne die Funktionalität der Einsatzbekleidung zu beschränken. Fünftens. Das Gesetz regelt ebenfalls die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen, die als Externe, etwa als Wartungspersonal, Zugang zu sensiblen staatlichen Bereichen wie der IT erhalten. Auch ihre Zuverlässigkeit muss geprüft werden, um Gefahren für die Funktionsfähigkeit der Polizei und sicherheitsrelevanter Strukturen bestmöglich auszuschließen. Wie das Verfassungstreuegesetz sich konkret auswirkt, werden wir alle vier Jahre prüfen und die Ergebnisse in einem öffentlichen Bericht zusammentragen. Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass wir stets die Verhältnismäßigkeit wahren und die Fehler bei der Handhabung des „Radikalenerlasses“ nicht wiederholen, schon gar keine Diskussion aufkommen lassen. Augenmaß und abwägender Interessenausgleich waren deshalb unerlässlich, damit wir einerseits unsere Verfassung schützen und andererseits niemandem Unrecht tun. Ich bin den Koalitionsfraktionen sehr dankbar, dass sie in diesem Geist bei ihren Verhandlungen genau weiterverhandelt haben und zu besseren Lösungen kamen als das, was wir eingereicht haben. Unser Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst ist jedenfalls aus unserer Sicht ein guter und ausgewogener Schritt in diese Richtung. Ich werbe um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr seitens der Fraktionen gibt, kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das „Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und zur weiteren Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“, Drucksache 7/13905, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/16023. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch ergibt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Artikel 2 Sächsisches Disziplinargesetz, Artikel 3 Sächsisches Gesetz zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Richtergesetzes, neu eingefügter Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 6 Inkrafttreten/Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Herzlichen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Dafürstimmen ist diesen Bestandteilen zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf zum Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und zur weiteren Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, Drucksache 7/13905, Gesetzentwurf der Staatsregierung in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Herzlichen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Gleiches Ergebnis: viele Gegenstimmen, eine Mehrheit an Dafürstimmen. Somit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Neuregelung des und Tabakrechts im Drucksache 7/11290, Drucksache 7/16024, für Soziales und Bevor ich an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Wendt, ob er das Wort wünscht. – Das wünscht er nicht. Somit haben die Fraktionen die Möglichkeit, zum Gesetzentwurf zu sprechen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die Fraktion der CDU, an Frau Kollegin Saborowski; bitte schön.
Ines Saborowski CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Gesetz insgesamt neu zu erlassen und das bisher geltende Recht aufzuheben wurde durch Anpassungen an geändertes EU- und Bundesrecht notwendig. Diese sehen unter anderem eine Verbesserung bei der Bekämpfung von Lebensmittelkriminalität und beim Tierschutz sowie die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Ländern vor. Weiterhin sind Änderungen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie im Tabakerzeugnis- und Weingesetz notwendig. Vollzugsverfahren sollen berücksichtigt werden. So dürfen zum Beispiel wieder neu beauftragte, nicht amtliche Tierärzte Kontrollen wahrnehmen und es werden die Zuständigkeiten für die Veröffentlichung von Warnhinweisen zu Gesundheitsverfahren neu geregelt. Es soll eine interdisziplinäre Kontrolleinheit, kurz IKL, etabliert werden. Wozu braucht es diese? Jedem sind die Lebensmittelskandale der letzten Jahre mehr oder weniger in Erinnerung. Ich erinnere: Im Jahr 2011 gab es den Gammelfleischskandal. 2012 wurde EHEC in Sprossen gefunden; es gab 855 klinisch bestätigte HUS-Fälle und 35 Todesfälle. 2013 traten Noroviren in Erdbeeren auf. Beim Pferdefleischskandal wurde in Fertig- und Tiefkühlprodukten Pferdefleisch statt dem deklarierten Rindfleisch verarbeitet, was per se zwar nicht schlecht für den Menschen ist, aber zu massiven Vertrauensverlusten bei den Verbrauchern führte. Im Jahr 2017 wurde Fipronil, ein Insektizid, als Reinigungslösung für Geflügelställe verwendet. Es folgte ein Rückruf von mehreren 10 000 Eiern. 2019 folgte der Listerien-Skandal Wilke, von dem verschiedene Wursthersteller betroffen waren. Es gab 37 Erkrankte und 3 Todesfälle. Milchpulver, Olivenöl und sächsischer Wein waren ebenfalls schon betroffen. Als Ursachen wurden ermittelt: durch Globalisierung unübersichtliche Handelswege, kriminelles Handeln, Täuschung, Betrug oder mangelnde Hygiene. Das Gesetzesverfahren hat etwas Zeit gebraucht. Es hat dazu mehrere Abstimmungsrunden, insbesondere zur IKL, des Entwurfs Lebensmittel-, FuttermittelFreistaat Sachsen Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine Anhörung gegeben. Das hatte Änderungen zur Folge. So wurden Vorgaben der Vorprüfung des Juristischen Dienstes umgesetzt. Im Rahmen der Anhörung fand eine Auswertung statt, die ebenfalls in einzelnen Punkten übernommen wurde. Insbesondere betrifft diese auch die Regelungen zur IKL. Die Regelung zur interdisziplinären Kontrolleinheit wurde angepasst. Das heißt, die vorgesehenen Regelungen bei Eintritt eines Ereignisfalls wurden gestrichen. Der Vollzug auch in Krisen- und Ereignisfällen, verbleibt in der unteren Lebensmittelüberwachung, in den Ämtern der Landeskreise und kreisfreien Städte. Allerdings hat die IKL ein Initiativrecht hinsichtlich der Durchführung gemeinsamer Kontrollen, wobei diese Kontrollen unter Verantwortung der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte stattfinden. Sie sollen der Unterstützung derselben dienen und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vertrauensvoll zusammenwirken. Die Zuständigkeiten zur Überwachung der Mittel zum Tätowieren nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und den danach erlassenen Rechtsvorschriften werden von den unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden auf die Landesdirektion übertragen. Daraus resultiert, dass die Landesdirektion für die genannten Produktproben, insbesondere für die Durchführung von Kontrollen, Probenahmen sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten verantwortlich ist. Die LDS wird somit Lebensmittelüberwachungsbehörde mit besonderen Aufgaben. Im Ausschuss war von einem Einknicken der Koalition zur IKL die Rede, doch dabei genügt schon ein Blick nach Bayern mit den dortigen Erfahrungen. Bayern war eines der ersten Bundesländer, die im Bereich der Lebensmittelüberwachung Umstrukturierungen vorgenommen haben. Es wurde eine neue Kontrollbehörde eingerichtet. Dabei kam es zu Doppelzuständigkeiten und immer wieder zu Streitfällen vor dem Verwaltungsgericht Bayern bis hin zum Verwaltungsgerichtshof. Wir halten das Gesetz, wie es mit den getroffenen Regeln vorliegt, für geeignet, um im Ereignis- bzw. Krisenfall schlagkräftig zu sein. Wir bitten um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Schönen Dank. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Sebastian Gemkow) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Saborowski sprach für die CDU-Fraktion. Für die AfD spricht nun Kollegin Schwietzer; bitte schön.
Doreen Schwietzer AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf sieht umfassende Neuregelungen auf dem Gebiet der Überwachung von Lebens- und Futtermitteln vor. Er regelt die Errichtung einer Interdisziplinären Kontrolleinheit Lebensmittelmittelsicherheit – kurz: IKL, wie bereits genannt – mit umfangreichen Kompetenzen in Krisenfällen. Sämtliche Aufgaben der örtlichen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter sollen dann auf diese Kontrolleinheit übertragen werden. Die Zuständigkeit zur Feststellung einer Krise oder eines Ereignisfalls selbst liegt beim Sozialministerium. So sieht es der Gesetzentwurf vor. Die darin vorgenommene Legaldefinition eines Ereignisfalls bzw. einer Krise beinhaltet mehrfach unbestimmte Rechtsbegriffe und beispielhafte Aufzählungen. Da die Befugnisse der IKL im Falle einer Krise sehr weitreichend sind, halten wir diese Definition für zu unbestimmt. Es besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass Krisen und Ereignisse aufgrund von Fehleinschätzungen vorschnell festgestellt werden und darauf folgend wesentliche Grundrechtseingriffe durch die neu geschaffene Vollzugsbehörde IKL vorgenommen werden. Auch der Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung durch den Aufgabenentzug im Krisen- bzw. Ereignisfall halten wir für nicht gerechtfertigt. In den Stellungnahmen der Verbände zum Gesetzentwurf sowie von den Sachkundigen in der Ausschussanhörung wurde massive Kritik geäußert. Schön, dass Sie darauf reagiert haben, werte Koalition. Auch wenn mit dem Änderungsantrag die wesentlichen Kritikpunkte entschärft wurden, sehen wir dennoch weiteren Verbesserungsbedarf. Dies war auch Thema in der Ausschussanhörung. Ich nenne zum Beispiel die personelle Ausstattung der IKL. Hier wäre es angebracht, die Fachkompetenz, die in den örtlichen Kontrollbehörden bereits vorhanden ist, durch ITSpezialisten, Juristen und Berufsgruppen mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen zu erweitern. Aus diesem Grund werden wir uns in der Abstimmung enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schwietzer sprach für die AfD-Fraktion. Kollege Sodann spricht nun für die Fraktion DIE LINKE.
Franz Sodann Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Zu behandeln ist heute der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuregelung des Lebensmittel-, Futtermittel- und Tabakrechts im Freistaat Sachsen. Was lange währt, wird endlich gut – oder auch nicht. Im November 2022 wurde der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und kurz danach, im Januar 2023, im Sozialausschuss angehört. Ganze acht Mal wurde das Thema daraufhin von der Tagesordnung abgesetzt, um die Kritikpunkte der Sachverständigen aufzunehmen. Jetzt – über ein Jahr später – präsentiert uns die Koalition ihre Überarbeitung und bittet zur Abstimmung. Nach solch einer langen Spannungspause ist das Ergebnis, gelinde gesagt, enttäuschend. Worum geht es? Mit der Neufassung des sächsischen Ausführungsgesetzes zum Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie Tabakerzeugnisgesetz wurden die entsprechenden Rechtsbereiche überarbeitet. Das ist wegen der zahlreichen rechtlichen Neuerungen auf Bundesebene und europäischer Ebene notwendig. Außerdem sollte das Versprechen des Koalitionsvertrages umgesetzt werden, wonach die Interdisziplinäre Kontrolleinheit Lebensmittelsicherheit, im Folgenden IKL genannt, gesetzlich verankert wird. Wörtlich wurde versprochen: „Wir wollen den Vollzug lebensmittel- und futtermittelrechtlicher Vorschriften unterstützen. Wir tun dies durch eine schlagkräftige Task-Force Lebensmittel und die Schaffung einer Möglichkeit, Ereignisse und Krisen von besonderer Tragweite zentral zu bewältigen.“ Dieser Punkt war auch zentraler Streitpunkt während der Anhörung und darauf will ich mich im Folgenden konzentrieren. Schon 2011 stellte ein Gutachten des Bundesrechnungshofes fest, dass die Anforderungen an den gesundheitlichen Verbraucherschutz enorm gewachsen sind: neue rechtliche Rahmenbedingungen, komplexe und überregionale Produktions- und Lieferketten. Den kommunalen Behörden, die die Hauptverantwortung für die Lebensmittelüberwachung tragen, sollte eine schlagkräftige Taskforce zur Seite gestellt werden, die fachlich interdisziplinär aufgestellt ist und den unteren Behörden zur Seite steht; mit Schulungen, Projekten zu neuen Schwerpunkten, zusätzlicher Expertise und ganz besonders: Im Ereignis- oder Krisenfall sollte die IKL als überregionale Behörde zuständig sein. Dass Unterstützung im Bereich der Lebensmittelsicherheit vonnöten ist, zeigt die unabhängige Verbraucherschutzorganisation Foodwatch deutlich. Vor Kurzem wies sie darauf hin, dass im vergangenen Jahr fast täglich eine Lebensmittelwarnung erfolgte. Insgesamt 308-mal riefen Hersteller Produkte zurück und in fast einem Drittel waren Belastungen der Lebensmittel mit Krankheitserregern ursächlich. Besonders dort, wo die staatlichen Kontrollsysteme versagen, bedarf es Kontrolleure und Kontrolleurinnen, welche unabhängig Mängel in Lebensmittelproduktionen, -verarbeitung und -verkauf nachgehen. Wie zwingend notwendig das ist, zeigen die Statistiken der in Sachsen durchgeführten Lebensmittelkontrollen: Wurden 2021 nur 53 % der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen durchgeführt, waren es 2022 auch nur 65 %. In der Praxis bedeutet dies, das zum Beispiel in der Stadt Dresden von 4 259 Soll-Kontrollen nur 2 900 durchgeführt wurden. In Nordsachsen waren es gar von 1 820 nur 920 – gerade einmal die Hälfte. Unter diesen Vorzeichen legt die Koalition ein Gesetz vor, welches diese Gefährdung der Gesundheit der Menschen in Sachsen weder beseitigt noch eingrenzt. Die Koalition sucht ihr Heil vorrangig in der Installation einer schlecht ausgestatteten Taskforce. Mit deren Änderungsantrag bekommt die IKL jedoch lediglich ein Initiativrecht hinsichtlich gemeinsamer Kontrollen mit den Lebensmittel- und Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städten. Wir erinnern uns: Dieselben Kreise und Gemeinden, welche schon jetzt die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen aufgrund von Personalmangel nicht stemmen können. Auch von dem Ziel, für Ereignis- und Krisenfälle eine wirklich handlungsfähige IKL zu schaffen, ist nun in der abzustimmenden Fassung nichts mehr zu spüren. Nachdem im Anhörungsverfahren dem Koalitionsentwurf erhebliche Defizite in rechtlichen Zuständigkeitsfragen bescheinigt wurde, streicht die Koalition strittige Fragen nun einfach aus dem Gesetzentwurf heraus, anstatt die aufgeworfenen Fragen einer Klärung herbeizuführen. Nun bleiben Schlüsselfragen Was ist eigentlich eine Krise oder ein Ereignis im Sinne dieses Gesetzes? einfach offen, zum Beispiel: Was ist eigentlich …? Schon aus diesem Grund bleibt zu hoffen, dass kein Ereignis und keine Krise im Bereich der Lebensmittelsicherheit unseren Freistaat treffen. Das Gesetz sieht für die Aufgaben derselben gerade einmal sechs Stellen vor, von einer schlagkräftigen Taskforce kann keine Rede sein. Konkrete Verbesserungen beim Schutz der Gesundheit für die Menschen im Land sehen anders aus, deswegen werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen, wir werden uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Sodann sprach für die Fraktion die LINKE, Kollegin Čagalj Sejdi spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, bitte schön.
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lebensmittel sind mehr als nur Nahrung, Lebensmittel sind die Basis unseres täglichen Wohlbefindens. Das fängt an bei der morgendlichen Tasse Kaffee oder Tee und endet beim Abendessen oder beim Mitternachtssnack. Umso wichtiger ist es, dass unsere Lebensmittel nicht nur von guter Qualität sind, sondern dass wir auch wirklich darauf vertrauen können, dass sie sicher sind. Um dies sicherzustellen brauchen wir eine Instanz, eine Einheit, die im Blick hat, die überprüfen kann, wann schädliche Stoffe in Lebensmitteln sind, wo Krankheitserreger sind, wann Verbraucherinnen und Verbraucher in Gefahr sind. Lebensmittelsicherheit ist kein Luxus, es ist kein Nice-toHave, es ist eine absolute Notwendigkeit. Die Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und der kreisfreien Städte spielen hierbei eine sehr große und wichtige Rolle. Hygiene und Sicherheitsstandards müssen hier durchgesetzt werden, um das Vertrauen in Lebensmittel zu stärken. Angesichts der zunehmenden Skandale – die Kollegin Saborowski hat in ihrer Rede bereits einige aufgezählt –, die wir immer wieder erleben, ist es unerlässlich, dass wir uns natürlich auch darum bemühen, eine gute Kontrolle zu haben. Genau hier setzt der Gesetzentwurf an und schafft die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung einer neuen Interdisziplinären Kontrolleinheit – kurz: IKL –, wir haben es schon einige Male gehört in den Reden. Die länderübergreifenden Lieferketten und deren erhöhte Komplexität sowie die Tatsache und auch, dass die Informationen dazu nicht immer gleich in den Kommunen landen, bedingen sehr oft solche Lebensmittelskandale. Auch hierzu setzt der Gedanke, eine IKL einzurichten, und der Entwurf unseres Gesetzes an. Die Notwendigkeit ist deshalb unumstritten und ein wichtiger Baustein in Richtung eines guten und sicheren Verbraucherschutzes. Andere Bundesländer haben es uns vorgemacht, da können wir nach Bayern schauen, nach Baden-Württemberg oder nach Hessen: Dort gibt es bereits gut laufende Kontrolleinheiten wie die Taskforce in Hessen oder die Lebensmittelsicherheit und das Veterinärwesen in Bayern. Eine gute und vor allem enge Zusammenarbeit mit den Ämtern der Landkreise und Kommunen ist hierbei sehr wichtig, um ein vertrauensvolles Miteinander herzustellen. Die IKL soll daher die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen; und diese Unterstützung sieht so aus, dass sie bei Planung und Durchführung unterstützt, dass sie gemeinsame Kontrollmaßnahmen oder auch Schulungen durchführen kann, dass Fachberater zur Seite gestellt werden und andere Ressourcen, wenn es in den Kommunen fehlt. Gleichzeitig müssen wir uns eingestehen – wie der Kollege Sodann es vorhin an einigen Stellen geschildert hatte –, dass wir im Vergleich zu anderen Bundesländern hierbei noch ein Stück zurückstehen und dass es durchaus Entwicklungspotenzial gibt. Das zeigt zum einen der Personalpool, der mit Sicherheit bei sechs Stellen noch deutlich ausgeweitet werden könnte, und die Tatsache, dass die IKL – anders als es im ursprünglichen Entwurf der Staatsregierung war – jetzt nicht mehr im Krisenfall die zuständige Vollzugsbehörde wird und frei agieren kann. Das hat Vor- und Nachteile, und diese Vor- und Nachteile haben uns auch die Kommunen und Landkreise geschildert. In diesem Diskurs ist das Resultat entstanden, das wir heute haben. Ich finde, es ist ein guter Anfang, mit dem wir nun starten können, und es ist dennoch wichtig, dass wir diesen Anfang im Blick behalten, und dass wir Lebensmittelüberwachung auch weiterhin evaluieren, um möglichst bald dazu in der Lage zu sein, bei verschiedenen Aspekten nachzusteuern, wenn wir genau und deutlich sehen, wo etwas fehlt. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Čagalj Sejdi sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Kollegin Lang spricht nun für die SPD-Fraktion; bitte schön.
Simone Lang SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn Sie im Supermarkt zum Lebensmittelprodukt Ihrer Wahl greifen, dann tun Sie das in dem Vertrauen, dass dieses Produkt sicher und von hoher Qualität ist, denn sie gehen davon aus, dass die Unternehmen, die Lebensmittel herstellen und verkaufen, genau das sicherstellen. Während Vertrauen gut ist, sorgen Lebensmittelkontrollen dafür, dass die Sicherheit noch besser wird. Denn Nachrichten von Bakterien in Wurst oder Krankheitserregern in Schokolade können einem nicht nur den Appetit verderben, sondern auch den Magen. Die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung prüft, ob die gesetzlichen Pflichten und Vorgaben eingehalten werden und Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen, das haben wir heute bereits gehört. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt das Lebensmittel-, Futtermittel- und Tabakrecht im Freistaat neu. Neben der Anpassung des Gesetzes an die Regelungen der neuen EUVerordnung werden vor allem die Rahmenbedingungen für die Errichtung einer Interdisziplinären Kontrolleinheit für die Lebensmittelsicherheit – auch das haben wir bereits gehört – IKL geschaffen. Dabei soll zur Unterstützung der kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden qualifiziertes Fachpersonal mit Kenntnissen aus angrenzenden Fachbereichen wie Veterinärmedizin, Lebensmittelhygiene oder Lebensmittelchemie, Toxikologie, Biologie und Mikrobiologie sowie aus den Bereichen Lebensmittelkontrolle, Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaft vereint werden. Die Interdisziplinäre Kontrolleinheit soll die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte fachlich und rechtlich dabei unterstützen, all diese Aufgaben zu bewältigen. Der Entwurf des Sozialministeriums sah – wie bereits von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern erwähnt – weitergehende Befugnisse der Kontrolleinheit im Fall einer Krise vor. Wir hätten dies sehr begrüßt, doch die Diskussion mit der kommunalen Ebene ging in eine andere Richtung und zog einen intensiven Abstimmungsprozess innerhalb der Koalition nach sich. In unserem Änderungsantrag im Sozialausschuss haben wir die Bedeutung der interdisziplinären Kontrolleinheit hervorgehoben und klargestellt, dass die IKL ein Initiativrecht hinsichtlich der Durchführung gemeinsamer Kontrollen und unter Verantwortung der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte hat. Darüber hinaus haben wir festgestellt, dass die IKL und die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vertrauensvoll zusammenarbeiten. Es ist höchste Zeit, dass ein neues Ausführungsgesetz verabschiedet wird, das den vielfältigen Rechtslagen Rechnung trägt und mit dem eine IKL in Sachsen endlich etabliert wird. Vielen Dank dafür und vielen Dank für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN sowie der Staatsminister Martin Dulig und Sebastian Gemkow) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung? – Für die Staatsregierung spricht Herr Staatsminister Dulig; bitte schön. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jeden Schritt, den Sie heute unternommen haben, hat mit dem Gesetz zu tun, über das wir hier sprechen: Das Zähneputzen, das Make-up – also nicht bei mir –, (Heiterkeit der Staatsministerin Babara Klepsch) das Füttern der Katze heute Morgen, die Tattoos, die manche hier im Raum haben, das Mittagessen gerade in der Kantine, vielleicht später das Feierabendbier – all diese Produkte unterliegen Regeln, damit Sie sicher sind. Damit Sie sicher sind, damit alle Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sind und diese Dinge ruhigen Gewissens und in dem Wissen nutzen können, dass sie keine schädlichen Stoffe enthalten und nicht krankmachen. Diese Regeln und Vorschriften zu unserer Sicherheit wurden von der EU und dem Bund gemacht, und auch in Sachsen muss deren Einhaltung kontrolliert werden. Das übernehmen sehr verantwortungsvoll insbesondere die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Dass sie auch tatsächlich für die Kontrollen zuständig sind, sie in Betriebe gehen müssen und dürfen, sie überhaupt bei Problemen Maßnahmen einleiten können, dafür müssen sie mit einem modernen Landesgesetz ermächtigt werden. Das bisherige Gesetz stammt aus dem Jahr 2008. Seitdem gab es viele Entwicklungen auf deutscher und europäischer Ebene. Deshalb müssen wir es mit dem hier diskutierten Entwurf auch anpassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Besonders wichtig ist eine Neuerung in Sachsen: die interdisziplinäre Kontrolleinheit für die Lebensmittelsicherheit – IKL –, über die bereits viele gesprochen haben. Damit stellen wir unsere Lebensmittelüberwachung breiter auf. Diese Taskforce soll die Landkreise und kreisfreien Städte unterstützen. Wenn es benötigt wird, ist dieses Team für Schulungen bereit oder bei Kontrollen dabei. Das könnte der Fall sein, wenn ein sehr großes Unternehmen geprüft wird. Man kann sich vorstellen, dass bei einem Unternehmen mit einem Durchschlag von vielen Millionen Litern an Getränken im Jahr bei der Prüfung gegebenenfalls mehr Personal gebraucht wird. Auch mit Fachexpertise für ungewöhnliche Fälle kann die Taskforce beistehen. Lebensmittelchemische, mikrobiologische, juristische und technische Fragestellungen können in einem Team unterstützend angeboten werden, da es aus Expertinnen und Experten mit Qualifikationen in verschiedenen Disziplinen besteht. Gleichzeitig können auch Kontrollen, die etwa bei gleichartigen Unternehmen – wie in Großbäckereien, bei Fleischverarbeitern oder Brauereien – in vielen Kreisen anstehen, so besser vergleichbar sein und Synergieeffekte ermöglichen. Eine weitere Regelung möchte ich gern noch herausgehoben darstellen: Bedarfsgegenstände und Mittel zum Tätowieren überwacht nun die Landesdirektion. Sie ist damit Lebensmittelüberwachungsbehörde mit besonderen Aufgaben. Die Zuständigkeit dafür wurde von den kommunalen Überwachungsbehörden auf die LDS übertragen. Damit diese Aufgaben – kontrollieren, Proben entnehmen sowie verfolgen und ahnden von Ordnungswidrigkeiten – erfüllt werden können, sind bereits zwei zusätzliche Stellen bei der LDS geschaffen worden. Mit der Zentralisierung der Aufgaben bei der LDS wird den gestiegenen Herausforderungen in diesem Fachbereich Rechnung getragen und die Kommunen werden entlastet. Ansonsten regeln wir mit diesem Gesetzentwurf unter anderem die Zuständigkeiten für die Veröffentlichung von Warnhinweisen zu Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel sowie von Informationen zu sonstigen Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht neu. Nicht zuletzt nehmen wir die notwendigen Anpassungen zur Überwachung von Tabakerzeugnissen vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass auch in Zukunft das Make-up, das Mittagessen, das Tattoo, das Katzenfutter und all die Lebensund Futtermittel sowie Gebrauchsgegenstände, die uns jeden Tag umgeben, sicher bleiben. Wir passen die Zuständigkeiten an, sodass weiterhin für unsere Sicherheit kontrolliert werden kann und bei Verstößen gegen die rechtlichen Vorgaben auch Maßnahmen auferlegt werden können. Damit dies noch besser erfolgen kann, gibt es künftig mit der Interdisziplinären Kontrolleinheit einen weiteren Akteur, der die kommunalen Ämter unterstützen und entlasten kann. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD sowie der Staatsministerin Barbara Klepsch und des Staatsministers Sebastian Gemkow) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Neuregelung des Lebensmittel-, Futtermittel- und Tabakrechts im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/11290, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Drucksache 7/16024, ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann verfahren wir so. Das heißt, wir stimmen nun erst einmal über die Bestandteile ab. Wir stimmen ab über die Überschrift, über Artikel 1 Sächsisches Ausführungsgesetz zu Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie Tabakerzeugnisgesetz, Artikel 2 Folgeänderung, und Artikel 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich einige. Somit ist den Bestandteilen mit Mehrheit zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf, Gesetz zur Neuregelung des Lebensmittel-, Futtermittel- und Tabakrechts im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/11290, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Somit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt worden und der Entwurf ist als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. (Christian Hartmann, CDU: Es ist dringlich!) Da ich keinen Widerspruch sehe, ist die Dringlichkeit beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Sächsischen Transparenz bei Beteiligungen politischer Drucksache 7/13587, Drucksache 7/16012, für Wissenschaft, Hochschule, Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich Herrn Löser, ob er das Wort als Berichterstatter wünscht. – Das wünscht er nicht. Somit übergebe ich nun an die Fraktionen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Es spricht zuerst Kollege Gahler von der AfD-Fraktion; bitte schön.
Torsten Gahler AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ursprünglich wollte ich Ihnen die 378 Zeitungen, Zeitschriften, Radiosender und TV-Sender, die im Besitz der SPD sind, vorstellen. (Sabine Friedel, SPD: Das wäre sicher eine gute Rede geworden!) Ich wollte Sie darüber informieren, dass die SPD an der dpa und am Redaktionsnetzwerk Deutschland beteiligt ist. (Sören Voigt, CDU: Alles keine Neuigkeiten!) Ich wollte darüber informieren, dass der Verfassungsschutz in seiner Materialsammlung auf Berichten eben dieser öffentlichen Quellen beruht. Ich wollte darüber erzählen, dass der Verfassungsschutz deshalb zu dem Ergebnis kam, dass aufgrund der Berichte in den SPD-Quellen die einzige Oppositionspartei als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde. (Beifall bei der AfD – Gelächter und Zurufe) Ich wollte darüber sprechen, dass die Veröffentlichung als Ermittlungsergebnis des VS kundgetan wurde, weil es in den SPD-Medien stand. Ich wollte über diesen Zirkelschluss berichten. Das tue ich aber nicht; denn ich möchte meine Ausführungen zum Entwurf zur Änderung des Sächsischen Landespressegesetzes mit einigen Zitaten von Ferdinand Lassalle – einem der Gründerväter der SPD – beginnen: „Eines müssen Sie ohne Unterlass festhalten, ohne Unterlass verbreiten: Unser Hauptfeind, der Hauptfeind aller gesunden Entwicklung des deutschen Geistes und des deutschen Volkstums, das ist heutzutage die Presse! Die Presse ist in dem Entwicklungsstadium, auf welchem sie angelangt ist, der gefährlichste, der wahre Feind des Volkes, ein umso gefährlicherer, als er verkappt auftritt. Ihre Lügenhaftigkeit, ihre Verkommenheit, ihre Unsittlichkeit werden von nichts anderem überboten als vielleicht von ihrer Unwissenheit.“ des Entwurfs Pressegesetzes – Herstellung von Parteien an Medienunternehmen Gesetzentwurf der Fraktion AfD Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus (Sabine Friedel, SPD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Gahler, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Torsten Gahler AfD
Gern. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: An Mikrofon 3, bitte schön, Sabine Friedel.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Kollege Gahler, für die Gestattung. Ihr gerade genanntes Zitat „Unwissenheit“ ist ein gutes Stichwort. Können Sie uns zu diesem Zitat sagen, zu welcher Zeit es entstanden ist (Torsten Gahler, AfD: 1863!) und wie die damalige Presselandschaft aussah? Vielen Dank.
Torsten Gahler AfD
Sehr geehrte Frau Kollegin Friedel, es war 1863. Er hat es dort ausgeführt: Es war in Besitz von einigen wenigen, einer Marktkonzentration. Er hat auf das Kapital abgestellt. Das werde ich nachher noch ausführen. Warten Sie darauf. (Sabine Friedel, SPD: Aha! Dann bin ich gespannt!) – Warten Sie es ab. (Zurufe) „Ihre Lügenhaftigkeit, ihre Verkommenheit, ihre Unsittlichkeit, werden von nichts anderem überboten als vielleicht von ihrer Unwissenheit. […] Täglich Lügen, Lügen in reinen puren Tatsachen, Tatsachen erfunden, Tatsachen in ihr Gegenteil entstellt – das waren die Waffen, mit denen man uns bekämpfte! Und was der Schamlosigkeit die Krone aufsetzte, war, dass man sich in den allermeisten Fällen weigerte, auch nur eine Berichtigung zu bringen.“ – So weit Lassalle. Der ein oder andere wird ob der Aussagen bestimmt gleich in den Chor einstimmen, dass ich und die AfD die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit einschränken möchten, dass wir den Journalismus verdammen. Weit gefehlt, im Gegenteil! Wir wollen eine unabhängige und freie und wahrhaftige Berichterstattung, (Marco Böhme, DIE LINKE: Wie definieren Sie „wahrhaftig“?) eine starke und kritische Presse, eine regierungsferne, regierungskritische vierte Gewalt, aber keinen Einheitsbrei der vom Anzeigenschalten der Regierung oder den Weisungen der Gesellschafter abhängig ist. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Oder wie es der bereits zitierte Ferdinand Lassalle sagen würde: „Das lukrative Annoncengeschäft hat den Zeitungseigentümern die Mittel gegeben, ein geistiges Proletariat, ein stehendes Heer von Zeitungsschreibern zu unterhalten, (Zuruf von der CDU) durch welches sie konkurrierend ihren Betrieb zu vergrößern und ihre Annonceneinnahmen zu vermehren streben. Aber wer soll unter dieses Heer gehen, wer, der sich selber achtet, wer, der nur irgendwelche Befähigung zu reellen Leistungen auf dem Gebiete der Wissenschaft, des Gedankens oder des bürgerlichen Lebens in sich fühlt? Ihr, Proletarier, verkauft Euren Arbeitsherrn doch nur Eure Zeit und materielle Arbeit. Jene aber verkaufen ihre Seele! Denn der Korrespondent muss schreiben, wie der Redakteur und Eigentümer will; der Redakteur und Eigentümer aber, was die Abonnenten wollen und die Regierung erlaubt! Wer aber, der ein Mann ist, würde sich zu einer solchen Prostitution des Geistes hergeben?“ (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Genau da sind wir im Dilemma, welches unser Gesetzentwurf ändern soll. Im Rahmen der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs des „Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Landespressegesetzes“ soll Transparenz bei der Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen hergestellt werden. In Deutschland gibt es circa 320 zumeist regional verbreitete Tageszeitungen, 16 Wochenzeitschriften sowie circa 1 300 Publikumszeitschriften. (Marco Böhme, DIE LINKE: Alle reguliert!) Davon sind 127 Zeitungen und Zeitschriften, 152 Onlineangebote, zehn Beteiligungen an TV-Sendern und 86 Radioangebote in der Hand einer Partei: der SPD. 336 Zeitungen speisen ihre Nachrichten hauptsächlich von der Nachrichtenagentur dpa und dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Interessant wird es, wenn man weiß, dass diese eine Partei, die SPD, auch an der dpa und dem Redaktionsnetzwerk Deutschland beteiligt ist. In Sachsen gibt es wenige größere Tageszeitungen, und an der Hälfte ist nur eine Partei, die SPD, beteiligt. Dafür beziehen nahezu alle Zeitungen in Sachsen ihre Nachrichten von der dpa und dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. An dieser Stelle wird bereits sichtbar, wie problematisch die Verflechtung mit dieser einen politischen Partei in Sachsen ist. Die vorgesehene gesetzliche Regelung im Entwurf der AfD-Fraktion ist geboten, um eine problematische Gesetzeslücke zu schließen. § 8 Abs. 1 des Sächsischen Landespressegesetzes soll wie folgt geändert werden: „Der Verleger eines periodischen Druckwerks, das von Unternehmen herausgegeben wird, an denen unmittelbar oder mittelbar politische Parteien beteiligt sind, oder das Medieninhalte nutzt, die von Unternehmen stammen, an denen unmittelbar oder mittelbar politische Parteien beteiligt sind, muss bei jeder Ausgabe und an herausgehobener Stelle des Druckwerks darauf hinweisen, dass diese Partei beteiligt ist. (Beifall bei der AfD) Dies schließt die namentliche Nennung der jeweiligen Partei ein. Die herausgehobene Stellung bestimmt sich am Maßstab des durchschnittlichen Konsumenten, an den sich das Druckwerk beziehungsweise der betroffene Inhalt richtet.“ Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass ein Hinweis auf der ersten Seite, dass es sich um ein Presse- oder Zentralorgan der SPD handelt, dem Genüge tun würde. (Beifall bei der AfD) Dass dies notwendig ist, haben wir in den letzten Jahren, Monaten und Wochen gesehen. Beginnend bei negativem Framing der frühen Pegida-Demos, auf der im Januar 2015 Udo Ulfkotte noch von gekauften Journalisten sprach, während Woche für Woche Hass und Hetze aus den Federn von Journalisten quoll. Die friedlichen Demonstranten waren ein Dorn im Auge der Regierung. Umso willfähriger schrieben die Schreiberlinge verzerrende und einseitige Artikel im Sinne der Multikulti-Parteien. Distanz und kritische Haltung gingen völlig verloren, wichtig waren Haltung und Spaltung. Gleichzeitig begann eine einseitig diffamierende Berichterstattung über Kritiker der illegalen Zuwanderungspolitik. Die einzige nennenswerte Oppositionspartei wurde bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit niedergeschrieben. Es folgte die Schmähung und Einschüchterung der kritischen Bevölkerung in den Coronajahren. Anstelle kritischer Fragen kritischer Journalisten an die Regierung, konnte sich die Regierung des unkritischen Beistands der Journaille sicher sein. Jeder Kritiker der Einschränkung der Grundrechte wurde gnadenlos diffamiert und angeprangert. Dies war nur möglich, weil die Presse in Parteihand und Parteinähe willfährig die Meldungen der dpa mit SPDBeteiligung und des Redaktionsnetzwerkes – ebenfalls mit SPD-Beteiligung – aufnahm und publizierte. Nachzulesen ist dies über die Beteiligung im Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags aus dem April 2018. Unterstützt wurde dies häufig durch steuerfinanzierte Faktenfinder. Um ganz sicherzugehen, dass die Berichterstattung in die richtige Richtung erfolgt, wurden Millionen an die Presse für Regierungs- und Impfpropaganda bezahlt. Während kritische Stimmen und Wissenschaftler wie Prof. Bhakdi oder Prof. Burkhardt, der bereits hier im Landtag war, frühzeitig die Maßnahmen, Umstände und Erkenntnisse infrage stellen, blieb die Journaille auf Regierungskurs. Lassalle hatte 1863 noch geschrieben: „Dazu der Mangel an Zeit, die Dinge näher zu studieren, in Quellen und Büchern nachzuforschen, ja selbst nur sich einigermaßen zu sammeln und nachzudenken. Der Artikel muss fertig sein, das Geschäft bringt es so mit sich! Alle Unwissenheit, alle Unbekanntschaft mit den Dingen, alles, alles muss möglichst versteckt werden unter der abgefeimten routinierten Phrase. Daher kommt es, dass wer heute mit einer halben Bildung in die Zeitungsschreiberkarriere eintritt, in zwei oder drei Jahren auch das wenige noch verlernt hat, was er wusste, sich geistig und sittlich zugrunde gerichtet hat und zu einem blasierten, ernstlosen, an nichts Großes mehr glaubenden, noch erstrebenden und nur auf die Macht der Klique schwörenden Menschen geworden ist!“ Lassalle ist zeitlos, möchte man meinen. Die Presse in Sachsen war nicht anders als in anderen Bundesländern. Sie verfolgte einseitig Narrative der Regierung, was sich auch bei den unkritischen Berichten über die Klimakleber zeigte. Während noch so idiotische oder gefährliche Aktionen der Klimaterroristen stattfanden, fand sich immer ein Artikelschreiber, der das wohlwollend begleitete. Dies führte zu völlig unkritischer Übernahme von Annahmen, die als Tatsache verkauft wurden. Insbesondere die wirtschaftsschädliche Energiewende ohne Sinn und Verstand wurde als gottgegeben beschrieben und bejubelt. (Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.) Die negativen Auswirkungen wurden lange verschwiegen und mit anderen Ursachen in Verbindung gebracht. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Gahler, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Torsten Gahler AfD
Gern. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: An Mikrofon 1, bitte, Frank Richter.
Frank Richter SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Gahler, es fällt mir sehr schwer, Ihnen zu folgen, (Lachen bei der AfD) trotzdem meine folgende Nachfrage: Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass Sie Ihre politische Attacke gegen die angeblichen Missbräuche im Ministerium von Frau Köpping im Landtag mit ausdrücklichem Bezug auf Presseberichterstattung vorgetragen haben. Wir hatten im Landtag noch keine offizielle Information, aber die Presse schrieb vermeintlich Negatives über Frau Köpping. Das haben Sie sehr wohl benutzt, um Ihre Attacke zu fahren, was natürlich Ihr gutes Recht ist. Aber ich bekomme es gedanklich nicht mit dem zusammen, was Sie gerade vorgetragen haben. Helfen Sie mir, dass ich das gedanklich zusammenbekomme.
Torsten Gahler AfD
Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich habe diese Attacke nicht gefahren. Ich weiß nicht, wie Sie das mit mir in Verbindung bringen. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Ach, damit haben Sie gar nichts zu tun!) Wir können das nachvollziehen, aber ich kann Ihnen nicht aus dem Stegreif sagen, wie der Zusammenhang war. Ich weiß nur, dass die Presse im Nachgang zum Bericht des Rechnungshofes, der zu Recht ermittelt und Mängel festgestellt hat, berichtete und das aufgenommen hat. Aber das war Gegenstand eines anderen Verfahrens. Demnächst gibt es einen Untersuchungsausschuss, der dazu tagt. Dort wird das behandelt. Ich fahre fort: Anstatt naturwissenschaftliche Fakten zu prüfen, wurden Regierungspressemitteilungen und die Äußerungen parteinaher sogenannter Experten als Fakten verkauft. Der terroristische Anschlag auf die wichtigste Energieversorgung der deutschen Wirtschaft mit Sprengung der Nordstream-Pipeline fand nur kurz in der Presse statt, (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) da die Regierungsmeinung schnell einen vermeintlich Schuldigen gefunden hatte. Die Presseagenturen in Parteihand und die SPD-Blätter gingen lieber dazu über, jeden, der Aufklärung verlangte, als Putin-Knecht und Russlandversteher zu diffamieren. Stattdessen versuchte man eine Umerziehung des Volkes durch Artikel in Gendersprache oder goutiert das Gendern, diffamiert echte Feministinnen wie Alice Schwarzer oder möchte jeden öffentlich bloßstellen, der es wagt, zu sagen, dass ein Mann in Frauenkleidern immer noch ein Mann ist. (Beifall bei der AfD) Das alles geschieht, während man Faschingsnarren und Kindern in Indianerkostümen kulturelle Aneignung unterstellt, während man Frauen ungeniert in den Zeitungen als TERF und anderes bezeichnet. Das gipfelte in den Kampagnen der Genossen in den letzten Wochen. Während man hier noch von den angeblichen Deportationsplänen schreibt, ist längst klar, dass die erfundenen Storys (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie haben das selbst vorgetragen! Wo ist denn das erfunden?) nur eine Kampagne aus SPD-Kreisen im Zusammenspiel mit Haldenwang, Correctiv und der Presse in Parteihand waren. (Zurufe der Abg. Juliane Nagel und Marco Böhme, DIE LINKE) Das Ganze diente der Ablenkung von den legitimen Protesten der Handwerker, Bauern und Spediteure und der Diffamierung der einzigen echten Oppositionspartei kurz vor den entscheidenden Wahlen zu den Kommunal-, Landtagsund Europaparlamenten. Gekrönt wurde dies, indem man eine Kriegseuphorie entfachen wollte. Man liest von Wehrpflicht, Zivilschutzübungen für Schüler, von der Kriegsertüchtigung der Krankenhäuser. Man liest aber kaum etwas von den eigentlichen Problemen im Land, dem wirtschaftlichen und sozialen Niedergang und dem Abhandenkommen von Recht und Sicherheit. Zu guter Letzt werden auch noch Lügenkampagnen gegen erfolgreiche Oppositionspolitiker gestartet. So wurde über meinen geschätzten Kollegen Dr. Rolf Weigand bezüglich des Ablebens seines Amtsvorgängers eine unverschämte Lügenkampagne durch die SPD-Blätter verbreitet. (Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE: Nein, das ist wahr!) Das Ganze scheint System zu haben. Man konnte in der EMail des Chefredakteurs der „Sächsischen Zeitung“ an seine Mitarbeiter lesen, dass bei der Berichterstattung über die AfD keine journalistischen Maßstäbe und Regeln gelten. Würden diese Regeln gelten, dann würde die SPDPresse nicht berichten, dass der Großunternehmer und Steuerhinterzieher Reinhold Würth einen Wahlaufruf gegen die AfD macht, sondern man würde wahrheitsgemäß berichten, dass ein einfaches Mitglied der IG Metall etwas durchgesetzt hat, wozu SPD, CDU und Gewerkschaft nicht in der Lage und willens waren, nämlich dass im Unternehmen von Reinhold Würth erstmalig die Arbeitnehmerinteressen wahrgenommen werden konnten und ein Betriebsrat gegen den Willen von Reinhold Würth zugelassen werden musste. Während Lassalle, der alte Sozi, „Hass und Verachtung, Tod und Untergang der heutigen Presse!“ sagen und weiter ausführen würde: „Der Augenblick wird kommen, wo wir den Blitz werfen, der diese Presse in ewige Nacht begräbt!!!“ sage ich nur: Danke, dass es noch Zeitungen wie die „Junge Freiheit“ gibt. (Zurufe von den LINKEN) Danke, dass es Zeitungen wie die „NZZ“ und deren Journalisten gibt, und danke, dass es Angebote wie „Tichys Einblick“, „Die Achse des Guten“, „NachDenkSeiten“ und viele andere journalistisch unabhängig arbeitende Medien gibt. (Zurufe von den LINKEN) Ich bitte um Ihre Zustimmung zur Schaffung von Transparenz auf dem Pressemarkt. Was spricht eigentlich gegen Transparenz? Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Gahler für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion jetzt bitte Herr Kollege Nowak.
Andreas Nowak CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gahler, eigentlich wollte ich meine Rede damit beginnen, dass in der wirklich nicht gerade kurzen Liste der unterkomplexen Anträge und Gesetzentwürfe dieser aus Ihrer Fraktion eine Spitzenposition einnimmt. Aber ich muss gestehen, den Move zu machen, dass die Berichterstattung von SPD-beteiligten Tageszeitungen dafür verantwortlich ist, dass das Landesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem einstuft – das ist wirklich stark. (Beifall bei der CDU – Zurufe von der AfD) Gehen Sie mal davon aus, dass die auch Ihre Social-MediaKanäle lesen und eigene Erkenntnisse haben. (Zurufe von der AfD) Anstatt sich mit den wirklichen Herausforderungen des sächsischen Presserechts auseinanderzusetzen, wird hier ein schöner Nebenkriegsschauplatz aufgemacht. Das wird nicht viel bringen außer ideologischem Getöse, und Ihr Einstieg macht das schon deutlich. Da wird eine sehr hübsche Verschwörungstheorie aufgemalt. Wenn wir uns also dem Gesetzentwurf aus der Perspektive der Lebenswirklichkeit nähern, dann sieht die bei der AfD vermutlich ungefähr so aus: Jeden Morgen holen sich die Chefredakteure der „Sächsischen Zeitung“, der „DNN“, der „LVZ“ und der „Morgenpost“, ihre Direktiven ab. Auch die „Torgauer Zeitung“ macht das so. Dazu komme ich gleich noch einmal. Diese Direktiven erhalten sie direkt von der SPD; denn die ist Mehrheitseigner der genannten Zeitungen. Sie haben das gerade alles ausgeführt. Sicher erledigt die SPD das Geschäft der LINKEN und der GRÜNEN gleich mit. Wahrscheinlich besteht auch in den Chefredaktionen eine Standleitung in die Staatskanzlei und zum Bundeskanzleramt, um sich von dort vorschreiben zu lassen, was man zu drucken hat. Deshalb müssen wir jetzt überall fett draufschreiben: Diese Zeitung gehört der SPD. (Martina Jost, AfD: Ja, das muss man!) Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat gezeigt, dass diese Fantasien blanker Unsinn sind. Sowohl die Geschäftsführer als auch die anwesenden Journalisten haben anschaulich beschrieben, wie der Redaktionsalltag aussieht. Als ausgebildeter Journalist war ich davon nicht sonderlich überrascht, denn die Beschreibungen decken sich mit dem, was ich damals selbst in den Redaktionen und auf der anderen Schreibtischseite als Pressesprecher und Kommunikationsberater im Berufsalltag erlebt habe. (Thorsten Gahler, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Nowak?
Andreas Nowak CDU
Selbstverständlich. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: An Mikrofon 7, bitte, Herr Gahler.
Torsten Gahler AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Kollege Nowak, für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Sie waren in der Anhörung dabei und haben gehört, wie der Geschäftsführer der Presseorgane der SPD auf die Nachfrage, ob es für ihn eine Auswirkung hätte, wenn man das auf die Vorderseite drucken würde, gesagt hat, es wäre geschäftsschädigend. Oder habe ich mich verhört?
Andreas Nowak CDU
Nach meiner Wahrnehmung haben Sie sich verhört.
Andreas Nowak CDU
Sie vermischen in Ihrer Begründung munter Zeitungen, für die das sächsische Pressegesetz gilt, mit denen, die davon überhaupt nicht erfasst werden. Bei der „Torgauer Zeitung“ erwecken Sie den Eindruck, das sei ein weiteres eigenständiges Blatt. Dabei ist die „Torgauer Zeitung“ schon seit dem Jahr 2000 nur noch eine anders bezeichnete Lokalausgabe der „LVZ“. Das ist wie bei der „Osterländer Volkszeitung“, das ist nämlich die Lokalausgabe der „LVZ“ Altenburg. „Dutzende vom Redaktionsnetzwerk Deutschland kontrollierte Zeitungen“ klingt natürlich dramatischer, als die Lage in Sachsen tatsächlich sein kann. Dann mixen Sie in Ihre Begründung auch noch einen kaum verhohlenen Angriff auf den bösen Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika, William Henry Gates III., den meisten hier im Hohen Hause wohl eher unter seinem gängigen Namen Bill Gates bekannt, dass dessen Medieninvestments geeignet seien, die freie Willensbildung in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Das glauben Sie vermutlich nicht einmal selbst. Es lässt sich schön eine Verschwörungssoße anrühren, die dann von der SPD bis zu den bösen Amis reicht, und – wie wir gerade gelernt haben – (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) auch bis zum Landesamt für Verfassungsschutz. Was das mit Sachsen zu tun hat, bleibt Ihr großes Geheimnis. Wobei – vielleicht glauben Sie das sogar wirklich. In diesem Fall empfehle ich dringend einmal einen Gang zum Arzt. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Zum Inhalt: Den hier behaupteten Regelungsbedarf gibt es gar nicht. Die SPD verschweigt ihre Beteiligung ja nicht, im Gegenteil, sie erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungspflichten, und das Jahr für Jahr. Das schreiben Sie ja sogar selbst. Es ist also alles bereits bekannt und transparent. Zu den wirklichen Herausforderungen im Presse- und Medienrecht findet sich in Ihrem Gesetzentwurf hingegen überhaupt nichts – nichts zum Thema Medienkonzentration, nichts zum Thema Förderung der lokaljournalistischen Vielfalt und auch nichts zum Thema Medienkonvergenz. Weder adressieren Sie die Beteiligungsbeschränkungen der Verlage an den elektronischen Medien oder Plattformen, noch sagen Sie etwas zum Ungleichgewicht beim Bewegtbild oder ähnlichen Angeboten im Internet. Aktuell ist es immer noch so, dass da zwei unterschiedliche Regelungsdichten für gleiche oder ähnliche Sachverhalte aufeinandertreffen. Ein Beispiel: Wenn die „LVZ“ im Internet einen Bewegtbildbeitrag veröffentlicht, dann wird er in der Regel nach dem sächsischen Pressegesetz zu bewerten sein. Es gibt dabei aktuell keine Aufzeichnungspflicht. Das bedeutet: Die „LVZ“ muss sich als Zeitung nicht lizenzieren lassen; Beiträge können direkt nach der Sendung gelöscht werden. Begeht jemand in der „LVZ“ bei dem Bewegtbildbeitrag eine im Pressegesetz definierte Ordnungswidrigkeit, beträgt das Bußgeld bis zu 50 000 Euro, und die dafür zuständige Behörde ist die Stadt Leipzig. Läuft der identische Bewegtbildbeitrag im Internet bei „Sachsen Fernsehen“, ist die Lage anders. „Sachsen Fernsehen“ muss sich als Rundfunkveranstalter nämlich lizenzieren lassen. Der Sender hat die Veröffentlichung aufzubewahren, und zwar sechs Wochen lang. Begeht jemand bei „Sachsen Fernsehen“ entsprechende Ordnungswidrigkeiten, beträgt das Bußgeld bis zu 500 000 Euro und die zuständige Behörde ist die SLM. Schon diese einfachen Beispiele zeigen, wo bei kommenden Novellierungen, auch im Presserecht, der Handlungsbedarf besteht. Ich komme nachher, im TOP 10, beim Sächsischen Privatrundfunkgesetz noch einmal darauf zurück. Dieser Gesetzentwurf ist unterkomplex. Er behandelt ein Problem, das es gar nicht gibt, und dient nur der Schaffung einer Verschwörungserzählung. Eines sei auch noch gesagt: Wenn das alles so erfolgreich und dramatisch wäre, dann wären die Umfragelagen für die SPD und der Parteien weiter links wahrscheinlich etwas besser. (Torsten Gahler, AfD: Das liegt an der Politik, nicht an uns! – Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Insofern ist das alles nur Klamauk, was Sie hier veranstalten. Wir werden den Antrag deshalb ablehnen. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Nowak für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich das Wort der Abg. Antje Feiks; bitte schön.
Antje Feiks Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Zielstellung des vorliegenden Gesetzentwurfs ist formuliert, die AfD wolle mit diesem „die freie Meinungs- und öffentliche Willensbildung stärken, indem parteipolitische Interessenkonflikte durch Hinweise in Presseerzeugnissen selbst leichter erkennbar gemacht werden“. Sie befürchten eine Verzerrung der Meinungsbildung, weil Parteien an Medienunternehmen beteiligt sind. Reden wir mal Tacheles: Die AfD bejammert, dass die SPD im Gegensatz zu anderen Parteien Beteiligungen an Presseunternehmen hält. Die AfD will hier angeblich Transparenz schaffen; dabei ist schon alles transparent. Das nennt man dann auch skandalisieren um des Skandalisierens Willen. Denn, wer es möchte, findet es mit einer einfachen Suchanfrage. Die DDVG ist die Beteiligungsgesellschaft der SPD-Unternehmen. Sie kommt als Verlagsgruppe mit den ihr zuzurechnenden Tageszeitungen auf eine anteilige Gesamtauflage von rund 435 000 Exemplaren und einem Marktanteil am bundesdeutschen Zeitungsmarkt in Höhe von 1,9 %. Die DDVG gibt auch freiwillig und ganz ohne Druck alle ihre Beteiligungen – und das jeden Tag – an, das ist auf der Website nachlesbar. Was ist der Antrag? Es ist wieder nur ein weiterer Angriff auf journalistische Medien. Diese zu legitimieren, hat sich die AfD zur Aufgabe gemacht. Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern genau das belegen Aussagen von AfDPolitiker(inne)n, so zum Beispiel Alice Weidel: „Unser ambitioniertes Fernziel ist, dass die Deutschen irgendwann AfD und nicht ARD schauen.“ Das sagte sie im Jahr 2018, und sie sieht in Medien ein Problem darin, wie ihre Partei dargestellt wird. (Sebastian Wippel, AfD: Man sollte vielleicht nichts aus dem Kontext reißen!) Kritik ist also unerwünscht. Heute wird Transparenz gefordert, die schon da ist; morgen wird dann wieder mit Inbrunst gegen den ÖffentlichRechtlichen geschossen. Was die AfD eigentlich will, ist: ordentlichen, seriösen Journalismus abschaffen. Sie will nicht, dass unabhängige Medien die Politik kritisch unter die Lupe nehmen. Wenn wir den Gedanken des Antrags weiterspinnen, fragen wir uns: Was ist denn der nächste Schritt? Müssen dann zukünftig Redakteure und Chefredakteure Partei- und Vereinsmitgliedschaft usw. offenlegen? All diese Anträge und Ideen der AfD machen nur eines: Sie sprechen aktiven Journalist(innen)en Kompetenz und Legitimation ab, (Torsten Gahler, AfD: Nur deshalb!) und jeder dieser Vorstöße soll einfach weitere Verunsicherung schaffen. Wenn die AfD nun Transparenz im Bereich der Medien einfordert, ist das eigentlich ein Treppenwitz der Geschichte; denn sie selbst verschleiert nur allzu gern Fakten. Die AfD delegitimiert journalistische Medien, wo sie nur kann. Die AfD nutzt ihre eigenen Medienkanäle für ihren Populismus, ihre Hetze und das Verbreiten ihrer Fake News (Sebastian Wippel, AfD: Böse!) und unterzieht sich dort natürlich null Kontrolle; denn den Maßstab an Seriosität, Meinungsvielfalt und Transparenz, den sie bei anderen anlegen, der gilt natürlich für alle, nur nicht für die AfD. (Sebastian Wippel, AfD: Wenn die anderen nichts schreiben, muss man es selbst machen!) Sie könnten ja selbst mit gutem Beispiel vorangehen und Schluss mit Falschinformationen und Halbwahrheiten machen. Löschen Sie Ihre Fake News! (Zuruf von der AfD: Fake News! –
Sebastian Wippel AfD
Sehr gut, wenn viele Privatrundfunk wählen!) Werden Sie journalistischen Standards gerecht; (Torsten Gahler, AfD, steht am Mikrofon.) das können sogar Zeitungen, an denen die SPD beteiligt ist! Rufen Sie Ihre Wähler(innen) und Sympathisanten dazu auf, (Thomas Thumm, AfD: SPD zu wählen? – Zuruf von der AfD: Zwischenfrage!) Journalist(innen)en nicht mehr anzugreifen! All das tun Sie nicht. Zudem springen Sie viel zu kurz in Ihrem Antrag. Warum fordern Sie nicht, dass Verlagsspenden an Parteien offengelegt werden müssen? Würde das nicht auch Lobbyismus und Beeinflussung offenbaren? Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Kollegin Feiks, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Antje Feiks Die Linke
Ja. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: An Mikrofon 7, Herr Gahler, bitte schön.
Torsten Gahler AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Frau Kollegin Feiks, dass Sie das zulassen. Ihnen ist schon bekannt, dass auf den Medien der AfD immer AfD draufsteht? Das heißt, wir sind transparent und sorgen dafür, dass es bekannt ist, dass es unsere Meinung ist und unsere Informationen und unsere Pressemitteilungen sind. Das heißt, wir müssen das nicht verhindern. Sie wissen schon, dass auf der „DNN“, auf der „SZ“ nicht SPD steht, oder? (Beifall bei der AfD – Marco Böhme, DIE LINKE: Sind auch keine Meinungsblätter, sondern journalistische Zeitungen!)
Antje Feiks Die Linke
Das hat niemand irgendwie infrage gestellt. Dass Menschen erfahren, wer beteiligt ist, hier im konkreten Fall die SPD, das habe ich gesagt. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Das ist relativ einfach herauszufinden und wird in regelmäßigen Abständen sogar veröffentlicht. (Marco Böhme, DIE LINKE: Ja!) Sie wollen tatsächlich keine Lösungen, sondern Ihnen reicht es, Unsicherheit zu schüren, und das machen Sie heute wieder mit dem Antrag, um Journalistinnen und Journalisten zu untergraben. Demokratie braucht qualitativ hochwertigen Journalismus. Dieser muss transparent sein, aber in einem anderen Sinne, als es die AfD intendiert. (Torsten Gahler, AfD: Genau!) Wir müssen die Medienkompetenz bei Menschen ausbauen; das fängt in der Schule an. Deshalb werden wir nicht müde, hier weiter zu fordern, dass dieser Bereich gestärkt wird. Nein, man kann nicht verhindern, dass giftige Pilze aus dem Boden sprießen. Wir wollen, dass jeder dieser giftigen Pilze erkannt werden kann. Medien müssen ihrem Auftrag als vierte Säule der Demokratie besser gerecht werden, (André Barth, AfD: Was? Vierte Säule?) und die jetzt angestrebten Reformen bei den ÖffentlichRechtlichen greifen dabei zu kurz. Der Abbau journalistischer Stellen muss sowohl bei ARD, ZDF und Deutschlandradio als auch bei den privaten Sendern und Zeitungen ein Ende haben. Wir brauchen die Regulierung von Drittplattformen, damit rechtswidrige Inhalte zeitnah und schnell gelöscht werden können, und wir brauchen einen Medienqualitätsmonitor, der einen Überblick gibt, welcher Medienanbieter in welcher journalistischen Qualität berichtet. All das sind Vorschläge, die Ihnen wahrscheinlich nicht gefallen. Deshalb: Ihren dünnen, sogenannten Transparenzantrag lehnen wir ab. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN erteile ich Frau Dr. Maicher das Wort.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hinter einem solchen Gesetzentwurf der AfD, mit nur einer kleinen Änderung, steht ja immer eine Kampagne. Das ist das Ziel. Wir bekommen nicht etwa einen Vorschlag zur Modernisierung der Presseregulierung oder Anpassungen an die Medienentwicklung oder neue Marktgegebenheiten. Das ist nicht das Ansinnen. Im Fach Medienpolitik fällt die AfD-Fraktion glatt durch. Die AfD hat sich bei diesem Gesetzentwurf also gefragt, wie man auf einen Streich sowohl der SPD als auch der verhassten Systempresse eins mitgeben und dabei das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die journalistische Unabhängigkeit nachhaltig unterminieren kann. Fakten sind wie immer unwichtig; aber das Stoppschild „Verfassungsverstoß“ will man sich nicht gleich wieder einhandeln. Das passiert in letzter Zeit ja zu oft. Das Ergebnis dieser Überlegung sehen wir nun. In der Fraktion mit einem Verbot der Beteiligung von Parteien und Wählergruppen an Medienunternehmen gescheitert. Das ist auch mit der Verfassung ganz und gar unvereinbar. Also versucht sie es jetzt mit der Herstellung von Transparenz. Das klingt erst einmal unverfänglich. Man beachte aber die Vorgeschichte. Das Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, dass in jeder Ausgabe von periodischen Druckerzeugnissen Beteiligungen von Parteien angegeben werden, und zwar Beteiligung entweder an den herausgebenden Medienunternehmen oder an Medienunternehmen, deren Inhalte verwendet werden. Das sogenannte lange Impressum soll also erstens noch länger und zweitens nicht nur in regelmäßigen Abständen abgedruckt werden, wie bisher auch schon, sondern in jeder einzelnen Ausgabe. Ich frage mich, was das praktisch bringen soll. Wie informieren sich denn die Bürgerinnen und Bürger heute? Die Beteiligungen von Parteien an Presseunternehmen sind online schnell gefunden. Das ist kein Geheimwissen. Es gibt offizielle Angaben und journalistische Berichte dazu. Eine Transparenz ist auf der Basis des geltenden Rechts gegeben. Da wäre bundesrechtlich das Transparenzgebot in § 24 Abs. 7 des Parteiengesetzes. Danach haben alle Parteien in ihren Rechenschaftsberichten ihre Medienbeteiligung offenzulegen. Die Rechenschaftsberichte sind online für alle einsehbar. Im sächsischen Pressegesetz ist bereits geregelt, dass Beteiligungsverhältnisse im Impressum der ersten Ausgabe jedes Kalenderhalbjahres bekanntzugeben sind; bei Änderungen hat dies unverzüglich zu erfolgen. Die Medienbeteiligungen sind also derzeit nicht schwer ermittelbar, wie die AfD das in der Begründung des Gesetzentwurfs unterstellt. Es gibt kein Regelungsdefizit. Die Gesetzesänderung ist überflüssig. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf ist auf der einen Seite zwar überflüssig, aber auf der anderen Seite nicht etwa harmlos. Eine solche Änderung und wie sie von der AfD-Fraktion herbeiargumentiert wird, birgt eine reale Gefahr, nämlich, dass die Unterstellung weiter Raum greift, dass sobald Parteien auf irgendeine Weise wirtschaftlich beteiligt sind, die Inhalte von ihnen gesteuert werden. So steht es in der Begründung: „Auch ohne direkten redaktionellen oder personellen Einfluss folgt bereits aus der wirtschaftlichen Verflechtung letztlich eine gewisse Wirkung auf das Presseerzeugnis selbst.“ Mit der täglichen Realität in den Redaktionsräumen hat das nichts zu tun. Selbstverständlich muss man kritisch sein, wenn es um Einflussnahmen geht. Dabei lohnt sich eher der Blick in Richtung Anzeigengeschäft als in die Gesellschafterrunden. Es gibt Vorfälle, das ist richtig. Das hat der Vertreter des Deutschen Journalistenverbands in der Anhörung ausgeführt. Er hat auch auf die bestehenden Schutzmechanismen hingewiesen. Der Deutsche Presserat ist das wichtigste Instrument. Er rügt regelmäßig Verlage, die redaktionelle Arbeit und Anzeigenumfeld nicht genügend trennen. Der Presserat hat auch Sanktionsmöglichkeiten, um die journalistische Unabhängigkeit zu gewährleisten. Dabei schaltet die AfDFraktion aber auf Durchzug. Verschwörungserzählungen sind nun einmal ihre Cashcow auf dem politischen Meinungsmarkt. Komischerweise sind es nur diejenigen journalistischen Inhalte, die Ihnen nicht in den Kram passen und allesamt von langer Hand gesteuert sein sollen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Strategie der AfD-Fraktion werden wir BÜNDNISGRÜNE immer wieder aufdecken und ihre sogenannten medienpolitischen Initiativen wie diesen Gesetzentwurf ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Sabine Friedel.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr schwer, jetzt hier zu sprechen, weil ein Redebeitrag wie der von Herrn Gahler einen relativ sprachlos zurücklässt. Warum ist das so? Herr Gahler, Sie haben zu Beginn Ihrer Rede Ferdinand Lassalle zitiert und die Situation der AfD in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024 ernsthaft mit der Situation der Sozialdemokratie im Königreich Preußen im Jahre 1863, also vor 160 Jahren, gleichgesetzt, also einer konstitutionellen Monarchie, bei der von konstitutionell die Rede gar nicht sein kann. Wir hatten es damals mit einem Willkürstaat zu tun, (André Barth, AfD: Die Sozialistengesetze waren aber ein bisschen später, Frau Friedel!) in dem es politische Inhaftierungen gab. Ich glaube, als jemand, der offenbar „Tichys Einblick“ und die „NachDenkSeiten“ als einzige Wissensquelle hat, (Zurufe von der AfD) werden Sie mir gleich erzählen, dass es auch hier politische Inhaftierungen geben würde; in einem Staat mit einem Dreiklassenwahlrecht, mit Arbeitstagen von zwölf Stunden für 9- bis 18-Jährige. All das, insinuieren Sie, sei damals eine ähnliche Situation für die Sozialdemokratie wie heute für die AfD gewesen. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Sabine Friedel SPD
Na, aber gern. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: An Mikrofon 7, bitte, Herr Barth.
André Barth AfD
Danke, Frau Friedel. Danke, Frau Präsidentin. Mich würde einmal ganz konkret interessieren, welche politisch Inhaftierten es im Jahr 1863 im preußischen Staat gab. (Sören Voigt, CDU: Bitte in alphabetischer Reihenfolge! – Zurufe der Abg. Andreas Nowak, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Denn die Sozialistengesetze gab es erst später. Haben Sie dafür vielleicht ein paar konkrete Beispiele?
Sabine Friedel SPD
Ich habe nicht von den Sozialistengesetzen gesprochen, Herr Barth.
André Barth AfD
Sie haben von 1863 gesprochen, dass es da politisch Inhaftierte gegeben hat.
Sabine Friedel SPD
Ich habe davon gesprochen – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Barth, Sie – –
Sabine Friedel SPD
Entschuldigung, Sie merken, dass Ihre Frage offenbar noch nicht zu Ende war. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Genau so ist es. Frau Friedel, Sie können jetzt gern noch auf die Frage antworten, wenn Sie möchten.
Sabine Friedel SPD
Ich vermute, die Frage ist jetzt beendet, weil sich Herr Barth wieder hinsetzt, obwohl wir bestimmt gleich wieder etwas hören werden. Ich habe nicht von den Sozialistengesetzen gesprochen; tut mir leid, wenn Sie mir das in den Mund legen. Ich habe davon gesprochen, dass wir es bei dem Königreich Preußen mit einem Willkürstaat zu tun hatten, in dem Grundrechte, wie wir sie heute kennen, als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat nicht existiert haben. (Sebastian Wippel, AfD: Deswegen ist es doch lange keine Willkür!) Ich kann Ihnen jetzt keine Namen nennen, die den König beleidigt haben und deshalb im Gefängnis saßen. Können Sie mir einen nennen? Ich glaube nicht. Ich denke, wenn Sie ungefähr ein ähnliches – – (André Barth, AfD: Nein, aber ich habe auch nicht die Behauptung aufgestellt! – Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) – Jetzt spreche ich, ich habe Sie vorhin sprechen lassen. Das ist Ihnen doch sonst auch immer wichtig. Wenn Sie eine ähnliche Vorstellung davon haben, was Willkürstaaten und nicht materielle Rechtsstaaten sind, dann könnten Sie sich die Frage selbst beantworten. (Zuruf der Abg. Martina Jost, AfD) Ich halte es – das war auch gar nicht der Punkt und ich habe die Antwort gegeben – für völlig verfehlt, Parallelen herzustellen, wie Ihr Kollege das getan hat. Wer die „Junge Freiheit“ und wer „Tichys Einblick“ als Quelle für sein Wissen hat, der kann wahrscheinlich gar nicht anders. Das ist der eigentliche Punkt, der mich am meisten verzweifeln lässt, nämlich, dass ich bei Herrn Gahler, als er hier vorn stand, den Eindruck hatte, dass er daran glaubt, was er sagt. Das geht mir nicht bei allen Ihren Kollegen so. Ich glaube, Herr Urban hat ein sehr funktionales Verhältnis zu dem, was er so sagt. Der weiß genau, wenn es auf TikTok gut kommen soll, dass dann diese oder jene Worte rein müssen. Mein Eindruck ist jedoch, dass Herr Gahler daran glaubt, was er uns erzählt. (Torsten Gahler, AfD: Stimmt!) Ich will mich bei Herrn Nowak, bei Frau Feiks und bei Frau Dr. Maicher bedanken. Es macht keinen Sinn, sich jetzt sachlich auseinanderzusetzen; denn mir als Vertreterin der SPD, welche in Sachsen die große Medienmacht hat, wird die AfD ohnehin nicht glauben. Ich erlaube mir, noch ein, zwei Hinweise aus der Anhörung mitzugeben. Es gab zu diesem Thema eine öffentliche Anhörung. Die Sachverständigen haben in ihrer Mehrheit sehr deutlich gemacht, dass es dieses Gesetzes nicht bedarf, weil es viele Mechanismen gibt, von denen meine Vorredner bereits gesprochen haben. Ich will einen Sachverständigen zitieren, der kurz und knapp gesagt hat: „Der Gesetzentwurf macht nicht deutlich und kann die Gefahrenlage nicht nachweisen, dass hier gehandelt werden muss. […] Der Vorschlag ist nicht geeignet, unverhältnismäßig und wäre ein Eingriff – der nicht gerechtfertigt ist – in die Pressefreiheit.“ Ich möchte von meiner Seite ergänzen und kann mir das auch erlauben: Schon allein der Verweis auf die empirische Evidenz, also die Gefahr, die Sie beschreiben mit „Oh mein Gott, die SPD übernimmt das Land!“, (Torsten Gahler, AfD: Gott bewahre!) müsste Ihnen angesichts der Wahlergebnisse und der Sitzverteilung im Landtag zumindest ins Auge springen und sagen, dass das etwas fehleingeschätzt ist. Ein zweiter Hinweis aus der Sachverständigenanhörung: Herr Gahler, Sie haben vorhin gesagt, dass es bei Ihnen so sei, wenn AfD bei AfD-TV draufstehe, Sie das dann auch draufschreiben würden. Das sei völlige Transparenz. Das ist unbenommen. Der Unterschied ist folgender: Sie sprechen über AfD-TV. (Torsten Gahler, AfD: Mehr haben wir nicht!) Das ist der Medienkanal Ihrer Partei. Wir sprechen hier über marktwirtschaftliche, freie Presseunternehmen, die einer Kontrolle und gesetzlichen Regularien unterliegen. Im Unterschied zu AfD-TV, wo AfD auch drin ist, ist bei Presseerzeugnissen, die mittelbar zu Unternehmen der SPD gehören, eben nicht SPD drin. Warum nicht? – Hätten Sie in der Sachverständigenanhörung zugehört, dann hätten Sie gehört, dass sowohl von der unternehmerischen Seite als auch von der journalistischen Seite sehr deutlich gemacht worden ist, dass es genau die von Ihnen insinuierten Links nicht gibt. Und wie gesagt, die empirische Evidenz ist das Dritte. Wir haben auch noch etwas anderes in der Sachverständigenanhörung gehört, darauf will ich zum Schluss hinweisen. Ihre Strategie ist schon angesprochen worden von den Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben. Der Geschäftsführer des Deutschen Journalistenverbandes hat es in der Anhörung sehr schön und plastisch formuliert. Ich kenne das aus anderen Zusammenhängen unter dem Stichwort Landeswahlausschuss oder Ähnliches. Herr Radau sagte: „Die Partei wird nicht müde, journalistische Medien zum einen und die journalistisch Tätigen zum anderen zu beschimpfen, zu bedrohen oder gar anzuklagen.“ Sie haben auch eine Menge Klagen laufen. Er sagte weiter: „Wer gegenüber der AfD kritisch oder gar investigativ arbeitet, wird nicht nur bei Parteitagen vor die Tür geleitet […], vielfach sehen sich Kolleginnen und Kollegen im Internet regelrecht mit Hatespeech bedroht, was zuweilen in Morddrohungen gipfelt.“ Wir kennen das sehr gespaltene Verhältnis der AfD zu freien Medien zu genau und wissen auch, woran es liegt. Die Stichworte sind in der Debatte davor unter dem Thema „Verfassungstreue“ bereits gefallen. Ich finde es offen gesagt sehr bedenklich, dass solche Fragen in diesem Haus auf der Basis von Verschwörungstheorien, die sich bei Ihnen in den Köpfen ausbreiten und denen man mit welchem Argument auch immer gar nicht Einhalt gebieten kann, besprochen werden müssen. Das ist aber Verschwörungstheorien so eigen. Deshalb an dieser Stelle: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab und ich muss auch einmal mein Mitleid mit Ihnen ausdrücken. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Ja, Herr Gahler für die AfDFraktion.
Torsten Gahler AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben jetzt viele Argumente gehört, warum der Antrag der AfD auf Gesetzesänderung inhaltslos, falsch, verschwörungstheoretisch oder sonst etwas ist. Warum aber auf der Titelseite nicht draufstehen darf, welcher Partei die Zeitung zugehörig ist, das habe ich nicht gehört. Herr Gebhardt, früher war doch auch nicht alles schlecht. Früher stand auch drauf: Zentralorgan der SED – Bezirk Dresden, Bezirk Karl-Marx-Stadt. (Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wollt Ihr zurück zur DDR?) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Gahler, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Torsten Gahler AfD
Ja, gern. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: An Mikrofon 3 Sabine Friedel, bitte. (Zurufe von den LINKEN und der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Einen kleinen Moment noch. Ich bitte um etwas Ruhe im Saal. Herr Gebhardt, Herr Voigt, vielleicht unterhalten Sie sich draußen, aber jetzt ist Frau Friedel dran!
Sabine Friedel SPD
Herr Gahler, sehen Sie keinen Unterschied zwischen dem „Neuen Deutschland“ von damals als Zentralorgan der SED und Presseerzeugnissen von heute? Sehen Sie keinen Unterschied? (Zuruf von den LINKEN: Den gab es einmal!)
Torsten Gahler AfD
Den gab es, doch damals wurde gekennzeichnet, welcher Partei es zugehörig war, heute aber nicht mehr. (Sabine Friedel, SPD: Das ist der Unterschied!) Ansonsten würde ich aber gern noch auf meinen Kollegen Nowak eingehen. Herr Kollege Nowak, Sie haben keine Notwendigkeit erkannt. Wenn Sie aber den Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 nachlesen, werden Sie finden, dass dann die Kennzeichnung von Zeitschriften und Druckerzeugnissen, die im Parteibesitz sind, gefordert wurde. Das wurde erst nach der Wahl fallengelassen, weil man gesehen hat, dass die SPD nicht mit in Verantwortung ist, weil es eine CDU/FDP-Regierung war. Ursprünglich war das aber eine Forderung der CDU. Wo sind Sie denn heute? (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Hört, hört!) Deshalb: Stellen Sie Transparenz her, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu und dann wird alles besser! Danke. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Wahrheit tut weh!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Gahler von der AfD-Fraktion mit der Eröffnung einer zweiten Runde. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf seitens der Fraktionen? – Ich sehe Sabine Friedel von der SPD-Fraktion.
Sabine Friedel SPD
Frau Präsidentin, ich mache es kurz, komme aber vor, weil ich es sehr bedeutsam finde. Herr Gahler, Sie haben auf meine Frage gerade geantwortet, der einzige Unterschied zwischen Zeitungen aus DDR-Zeiten und den heutigen Zeitungen sei, dass vorn nicht draufsteht, welche Partei dahintersteht. (Zurufe von der AfD: Nein! –
Torsten Gahler AfD
Ich habe nicht gesagt, der einzige Unterschied! – Weiterer Zuruf von der AfD: Sie lügen schon wieder!) Diese Wahrnehmung ist in vielen Belangen unfassbar schräg. Sie diskreditieren nicht nur in enormer Weise unsere heutige staatliche Verfasstheit, genauso verharmlosen Sie völlig die Presse zu DDR-Zeiten. Es macht mich noch fassungsloser, dass Ihre Partei, die vorgeblich immer in besonderem Maße auf die DDR-Diktatur und die eingeschränkten Freiheiten hinweist, sagt, zwischen den Zeitungen von damals und den Zeitungen von heute bestehe doch überhaupt kein Unterschied. Das ist frappierend. (Beifall bei der SPD –
Torsten Gahler AfD
Ich habe doch gesagt, es gibt einen Unterschied!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Gibt es bei den anderen Fraktionen noch Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Dann Herr Staatsminister Schenk. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Entwurf war auch Gegenstand einer Anhörung am 15. Januar dieses Jahres. Bereits damals wurde der Vorschlag von Sachverständigen abgelehnt, weil die vorgeschlagenen Maßnahmen unverhältnismäßig und von daher ein unzulässiger Eingriff in die Pressefreiheit seien. Dem schließe ich mich heute an. Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut in unserer Kommunikationsgesellschaft. Eingriffe müssen deshalb besonders sorgfältig geprüft werden. In jeder Ausgabe eines Druckwerks an herausgehobener Stelle auf etwaige Parteibeteiligungen hinzuweisen, erscheint gerade von dem Hintergrund der bereits bestehenden Impressumspflichten überzogen. Mich verwundert auch, dass sich die Verpflichtung ausschließlich an Druckerzeugnisse und nicht an Online-Publikationen richtet. Das wäre zumindest konsequent gewesen. Meine Damen und Herren, die Presse darf nicht zum Objekt des politischen Schlagabtausches werden. Betroffene Grundrechtspositionen sind sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Der vorgelegte Entwurf entspricht nicht diesem Erfordernis. Ein wichtiger Beitrag zu Transparenz im Medienbereich bietet hingegen das am 13. März vom Europaparlament beschlossene EU-Medienfreiheitsgesetz, das sogenannte EMFA. Nach diesem müssen künftig Mediendienstanbieter die Namen ihrer Eigentümer einschließlich Staatsbeteiligung oder einer Beteiligung einer sonstigen öffentlichen Stelle dem Empfänger leicht und direkt zugänglich machen. Weiterhin werden die Mitgliedstaaten beauftragt, nationale Datenbanken zu entwickeln, die die Eigentümer der jeweiligen Medien benennen. Wie wichtig es ist, zu wissen, wer hinter welchen Nachrichten und Information gerade heute im immer bedeutsamer werdenden Online-Bereich steckt, durfte ich selbst bei einer Reise nach Taiwan im letzten Monat bei einem Besuch des Taiwan Al Labs erfahren. Vor den Präsidentschaftswahlen Mitte Januar kam es dort zu einer Vielzahl von Falschmeldungen aus dem In-, aber auch aus dem Ausland, die sich auch in Presseberichten niederschlug. Dort wurden auch Fälle von Informationsmanipulationen mithilfe von KI-generierten Bildern, Videos und Autodateien beobachtet. Zukünftig werden solche Manipulationen immer realer werden, die KI-basierte Erkennungsmethoden zu Differenzierung zwischen Real und Fake erfordern. In diesem Zusammenhang war es für mich eine sehr positive Erfahrung, dass unsere Landesmedienanstalt in Zusammenarbeit mit anderen Medienanstalten über das KI-Tool KIVI verfügt, mit dem das Internet auf strafbare Inhalte untersucht wird und diese zur Anzeige gebracht werden können. In diesem Jahr finden bei uns die Kommunal-, Europa- und Landtagswahlen statt, und es steht zu befürchten, dass diese Wahlen auch bei uns durch Desinformation und Fake News, Hetze und durch von KI oder Troll-Gruppen initiierte Stimmungsmache im Internet beeinträchtigt werden können. Schon im Jahr 2023 sorgten KI-Fakes vor Wahlen in der Slowakei und Argentinien für Aufruhr. Bei den Vorwahlen in New Hampshire erreichte Wähler ein automatischer Anruf, in dem eine Fake-Aufnahme von USPräsident Biden zu hören war, der dazu aufforderte, nicht an den Vorwahlen teilzunehmen. Hier hoffe ich, dass mit dem neuen Digital Services Act der EU und seiner Umsetzung durch das Digitale-Dienste-Gesetz ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung von Falschund Desinformation noch vor den Europawahlen geleistet werden kann. Gerade weil das Internet immer stärker die Hauptinformationsquelle wird, ist es für die Informationsgewinnung der Bevölkerung in unserem Land wichtiger denn je, zu wissen, wer hinter welcher verbreiteten Botschaft steckt. Gerade hier braucht es die Herstellung von Transparenz. Deutschland besitzt mit dem von der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich – wir sprechen kurz von der KEK – geführten öffentlich einsehbaren Verzeichnis über die Eigentumsverhältnisse in den deutschen Medien bereits heute eine hervorragende Transparenz in diesem Bereich. Eines Gesetzes, wie es heute zur Debatte steht, bedarf es dafür nicht. Vielen Dank. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung und des Sächsischen Drucksache 7/13705, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/16025, für Verfassung und Recht, Demokratie, Ich frage als Erstes, ob Frau Jost als Berichterstatterin das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur allgemeinen Aussprache. Ich bitte für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Modschiedler.
Martin Modschiedler CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes und des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes zur Abstimmung stellen. Grundlage ist – für uns Juristen und Rechtspolitiker interessant –, dass wir das (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schenk für die Staatsregierung. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Pressegesetzes – Herstellung von Transparenz bei Beteiligungen politischer Parteien an Medienunternehmen, ein Gesetzentwurf der AfDFraktion, Drucksache 7/13587. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen uns keine Änderungsanträge vor. Eigentlich schlagen wir vor, dass wir artikelweise abstimmen. Ich würde dennoch fragen, ob es auch möglich ist, im Block abzustimmen. Wäre das in Ordnung? (Zustimmung von der AfD) – Gut, wunderbar. Dann werden wir im Block abstimmen. Wir stimmen ab über Überschrift, Artikel 1, Artikel 2. Ich frage, wer dem die Zustimmung gibt. – (Zuruf von der AfD: Wir!) Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Stimmen dafür, trotzdem einer Mehrheit Stimmen dagegen ist dem Gesetzentwurf somit nicht entsprochen worden. Ich frage die AfD-Fraktion, ob Sie eine Schlussabstimmung wünscht?.– Das wünscht sie nicht. Damit ist die zweite Beratung des Gesetzentwurfs abgeschlossen. Tagesordnungspunkt 8 ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu des Entwurfs wahlprüfungsrechtlicher Vorschriften Verfassungsgerichtshofsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung Wahlprüfungs- und das Wahlzulassungsrecht praxisgerechter und auch rechtssicherer gestalten wollen. Wir wollen Neuerungen in den Verfassungsgerichtshof einarbeiten, die sowohl die Prozesse – wie den elektronischen Rechtsverkehr, die elektronische Akte und die Sondervoten – als auch die Tätigkeit der Richterschaft selbst betreffen. Ich setze jetzt nur ein paar kurze Schwerpunkte, weil das nicht für alle so interessant ist, doch für diejenigen, die bei der Anhörung dabei waren, ist es das auf jeden Fall. Die Vernehmung von Beteiligten als Zeugen wird jetzt eingeführt und dabei die Vereidigung ausgeschlossen. Das ist ein praktikabler Weg, nachdem es in einer Vernehmung in der letzten Legislatur, die Folgen hatte, dass es zu prozessualen Problemen im Rahmen der Vereidigung gekommen war. Wir haben das Problem also erkannt und hoffentlich gleich gebannt. Ein wesentlicher Punkt ist auch die Wahrnehmung und die Wahrung des Beschleunigungsgebots der Tätigkeit des Ausschusses. Hintergrund ist der immer wieder drohende Vorwurf der möglichen Verschleppung eines Wahlprüfungsverfahrens durch den Ausschuss im Parlament. Hier haben wir eine Regelung eingeführt, nach der der Landtagsausschuss innerhalb einer Frist von 15 Monaten ab Ablauf der Einspruchsfrist eine Entscheidung fassen muss, also zu entscheiden hat. Ursprünglich war hier eine Sollbestimmung angedacht, aber die Sachverständigenanhörung hat ergeben, dass hier zu entscheiden sei; dies sei konsequent im Gesetz. Wir hören auf die Sachverständigen und haben gesagt: Okay, das passen wir an. Der Beschwerdeführer hat dann nach § 32 a unseres Verfassungsgerichtshofsgesetzes die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage zu erheben, wenn der Ausschuss aus nicht zureichenden Gründen seine Entscheidung innerhalb dieser 15 Monate noch nicht getroffen hat. Das ist ein ganz wichtiges Gestaltungsrecht, das der Betroffene dann auch ausüben kann. Dann kann auf dessen Antrag der Verfassungsgerichtshof selbst diese Sachentscheidung treffen. Es ist aber mehrheitlich die Auffassung dieses Ausschusses gewesen, dass dieses Wahlprüfungsrecht der gesetzgebenden Gewalt nicht grundsätzlich aus der Hand genommen werden soll. Es ist ein Recht des Parlaments. (Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU) Auch hier haben wir noch die sogenannte Unvereinbarkeitsklausel eingeführt, das heißt, dass danach die Tätigkeit als Verfassungsrichter mit der Tätigkeit in einem beamtenrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis nicht vereinbar ist. Wer also Beamter wird und in ein Ministerium wechselt, ist nicht mehr Richter oder kann nicht Richter werden. Dies stärkt auf jeden Fall die Unabhängigkeit unseres Verfassungsgerichtshofs. Dies soll auch durch die Anpassung von § 10 a des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes an die Bestimmung des § 130 a der Zivilprozessordnung geschehen. Hiermit wird dem Gerichtshof diese Klaviatur des elektronischen Rechtsverkehrs und entsprechend der elektronischen Aktenführung ermöglicht, wenn er diese nutzen möchte. Das wiederum ist allein seine Sache. Die elektronische Ausführung, die Aktenführung kommt noch in diesem Jahr ins Bundesverfassungsgerichtsgesetz; das ist beabsichtigt. Hierauf verweisen wir auch über § 10 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes. Unabhängig davon: Der Verfassungsgerichtshof ist und bleibt unabhängig, und das soll er auch bleiben. Er hat diese Möglichkeit in der Hand und muss wissen, ob er sie nutzen will oder ob er sie nicht nutzen will. Genau das ist auch der Grund dafür, weshalb wir das von uns zunächst vorgeschlagene Sondervotum doch nicht ermöglicht haben. Was ist mit diesem Sondervotum gemeint? Mit dem Sondervotum kann ein Teil der Richterschaft eine Stellungnahme zu einer Entscheidung des Gerichtshofs veröffentlichen, also daneben veröffentlichen – einfach formuliert: seine Beweggründe zu seiner Entscheidung darlegen. Einige Verfassungsgerichte tun das, auch das Bundesverfassungsgericht macht das. Aber die Anhörung hat ergeben, dass die große Mehrheit der Richter des Verfassungsgerichtshofs dies nicht allein für überflüssig hält, sondern für die Wertigkeit der getroffenen Entscheidung sogar als kontraproduktiv einschätzt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na!) – Ja, ich weiß, Herr Gebhardt, man kann es so sehen, aber man kann es auch sehen wie einige andere Sachverständige, die sagen: Ja, wir halten das für sehr sinnvoll. Aber ganz ehrlich: Wenn der Gerichtshof etwas prozessual nicht will und uns das in der Anhörung sagt, dann zwingt der Gesetzgeber – das sind wir – ihn nicht prozessual, dies zu tun. Wir beschließen nicht gegen den ausdrücklichen Willen unseres Verfassungsgerichtshofs. Deswegen haben wir das angeregt und jetzt den Vorschlag wieder gestrichen. Ich danke dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs dafür, dass er sich in der Anhörung klar ausgesprochen und uns das erläutert hat. (Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU) So, das war ein interessanter juristischer Ritt durch unser Wahlprüfungsrecht und das Verfassungsgerichtshofsgesetz. Jetzt fehlt nur noch eines: unser aller Zustimmung. Um diese bitte ich. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Modschiedler für die CDU-Fraktion. Möchten die BÜNDNISGRÜNEN das Wort ergreifen? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ich verzichte zunächst, Frau Präsidentin!) – Zunächst. – Dann spricht Sabine Friedel für die SPDFraktion. Bitte schön.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Modschiedler hat ja bereits zu den Änderungen im Wahlprüfungsrecht ausgeführt und erläutert. Wir wollen diesen Bereich künftig beschleunigt und trotzdem rechtssicher gestalten und setzen damit eine weitere Vereinbarung des Koalitionsvertrags um. Im Bereich der Gesetzgebung, die den Verfassungsgerichtshof betrifft, möchte ich die Anpassungen im Bereich der Unvereinbarkeit positiv hervorheben. Wir sind der Auffassung, dass durch diese Änderungen die Bedingungen für das Amt deutlicher und stärker definiert sind und dadurch auch die Unabhängigkeit des Hofes noch einmal gesondert unterstrichen wird. Die Hürden, die bisherige Digitalisierungsbemühungen erfahren, sind bereits angesprochen worden. Was im Bereich der Zivilprozessordnung schon längst gilt, wird nun auch in der Kommunikation mit dem Hofe Anwendung finden können. Die Berge von Papierakten gehören damit der Vergangenheit an. Aufgrund dieser Neuerung werden wir im Vergleich mit anderen Bundesländern auch weiterhin vergleichsweise gut abschneiden, wenn es um die Digitalisierung der Gerichtsbarkeiten geht. Tatsächlich ist der eine Punkt, den Herr Modschiedler auch schon angesprochen hat, der wirklich interessante, nämlich die Einführung von Sondervoten. Das bleibt offen. Das ist aus unserer Sicht nicht zwingend so. Ein Verfassungsgerichtshof befasst sich nun einmal mit grundlegenden Fragen unserer Gesellschaft und ich teile nicht die Einschätzung, dass die Bedeutung seiner Entscheidungen so gering wäre, dass es nicht lohnt, sich der zusätzlichen Mühe von Sondervoten zu unterziehen. Das wird der Bedeutung des Hofes nicht gerecht. Es gibt immer wieder kontrovers diskutierte Fragen und gerade weil diese Fragen öffentlich diskutiert werden, würde aus unserer Sicht die Veröffentlichung von abweichenden Meinungen am Verfassungsgerichtshof nicht nur das Ansehen des Hofes stärken – denn auch hier gibt es trotz Mehrheitsentscheidungen Meinungsvielfalt –, sondern es würde auch die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit stärken. Die Möglichkeit von Sondervoten hat sich seit 1970 am Bundesverfassungsgericht und in den vergangenen Jahrzehnten auch an den Verfassungsgerichten der Bundesländer bewährt. Allein das Argument, dass der Verfassungsgerichtshof etwas nicht will, sollte ein starker Punkt sein, um genau darüber nachzudenken, ob man dennoch an einem Vorhaben festhält. Aber zu sagen, dann machen wir das automatisch nicht, halte ich für ein Parlament wiederum nicht für angemessen, das als oberstes Organ des Staates die Grundlagen für alle Institutionen in der Hand hält. Aber Herr Kollege Modschiedler hat recht: Wenn der Verfassungsgerichtshof das nicht will, dann muss es sehr, sehr gute Gründe geben, es dennoch zu tun. Über die Stärke solcher guten Gründe sind wir noch nicht einig geworden. Das bleibt offen. Das ist auch völlig in Ordnung. Aber das ist auch ein Punkt, bei dem ich mir ziemlich sicher bin, dass diese Befassung des Landtags heute nicht die letzte mit dem Thema sein wird; denn aus unserer Sicht lebt die Verfassungsgerichtsbarkeit von ihrem demokratischen Pluralismus, und beides gilt es gerade in der heutigen Zeit zu stärken. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Dr. Keiler.
Dr. Joachim Keiler AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Es fällt mir schwer, einen Einstieg bei einer Gesetzesänderung zu finden, die von Herrn Kollegen Lippmann mit folgenden Worten angekündigt worden ist: Der große Wurf war es nicht. Da könnte ich sagen: Na gut, das stimmt, und dann sind wir hier jetzt fertig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hat ja keiner behauptet!) Ich will trotzdem den ein oder anderen Punkt bei den wahlprüfungsrechtlichen Vorschriften herausgreifen. Gleich vorweg möchte ich sagen, dass ich diese Vorbehalte im Hinblick auf den Art. 45 und die ausschließliche Angelegenheit des Parlaments im Wahlzulassungsverfahren so nicht sehe, übrigens in Übereinstimmung mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und wohl auch mit dem Bundesverfassungsgericht; denn diese Entscheidung im 103. Band, die immer als Begründung herumgereicht wird, dass das also ausschließlich der parlamentarischen Kontrolle anvertraut wird, das lese ich daraus nicht. Dabei ging es um eine Artikel-92-GG-Entscheidung. Da wurde gemischt, Wahlprüfungsausschuss einstufig, letzte Instanz mit Richtern und Parlament. Da hat man beim Bundesverfassungsgericht gesagt, dass das ein Gewaltenbruch ist. Das sehe ich auch so. Für das zentrale Problem einer Rechtsschutzmöglichkeit gegen Entscheidungen des Landeswahlausschusses vor der Wahl bietet der Gesetzentwurf keine Lösungen, obschon vielfach von namhaften Staatsrechtlern, unter anderem Schönberger, empfohlen. Der Entwurf erschöpft sich in kleineren Korrekturen am bestehenden Wahlprüfungsrecht. Bei einigen dieser Korrekturen ist zudem zu bezweifeln, ob sie wirklich etwas bringen. Im Einzelnen: Es ist jetzt fast fünf Jahre her, dass der Sächsische Verfassungsgerichtshof dem Landeswahlausschuss eine Ohrfeige verpasste. Es attestierte diesem einen besonders qualifizierten Rechtsverstoß in Form einer teilweisen Nichtzulassung unserer Landesliste, der Landesliste der AfD, indem ein besonders qualifizierter Rechtsverstoß zu sehen war. „Ein solcher liegt vor“ – ich zitiere aus der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofes – „wenn die Entscheidung des Landeswahlausschusses, sich hier in der Sache als willkürlich oder auf bewussten Missbrauch seiner Entscheidungsgewalt beruhend oder als klar rechtswidrig erweist und zugleich einen Wahlfehler von außerordentlichem Gewicht begründet, der erst nach der Wahl beseitigt werden könnte.“ Auch wenn sich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes aufgrund der geltenden Rechtslage als Ausnahmeentscheidung verstand, wurde unseres Erachtens die Möglichkeit, die der Gerichtshof aufgezeigt hatte, nicht genutzt. Weder haben Sie die Versprechungen aus Ihrem Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Entscheidung von Wahlausschüssen eingeführt werden sollte – das war die Koalitionsvereinbarung und nicht irgendwelche kosmetischen Korrekturen –, noch wollten Sie unserem Gesetzentwurf folgen, den wir wegen des zögerlichen Handelns der Koalition Mitte 2022 vorgelegt hatten. „Rechtsschutz im Wahlverfahren ist grundsätzlich erst nach der Wahl zu erlangen. Das ist aber kein Verfassungsgrundsatz, der jeglicher Ausgestaltung durch den Gesetzgeber entzogen wäre oder ausnahmslos Geltung beanspruchen kann.“ Auch das ist ein Zitat aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes. Es gibt im Übrigen auch Bundesländer, die das haben. Sie haben die Anregungen des Verfassungsgerichtshofs nicht für einen brauchbaren Vorschlag genutzt. Man muss sich einmal vorstellen, die nachlaufende Wahlprüfung – da ist die Wahl durch – führt ganz im Gegenteil zu zeitlichen Verzögerungen. Wenn es durchgeht – in Berlin –, war zu sehen, was das für ein Desaster für die Demokratie und den Parlamentarismus ist. Da mache ich doch, wenn es um Wahlzulassungsüberlegungen geht – das ist zu trennen zwischen vor der Wahl und nach der Wahl –, vorher eine Prüfmöglichkeit zum Verfassungsgericht, wie es hier auch in der Entscheidung kommuniziert worden ist, und eliminiere diese Risiken für das Parlament in der nachlaufenden Legislatur. Sie hatten nicht den Mut, gegebenenfalls Artikel 45 der Sächsischen Verfassung anzupacken und das bisherige System der Wahlprüfung durch den Landtag, auch verfassungsrechtlich abgesichert, zu ändern. Ich hatte es eingangs schon gesagt: Es gibt eine Rechtsprechung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der hält es unproblematisch für möglich. Auch das Bundesverfassungsgericht ist, was die Wahlrechtsgestaltung anbelangt, ausgesprochen großzügig. Es ist auch an dieser Entscheidung in Band 103 nicht ansatzweise zu entnehmen, dass die Wahlprüfung ausdrücklich dem Parlament vorbehalten bliebe. Das ist offen. Nach der derzeitigen Lage ist das wohl nach den jeweiligen Ausgestaltungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine vorgelagerte Wahlzulassungsprüfung ist aber durchaus möglich und legitim. Das hätten wir gebraucht. Dann hätten wir auch eine Rechtssicherheit im Vorfeld vor Wahlen geschaffen. Kurz vor der nächsten Landtagswahl präsentieren Sie nun einen Gesetzentwurf, der einem minimalistischen Stückwerk nahekommt. Beispielshaft dafür ist die Einführung einer Regelfrist von 15 Monaten im Wahlprüfungsverfahren des Landtags einschließlich der Möglichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Das ist zum einen nur eine Erweiterung der Beschwerdemöglichkeit nach der Wahl, zum anderen ist die nachgelagerte Möglichkeit auch noch löchrig. So hat der Landtag 15 Monate Zeit, über Einsprüche gegen die Wahl zu entscheiden – eine Zeit, in welcher der Landtag möglicherweise in fehlerhafter Zusammensetzung Gesetze erlässt, Ämter besetzt oder andere weitreichende Entscheidungen trifft. Diese 15 Monate können vom Verfassungsgerichtshof auch noch verlängert werden, wenn „zureichende Gründe“ vorliegen. Zum einen ist nicht klar, was darunter zu verstehen ist – die Begründung des Gesetzentwurfes schweigt sich dazu aus –, zum anderen kann davon ausgegangen werden, dass sich wohl fast immer irgendwelche Gründe finden lassen, welche eine rechtzeitige Entscheidung verhindern. Da ist dann reichlich Platz, aus irgendwelchen Gründen den Landtag auch noch eine ganze Weile über die 15 Monate hinaus in der fehlerhaften Zusammensetzung tagen zu lassen. Wir wissen alle: Je weiter es Richtung Ende der Legislatur geht, desto weniger ist die Neigung da, hier Neuwahlen zu veranstalten. Da ist auch die Sinnhaftigkeit natürlich nicht mehr gegeben. Schließlich wird auch das Sächsische Verfassungsgericht nicht von heute auf morgen entscheiden können. Im Ergebnis ist zu befürchten, dass auch mit Einführung der Untätigkeitsbeschwerde kein effektiver Rechtsschutz gewährt wird. Es bliebe dann im Wesentlichen also so wie bisher. Tragweite und Bedeutung der weiteren Änderungen werden sich ebenfalls zeigen. Ob nun einige der Koalitionspartner ihr zukünftiges Schicksal bereits voraussehen, weil auch jenen Parteien eine Beschwerdemöglichkeit eingeräumt wird, die an der Fünf-Prozent-Klausel gescheitert sind oder keine Fraktion bilden, sei dahingestellt; oder auch, wenn nun die Rückausnahme – bereits der Begriff ist ein Unwort – für die Beteiligung am Wahlprüfungsausschuss von zehn auf fünf Abgeordnete abgesenkt und dies damit begründet wird, dass kleinere Fraktionen nicht durch Anfechtung der Wahl aller ihrer Mitglieder von der Mitwirkung am Wahlprüfungsausschuss ausgeschlossen werden können. Der Gesetzentwurf ist uns in vielerlei Hinsicht viel zu zaghaft. Ich sage Ihnen eines: Ich habe von Frau Friedel gerade gehört, dass wir in zukünftigen Legislaturperioden gegebenenfalls noch einmal heranmüssen. Davor kann ich nur dringend warnen: Wahlrecht, Wahlprüfungsrecht sind keine Experimentierfelder der Demokratie, des Parlaments oder des Parlamentswillens, die man ständig ändern kann. Das führt nur zu einer absoluten Verwirrung, zu einer Rechtsunsicherheit. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wenn man an das Wahlrecht, an das Wahlprüfungsrecht geht, dann muss das wirklich – Herr Lippmann, sehen Sie es mir nach – der große Wurf sein, dann macht das Sinn. Die kosmetischen Verschiebungen hier und dann in der nächsten Legislaturperiode noch etwas nachschieben führt zu einer kolossalen Rechtsunsicherheit, zu mehr nicht, und verbessert nichts am langen Ende, absolut nichts. Wir haben bei uns in der Fraktion lange darüber gestritten, was wir nun machen wegen ein, zwei geringfügigen Verbesserungen. Jetzt sind wir bei einer Enthaltung herausgekommen. Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Ich hätte es abgelehnt. Ich unterwerfe mich aber unserer Fraktionsentscheidung. Wir werden uns enthalten. Im Hinblick auf die Änderungen zum Verfassungsgerichtsgesetz schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Modschiedler im Wesentlichen an. Er ist auch nach der Anhörung im Ausschuss dem nachgekommen, was das Verfassungsgericht vorgeschlagen hat und der Präsident im Wesentlichen für sinnvoll erachtete. Ich bin der Meinung, dass das Zusammenspiel zwischen Parlament und Verfassungsgericht wie auch auf der Bundesebene nur funktioniert, wenn vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht im technischen Sinne des Klüngelns, sondern im Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen besteht. Dann ist es sicherlich geboten, dass man dem Wunsch des Verfassungsgerichtshofs im Hinblick auf das Sondervotum, was hier umstritten war, nachkommt. Insofern haben wir kein Problem. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Keiler für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht bitte Rico Gebhardt.
Rico Gebhardt Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet zwei wichtige Themen. Wir sprachen gerade darüber. Zum einen folgt er der Zielstellung nach praxisgerechter Ausgestaltung des Wahlprüfungs- und Wahlzulassungsrechts. Grundsätzlich erscheint uns die Novellierung der wahlprüfungsrechtlichen Vorschriften in der vorgelegten Weise als sinnvoll, insbesondere die Ergänzung der Einspruchsberechtigten um jede Gruppe von Wahlberechtigten sowie die Einführung einer Entscheidungsfrist. Herr Modschiedler hatte dazu Ausführungen gemacht. Die Fristenlösung an sich ist damit ein richtiger Schritt, da mit ihm eine Stärkung der parlamentarischen Wahlprüfung einhergeht. Das wiederum bevorzugen wir gegenüber der Einführung des vorgelagerten Rechtsschutzes, welcher verfassungsrechtlich eher schwierig umzusetzen wäre, sonst hätte das die Koalition wahrscheinlich auch getan. Abgesehen von den ungelösten Rechtsfragen und der notwendigen Verfassungsänderung würde das Aufweichen des Prinzips der nachgelagerten Wahlprüfung eher auf eine Abwertung der parlamentarischen Wahlprüfung und damit auf eine Schwächung der Parlamentsautonomie hinauslaufen. Wenn man bedenkt, dass das Sächsische Wahlprüfungsgesetz seit 1994 nicht verändert wurde, ist zumindest die Einführung der 15-Monatsfrist und dem Beschleunigungsgebot Rechnung zu tragen. Das ist schon einmal etwas. Herr Modschiedler hat dazu bereits weitere Informationen gegeben. Hier bleibt es durchaus fraglich, ob die 15 Monate nicht zu lang bemessen sind. Es handelt sich trotzdem noch um ein Viertel der Legislaturperiode, und hinzu kommen noch anschließende gerichtliche Fristensetzungen. Wenn man sich andere Bundesländer anschaut, dann stellt man fest, dass die Fristen dort bei drei, vier oder sechs Monaten liegen. Diesbezüglich sind wir mit 15 Monaten noch weit von dem, was andere Bundesländer geregelt haben, entfernt. Die Gefahr einer Verschleppung von Wahlprüfungsverfahren ist also nicht so ganz abwegig, wie das der Sachverständige Dr. Barczak sagte. Aber gut, wir können uns als Parlamentarier befleißigen und die maximale Frist auf jeden Fall unterschreiten. Ich möchte mich noch einmal auf einen anderen Punkt konzentrieren: Das Gesetz zu den wahlprüfungsrechtlichen Vorschriften umfasst ebenfalls das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes und hier explizit das sogenannte Sondervotum. Herr Modschiedler und Frau Friedel haben darüber gesprochen und unterschiedliche Positionen dargelegt. Die Einführung der Möglichkeit eines Sondervotums am Sächsischen Verfassungsgerichtshof war im Gesetzentwurf der Koalition enthalten. Das hat die Koalition durch einen Änderungsantrag im Verfassungs- und Rechtsausschuss wieder geändert, also aus dem eigenen Gesetzentwurf wieder herausgestrichen, insbesondere, weil der geladene Sachverständige, der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Bedenken zur Einführung des Sondervotums geäußert hat. Das bedauern wir als Linksfraktion sehr und halten es für grundlegend falsch. Im Ausschuss haben wir uns bereits entsprechend dazu verhalten und gegen den Änderungsantrag der Koalition gestimmt. Bis auf den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Dr. Grünberg, haben alle anderen Sachverständigen in der Anhörung im November 2023 für die Einführung eines Sondervotums plädiert. Gleichlautend haben sie ihr Unverständnis über die Anmerkung von Dr. Grünberg geäußert – zumal man sagen muss, dass die Sachsen offenkundig mal wieder einen eigenen Sonderweg gehen. Ich zitiere den Sachverständigen Dr. Barczak: „Nach den alten Regelungen sind Sondervoten explizit ausgeschlossen. Damit ist Sachsen im Bund-Länder-Vergleich bislang einen Sonderweg gegangen, wenn ich es richtig sehe. Es gibt kein anderes Land, das Sondervoten explizit ausschließt. Insofern ist die Streichung dieses expliziten Verbotes aus meiner Sicht naheliegend. Sachsen würde sich in die große Mehrheit der Landesverfassungsgerichte einreihen; denn aktuell haben insgesamt zwölf von 16 Landesverfassungsgerichten die Möglichkeit von Sondervoten.“ Sie sehen also: Sachsen wäre nicht allein auf weiter Flur, zumal sich die Gefahr, die Dr. Grünberg darin sieht – nämlich, dass politische Unruhe in das Verfassungsgericht hereinkäme –, bei anderen Verfassungsgerichten nicht bewahrheitet hat. Vielmehr sagten auch hier Sachverständige, es stünde einem Landesverfassungsgericht gut zu Gesicht, den dort tätigen Richterinnen und Richtern die Möglichkeit zu geben, abweichende Meinungen zu komplementieren. Zudem gibt es offenkundig gegen die Einführung des Sondervotums keine verfassungsrechtlichen, maximal verfassungspolitischen Gründe. Wenn man den Ausführungen des Sachverständigen Dr. Klatt Glauben schenken darf, dann scheint es so zu sein, dass das Sondervotum immer noch eher eine Ausnahme darstellt und nicht den Regelfall abbildet. Natürlich versucht ein Bundesverfassungsgericht, einstimmige Entscheidungen zu treffen. Außerdem hätte diese Regelung bisher der Autorität des Bundesverfassungsgerichts nicht geschadet, zumal ich die Argumentation politischer Unruhe nicht ganz verstehen kann, da es sich maximal um rechtlich abweichende Positionen handeln kann. Die allgemein bekannte Redewendung „Zwei Juristen, drei Meinungen“ gibt es schließlich nicht ganz umsonst. (Martin Modschiedler, CDU, steht am Mikrofon.) Frau Präsidentin, ich muss jetzt die Frage zulassen, sonst bin ich mit meiner Rede am Ende. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Modschiedler, bitte schön.
Martin Modschiedler CDU
Danke. Ich habe diese Abwägung, auch in der Anhörung, mitbekommen. Ich habe noch einmal eine klare Frage: Wir haben es mit einem Gericht, und wir haben es in Deutschland mit einer Diskussion zu tun – auch beim Bundesverfassungsgericht –, über die Frage der Besetzung und des Einflusses der ersten Gewalt des Parlaments, auf die unabhängige ausführende Gewalt, sprich: die Gerichte. Das betrifft uns auch. Genau hier sind wir bei der Frage des Sondervotums, ob wir dieses Sondervotum entgegen des Willens eines ganzen Spruchkörpers – wir reden hier nicht über einen Verfassungsgerichtshof mit mehreren Senaten, sondern mit einem einzigen, der diese Urteile alle zusammen durchspricht, einführen wollen. Wie kommen Sie dann zu der Entscheidung, über den Gerichtshof hinweg zu entscheiden? Darüber haben Sie bis jetzt noch keine Ausführungen gemacht, sondern nur die anderen Sachverständigen, die gesprochen haben.
Rico Gebhardt Die Linke
Da ich dazu gesprochen habe, habe ich mich deren Meinung angeschlossen. Herr Modschiedler, die anderen Landesverfassungsgerichte haben auch nur einen Senat und nicht wie das Bundesverfassungsgericht mehrere. Natürlich brauche ich das nicht in meine Redezeit einzubauen. Man hätte das Sondervotum so einbauen können, dass wir nicht die Namen der Richterinnen und Richter veröffentlichen, sondern, wie es in Bayern geregelt ist, dass nicht die Namen, sondern nur die Sondervoten veröffentlicht werden. Auch dort wäre die politische Unabhängigkeit weiterhin gegeben. Ich glaube aber, dass es angesichts der politischen Debatte, die in der Öffentlichkeit stattfindet, klug wäre, nicht den Eindruck zu vermitteln, es gäbe immer nur eine einzige Meinung, sondern es gibt auch verschiedene Meinungen. Mein Zitat war vielleicht etwas ins Lächerliche gezogen, aber das mit der Anzahl von Juristen und den Meinungen ist nicht ganz so weit hergeholt. Meine Schlussbemerkung: Ich denke, dass wir uns etwas bei dem abweichenden Votum vergeben. Schade, dass die Regierungskoalition die Chance verpasst hat, sich der Realität anzupassen. Ich habe selbstverständlich weiter zugehört, und will am Ende sagen: Beim Bundesverfassungsgericht hat es 20 Jahre gedauert, um es einzuführen. Es gilt jetzt seit 50 Jahren. Wir haben begonnen, darüber zu reden. Ich denke, am Ende der nächsten Legislaturperiode führen wir es bestimmt auch ein. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Bitte schön, Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN.
Valentin Lippmann GRÜNE
Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als Wunder gilt ein außergewöhnliches, den Naturgesetzen widersetzendes und deshalb übernatürlichen Kräften zugeschriebenes Ereignis. Warum erkläre ich das? Weil es wahrscheinlich ein Wunder wäre – aber wir lassen uns gern überraschen –, wenn die Listenaufstellung der AfD vom vergangenen Wochenende so fehlerfrei abgelaufen ist, dass sich nicht am Ende auch noch der Wahlprüfungsausschuss oder der Verfassungsgerichtshof damit beschäftigen darf. (Heiterkeit und Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN –
Dr. Joachim Keiler AfD
Herr Lippmann, das können Sie stecken lassen! – Gegenrufe von der SPD) Denn das Gesetz, das wir heute hier beraten, ist Ausdruck einer bisherigen Erkenntnis: dass es so sicher wie das Amen in der Kirche ist, dass Aufstellungsversammlungen der AfD und ihre Wahlvorschläge irgendwann vor dem Wahlprüfungsausschuss oder dem Verfassungsgerichtshof landen – wegen Formfehlern, wegen Überschreitung der Kompetenzen. Sie können sich etwas aussuchen, das Potpourri ist groß und nicht nur Sachsen allein ist bekanntermaßen davon betroffen. Man kann sagen: Wer vom Sturz des Systems zu häufig träumt, sollte nicht vergessen, dass, solange dieses System noch da ist – und das wird auch immer da bleiben –, Sie sich an die Regeln desgleichen zu halten haben. Warum erläutere ich das? Weil es wichtig ist zu verstehen, dass Ausdruck dieses Wahlprüfungsrechts, das wir jetzt ändern, tatsächlich ein Wahlfehler der AfD im Jahr 2014 war. Das ist ein bisschen her; Ältere in diesem Haus erinnern sich. Das frühere AfD-Mitglied Samtleben wurde seinerzeit von Vertrauenspersonen, ohne dass sie dafür die Kompetenz hatten, von der Liste gestrichen. Daraufhin elaborierte der Sächsische Verfassungsgerichtshof 2018 – reichlich spät – nach umfassendem Wahlprüfungsverfahren – Kollege Schiemann als Ausschussvorsitzender könnte dazu jetzt viel vortragen –, dass zwar der Wahlfehler vorhanden ist, die Mandatsrelevanz auch, aber der Bestandsschutz des Parlaments überwiege und deswegen keine Neuwahl anzuordnen sei. Nun mag man zur AfD und zu den Wahlfehlern stehen, wie man will, aber natürlich ist es auch für die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses und dieses Hohe Haus irgendwann kein allzu befriedigender Zustand, wenn man verfassungsgerichtlich ins Stammbuch geschrieben bekommt, dass dort schwere Wahlfehler gemacht wurden, die eigentlich zur Neuwahl des Landtags hätten führen müssen, und am Ende liegt es nur am – in Anführungszeichen – Bestandsschutz des Parlaments, also einer Verhältnismäßigkeitsabwägung. Deshalb haben wir uns auf den Weg gemacht und gesagt: Okay, wir schauen uns an, wie wir das ändern können. Wir haben diese Regelung zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes vorgelegt, indem künftig eine ganz klare Frist für das Wahlprüfungsverfahren eingeführt wird: 15 Monate – das finden einige viel zu lang. Ich denke, mit Blick auf die Komplexität von Wahlprüfungsverfahren lässt sich das hören. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich möchte auf zwei exemplarische Wahlprüfungsverfahren verweisen, zum einen auf das AfD-Wahlprüfungsverfahren dieser Legislaturperiode. Dabei sind wir ungefähr in diesen 15 Monaten geblieben. Das war ziemlich komplex. Wir haben hier beispielsweise eine mündliche Anhörung durchgeführt, die ein umfassendes Rechtsgespräch war. Herr Dr. Keiler erinnert sich noch daran, dort allerdings auf der anderen Seite sitzend, als Vertreter der entsprechenden Beschwerdeführer. Wir haben die Situation, dass wir gerade im Beispiel der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zu Berlin gesehen haben, dass dort sehr deutlich vom Bundesverfassungsgericht ausjudiziert wurde: Die Wahlprüfungsausschüsse haben sich mit der Materie umfassend zu beschäftigen. In diesem Fall ist jede einzelne Wahlniederschrift eines Wahlbezirks – sprich: eines Wahllokals – auszuwerten. Da sind solche Forderungen, die sollen das mal in drei Monaten machen, etwas vermessen mit Blick darauf, dass es hier um die Dignität der Wahl geht und dass am Ende ein gutes Ergebnis herauskommen soll. Von daher führen wir jetzt diese Frist von 15 Monaten ein. Wir halten das für eine gelungene Abwägung zwischen den verschiedenen Prinzipien, zum einen dem Beschleunigungsgebot, das es gibt, aber zum anderen auch der Sorgfaltspflicht, die uns als Parlament innewohnt. Zudem ermöglichen wir, dass in Fällen, in denen diese Frist überschritten würde – das muss man noch einmal herausstellen – der unmittelbare Gang zum Verfassungsgerichtshof möglich ist. Das war bisher gesperrt. Man musste auf diese Entscheidung warten. Zugebenermaßen kann der Verfassungsgerichtshof sagen: Wenn begründete Verzögerungen vorliegen, weil beispielsweise das Wahlprüfungsverfahren in der Sachaufklärung länger dauert, dann ist es unproblematisch, dass es noch einmal eine Fristverlängerung gibt. Aber wenn es unbegründete Verzögerungen – diese sogenannten politischen Verzögerungen – gibt, dann kann man direkt zum Verfassungsgerichtshof gehen. Ich denke, das schafft in der Zukunft Vertrauen und auch die Möglichkeit, dass zumindest an der Problematik der Verhältnismäßigkeit diese Fragen nicht mehr scheitern werden, ob ein Wahlfehler vorliegt oder nicht. Das ist gut; denn es sichert auch das Vertrauen in dieses Parlament. Nun kann man letztendlich die Frage stellen: Warum haben wir überhaupt diese Regelung, dass die Wahlprüfung beim Landtag liegt? Ich möchte hier noch einmal auf die rechtshistorische Komponente zurückkommen – und jetzt komme ich ins Kaiserreich und das hat nichts mit Lassalle zu tun; denn tatsächlich stammt diese deutsche Eigenheit grundsätzlich aus der Überlegung zu Zeiten, in denen das Parlament die vertrauenswürdigere Quelle der Wahlprüfung war als die Justiz. Man war der festen Überzeugung, dass die Selbstüberprüfung deshalb zu den ureigenen Rechten des Parlaments gehören muss, weil man in die vom Kaiserreich beeinflusste Justiz kein Vertrauen hatte. Deshalb gibt es seit dem mittleren bis späten 19. Jahrhundert diese Grundüberlegung, die sich dann in der deutschen Verfassungstradition fortentwickelt hat. Jetzt kann man darüber streiten, ob man dafür heute andere Regelungen treffen könnte. Ich persönlich denke, man sollte diese Debatte sorgsam führen, aber, Herr Dr. Keiler, das geht nach meiner Auffassung definitiv nicht ohne Verfassungsänderung. Sie kommen um den Artikel 45 Sächsische Verfassung nicht drum herum. Darin steht: Die Wahlprüfung ist Sache des Landtags. Das wird sie solange bleiben, bis diese Verfassungsnorm nicht geändert ist. Jetzt kann man trefflich darüber streiten, warum wir das als Koalition nicht vorschlagen. Wir haben das lange und breit beraten. Wir sind der festen Überzeugung, dass es dabei bleiben sollte, dass zunächst der Landtag auch das politische Vertrauen genießen sollte, sich Wahlfehler anzuschauen, und dass im zweiten Schritt die Möglichkeit besteht, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen. Ich weise noch auf einen Aspekt hin, der bereits angesprochen worden ist: Ja, wir ändern nichts im Wahlzulassungsverfahren. Das haben wir uns als Koalition auch nicht leicht gemacht. Ich habe zu dem AfD-Gesetzentwurf ungefähr vor einem Jahr schon einmal sehr umfassend Stellung genommen. Dieser AfD-Gesetzentwurf war – Herr Dr. Keiler, vielleicht hätten Sie ihn damals lesen sollen – der Beweis dafür, dass man ans Wahlrecht nur mit ganz sorgsamer Attitüde und ganz spitzem Besteck herangehen sollte. Das, was Sie damals vorgelegt haben, war ein Fiasko – verfassungsrechtlich, rechtspolitisch und seinerzeit auch ein vollkommen untauglicher Entwurf. Der hätte das sächsische Wahlrecht tatsächlich in einer Art und Weise verhunzt, sodass ich glaube, wir hätten uns hier spätestens nach der kommenden Wahl wiedergesehen, wenn Sie wieder Wahlfehler gemacht hätten. Sie hätten sich beschwert, dass Ihr eigener Vorschlag nicht funktioniert. Das hat bewiesen: Es ist äußerst kompliziert, diesen vorläufigen Rechtsschutz einzuführen. Deshalb haben wir als Koalition gesagt: Weil es so kompliziert ist und weil es die verfassungsrechtlichen Schranken gibt, konzentrieren wir uns auf den nachgelagerten Rechtsschutz. Ja, das haben wir damals im Lichte der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Koalitionsvertrag noch etwas anders bewertet. Aber ich denke, auch in fünf Jahren, rückblickend auf diese Entscheidung, darf man der Koalition auch ein gewisses Recht auf Erkenntnis zugestehen. Die Erkenntnis war in diesem Fall: Wir lassen lieber die Finger davon, als dass wir es schlecht machen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist viel zum Verfassungsgerichtshofgesetz gesagt worden. Ich finde es richtig, wichtig und auch gut, dass wir die Inkompatibilität einführen, die vollumfänglich ist. Man kann nicht gleichzeitig in der Exekutive dienen und Verfassungsrichter sein wollen. Da muss man sich entscheiden. Das gebietet nicht nur der logische Menschenverstand und jetzt auch die einfache Rechtslage, sondern das ergibt sich nach meinem Dafürhalten auch aus dem Gewaltenteilungsgrundsatz, und entsprechend verwirklichen wir das. Aber ich möchte noch etwas zu den Sondervoten sagen, bevor ich zum Schluss komme. Die Sondervoten hätte ich sehr gern gesehen. Sie sind Ausdruck einer Pluralität in der Verfassungsgerichtsbarkeit; denn eines ist doch klar: Verfassungsrecht ist nichts, was unverbrüchlich in Stein gemeißelt ist. Wo, wenn nicht im Verfassungsrecht, reden wir eher über das argumentativ überzeugende Meinen und Begründen von Standpunkten anhand der Verfassung? Es gibt dort selten 100 % richtig und 100 % falsch. Viele Standpunkte, wie sie sich in Minderheitenvoten in der Vergangenheit gezeigt haben, waren gut begründet. Sie sind teilweise Gesetz geworden. Die AfD hat heute zu meiner großen Erheiterung Herrn Böckenförde zitiert. Sie sollten sich mal anschauen, was er unter anderem zum Thema Kopftuchverbot geschrieben hat. Dann werden Sie ihn wahrscheinlich nicht mehr zitieren. Zum Beispiel sein Sondervotum – ich glaube, es war 1993 – zum Schwangerschaftsabbruch ist später quasi der elementare Leitfaden für die entsprechende Regulierung geworden. Wir haben jetzt das Sondervotum in der Entscheidung zur Verständlichkeit des Wahlrechts vom Bundesverfassungsgericht. Dort ist das Sondervotum breiter rezipiert worden – ein Sondervotum von drei Richtern – als die Entscheidung von den fünf Richtern, die das Problem nicht sahen, weil es viel eingängiger für viele Teile der Bevölkerung war. Das schafft Vertrauen. Es schafft natürlich auch die Einsicht, dass man diesen Standpunkt vertreten kann. Das ist auch wichtig in der Auseinandersetzung mit der Verfassung; denn Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit sind stets einer Dynamik unterworfen. Leider bekommen wir das jetzt nicht durch die Tür, weil es begründete Einwände gab, mit denen wir umgehen müssen. Vor allem muss ich auch zugestehen, dass wir uns darauf nicht im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Das war eine Idee, sodass wir gesagt haben, wir geben sie in die Anhörung und schauen, wie wir damit hinkommen. Ich glaube nicht, das diesbezüglich alle Messen gesungen sind. Ich glaube, wir sehen uns dazu in der nächsten Legislatur wieder; denn ich bin der festen Überzeugung: Mit guten Begründungen kann man auch den Verfassungsgerichtshof überzeugen, dass das eine gute Idee ist. Ich hoffe, dass wir uns diesem Thema in der nächsten Legislaturperiode widmen. Bis dahin bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Diesen sehe ich nicht. Die Staatsregierung hat uns im Vorfeld angezeigt, keinen Redebedarf zu haben. – Das ist richtig, wie ich sehe. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung wahlprüfungsrechtlicher Vorschriften und des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes, ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, Drucksache 7/13705. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung ab. Die Beschlussempfehlung hat die Drucksachen-Nr. 7/16025. Uns liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, dass wir nicht artikelweise, sondern im Block abstimmen, sofern das Ihr Einverständnis hat. – Das hat es, das ist ganz wunderbar. Dann stimmen wir nun ab über die Überschrift, Artikel 1, Änderung des Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes, Artikel 2, Änderung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes, Artikel 3, Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 4, Inkrafttreten. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist diesem Gesetzentwurf so entsprochen, meine Damen und Herren. Wir müssen noch eine Schlussabstimmung durchführen. Wir stellen somit den Entwurf, Gesetz zur Änderung wahlprüfungsrechtlicher Vorschriften und des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes, zur Schlussabstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Siebtes Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/14481, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/16013, für Wissenschaft, Hochschule, Ich frage als Erstes den Berichterstatter Herrn Sodann, ob er das Wort wünscht. – Davon gehe ich nicht aus. Deswegen kommen wir nun zur allgemeinen Aussprache. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion. Herr Kollege Nowak, bitte schön.
Andreas Nowak CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zwei zentrale Notwendigkeiten umgesetzt, die der CDU-Fraktion hier im Hohen Hause besonders wichtig waren. Hinzu kommen noch einige weitere Regelungen. Es wird endlich die Weiterentwicklung der Mediengesetzgebung in unser Landesrecht überführt. Bereits im Jahr 2020 haben wir den Medienstaatsvertrag ratifiziert. Dieser hat den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag abgelöst. Seit diesem Zeitpunkt hat es Anpassungsbedarf im Sächsischen Privatrundfunkgesetz gegeben. Wenn es nach der CDU gegangen wäre, hätten wir diesen Anpassungsbedarf seinerzeit sehr schnell in Landesrecht umsetzen können. Er ist lediglich technischer Natur und eher kein Gegenstand inhaltlich unterschiedlicher Auffassungen. Das ist zunächst nicht gelungen. Aber umso besser ist es, dass wir nun endlich auf diesem Feld Rechtssicherheit für unsere Landesmedienanstalt schaffen können. Das erste wichtige Ziel ist also ein gesetzgeberisch eigentlich Einfaches: Wir setzen den Medienstaatsvertrag endlich eins zu eins in Landesrecht um. An der Stelle muss ich bereits auf den Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu sprechen kommen. Wir haben als Landesgesetzgeber nur eine eingeschränkte Befugnis für Abweichungen vom Medienstaatsvertrag. Diese schöpfen wir in § 24 des vorliegenden SächsPRG bereits vollständig aus. Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion ist deshalb inhaltlich ein klarer Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag und daher nicht beschlussfähig. Über den inhaltlichen Ansatz könnte man ja noch streiten. Um das Level-Playing-Field, also die gleichen Wettbewerbsbedingungen, in Sachen politischer Werbung zu erreichen, gibt es aber nur zwei Möglichkeiten: Entweder man beschränkt die politische Werbung bei den Social-Media-Anbietern oder man liberalisiert die Beschränkungen bei den klassischen Medien. Beides muss aber im Medienstaatsvertrag geändert werden. Deshalb ist das heute im Rahmen des SächsPRG gar nicht möglich. des Entwurfs Sächsischen Privatrundfunkgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus Für die CDU sind zwei Punkte im geänderten Gesetz besonders wichtig. Den einen Punkt haben wir bereits im Haushaltsbegleitgesetz zum aktuellen Doppelhaushalt regeln können. Dort haben wir erstmals eine Förderung der lokaljournalistischen Vielfalt untergebracht. Seitdem stehen der SLM jährlich 2 Millionen Euro zur Verfügung, um unsere lokalen Anbieter zu unterstützen. Dass die Mittel über die SLM und nicht direkt über die Staatsregierung ausgereicht werden, ist nur gut und richtig; denn wir fördern hier direkt journalistische Inhalte, deshalb muss das staatsfern geschehen. Mit dieser Förderung sichern wir, dass es überhaupt professionellen Lokaljournalismus in der Fläche gibt; denn diese Aufgabe wird in den nächsten Jahren eher wichtiger als weniger wichtig. In Zeiten, in denen die Verlage Lokalredaktionen schließen, in denen eine Medienkonzentration stattfindet, die an der einen oder anderen Stelle bedenkliche Züge annimmt, müssen wir unseren sächsischen Anbietern zur Seite stehen. Um die Dimension einmal ganz klar zu benennen: Im klassischen Zeitungsmarkt ist offensichtlich mehr und mehr die Luft raus. Die von Axel Springer verlegte „BILD“-Zeitung sieht für ganz Ostdeutschland nur noch eine Seite vor. MADSACK übernimmt nach der „LVZ“ und der „DNN“ nun auch noch die „Sächsische Zeitung“. Man braucht nicht viel Fantasie, um zu erahnen, dass in diesen Zeitungen bald nur noch eine Lokalredaktion arbeitet. Der sogenannte Mantel, der heute schon den überregionalen Teil für Politik, Wirtschaft und Kultur produziert, kommt dann künftig – mit den entsprechend fehlenden ostdeutschen Sichtweisen – aus Hannover. Der ÖRR ist auch nicht frei von solchen Tendenzen, aber darüber wird an anderer Stelle mal zu reden sein. Umso wichtiger ist es, dass wir unsere lokalen Anbieter unterstützen, und zwar so, dass sie ihre Arbeit ernsthaft durchführen können; denn sie sind auch oftmals effizienter als andere – auch als der ÖRR. Bei uns geht es vor allem um die professionellen Anbieter. 50 % der privaten Lokalfernsehstationen in Deutschland befinden sich in Ostdeutschland, wiederum 50 % davon sind bei uns in Sachsen. Das zeigt, wie bedeutsam das Thema ist. Es geht also nicht nur um journalistische Vielfalt, es geht auch um konkrete Arbeitsplätze. Dabei müssen wir auch auf die Radios und die kleinen Web-Anbieter schauen. Auch hier gibt es, vor allem bei den Kleinen ohne Network im Rücken, in der Fläche Probleme mit der Refinanzierung allein durch Werbung. Es ist deswegen aus unserer Sicht nur folgerichtig, dass manche Anbieter darüber nachdenken, ihre lokaljournalistische Kompetenz aus dem Bereich zu finanzieren, der in dem Haushaltstitel für nicht kommerzielle und innovative Angebote vorgesehen ist. Das wurde durch den Haushaltskompromiss 2023/2024 möglich. Vielleicht liegen hier Entwicklungspotenziale für die sächsischen Medien in der Fläche. Beispiele in Ostsachsen und in Leipzig legen jedenfalls nahe, dass darüber die Medienvielfalt durchaus gesichert, vielleicht sogar perspektivisch ausgebaut werden kann. Aus unserer Sicht ist das Thema nicht kommerzieller Lokalrundfunk also keineswegs nur auf die sogenannten Bürgermedien beschränkt. Gleiches gilt für die neuen innovativen Angebote, die in der Förderung ebenfalls erwähnt werden. In Zeiten schwieriger werdender Geschäftsmodelle müssen wir deswegen ausloten, was uns staatsferner, auch nicht öffentlich-rechtlicher Rundfunk wert ist und wie das über eine Förderung des Lokaljournalismus sichergestellt werden kann. Deren Auszahlung müssen wir natürlich staatsfern organisieren. Dabei kann es nicht ausschließlich um die nicht oder semi-professionellen Modelle gehen; denn der qualitative Profi-Journalismus muss unterstützt werden, vor allem dort, wo der öffentlich-rechtliche Rundfunk derzeit nicht agieren kann oder soll. Das zweite, für die CDU wichtige Thema betrifft die UKW-Abschaltung. Dazu hat es hier im Hohen Hause diverse Änderungen des Gesetzes mit zeitlichen Verschiebungen gegeben. Retrospektiv muss man sagen, dass diese früheren Annahmen immer wieder kassiert werden mussten. Insofern dürfte die ersatzlose Streichung jetzt das realistischste Szenario sein. Damit erhalten unsere sächsischen privaten Radioveranstalter Planungssicherheit und sind nicht mehr nur der Gefahr einer Benachteiligung durch Konkurrenz aus den anderen Bundesländern oder aus dem ÖRR ausgeliefert. Radiowellen machen schließlich nicht an den Grenzen der Bundesländer halt. Der vorübergehende Erhalt von UKW ist darüber hinaus auch ein Beitrag zum Bevölkerungs- und Katastrophenschutz; denn so können im Alarmfall weite Teile der Bevölkerung, zusätzlich zu den neuen technischen Möglichkeiten über DAB oder die Warn-Apps, schnell und unkompliziert gewarnt werden. Wir sichern damit aber auch die Freiheit im Radiomarkt. Die öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf hat gerade in diesem Bereich ergeben, dass der Markt das Thema der UKW-Abschaltung über kurz oder lang regeln wird. Wenn Sie mich fragen, wird das eher über kurz als über lang passieren; denn einer der sächsischen Radioanbieter sagte hier im Plenarsaal, dass er für die Verbreitung von DAB 250 000 Euro und für die von UKW-Distributionen genutzten Wellen 1,5 Millionen Euro im Jahr ausgeben muss. Schon deswegen werden die Radiosender auf DAB wechseln, sobald dieses Geschäftsmodell besser als UKW funktioniert. Noch ist es aber nicht soweit. Die Branche schätzt, dass das zwischen 2028 und 2032 kommen könnte. Dass wir mit dem neuen Gesetz dem Radiomarkt bestmöglich entgegenkommen, ist aus Sicht der CDU mehr als richtig; denn wir sind die Partei der Freiheit und wir wollen die Leute und die Unternehmen an dieser Stelle nicht mit Vorschriften gängeln. Auch über die Bürgermedien muss sich niemand sorgen. Sie sind bereits jetzt im DAB-Paket enthalten und werden von der SLM gefördert, das wird auch weiterhin so geschehen. Zum Thema UKW-Abschaltung noch ein Wort zum ÖRR: Der MDR hat im Vorfeld und dann noch einmal am Tag der Anhörung versucht, auf diese Entscheidung direkt Einfluss zu nehmen. Das ist in meiner Wahrnehmung aus mehreren Gründen befremdlich. Zum einen fällt der MDR nicht unter das Sächsische Privatrundfunkgesetz. Er muss seine UKWFrequenzen nicht von der SLM lizensieren oder zuweisen lassen. Wir sind als Landesgesetzgeber daher bei dieser Regelung doppelt frei. Nicht nur haben wir die grundsätzliche Regelungskompetenz bei der UKW für die privaten Sender, das Gesetz betrifft den ÖRR nicht. Sofern der MDR hier aber geltend macht, dass die KEF ab 2028 die UKWVerbreitung nicht mehr als rundfunkbeitragswürdig anerkennen könnte, ist das kein Thema für die Gesetzgebung. Es ist vielmehr eine Frage der internen Unternehmenspolitik und Schwerpunktsetzung, und insofern ist es an der Stelle eigenartig, wie hier versucht wurde, Druck zu machen. Wir regeln in dem Gesetz darüber hinaus eine Reihe von Anpassungen. Der Geschäftsführer der SLM erhält jetzt eine Amtszeitbegrenzung bei gleichzeitiger Möglichkeit der Wiederwahl. Damit passen wir die Regeln dem für solche wichtigen Positionen üblichen Prozedere in Wirtschaft und Verwaltung an. Bei der Wahl der Mitglieder des Medienrates der SLM definieren wir das gleiche Zweidrittelquorum der Anwesenden für unser Parlament, wie bei der Wahl der MDRRundfunkräte, welche vom Sächsischen Landtag bestimmt werden. Der Medienrat bekommt klargestellte Informationspflichten, und die Fragemöglichkeit der Versammlung wird gegenüber dem Medienrat präzisiert. Außerdem reagieren wir auf die Pandemie und ermöglichen künftig im Notfall digitale Sitzungen. Nicht zuletzt wird der Name der SLM an die Lebenswirklichkeit angepasst. Die Behörde heißt künftig „Sächsische Landesmedienanstalt“. Dass wir derzeit noch „neue Medien“ im Namen führen, ist im Jahr 2024 wirklich anachronistisch. Damit sind wir bei der Zukunft. Aus Sicht der CDU steht das Sächsische Privatrundfunkgesetz auf sicheren Beinen. Das bestätigten uns auch die Sachverständigen in der Anhörung des AWK. Das bestätigen uns aber auch die Marktteilnehmer der sächsischen Privatradio- und Lokalfernsehsender für die wir diese Behörde betreiben. Sie schätzen, dass die Struktur der SLM besonders an fachlichen Fragen ausgerichtet ist und ideologische Einflussnahmen weitestgehend reduziert sind. Ich will deshalb kurz auf einige Punkte eingehen, die darüber hinaus immer wieder diskutiert werden. Sofern wir bei der künftigen Regulierung der privaten Medien eine Art mitteldeutsche Gemeinschaftsanstalt ins Auge fassen sollten, kann die sich nur an der SLM orientieren. Allerdings wäre das vor dem Hintergrund, dass eine mitteldeutsche Anstalt dann weniger Stimmen im Gesamtkonzert der Landesmedienanstalten bedeutet, aus unserer Sicht nicht hilfreich. Bei der Diskussion um die Stellung der nicht kommerziellen Lokalrundfunksender – kurz NKL – gilt das vorhin bei der Förderung zur journalistischen Vielfalt Gesagte. Wenn wir bei künftigen Novellen des privaten Medienrechts auf die Medienkonvergenz schauen, kommen wir zu dem Punkt, dass hier Überschneidungen zwischen Privatrundfunkgesetz und Presserecht entsprechend auftreten. Ich habe dazu in TOP 8 ausgeführt, wo die Herausforderungen liegen. In unserem Landesrecht gibt es durchaus noch Handlungsbedarf, aber das geht nicht nur dem Freistaat Sachsen so. Sollte es in Zukunft zu einer erneuten Novelle kommen, dann aus unserer Sicht nur unter Beibehaltung dieser Strukturen, dem offenen Begriff der NKL und diesen Konvergenzfragestellungen. Ich möchte mich am Schluss an dieser Stelle ausdrücklich bei meinem Kollegen Ronald Pohle bedanken. Er hat das PRG bei den letzten Koalitionsverhandlungen für uns vertreten und lange in der Versammlung der SLM gedient. Er hat das Thema inhaltlich gestärkt und geschärft. Das war eine wichtige Arbeit, lieber Ronald, vielen Dank dafür. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Ein solch neues Mediengesetz wäre das modernste in Deutschland. Die nun vorliegende Novelle des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes stellt aber einen guten Kompromiss dar. Deshalb werbe ich dafür, zuzustimmen, und bedanke mich, dass Sie mir bei diesem speziellen Thema zugehört haben. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Nowak für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Frau Dr. Maicher.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die sächsische Medienpolitik muss die regionale und lokale Medienentwicklung im Blick behalten und dort nachsteuern, wo bisherige Regelungen nicht mehr passen. Das machen wir als Koalition mit diesem Gesetzentwurf. Er enthält einige Änderungen, die aktuell geboten sind. Hervorheben möchte ich die Anpassung an die Entwicklung der Hörfunkverbreitung. Die bisherige Vorgehensweise war, ein hartes Ausstiegsdatum aus der UKWAusstrahlung festzuschreiben und dieses immer wieder zu verschieben. Das hat sich nicht bewährt. Die derzeit gültige Frist ist der 31.12.2025. Das ist planungstechnisch recht bald. Es ist höchste Zeit, den Veranstaltern Planungssicherheit für ein realistischeres Szenario zu geben, nämlich die UKW-Übertragung noch einige wenige Jahre fortzuführen; denn die Nutzung und die Werbeerlöse über UKW gehen langsamer zurück als erwartet und die Abdeckung über DAB+ muss weiterwachsen. Es ist zu verhindern, dass die Sender schlagartig an Reichweite und Einnahmequellen verlieren. Ich habe mir das kürzlich einmal beim Vogtland Radio angeschaut, übrigens einem der wenigen unabhängigen Radios in Sachsen mit guter regionaler Verankerung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Die UKW-Kosten sind im Vergleich zur digitalen Verbreitung sehr hoch und für einen kleinen Sender schwierig zu stemmen. Betriebswirtschaftlich spricht alles dafür, die UKW-Lizenz abzugeben, sobald sie nicht mehr gebraucht wird. Momentan ist die Hörerschaft aber noch nicht soweit. Die Tendenz in Richtung digitale Verbreitung ist jedoch eindeutig. Das gilt für viele Sender. In dieser Situation halte ich es deshalb für gerechtfertigt, auf einen neuerlichen festen Abschalttermin zu verzichten. In der Übergangsphase ist es wichtig, dass die Sächsische Landesmedienanstalt seit 2023 den Simulcast-Betrieb fördert, also die zusätzliche Verbreitung über DAB+. Wir BÜNDNISGRÜNE sehen hierin aber keine Dauerlösung. Die Mittel werden schließlich auch an anderer Stelle für den Erhalt der Medienvielfalt dringend gebraucht. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Änderungen betreffen die Angleichungen an einige im Medienstaatsvertrag modernisierte Regelungen; Kollege Nowak ist darauf eingegangen: die Trennung der Zulassung von der Zuweisung von Übertragungskapazitäten und Vereinfachungen bei den Zulassungen. Überfällig ist auch die zeitlose Bezeichnung der SLM als Sächsische Landesmedienanstalt. Darüber hinaus nehmen wir kleinere Ergänzungen zugunsten der Gremienarbeit in der SLM vor. Die Versammlung bekommt verbindlichere Informations- und Fragerechte gegenüber dem Medienrat. Dies soll die Arbeitsfähigkeit im Rahmen der bestehenden Gremienstruktur stärken. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist kein Geheimnis, dass wir BÜNDNISGRÜNE weiteren Reformbedarf in der SLM sehen. Ich sage es ohne Umschweife: Der Koalitionsvertrag wird mit dieser Novellierung nicht vollständig umgesetzt. Vereinbart war, die Aufgaben- und Gremienstruktur der SLM grundsätzlich anzupassen. Ja, es hat dazu seit 2019 sehr intensive Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern gegeben. Die sind nicht zum Abschluss gekommen. Für unsere Fraktion möchte ich deshalb heute sagen: Wir sind nicht nur kleine Schritte auf die CDU zugegangen. Aber die Passage im Koalitionsvertrag beinhaltet eindeutig keine zarte Kosmetikbehandlung, sondern eine chirurgische Korrektur am Grundgerüst. Erst dann hätte die SLM einen sicheren Tritt auf dem Feld der medialen und gesellschaftlichen Herausforderung. Es braucht eine breite gesellschaftliche Mitbestimmung und mehr Transparenz der medienpolitischen Entscheidungen der SLM. Deshalb wollen wir der Versammlung als pluralbesetztes Gremium mehr Entscheidungskompetenzen geben. Das ist in anderen Landesmedienanstalten selbstverständlich. Diesen bundeweiten Standard wollen wir BÜNDNISGRÜNE auch in Sachsen einführen. Deshalb sehe ich weiteren Gesprächsbedarf, im Übrigen auch zur Medienkompetenzförderung. Es geht um Angebote für verschiedene Altersgruppen und die strukturelle Unterstützung der Medienbildung in Sachsen. Besonders wichtig ist zudem eine gesetzliche Schärfung bei der Förderung nicht kommerziellen Rundfunks. Das ist aus der Anhörung im Medienausschuss deutlich hervorgegangen und wird zukünftig weiter zu diskutieren sein. Bei dieser dritten Säule unserer Medienlandschaft liegt die Programmentwicklung in den Händen der Bürgerinnen und Bürger. Die Sender unterstützen sie bei der eigenen Programmarbeit, und sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für die demokratische Meinungsbildung vor Ort. Sie sind ein unverzichtbarer Teil unserer Medienlandschaft. Ohne eine klare Definition fördert die SLM jedoch aus Mitteln für nicht kommerziellen Rundfunk auch Sender, die zwar werbefrei sind, aber ansonsten die Kriterien nicht erfüllen. Das verknappt die Mittel für beteiligungsbasierte Medieninitiativen zusehends und bringt sie in existenzielle Not. Als Gesetzgeber sehe ich uns schon in der Pflicht, in einer folgenden Novellierung nachzusteuern, um die Medienvielfalt zu erhalten, und dazu laden wir die Koalitionspartner ein. Verehre Kolleginnen und Kollegen, die Koalition hat mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 bereits eine wichtige Neuerung eingeführt: die gesetzliche Aufgabe der SLM zur Förderung von Lokaljournalismus. 2 Millionen Euro jährlich werden zur Sicherung der kommerziellen und nicht kommerziellen Medienstrukturen eingesetzt. Uns BÜNDNISGRÜNEN war es dabei besonders wichtig, dass nicht nur traditionelle Kanäle gefördert werden, sondern auch innovative Entwicklung für einen zukunftsfähigen Lokaljournalismus. Der vorliegende Entwurf setzt nun einige weitere, jetzt auch notwendige Anpassungen im Gesetz um. Ich bitte Sie daher um Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Dirk Panter.
Dirk Panter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Politik sollte sich immer an Tatsachen orientieren, und das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf; denn eine Tatsache ist, dass selbst bei fortschreitender Entwicklung des Digitalradios noch mehr als die Hälfte der Menschen in Sachsen Radio über UKW empfängt. Dieser Tatsache können wir uns nicht verschließen. Es hat schon mehrere Verschiebungen der UKW-Abschaltung gegeben. Jetzt machen wir dem ein Ende und streichen den Abschalttermin, um zu schauen, wann der richtige Zeitpunkt ist, wann Digitalradio, konkret DAB+, an dem Punkt ist, dass wir UKW wirklich abschalten können. Das werden wir uns in den nächsten Jahren anschauen, und darüber hinaus werden wir mit dieser kleinen Novelle neben dem Thema UKW auch bereits angesprochene weitere Punkte angehen, nicht nur den Namen der Landesmedienanstalt endlich anzupassen, sondern zum Beispiel die Amtszeit des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführerin der Landesmedienanstalt zu begrenzen, sodass es auch dort immer wieder zur Erneuerung kommen kann. Wenn ich über Tatsachen spreche, an denen wir uns orientieren wollen, dann sollten wir auch Wahrheiten aussprechen. Eine Wahrheit ist, dass wir uns gern eine größere Novelle des Privatrundfunkgesetzes gewünscht hätten; denn es gibt viele weitere Baustellen, die sich zum Beispiel auf die Gremien der Sächsischen Landesmedienanstalt beziehen; denn – wir wollen es hier klar aussprechen – eine Versammlung, die das Papier, auf dem sie steht, nicht wert ist, weil sie keinerlei Rechte hat, braucht es nicht. Wir hätten uns gewünscht, dass wir die Versammlung hätten stärken können, wie es in anderen Gremien im Medienbereich Usus ist, bzw. wir hätten uns vorstellen können, dass man die Struktur der Landesmedienanstalt grundsätzlich anpasst und stärker an den beiden benachbarten Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen orientiert, die über ein Direktor(inn)enmodell mit einer Versammlung verfügen, die auch über Kompetenzen verfügen. Das wäre eines unserer Ziele gewesen. Leider Gottes waren wir nicht dazu in der Lage, das gemeinsam zu vereinbaren. Deshalb haben wir uns auf diese Novelle geeinigt, uns aber vorgenommen, dass wir das Thema wieder angehen wollen, um die Gremien in der nächsten Legislaturperiode wirklich anzupassen. Ich finde, das ist ein wichtiges Vorhaben; denn man muss Aussagen nicht widersprechen, aber ich bin grundsätzlich anderer Meinung: dass am sächsischen Wesen die Welt nicht genesen sollte, auch nicht die Welt der Landesmedienanstalten; denn wir haben als einzige in Deutschland das Modell mit einem Medienrat. Ob das wirklich das Modell sein sollte, das wir anderen auf den Weg mitgeben? Ich bin nicht sicher, ob das wirklich die Zukunft ist, ob wir nicht vielmehr eine stärkere Kooperation anstreben sollten, gerade in den mitteldeutschen Ländern. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir zwar einzeln im Kanon der Medienanstalten in Deutschland jeweils eine Stimme haben, aber ich bin sicher, dass ähnlich wie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, bei dem wir eine DreiLänder-Anstalt – und zwar eine schlagkräftige Drei-Länder-Anstalt – haben, das am Ende der bessere Weg ist, da wir der Medienpolitik im Privatrundfunkbereich mehr Gehör verschaffen können, wenn wir uns als mitteldeutsche Bundesländer gemeinsam besser abstimmen und womöglich sogar irgendwann einmal zu einer gemeinsamen Landesmedienanstalt kommen. Das werden Aufgaben für die Zukunft sein, genauso wie die angesprochene Medienkompetenz oder andere Felder. Dem wollen wir uns widmen. Trotzdem sind wir der Überzeugung, dass wir jetzt diese kleinen Schritte gehen sollten, und die wollen wir gehen. Deshalb bitte ich um Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Für die AfDFraktion jetzt bitte Herr Gahler.
Torsten Gahler AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im vorliegenden Siebten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes werden verschiedene dringend regelungsbedürftige Sachverhalte aufgegriffen. Kollege Nowak hat bereits ausgeführt, dass Anpassungen an den Medienstaatsvertrag erfolgten, um die Rechtssicherheit herzustellen. Um einen Investitions- und Vertrauensschutz herbeizuführen, war es notwendig, die Streichung des Abschaltdatums für die UKW-Frequenzen neu zu regeln. Das ist zu begrüßen, da bereits ausgeführt wurde, der Markt werde das regeln. Diese Änderung des Gesetzes ist aus meiner Sicht wichtig und richtig und trägt die volle Zustimmung der Fraktion der AfD. Ob sich DAB+ oder letztendlich UKW durchsetzen wird, wird der freie Markt zeigen. Dies wird im Endeffekt eine Kosten-Nutzen-Frage sein. Kollege Nowak hat das bereits ausgeführt. Deshalb will ich nicht länger darauf eingehen. Solange die Nutzung von UKW noch hoch ist, kann keine private Rundfunkanstalt auf diese Verbreitungswege verzichten. Andernfalls drohen Reichweitenrückgänge und damit existenzgefährdende Umsatzeinbußen. Durch die nun getroffene Regelung wird zumindest dem Rechnung getragen, dass in benachbarten Bundesländern – wie bereits ausgeführt – sowohl die öffentlich-rechtlichen Sender als auch die Privatanbieter über den 31.12.2025 hinaus ihre Programme weiter über UKW aussenden dürfen. Die Überlagerung in den sächsischen Raum und damit ein sogenannter Overspill wären die Folge gewesen und somit ein Wettbewerbsnachteil unserer sächsischen privaten Rundfunkanbieter. Die Wahl der Mitglieder des Medienrates als anderes Thema hat im letzten Jahr gezeigt, dass parteipolitisches Kalkül und ein gewisses Maß an Sabotage neun Wahlgänge erforderlich machten, um das Gremium vollständig zu besetzen. Mir wäre es wichtig, in Zukunft mehr die fachliche Eignung und Befähigung als die politische Ausrichtung zu berücksichtigen. Ich sehe die Änderungen bezüglich der Wahl der Medienratsvertreter kritisch; denn die Legitimation durch den Sächsischen Landtag soll die Akzeptanz und Transparenz dieses unabhängigen Gremiums erhöhen, insbesondere, wenn man sich die künftige Aufgabenstellung im Bereich der Überwachung der sozialen Medien ansieht. Die Begrenzung der Amtszeit des Geschäftsführers ist aus unserer Sicht auf Loyalität und Vertrauen richtig, kann aber auch andere Implikationen nach sich ziehen. Arbeitsrechtlich ist es durchaus prüfungswürdig; denn die wiederholte Verlängerung einer Befristung ist arbeitsrechtlich fragwürdig. Diese Regelung ist auch, wie von Prof. Heinker in der öffentlichen Anhörung vorgetragen wurde, auf den stellvertretenden Geschäftsführer anzuwenden; denn er wird durch den Geschäftsführer bestimmt. Als Mitglied der Versammlung habe ich so manche Veranstaltung erlebt, die durch Selbstbefassung und Lobbyinteressen geprägt war. Daher bin ich ausdrücklich dafür, dass das Innenverhältnis der Landesmedienanstalt nicht verändert wird. Der Sachverständigenrat hat sich als Entscheidungsgremium bewährt. Er gewährleistet soweit fachkundige und vor allem schnelle Entscheidungen. Eine Berücksichtigung aller Meinungen ist durch die Versammlung und deren Anhörungsrecht gewahrt. Kritisch sehe ich die Einführung eines sogenannten Führerscheinmodells. Ist es das Bestreben, die Medienvielfalt zu stärken, die Medienlandschaft möglichst breit zu gestalten, dann ist es richtig. Wird dieses Modell jedoch missbraucht, könnte man alternative Anbieter mit sehr schwer greifbaren Restriktionen außen vorlassen. Wer will prüfen, welche Kriterien angelegt werden? Kommen wir zu einem weiteren kritischen Punkt dieses Gesetzes, der Wertschöpfung und Einnahmesituation der privaten Anbieter in Sachsen: Die privaten Rundfunk- und TV-Sender in Sachsen stehen in direkter Konkurrenz zu einem sich immer weiter ausbreitenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in Konkurrenz zu überregionalen Anbietern und ungehindert agierenden globalen Medienunternehmen wie Facebook, YouTube, TikTok und X. Eine Möglichkeit wäre, was in der öffentlichen Anhörung gesagt wurde: § 112 hinsichtlich der Finanzierung von kommerziellen Privatmedien über die Rundfunkgebühren durch Staatsmedienanstalten zu ermöglichen. Dies sehe ich aber kritisch. Ich sehe es auch kritisch, dass für digitale Plattformen und Medien andere Werberegeln gelten als für unsere lokalen privaten Medienanbieter. Als Mitglied des Ausschusses für Programm- und Jugendschutz sehe ich die direkten Auswirkungen: Während der Wirtschaftsminister Schlupflöcher nutzt, um Sender im SPD-Besitz mit Geldern aus der Staatskasse zu versorgen und Parteiwerbung durch die Hintertür zu betreiben, ist die Tür für andere Anbieter verschlossen. So kam es dazu, dass andere Ministerien auch solche Angebote nutzen wollten; nur waren die vertraglichen Regelungen so, dass sie gegen das politische Werbeverbot verstießen. Nachdem dies rechtlich geprüft war, war die Folge, dass die Budgets nicht an unsere lokalen Anbieter gingen, sondern an Facebook, TikTok und YouTube. Wem ist damit geholfen? Unseren Lokalsendern jedenfalls nicht. Hier ist eine dringende Änderung des Medienstaatsvertrages notwendig. Vorläufig wäre eine Ausnahmeregelung im Sächsischen Privatrundfunkgesetz vonnöten. Daher stimmen wir dem Gesetz – insbesondere unter dem Aspekt der Aufhebung der Abschaltung der UKW-Frequenzen – zu, sehen aber großen Nachbesserungsbedarf. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Gahler für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Kollegin Feiks. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Antje Feiks Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und GRÜNEN hatte man sich medienpolitisch so einiges vorgenommen: So sollte mit der Novelle des Privatrundfunkgesetzes die Aufgaben- und Gremienstruktur der Sächsischen Landesmedienanstalt grundsätzlich angepasst, die medienpädagogische Arbeit von Bildungseinrichtungen unterstützt werden. Die Vielfalt lokaler und regionaler Medienlandschaft sollte zukunftsfest gemacht werden. Die Überschrift dieses Kapitels, bei der freie Medien, Bürgermedien extra in der Klammer aufgeführt sind, ließ tatsächlich erhoffen, dass wir auch in Sachsen dem europäischen Ansatz des Ausbaus von Community Radios folgen würden. Der Auftrag der SLM sollte entsprechend angepasst werden. Fazit bei der vorliegenden Novelle: Sie setzt den Koalitionsvertrag im Grunde genommen in wichtigen Punkten nicht um. Die Gremienstruktur wird nicht angefasst, Aufgaben werden nicht grundsätzlich angepasst, und es scheint, als gäbe es keinen medienpolitischen Konsens innerhalb der Koalition außer beim Namen der SLM, bei der UKW-Abschaltung und Nebensächlichkeiten. Es ist festzuhalten, dass die Digitalisierung des Hörfunks in Sachsen gescheitert ist. Im Jahr 2000 hat die CDU, damals noch alleinregierend, in das Gesetz aufgenommen, dass Sachsen 2010 aus dem UKW aussteigt. So wollte man die Digitalisierung des Hörfunks vorantreiben. Wir wissen, dass diese Frist in großer Regelmäßigkeit verlängert wurde, und jetzt wird sie ganz aufgehoben. Ich persönlich halte das für einen Fehler, da die Entscheidung dafür sorgt, dass sich neben bestehenden Medienanbietern kaum neue etablieren können. Bis heute gibt es weder von der SLM noch von der Staatsregierung ein Konzept, wie der Umstieg auf DAB besser gefördert werden kann – keins für die Verbraucher(innen) und auch keins für die bestehenden und potentiell Medienmachenden; denn das Bestehende trägt nur sehr wenig. Ich habe sehr wohl vernommen, dass sowohl Öffentlichrechtliche als auch Private in der Anhörung meinten, dass der Ausstieg vom Markt geregelt würde. Aber ganz offensichtlich macht er das ja seit 25 Jahren nicht. Oder hat sich hier die Marktkompetenz der CDU gezeigt? Ein Ausstieg aus UKW würde zum einen mehr Radiovielfalt ermöglichen, zum anderen den Sendern Kosten sparen. Das wären freiwerdende Mittel, die bei privaten Sendern ins Programm, zum Beispiel in den Journalismus, fließen könnten. Weiterhin wird die Transparenz innerhalb der sächsischen Landesmedienanstalt mit der Novelle nicht ausgebaut. Da die SLM auch aus Rundfunkbeiträgen finanziert wird, gibt es hier eine klare Lücke; denn Beitragszahler(innen) können nicht nachvollziehen, was mit ihren Beiträgen passiert. Immerhin erhalten die Landesmedienanstalten derzeit 35 Cent vom Rundfunkbeitrag. Ich halte es für einen Fehler, dass all diese wichtigen Dinge leider nicht angegangen werden. Für fatal halte ich, dass wir mit der Novelle nicht auch ein aktuelles Problem klären: Das ist die Frage, wie NKL definiert wird. Die SLM hat dort eine sehr eigenwillige Definition; denn für sie ist schon nicht kommerziell, wer werbefrei ist. Dies reicht aus, um Fördermittel zu erhalten. Die Folge ist, dass einstmals werbetreibende Sender bei sinkenden Werbeeinnahmen einzig und allein auf Werbung verzichten, ansonsten nichts ändern und plötzlich aus den Mitteln für nicht kommerzielle freie Radios gefördert werden. Aber NKL sind weitaus mehr als werbefrei, und es ist schon sinnvoll, sie in besonderem Maße zu fördern; zumindest sehen das das Europäische Parlament und der Europarat so. Alle anderen 13 Landesmedienanstalten wenden die Definition für Community Radios an; nur die SLM ist der Auffassung, dass es für Mittelvergaben in diesem Bereich eine solche Grundlage nicht gäbe. Tja, heute hätten wir eine solche Grundlage und damit auch Klarheit schaffen können. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das, was die Novelle leistet, ist viel zu wenig und enttäuschend. Wenn man sich Gesellschaft in Gänze betrachtet, wenn man sich die Ergebnisse des Sachsen-Monitors genauer ansieht, kann man direkt Aufgaben, und zwar medienpolitische Aufgaben, ableiten. Mit den nicht kommerziellen Radios haben Menschen eine Chance, selbst Medien zu machen. So können sie erkennen, wie Medien eigentlich funktionieren. Diese handlungsorientierte Medienarbeit muss ausgebaut werden. Jeder sollte in seinem Leben einmal einen Audiobeitrag nach journalistischen Standards produziert, einen Film geschnitten und einen Artikel auch nach journalistischen Standards geschrieben haben. (Beifall bei den LINKEN – Sebastian Wippel, AfD: Vor allem nach journalistischen Standards!) Weiterhin muss transparent sein, wofür die SLM ihre Mittel einsetzt. Angebote der Medienkompetenz sind auszubauen und nicht abzubauen. Dafür leistet die Novelle nicht einen einzigen Beitrag. Die Novelle wird nicht mal der Koalitionsvereinbarung gerecht und lässt viel zu viel unerledigt. Deshalb lehnen wir ab. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Feiks, Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Es spricht noch mal Herr Kollege Nowak für die CDU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Andreas Nowak CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das bringt mich jetzt doch dazu, noch mal das Wort zu ergreifen. Frau Kollegin Feiks, die UKW-Abschaltung als Nebensächlichkeit zu bezeichnen, wird den Marktbedingungen nicht so ganz gerecht. (Antje Feiks, DIE LINKE: Habe ich nicht!) – So ist es jedenfalls rübergekommen. (Antje Feiks, DIE LINKE: Dann haben Sie nicht zugehört, Herr Nowak!) Die Kollegen – und zwar alle Praktiker – haben in der Anhörung gesagt, dass sich das Thema auf absehbare Zeit regeln wird. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wenn wir uns das Thema Versammlung, grundsätzliche Anpassung etc. anschauen, hätten wir uns als CDU auch mehr vorstellen können, und zwar das Modell Berlin-Brandenburg; dort gibt es durchaus effizientere Strukturen. Aber der Punkt ist der: Wenn man eine Kombination aus professioneller Führung der Anstalt und breiter gesellschaftlicher Beteiligung in der Programmkontrolle will – denn das ist die Aufgabe der Versammlung –, dann kommt man an der Stelle um das sächsische Modell nicht drum herum. Bei der Diskussion um die Stellung der nicht kommerziellen Lokalradios muss man dort mal in die Historie der NKL gehen. Die Gründung der sogenannten Bürgermedien fällt in eine Zeit, in der es Laien nicht ohne Weiteres möglich war, am publizistischen Markt teilzunehmen. Jeder sollte aber diese Möglichkeit haben. In Zeiten knapper Frequenzen hat man deshalb einige UKW-Frequenzen für die nicht kommerziellen sogenannten Bürgerradios freigehalten. Diese Notwendigkeit besteht heute de facto nicht mehr. Durch die technische Entwicklung ist niemand mehr gezwungen, UKW oder DAB zu benutzen, um publizistisch tätig zu sein. Mit wenig Aufwand kann jeder von uns, im nicht- oder semiprofessionellen Bereich funken, (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) und das weltweit im Streaming, im Internet, oder auch in der Nachbarschaft. Die Weiterführung von NKL auf UKW und künftig auch DAB ist also ein Zugeständnis an die bestehenden Strukturen. Wenn wir der Auffassung sind, dass diese bei UKW und DAB entsprechend erhalten werden sollen, kann das aber aus unserer Sicht zumindest keine Frage der rundfunktechnischen Denkmalschutzangelegenheit sein. Wenn wir der Meinung sind, dass wir das auch weiterhin genauso fördern wollen, kann man das nicht losgelöst von den Entwicklungen am Radiomarkt an sich und von den Herausforderungen im Bereich der journalistischen Vielfalt, vor allem der professionell-qualitativen Anbieter betrachten. Deshalb sind wir in der CDU für einen weiten NKL-Begriff. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Nowak für die Fraktion der CDU. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Diesen kann ich nicht erkennen. Dann hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Schenk. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Entwurf der Novelle des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes ist ein wichtiger Modernisierungsschritt. Er schafft für die privaten Anbieter in einigen Punkten wichtige Verbesserungen und stärkt gleichzeitig die Regulierungen durch die Sächsische Landesmedienanstalt. Ich möchte kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen. Erstens. Nach geltender Rechtslage sollen die UKW-Frequenzen am 31. Dezember 2025 abgeschaltet werden. Anschließend soll der Rundfunk nur noch auf digitalem Verbreitungsweg möglich sein. Es ist absehbar, dass der technische Umstieg auf das Digitalradio in dieser Frist nicht zu schaffen ist. Die UKW-Abschaltung würde die privaten Radiosender enorm viel Reichweite und damit Einnahmen kosten. Im Interesse der Programmvielfalt haben sich die Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, die Befristung der UKWAusstrahlung aufzuheben. Das zeugt von Realismus, von Sachverstand und von Verantwortungsbewusstsein für den Medienstandort. Dafür möchte ich im Namen der Staatsregierung den Initiatoren dieses Gesetzentwurfs ganz herzlich danken. Aber auch die anderen Elemente dieses Gesetzentwurfs sind wichtig und überzeugen. Da sind zunächst die Klarstellung der Informationspflichten des Medienrates und die Möglichkeit der Versammlung der SLM, Fragen an den Medienrat zu richten. Die Kommunikation zwischen beiden Organen der SLM wird dadurch auf eine klare Grundlage gestellt. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, Sitzungen der Versammlung der SLM digital abzuhalten. Dies ist mit Blick auf die Erfahrungen der Coronapandemie ein zeitgemäßes Instrument, um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums sicherzustellen. Schließlich möchte ich an dieser Stelle auf Erleichterungen bei der Zulassung von Rundfunkveranstaltern eingehen, die den Erfordernissen der Praxis Rechnung tragen. Da ist zum einen das vereinfachte Zulassungsverfahren, wenn Sendungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer öffentlichen Veranstaltung veranstaltet und verbreitet werden. Zum anderen haben wir – jetzt im Einklang mit dem Medienstaatsvertrag – eine klare Regelung für die Zulassungsfreiheit von Rundfunkprogrammen, die nur eine geringe Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung haben. Zusammenfassend ist der Pragmatismus, da sich der vorliegende Gesetzentwurf sachgerechter Lösungen bedient, sehr zu begrüßen. Hinter diesem Pragmatismus steckt eine klare politische Haltung: Unsere plurale Demokratie braucht regionale Medienvielfalt; denn in Regionen, in denen es keine lokalen und regionalen Medien mehr gibt, verstärken sich Tendenzen zu radikalen politischen Positionen enorm. Das sehen wir in den USA, das sehen wir aber auch in unseren Nachbarländern wie der Schweiz, also dort, wo lokales Radio, lokale Zeitungen verschwinden und wo das Engagement, sich in Wahlen für die Demokratie zu engagieren, schwindet. Das Zugehörigkeitsgefühl zur örtlichen Gemeinschaft schwindet und damit die Bereitschaft, sich im gegenseitigen Austausch mit vielleicht auch Andersdenkenden für ein gemeinsames Anliegen einzusetzen. Dem wollen wir als Staatsregierung etwas entgegensetzen. Ich habe mich aus diesem Grund in der Vergangenheit immer für eine vielfältige regionale Medienlandschaft eingesetzt. Vielfalt bedeutet aber nicht Statik. Wir müssen offen für neue Entwicklungen und neue Geschäftsmodelle sein, gerade im regionalen Bereich. Regionale Markenartikler brauchen auf sie zugeschnittene Möglichkeiten zur kommerziellen Kommunikation. Der Journalismus, meine Damen und Herren, entwickelt neue, oft auf eine sehr spezifische Zielgruppe ausgerichtete Ausdrucksformen. Meine Damen und Herren! Das novellierte Sächsische Privatrundfunkgesetz ermöglicht nun gute Rahmenbedingungen für eine weiterhin vielfältige sächsische Medienlandschaft und verdient deshalb Ihre Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten die Staatsregierung. Es sprach Herr Staatsminister Schenk. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Siebte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, Drucksache 7/16013. Es liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/16081 vor. Ich bitte um die Einbringung. Bitte, Herr Kollege Gahler, Sie haben das Wort.
Torsten Gahler AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit der Drucksache 7/16081 stellt die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag, um Änderungen am Sächsischen Privatrundfunkgesetz in § 24 zu ermöglichen. Uns ist durchaus bewusst, was Kollege Nowak bereits vorgebracht hat: dass es ein Durchbruch zum Medienstaatsvertrag ist. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Allerdings ist es so: Wir haben den Fünften und den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag im Entwurf und dort sind keinerlei Ansätze einer Gleichziehung der Regelungen. Das heißt, es gibt eine Ungleichbehandlung unserer lokalen Rundfunkanbieter gegenüber den großen Anbietern wie YouTube, Facebook etc. Die bisherige Regelung ist eine grobe Ungleichbehandlung unserer lokalen Medienanbieter im Vergleich zu den globalen Anbietern. Wie bereits ausgeführt wurden dadurch in der Vergangenheit unseren lokalen Rundfunkanbietern wichtige Einnahmequellen verwehrt, welche durch das Handeln, beispielsweise auch der Regierung, den Big Playern und anderen Plattformen zugeflossen ist. Besonders bedauerlich ist dies, wenn man bedenkt, dass unsere kleinen lokalen Anbieter bereits bei geringsten Verstößen sanktioniert werden. Diese Ungleichbehandlung muss geändert werden. Da eine Änderung auf Bundesebene nicht absehbar ist, muss dies vorerst im Sächsischen Privatrundfunkgesetz erfolgen, um eine Ausnahme von § 8 Abs. 9 Satz 1 des Medienstaatvertrages zu ermöglichen. Ich bitte um Ihre Zustimmung, damit Chancengleichheit für unsere kleinen lokalen Rundfunkanbieter hergestellt werden kann. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Gahler hat den Änderungsantrag eingebracht. Herr Kollege Nowak möchte dazu sprechen. Bitte, Herr Kollege.
Andreas Nowak CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich mache das gleich vom Saalmikrofon aus. Herr Gahler, es gibt die Einheit der Rechtsordnung. Wir haben das, was in § 73 des Medienstaatsvertrages möglich ist, über den § 24 schon ausgeschöpft. Das kann ich nur wiederholen. Ihr vielleicht inhaltlich nicht verkehrtes Anliegen ist an der Stelle nicht umzusetzen. Das ist im Augenblick keine Angelegenheit des Sächsischen Landtags, sondern das ist eine Angelegenheit der Rundfunkkommission der Länder, die sich im Medienstaatsvertrag zu der Frage sozusagen committen müsste, dazu einen Medienänderungsstaatsvertrag zu entwerfen, der über die Ministerpräsidentenkonferenz verabschiedet und den Landesparlamenten zur Ratifizierung vorgelegt wird. Das wäre der Weg, statt jetzt einen Änderungsantrag in das Sächsische Privatrundfunkgesetz reinzufummeln, der aber rechtsunsicher ist und deshalb ganz bestimmt kein Weg ist. Deswegen lehnen diesen Änderungsantrag ab.
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank. Das war Kollege Nowak, CDU-Fraktion. Gibt es jetzt weitere Stellungnahmen aus den Fraktionen heraus? – Das kann ich nicht erkennen. (Torsten Gahler, AfD, steht am Mikrofon.) Sie wollen noch einmal sprechen? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist ein Änderungsantrag! Er darf gar nicht noch einmal reden! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Zuruf von der AfD: Dann mach eine Kurzintervention! Mach eine KI!)
Torsten Gahler AfD
Dann mache ich eine KI. Das müsste doch gehen. (Staatsminister Christian Piwarz: Das geht doch nicht!)
Dr. Matthias Rößler
Sie hatten den Änderungsantrag eingebracht. Die Fraktionen konnten dazu Stellung nehmen. Die Koalitionsfraktionen haben Stellung genommen. Ich frage sicherheitshalber noch einmal die Fraktion DIE LINKE. – Sie will nicht; also könnten wir jetzt zur Abstimmung schreiten. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Reform des Drucksache 7/14987, Drucksache 7/16026, für Soziales und Bei diesem Thema unterstützen uns Gebärdendolmetscher, die ich hiermit herzlich begrüße. Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose Abgeordnete, wenn denn gewünscht, und dann kommt die Staatsregierung. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion und das Wort ergreift Frau Kollegin Kuge.
Daniela Kuge CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, heute zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen zu dürfen, und Wer dem vorliegenden Änderungsantrag in der Drucksache 7/16081 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag in der Drucksache 7/16081 abgelehnt. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschusses abzustimmen. Es hat sich nichts an dieser Drucksache geändert. Können wir darüber im Block abstimmen? Erhebt sich dagegen Widerspruch, oder können wir so verfahren? – Kein Widerspruch, dann verfahren wir so. Ich rufe auf die Überschrift, den Artikel 1 und den Artikel 2. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dem zugestimmt. Ich stelle nun den Entwurf Siebtes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes in der beschlossenen Fassung in der zweiten Beratung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Wird dem entsprochen? Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Heimrechts Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt bedanke mich bei der Staatsregierung für diesen Gesetzentwurf. Ich bedauere aber sehr stark, dass Frau Staatsministerin Petra Köpping einen anderen, anscheinend wichtigeren Termin hat. Ich freue mich umso mehr, dass Herr Staatsminister Dulig dazu sprechen wird. Mit diesem Gesetzentwurf setzt unsere Regierung ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages um. Verabredet wurde, dass das Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz weiterentwickelt werden soll. Das ist mit diesem Gesetzentwurf gelungen. Das Gesetz vollzieht nicht nur die Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen auf Bundesebene, sondern das vorliegende Papier enthält auch folgende Schwerpunkte: Die Belange von Menschen mit Behinderungen werden bei ihrer Unterbringung stärker berücksichtigt. Das betrifft zum Beispiel den Schutz vor Gewalt oder die Gewährung von Assistenzleistungen. Damit werden völkerrechtliche Vorgaben, insbesondere aus der UN-Behindertenrechtskonvention, umgesetzt. Darüber hinaus werden bundesgesetzliche Rahmenbedingungen beim Pflegepersonal in das Recht unseres Freistaates überführt. Dabei geht es unter anderem auch darum, dass der flexible Einsatz von Fachkräften ermöglicht wird. So fällt zum Beispiel die verpflichtende Fachkraftquote weg. Der Einsatz der Fachkräfte ist nach Bedarf der Bewohner zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf legt außerdem verbindliche Strukturen für die Zusammenarbeit der Heimaufsicht mit den unteren Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden fest. Die Heimaufsicht wird verpflichtet, anonymisierte Daten über die Einrichtung zu übermitteln. In Krisenfällen müssen die Rettungskräfte bestens informiert sein, um schnellstmöglich und angemessen reagieren zu können. Ein weiterer Schwerpunkt der Novellierung betrifft die Schaffung von Rechtsgrundlagen. Einerseits wird so die tatsächliche Versorgung von intensivpflegebedürftigen Heimbewohnern sichergestellt. Andererseits erhält die zuständige Aufsichtsbehörde damit Werkzeuge, mit denen sie die Wohngemeinschaften überwachen kann. Der vorliegende Entwurf legt außerdem Zuordnungsprüfungen fest. So werden Einrichtungen und anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften kontrolliert. Außerdem werden die Träger oder Leistungserbringer dazu verpflichtet, ein internes Beschwerdeverfahren einzuführen. Das erhöht die Transparenz im Alltagsbetrieb. Sie werden dazu verpflichtet, pflegebedürftige Menschen über ihr Leistungsangebot nach Art, Umfang und Kosten zu informieren und damit eine größere Transparenz über die Leistungen und Kosten zu schaffen. Hat die Heimaufsichtsbehörde eine Prüfung durchgeführt, sind die Träger oder Leistungsanbieter verpflichtet, das Ergebnis dieser Prüfung gut sichtbar am Ort der Einrichtung zu veröffentlichen. Die Heimaufsichtsbehörde wird auf der anderen Seite verpflichtend dazu beraten, wenn es darum geht, herauszufinden, welche Wohnform sich im individuellen Fall besser eignet. Mit allen diesen Änderungen stellen wir ein möglichst selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbstständiges Leben für eine große Personengruppe sicher. Diese Änderungen betreffen nicht nur ältere Menschen, sondern auch pflegebedürftige Volljährige, volljährige Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit Behinderungen sowie von Behinderung bedrohten Menschen. Wir schützen sie vor Beeinträchtigungen und unterstützen sie dabei, die Gesellschaft zu erleben, mitzugestalten und ihre Interessen und Bedürfnisse umzustellen. Alles in allem halte ich diesen Gesetzentwurf als Anpassung an die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenspiel mit der Umsetzung des Koalitionsvertrages sehr gelungen und empfehle ausdrücklich die Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Für die CDU-Fraktion sprach Frau Kollegin Kuge. Jetzt spricht Herr Kollege Wendt für die AfD-Fraktion.
André Wendt AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorlage des Gesetzentwurfs zur Änderung des Heimrechts ist grundsätzlich begrüßenswert. Nach einer vorübergehenden Änderung des Heimgesetzes im Jahr 2019 erfolgt nun eine komplette Novelle in Konsequenz der Vorlage des Abschlussberichtes der Enquetekommission Pflege sowie mittlerweile weiterer geänderter Rahmenbedingungen. So gibt es zum Beispiel klare Regularien für die neuen Wohnformen der ambulanten Pflege-WGs. Weitreichende Änderungen betreffen auch die Personalbemessung in Pflegeheimen, und die bislang geltende starre Fachkräftequote wurde abgeschafft. Die Personalbemessung richtet sich nun vollends nach den bundesrechtlich geregelten Personalbemessungsverfahren und der vorzulegenden Landesrahmenvereinbarung. Ob tatsächlich eine verbesserte Personalausstattung für Heime aus dem neuen Verfahren resultiert, bleibt natürlich abzuwarten. Auch die Auswirkungen auf die Pflegequalität gilt es im Blick zu behalten, wenn bislang verbindliche Mindeststandards aufgeweicht werden. Sicherlich war die Fachkräftequote auch wegen des Personalmangels nicht mehr zu halten, dennoch darf dies nicht zulasten der Qualität passieren, wenn mehr Personal mit geringerem Qualifikationsniveau zum Einsatz kommt. Grundsätzlich begrüßen wir – wie bereits erwähnt – den Gesetzentwurf, wir haben aber auch Bedenken und Kritik, welche wir mit einem sehr umfangreichen Änderungsantrag zum Ausdruck bringen. Ich möchte nur einige wichtige Punkte aus unserem Antrag beleuchten. Verehrte Staatsregierung, Sie haben in Ihrem Koalitionsvertrag Folgendes vereinbart.: „Um Pflegekräfte im Arbeitsalltag zu entlasten, treiben wir den Abbau von Bürokratielasten voran.“ Es folgt im Jahr 2020 ein Landtagsbeschluss, der ebenfalls zum Abbau der Bürokratie im Pflegebereich aufforderte. Auch in der Zielstellung des Gesetzentwurfs fällt das Wort Bürokratieabbau auf. Aber wir müssen feststellen: Von einem tatsächlichen Bürokratieabbau ist der Gesetzentwurf sehr weit entfernt; denn es werden neue Bürokratielasten geschaffen. Diese Bürokratielasten belasten die Einrichtungen und machen in diesen Einrichtungen denjenigen, die für die Pflege verantwortlich sind, das Leben schwer. Es geht beispielsweise um die neue Verpflichtung von Einrichtungen, Konzepte gegen Gewalt in der Pflege zu erarbeiten und diese durch Benennung eines Beauftragten umzusetzen sowie um die Verpflichtung, Mitarbeiter mindestens jährlich zu schulen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Gewalt in der Pflege ist ein ernstes Problem und muss angegangen werden. Ich denke aber, wir gehen mit dieser Regelung keine einzige Ursache an. Und die Ursachen sind vielfältig: schlechte Personalausstattung, nicht adäquate Qualifikation, Überlastung, persönliche Probleme und sicherlich einige andere Dinge mehr. Wir müssen uns also mit den Ursachen beschäftigen, statt neue Belastungen für die Einrichtungen und damit für die Mitarbeiter zu schaffen. Wir als AfD wollen daher die Verpflichtung zur Konzepterstellung und die Benennung eines Beauftragten streichen. Es bleibt mit unserem Änderungsantrag aber ausdrücklich bei der Verpflichtung für die Einrichtungen, geeignete Gewaltschutzmaßnahmen ergreifen zu müssen. Dafür sind die Einrichtungs- oder Bereichsleiter verantwortlich; da bedarf es keines Beauftragten, der dann für die Pflege vor Ort in einem gewissen Umfang nicht mehr zur Verfügung steht – und das bei einem Fachkräftemangel im Pflegebereich. Ein nächster Aspekt betrifft die baulichen Vorgaben für Pflegeeinrichtungen. Auch hierzu möchte ich den Bericht der Enquetekommission zitieren, in dem der Landtag Folgendes vereinbart hatte: „… bei Regelungen zur Anpassung einzelner baulicher Anforderungen weiterhin den Grundsatz der Angemessenheit gelten zu lassen. Die Anforderungen an Einrichtungen im Sinne wirtschaftlicher Betriebsführung wären demnach nur dort zu verschärfen, wo es aus fachlichen Gründen zwingend notwendig ist.“ Nun machen Sie mit dem Gesetzentwurf aber sehr weitreichende und tiefgreifende Vorgaben an die Einrichtungen. Der damit verbundene Nutzen ist nicht nur fraglich, Sie schränken damit die Pflegeeinrichtungen im Sinne der wirtschaftlichen Betriebsführung ein. Ich spreche von der Ein-Zimmer-Quote von 80 %, der maximal zulässigen Einrichtungsgröße von 80 Pflegeplätzen und dem Verbot von größeren Zimmern als Zweibettzimmer. Aktuell ist ein Drittel der Einrichtungen größer als diese 80 Plätze. Diese Einrichtungen werden nach Auslaufen des Bestandsschutzes ein Problem bekommen und damit auch die Politik, wenn allmählich viele Plätze wegfallen und nicht mehr betrieben werden dürfen. Wir sollten uns an den sächsischen Gegebenheiten orientieren und uns in diesem Fall nicht die Vorgaben aus NRW zu eigen machen; denn dort kommt diese Zahl her. Ich komme noch einmal auf die Doppelzimmer-Vorgabe zurück. Hierzu gab es auch in der Anhörung die Kritik, dass alternative Pflegekonzepte wie die Pflege-Oase dann nicht umsetzbar seien. Hier werden in der Regel vier bis sechs Pflegebedürftige, meist mit schwerer Demenz, zusammen betreut. Das sind dann keine Zweibettzimmer, dafür ist aber die kontinuierliche Personalanwesenheit gesichert, was zu besseren Ergebnissen in der Pflegequalität führt. Auch wenn im Ausschuss betont wurde, dass diese Konzepte mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht ausgeschlossen sind, möchten wir dennoch eine klarstellende Regelung aufgenommen wissen, sodass Rechtssicherheit für alle Seiten besteht. Dann geht es noch einmal um die Umwandlung von stationären Einrichtungen in ambulant betreute Wohnformen. Hier gibt es seit Jahren einen Trend dazu, dass aus Gründen der geringeren Anforderungen und der besseren Erlösbedingungen Pflegeheime oder Teile von diesen zu PflegeWGs umgewandelt werden, ohne dass es zu einer besseren Versorgung der Bewohner kommt. Wir kritisieren nicht die Pflege-WGs an sich, sondern den Umstand, dass dort bei einer Umwandlung auch Schwerstpflegebedürftige betreut werden, die in einer stationären Einrichtung besser aufgehoben wären. Wir wollen einen Meldetatbestand schaffen, damit wir den Umfang dieser Praxis erfassen können, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen zu können. Weiteren Änderungsbedarf sehen wir im Zusammenhang mit der Suche nach einem passenden Pflegeheim. Es ist mitunter schwierig, eine Einrichtung mit freien Kapazitäten zu finden, gerade wenn es zum Beispiel um Kurzzeitpflege geht. Hierfür wollen wir eine Übersicht, die Auskunft über freie Plätze in Pflegeeinrichtungen gibt. Wir möchten auch, dass die Transparenz hinsichtlich der Prüfergebnisse und damit der Qualität der Einrichtungen verbessert wird. Aktuell wird im Gesetzentwurf geregelt, dass der Ergebnisbericht der Prüfung der Heimaufsicht in der Einrichtung eingesehen werden kann. Wir finden, dass diese Regelung zwar besser ist als die derzeitige Regelung, die gar keine Veröffentlichung vorsieht, doch in unseren Augen geht das noch nicht weit genug. Wir wollen, dass analog zum Bundesland NRW – in diesem Fall kann man NRW als Vorbild nehmen – die Ergebnisse der Prüfungen auf der Webseite der Heimaufsicht veröffentlicht werden müssen, um volle Transparenz herzustellen. Uns geht es dabei nicht um die Veröffentlichung des ganzen Prüfberichts, sondern nur um das Ergebnis der Prüfung sowie eine mögliche Stellungnahme der Einrichtung. Zudem wollen wir, dass zentral eine Übersicht dazu geführt wird, welche Einrichtungen freie Pflegeplätze haben – das habe ich bereits angesprochen. Wir wollen hierzu die Meldeanforderungen regeln. Ein letzter Aspekt liegt mir noch besonders am Herzen. Während der Coronakrise gab es in den Pflegeeinrichtungen viel Leid. Besuche waren lange Zeit nicht möglich. Ehepartner wurden voneinander getrennt. In einigen Fällen konnten sogar sterbende Angehörige nicht besucht werden. Zudem mussten Bewohner in den Einrichtungen auf ihren Zimmern bleiben. Dies führte zu viel Leid – bei den Pflegebedürftigen und bei den Angehörigen. Sie haben eine ganze Reihe von Schutzzielen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Wir wollen diese um den Schutz vor Vereinsamung und Isolation erweitern. So sind die Einrichtungen verpflichtet, dass bei derartigen Situationen, wie wir sie bei Corona hatten, geeignete Maßnahmen getroffen werden, um erneutes Leid zu verhindern. Sie sehen also, es gibt noch viel Änderungsbedarf, den wir in einem Änderungsantrag zusammengefasst haben und den ich hiermit eingebracht habe. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Auf Herrn Kollegen Wendt, AfD-Fraktion, folgt jetzt Frau Kollegin Schaper. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Menschen nicht oder nicht mehr alleine leben können, wollen sie ein selbständiges Leben führen und, solange dies möglich ist. Sie wollen auch am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Das gilt in Deutschland mindestens seit 2009, als die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert wurde. Artikel 19 sieht eine unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft vor. Der Titel des vorliegenden neuen Gesetzentwurfs deutet in diese Richtung hin zu einem sächsischen Wohnteilhabegesetz. Die Teilhabe wurde also schon einmal in den Titel geholt. Schade, dass dieser Anspruch neben Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung nicht noch einmal explizit als Gesetzesziel in einem Abschnitt des ersten Paragrafen ausformuliert und konkretisiert wurde. Seit der Gesetzesverkündung 2012 hat sich im Bereich Pflege und Teilhabe vieles getan. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden seit 2016 die Rechte der Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen durch den personenzentrierten Ansatz verstärkt, und der Gesetzgeber hat einen deutlichen Schub in Richtung des Grundsatzes ambulant vor stationär gegeben. Im Bereich Pflege machten die Pflegestärkungsgesetze und die Empfehlungen der Enquetekommission Anpassungen nötig. Was damals versäumt wurde, ist die Implementierung des umfassenden Gewaltschutzgedankens der UNBehindertenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention. Das wird nun endlich nachgeholt. Ich möchte zwei grundsätzliche Kommentierungen zum Gesetzentwurf voranstellen. Die demografische Entwicklung ist uns allen bekannt. In der Zukunft wird es mehr pflegebedürftige Menschen und immer weniger Pflegepersonal geben. Dies macht neue gemeinschaftliche und inklusive Wohnformen abseits des stationären Settings nicht zu einem Ideal, sondern zu einer absoluten Notwendigkeit. Mit dem Gesetzentwurf werden Impulse gesetzt und gleichzeitig Qualitätskriterien für ambulante und stationäre Wohnformen bestimmt. Es rächen sich aber die Versäumnisse im Bereich Barrierefreiheit. Es gibt schlicht nicht genug barrierefreien oder alterspflegegerechten Wohnraum für eine deutliche Ausweitung ambulant betreuter Wohngemeinschaften. Das setzt dem Anliegen des dezentralen Wohnens Grenzen und stellt Leistungsanbieter vor riesige Probleme. Im Gesetz wurden die verschiedenen Wohnformen klarer voneinander abgetrennt und damit Befugnisse der Heimaufsichtsbehörden überarbeitet und neu zugeschnitten. Hier ist vor allem die deutliche Ausweitung der Informationsund Beratungspflicht zu nennen. Das ist zwar gut gedacht, regelmäßige Kontrollen sind aber trotzdem unverzichtbare Instrumente der Qualitätssicherung. Wenn man sich aber die Frequenz der Kontrollen in den letzten Jahren anschaut, kommt die Heimaufsicht dieser Aufgabe nicht ausreichend nach, wie meine Kleinen Anfragen zeigen. Es wurde 2022 gerade einmal ein Drittel der Heime kontrolliert. Gleichzeitig erhöht sich aber die Zahl der Beschwerden. In diesem Zusammenhang ist auch der große Kritikpunkt des KSV sowie des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages aus der Anhörung zu nennen: dass das Gesetz nur unzureichend gegenfinanziert wird. Die Ausweitung der Informations-, Beratungs- und Kontrollpflichten sind aus Sicht des KSV mit ungefähr 360 000 Euro beziffert. Die Staatsregierung plant 65 000 Euro ein, also ein Sechstel der Kosten. Die Fortschritte im Bereich der Qualitätssicherung müssen auch personell und finanziell ausreichend untersetzt werden, damit das auch praktisch wirksam wird. Weitere Neuerungen betreffen den Verbraucherschutz. Durch die Erweiterung der Beratungs- und Informationspflicht für einen größeren Personenkreis und ambulante Wohnformen wird mehr Transparenz hergestellt. Wichtig ist, dass die Beratung kostenfrei zu erfolgen hat. Der Umgang mit den Prüfergebnissen einer Einrichtung oder betreuten Wohngemeinschaft soll transparenter werden. Das geht uns nicht weit genug. Es sollen Wege überlegt werden, wie Ergebnisse auch verbraucherfreundlich online und barrierefrei zugänglich gemacht werden können. Das Gesetz stärkt weiterhin die Mitwirkungsrechte der Bewohner. Die Bewohnervertretungen setzen sich für die Rechte dieser ein und können aus dem Kreis von den Menschen gewählt werden, die unabhängig vom jeweiligen Träger sind. Was wir uns hier noch gewünscht hätten, wären vielleicht die Benennung von Ombudspersonen in den Einrichtungen. Zum Schluss würde ich gern noch zum Thema Gewaltschutz kommen. Auch hier nimmt das Gesetz zahlreiche Verbesserungen vor, die längst überfällig sind. Weil dies so ein wichtiges Thema ist, haben wir unsere Vorschläge in Form eines Entschließungsantrages eingebracht; denn Gewalt in Einrichtungen ist ein vielschichtiges Thema. Sie kann offen oder subtil erfolgen, es gibt verbale, psychische, körperliche und sexualisierte, aber auch strukturelle Gewalt und Formen der Vernachlässigung. Durch die Abhängigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner gibt es ein asymmetrisches Machtverhältnis, weshalb die Bewohnerinnen und Bewohner besonders gefährdet sind, vor allem, wenn sie weiblich sind. Dabei geht Gewalt aber nicht immer nur vom Personal aus. Auch Bewohnerinnen und Bewohner untereinander können Gewalt ausüben, und auch Pflegerinnen und Pfleger sowie andere Beschäftigte können Opfer von Gewalt werden, zum Beispiel bei demenziellen oder psychotischen Erkrankungen. Somit ist es auch eine Frage des Arbeitsschutzes. Gute Gewaltschutzkonzepte müssen daher umfassend angelegt sein und sind für alle Beteiligten wichtig. Mit dem neuen Wohn- und Teilhabegesetz geht die Staatsregierung schon einen deutlichen Schritt voran. Im Gesetzesziel wurde der Gewaltschutz mit verankert. Die Erstellung und Überprüfung eines differenzierten Gewaltschutzkonzeptes stellt die Einrichtung allerdings vor große Herausforderungen, besonders in Zeiten des Fachkräftemangels. Deshalb schlagen wir eine unabhängige Monitoring- und Überwachungsstelle vor, die das Ganze begleitet. Eine solche Stelle wird übrigens auch vom Deutschen Institut für Menschenrechte gefordert. Das Wohn- und Teilhabegesetz von Nordrhein-Westfalen sieht so eine Stelle beispielsweise bereits vor. Zuletzt kann mit der Auswertung von Meldungen auch zur Verbesserung der Datenlage im Bereich des Gewaltschutzes beigetragen werden; denn diese ist außerordentlich schlecht, wie eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Sarah Buddeberg zeigt. Zu mehr Transparenz tragen neben Studien, die wir auch fordern, auch die Veröffentlichung der letzten Prüfberichte von Einrichtungen der Heimaufsicht bei, wie ich bereits erwähnte. Hier fordern wir deshalb die barrierefreie Veröffentlichung der Berichte und etwaige Gegendarstellungen durch die Leistungserbringer in geeigneter Form, zum Beispiel online; denn jeder hat das Recht, sich dort umfassend informieren zu können, wo sein neuer Lebensmittelpunkt ist. Im letzten Punkt unseres Antrages – den ich bereits angeschnitten habe – geht es um eine Offensive für mehr barrierefreien alters- und pflegegerechten Wohnraum. Inklusion ist ein Querschnittsthema. Hierbei sind auch die anderen Ministerien gefragt. Das ist uns klar. Bundesweite Studien zeigen, dass nur 2 % der Wohnungen in Deutschland barrierefrei sind. Wir fordern deshalb die Verankerung von Barrierefreiheit in der Bauordnung nicht nur als Idealismus zu sehen, sondern als überfällige Notwendigkeit. Das ist auch mit Förderprogrammen und Aufstockung verbunden. Damit die Mitarbeiter in Bauberufen dies auch können, muss Barrierefreiheit fest und verbindlich in den Ausbildungsund Studieninhalten verankert werden. Zur Unterstützung dieser Vorhaben wollen wir eine Landesfachstelle Barrierefreiheit. Zuletzt sollte sichergestellt werden, dass barrierefreier Wohnraum kein Luxus sein darf und auch beim sozialen Wohnungsbau berücksichtigt werden muss. Insgesamt sind wir mit dem Gesetzentwurf einverstanden und begrüßen die zahlreichen Verbesserungen. Wir bitten aber nun um die Zustimmung zu unserem weitergehenden Entschließungsantrag, insbesondere mit Blick auf das Thema Gewaltschutz. Ganz zum Schluss bedanken wir uns herzlich bei den Damen und Herren Gebärdendolmetscher, die das hier ganz großartig machen. Ich wünschte mir, dass wir das zu jedem Tagesordnungspunkt hätten. (Beifall bei den LINKEN, der CDU und der SPD) Auch dies ist ein Beispiel für Barrierefreiheit, und dafür, dass Politik tatsächlich für jede und jeden zugänglich ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten gerade Frau Kollegin Schaper. Jetzt spricht für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Kollegin Čagalj Sejdi.
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlich willkommen, liebe Dolmetscherinnen und Dolmetscher! Auch ich freue mich sehr, dass Sie heute wieder bei uns sind und würde mir sehr wünschen, dass das nicht immer nur zu den Inklusionsthemen geschieht, sondern grundsätzlich zu allen Themen; denn ich kann mir vorstellen, dass Menschen, die nicht hören können, sich sicherlich gern auch über andere Themen informieren möchten und nicht nur über Inklusion. Dies als kleiner Abstecher, bevor ich nun zur eigentlichen Rede komme. Das Wohn- und Teilhabegesetz, das wir heute beschließen wollen, ist ein sehr wichtiger Schritt in Richtung der Selbstbestimmung der Lebensgestaltung von pflegebedürftigen Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen. Auch bei Pflegebedürftigkeit wollen Menschen so lange wie möglich im eigenen Zuhause wohnen, und genau das schafft jetzt zum Beispiel das Wohn- und Teilhabegesetz. Es eröffnet neue Wege zu gemeinschaftlichen Wohnformen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften, um den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Menschen gerecht zu werden und ihnen mehr Selbständigkeit, mehr Eigenständigkeit zu ermöglichen. Damit berücksichtigt das Gesetz das Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention, und wir setzen die Punkte aus dem Bundesteilhabegesetz um, die umzusetzen sind, um einen Paradigmenwechsel stattfinden zu lassen. Es ist ein Kernanliegen des Gesetzes, dass wir die Selbstbestimmung von Menschen besser ermöglichen und sie erweitern können. Ich wünsche mir, dass ein Gesetz so aussieht, aber – diesbezüglich muss ich Ihnen recht geben – es fehlt noch einiges, damit Selbstbestimmung allumfassend möglich wird. Die Regelungen im Sächsischen WTG greifen den Wechsel zu einer aktiven Teilhabe der betreuten Menschen an ihrem Leben in Einrichtungen und in ambulanten Wohngemeinschaften auf. Genau diese explizite Verankerung der Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner sind im Gesetz ein sehr klares Bekenntnis hin zu mehr Selbstbestimmung und zu mehr Eigenentwicklung. Ja, es bräuchte gewiss an vielen Stellen noch einiges mehr, und sicherlich könnte man das noch ausbauen. Doch wir gehen einen Schritt, einen guten Schritt, und es ist richtig, dass wir diesen Schritt so gehen. Wir haben gerade von den Kolleginnen einiges zum Thema Gewaltschutz gehört. Auch hierbei bin ich froh, dass wir diesen Punkt als § 11 im Gesetz stehen haben. Einige Zeit lang mussten wir darum bangen, da er kurzzeitig aus dem Entwurf herausgestrichen wurde. Umso wichtiger ist es, dass er jetzt wieder enthalten ist. Wir hätten uns als BÜNDNISGRÜNE noch einiges mehr vorstellen können, beispielsweise eine Beschwerdestelle oder einen Ort, an dem Menschen ihre Anliegen äußern können. Aber, wie gesagt, wir mussten kurzzeitig darum bangen, dass der Gewaltschutz ganz herausfällt. Deshalb sind wir doch froh, ihn darin verankert zu haben. Der nächste Punkt, den ich gern erwähnen möchte, enthält die bereits genannten Informations- und Beratungspflichten, die das Gesetz noch einmal festschreibt. Auch diese sind wichtig und richtig. Ich wünsche mir und hoffe, dass sie nicht nur, wie gesetzlich verankert stattfinden, sondern, dass sie so stattfinden, dass die Menschen sie niedrigschwellig, barrierearm und gut verständlich nutzen können. Gleiches gilt auch für die Transparenz bei Prüfungsergebnissen. Es ist gut, dass sie jetzt transparent veröffentlicht und in Einrichtungen ausgehängt werden müssen sowie an Stellen einsehbar sein müssen. Es muss aber auch gewährleistet sein, dass jeder Mensch sie lesen, verstehen und mitbekommen kann. Angesichts des demografischen Wandels, den wir hier in Sachsen erleben, ist dieses Gesetz ein notwendiger Aspekt; denn wir werden in Sachsen immer älter. Das haben wir schon oft bemerkt, und das müssen wir an dieser Stelle wieder anmerken. Dass wir immer älter werden, ist der eine Punkt. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Pflegeeinrichtungen, gleichzeitig sinkt aber gerade die Anzahl der Nachwuchspflegekräfte, die wir haben. Dort haben wir ein Problem. Auch hier schafft das Gesetz mögliche Lösungen mit dem Personalbemessungsinstrument in der Pflege. Hier setzen wir nämlich auf eine Lösung, die nicht nur nach mehr Fachkräften sucht, sondern die Arbeiten, Arbeitszeiten und Personaleinsatzplanung anders ermöglicht, sodass wir Lücken füllen könnten. Alles zusammen gesagt: Das Wohn- und Teilhabegesetz könnte vielleicht an einigen Stellen ein Stück weitergehen. Diesbezüglich muss ich der LINKEN recht geben, aber es ist gut, dass wir diesen Schritt gegangen sind. Es ist gut, dass wir so weit sind und in die richtige Richtung gehen. Nur so schaffen wir ein weiteres Stück mehr Selbstbestimmung für alle Menschen. Dafür danke ich. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Als nächste Rednerin rufe ich Frau Kollegin Simone Lang nach vorn. Sie spricht für die SPD-Fraktion.
Simone Lang SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der vorliegenden Novellierung des Heimrechts wird das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz zu einem Sächsischen Wohnteilhabegesetz weiterentwickelt. Dabei werden Anforderungen an Einrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften und Intensivpflegewohngemeinschaften für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderungen definiert. Das Wohnteilhabegesetz greift den Paradigmenwechsel des Bundesteilhabegesetzes auf, das mit seinen Regelungen zum Wohnen eine bedeutende Ausweitung der Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen vornimmt. Die Menschen und ihre Bedürfnisse nach Teilhabe rücken in den Mittelpunkt des Gesetzes, und das wird bereits im Titel deutlich. So werden im Wohnteilhabegesetz Mitwirkungsrechte der Bewohner und Bewohnerinnen sowie ihrer Angehörigen etabliert. Zudem wird eine niederschwellige Beschwerdemöglichkeit vor Ort eröffnet – die Kollegin hat es gerade gesagt –, die leicht durchzuführen ist und dessen Verfahren wenig formaljuristisch sind, um den erleichterten Zugang zu schaffen. Die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner stehen immer im Mittelpunkt. Sie sollten vor Beeinträchtigungen geschützt werden und gleichzeitig sollen die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung gewahrt werden. Das erfolgt unter anderem über eine Bewohnervertretung, die vorrangig die Bewohnerinnen und Bewohner wählen sollen. Auch das Thema Gewaltprävention erhält einen höheren Stellenwert. Träger und Leistungsanbieter müssen zukünftig ein Gewaltschutzkonzept erstellen und die Beschäftigten mindestens einmal im Jahr schulen. Dabei geht es darum, sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Beschäftigten vor jeder Art von Ausbeutung, Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung zu schützen und ihre Diversität und geschlechterspezifischen Bedürfnisse zu wahren. Mit der Novellierung und dem geänderten Fokus des Gesetzes gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt für die Betroffenen und führen notwendige Anpassungen an die Bundesgesetze durch. Wir danken für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und des Staatsministers Martin Dulig)
Dr. Matthias Rößler
Mit Frau Kollegin Lang sind wir am Ende der Aussprache angekommen, falls sich nicht das Bedürfnis regt, eine zweite Runde zu eröffnen. – Das kann ich nicht feststellen. Deshalb spricht jetzt Herr Staatsminister Dulig für die Staatsregierung zu uns. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Daniela Kuge, ich entschuldige die Integrationsministerin Petra Köpping; denn sie ist gerade bei der Integrationsministerkonferenz. Ich habe nun die ehrenvolle Aufgabe, für sie und für die Staatsregierung in die Debatte zu gehen. Wir werden immer älter; das ist grundsätzlich erst einmal etwas Gutes, aber damit gehen auch große Aufgaben für unsere Gesellschaft, für die Wirtschaft und für uns in der Politik einher. Schon jetzt ist jede vierte Person in Sachsen über 65 Jahre alt, und dieser Anteil wird auch weiter steigen. Der demografische Wandel treibt alle unsere Lebenslagen. Wir werden das in den kommenden Jahren in unserem Alltag noch mehr spüren. In der Pflege bedeutet das einerseits: Mehr Menschen werden pflegebedürftig, mehr Menschen benötigen Betreuung. Es bedeutet andererseits: Immer mehr Fachkräfte fehlen, allein schon, weil der Nachwuchs zunehmend ausbleibt. Deshalb brauchen wir innovative Antworten auf diese Aufgaben. Eine dieser Antworten sind die ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Auch bei der Pflegebedürftigkeit wollen die Menschen so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit wohnen. Ambulant betreute Wohngemeinschaften stellen eine gute Alternative dar. Sie tragen dem Grundsatz ambulant vor stationär Rechnung. Dieser Gesetzentwurf stärkt besonders die Rechte dieser Bewohnerinnen und Bewohner. Das Sächsische Wohnund Teilhabegesetz stärkt ihr Selbstverständnis und ihre Stellung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit, eine Wohngemeinschaftsvertretung zu bilden. Bei selbstverantworteten, ambulant betreuten Wohngemeinschaften steht die Eigenverantwortung im Vordergrund. Die Heimaufsicht hat im Anzeigeverfahren zukünftig eine beratende Funktion, wodurch die Selbstverantwortung gestärkt wird. Mit dem Wohnteilhabegesetz berücksichtigen wir außerdem endlich wichtige Neuerungen im Bereich des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung, die Behindertenrechtskonvention, den Paradigmenwechsel im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen durch das Bundesteilhabegesetz und die Wirkungen der Pflegestärkungsgesetze im Bereich der Pflege. Dazu möchte ich Ihnen gern einige wichtige Änderungen gesondert darstellen. Erstens. Die Informations- und Beratungspflichten der Heimaufsichtsbehörde werden auf einen größeren Personenkreis und ambulant betreute Wohngemeinschaften erweitert. Damit wird eine größere Transparenz zu den Leistungen und Kosten geschaffen. Zweitens. Der Träger oder Leistungsanbieter ist verpflichtet, den Prüfbericht als Ergebnis der letzten wiederkehrenden Prüfung der Heimaufsichtsbehörde gut sichtbar vor Ort der Einrichtung zur Einsichtnahme vorzuhalten. Drittens. Neu aufgenommen wurde die Verpflichtung der Träger oder Leistungsanbieter zur Einrichtung eines internen Beschwerdeverfahrens. Viertens. Neu ist zudem, dass ein Gewaltschutzkonzept erstellt werden muss. Dazugehörige Schulungen sind durchzuführen, um die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung zu schützen. Fünftens. Um die Qualität sichern zu können, kann die Heimaufsichtsbehörde nun Zuordnungsprüfungen durchführen. Damit kann sie feststellen, ob eine Einrichtung oder eine anbieterverantwortete bzw. selbstverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaft vorliegt. Sechstens. Die im Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz geregelte Fachkraftquote von 50 % wird aufgehoben. Durch das neue Personalbemessungsverfahren können Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen eine höhere Personalausstattung mit Pflege- und Betreuungskräften als bisher vereinbaren. Das gilt seit dem 1. Juli 2023 auf Basis bundeseinheitlicher Personalanhaltswerte. Durch den Verzicht auf die feste Fachkraftquote besteht für Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit eines flexibleren Personaleinsatzes. Entscheidend sind nun vielmehr die konkret ermittelten Pflegebedarfe und die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner. Damit setzen wir auch die Forderungen der Enquetekommission Pflege um. Siebtens. Um die Bewohnerinnen und Bewohner im Krisenfall besser schützen zu können, müssen künftig anonymisierte Daten für Brand- und Katastrophenfälle übermittelt werden. Damit sind die richtigen Ansprechpartner gegenseitig bekannt und so können die Bewohnerinnen und Bewohner im Ernstfall schnellstmöglich evakuiert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schaffen mit dem Sächsischen Wohnteilhabegesetz ein modernes, zukunftsfähiges Leitbild für den Lebensalltag pflege- oder betreuungsbedürftiger volljähriger Menschen in Einrichtungen oder assistenzbedürftiger volljähriger Menschen mit Behinderung als Bewohnerinnen und Bewohner in gemeinschaftlichen Wohnformen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Reform des Sächsischen Heimrechts. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/16093 vor. Wird noch Einbringung gewünscht? (André Wendt, AfD: Ist eingebracht!) – Er ist eingebracht. Gibt es dazu Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Stimmen dafür, aber mit großer Mehrheit wurde der Änderungsantrag abgelehnt. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise abzustimmen. Ich könnte auch gleich im Block abstimmen lassen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann beginne ich mit der Überschrift, Artikel 1 Sächsisches Wohn- und Teilhabegesetz, Artikel 2 Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer gibt diesen Artikeln seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Ich sehe Stimmenthaltungen und eine große Mehrheit an Stimmen dafür. Damit so beschlossen. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Reform des Sächsischen Heimrechts in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Auch hierfür gibt es wieder Stimmenthaltungen, doch eine große Mehrheit an Stimmen dafür. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/16094, auf und bitte die Fraktion um Einbringung, wenn das gewünscht ist. – Ist auch schon eingebracht. Möchte noch jemand zum Entschließungsantrag sprechen? – Bitte, Frau Kuge, CDU-Fraktion.
Daniela Kuge CDU
Vielen Dank an die LINKEN für die Einbringung dieses Entschließungsantrages. Der Gewaltschutz ist in dem Gesetz unseres Erachtens bereits verankert. Ich hoffe, dass wir den Rest ordnungsgemäß auch ohne ein Gesetz über die Heimaufsicht regeln können und dass es keinen weiteren Gesetzesänderungs- oder Erweiterungsbedarf gibt. Zu der von Ihnen angesprochenen Barrierefreiheit: Wir sind der Meinung, wir brauchen keine erneute Landesfachstelle. Wir haben einen Behindertenbeauftragten, der in der Staatskanzlei sehr gute Arbeit leistet. Ich würde mir wünschen, dass wir ihn weiterhin stärken, so wie wir das im letzten Doppelhaushalt gemacht haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es gibt weiteren Redebedarf. Die AfD-Fraktion, bitte.
André Wendt AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Linksfraktion, wenn man sich Ihren Entschließungsantrag durchliest, dann könnte man den Eindruck gewinnen, dass in Pflegeeinrichtungen Gewalt und Diskriminierung sowie sexuelle Gewalt an der Tagesordnung sind. So meinen Sie das sicherlich nicht. Dem möchte ich auch widersprechen. Gewalt ist in einzelnen Pflegeeinrichtungen durchaus ein ernstzunehmendes Problem und deshalb braucht es weitere Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Vertrag zur Änderung mit dem Landesverband Drucksache 7/15788, Drucksache 7/16027, für Verfassung und Recht, Demokratie, Ich frage den Berichterstatter, Herrn Modschiedler, ob er zuerst als Berichterstatter sprechen möchte. – Das ist nicht Maßnahmen, um Gewalt zu verhindern. Aber ich bin fest davon überzeugt, dass die große Mehrheit der Einrichtungen und der dort tätigen Pflege- und Betreuungskräfte einen herzlichen, einfühlsamen, menschlichen und anständigen Umgang mit den ihnen anvertrauten Menschen pflegt. Ich habe das schon mehrfach in verschiedenen Einrichtungen selbst erleben dürfen. Grundsätzlich dürfen wir Einrichtungen und Beschäftigte nicht pauschal unter Generalverdacht und unter Beobachtung stellen. Das ist definitiv der falsche Weg und wird denen, die sich täglich voller Hingabe aufopfern, nicht gerecht. Wir brauchen keine weiteren Strukturen. Stärken wir doch lieber den Pflege- und Betreuungskräften den Rücken und kümmern wir uns um die tatsächlichen Ursachen von Gewalt in Pflegeeinrichtungen. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und Danke sagen. Herzlichen Dank, liebe Pflege- und Betreuungskräfte, für euer tägliches Engagement zum Wohle der Schwachen. Es braucht mehr Wertschätzung für eure Tätigkeit. Dafür werden wir uns einsetzen. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Zu Ihrem Antrag werden wir uns enthalten. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war Herr Abg. Wendt von der AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Diskussionsbedarf? – Den kann ich nicht erkennen. Deshalb stelle ich die Drucksache nun zur Abstimmung. Wer gibt dem Entschließungsantrag sein Jawort? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich sage Ja! – Heiterkeit) – Wer ist dagegen? – Die Enthaltungen, bitte? – Ich sehe Enthaltungen und Stimmen dafür. Dennoch wurde dieser mit großer Mehrheit abgelehnt. Ich bedanke mich sehr herzlich bei der Dame und dem Herrn Gebärdendolmetscher. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. (Beifall bei allen Fraktionen) Ich rufe auf des Entwurfs des Vertrages des Freistaates Sachsen der Jüdischen Gemeinden Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung der Fall. Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU mit Herrn Abg. Modschiedler. Danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.
Martin Modschiedler CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine große Ehre, dass wir zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der jüdischen Gemeinden – Frau Dr. Nora Goldenbogen, Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen der Jüdischen Gemeinden, Frau Ekaterina Kulakova, Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Dresden, Herrn Küf Kaufmann, Vorsitzender der Israelitischen Religionsgemeinschaft zu Leipzig, Frau Dr. Ruth Röcher, Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde in Chemnitz, Herrn Landes- und Militärbundesrabbiner Zsolt Balla und Herrn Rabbiner Shneor Havlin, Vorsitzender des Chabad Lubawitsch Sachsen e. V. – gemeinsam diese Einigung finden konnten. Es ist inzwischen 4 Monate her, dass wir in diesem Haus eine aktuelle Debatte zum Thema „Solidarität mit Israel: Jüdisches Leben in Sachsen schützen“ geführt haben. Diese stand ganz unter dem Eindruck des furchtbaren Terrorangriffs der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung. Ich habe damals gesagt: „Wir stehen fest an der Seite Israels und wir stehen fest an der Seite der jüdischen Gemeinden in Sachsen“ und dabei bleibt es auch. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Als Mitglied des Freundeskreises Israel im Sächsischen Landtag freut es mich daher heute ganz besonders, dass wir diese Botschaft mit dem vorliegenden Gesetzentwurf mit Leben erfüllen können. Grundlage ist der am 7. Juni 1994 geschlossene Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden. Wir haben ihn in den vergangenen Jahren kontinuierlich fortgeschrieben und zuletzt 2019 angepasst. Die jährliche Landesleistung wurde damals auf rund 1,1 Millionen Euro erhöht und in diesem Jahr können wir das 30- jährige Jubiläum dieser besonderen Beziehung begehen. An dieser Stelle deswegen noch einmal ganz deutlich: Die jüdischen Gemeinden sind ein wichtiger und fester Bestandteil unserer Gesellschaft, wir stehen fest an ihrer Seite und wir lassen diesen Worten auch Taten folgen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung beinhaltet dazu ganz konkrete Maßnahmen. Erstens. Um sich auch weiter an der Erhaltung und der Pflege des jüdischen Lebens in Sachsen zu beteiligen, soll die Landesleistung ab dem Jahr 2025 auf eine Summe von insgesamt 1,6 Millionen Euro angehoben werden. Zweitens. Die verbandsangehörigen Gemeinden sollen für die personelle Sicherheitsdienstleistung und den Wachschutz zusätzlich Finanzmittel in Höhe von 250 000 Euro pro Jahr erhalten. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz der jüdischen Einrichtungen im Freistaat. Das ist an diesem Tag nötiger denn je. Denken wir einfach mal an die Synagoge und das Jüdische Gemeindezentrum hier in Dresden. Ein moderner Bau, ein der Stadtgesellschaft zugewandter Komplex, große Fenster, und jetzt muss er mit Sicherheitsglas geschützt werden. Deshalb noch einmal in aller Klarheit: Antisemitismus hat keinen Platz im Freistaat Sachsen. Polizei, Justiz und Zivilbevölkerung – gemeinsam stellen wir uns jeder Form von Extremismus und Antisemitismus entgegen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Drittens. Es sind 100 000 Euro für die administrative Stärkung der Gemeinden sowie 150 000 Euro zur Förderung des Zusammenhaltes zwischen den jüdischen Gemeinden in Sachsen vorgesehen. Zusammengefasst wird also die Landesleistung ab dem Jahr 2025 auf insgesamt 2,1 Millionen Euro verdoppelt. Viertens. Der im Jahr 2019 von uns berufene Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für das jüdische Leben – das ist momentan Herr Dr. Thomas Feist – wird nun auch im Vertrag mit den jüdischen Gemeinden verankert. Gleiches gilt für das Schulfach jüdische Religion, das wir ebenfalls in unserer Entscheidung 2019 eingeführt haben. Fünftens. Die Einzelprojekte zur Vermittlung jüdischen Lebens und bis 1945 verfemter jüdischer Kunst sowie entsprechender Projekte mit den Schulen werden zusätzlich von uns gefördert, beispielsweise die Schülergesprächsformate der Neuen Jüdischen Kammerphilharmonie Dresden e. V. von Herrn Hurshell oder die Schülerprojekte des Schalom e. V. in Chemnitz. Mit all den genannten Maßnahmen werden und wollen wir das kulturelle und religiöse Erbe des Judentums im Freistaat bewahren. Wir wollen es fördern, und das gilt auch mit Blick auf das Themenjahr zur jüdischen Kultur in Sachsen 2026 unter der Überschrift Tacheles. „Tacheles“ reden wir nicht nur 2026, sondern auch hier und jetzt, ein passendes Stichwort nämlich noch zum Schluss: Wir stehen fest an der Seite der jüdischen Gemeinden in Sachsen und wir stehen fest zu den Vereinbarungen zwischen dem Freistaat Sachsen und den jüdischen Gemeinden. Daher: Zustimmung zu diesem Gesetz! (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Kühne, bitte.
Jörg Kühne AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie oft haben wir nun schon in diesem Landtag über jüdisches Leben in Sachsen debattiert? Es gab viele Bekenntnisse, auch vonseiten der Staatsregierung, doch über wirklich konkrete Maßnahmen wird in diesem Hohen Hause selten gesprochen. Umso erfreulicher ist es, dass wir heute über ein Gesetz befinden, dass über reine Lippenbekenntnisse hinausgeht. Konkret geht es um die Änderung des Vertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden. Der Vertrag wurde im Februar angepasst, die Anpassungen sollen nun auch gesetzlich verankert werden. Das betrifft etwa Regelungen mit Blick auf die Entwicklung des Faches Jüdische Religion an ausgewählten Schulen. Artikel 7 sieht vor, dass Richtlinien und Lehrbücher der Zustimmung des Landesverbandes bedürfen. Gleiches gilt für die staatliche Aus-, Fort- und Weiterbildung von Religionslehrern, die unter Beteiligung des Landesverbandes erfolgen soll. Ich halte diese Bestimmungen für sinnvoll; denn sie gelten auch im Hinblick auf den christlichen Religionsunterricht, der mit den Kirchen abgestimmt werden muss. Es ist nur logisch, dass die jüdischen Gemeinden mitbestimmen können, soweit es um jüdischen Religionsunterricht geht. Im Vertrag werden damit letztlich Entwicklungen nachgezeichnet, die sich schon in den letzten Jahren ergeben haben. Wichtigste Änderung ist wohl die Erhöhung der Mittel für die Erhaltung und Pflege jüdischen Lebens, 2,1 Millionen Euro sollen hierfür jährlich zur Verfügung stehen. Damit werden beispielsweise Personal- und Sachkosten für rabbinische Belange unterstützt, aber auch die Finanzierung einer hauptamtlichen Geschäftsführung. Weitere Mittel fließen in Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der jüdischen Gemeinden im Land. Sicherheit ist ein wichtiges Stichwort; denn leider ist Sicherheit für jüdisches Leben auch im 21. Jahrhundert keine Selbstverständlichkeit. Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache es kurz: Unsere Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu, vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Herr Abg. Gebhardt.
Rico Gebhardt Die Linke
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Unsagbare sagen, das Nichtbegreifbare verstehen. Bevor ich zum eigentlichen Gesetzentwurf komme, lassen Sie mich bitte ein paar wenige Ausführungen zu meinen ersten zwei Sätzen machen, um diese einordnen zu können. Wenn wir uns mit jüdischem Leben in Sachsen beschäftigen, dann geschieht es ja oft im Kontext der Auseinandersetzung mit dem Verbrechen der Nationalsozialisten. Ein Verbrechen aus einem Geist der Menschenverachtung ungekannten Ausmaßes und unfassbaren Hasses. In nur wenigen Jahren löschten die Nazis ganze jüdische Gemeinden aus, und damit auch ein Stück europäische, deutsche und sächsische Identität. Seit dem 11. Jahrhundert sind Spuren jüdischen Lebens in Sachsen nachweisbar. Auch wenn die Geschichte der Juden in Sachsen eher die Geschichte einer kleinen Gruppe ist, so hat diese Gruppe doch beachtliche Spuren in der sächsischen Kulturlandschaft hinterlassen, besonders in den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz. Perioden der Gleichstellung und Verfolgung wechselten sich ab: Wurden den Jüdinnen und Juden unter Heinrich dem Erlauchten im 13. Jahrhundert noch die privatrechtliche Gleichstellung mit Christen zugesichert, kam es in der Folge der Kreuzzüge und später der großen Pestwellen zu Verfolgungen und Pogromen, und dies auch unter landesherrlicher Billigung. Besonders die Pogrome im Zuge der großen Pestwelle von 1349 führten zur nahezu vollständigen Auslöschung jüdischen Lebens in der Markgrafschaft Meißen. In dem folgenden Jahrhundert kam es zu punktuellen Neuansiedlungen von Juden und Jüdinnen. Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts war die Niederlassung von Juden in Sachsen ausdrücklich verboten. Einzig der Besuch der Naumburger und Leipziger Messe war Juden gestattet. Die Zahl der sogenannten Messe-Juden stieg mit den Jahrzehnten kontinuierlich an. Erst der wachsende Finanzbedarf August des Starken führte zu einer Ansiedlung ausgewählter jüdischer Familien in Dresden und in Leipzig. Rasch nahm die Zahl der Juden und Jüdinnen in Dresden und Leipzig wieder zu. Bis zur bürgerlich-rechtlichen Gleichstellung dauerte es aber weitere Jahrzehnte. Mitte des 19. Jahrhunderts erhielten Juden in Dresden und Leipzig die Erlaubnis zur Gründung von Religionsgemeinschaften sowie das Recht, Grundstücke zum Bau von Schulen und Bethäusern zu erwerben. Ebenfalls fiel in diese Zeit das Recht, welches Jüdinnen und Juden erlaubte, das städtische Bürgerrecht zu erwerben. Es folgte ein Gesetz, das die staatsbürgerliche Gleichberechtigung sicherte sowie die Genehmigung, sich ohne Auflagen außerhalb von Dresden und Leipzig ansiedeln zu dürfen. Nach der Reichsgründung 1871 kam die Phase der stärkeren jüdischen Einwanderung, besonders aus den Ost-Provinzen. Vor allem in den Zentren der sächsischen Textilindustrie siedelten sich Neuankömmlinge an. Es konstituierten sich weitere Religionsgemeinschaften in Chemnitz, Plauen, Bautzen, Zittau und Zwickau. Weitere Synagogen und Bethäuser wurden in Sachsen errichtet. Jüdische Kaufleute ließen sich in Aue, Bischofswerda, Crimmitschau, Döbeln, Falkenstein, Freiberg, Freital, Glauchau, Löbau, Meißen, Meerane, Mittweida, Oschatz, Pirna, Reichenbach, Riesa, Werdau und Wurzen nieder. Meine Damen und Herren! Was lehrt uns dieser kurze geschichtliche Rückblick durch fast eintausend Jahre jüdische Geschichte und jüdisches Leben in Sachsen? Zwei Dinge: Erstens. Jüdisches Leben ist in der sächsischen Geschichte tief verankert und verwurzelt. Zweitens. Wir als Gesetzgeber tragen Verantwortung dafür, dass das auch so bleibt. In Anbetracht aktueller Ereignisse ist es sicherlich kein Zufall, dass wir gerade heute über einen neuen Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden entscheiden; Herr Modschiedler hat dazu gerade Ausführungen gemacht. Wir als Linksfraktion freuen uns über die Erhöhung der Mittel und finden es auch richtig, dass nun zukünftig Sicherheitsdienstleistungen und Wachschutz pauschal mit abgegolten werden und keine umständlichen Abrechnungen mehr notwendig sind. Mit der Erhöhung der Landeszuschüsse an die jüdischen Gemeinden in Sachsen wird auch dem Wunsch der jüdischen Gemeinden zur Einführung des Faches jüdische Religionskunde an ausgewählten Stützpunktschulen entsprochen. Damit bringt die Staatsregierung – und mit Beschlussfassung auch der Landtag – zum Ausdruck, dass jüdisches Leben und jüdische Religion Teil unserer Geschichte und Gesellschaft und als solches schützens- und erhaltenswert sind. Wir als Linksfraktion halten zwar Religionsunterricht an Schulen prinzipiell für falsch, aber nachdem nun seit vielen Jahren christlicher Religionsunterricht an staatlichen Schulen staatfindet, ist es wegen der Gleichbehandlung nur konsequent, dass jetzt auch jüdischer Religionsunterricht stattfinden darf. Trotz dieser prinzipiellen Kritik stimmen wir dem Gesetzentwurf zu, weil wir alle als Gesellschaft, als Gesetzgeber die historische Verantwortung zur Erhaltung und Pflege des jüdischen Lebens in Sachsen haben. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht nun Herr Abg. Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, heute über das Gesetz zur Anpassung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden zu sprechen; denn gerade in der aktuellen Zeit und mit Blick auf den erst am Dienstag wieder offen kundgewordenen, erschreckenden Anstieg antisemitischer Straftaten und auf die Angst vieler jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger nach dem 7. Oktober 2023 quent und uneingeschränkt hinter die jüdischen Gemeinden stellen und diese Änderung des Staatsvertrages als wichtiges Bekenntnis hier und heute ratifizieren. Mit der Veränderung verdoppeln wir die finanziellen Mittel für den Landesverband der Jüdischen Gemeinden, nehmen die Vermittlung jüdischer Kultur in den Staatsvertrag auf und zeichnen wichtige Errungenschaften der Vergangenheit nach. Zu diesen zählt sicherlich die Einführung des jüdischen Religionsunterrichts; denn gelebte jüdische Kultur zeigt sich auch dort, wo die Weitergabe von Wissen an die nächste Generation erfolgt. Mit der Schaffung des Amtes des Beauftragten für das jüdische Leben im Jahr 2019 wurde erstmals eine konkrete Ansprechperson für jüdische Bürgerinnen und Bürger und ein Beratungsorgan für die Staatsregierung geschaffen. Die Nachzeichnung in dem entsprechenden Staatsvertrag mit den jüdischen Gemeinden ist ein wichtiger und richtiger Schritt. In finanzieller Hinsicht fördern wir unter anderem den Zusammenhalt zwischen den verbandsangehörigen und nicht verbandsangehörigen Gemeinden. Die Pluralität des Judentums, auch in Sachsen, ist gelebte jüdische Kultur; denn eine Auseinandersetzung in Gestalt eines Gedanken- und Ideenaustausches ist gerade in Krisenzeiten wichtig. Mit diesem Staatsvertrag wollen wir daher einen staatlichen Beitrag an die jüdischen Gemeinden leisten und sie in ihrem Vorhaben unterstützen, die verschiedenen unterschiedlichen Strömungen zu koordinieren. Conditio sine qua non für das Leben eines freien Judentums ist aber vor allem die Sicherheit jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Hier hat insbesondere die verschärfte Lage in den letzten Monaten noch einmal verdeutlicht, dass neben einer allgemeinen Anhebung der Landesleistung eine Erhöhung der Sicherheitspauschale für den Wachschutz dringend notwendig ist. Die neuen Landesleistungen sind ein wichtiger Baustein, um unerlässliche Umbauten zu ermöglichen. Erforderlich wären diese Umbauten schon vor vielen Jahren gewesen, nicht erst durch den Anschlag auf die Synagoge in Halle und bestärkt durch einen weltweit, auch in Sachsen grassierenden Antisemitismus. Nicht erst seit dem 7. Oktober 2023 ist uns bewusst geworden, dass es Zeit ist, auch hier deutlich mehr Unterstützung zu leisten. Adorno beschrieb in seiner „Minima Moralia“ 1951 den Antisemitismus als das „Gerücht über die Juden“. Eben dieses Gerücht über eine angeblich so homogene Gruppe verbreitet sich derzeit in vielfältiger Art und Weise. Mal mehr, mal weniger offensichtlich, getrieben durch die Hetze der AfD genauso wie durch antiisraelische Propaganda. (Thomas Thumm, AfD: Pfui! Sie schaffen es nicht mal, bei dem Thema sauber zu bleiben! – Heiterkeit des Abg. Torsten Gahler, AfD – Oh-Rufe bei der AfD) Wir BÜNDNISGRÜNE und der unverbrüchliche demokratische Kern dieses Hauses richten uns konsequent gegen jeden Antisemitismus und stehen dafür, dass staatliche Institutionen ihn in all seinen Ausprägungen stets auf das Schärfste bekämpfen; denn es gibt keine Rechtfertigung für Antisemitismus! Nach den stark geschichtsrevisionistischen Ausprägungen des Antisemitismus bereits im Rahmen der Coronapandemie und in Gestalt von Verschwörungserzählungen verschärft sich dieser nach dem 7. Oktober in seinen Erscheinungsarten. Er zeichnet sich zunehmend durch Doppelstandards, durch Dämonisierung und Delegitimierung des jüdischen Staates aus. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir als BÜNDNISGRÜNE – aber ich denke, auch der überwiegende Teil dieses Hohen Hauses – (Thomas Thumm, AfD: Welche Partei wohl die Hamas unterstützt hat? Das waren die GRÜNEN und die SPD!) bekennen uns klar zu unserer historischen Verantwortung aus der Shoah, für unsere Verantwortung für das jüdische Leben in Sachsen und für unsere Verantwortung für die Existenz Israels; denn nie wieder heißt auch, zu lernen; (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) zu lernen aus der Geschichte, aber auch zu lernen aus jüngeren Ereignissen. Das heißt, beispielsweise auch aus dem Anschlag aus Halle zu lernen. Es ist unsere Aufgabe, dass es nie wieder dazu kommt, dass eine Tür für die Frage von Leben und Tod, für die Existenz von jüdischem Leben in diesem Land entscheidend ist. So wichtig sie sind, wir dürfen uns am Ende nicht auf eine Tür verlassen müssen. Wir benötigen starke Mauern, und zwar starke Mauern der Anständigen, eine Mauer anständiger Demokratinnen und Demokraten in diesem Land; denn das ist das Wichtigste, was wir für die Unterstützung des jüdischen Lebens tun können, neben diesem Staatsvertrag, für den ich um Zustimmung bitte. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD, der Staatsministerin Barbara Klepsch und des Staatsministers Sebastian Gemkow) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion spricht Herr Abg. Richter. (Roberto Kuhnert, AfD: Jetzt kommt der LaienPrediger! – Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD)
Frank Richter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie immer als Letzter in der Reihe muss ich nicht unbedingt all die Dinge noch einmal wiederholen, die die Vorredner schon korrekt vorgetragen haben. Deswegen heute ein eher persönlicher Zugang zu dem, was hier verhandelt wird. Ich gehöre zu denjenigen im Hohen Haus, die aus eigener Erfahrung davon erzählen können, wie Kirchen- und Religionsgemeinschaften in der DDR gesehen und behandelt wurden. Sie galten als Institutionen von gestern, als Resteverwalter einer absterbenden und unwissenschaftlichen Weltanschauung, deren Existenz absehbar zu Ende geht und die man bis dahin in gewissen Grenzen zu erdulden und zu ertragen hatte. Den hierzulande lebenden Jüdinnen und Juden – also in der DDR lebenden Jüdinnen und Juden, sofern sie nicht in der Shoah ermordet wurden – erging es im Prinzip nicht anders als den anderen Religiösen. Man muss konstatieren, dass das einzigartige Verbrechen, das ihnen im Namen und im Auftrag der Nationalsozialisten angetan wurde – ihre generalstabsmäßig (Zuruf der AfD: Sozialisten!) geplante Deportation und ihre industriell durchgeführte Vernichtung –, zwar im Rahmen des offiziellen und staatlich dominierten Erinnerns und Gedenkens zu DDR-Zeiten stattfand, wohl aber nicht in der angemessenen Weise. Andererseits: Verfolgte Jüdinnen und Juden waren als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkannt. (Zuruf der AfD: Ja, also!) Die VvN, später VdN-Rente, war mit über 1 000 Mark für DDR-Verhältnisse großzügig bemessen. Zur Wahrheit gehört auch – das beschäftigt mich in der historischen Rückschau immer mehr –, dass Jüdinnen und Juden den Westen Deutschlands verließen und in die SBZ bzw. in die DDR gingen, weil im Westen ungezählt alte Nazis rasch und problem- und geräuschlos in neue Ämter und Würden gehoben wurden und sie hier im Osten, vielleicht irrigerweise aber immerhin, auf den Aufbau eines wirklich antifaschistischen Staates hofften, eines Staates, in dem sie keine Angst mehr haben mussten. Wenn ich Ihnen heute im Namen der SPD-Landtagsfraktion die Zustimmung zum vorliegenden Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinde empfehle, dann mache ich das vor dem Hintergrund dieser Erinnerungen und Erfahrungen mit allerhöchster Genugtuung. Ich mache es aber nicht, in dem ich uns auf die eigene Schulter klopfe oder empfehle, auf die eigene Schulter zu klopfen, so als wäre der Freistaat Sachsen der erste, der hierzulande etwas für das Leben der Jüdinnen und Juden leistet, als wäre jetzt alles gut. Nein, es ist nicht alles gut. Im Gegenteil. Menschen jüdischer Religionszugehörigkeit erfahren auch heutzutage und hierzulande Diskriminierung, werden beschimpft, weil sie Juden sind, hören, dass das Wort Jude in aller Öffentlichkeit als Schimpf- und Hasswort gebraucht wird, müssen ihre Synagogen und Gemeindehäuser unter besonderen Schutz stellen lassen, mit der Angst vor Anschlägen rechnen und um ihr Leben fürchten. Der vorliegende Vertrag enthält implizit und letztlich auch explizit das Bekenntnis, dass der Freistaat alles in seiner Macht Stehende tun wird, um Jüdinnen und Juden ein angstfreies Leben, eine ungehinderte Ausübung ihrer Kultur und Religion zu ermöglichen und diese als integrale Bestandteile unserer Gesellschaft zu respektieren. Aber der vorliegende Vertrag ist kein Allheilmittel. Ich empfehle Ihnen die Zustimmung aus vielen Gründen; drei möchte ich angesichts der Knappheit der Zeit nennen: Erstens. In der Erarbeitung des vorliegenden Vertrages begegneten sich die Vertreter des Freistaates und des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden auf Augenhöhe – formalrechtlich, menschlich und auch inhaltlich, wie mir mehrere Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen Gemeinden hier in Dresden bestätigt haben. Zweitens. Als kulturpolitischer Sprecher meiner Fraktion bin ich froh und dankbar, dass die Vermittlung der bis 1945 verfemten jüdischen Kunst in besonders qualifizierten Projekten von der im Vertrag vereinbarten Abgeltung ausgenommen ist. Bei der Förderung dieser Projekte ist Luft nach oben. Ich kann mir persönlich noch viel mehr vorstellen. Es ist bereits gesagt worden. Ich bin persönlich sehr oft und nachhaltig von den Schülergesprächskonzerten der Neuen Jüdischen Kammerphilharmonie berührt worden. Bei diesen und den anderen genannten Projekten fallen kulturelle, historische, ästhetische und politische Bildung auf einzigartige Weise zusammen und generieren erzieherische und kulturelle Synergien. Und letztens, im Sinn der Verteidigung und Wertschätzung der freiheitlichen Gesellschaftsordnung finde ich es wichtig und unerlässlich, dass der vorliegende Vertrag die finanzielle Unterstützung neu entstehender bzw. sich weiterentwickelnder jüdischer Gemeinden nicht nur nicht ausschließt, sondern klar benennt und sich diesbezüglich Freistaat und Landesverband einig sind. Demokraten unter uns kann es nur mit Freude erfüllen, wenn sich das jüdische Leben weiterentwickelt, wenn es sich vielfältig entfaltet und damit unsere Gesellschaft insgesamt resilienter gegen die Versuchungen macht, die von Einfalt, Menschenfeindlichkeit, Nihilismus und zerstörerischen Allmachtsfantasien ausgehen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung, ob sie das Wort wünscht. – Herr Minister Schenk, bitte. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Unsere Verfassung gibt uns den Auftrag, unsere Beziehungen zu Kirchen und Religionsgemeinschaften durch Vertrag zu regeln. Diese Verfassungsbestimmung ist Ausdruck einer politischen Haltung. Anders als in der DDR soll der Staat nicht Gegner, sondern ein Partner der Kirchen und Religionsgemeinschaften sein. Am 7. Juni 1994 hat der Freistaat Sachsen auf dieser Grundlage mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden einen ersten Vertrag geschlossen. Das ist jetzt fast 30 Jahre her. Ich möchte dazu aus der Präambel des Vertrages zitieren: Beide Seiten schlossen den Vertrag, in dem Bewusstsein, für das jüdische Leben in diesem Lande eine besondere Verantwortung zu tragen, die aus der Geschichte Deutschlands gewachsen ist. „Beide Seiten einte das Bestreben, das kulturelle Erbe des Judentums im Freistaat Sachsen zu wahren und zu pflegen.“ Beide Seiten waren sich einig „in dem Wunsch, das freundschaftliche Verhältnis zwischen dem Freistaat Sachsen und der jüdischen Glaubensgemeinschaft zu fördern und zu festigen ...“ Seither pflegen wir in diesem Geiste eine enge Zusammenarbeit und wirken gemeinsam darauf hin, ein lebendiges jüdisches Leben in Sachsen zu ermöglichen. Auf diesem Weg ist in den letzten 30 Jahren vieles passiert. Wir treffen uns regelmäßig zum Austausch, feiern gemeinsame Feiertage und Feste, besuchen gegenseitig unsere Veranstaltungen. Anlässlich des Festjahres 1 700 Jahre jüdische Kultur in Deutschland haben wir zusammen ein vielfältiges Programm organisiert. Aktuell planen wir gemeinsam das Jahr der jüdischen Kultur 2026. Darauf können wir uns sehr freuen und wir können dankbar auf die Entwicklung vergangener Jahre zurückschauen. Umso größer war das Entsetzen über das pogromartige Massaker, welches die Hamas am 7. Oktober des letzten Jahres in Israel verübt hat und als sich unerträgliche Sympathiebekundungen für die Hamas und antisemitische Stimmungsmache auf unseren Straßen Bahn brachen. Für viele Jüdinnen und Juden in Sachsen und Deutschland ist durch den 7. Oktober die Angst leider wieder ein ständiger Begleiter. Es ist unsere Verantwortung, darauf zu reagieren und alles in unseren Kräften Stehende zu tun, um sächsischen Bürgern jüdischen Glaubens Schutz und Sicherheit zu gewähren. Die Sächsische Staatsregierung hat bereits in der Vergangenheit umfangreiche Maßnahmen zum Schutz jüdischer Einrichtungen ergriffen. Die Strafverfolgungsbehörden von Polizei und Justiz haben abgestimmte Konzepte zur Verfolgung antisemitischer Straftaten entwickelt. Nach den Terrorangriffen der Hamas haben wir das Schutzniveau von jüdischen Einrichtungen nochmals erhöht. Wir nehmen die Bedrohung jüdischen Lebens durch die Hamas und deren Sympathisanten sehr ernst. Sie beunruhigt uns ebenso wie die Mitglieder der jüdischen Gemeinden. Die neuen baulichen Sicherheitsmaßnahmen befinden sich in der Umsetzung. Das ist wichtig und richtig. Als Christ finde ich es allerdings unerträglich, dass unsere Mitmenschen wegen ihres Glaubens Polizeischutz brauchen, dass ihr Gotteshaus videoüberwacht werden muss und immer Polizeistreifen in der Nähe sein müssen. Wir setzen deshalb als Staatsregierung neben Strafverfolgung und Schutzmaßnahmen auch auf Prävention. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, die antisemitischen Ideen aus den Köpfen herauszubekommen. Im Zuge unserer vielen Gespräche mit den Gemeindevertretern wurde auch der Wunsch an uns herangetragen, der Freistaat möge mit ihnen über die Anpassung des Vertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinde verhandeln und ihn an die aktuelle Lage anpassen. Daraufhin haben wir in kurzer Zeit eine neue vertragliche Grundlage mit dem Landesverband vereinbart. Mit dem neuen Staatsvertrag setzen wir ein kraftvolles Signal zur Förderung und zum Schutz des jüdischen Lebens. Darüber hinaus stellen wir die Arbeit des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden und seiner Gemeinden auf eine solide finanzielle Grundlage. Ein zentraler Punkt ist die finanzielle Unterstützung der Arbeit des Landesverbandes und seiner Gemeinden. Die Höhe der jährlichen Landesleistung für die religiösen und kulturellen Bedürfnisse, einschließlich rabbinischer Belange, wird ab 2025 neu festgelegt. Auch trägt der Vertrag künftigen Kostenentwicklungen Rechnung. Wir haben vereinbart, die Landesleistung entsprechend der Beamtenbesoldung anzupassen. Zusätzlich unterstützt der Freistaat den Landesverband bei der Finanzierung einer hauptamtlichen Geschäftsführung die die Gemeinden bei der Wahrung ihrer Interessen und Pflichten administrativ unterstützt. Schließlich stärkt der Freistaat den immer wichtiger werdenden Zusammenhalt zwischen verbandsangehörigen und nichtverbandsangehörigen jüdischen Gemeinden in Sachsen. Das betrifft konkret den Chabad Lubawitsch Sachsen e. V. Er gehört nicht dem Landesverband an, erhält von diesem aufgrund einer Kooperationsvereinbarung aber künftig Geldleistungen. Diese werden dem Landesverband vom Freistaat erstattet. Weiterhin haben wir uns über eine Reihe von Projekten verständigt, die als besonders qualifiziert zur Vermittlung jüdischen Lebens und bis 1945 verfemter jüdischer Kunst gelten. Dazu zählen zum Beispiel die Schülergesprächskonzerte der Neuen Jüdischen Kammerphilharmonie Dresden e. V., die Schülerprojekte des Schalom e. V. Chemnitz und das von der Kultusministerkonferenz unterstütze Projekt Meet a Jew. Diese jüdischen Vermittlungsprojekte an unseren Schulen sollen ziel- und zweckmäßig fortgesetzt und erweitert werden. Die Mittel dafür kommen künftig nicht aus der Landesleistung an den Landesverband der jüdischen Gemeinden, sondern aus zusätzlichen Haushaltsmitteln des SMK. Ich danke meinem Kollegen Christian Piwarz, dass dies bei der Haushaltsanmeldung bereits berücksichtigt wird. Die Staatsregierung hat 2019 per Kabinettsbeschluss einen Beauftragten für das jüdische Leben bestellt und das Fach Jüdische Religion als ordentliches Schulfach an ausgewählten Stützpunktschulen eingeführt. Beide Entscheidungen werden im Änderungsvertrag nachvollzogen und damit vertraglich verankert. Insgesamt spiegelt der Änderungsvertrag das gedeihliche Zusammenwirken von Freistaat Sachsen und Landesverband wider. In diesem Zusammenhang gilt der Dank auch Herrn Dr. Thomas Feist, unserem Beauftragten für das jüdische Leben. Er ist seit nunmehr fünf Jahren ehrenamtlich als Ansprechpartner der jüdischen Gemeinden tätig. Ebenso danke ich der Vorsitzenden des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden, Frau Dr. Nora Goldenbogen, und den Vorsitzenden der jüdischen Gemeinden in Sachsen für die vertrauensvolle und konstruktive Vertragsverhandlung. (Beifall bei der CDU, der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Der Änderungsvertrag unterstreicht noch einmal die besondere Verantwortung der Staatsregierung für das jüdische Leben in Sachsen. Die Zusage, das jüdische Leben zu schützen, zu fordern und zu fördern, soll durch das Zustimmungsgesetz vom Sächsischen Landtag zukunftssicher verankert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich fasse zusammen: Der Änderungsvertrag wird dazu beitragen, das jüdische Leben und das kulturelle Erbe des Judentums in Sachsen zu bewahren und zu pflegen. Er wird das freundschaftliche Verhältnis zwischen dem Freistaat Sachsen und der jüdischen Glaubensgemeinschaft weiter fördern und festigen. Es wäre ein starkes Zeichen an die jüdische Gemeinschaft in Sachsen, wenn auch das Plenum diesem Gesetzentwurf einhellig zustimmen würde. In diesem Sinne bitte ich Sie alle um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. Schalom. (Beifall bei der CDU, der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention, Herr Urban?
Jörg Urban AfD
Ja. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte sehr.
Jörg Urban AfD
Darf ich von unserer Redezeit Gebrauch machen? Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Selbstverständlich. Sie haben noch Redezeit. Aber es wäre schön, wenn Sie nach vorn kommen.
Jörg Urban AfD
Das kann ich machen. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich wollte eigentlich nicht noch einmal an das Pult gehen, weil ich glaube, dass in dem Parlament der Wille da ist, jüdisches Leben in Sachsen nicht nur zu schützen, sondern auch zu unterstützen. Gerade vor dem Hintergrund dessen, was gerade im Nahen Osten passiert, ist, denke ich, die Einsicht da, dass der besondere Schutz und die Unterstützung der jüdischen Gemeinden in Sachsen mehr als notwendig sind. Ich bin trotzdem nach vorn gegangen, weil die Besprechung dieses Gesetzes wieder von Herrn Lippmann von der grünen Partei missbraucht wurde, um uns als AfD Antisemitismus zu unterstellen. Ich weise das ganz klar zurück. Insbesondere weise ich den Vorwurf von einer Partei zurück, die in den letzten Jahrzehnten regelmäßig selbst mit Antisemitismus geglänzt hat, mit Boykottaufrufen gegen Juden, mit einer Kulturministerin, die es zugelassen hat, dass auf der Documenta, auf der Berlinale regelmäßig Antisemitismus vorgetragen wird, (Unruhe) eine Partei, die im Bundestag abgelehnt hat, die Hamas als Terrororganisation anzuerkennen, und die sich dafür einsetzt, dass diese Terrororganisation weiter Geld bekommen sollte. Von Ihnen nehme ich diesen Vorwurf überhaupt nicht an, Herr Lippmann. Ihre Partei ist vielleicht die einzige, die tatsächlich mit dem Antisemitismus in ihren Reihen kämpfen muss. (Beifall bei der AfD – Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es gibt weiteren Redebedarf. Eine Kurzintervention auf Herrn Urban oder ihm Rahmen Ihrer Redezeit, Herr Richter?
Frank Richter SPD
Eine Kurzintervention. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention auf Herrn Urban. Bitte sehr. (Unruhe) – Meine Damen und Herren, ich bitte um etwas mehr Ruhe.
Frank Richter SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Urban, ich glaube – und ich spreche einmal zu allen Kolleginnen und Kollegen –, dass wir uns in der Sache, die heute hier so wunderbar einmütig vorgetragen und diskutiert wurde – auch im Ausschuss mit allgemeiner Zustimmung – keinen Gefallen tun, die Unterstützung des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden und anderer jüdischen Gemeinden hier in Sachsen mit einem relativ kurzschlüssigen Argument mit Blick auf das zu unterstreichen, was in Israel passiert. Hier geht es um die Unterstützung des jüdischen Lebens in Sachsen, und das hat einen Eigenwert, auch wenn es überhaupt nicht zu diesen furchtbaren Dingen, über die man diskutieren kann, in Israel gekommen wäre. Tagesordnungspunkt Starke Familien für Sachsens der sächsischen Drucksache 7/6709, Auch hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion. Ich erteile der Fraktion der AfD das Wort. Frau Abg. Schwietzer; bitte.
Doreen Schwietzer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Das Erste, was der Mensch im Leben vorfindet, das Letzte, wonach er die Hand ausstreckt, das Kostbarste, was er im Leben besitzt, ist die Familie.“ Treffender als mit diesem Zitat von Adolf Kolping kann man wohl die Bedeutung der Familie nicht Ich sage das deshalb mit einiger Nachdenklichkeit und Eindringlichkeit, weil ich – ich nehme das für mich in Anspruch – sehr viele Jüdinnen und Juden in den sächsischen Gemeinden kenne, die mir sagen: Lieber Frank Richter, wir wollen nicht immer gleich kurzschlüssig mit israelischer Politik identifiziert werden. Wir sind Deutsche und Juden, und in dieser Hinsicht nehmt uns bitte für sich eigenständig wahr und bringt nicht gleich immer den Bezug zum Nahen Osten. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Urban, möchten Sie? – Gut. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Aufgerufen ist das Gesetz zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, die drei Punkte zusammenzufassen. Gibt es dazu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Ich beginne mit der Überschrift, dann Artikel 1 Zustimmung zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden und Artikel 2 Inkrafttreten. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit, stelle dennoch den Entwurf Gesetz zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer gibt seine Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist das Gesetz beschlossen. (Beifall des ganzen Hauses) Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zu Zukunft – Neuausrichtung Familienpolitik Antrag der Fraktion AfD beschreiben: Familie als das Herzstück unserer Identität, als Ort der Liebe, Unterstützung und Zusammenhalt. Aber Familie ist nicht nur für jeden Einzelnen von unschätzbarer Bedeutung. Sie bildet das Fundament unserer Gesellschaft. Familie bietet einen Rahmen, in dem Menschen aufwachsen, Werte und Normen erlernen und soziale Fähigkeiten entwickeln. Eine stabile familiäre Umgebung kann zur Integration jedes einzelnen Menschen in die Gesellschaft beitragen. Der hohe Wert der Familie findet Ausdruck in unserem Grundgesetz in Artikel 6 in der Sächsischen Verfassung in Artikel 22. Dort steht: Die Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Danach hat der Gesetzgeber den Auftrag, all diejenigen zu schützen und zu fördern, die in häuslicher Gemeinschaft Kinder erziehen und für Hilfsbedürftige sorgen. Doch kommt der sächsische Gesetzgeber diesem Auftrag in ausreichendem Umfang nach? Wir sind der Auffassung: Nein, das ist hier nicht der Fall. Die Familienförderung in Sachsen ist unzureichend – unzureichend sowohl in ideeller als auch in monetärer Hinsicht. Schauen wir einmal auf die ökonomischen Belastungen, die mit der Gründung einer Familie verbunden sind, dann müssen wir feststellen: Im Vergleich zu Ledigen und kinderlosen Paaren stehen Familien finanziell sehr schlecht da. Das hat unterschiedliche Gründe. Das ist zunächst einmal das fehlende Erwerbseinkommen, wenn ein Elternteil die Erwerbstätigkeit unterbricht, um das Kind nach der Geburt zu versorgen und zu betreuen. Hinzu kommen die finanziellen Aufwendungen für Kinder. Nach Berechnung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2018 gaben Paare 763 Euro im Monat für den Nachwuchs aus. Der Betrag dürfte heute um einiges höher sein. Ein großes Problem sind die steigenden Betreuungskosten der Kindertageseinrichtungen. Viele sächsische Kommunen haben die Elternbeiträge in den letzten Jahren drastisch erhöht. Zusätzlich steigen die Kosten für Verpflegung. Inzwischen zahlen Eltern in Sachsen zwischen 5 und 7 Euro pro Tag für das Essen in Kitas und Schulen. Im ländlichen Raum müssen zusätzlich die Väter und Mütter pendeln; auch das sind Zusatzkosten, die im Endeffekt in der Geldbörse fehlen. Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Diese ökonomische Schlechterstellung hat Folgen, gerade in einer Zeit, in der die Kosten des täglichen Lebens stetig steigen und wirtschaftliche Unsicherheiten unsere Gemeinschaft prägen. Leider allzu oft stehen Familien inzwischen vor finanziellen Hürden, die ihre Fähigkeit beeinträchtigen, ein stabiles und erfülltes Leben zu führen. Die steigenden Mieten, Gesundheitskosten, Bildungsausgaben und der allgemeine Lebensunterhalt setzen gerade Familien unter Druck. Dies führt dazu, dass sich immer weniger junge Paare dazu entscheiden, Kinder zu bekommen, eine Familie zu gründen. Seit circa 1970 sinkt in Deutschland die Geburtenzahl kontinuierlich unter das Bestandserhaltungsniveau von rund zwei Kindern je Frau, ein wesentlicher Grund für den voranschreitenden demografischen Wandel. Daraus resultieren schwerwiegende gesellschaftliche und wirtschaftliche Probleme. Besonders die ostdeutschen Länder sind von dieser Entwicklung betroffen. Hier schreitet der Schrumpfungs- und Überalterungsprozess schnell voran. Damit stehen wir als Gesetzgeber vor der wichtigen Herausforderung, diese Entwicklung zu bremsen oder sogar umzukehren. Es ist dringend an der Zeit, aktiv zu werden, anstatt auf die Ansiedlung von Menschen aus aller Welt zu setzen, wie Sie, werte SPD und CDU, das tun. Wir als AfD stehen für eine aktive Familienpolitik: starke Familien für Sachsens Zukunft. Folgen Sie unseren Vorschlägen, die wir Ihnen heute mit unserem Antrag zur Neuausrichtung der sächsischen Familienpolitik unterbreiten: Erstens. Wir wollen 5 000 Euro Begrüßungsgeld für jedes neugeborene Kind ausreichen. Dieses Geschenk soll besonders jungen Paaren in Sachsen Mut machen: Mut zur Zukunft mit Kindern. Zweitens. Wir wollen, dass junge Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen können und trotzdem über ausreichend Einkommen verfügen. (Hanka Kliese, SPD, steht am Mikrofon.) Deshalb fordern wir ein höheres Landeserziehungsgeld von mindestens 750 Euro monatlich, das im Anschluss an den Elterngeldbezug gezahlt wird. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abg. Kliese?
Doreen Schwietzer AfD
– Nein. – Damit soll die elterliche Erziehungs- und Betreuungsleistung finanzielle Anerkennung erhalten. Das erweiterte Landeserziehungsgeld soll zumindest teilweise das entgangene Erwerbseinkommen kompensieren. Drittens. Wir wollen, dass Eltern bei den Beiträgen für Kitas und Krippenplätze finanziell entlastet werden. Deshalb fordern wir, dass die Elternbeiträge gedeckelt werden. Zusätzlich wollen wir allen Kindern ein kostenloses gesundes Mittagessen in Kindergärten und Schulen anbieten. Viertens. Wir wollen den sächsischen Familienpass aufwerten und allen Familien die Gelegenheit bieten, die sächsischen Museen, Burgen und Schlösser kostenlos zu besuchen. Fünftens. Wir wollen den Weg zu Wohneigentum für junge Familien ermöglichen, indem wir Zuschüsse für den Kauf oder für den Bau eines Eigenheimes ausreichen, damit auch für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen eine Immobilienfinanzierung möglich wird. Hierzu macht unser Änderungsantrag, den ich hiermit einbringe, konkrete Vorgaben: zum Beispiel die Ausreichung eines sächsischen Baukindergeldes oder die Senkung der Grunderwerbssteuer auf 1 % für all diejenigen, die ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben, um selbst darin zu wohnen. Sechstens. Wir wollen unsere ländlichen Regionen als familienfreundliche Orte ausgestalten. Hierzu brauchen wir ganzheitliche Konzepte, die auf die speziellen Bedürfnisse von Familien eingehen. Vor allem geht es uns dabei um die Schaffung einer familienfreundlichen Infrastruktur und einen verbesserten Zugang zu Dienstleistungen, zum Beispiel zu Gesundheitseinrichtungen, zu einem zuverlässigen öffentlichen Personennahverkehr, zu Bildungseinrichtungen, Freizeitangeboten und vielem mehr. An unseren Ideen können Sie sehen, was alles auf der Landesebene möglich ist, um den Alltag von Familien zu vereinfachen und lebenswerter zu gestalten. Es liegt an Ihnen, unserem Antrag zuzustimmen und damit den Weg für ein familienfreundliches Sachsen freizumachen. Aber auch aufseiten der Bundesebene ist es an der Zeit, dringende Entlastungen für Familien durchzusetzen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir als AfD denken vor allem an eine Reduzierung der Steuer- und Abgabenlast für Familien. Ein Baustein unserer Strategie zur Unterstützung von Familien ist die Senkung der Mehrwertsteuer auf Kinderprodukte. Die Senkung der Mehrwertsteuer von aktuell 19 auf 7 % würde für Familien eine deutliche finanzielle Entlastung bedeuten. Zusätzlich fordern wir, dass der Beitrag, den Eltern durch die Kindererziehung für die Sozialversicherung leisten, endlich stärker berücksichtigt wird. Es reicht nicht aus, die Eltern bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung besserzustellen. Wir brauchen auch eine Besserstellung bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zusätzlich fordern wir als AfD, dass Eltern ihre BAföGSchulden erlassen werden, wenn während der Ausbildung oder des Studiums ein Kind geboren wird. Wir fordern die sächsische Landesregierung auf: Wirken Sie auf den Bund ein, damit sich die finanzielle Lage von Familien deutlich verbessert. Sehr geehrte – (Markus Scholz, BÜNDNISGRÜNE: Damen und Herren! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Fraktionen. Sehr geehrte Fraktionen! Sie sehen: Wir als AfD wollen das Leben von Familien in Sachsen entscheidend verbessern. Wir wollen gesellschaftliche Rahmenbedingungen schaffen, die den jungen Sachsen Lust auf Familie machen. Wir haben noch weitere Vorschläge und Forderungen, die meine Kollegin Martina Jost in der zweiten Rederunde vortragen wird. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was? Noch eine Runde? –
Marco Böhme Die Linke
Oh nein!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Gockel. Bitte schön.
Sandra Gockel CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir als CDUFraktion stehen für einen Freistaat Sachsen mit einer freiheitlichen, solidarischen und sozialgerechten Gesellschaft, in der man aufeinander Rücksicht nimmt und das private Umfeld als unverletzlich gilt. (Lachen des Abg. Henning Homann, SPD) Jeder bringt seine Stärken ein und erfährt die Unterstützung, die er benötigt. Jeder ist Teil unserer Gesellschaft und gestaltet sie mit. Dies sind die Eckpunkte, mit denen wir unsere Gesellschaft umreißen. Die Familie ist dabei der wichtigste Baustein unserer Gesellschaft und meint die wechselseitige Übernahme von Verantwortung auch zwischen den Generationen. Dies ist der Kern unserer Definition von Familie. Wenn wir dies für uns nachvollziehen, dann können wir über Grundlagen, Ziele, Bedingungen sowie Kriterien sprechen, diskutieren und, wenn wir uns einig sind, in Folge auch entsprechend umsetzen. Dazu gehören verschiedene Bereiche; wenn wir über unsere Gesellschaft und Familienpolitik sprechen, bewegen wir uns in einem umfassenden Querschnittsthema. Diese angesprochenen Bereiche sind beispielsweise Bauen und Wohnen, Kinderbetreuung, Bildung und Ausbildung sowie die soziale Komponente. Dabei ist es ein Grundprinzip der christdemokratischen Politik, diejenigen zu unterstützen, die Hilfe benötigen, und dabei sorgsam mit Steuergeldern umzugehen. Das Gießkannenprinzip sollte dabei keine Anwendung finden. Unabhängig von der Frage, ob einige der von Ihnen aufgeführten Punkte nicht bereits umgesetzt sind und im Sinne einer stetigen Überprüfung angepasst werden, sind auch andere Inhalte dabei, die man als Staat einer Gesellschaft nicht verordnen kann – und das aus gutem Grund. Exemplarisch zu einzelnen Punkten und Inhalten: In Punkt II.6 fordern Sie die Staatsregierung auf, einen Aktionsplan „familienfreundlicher öffentlicher Dienst“ zu entwickeln, um Familien hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Beruf und Familie zu fördern. In der Praxis sind wir im Freistaat aber schon viel weiter. Damit meine ich die Möglichkeiten von Arbeitszeitkonten in Verbindung mit Arbeitszeitausgleich, Rahmenarbeitszeiten mit deutlich variableren, teilweise sogar abgeschafften Kernarbeitszeiten und weitere Möglichkeiten, wie das individuelle Anpassen von Wochenstunden sowie ortsflexibles Arbeiten. Die einzige Einschränkung ist natürlich die, dass nicht in jedem Beruf alles geht, aber das erklärt sich von selbst. Im Übrigen können mehrere Ministerien im Freistaat das Audit Beruf und Familie vorweisen. Auch im direkt nachfolgenden Punkt II.7, Buchstaben a bis c, sind die Inhalte bereits Bestandteile unseres Miteinanders oder wurden bereits angepasst. Die Ehe ist auch bei uns als CDU ein besonderes Bekennen zu gegenseitiger Verantwortung und Rücksicht und drückt sich beispielsweise in entsprechenden Steuerklassen und steuerlichen Regelungen aus. Auch die Beiträge zur Krankenversicherung bilden dies über entsprechende Zusatzberechnungen ab. Andere Punkte, die derart stark ideologisch geprägt sind und in das private Umfeld der sächsischen Bürgerinnen und Bürger eingreifen, können wir nur ablehnen. In Punkt II.2 wird die Staatsregierung aufgefordert, eine Kampagne für die traditionelle Familie zu initiieren und umzusetzen sowie soziale Vermarktungsstrategien zu entwickeln und anzuwenden. Das bedeutet im Klartext – und wird auch bereits unter Punkt I ausgeführt –, dass die AfDFraktion nur die eigene Definition von Familie anerkennt und den Staat für die eigene Ideologie vor den Karren spannen möchte. In der Lebensrealität ist der Begriff aber vielfältig und dort zu finden, wo Menschen dauerhaft verbunden oder verwandt sind und verbindlich, auch über Generationen hinweg, Verantwortung füreinander übernehmen. (Beifall des Abg. Markus Scholz, BÜNDNISGRÜNE) In Punkt II.3 soll der Staat die AfD-Ideologie nun auch noch in die Lehrpläne für die Schulen tragen; hier solle beispielsweise das Gendern unterlassen und die eigene Definition von Werten und Familie unter die Schüler gebracht werden. (Staatsminister Martin Dulig: Will die AfD uns noch vorschreiben, wie wir leben sollen! Die Sprachpolizei!) In der Lebensrealität ist das Schrift-Gendern im Unterricht untersagt. Ihre Ideologie hat im Lehrplan ebenfalls nichts verloren. Schule soll Wissen vermitteln und nicht ideologisieren. Ihr Punkt II.7, Buchstabe d, ist ein besonderes Highlight der AfD-Ideologie. Dazu muss ich Ihnen vorab sagen, dass derjenige, der BAföG beansprucht, in aller Regel auch Grund dazu hat. Dies gehört im Übrigen zur Durchlässigkeit unseres Bildungssystems. Sie möchten nun, dass BAföG-Rückzahlungen durch die Geburt von Kindern erlassen werden. Also im Klartext heißt das: Freikaufen durch Schwangerschaft. Interessant ist an dieser Stelle, dass Sie hier nicht auf eine zehnjährige Wohnhaftigkeit in Deutschland oder auf die von Ihnen definierte traditionelle Familie, wie sonst in den Punkten vermerkt, verweisen. Ob das den Effekt haben würde, wie Sie ihn sich wünschen, bleibt für mich und unsere Fraktion sehr fraglich. Aus der Lebensrealität kann ich Ihnen berichten, dass Paare vor mehr als 35 Jahren schneller eine Wohnung bekommen haben. Nun wäre sicherlich ein Blick in die Statistik interessant, um zu sehen, wie viele Paare die Ehe im Sinne der Werte, wie Sie sie vortragen, in ihrer Gemeinschaft vermittelt haben und wie hoch gegebenenfalls die Scheidungsraten waren, als dieser Anreiz bzw. der Eingriff ins Privatleben weggefallen sind. Die Bürger haben sich in ihrer Mehrheit auch nicht mit diesem übergriffigen Staat in dieser Form identifiziert. Im Klartext bedeutet dies, schwanger werden, um das BAföG nicht zurückzuzahlen. Ob das ein Ausgangspunkt für Ihre traditionelle Familie sein kann, von der Sie immer erzählen, scheint mir eher fraglich. Eine gute Familienpolitik benötigt beispielsweise eine verlässliche Kinderbetreuung, qualitativ hochwertige Kindertagesstätten und Angebote beim Erwerb für selbstgenutzte Immobilien – aber ohne ideologisches Korsett –, Freiräume für Familien, beispielsweise bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier sind wir auf einem guten Weg und unterstützen dort, wo es notwendig ist. Wir können Ihrem Antrag aus den vorgenannten Gründen nicht zustimmen und empfehlen folgerichtig die Ablehnung. – Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Gockel sprach für die CDU-Fraktion. Kollegin Schaper spricht nun für die Fraktion DIE LINKE; bitte schön.
Susanne Schaper Die Linke
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Frauenbild Ihres Herrenvereins zeigte sich ja schon bei Ihrer Listenaufstellung: (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Drei Frauen sind auf den ersten 43 Listenplätzen. Damit können sie es in Fragen der Diversität und Gleichstellung locker mit den deutschen Parlamenten des letzten Jahrhunderts aufnehmen. (Lachen bei der AfD) Das zeigt sich auch deutlich in Punkt II, Buchstaben e und f. Beim Familienbild wird es leider nicht besser. Beim Lesen des AfD-Antrags fällt vor allem auf, wer alles ausgeschlossen wird. Sie schreiben im Titel zwar „… Familien für Sachsen …“, aber meinen damit gar nicht alle Familien, sondern nur die, die so leben, wie es Ihnen passt. Die alleinerziehende Mutter ist genauso wenig gemeint wie die Eltern, die mit ihren Kindern vor wenigen Jahren nach Sachsen gezogen sind. Sie formulieren auch ganz klar, dass es Ihnen um eine Förderung von einkommensstarken Zwei-Eltern-Familien geht, die seit mindestens zehn Jahren in Sachsen wohnen. Aber was ist denn mit all den anderen? In Sachsen leben 530 000 Familien; ein Viertel davon sind Alleinerziehende. Diese fallen also schon einmal heraus. Etwa 70 000 Familien sind von Armut betroffen. Auch diese Familien schließen Sie explizit aus. Dann kommen viele Tausend Familien hinzu, die erst in den letzten Jahren nach Sachsen gezogen sind. Dabei fragt man sich doch: Was soll denn das? Wieso treten Sie – im übertragenen Sinne – mehr als ein Drittel der Familien in Sachsen so vor das Schienbein? Wer sind Sie denn, dass Sie den Menschen im Land sagen: Euer Lebensentwurf ist es nicht wert, gefördert zu werden. Das ist für mich völlig unverständlich. Für uns als Linksfraktion ist die Familie dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, wo sich Eltern um Kinder kümmern, und dort, wo Menschen pflegebedürftige Angehörige umsorgen. Selbstverständlich ist es genauso viel wert, wenn sich eine alleinerziehende Mutter um ihre Kinder kümmert, als wenn sich Paar-Eltern um ihre Kinder kümmern, und auch, wenn Menschen, die in Armut leben, oder Menschen, die wohlhabend sind, ihre Kinder umsorgen. Sie als AfD-Fraktion wollen einzelne Familiengruppen besserstellen als andere. Das kommt für uns als LINKE nicht infrage. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. Kollege Scholz spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; bitte schön.
Markus Scholz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute über einen Antrag, der vorgibt, die Zukunft unserer Familien und damit die Zukunft Sachsens sichern zu wollen. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass der Antrag keine substanziellen Lösungen für die Herausforderungen des demografischen Wandels bietet. Es ist unbestritten, dass Familien das Rückgrat unserer Gesellschaft bilden. Doch eines ist ebenso klar: Familien gibt es in allen Formen und in allen Größen. Ein Blick in die Zweite Sozialberichterstattung zeigt die Realität sächsischer Familien. Nur 53 % der Familien mit Kindern unter 18 Jahren in Sachsen bestehen aus Ehepaaren. Alleinerziehende machen 24 % aus, während 23 % in nicht ehelichen Lebensgemeinschaften zusammenleben, beispielweise auch in Patchworkfamilien oder in Regenbogenfamilien. Ebenso erleben wir, dass immer mehr Menschen keinen Kontakt mehr zu ihrer leiblichen Familie haben – entweder, weil sie keinen Kontakt mehr wollen oder die räumliche oder emotionale Entfernung zu groß ist oder schlicht, weil keine Verwandten mehr am Leben sind. Eine Form der Familie, in der in solchen Fällen dennoch Liebe, Hingabe und Verantwortungsübernahme geschehen, sind Wahlfamilien. Dies zeigt deutlich, dass die Vielfalt von Lebensformen in unserer Gesellschaft eine Realität ist, die Sie in Ihrem Antrag ignorieren. Der vorgelegte Antrag versucht ein Familienbild zu zeichnen, das die Lebenswirklichkeit der Hälfte der Familien in Sachsen ignoriert. Unsere Aufgabe ist es, alle Formen von Familien zu unterstützen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die es jeder Familie ermöglicht, ihren individuellen Weg zu gehen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 6?
Markus Scholz GRÜNE
Ja, natürlich. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Kollegin Schwietzer.
Doreen Schwietzer AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Frage ist: Können Sie uns vielleicht Beispiele nennen, warum Ehepaare sich trennen, und woran es vielleicht liegt, dass sie sich trennen? Unser Antrag verlangt, die Familien zu fördern. Vielleicht können Sie ein paar Beispiele nennen. – Danke schön.
Markus Scholz GRÜNE
Eine Eheberatung will ich hier nicht liefern. Tatsächlich gibt es im Leben auch Momente, in denen man andere Menschen kennenlernt und sich dazu entscheidet, ganz selbstbestimmt einen anderen Weg zu gehen. Über weitere Gründe können wir gern noch einmal ins Gespräch kommen. Ich weiß aber nicht, inwiefern das jetzt zu dieser Debatte beiträgt. Aber Danke für diesen Einwand. Ich komme wieder zurück auf meinen Redebeitrag. Die AfD thematisiert den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel, und plädiert im gleichen Zuge für eine verstärkte häusliche Erziehung, wobei wir wissen, dass die Kinderbetreuung und die Sorgearbeit heutzutage immer noch hauptsächlich auf Mütter fällt. Ein ernstgemeinter Lösungsvorschlag wäre es, die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit in Sachsen deutlich zu verbessern. Wir brauchen flexible Arbeitszeitmodelle und den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten, um Eltern, insbesondere Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Die Forderung nach mehr häuslicher Erziehung und Betreuung ignoriert zudem die zahlreichen Studien, die die Vorteile frühkindlicher Bildung und Betreuung belegen. Frühe Bildung legt den Grundstein für das lebenslange Lernen. Frühkindliche Bildung fördert entscheidend die kognitive, sprachliche und emotionale Entwicklung von Kindern. Im Umgang mit Gleichaltrigen werden soziale Fähigkeiten wie Teilen, Teamarbeit und Konfliktlösung erlernt, die in der häuslichen Umgebung nicht in diesem Maße gefördert werden können. Zuletzt noch einen ganz besonders tiefgründigen Absatz Ihres Antrags, nämlich II.3: Hier wissen Sie anscheinend selbst nicht, was in den einzelnen rechtlichen Grundlagen steht. Daher folgender Crashkurs – ansonsten können wir uns gern mit Herrn Piwarz treffen. Wir sind Ihnen gern Rede und Antwort schuldig. In diesem Absatz geht es um die Schule und die Lehrpläne. In Artikel 6 des Grundgesetzes steht, dass die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und ihre Pflicht ist. Deswegen ist Ihr Absatz auch überflüssig. In Artikel 101 der Landesverfassung geht es um die Werteerziehung und auch um die Grundsätze der Bildung und Erziehung, beispielsweise um soziales Handeln. Dann gibt es das Sächsische Schulgesetz, in dem es um den Bildungsund Erziehungsauftrag von Schulen geht. Nach Artikel 32 des Sächsischen Schulgesetzes ist die Schule berechtigt, zur Erfüllung der ihr übertragenen erzieherischen Aufgaben die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Kurzum: Das, was Sie wollen, steht entweder schon im Grundgesetz oder in der Nomenklatur untergeordneten Bestimmungen und würde der pädagogischen Verantwortung von Lehrkräften nicht gerecht werden. Deshalb liegen die familienpolitischen Schwerpunkte unserer Fraktion weiterhin in der Qualitätssicherung und der Qualitätsentwicklung von Kindertageseinrichtungen und der Stärkung von familienfreundlichen Strukturen. Kitas und Kindertagespflege leisten einen unverzichtbaren Beitrag für ein gutes Aufwachsen unserer Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zusammenfassend ist zu sagen: Erstens. Im vorliegenden Antrag werden Scheinlösungen für die komplexen Herausforderungen des demografischen Wandels angeboten. Zweitens. Stattdessen brauchen wir realitätsnahe und zukunftsfähige Vorschläge für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Arbeit. Drittens. Wir brauchen eine Familienpolitik, die inklusiv und unterstützend ist und die der Vielfalt von Familien in Sachsen gerecht wird. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Scholz sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Pfeil spricht nun für die SPD-Fraktion; bitte schön.
Juliane Pfeil SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schaut man sich die sieben Punkte des Antrags an, könnte man beim Überfliegen fast schon denken: Oh, die AfD kümmert sich tatsächlich um die Familien, und zwar um alle Familien und Menschen in Sachsen, aber auch nur fast. Gehen wir also auf ein paar Punkte ein. Ich beginne einmal mit dem Thema Landeserziehungsgeld. Der Vorschlag der AfD wird heute erneut wie – wir kennen sie alle – die Sau durchs Dorf durch das Parlament getrieben. Das Landeserziehungsgeld soll zu einem Betreuungsgeld als Lohnersatzleistung für Eltern, die ihre Kinder nicht in Krippen betreuen lassen, auf mindestens 750 Euro, maximal 1 500 Euro monatlich ausgeweitet werden, aber – die Kollegen hatten es schon erwähnt – natürlich nicht für alle Eltern gelten. Es soll nur für die ausgeweitet werden, die gemeinsam mindestens seit zehn Jahren in Sachsen ihren Hauptwohnsitz haben. Nun habe ich mir den Antrag genauer angeschaut. Schon im ersten Absatz findet man, dass es bei dem Antrag der AfD besonders darum geht, die erhebliche Fachkräftelücke zu schließen. Sie sehen aber schon selbst, dass das eine mit dem anderen nicht so richtig übereinstimmt. Wir alle wissen – und ich glaube, Sie wissen es mittlerweile auch, auch wenn Sie es noch nicht zugeben –, dass wir die Fachkräftelücke nur dann schließen können, wenn wir in Sachsen auch ein attraktiver Standort für ausländische Arbeitnehmer werden. Sie dürfen auch gerne kommen, sagt die AfD, sie können auch Kinder bekommen, aber die Kinder sind dann weniger wert. Schönen Dank. Auch Ihre Haltung zu den sächsischen Kindertagesstätten ist wieder einmal mehr als fraglich. Zum einen fordern Sie, die Eltern von den Beiträgen zu entlasten, um dann wieder in der Begründung von einem Gefährdungspotenzial in genau diesen Kitas zu sprechen. Das finde ich weder den Erzieherinnen und Erziehern im Freistaat gegenüber gerechtfertigt noch zeigt das die notwendige Wertschätzung, die man den Erzieherinnen und Erziehern für ihre wertvolle Arbeit entgegenbringen sollte. Mehr als 50 % der Kinder in Sachsen gehen in eine Krippe. Für mehr als 50 % der Eltern ist es eine Selbstverständlichkeit, dass nach einem Jahr der Job wiederaufgenommen wird, dass die Sorgearbeit nicht nur bei den Frauen liegt. Genau den 50 % der Eltern wollen Sie heute sagen, dass sie ihre Kinder gefährden, wenn sie sie in eine Kita bringen. Herzlichen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns schon oft über den Betreuungsschlüssel unterhalten. Das ist auch gut so. Dabei können wir immer noch besser werden. Das wissen wir und das wollen wir auch. Wir haben das aber auch immer mit dem notwendigen Respekt vor der Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher getan. Dann finden wir in dem Antrag den Vorwurf der Indoktrinierung in den Schulen. Hierbei kann ich mir jetzt den Vortrag über Respekt vor den Lehrerinnen und Lehrer sparen. Das kommt ungefähr auf dasselbe wie bei den Erziehern hinaus. Weder erkennt die AfD mit dieser Unterstellung an, dass es einem jeden freigestellt ist, seine Sexualität zu entfalten – eine wichtige und zum Glück inzwischen selbstverständliche Errungenschaft der letzten Jahrzehnte –, noch versteht Sie offensichtlich, dass Familie nun einmal nicht nur Vater und Mutter sind. Familie ist vielfältig, Familie ist bunt, Familie ist da, wo Verantwortung gegenseitig übernommen wird. Das ist doch das Entscheidende. Natürlich finden wir in der Begründung auch noch, dass die Medien negative Vorbilder sind. Okay, das war dann auch noch die Medienschelte. Wirklich absurd ist dann aber noch ein Satz aus der Begründung, ich zitiere: „Kinder sollen in einem Umfeld aufwachsen, das die geistige und wirtschaftliche Unabhängigkeit fördert.“ Da frage ich mich noch einmal: Will man jetzt geistige Unabhängigkeit oder möchte man es eigentlich nicht so richtig, weil das tradierte Familienbild ja dann doch ganz wichtig ist? Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir lehnen diesen Antrag entschieden ab. Weder hilft er den Familien in Sachsen noch stärkt er die Kinder. Anträge wie diese zeigen, dass die AfD mitnichten an der Zukunft dieses Landes interessiert ist, sondern die Freiheit und Selbstbestimmtheit beschneiden möchte und Menschen, die ihrem Normativ nicht entsprechen, als weniger gewinnbringend erachten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, Sie stimmen mit mir überein. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Pfeil sprach für die SPD-Fraktion. Nun beginnen wir eine zweite Rederunde und es spricht Kollegin Jost für die AfD-Fraktion.
Martina Jost AfD
Herr Präsident! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte als Erstes auf die Redebeiträge der Koalition und der LINKEN eingehen. Ich sage es einmal so: Auf die Äußerungen von grün bis links brauche ich eigentlich nicht einzugehen; (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) denn mir war schon klar, dass unser Antrag nicht in Ihr linkes Weltbild hineinpasst. Deshalb will ich das gar nicht näher beschreiben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach doch, machen Sie mal!) Ein bisschen enttäuschend ist das natürlich bei der CDU. Frau Gockel, Sie haben sehr gut definiert, was Familie als wichtigster Baustein der Gesellschaft bedeutet: ein Querschnittsthema. Alles in Ordnung. Dann haben Sie sich natürlich in Ideologie oder was auch immer verloren; das ist leider etwas schade. Deshalb möchte ich praktisch beginnen. Ich gehe gleich darauf ein, woran man sieht, dass bei der CDU einer ihrer Markenkerne – ich hoffe, dass sie ihn nicht verloren hat – leider einfach nicht mehr zum Tragen kommt, wenn man in einer solchen Koalition sitzt. Worum geht es also, wenn wir heute über Familienpolitik sprechen? Es ist doch eine entscheidende Frage, warum wir das an dieser Stelle diskutieren. Es geht um den Stellenwert, den die sächsische Familie für die Koalitionsfraktionen hat. Das wollen wir doch einmal überprüfen und abschätzen. Da genügt einfach ein Blick in den Koalitionsvertrag. Auf den Begriff Familie stößt man im Inhaltsverzeichnis überhaupt nicht. Da gibt es Abschnitte zum Sportland Sachsen, zur Gleichstellung, zur Migration, zum Klimaschutz. Schon allein daran wird deutlich, wo der Stellenwert der Familie eingeordnet wird. Schauen wir noch ein Stückchen tiefer hinein, an welchen Stellen Familie Erwähnung findet. Ich habe den Begriff Familie im Zusammenhang mit den staatlich organisierten Kindertagesstätten gefunden – da geht es um Öffnungszeiten der Kita als frühkindliche Betreuungsstellen und Bildungsanstalten. Sie sollen natürlich länger geöffnet haben, damit alles unter das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestellt wird. Dann findet sich das Wort Familie noch im Zusammenhang mit Arbeitszeitmodellen bei der Arbeitsmarkt- sowie bei der Gleichstellungspolitik, jeweils unter dem Duktus Kinder und Familie als Karrierehemmnis. Das ist auch wichtig und richtig für viele Familien, die es sich heute nicht mehr leisten können, dass die Frau zu Hause bleibt, auch wenn sie zu Hause bleiben möchte. (Staatsminister Martin Dulig: Kann sie doch!) Es geht ja immer um die Wahlfreiheit; es geht nicht darum, jemanden irgendwohin zu zwingen. (Staatsminister Martin Dulig: Wer zwingt denn hier jemanden?) Also: Das Kind in die Krippe und die Mutti in die Produktion – das hatten wir schon einmal in der DDR. Aber dorthin wollen Sie ja sowie alle zurück. (Zurufe des Staatsministers Martin Dulig und des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wer denkt denn bei diesen Modellen auch einmal an die Bedürfnisse der Kinder? Gerade bei den unter Dreijährigen zählt das frühkindliche Verhältnis zwischen Mutter und Kind. Dass das für Sie altmodisch ist, ist schon klar. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Kinder wollen mit anderen Kindern spielen, nicht immer mit ihren Eltern!) Im Koalitionsvertrag findet sich auch kein Wort zur Bedeutung der Kinder als Quelle von Inspiration und Lebensglück. Das hätten Sie ja hineinschreiben können, Frau Gockel. Da steht keine Aussage zum Wert der Familie als Grund- und Stützpfeiler. Dabei steht die Familie seit 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und ist dort als Menschenrecht verankert. Dort heißt es: „Die Familie ist die natürliche grundlegende Einheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“ (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Jetzt versteht darunter natürlich jeder etwas anderes. Aber im Gegenteil: Im Koalitionsvertrag wird die Familie sogar negiert. Sie alle haben es heute in Ihren Redebeiträgen gesagt: Familie ist überall dort, wo Menschen gegenseitig und auf Dauer füreinander Verantwortung übernehmen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Haben Sie schön zitiert!) Eine Familie ist eine Verantwortungsgemeinschaft, aber eine Verantwortungsgemeinschaft ist keine Familie. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hä?) Das muss man sich immer – – Sie setzen das gleich: den Familienbegriff mit Gemeinschaften wie im Fußballverein, Arbeitskollegen oder anderen Verantwortungsgemeinschaften. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Aber die Familie hat eine besondere Verantwortung und sie ist eine Verantwortungsgemeinschaft. So, das könnte auch eine Studenten-WG sein. Das hat aber mit Familie alles wirklich nichts zu tun. Zurück zum Koalitionsvertrag: Nach langer Suche in dem Dokument habe ich dann doch noch etwas gefunden, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie hatten jetzt viereinhalb Jahre Zeit!) was hoffnungsvoll schien: „Wir werden ein Paket zur Stärkung der sächsischen Familien auflegen.“ Doch dann ist man leider schockiert; denn da geht es um die Einrichtung einer öffentlichen Internetpräsenz, die stets aktuell alle sächsischen Beratungsstellen für Schwangerschaftskonflikte auflistet und zusätzlich umfassende Informationen zu Ärztinnen und Ärzten in Krankenhäusern in Sachsen enthält. Zum anderen wollen Sie sich für eine bundeseinheitliche Regelung zur Übernahme der Kosten verordneter Verhütungsmittel für Einkommensschwache einsetzen. Das ist Ihr Paket für die Familie. (Sören Voigt, CDU: Ach!) So sieht das aus, die Stärkung der sächsischen Familien. Wir als AfD betrachten die Familie als Wert an sich. Deswegen geht es uns darum, die Lebensbedingungen von Familien zu verbessern, zum Beispiel, indem wir ihnen finanzielle Unterstützung, Bildungsmöglichkeiten, familienfreundliche Strukturen und andere Ressourcen bereitstellen wollen. Das ist das Ziel der AfD, das wir unter anderem mit diesem Antrag verfolgen. Wenn wir von Familie sprechen, meinen wir natürlich nicht – das haben wir hier alles schon dreimal gehört – nur Familien, die aus Vater, Mutter und Kind bestehen. Diese natürlich auch, aber selbstverständlich sind auch Patchworkfamilien, Lebensgemeinschaften mit Kindern oder Alleinerziehende mit Kindern gemeint. All diese Modelle des familiären Zusammenlebens wollen wir stärken, und das nicht nur mit finanziellen Vergünstigungen und Entlastungen. Wir haben vor allem eines im Sinn: (Die Rednerin greift zum Wasserglas. – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha! Wasser trinken!) – Wasser ist manchmal ganz gut für die Gehirnzellen, (Sabine Friedel, SPD: Dann trinkt mehr Wasser! – Heiterkeit des Abg. Henning Homann, SPD) das können Sie auch einmal probieren. – Wir haben auch die ideelle Unterstützung der Familien im Blick. Zusätzlich zu unseren Forderungen aus dem monetären Bereich setzen wir uns für eine positive Werbung für das traditionelle Familienbild ein – hier haben Sie es wieder. Wir wollen Familien in den Mittelpunkt stellen. Die klassische Familie muss wieder wertgeschätzt werden. Starten wir – – Noch einmal eines: In allen Kulturen, in allen Religionen hat die Familie einen besonderen Status, und das nicht umsonst. Das ist nicht rückwärtsgewandt, sondern ein traditioneller Wert. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Wir wollen also ein positives Familienbild schaffen. So ist eine Willkommenskultur für Kinder in Zukunft möglich, und damit wird eine starke Grundlage für die Familien in Sachsen gelegt. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir wollen Wahlfreiheit für die Familien: ob sie ihr Kind überhaupt in eine Kita bringen wollen oder ob ihr Kind die ersten Jahre vielleicht zu Hause bleiben soll. (Sabine Friedel, SPD: Diese Wahlfreiheit besteht!) Dazu wollen wir das Landeserziehungsgeld zu einer Lohnersatzleistung ausweiten. Wir wollen, dass diejenigen Mütter und Väter, die sich dazu entschieden haben, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, beim Wiedereinstieg in den Beruf unterstützt und gefördert werden. All dies ist echte Familienpolitik mit konkreten Ideen und umsetzbaren Vorhaben, von denen unsere sächsischen Familien direkt profitieren können. So, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: So!) den Rest sage ich dann im Schlusswort. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Jost sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es in dieser zweiten Rederunde weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) – Den sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, wenn gewünscht. (Staatsminister Martin Dulig: Ich denke, es gibt ein Schlusswort!) – Das Schlusswort kommt nach der Staatsregierung. Staatsminister Dulig, bitte schön. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über Familienpolitik reden und Sie sich vielleicht wundern, warum es eine so einmütige Haltung gegen Ihren Antrag gibt: Das liegt nicht daran, ob einzelne Punkte, die Sie vortragen, vielleicht vom Grundsatz her diskutabel sind; denn es geht ja immer darum, welche Sicherheit man Familien gibt, welche Sicherheit man Menschen gibt, die sich entscheiden, ob sie Kinder bekommen oder nicht. Dass eine solche Einmütigkeit hier herrscht, liegt an dem Bild, das bei Ihnen dahintersteht: das Familienbild und das Frauenbild. Deshalb sollte man nicht so tun, als würde es um die einzelne Maßnahme gehen, sondern genau das ist die Auseinandersetzung. Wir befürworten – und das ist hier ziemlich deutlich geworden –, dass es immer noch eine freie Entscheidung von Menschen ist, ob sie Kinder bekommen wollen und über die Art und Weise, wie sie zusammenleben – eine freie Entscheidung hier in Sachsen. (Beifall bei der SPD) Ich bin etwas hellhörig geworden als Sie, Frau Schwietzer, in Ihrer Einleitung sagten: Wenn wir immer weniger Kinder haben, dann muss der Gesetzgeber aktiv werden. Da bin ich etwas erschrocken. (Roberto Kuhnert, AfD: Völliger Quatsch!) Ich bleibe dabei: Es ist die freie Entscheidung von Menschen, sich für Kinder zu entscheiden und über die Art und Weise, wie sie zusammenleben wollen. Es ist nicht eine Familienpolitik, die dem Ziel der Reproduktion des deutschen Volkes untergeordnet ist. Das ist der Unterschied, warum so eine eindeutige Haltung in diesem Haus vorhanden ist. (Beifall bei der SPD) Es mögen bei Ihnen Tränen in die Augen kommen, wenn Sie mein Familienmodell sehen, was ja scheinbar Ihrem sehr nahe ist. Ich kann Ihnen nur sagen, es stimmt nicht ganz; denn meine Frau ist sehr selbstbestimmt und selbstbewusst, sie arbeitet auch noch. Die Punkte, die wirklich notwendig sind, bei denen es darum geht, wie man politisch gestalten kann, das hat mit den Rahmenbedingungen für Familien zu tun. Es geht um finanzielle Stabilität durch ein gesichertes Einkommen. Natürlich geht es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und deshalb um ein gutes Kitaangebot. Sie sagen immer: Die Frauen würden gern lieber zu Hause bleiben und sind gezwungen, arbeiten zu gehen. Sie unterschätzen das Selbstbewusstsein der ostdeutschen Frauen, die schon zu DDR-Zeiten und bis heute aus dem Selbstverständnis heraus arbeiten gehen. Das ist ihr Selbstwert. (Thomas Thumm: Wahlfreiheit!) Nicht ohne Grund ist die Beschäftigungsquote der Frauen in Sachsen in bestimmten Jahren höher als die der Männer gewesen, und zwar nicht, weil man sie gezwungen hat, sondern weil es ihr Selbstverständnis ist. Das passt vielleicht nicht in Ihr Weltbild. Wenn wir über Rahmenbedingungen reden, geht es um die Flexibilität und die Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Erwerbstätigkeit. Es geht darum, Wiedereinstiegschancen beim Beruf zu haben, es geht um bezahlbaren Wohnraum, es geht um bezahlbare Mobilität, es geht um familienfreundliche Strukturen in ihrem Viertel, auf ihrem Dorf. Es geht um soziale und kulturelle Teilhabe. Das finden die Familien in Sachsen vor. Wir haben hier die Möglichkeiten. Wir haben hier die Chancen. Wir müssen nur immer daran arbeiten, dass sie wirklich gut sind und sich auch verbessern, damit diese Rahmenbedingungen für Familien gut sind und gut bleiben. Wir haben ein gutes Kinderbetreuungsangebot. Wir haben eine höhere Betreuungsquote und durchschnittlich längere Öffnungszeiten in den Kitas als andere Bundesländer. Wir investieren in die Qualität der Betreuung, zuletzt vor allem, indem der Betreuungsschlüssel verbessert wurde. Mit einem neuen Landesprogramm zur Unterstützung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung sollen die Kinder noch besser auf den Übergang in die Schule vorbereitet werden. Genauso die Wohnraumfrage: Sie schlagen 5 000 Euro vor. Wenn Sie sich aber allein einmal anschauen, wie gerade die Zinsentwicklung ist, dann ist das, was wir anbieten, wahrscheinlich für Familien viel sinnvoller, nämlich dass sie beim Bau oder Erwerben eines selbstgenutzten Eigenheimes ein Förderdarlehen von 50 000 Euro je Kind erhalten. Das ist eine echte Unterstützung der Familien bei schwierigen Entscheidungen im Hinblick auf die aktuelle Zinsphase. Oder nehmen wir das Bildungsticket für 15 Euro für den gesamten Verkehrsverbund. Sie können sich vorstellen, dass ich darauf besonders stolz bin; denn das Bildungsticket entlastet Familien ganz konkret. Das macht Schülerinnen und Schüler mobiler und spart Familien konkret Geld, das sie an anderer Stelle dringend nötig haben. Es geht auch um soziale und kulturelle Teilhabe. Auch dort gibt es eine Vielzahl von geförderten Einrichtungen und Angeboten, die sich an die Familien richten. Wir fördern Musikschulen, Jugendkunstschulen. Kinder, Jugendliche, Azubis und Studierende bekommen Ermäßigungen in den sächsischen Staatstheatern. Es gibt vergünstigte oder kostenfreie Angebote bei Veranstaltungen oder für museumspädagogische Maßnahmen. Bis 16 Jahre ist der Eintritt in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und anderen staatlichen Museen frei. Es findet eine Kinderbiennale in den Staatlichen Kunstsammlungen statt. Wir fördern das Kindersingprojekt „Stimme: An“ des Landesverbandes der Musikschulen. Und, weil Sie darauf hingewiesen haben, nenne ich die Familienfreundlichkeit in der ländlichen Infrastruktur. Ich verweise noch einmal darauf, dass 70 % der Bevölkerung und damit auch der Familien im ländlichen Bereich wohnen. Der Ausbau der familienfreundlichen Strukturen kann auch mit unserer Unterstützung auf Basis der regionalen Entwicklungskonzepte über LEADER passieren. LEADER-Gebiete bestimmen selbst in einem transparenten Verfahren, welche familienfreundlichen Maßnahmen mit dem Budget umgesetzt werden. Auch über die Programme „Vitale Dorfkerne und Ortszentren“ im ländlichen Raum und mit den Regionalbudgets im ländlichen Raum wurden bisher zahlreiche Maßnahmen mit Familienbezug gefördert. Es gibt vielfältige Angebote und finanzielle Hilfen. Wir haben ein breites Netz an Unterstützung und weiteren finanziellen Hilfen aufgebaut, zum Beispiel das breite und zielgruppengerechte Angebot an Familienberatung, Bildung und Verantwortung des Freistaates und der sächsischen Kommunen, die Angebote der frühen Hilfen, die Bezuschussung der Kinderwunschbehandlungen, Maßnahmen der Familienfreizeit und Familienerholung durch den Freistaat, der sächsische Familienpass, die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, das sächsische Landeserziehungsgeld, die Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Familien, Mutter und Kind, die Schaffung spezifischer Unterstützungsangebote für Alleinerziehende mit Etablierung des Landesmodellprojektes ALISA. Wir unterstützen Familien, weil dort Menschen sind, die füreinander Verantwortung übernehmen, egal in welcher Rechtsform. Bei uns darf man sich frei entscheiden, wie man als Familie leben will. Familienpolitik ist keine Reproduktionspolitik. Unsere sächsische Familienpolitik hat sich bewährt. Wir müssen sie stärken, aber nicht rückwärtsgewandt, sondern sie neu ausrichten in dem Sinne, weiter die Gelingensbedingungen für Familien zu stärken. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung. Wenn es seitens der Fraktionen keinen Redebedarf mehr gibt, übergebe ich an Frau Kollegin Jost für das Schlusswort.
Martina Jost AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Herr Staatsminister Dulig, das ist uns schon klar, dass wir – wie haben Sie es genannt? – ein altmodisches, ein rückwärtsgewandtes Frauen- und Familienbild haben und dass wir die Reproduktion des deutschen Volkes wollen. Da fängt es schon wieder an, dass unser Antrag für das Framing benutzt wird, dass Sie uns unterstellen wollen. (Staatsminister Martin Dulig: Ich habe Ihnen nichts unterstellt!) – Sie meinen, dass das so ist. Davon steht in dem Antrag überhaupt nichts drin. Natürlich ist die Politik dazu da, um Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen. Sie haben ganz viele schöne Beispiele aufgezählt und die schätzen auch die Familien in Sachsen. Aber warum sprechen wir über Familien? Morgen werden wir über die Alleinerziehenden sprechen, von denen 45 % von Armut bedroht sind. Was haben Sie denn in den letzten Jahren für Rahmenbedingungen für die Familien nicht nur hier in Sachsen, sondern vor allem in Berlin geschaffen? Da sind wir wieder bei den ganz allgemeinen Dingen, die wir gern ändern würden, die Sie aber total verhindern, ob das Energiepreise sind oder Wohnraum. Sie haben es gerade selbst angesprochen. Deshalb müssen wir in Sachsen doch einmal anfangen, etwas für die Familien zu tun. Für wen sollen wir es denn sonst tun als für unsere Familien? (Beifall bei der AfD) Für wen denn? Sie interpretieren etwas hinein, was wir uns vorstellen würden, zum Beispiel Rückwärtsgewandtheit und was nicht alles. Dann muss ich noch einmal etwas sagen. Was wird hier in Sachsen zum Teil gefördert? Ich will nicht noch einmal alles aufzählen, Formen der Vielfalt, Genderkompetenzzentrum und wie das alles heißt. In unserem Antrag steht das erste Mal drin, dass strukturell eine Benachteiligung der Familien stattfindet. Das macht auch das erste Mal Sinn. Wenn Sie in all Ihren Anträgen von struktureller Benachteiligung reden, dann ist damit immer Diskriminierung gemeint. So weit gehe ich nicht, dass ich von Diskriminierung unserer Familien spreche. Noch einmal: Es geht um den politischen Willen, der Familie eine besondere Bedeutung zu geben. Familien sind alle möglichen Formen, aber Familien und nicht irgendwelche Verantwortungsgemeinschaften, die per Vertrag geschlossen werden oder mit einem – – (Sabine Friedel, SPD: Und der Ehevertrag?) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen. (Zurufe von der AfD)
Martina Jost AfD
Also, bitte nicht falsch verstehen. Wir wollen Familien unterstützen. (Sören Voigt, CDU: Vielleicht hat Frau Weidel auch einen Ehevertrag!) Ich muss Ihnen leider sagen – – Ich hatte Vertrauen zu meinem Mann, und leider ist er gestorben. – Entschuldigung. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Jost sprach das Schlusswort für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegt uns ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/16091 vor und ich bitte um Einbringung. (Martina Jost, AfD: Ist schon eingebracht!) Ist schon eingebracht? – Gut. Ich war nicht dabei, als Frau Kollegin Schwietzer gesprochen hat, da war ich noch nicht amtierender Präsident. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Den sehe ich nicht. Dann stimmen wir zuerst über den Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei vielen Dafür-Stimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Ich stelle nun die Drucksache 7/6709 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine, gleiches Ergebnis: viele Dafür-Stimmen, eine Mehrheit an Gegenstimmen. Somit ist der Antrag abgelehnt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Für echte Mitbestimmung: Partizipation von Menschen mit Drucksache 7/15502, Antrag Wie Sie sehen, unterstützen uns wieder die Gebärdendolmetscher. In diesem Zusammenhang bitte ich beim Sprechen um eine etwas verringerte Geschwindigkeit. Ich begrüße noch einmal die Gebärdendolmetscher und bedanke mich vorab für die Unterstützung am heutigen Abend. (Beifall bei den LINKEN) Für DIE LINKE spricht Frau Kollegin Buddeberg; bitte schön.
Sarah Buddeberg Die Linke
Herr Präsident! Werte Kollegen! Auch wenn es oft vergessen wird: Inklusion ist ein Querschnittsthema, und das heißt, dass es in jedem Themenbereich inklusionspolitische Punkte zu besprechen gibt. Wenn wir über Inklusion und Inklusionspolitik reden, dann geht es immer schnell um das Geld; denn inklusionspolitische Forderungen verursachen Mehrkosten und – kleiner Spoiler – das wird, wenn der Antrag heute beschlossen wird, auch der Fall sein, aber wir sagen: Inklusion darf nicht an der Finanzierung scheitern. Wie die Debatten dann aussehen, dafür habe ich ein kleines Beispiel gefunden. Im November 2020 hatten wir hier im Landtag eine Debatte zur schulischen Inklusion, ein Antrag der koalitionstragenden Fraktionen. In diesem Antrag waren verschiedene Forderungen zur schulischen Inklusion enthalten. Dort gab es diesen Punkt zum Haushaltsvorbehalt. Was heißt das? Das heißt, das kann nur gemacht werden, wenn noch Geld im Haushalt ist oder – um es etwas flapsiger zu sagen – das passiert nur, wenn noch Geld übrig ist. Aus unserer Sicht ist das natürlich grundlegend falsch; denn Inklusion ist nicht Nice-to-Have, sondern es geht darum, Missstände aufzuheben, Menschenrechte umzusetzen und es darf keine Frage des Geldes sein. (Beifall bei den LINKEN) Konsequenterweise haben wir als LINKE in der Debatte zur inklusiven Schule, von der ich gerade erzählt habe, gefordert, genau diesen Haushaltsvorbehalt zu streichen. Das ist abgelehnt worden. Okay, das passiert hier in der Regel immer mit LINKEN-Anträgen, aber trotzdem stelle ich einmal eine andere These in den Raum, nämlich folgende Frage: Hätte es andere Mehrheiten dafür gegeben, wenn mehr Menschen mit Behinderungen über diesen Antrag entschieden hätten, wenn mehr Menschen mit Behinderungen im Parlament wären? Das ist aber nicht der Fall. Weltweit leben mehr als eine Milliarde Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung. Ungefähr 10 % aller Menschen in Deutschland haben eine anerkannte Behinderung, und das trifft auch auf Sachsen zu. Dort sind es auch ungefähr 10 %. Obwohl das eine sehr große Zahl an Politische und gesellschaftliche Behinderungen sicherstellen! der Fraktion DIE LINKE Menschen ist, sind die in der Politik und in politischen Ämtern total unterrepräsentiert. Es gibt verschwindend wenig Abgeordnete mit sichtbaren Behinderungen, und ich sage das ganz bewusst; denn da muss man differenzieren, nicht jede Behinderung ist sichtbar. Eine Behinderung, die nicht sichtbar ist, wird nicht unbedingt öffentlich gemacht. Ich will gleich dazu sagen, dass es eine sehr persönliche Entscheidung ist, ob man das macht oder nicht. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Es öffentlich zu machen, das erfordert Mut und ist nicht selbstverständlich. Das sage nicht nur ich, sondern auch Heike Heubach, die für die SPD im Bundestag sitzt, und zwar ganz frisch, weil sie gerade erst nachgerückt ist. Sie ist die erste gehörlose Abgeordnete im Bundestag im Jahr 2024. Das finde ich großartig. (Beifall bei den LINKEN) Heike Heubach hat gesagt: Es gebe auch Abgeordnete, die ihre Behinderung bisher gar nicht publik gemacht hätten, zum Beispiel aus Furcht, wie sie in der Öffentlichkeit gesehen werden könnten, oder dass die Hilfsmittel, die sie bräuchten, stigmatisiert werden. Wenn man darüber länger nachdenkt, dann wird einem klar, dass es erst die Menschen mit Behinderung in den Parlamenten braucht, um die parlamentarischen Prozesse überhaupt zu verändern, so wie mit Heike Heubach, durch die nämlich jetzt das Gebärdensprachdolmetschen im Bundestag politischer Alltag wird. Ich finde das total großartig. Ein anderes Beispiel dafür ist Horst Wehner, der in der letzten Legislaturperiode zu meiner großen Freude mein Kollege in der Fraktion und schon vorher im Landtag war. Er war in der letzten Legislaturperiode Vizepräsident des Sächsischen Landtags. Er selbst ist Rollstuhlfahrer und hat beim Thema Inklusion viel vorangebracht, und zwar nicht nur inhaltlich, sondern er hat im Landtag dafür gesorgt, dass Barrieren verschwinden, indem er gesagt hat, hier ist eine Barriere, die weg muss. Ich bin nämlich hier und deshalb muss diese Barriere beseitigt werden. Das zeigt, dass wir dringend mehr solcher Menschen hier und in anderen Parlamenten brauchen, die unsere Perspektive verändern, die unseren Horizont erweitern, damit wir eine bessere und eine zielgerichtete Politik betreiben können, um Barrieren abzubauen. Wenn ich über Barrieren rede, dann meine ich immer alle Barrieren: physische, kommunikative und kognitive. Genau aus diesem Grund stellen wir heute diesen Antrag, der heißt: Für echte politische Mitbestimmung: Politische und gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Behinderungen sicherstellen! Wenn wir über politische Teilhabe reden, dann muss man zunächst schauen, worum es geht. Politische Teilhabe, häufig auch politische Partizipation genannt, bezeichnet – jetzt kommt ein Zitat, eine Definition, die ich gefunden habe – „aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Erledigung der gemeinsamen (politischen) Angelegenheiten …“. Das kann man auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung nachlesen, meiner Meinung nach eine seriöse Quelle. Es geht also um sehr viel. Es geht um Mandate – darüber habe ich gerade gesprochen –, aber auch um Wahlen. Es geht um politische Willensbildung, und es geht zum Beispiel auch um Beiräte. Es geht um die gesamte Bandbreite der politischen Partizipation. In unserem Antrag finden sich auch sehr viele Forderungen. Die möchte ich jetzt noch einmal kurz vorstellen: Zum einen fordern wir das Recht auf politische Partizipation festzuschreiben, und das dann zu tun, wenn das Inklusionsgesetz novelliert wird. Das wird wohl in dieser Legislaturperiode leider nicht mehr passieren, aber wenn das gemacht wird, dann sagen wir: Wir wollen heute schon entscheiden, dass das Recht auf politische Partizipation festgeschrieben wird. Außerdem wollen wir den Geltungsbereich des Inklusionsgesetzes auf die Kommunen ausweiten. Sachsen ist nämlich peinlicherweise das einzige Bundesland, in dem das Inklusionsgesetz nicht kommunal gilt. Hier besteht also Handlungsbedarf. Wenn wir gerade bei den Kommunen sind, dann bleiben wir dort. Eine weitere Forderung ist, dass die Inklusionsbzw. Behindertenbeauftragten in den Kommunen hauptamtlich sein sollen. Sie haben umfassende Aufgaben zu erledigen, und das kann man nicht nebenbei machen. Des Weiteren wollen wir ehrenamtliche Inklusionsbeiräte in den Landkreisen. Wir wollen den Beirat für Menschen mit Behinderungen, den es ja schon gibt, stärken und aufwerten. Dazu sage ich in der zweiten Rederunde noch etwas – ja, es wird eine zweite Runde geben, es gibt viel zu sagen. Wir wollen barrierefreie Wahlen sicherstellen, und da sind barrierefreie Wahllokale das Minimum. Ich möchte noch einmal sehr deutlich betonen: Es ist eine Einschränkung des Wahlrechts, wenn der Weg in das Wahllokal unmöglich wird. Ich zum Beispiel kann entscheiden, ob ich Briefwahl machen möchte oder ob ich am Sonntag ins Wahllokal gehen will. Wenn ich das jedoch nicht entscheiden kann, sondern auf die Briefwahl angewiesen bin, weil das Wahllokal nicht barrierefrei ist, kann ich nicht bis zum Wahlsonntag abwarten, was noch passiert. Ich kann bis dahin nicht meine Meinung ändern, sondern ich muss per Briefwahl wählen. Deshalb ist es eine Einschränkung des Wahlrechts, und deshalb sagen wir: Barrierefreie Wahllokale sind das Minimum. (Beifall bei den LINKEN) Wir haben außerdem vorgeschlagen, eine Landesfachstelle einzurichten. Sie soll „Politische Bildung inklusiv“ heißen und verschiedene Aufgaben haben. Sie soll Vereine und Projekte beraten und begleiten, die inklusive Bildung voranbringen und Barrieren abbauen. Sie soll genau diese Frage nach inklusiven Wahlen fachlich begleiten. Sie soll Mindeststandards erarbeiten und Leitfäden erstellen. Sie soll bei genau diesen Aufgaben die Kommunen unterstützen, Infomaterialien erstellen und bereitstellen, die – das ist klar – inklusiv und barrierefrei sein sollen. Und sie soll Peer-Projekte auf den Weg bringen, die EmpoweringWorkshops durchführen. Außerdem wollen wir einen Partizipationsfonds einrichten. Dieser soll insbesondere für kleine Vereine mit wenig Chance auf Beteiligung sein. Ich komme in meinem zweiten Redebeitrag darauf zurück. Und wir wollen eine Studie auf den Weg bringen, die genau analysiert: Wo sind die Barrieren und wie können sie abgebaut werden? Diese Studie soll einen Fokus auf Mehrfachdiskriminierung legen. Für dieses Thema reicht heute meine Zeit nicht, doch ich möchte darauf hinweisen: Frauen mit Behinderung sind natürlich noch stärker diskriminiert. Die Forderungen zeigen: Es gibt viel zu tun. Es gibt tatsächlich viel zu tun. Wenn man anfängt, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, kommt man auf so viele Punkte, die zu verändern sind. Deshalb sagen wir: Wir sollten jetzt damit anfangen. Wir haben das Jahr 2024, es stehen viele Wahlen an. Deshalb sollten wir nicht zögern. Deswegen werbe ich bereits, unserem Antrag zuzustimmen und Inklusion jetzt auf den Weg zu bringen. Vielen Dank bis hierhin. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die einbringende Fraktion sprach Frau Kollegin Buddeberg. Die weitere Reihenfolge in der ersten Rederunde: CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe nun das Wort an Frau Kollegin Kuge von der CDU-Fraktion; bitte schön.
Daniela Kuge CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Linksfraktion möchte die politische und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf der kommunalen Ebene sowie der Landesebene verbessern. Ich freue mich, dass ich für meine CDU-Fraktion zu diesem Antrag Stellung nehmen darf. Ich möchte daher auf einige Punkte, die die Linksfraktion beantragt, kurz eingehen. Zunächst sieht der Antrag vor, das Sächsische Inklusionsgesetz zu ändern. Die Aufgaben und Befugnisse des Landesbeirats für Belange der Menschen mit Behinderungen sollen auf die kommunale Ebene erweitert werden. Hierzu muss leider bilanziert werden: Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu. (Mirko Schultze, DIE LINKE: Oh! –
Juliane Nagel Die Linke
Herrlich!) Eine Novellierung des Inklusionsgesetzes noch vor der Landtagswahl ist unter dem zeitlichen Aspekt schon unrealistisch, aber für die Linksfraktion wahlkampftechnisch sicher notwendig. (Oh-Rufe von den LINKEN – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Mit einer Einbringung des Gesetzes in den Landtag dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit erst nach der Wahl zu rechnen sein. Wenn man einen solchen Gesetzentwurf davor einbringen würde, wäre keine reguläre, transparente und unterbrechungsfreie Befassung mehr möglich. Entweder man müsste das Gesetzgebungsverfahren unterbrechen oder ein Gesetz beschließen, das mit heißer Nadel gestrickt ist. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das wollen wir natürlich nicht!) Beides entspricht natürlich nicht den hohen Anforderungen an ein professionell arbeitendes Parlament. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Weiter wird in diesem Antrag dazu gefordert, dass eine Studie in Auftrag gegeben werden muss. Sie soll Barrieren finden, denen sich Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sehen, wenn sie politisch teilhaben wollen. Mit einem Blick in andere Bundesländer, beispielsweise NordrheinWestfalen oder Berlin, lässt sich feststellen: Solche Studien zur politischen Parzipation von Menschen mit Behinderungen bestehen bereits. Eine eigene Studie sehen wir als nicht als notwendig an. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha! Ihr wisst ja alles!) Außerdem beantragt die Linksfraktion in ihrem Antrag, einen Parzipationsfonds einzurichten – (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Partizipation!) – danke –, aus dem Verbände und Vereine Mittel zur Förderung der politischen Teilhabe und zur Schaffung inklusiver politischer Strukturen abrufen können. Ich möchte darum bitten, einmal auf die Verordnung des sächsischen Sozialministeriums über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke zu blicken. Nach § 6 dieser Verordnung ist eine Förderung der Kommunen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bereits vorgesehen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber uns geht’s doch nicht um die Kommunen!) Damit sind die Ansätze eines solchen Fonds bereits vorhanden. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Der professionellen Arbeitsweise dieses Hauses gebührt es, dass etwaige Einwendungen der Kommunen in der weiteren Gesetzgebung berücksichtigt werden können. Bei solchen Einwendungen denke ich beispielsweise an die Verlangsamung von Prozessen und an eine Zunahme der Bürokratie. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Wir müssen die Möglichkeit haben, auf solche Argumente zu reagieren. Möglicherweise muss auch an Stellen nachgebessert werden, die wir gerade nicht im Blick haben. Die Akteure vor Ort in den Kommunen können dazu sicherlich einen hilfreichen Einblick oder eine Rückmeldung geben. Die Nichtbeachtung solcher relevanten Akteure und stichhaltigen Argumente kann Auswirkungen haben, die wir heute noch nicht einschätzen können. Erneut einen Beauftragten zu beauftragen halte ich persönlich für unnötig. Wie bereits in der letzten Debatte gesagt, haben wir in der Staatskanzlei Herrn Welsch als Behindertenbeauftragten mit einem guten und soliden Netzwerk. Auch aus diesem Grund lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kuge sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Schaufel. Bitte schön, Herr Kollege.
Frank Schaufel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der letzten Plenarsitzung haben wir einen Antrag der LINKEN diskutiert, mit dem sie einen Pflegebeauftragten in Sachsen gefordert hat. Heute beraten wir über die Forderung der LINKEN zur Einrichtung von Inklusionsbeauftragten. Da es den Landesinklusionsbeauftragen in Sachsen bereits gibt, will DIE LINKE nun die Landkreise und Gemeinden verpflichten, entsprechende Stellen einzurichten. Wie viele Beauftragte sollen es denn noch werden, lieber Herr Gebhardt? Wir von der AfD finden, es braucht keine weiteren Beauftragten. Genauso wenig brauchen wir in Sachsen ein Gesetz, in dem das Recht auf politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen niedergeschrieben ist, wie es DIE LINKE nun fordert. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Weil?) Unsere Verfassung, das deutsche Grundgesetz, garantiert seinen Bürgern bereits die politische Partizipation. Dies gilt selbstverständlich auch für die Menschen mit Behinderungen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wenn es nur so wäre!) – Entschuldigung, Herr Gebhardt, meine Frau sitzt im Rollstuhl. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was hat das denn damit zu tun?) Sie können an Wahlen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene teilnehmen und sich bei kommunalen Entscheidungen beteiligen. Sie haben die Möglichkeit der direkten Demokratie durch Volksentscheide, Bürgerbegehen und vieles mehr. Diese Rechte stehen im Grundsatz sämtlichen Bürgern zu, ob behindert oder nicht behindert. Wie soll es auch anders sein? DIE LINKE möchte ferner eine unabhängige Landesfachstelle „Politische Bildung inklusiv“ einrichten. Diese Stelle soll Wahlen fachlich begleiten und Informationsmaterial für die Förderung der politischen Bildung von Menschen mit Behinderungen erstellen. Dazu habe ich einige Fragen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na, fragen Sie mal!) Halten Sie die behinderten Menschen in Sachsen für nicht kompetent, um sich aus den allgemein zugänglichen Quellen zu informieren? Warum benötigen Menschen mit Behinderungen eine Förderung im Hinblick auf ihre politische Bildung? Ich halte diesen Ansatz, den Sie vertreten, für stark diskriminierend. (Beifall bei der AfD) Mit ihrem Antrag will DIE LINKE womöglich wieder einmal aufs Neue Gelder für ihre Soziallobby generieren. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Deswegen haben wir hier Gebärdensprachdolmetscher, oder was? Das ist wirklich das dümmste Argument, das ich heute gehört habe!) Wir als AfD sind der Ansicht, dass Ihre Vorhaben nicht geeignet sind, um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Behinderte Menschen brauchen eine gute und flächendeckende gesundheitliche Versorgung, das heißt mehr Ärzte und ausreichend Reha- und Therapieangebote – alles möglichst barrierefrei. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Sie benötigen ein auswahlfähiges Angebot an barrierefreiem Wohnraum, und das zu bezahlbaren Preisen. Ganz wichtig sind umfassende Unterstützungsangebote sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Hier kommt der große Bedarf an Pflegekräften und die Personalnot in den Einrichtungen zum Tragen. Wir haben in der Vergangenheit mehrfach darüber diskutiert. Politik für Menschen mit Behinderungen muss sich stets an den Bedürfnissen der Menschen orientieren, und das ist bei Ihrem Antrag nicht der Fall. Ihrem Antrag können wir so nicht zustimmen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Schaufel für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Čagalj Sejdi, bitte.
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Linksfraktion, vielen Dank für diesen wirklich wichtigen Antrag, der uns dazu bringt, heute noch einmal über das Thema Partizipation und Teilhabe – und vor allem über politische Partizipation und Teilhabe von allen Menschen – besonders von Menschen mit Behinderungen, zu sprechen. Um noch einmal kurz auf meinen Vorredner einzugehen: Es ist richtig, dass wir auch in Arztpraxen Bedarf an Barrierefreiheit haben, aber das schließt nicht aus, dass wir uns gleichzeitig für die Barrierefreiheit und die Inklusion in der politischen Teilhabe und Partizipation einsetzen müssen; (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) denn Inklusion geht immer auf allen Seiten und auf allen Ebenen und nicht nur auf einer. Echte Teilhabe funktioniert nur dann, wenn Menschen aktiv am gesellschaftlichen und politischen Leben teilhaben, partizipieren und auch einen Teil geben können. Deshalb möchte ich mich in meinem Redebeitrag vor allem auf einen Punkt beziehen, den Sie auch in Ihrem Antrag erwähnen. Darin geht es um das Wahlrecht, die Wahlmöglichkeit und das aktive Wahlrecht. Wie sieht das denn in der Praxis aus? Funktioniert es? Haben wir eine durchgängige Barrierefreiheit in Wahllokalen, im Ablauf von Wahlen? Das steht ja jetzt kurz bevor und dort sollten wir einmal genauer hinsehen. Barrierefreiheit in Einrichtungen wie Wahllokalen ist kein Luxus. Es ist kein Nice-to-Have, sondern eine Notwendigkeit, damit alle Menschen an Kommunal-, Europa- und Landtagswahlen gleichberechtigt teilnehmen können. Was brauchen wir dafür? Ich möchte ein paar wenige Punkte von den vielen aufzählen, die es braucht und die es noch nicht gibt: Wir brauchen zum Beispiel immer und schnell verfügbare Wahlunterlagen in Brailleschrift. Es braucht Vorlesehilfen oder Unterstützung beim Ausfüllen von Stimmzetteln. Es braucht Erklärungen zu Wahlzetteln in leichter Sprache und mit leichten Bildern. Es braucht barrierefreie Möglichkeiten, per Briefwahl zu wählen. Und das alles neben den gängigen Dingen, die einem sofort einfallen, wenn man von Barrierefreiheit beim Wählen spricht, wie eine Rampe vor dem Wahllokal, die vielleicht noch schnell hergestellt ist. Nein, es braucht noch viel mehr und nicht nur diese kleine Auswahl, die ich soeben benannt habe. Damit wir das erreichen können, sind auch die Kommunen gefragt; denn die Bereitstellung der Wahllokale liegt in der Verantwortung der Kommunen. Wir als Land müssen die Kommunen hierbei begleiten, beraten, mit unseren Möglichkeiten unterstützen und darauf achten, dass es nicht nur um die Rampe geht, sondern auch um jene Dinge, die ich gerade erwähnt habe, oder die vielen anderen Dinge, die ich in der Kürze der Zeit nicht benannt habe. Deshalb sage auch ich noch einmal Danke für diesen Antrag, den ich gut und wichtig finde und der uns vor allem eines zeigt: Es geht bei der Inklusion, bei der Barrierefreiheit nicht nur um Teilbereiche. Es geht um das Große und Ganze, um den gemeinsamen Willen, inklusiv und barrierefrei zu leben. Dafür brauchen wir – und das finden auch wir als BÜNDNISGRÜNE-Fraktion – eine Novellierung unseres Inklusionsgesetzes. Wir haben uns die ganze Zeit dafür starkgemacht, aber wir sind nur ein Teil dieser Regierungskoalition und ich denke, dafür braucht es noch mehr politischen Willen. Wir hoffen darauf und kämpfen dafür, dass das in der neuen Legislaturperiode bald möglich sein wird. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Čagalj Sejdi für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion Hanka Kliese, bitte.
Hanka Kliese SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst eine kurze Erwiderung auf den Redebeitrag von Herrn Schaufel: Nein, Menschen mit Behinderungen brauchen keine besondere Förderung. Sie können alles, was wir auch können. Aber sie brauchen einen Zugang. Sie brauchen einen Zugang zu politischer Bildung, der oftmals nicht gegeben ist, zum Beispiel, wenn eine Bundestagesdebatte – wie es bis vor Kurzem der Fall war – nicht in Gebärdensprache übertragen wird. Gehörlose haben keine Möglichkeit, sich wie wir über diese Debatte zu informieren. Wenn eine Webseite so geschaffen ist, dass sie nicht mit einer Braille-Tastatur eingelesen werden kann, haben blinde Menschen nicht die Möglichkeit, den Inhalt dieser Webseite zu erfassen. So könnte man das fortführen. Für Menschen mit körperlicher Behinderung zählt das weniger. Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen brauchen besondere Bedingungen. Das hat nichts mit einer Diskriminierung, sondern das hat etwas mit Zugang zu tun. Ich hatte einen ähnlichen Einstieg wie Kollegin Buddeberg, weil ich mich auch so darüber freue: Mit der sozialdemokratischen Abgeordneten Heike Heubach wurde die erste gehörlose Person im Bundestag vereidigt. Diese Personalie macht das Haus nicht nur symbolisch inklusiver. Die Frage, ob Gebärdensprachdolmetscher vor Ort sind oder nicht oder wie diese zu finanzieren sind, stellt sich fortan nicht mehr. Das muss jetzt stattfinden. Die Übersetzung ist eine Grundvoraussetzung für ihre tägliche Arbeit. Ich habe mich deshalb auch sehr gefreut, weil ich hoffe, dass die Technik dort so funktioniert, dass sehr viele gehörlose Menschen von dieser Übersetzung zukünftig profitieren werden. Es hat also auch einen ganz praktischen Effekt. Das zeigt: Als Partei selbst divers zu sein und dies auch bei der Verteilung von politischer Macht ist ein wirksames Mittel für mehr Teilhabe, möglicherweise sogar das wirksamste. Zum Thema Dolmetscher möchte ich noch so viel sagen, nachdem sich schon mehrfach bei den Gebärdensprachdolmetschern als Gebärdendolmetscher bedankt wurde: Gehörlose Menschen sprechen eine oder mehrere Gebärdensprachen, aber sie sprechen keine Gebärden. Deshalb heißt es Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher. Das ist jetzt keine Beckmesserei. Es ist einfach wichtig für die Wertschätzung, dass es sich hierbei um eine anerkannte Sprache – in der UN-Behindertenrechtskonvention als Quell kultureller Bereicherung beschriebene Sprache – handelt, die ja auch lange gebraucht hat, um anerkannt zu werden, bis dahin, dass sie sich aus Verboten herauskämpfen musste. Ich finde sehr viele Vorschläge ansprechend, die DIE LINKE in Ihrem Vorschlag macht. Einen Vorschlag möchte ich herausgreifen: DIE LINKE fordert Inklusionsbeauftragte für alle Kommunen. Das fordern wir auch seit Jahren, scheitern aber regelmäßig am Widerstand der kommunalen Ebene. Diesbezüglich muss ich ein wenig korrigieren, liebe Frau Kollegin Kuge. Ja, die Legislaturperiode ist bald vorbei. Vor zwei Jahren war sie es noch nicht und da gab es die Möglichkeit. Aber es gab keine Möglichkeit, sich mit dem Sächsischen Landkreistag zu einigen. Grüße gehen raus an Herrn Jacob. Wer sich mit ihm gern darüber unterhalten möchte, der ist dazu herzlich eingeladen. Das ist wirklich ein sehr dickes Brett. Aber ich habe Frau Kuge so verstanden, dass es in der nächsten Legislaturperiode Aussicht auf Besserung gibt. Darüber freuen wir uns. (Beifall der Abg. Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE) Was ich noch mehr bedauere ist der zugrunde liegende Umstand, warum der Sächsische Landkreistag so eine Macht hat. Warum haben Menschen mit Behinderungen in Sachsen diese Macht nicht? Warum haben sie dieses Vetorecht nicht? Wir haben letzte Woche gelernt: Es gibt Verbände im Freistaat, ohne deren Zustimmung notwendige Gesetze einfach ausbleiben dürfen. In meiner Vision von einem gerechteren Sachsen, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat das Wort eines Menschen mit Handicap in den Ohren führender Politiker(innen) dasselbe Gewicht wie das eines aufgebrachten Agrarwissenschaftlers. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der Staatsministerin Barbara Klepsch) Doch der Weg dahin ist lang und steinig. Wir können ihn nur gemeinsam beschreiten. Sehr wichtig finde ich den Hinweis der Antragstellerin auf die Landeszentrale für politische Bildung. Ich habe mir anhand des Antrags noch einmal die Homepage angeschaut und keinerlei Hinweis auf Barrierefreiheit und Inklusion gefunden. Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass wohl etwas in Arbeit ist. Sie haben auch ein Kuratoriumsmitglied, das das vielleicht wissen kann. Was ich an dieser Stelle aber sagen möchte: Wir haben zwei Stellen von der DZB. Diese haben wir im Haushalt verabschiedet. Sie überprüfen die Barrierefreiheit der Webseiten des Freistaates, als Dienstleistung der DZB kann man eine Art TÜV bekommen. Das ist zweifelsohne auch für die Landeszentrale für politische Bildung bereits möglich gewesen. Ich wollte eigentlich noch darauf eingehen, dass es jede Partei selbst so inklusiv machen kann, wie sie es möchte. Ich fasse mich dabei kurz. Ich denke, Sie alle wissen, was eine Homepage barrierefrei macht, das ist auch kein Hexenwerk. Sie können zum Beispiel zu einem Radiosender gehen – das dauert gar nicht lange – und Ihre politischen Inhalte einsprechen, sodass sich das blinde Menschen anhören können. Das kann sogar Spaß machen. Das hören sich manchmal auch Menschen an, denen es einfach zu viel ist, so viel zu lesen. Sie können Ihre Homepage in Leichte Sprache übersetzen lassen und Sie können jedes Mal, wenn Sie eine Besuchergruppe hier haben, daran denken, dass Sie Menschen mit Behinderungen als Besuchergruppe in den Landtag einladen können. An dieser Stelle möchte ich mich sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sächsischen Landtags bedanken, die diese Gruppen immer mit ganz viel Augenmerk und Fachkompetenz betreuen. Ich finde es jedes Mal toll, vorher mit der Verwaltung zu kommunizieren, wenn ich so eine Gruppe habe, weil sie einen ganz professionellen und achtsamen Umgang mit den Menschen haben. Ich möchte Sie alle herzlich dazu einladen; denn Inklusion ist das, was wir daraus machen! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der Staatsministerin Barbara Klepsch und des Staatsministers Sebastian Gemkow) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Nun gibt es, wie bereits angekündigt, weiteren Gesprächsbedarf von der Fraktion DIE LINKE. Sarah Buddeberg, bitte schön.
Sarah Buddeberg Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! Ich möchte keine großen Erwiderungen auf grundsätzlich andere Positionen der rechten Seite bringen. Doch so zu tun, als wäre die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im politischen Bereich kein Thema, verbietet sich schon deswegen – daran möchte ich erinnern –, weil erst im Jahr 2019 der Wahlrechtsausschuss für Menschen mit Behinderungen im Bundestag aufgehoben wurde. Wir sind wirklich noch am Anfang eines langen Weges. Hinzu kommt natürlich das, was ich vorhin schon ausgeführt habe. Ich möchte aber noch einmal auf einen anderen Punkt eingehen. Wenn wir über echte politische Partizipation reden, dann bedeutet das aktive Beteiligung. Das gilt dann – das habe ich eingangs bereits gesagt – für alle Themen und nicht nur für inklusionspolitische Themen oder Themen, die Inklusion betreffen. Wenn ich heute so an den Tag zurückdenke, dann haben wir über unglaublich viele Themen gesprochen. Nur, um ein Beispiel zu nennen: Heute Mittag ging es irgendwann einmal – die einen oder anderen werden sich erinnern – um Lebensmittelsicherheit. Warum hatten wir da eigentlich keine Gebärdensprachdolmetschung? (Zuruf des Staatsministers Martin Dulig) Falls Sie denken, dass gehörlose Menschen nicht essen, dann kann ich sagen: Das stimmt nicht, das machen sie. Deswegen ist das ein gutes Beispiel dafür, dass alle Themen auch für Menschen mit Behinderungen relevant sind. (Sabine Friedel, SPD: Es ist uns entfallen und euch auch!) Menschen mit Behinderungen sind von den Entscheidungen – jetzt ernsthaft –, die wir hier treffen, und von den Diskussionen, die wir hier führen, ebenso betroffen wie alle anderen auch. Sie können sich aber nicht gleichermaßen informieren. Ich danke der Kollegin Hanka Kliese, die gerade sehr anschaulich ausgeführt hat, warum das schwierig ist. Inklusion umfasst alle Lebensbereiche – das ist vielleicht auch noch einmal wichtig, zu sagen – und in allen Lebensbereichen finden sich Menschen mit Behinderungen. Diese 10 % sind keine homogene Gruppe, die irgendwo zusammen ist, sondern sie sind in allen Lebensbereichen da. Vor diesem Hintergrund ist es eigentlich merkwürdig, sich zu fragen, wie oft Menschen mit Behinderungen in Anhörungen mit Sachverständigen sind – sehr selten, außer zu inklusionspolitischen Themen. Bei der Einbeziehung gibt es noch oft Luft nach oben; denn bei denen, die befragt werden, handelt es sich um eine selektive Kooperation mit Verbänden. Das sind meistens die Verbände, die sehr gut organisiert sind und einen hohen Professionalisierungsgrad haben, aber es sind weniger häufig Selbstvertretungen. (Unruhe in Saal) Oder, um es einmal herunterzubrechen: Es wird dann eher die LIGA angefragt als die LAG Selbsthilfe. Menschen aus dem Inklusionsbereich verstehen das Beispiel. Ich bin froh, dass es einen sächsischen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt. Ich bin wirklich froh, dass es den gibt, und ich bin dankbar für die Arbeit, die dort geleistet wird. (Unruhe im Saal) Trotzdem ist der Beirat nicht ausreichend. Das liegt nicht am Beirat selbst, sondern an den Rahmenbedingungen. Wir sind der Meinung, dass dieser Beirat kein Feigenblatt sein darf. Deswegen ist ein Punkt, auf den ich noch einmal eingehen möchte, dass wir diesen Beirat aufwerten wollen. Wir wollen ihm mehr Befugnisse und mehr Einfluss geben. Zum Beispiel soll er durch die Ministerien mehr einbezogen werden, und zwar frühzeitig. Das ist ganz wichtig, weil Prozesse für Menschen mit Behinderungen aus verschiedenen Gründen länger dauern können. Deswegen ist es wichtig, diese frühzeitig einzubeziehen. (Unruhe im Saal) Wir wollen auch mehr Selbstvertretung. Das ist wichtig, zu wissen. Das wissen vielleicht manche nicht, weil sie sich nicht damit beschäftigt haben. Aber im Beirat für Menschen mit Behinderungen sitzen nicht nur Menschen mit Behinderungen. Und das ist auch okay. Aber wir wollen, dass bevorzugt Mitglieder berufen werden, die Menschen mit Behinderungen oder mit chronischen Erkrankungen sind. Außerdem wollen wir den Beirat mit Ressourcen ausstatten, um seine Handlungsmöglichkeiten zu erweitern – da sind wir wieder beim Thema Geld –, und wir wollen – das ist noch ein wichtiger Punkt – die Möglichkeit schaffen, dass der Beirat in Sachsen auch ein Inklusionsparlament entwickeln kann. (Unruhe im Saal) Das heißt, wir sagen nicht, dass ein Inklusionsparlament einfach kommen soll, sondern wir wollen den Beirat ausstatten, ihm die Möglichkeit geben und damit beauftragen, so etwas zu entwickeln. Das ist keine neue Idee. Das gibt es zum Beispiel in Berlin und Bremen, das kann man sich anschauen. Dort heißt es Behindertenparlament. So etwas hätten wir auch gern in Sachsen. Aber das soll aus der Selbstvertretung selbst kommen. Wenn wir das umsetzen würden, dann könnte unserer Meinung nach der Beirat sehr viel mehr Wirkung entfalten und wir wären in Sachen politischer Partizipation schon ein ganzes Stück weiter. Deswegen war es mir wichtig, das in der zweiten Runde noch einmal auszuführen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Hanka Kliese, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Den sehe ich nicht. Dann kommt Herr Staatsminister Dulig, vermutlich in Vertretung. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr politische und gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist unser Ziel. (Unruhe im Saal) Dazu sollte aber sowohl der Weg, den wir bereits gemeinsam zurückgelegt haben, als auch die bereits erfolgten nächsten Schritte beachtet werden. Ich möchte deswegen gern unter diesem Blickwinkel auf einige Vorschläge des Antrages eingehen. Mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz von 2019 wurde die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen im Bereich der Staatsregierung deutlich gestärkt. Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen ist nun hauptamtlich tätig und hat seinen Sitz in der Staatskanzlei. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Inklusion eine Querschnittsaufgabe ist. Auch der Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen wurde gestärkt. Das Gesetz bietet damit gute Möglichkeiten, die Belange von Menschen mit Behinderungen in die Arbeit der Staatsregierung einzubringen. Wir unterstützen die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen auf der kommunalen Ebene. Wir stellen den Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich eine Million Euro zur Verfügung, um unter anderem auch für die politische Teilhabe vor Ort zu wirken. Im Übrigen sind Auswahl und Einrichtung von Wahllokalen kommunale Aufgabe. Die Kommunen sind bereits jetzt gesetzlich dazu angehalten, auf Barrierefreiheit zu achten. Die Idee einer eigenen Landessfachstelle für inklusive politische Bildung beim Sozialministerium scheint mir dem Gedanken der Inklusion zu widersprechen. Wichtig ist, dass die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung ihre inklusiven Angebote weiter ausbaut. Dieser Aufgabe stellt sie sich und erarbeitet gerade ein Konzept. Über eine mögliche Weiterentwicklung des Sächsischen Inklusionsgesetzes sollte in der nächsten Legislaturperiode entschieden werden. Dann werden die Ergebnisse der Evaluation sowie die Anregungen des Landesinklusionsbeauftragten, des Landesinklusionsbeirates und der Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Behindertenbeauftragten in die Überlegungen einbezogen werden. Mehr politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Inklusion setzt auch in diesem wichtigen Bereich voraus, dass alle Akteure – beispielsweise Verbände, Gewerkschaften und Parteien – auch Menschen mit Behinderungen die Chance bieten, sich dort einzubringen und ihre Interessen zu vertreten. Dass heute hier in diesem Hohen Haus für einen Tagesordnungspunkt Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher anwesend waren, um auch gehörlosen Menschen zu ermöglichen, der Debatte zu folgen, ist ein kleiner Schritt auf dem Weg zu mehr politischer Teilhabe, dem noch weitere folgen müssen. Wir werden unseren Weg dafür weitergehen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Dulig. Nun kommen wir zum Schlusswort. Das Schlusswort hat die einreichende Fraktion DIE LINKE. Frau Kollegin Buddeberg, bitte.
Sarah Buddeberg Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ach Herr Dulig, was soll ich sagen. Die Rede von Ihrer Kollegin Hanka Kliese war schon etwas weiter, als sich hinzustellen und zu sagen, wir machen doch schon alles. Ich glaube, das habe ich in meiner Rede ausgeführt: Es gibt noch sehr viel zu tun. Es ist vorhin gesagt worden, dass das Inklusionsgesetz – dieses gibt es schon seit einer Weile – novelliert werden muss. Das steht lang und breit im 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen. Ich wollte zum Schluss noch etwas anderes sagen, aber ich fand es enttäuschend, auch wenn ich weiß, dass Sie die Rede stellvertretend gehalten haben. Natürlich ist es so, das hat Kollegin Hanka Kliese vorhin gesagt, dass, wenn wir über politische Partizipation sprechen, vor allem auch die Parteien im Fokus stehen. Daher freue ich mich über die konstruktive Debatte hier unter den demokratischen Fraktionen, weil ich merke, dass hier Leute sind, denen es ein Anliegen ist. Ich denke, wir müssen uns alle an die eigene Nase fassen und können in unseren Parteien sicher noch viel voranbringen. Aber heute reden wir über den Antrag. Wir sind im Sächsische Landtag, und ich sage: Lassen Sie uns das tun, was wir tun können. Daher werbe ich noch einmal darum, dem Antrag zuzustimmen. Ich halte das für ein wichtiges Signal für das Wahljahr 2024. Auch wenn wir bis zu den Wahlen nicht mehr alles umsetzen können – das wird knapp –, können wir aber zumindest den Menschen mit Behinderungen im Land das Signal geben: Wir wollen, dass ihr euch beteiligt. Wir wollen, dass ihr zur Wahl geht. Das war ein Grund, den Antrag heute auf die Tagesordnung zu setzen. Noch eine letzte Sache: Wir haben im Januar als Fraktion eine Inklusionsveranstaltung durchgeführt. Es ist so gewesen, wie schon vorherige Inklusionsveranstaltungen waren. Bei dieser ging es unter dem Motto „Inklusion jetzt“ um diesen Novellierungsbedarf beim Inklusionsgesetz. An diesem Tag war Bahnstreik und trotzdem – es war eine hybride Veranstaltung – gab es eine große Resonanz auf diese Veranstaltung. Daran merkt man, dass der Bedarf da ist. Wenn man den Raum öffnet, strömen die Leute hinein. Ich finde es wichtig; denn es zeigt, es fehlt nicht an Motivation, sich politisch zu engagieren. Das sagt auch der 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen. Darin ist nachzulesen, dass sich Menschen mit Behinderungen mindestens im gleichen Umfang für politische Themen wie Menschen ohne Behinderung interessieren, dass sie allerdings weniger häufig selbst politisch aktiv sind, obwohl sie ein starkes Eigeninteresse haben, Dinge zu verändern. Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksachen 7/15668, 7/15704 Sächsischen Staatsministeriums Drucksache 7/16014, des Haushalts- und Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch, ob Herr Löffler das Wort wünscht. Herr Löffler, Sie wünschen das Wort?
Jan Löffler CDU
Ja. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen Menschen mit Behinderungen nicht dazu bringen, sich zu engagieren. Sie stehen vor der Tür, und wir müssen diese Tür öffnen oder – um im Inklusionsbild zu bleiben –: Wir müssen den Weg über die Türschwelle endlich barrierefrei gestalten, damit sie hereinkommen können und wir gemeinsam Stück für Stück die Strukturen für echte Inklusion verändern können, und zwar jetzt! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war das Schlusswort von Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Drucksache 7/15502. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – (Unstimmigkeiten während der Abstimmung bei der AfD) Was war das jetzt bei der AfD-Fraktion? Sie haben sich zwei Mal gemeldet. (Jörg Urban, AfD: Enthaltung!) Wir stimmen jetzt noch einmal ab, sodass es alles seine Ordnung hat. Wer stimmt für diese Drucksache? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Danke schön. Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist diese Drucksache nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich möchte auch noch einmal den Dank von vorhin an die Gebärdendolmetscher erweitern. Es war schön, dass Sie uns durch diesen Tagesordnungspunkt geführt haben. (Beifall des ganzen Hauses) Meine Damen und Herren! Ich rufe auf gemäß Artikel 96 Satz 3 Sachsen zu über- und und Verpflichtungen und 7/15705, Anträge des der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön.
Jan Löffler CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Als Berichterstatter möchte ich keinen Kommentar dazu abgeben. (Heiterkeit) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Herr Löffler. Es ist nicht der Fall, dass Herr Löffler das Wort wünscht. Daher, meine Damen und Herren, stimmen wir nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/16014, Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und zu dem Bericht des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, und zwar zum Antrag in der Drucksache 7/15608 zum Thema „Gebt Sachsen Bauern die Agrardieselvergütung zurück – Für Sachsens Widerspruch bei Berliner Einsparplänen“ sowie zur Beschlussempfehlung und zu dem Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag in der Drucksache 7/15871 zum Thema „Cannabislegalisierung stoppen“ angekündigt. Die Fraktion DIE LINKE möchte zur Beschlussempfehlung und zu dem Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Antrag in der Drucksache 7/15622 zum Thema „Keine Subventionsverhandlungen auf dem Rücken der Beschäftigten sächsischer Solarstandorte erhalten. Wirksame Industriestrategie entwickeln“ sprechen. Sie kennen sich mit der Redezeit aus. Das Präsidium hat insgesamt 10 Minuten je Fraktion sowie für die Staatsregierung festgelegt. Ich erteile als Erstes der AfD-Fraktion zur Drucksache 7/15608 das Wort. Herr Dornau, bitte schön.
Jörg Dornau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die umfassenden Bauernproteste haben uns eines gezeigt: Viele Landwirte im Land, und nicht nur die, arbeiten schon lange an der Belastungsgrenze. Mit den letzten Kürzungsplänen, der sogenannten grünen Kfz-Kennzeichnung und der Streichung der Agrardieselrückvergütung hat die von SPD, GRÜNEN und FDP getragene Bundesregierung endgültig das Vertrauen bei den Bauern verspielt. Zwar wurde aufgrund der massiven Proteste die Kürzung der Kfz-Steuerbefreiung zurückgenommen, jedoch hält die bauernfeindliche Bundesregierung weiter stur und steif an der Wegnahme der Agrardieselrückerstattung fest. Das ist die neueste Etappe in einer Abfolge von staatlichen Einschränkungen, Verkomplizierungen, ausufernder Bürokratie und Kürzungen von notwendigen Ausgleichszahlungen. Die aktuelle Aufregung um den Agrardiesel ist nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Die Probleme und Belastungen sind längst strukturell. Hinzu kommen immer mehr Einschränkungen bei der Düngung, ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Stimmen dagegen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist dieser Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf Berichte der Ausschüsse – 7/16028 beim Pflanzenschutz und baulichen Investitionen, besonders bei der Tierhaltung. Besonders zeigt sich jedoch die derzeitige Misere der Bauern auf dem Getreidemarkt. Schier unendliche Massen an ukrainischem Getreide mit fraglichen Qualitätsstandards – man konnte die Bilder von vergammeltem Getreide, das per Bahn durch Polen transportiert wurde, sehen – drängen sich nun seit Monaten in unsere heimischen Märkte. Die Folge ist ein stetes Absacken des Getreidepreises, und zwar so stark, dass unsere Landwirte Weizen, Gerste und Roggen nur noch weit unter den Produktionskosten verkaufen können. Es besteht sogar die Sorge, überhaupt verkaufen zu können. Hätten die Abgeordneten der CDU, der grün geführten Koalition bereits im letzten Frühsommer unseren Antrag auf diese sich abzeichnende Situation zugestimmt, wären unsere Bauern jetzt nicht so stark gebeutelt. (Beifall bei der AfD) Stattdessen müssen Sachsens Landwirte mit ansehen, wie sie immer und immer wieder an der Nase herumgeführt werden. Ja, sie werden regelrecht zum Spielball der Wahlkämpfe. Die Agrardieselrückvergütung trat ursprünglich im Jahr 2000 in Kraft, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten zu stärken. Das ist auch heute noch bitter nötig. So haben im europäischen Vergleich ganze 18 Staaten niedrigere Steuern und Abgaben auf dem Diesel als wir in Deutschland. Dabei werden durch die Streichung der Agrardieselvergütung nur wenige 100 Millionen Euro eingespart, während die Bundesregierung gleichzeitig Milliardenbeträge in aller Welt verteilt. Daher ist es nur folgerichtig, dass sich Ministerpräsident Kretschmer öffentlich für den Verbleib des Agrardiesels ausgesprochen hat. Jedoch reicht die reine Begründung wie in Oschatz am 30. Januar nicht aus, bei der er sagte, man werde dieser Kürzung nicht zustimmen. Schließlich rettet sich die Staatsregierung hier immer in ein allzu bequemes Haltungsherumlavieren. Werte Kollegen! Mit der Annahme unseres Antrags haben Sie die Möglichkeit, an Ihrer Glaubwürdigkeit zu arbeiten. Geben Sie der Sächsischen Staatsregierung den eindeutigen Auftrag, sich zur Beibehaltung der Agrardieselvergütung zu positionieren, die übermorgen im Bundesrat zur Abstimmung kommt. Damit könnten auch Sie, werte Abgeordnete, ein starkes Zeichen zur Unterstützung unserer heimischen Landwirtschaft senden. Besinnen Sie sich wenigstens zum Ende der Legislaturperiode auf Ihre Versprechen. Schauen Sie in den Spiegel, stimmen Sie zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dornau für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion spricht Herr von Breitenbuch.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Agrardiesel war eine Unterstützung der Landwirtschaft, weil das in anderen Ländern auch unterstützt wird. Wir reden im Ackerbau von ungefähr 15, 16 Euro. In Gemischtbetrieben ist das viel mehr, sprich: hier reden wir über 30, 40 Euro pro Hektar. Das heißt, wenn das Geld wegfällt, fehlt es einfach und muss irgendwie ausgeglichen werden, weil es letztendlich nicht am Markt geholt werden kann. Das heißt: Die Preise werden nicht entsprechend steigen, und es gibt Druck in die Agrarstruktur und die Betriebe. Herr Dornau, es war nicht ein Tropfen in das Fass, sondern ein ganzer Eimer. Deshalb waren die Wellen auch so groß, und letztendlich werden die Verzweiflung und der Ärger deutlich sichtbar. Die nächste Demo ist schon angekündigt. Mal sehen, wie das weitergeht. Es hängt auch ein bürokratischer Aufwand am Agrardiesel. Das bedeutet, das Ganze muss exekutiert und verwaltet werden. Wir haben als Landwirtschaft jetzt zumindest eine Gesprächsbereitschaft gegenüber Berlin, gegenüber der Ampel erreicht. Man will versuchen, dieses eine Thema zu lassen, aber dafür einen anderen Ausgleich zu verhandeln. Ich hoffe, dass dort ein anderer Ausgleich verhandelt werden wird und eine andere Lösung im Sinne der Landwirtschaft in einer ähnlichen Größenordnung herauskommt. Anscheinend ist man in der Ampel in Berlin so weit, dass es um Gesichtswahrung geht. Es ist kein gutes Zeichen, wenn nicht mehr sachlich und vernünftig entschieden wird – gerade wenn sich die Unzufriedenheit einer ganzen Branche zeigt –, sondern wenn man schaut, wer noch sein Gesicht wahren kann. (Sabine Friedel, SPD: Das versuchen wir bei der Verfassungsänderung auch immer wieder!) Das versuchen wir immer wieder, aber es ist trotzdem insgesamt kein gutes Zeichen. Das muss ich deutlich sagen. Wir haben hier einen Koalitionsvertrag geschlossen. Insofern ist das Abstimmungsverhalten entsprechend des Koalitionsvertrages so: Wir als CDU stehen eindeutig aufseiten der Bauern. Das will ich hier noch einmal eindeutig sagen. (Beifall bei der CDU) Wir halten es für sehr wichtig, dass es zu einem Ausgleich kommt. Man kann nicht gegen eine ganze Branche arbeiten, man kann nicht gegen Leute arbeiten, die etwas von der Sache verstehen. Alles, was sich in diesem Bereich positiv entwickeln soll, geht nur mit dieser Branche, mit diesen Menschen, und dafür setzen wir uns als CDU ein. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr von Breitenbuch für die CDU-Fraktion. Wer möchte noch dazu sprechen? – Volkmar Zschocke, bitte, für die BÜNDNISGRÜNEN.
Volkmar Zschocke GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Wie der Bundeslandwirtschaftsminister fordern auch wir die Beibehaltung der Agrardieselsubvention. Das ist die gemeinsame Position der Staatsregierung. Das will ich noch einmal betonen. In der Bundesregierung gab es sehr gegensätzliche Vorstellungen zu dieser Subvention, und der Vorschlag, dass man das schrittweise streicht, ist zumindest ein Kompromiss zwischen Beibehaltung und sofortiger Beendigung. Das ist jetzt so, aber ich will noch einmal deutlich ausführen. Die einseitige Diskussion um Agrardieselsubventionen löst doch nicht die Probleme der Bauern, die wegen einer Vielzahl von strukturellen Problemen an ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Die Landwirtschaft ist seit Jahrzehnten in einer strukturellen Krise und ein „Weiter so“ ist in Zeiten einer ökologischen Krise oder vor dem Hintergrund der großen Wettbewerbsverzerrung innerhalb Europas nicht möglich. Das muss man ganzheitlich anpacken. Die Einkommensperspektiven müssen verbessert werden. Es braucht eine konsequente Vereinfachung der Agrarförderung, (Jörg Urban, AfD: Und die GRÜNEN müssen weg!) und es braucht vor allem eine starke EU, die gleiche Wettbewerbsbedingungen EU-weit durchsetzen kann. Dieser gesamte Reform- und Unterstützungsaspekt fehlt in Ihrem Antrag. Das spielt dort überhaupt keine Rolle. Sie wollen den Status quo beibehalten, und Sie kämpfen gegen die Stärkung der EU und ihrer Institutionen. Das führt nicht in die Zukunft, und das ist bauernfeindliche Politik. (Jörg Urban, AfD: Wir reden vom Agrardiesel!) Wie gesagt, die Staatsregierung setzt sich bereits gegenüber der Bundesebene für den Erhalt der Agrardieselentlastung ein. (Jörg Dornau, AfD: Es ging um Anpassungen in der EU!) Sie verfolgt das Ziel, die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Land- und Forstwirtschaft zu verbessern. Das ist auch die gemeinsame Haltung in der Koalition, Herr von Breitenbuch. Der Antrag ist aus unserer Sicht wirklich völlig überflüssig. Er löst die Probleme in der Landwirtschaft nicht, und Ihre EU-Politik ist am Ende wirklich bauernfeindlich und nicht das, was Sie uns vorwerfen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Volkmar Zschocke für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt kommt für die SPD-Fraktion Volkmar Winkler.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir noch einige kurze Bemerkungen zu diesem Thema. Die Koalition hat sich jetzt fast geschlossen zu Wort gemeldet. Ich möchte daran erinnern, dass ich im Namen meiner Fraktion am 01.02. im Rahmen einer Aktuellen Debatte der AfD deutlich gemacht habe, dass auch wir die Kürzung der Agrardieselsubvention nicht in dieser Form wollen und dass diese gestoppt wird. Natürlich ist es auf der anderen Seite nötig, klimaschädliche Subventionen sukzessive abzubauen. Dabei gelte es jedoch, mit Augenmaß vorzugehen und Wettbewerbsnachteile für die deutsche Land- und Forst-, aber auch für die Fischereiwirtschaft gegenüber anderen europäischen Ländern möglichst gering zu halten und nicht zuzulassen. Übrigens wollen die SPD-geführten Länder MecklenburgVorpommern, Niedersachsen und Saarland die von der Ampelkoalition beschlossene Kürzung vorerst stoppen. Für die Bundesratssitzung haben die drei Länder einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht. Der Antrag verlangt einen deutlich längeren Zeitraum für den Abbau von Subventionen und beispielsweise die Entwicklung von alternativen Kraftstoffen, praxistauglichen, wirtschaftlich tragbaren Antriebstechnologien, aber auch alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Außerdem, und das hat Kollege Zschocke ausgeführt, ist es in Gesprächen mit der Landwirtschaft mehr als deutlich geworden, dass der Agrardiesel längst nicht mehr das zentrale Thema ist; deshalb führe ich das dazu nicht mehr aus. (Zuruf des Abg. Jörg Dornau, AfD) Es standen viel mehr Fragen der Regulierung, nicht zuletzt der EU, im Zentrum der Diskussion. Ich bin mir absolut sicher, dass die Ampelkoalition dies aufnehmen wird oder schon aufgenommen hat. Es werden bereits Gespräche mit den Verbänden geführt. Deshalb ist der Antrag der Alternativen überflüssig. Danke. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf des Abg. Timo Schreyer, AfD – Zuruf von der AfD: AfD!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Volkmar Winkler für die SDP-Fraktion. Möchte noch jemand sprechen? – Nein. Möchte die Staatsregierung sprechen? – Nein. Dann komme ich jetzt zur nächsten Drucksache. Das Wort zur Drucksache 7/15871 erhält Herr Schaufel von der AfDFraktion. Bitte schön.
Frank Schaufel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Cannabis ist eine gefährliche Droge, und daran gibt es nichts schönzureden und auch nichts wegzudiskutieren. Aktuell gibt es genügend suchtund drogenindizierte Gesundheitsprobleme. Wir brauchen daher keine Legalisierung von Cannabis zu Rauschzwecken. Wir brauchen das Cannabis-Gesetz nicht. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir haben jetzt am Freitag im Bundesrat die Möglichkeit, dieses Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken und dort hoffentlich zu beerdigen. (Zurufe des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Zuruf von der SPD) Ich spreche hier vor allem zur CDU-Fraktion. Ihr parlamentarischer Geschäftsführer Herr Voigt sagte vor fast zwei Jahren im Plenum, dass die CDU-Fraktion auf dem Pfad der Vernunft und auf dem Pfad der Tugend sei. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Zustimmung des Abg. Sören Voigt, CDU) Es sei klar, dass die CDU-Fraktion – – (Zuruf) – Hat er gesagt. Ich zitiere: „… gegen die Legalisierung von Cannabis sei und sich auch weiterhin dahin gehend ausspreche.“ Also, ich fordere die CDU-Fraktion daher auf, ihrer Linie treu zu bleiben und das Cannabis-Gesetz im Bundesrat in den Vermittlungsausschuss zu schicken. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Unser Antrag soll die Grundlage für diese Bundesratssitzung bilden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was?) Ich bitte daher, die Beschlussempfehlung des Ausschusses abzulehnen und unserem Antrag zuzustimmen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Natürlich werde ich mein Augenmerk am Freitag in jedem Fall nach Berlin richten. Dort werde ich sehen, ob Sie von der CDU Ihren selbst gewählten Pfad der Vernunft verlassen haben oder nicht. (Beifall bei der AfD –
Jörg Urban AfD
Die Hoffnung stirbt zuletzt! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war zur Drucksache 7/15871 Herr Schaufel für die AfD-Fraktion. Wer möchte dazu noch sprechen? – Daniela Kuge, bitte. Sie spricht für die CDU-Fraktion.
Daniela Kuge CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben als CDUFraktion für morgen eine Aktuelle Debatte zu diesem Thema beantragt, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja! – Heiterkeit des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) und wir werden uns dort mit diesem Thema beschäftigen. Ich möchte den hier vorliegenden Antrag dennoch nicht lange thematisieren; denn schon in der Sitzung des Sozialausschusses wurde von meinem Kollegen Alexander Dierks deutlich gemacht, dass wir als CDU auf verschiedenen Ebenen Vorbereitungen getroffen haben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wofür?) Wie wir das erreichen und was wir dafür getan haben, besprechen wir dann morgen im Rahmen der Aktuellen Debatte. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Der jetzt vorliegende Antrag ist handwerklich schlecht gemacht, (Zuruf von der AfD: Wenn nichts mehr einfällt, dann ist der Antrag schlecht gemacht! und auch aus diesem Grund lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU –
Sören Voigt CDU
Der Morgen ist klüger als der Abend! –
Rico Gebhardt Die Linke
Echt?) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Daniela Kuge für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Frau Kollegin Čagalj Sejdi. Bitte schön, Sie haben das Wort. (Sebastian Wippel, AfD: Kiffen ist gut!)
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Morgen werden wir sicherlich noch viel mehr hören von den Scheinargumenten der Einstiegsdroge, von den schwarzgemalten Bildern der Gesellschaft im absoluten Drogenrausch. (Sören Voigt, CDU: Wir haben noch Amsterdam! – Heiterkeit des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich möchte gar nicht so viel vorwegnehmen, das kriegen wir sicherlich alles noch morgen Vormittag mit. Aber ich möchte noch drei Sätze zum Thema und zu diesem Antrag sagen. Ja, der Anstieg von Cannabiskonsum ist gestiegen; das zeigen die Zahlen. Er hat sich sogar verdoppelt. (Sören Voigt, CDU: Wo denn?) Bei Frauen ist er besonders gestiegen. Was zeigt uns das vor allem? Die Verbotspolitik der letzten Jahre ist gescheitert. (Heiterkeit bei der CDU) Und was sagt uns das? – Ja, da lachen Sie. Das sagt sogar jemand aus der grünen Verbotspartei, dass die Verbotspolitik gescheitert ist und dass wir vielleicht mal neue Wege gehen, nach vorne schauen und gucken sollten, was es noch so am Horizont gibt. (Sebastian Wippel, AfD: Wenn alle Unfallflucht begehen, ist das auch nicht mehr strafbar?) Genau aus diesem Grund ist dieser Antrag auch abzulehnen und morgen noch mal richtig hinzuhören, was es für gute Wege gibt, um Sucht präventiv anzugehen, um Hilfsangebote zu geben, um Drogenhandel zu regulieren, um darauf zu achten, dass Menschen keine verunreinigten, schlechten Stoffe kaufen und dass Menschen nicht im Schwarzmarkt der Kriminalität zum Opfer fallen. Das alles sind gute Gründe für eine Regulierung, für ein Gesetz. Mehr dazu morgen früh. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Frau Čagalj Sejdi für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Albrecht Pallas. Bitte schön, Sie haben das Wort. (Sören Voigt, CDU: Spann doch mal den großen Bogen!)
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 23. Februar hat der Bundestag mit breiter Mehrheit das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften – das Cannabis-Gesetz – beschlossen. Am 22. März nun wird der Bundesrat das Cannabis-Gesetz ebenfalls beraten. Ich werde jetzt darauf verzichten, zu so später Stunde auf die politischen Entwicklungen der letzten Tage einzugehen; ich denke, dass dafür morgen in der Aktuellen Debatte der richtige Ort ist. Daher möchte ich an der Stelle nur kurz etwas zur Zielsetzung des Gesetzentwurfs ausführen, welchen wir als SPD auch in Sachsen voll unterstützen. Der Bund möchte mit dem Cannabis-Gesetz die Drogenpolitik in Deutschland neu ausrichten – weg von Verboten und Kriminalisierung von Cannabiskonsum, hin zu Prävention, Regulierung und eigenverantwortlichem Handeln. An erster Stelle steht dabei das Anerkennen der Realitäten – das haben wir bereits gehört. Jugendliche, junge Erwachsene konsumieren bereits Cannabis in zunehmender Zahl, momentan jedoch vollkommen unkontrolliert und unreguliert und allen Verboten und Strafverfolgungen zum Trotz. Die Konsumentenzahlen steigen. Die Suchtstatistik steigt. Die Gefahren durch den Konsum von Cannabis steigen. Wir haben hochpotente Neuzüchtungen, Streckmittel, Verunreinigungen oder beigefügte synthetische psychoaktive Substanzen, die hohe Gefahren für die Konsumenten mit sich bringen und über die die Konsumentinnen und Konsumenten nicht informiert sind und vor denen sie auch nicht gewarnt werden. Kurzum, man kann es nicht oft genug sagen: Die Verbotspolitik, die Prohibition von Cannabis hat uns hierhergeführt. Sie ist gescheitert, und es ist höchste Zeit, neue Wege zu gehen. Das will das Cannabis-Gesetz. Nichtsdestotrotz hat auch die sächsische Gesundheitsministerin deutlich gemacht, dass sie sich in einigen Themen, in einigen Details Anpassungen wünscht, um das Gesetz in Sachsen besser umsetzen zu können. Auch das unterstützen wir. Wir werden dafür sorgen und die Staatsregierung dabei unterstützen, mit all ihren Zuständigkeiten dieses Gesetz, was sicher auch den Bundesrat passieren wird, in Sachsen gut umzusetzen. Der von der AfD geforderte Antrag – die Ablehnung der Legalisierung von Cannabiskonsum – ist falsch. Wir werden nicht zustimmen und lehnen daher auch heute den Antrag auf Aufhebung des Ausschussvotums ab. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Dann frage ich die Staatsregierung, ob sie sich dazu äußern möchte. – Das sehe ich auch nicht. Dann, meine Damen und Herren, kommen wir jetzt zur nächsten Drucksache mit der Nummer 7/5622. Die Fraktion DIE LINKE wünscht dazu Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich dem Abg. Nico Brünler das Wort. Bitte schön.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wurde von einigen behauptet, dass wir mit diesem Antrag eine Sonderregelung für Meyer Burger in Freiberg wollten, dass wir keine Ahnung vom freien Markt hätten und dass wir mit Planwirtschaft einen nicht konkurrenzfähigen Betrieb retten würden. Doch es geht um etwas anderes. Es geht um die Frage, ob es in Sachsen strategische Industriepolitik gibt. Wir haben vor wenigen Wochen im Rahmen einer Regierungserklärung des Wirtschaftsministers die Ergebnisse des Expertenrates darüber beraten, wohin es mit der sächsischen Industrie gehen soll. Empfohlen werden vom Expertenrat unter anderem Investitionen in erneuerbare Energien. Dafür müssen, so der Expertenrat, staatliche Mittel und Unterstützungsleistungen zeitnah und in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Empfohlen werden ebenfalls ein massiver Ausbau von Wind- und Solaranlagen und der netzgebundenen Infrastruktur, wie Strom- und Wasserstoffleitungen sowie Ladeinfrastruktur und Speicher. Und dann kommt die sächsische Realität. Diese Infrastruktur fällt nicht vom Himmel. Dafür brauchen wir eine Grundlagenindustrie. Aber seit mehreren Monaten befindet sich die Solarindustrie, eine Schlüsselbranche der Energiewende, in einer existenziellen Krise. Trotz Rekordnachfrage sind die Preise durch Importe von deutlich billigeren Solarmodulen aus China um bis zu 50 % gesunken. Sachsen schwebt einfach nicht im luftleeren Raum. Mit dem Inflation Reduction Act in den USA und den massiven Markteingriffen in China wird die Konkurrenz besonders in diesen Zukunftsbereichen international immer weiter verschärft. Das hat auch nur in zweiter Linie mit den gestiegenen Energiekosten zu tun, wie die AfD gern behauptet. Es gibt schlicht keinen freien Weltmarkt. Darüber muss man gar nicht fantasieren. Dazu hatten die Koalition und die AfD im Ausschuss leider keine Meinung oder nur Durchhalteparolen, dass die Ampel im Bund das schon mache. Von der AfD kam die Aussage: Solar bleibe eh eine Nische. Als LINKE sagen wir, dass man so keine Zukunft sichert. Auch der Freistaat selbst versagt hierbei. Dabei geht es nicht nur um Geld, sondern es fehlt auch ein Bekenntnis. Auch Ihr folgenloser Antrag, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, von vor zwei Jahren hat daran leider nicht viel geändert. Der Freistaat sollte schnellstens all seine Gebäude mit Solarmodulen ausstatten, die in Deutschland produziert wurden. Der Witz dabei ist Folgender: Während sich Sachsen dazu nicht in der Lage sieht, versucht der Landkreis Mittelsachsen gerade ein solches Programm aus eigenen Kräften aufzulegen. Es geht nicht darum, dass wir glauben, dass das kleine Sachsen das große China in den Boden subventionieren kann. Aber wir können zusammen mit dem Bund und der EU einen Baustein dazu beitragen. Es war uns eine Lehre aus den ausbleibenden russischen Energielieferungen. Bei Schlüsseltechnologien dürfen wir nicht vollständig von geopolitischen Blöcken abhängig werden. Europäische Kapazitäten müssen erhalten bleiben; aber wir laufen aktuell in exakt die gleiche Falle. So kann man zwar kurzfristig den Marktfetisch abklatschen, aber industriepolitisch ist es die strategisch dümmste Entscheidung. Das geht noch weiter. Wir haben bereits jetzt die Situation, dass es weltweit nur noch chinesische Unternehmen gibt, die aus reinem Silizium Wafer schneiden können. Das Brisante dabei ist: Ohne diese Wafer gibt es keine Solarzellen. Auch hier geht es weiter: Ohne diese Wafer gibt es auch keine Chips. Das gesamte, viel gerühmte Silicon Saxony ist bereits jetzt zu 100 % von chinesischen Zulieferern abhängig. Das notwendige Reinsilizium wird auch fast nur noch in chinesischen Fabriken produziert. Ich sage „fast“, weil es weltweit nur noch ein einziges Werk gibt, das außerhalb Chinas noch Reinsilizium produziert. Das ist Wacker Chemie in Nünchritz, nördlich von Meißen. Sachsen wäre also prädestiniert dafür, hierbei eine besondere Rolle zu spielen. Industriestandorte, die für den Übergang zu einer sauberen und preiswerten Energieversorgung unverzichtbar sind, müssen abgesichert werden. Die Staatsregierung muss endlich eine Strategie entwickeln, um diese Schlüsselindustrien mit guten Arbeitsbedingungen und hohen Umweltstandards zu sichern. Solange eine wirtschaftspolitische Linie fehlt und unklar bleibt, welche Branchen als strategisch wichtig gelten, wird es noch weitere Situationen wie derzeit in Freiberg geben. Darum geht es in unserem Antrag. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Korrigieren Sie den Fehler aus dem Ausschuss und stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Wer möchte dazu noch sprechen? – Herr Dr. Gerber für die BÜNDNISGRÜNEN, bitte schön.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke dem Kollegen für die Einbringung dieses Antrags. An vielen Stellen unterstützt er die Arbeit der Sächsischen Staatsregierung in ihren Bemühungen zum Erhalt der sächsischen Solarindustrie. Aber dafür – diesbezüglich wiederhole ich meine Einschätzung aus dem Ausschuss – wäre kein gesonderter Antrag notwendig gewesen. Seit Monaten hat der kontinuierliche Einsatz für den Erhalt der sächsischen Solarindustrie für uns höchste Priorität. Wir hatten das in der von den BÜNDNISGRÜNEN beantragten Aktuellen Debatte im Januar schon sehr deutlich besprochen. Es wurde das SIRE-Netzwerk gegründet, also das Netzwerk der Europäischen Solarindustrieregionen. Es wurde auf Einladung Sachsens ein Solargipfel in Berlin durchgeführt, auf dem bereits zehn konkrete Forderungen definiert wurden. Ich frage mich, wozu man einen neuen Gipfel braucht; denn wir haben ein Umsetzungsproblem und kein Analyseproblem. Es gibt einen aus Sachsen heraus initiierten und positiv beschiedenen Bundesratsantrag vom Februar 2024, der den Bundestag auffordert, schnellstmöglich das Solarpaket 1 inklusive der hier schon häufiger besprochenen Resilienzinstrumente zu beschließen. Es sind aus dem Landeshaushalt bereits mehr als 60 Millionen Euro über Zuschüsse im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderungen und der sächsischen Technologieförderung in die sächsische Solarindustrie geflossen. Was will ich damit sagen? Sachsen hat seine Hausaufgaben gemacht. Gegen diese Maßnahmen spricht sich allerdings weiterhin die FDP aus, die die finanzielle Unterstützung für den Erhalt der Schlüsselindustrie Fotovoltaik – Zitat – „kritisch sieht“ und demzufolge – Zitat – „Deregulierung und damit Entfesselung von unternehmerischen Kräften“ jetzt das Gebot der Stunde sei. Allerdings lässt sie hierbei die Frage völlig unbeantwortet, wie sächsischen Herstellern bei der Frage, wie man gegen die chinesischen Dumpingpreise vorgeht, geholfen werden kann. Ich will die einzelnen Punkte aus dem Antrag noch einmal zusammenfassen: Wir brauchen keinen neuen Gipfel. Das 10-Punkte-Programm des letzten Solargipfels im September 2023 gilt unverändert. Eine generelle Bevorzugung ansässiger regionaler Unternehmen im Vergabegesetz ist rechtlich so nicht möglich. Eine pauschale Solardachpflicht auf Gebäuden im Staatsbesitz ab 100 Quadratmetern ohne Statik- und Wirtschaftlichkeitsprüfung macht einfach keinen Sinn. Es bedarf auch keiner neuen Förderprogramme. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Die bestehenden Förderrichtlinien werden, wie gerade ausgeführt, im Umfang von über 60 Millionen Euro erfolgreich verwendet. Ein Kommentar sei mir noch gestattet: Wir werden sicherlich nicht mit den Mitteln aus dem sächsischen Landeshaushalt die Subventionsschlacht Chinas gegenfinanzieren können. Von daher werden wir den Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Gerber für die BÜNDNISGRÜNEN. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Wünscht die Staatsregierung das Wort? – Das sehe ich auch nicht. Dann frage ich, ob die antragsstellenden Fraktionen Einzelabstimmung begehren? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ja!) – Alles klar. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich sage auch Ja!) – Gut. Dann kommen wir nun zur Abstimmung. Wir stimmen als Erstes ab über die in der Drucksache 7/16028 unter Ziffer 7 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag der AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/15608. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. (Sören Voigt, CDU: Wir stimmen zu! Das seht ihr!) Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist entsprechend der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt worden. Wir stimmen jetzt über die in der Drucksache 7/16028 unter Ziffer 15 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag der AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/15871 ab. Wer der Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei Gegenstimmen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist auch dieser Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Wir stimmen jetzt über die letzte Drucksache in diesem Tagesordnungspunkt ab, zu der Einzelabstimmung begehrt worden ist. Wir stimmen über die in der Drucksache 7/16028 unter Ziffer 11 der enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksache 7/15622 ab. Wer der Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich – weil sich das so gehört –, ob ein Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir, meine Damen und Herren, dazu, dass ich Ihnen mitteile, dass die AfD-Fraktion nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung Aussprache zur Petition über die Inbetriebnahme einer Flüchtlingsgemeinschaftsunterkunft verlangt. Die Fraktion DIE LINKE hat Aussprachebedarf zur Petition 07/01292/8 mit dem Titel Ausländerangelegenheit und zur Petition 07/02366/1 mit dem Titel Entschädigungszahlung Kohleabbau. Sie wissen Bescheid, die Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt beträgt je Fraktion 10 Minuten. Das Gleiche gilt für die Staatsregierung. Als Erstes sprechen wir über die Petition zur Inbetriebnahme einer Flüchtlingsgemeinschaftsunterkunft. Es beginnt die AfD-Fraktion. Herr Dornau; bitte.
Jörg Dornau AfD
Frau Präsidentin! 722 Bürger wenden sich mit einer Petition gegen die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Böhlen im Landkreis Leipzig. 722 Bürger, die sich gegen die ungezügelte Aufnahme von Wirtschaftsmigranten aussprechen. 722 Bürger, die erhebliche Bedenken haben, dass die innere Sicherheit in Böhlen aufrechterhalten werden kann. 722 Bürger aus Böhlen fühlen sich von der Politik übergangen. Was ist passiert? Das 1955 errichtete Gebäude der ehemaligen Betriebspoliklinik Böhlen wurde zum 1. Dezember 2022 durch den Landkreis Leipzig für die Unterbringung von illegalen Einwanderern angemietet. Böhlen hat knapp 7 000 Einwohner. Für die Unterkunft ist eine Gesamtkapazität von bis zu 300 Personen vorgesehen. Das ist die größte Flüchtlingsunterkunft im Landkreis. Der Stadtrat von Böhlen, ihr parteiloser Bürgermeister und eine große Zahl der Böhlener Bürger lehnten die Einrichtung dieser Unterkunft von Beginn an ab. Das Einvernehmen der Stadt wurde ausdrücklich nicht hergestellt. Bei Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dieser Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Dieser Tagesordnungspunkt ist somit abgearbeitet. Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 7/16029 Abgesehen davon, dass viele Böhlener grundsätzlich gegen die illegale Masseneinwanderung sind, ist auch der Standort für das Asylheim vollkommen ungeeignet. Die Infrastruktur der Stadt Böhlen gibt die Aufnahme von 300 Personen nicht her. Der kaum vorhandene öffentliche Nahverkehr, die auch so schon knappen Plätze in Kitas und Schulen, das Sicherheitsbedürfnis insbesondere von Frauen, Kindern und älteren Bürgern geben das nicht her. Der Landkreis Leipzig informierte am 30. September 2022 den Bürgermeister der Stadt Böhlen über die Anmietung und geplante Nutzung des Objekts. Bereits am 6. Oktober war das Projekt Beratungsgegenstand im Bau- und Vergabeausschuss des Landkreises. Der Eigentümer hatte 2021 versucht, das Gebäude zu einem Schwerstbehindertenheim und -kindergarten umzubauen. Aufgrund des geltenden Bebauungsplans, der das Objekt einem Gewerbegebiet zuordnet, war eine Nutzung für Wohnzwecke nicht möglich. Als sich dann aber die Flüchtlinge ankündigten, war eine Nutzungsänderung zu Wohnzwecken für Asylbewerber kein Problem mehr. Der entsprechende Antrag nach § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuchs wurde gestellt. Voraussetzung ist, dass die Abweichung auch unter Abwägung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Da gehen die Ansichten von Böhlener Bürgerinnen und Bürgern und Stadträten auf der einen und Landrat und Staatsregierung auf der anderen Seite offensichtlich weit auseinander. Den Böhlenern werden 300 Flüchtlinge vor die Nase gesetzt. Sie werden vor vollendete Tatsachen gestellt, ohne dass sie die Möglichkeit zur Einflussnahme auf diese Entscheidung haben. Sieht so eine Würdigung nachbarlicher Interessen aus? Wohl eher nicht. In den verschiedenen Sitzungen des Böhlener Stadtrates und seiner Ausschüsse kam deutlich herüber, dass eine Beteiligung an der Entscheidung für diejenigen, die dann mit den Asylbewerbern leben müssen, überhaupt nicht vorgesehen ist. Das ferne Berlin und Dresden regieren durch, und wohl kaum ein Entscheidungsträger wird mit den tagtäglichen Folgen dieser Politik jemals selbst konfrontiert werden. Landrat Graichen und seine zweite Beigeordnete Frau Lüpfert traten gegenüber den Bürgern und ihren gewählten Vertretern nur als Boten der schlechten Nachrichten auf. Die Entscheidung war längst gefallen und niemand dachte nur im Traum daran, sie zu ändern. Am 7. Februar 2023 fand eine öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Böhlen statt. Fast 500 Bürger waren gekommen. Spontan öffnete der Bürgermeister den großen Saal. Die Heizung war nicht in Betrieb. Es war eisig kalt, aber die Stimmung aufgeheizt, und dem Landrat stand der Schweiß auf der Stirn. In der Aussprache äußerten die Einwohner ihr Unverständnis und ihre Sorgen um die Sicherheit, die Kriminalität, den Kollaps der Sozialsysteme und über das undemokratische Verhalten der Landkreisverwaltung und der Staatsregierung. Sie zeigten ihren Unmut darüber, dass ein Mehrheitsbeschluss eines demokratisch gewählten Stadtrats missachtet wird. Landrat Graichen räumte ein, dass die vorhandenen Strukturen in Böhlen diese Zahlen überhaupt nicht bewältigen können. Ich berichte aus dem Protokoll der Sitzung: Die ärztliche Versorgung, Kindergarten und Hort kann keiner gewährleisten. Und es gibt aktuell nicht einmal Kapazitäten in Deutschkursen. Diese sind nämlich durch die Ukrainer belegt. Auf die Frage einer Bürgerin, warum man nicht endlich etwas gegen die illegale Masseneinwanderung unternehme und der Landrat nicht endlich einmal den Mut aufbringe, Nein zu sagen, erklärte der Landkreis, so etwas wäre wie eine Kapitulation vor der Invasion. Ich zitiere wieder Herrn Landrat Graichen aus dem Protokoll: Auf die Situation vor Ort haben in Sachsen alle Städte und Landkreise hingewiesen. Vor drei Wochen beim Asylgipfel der Staatsregierung hat man genau diese Not geschildert, die hier zum Ausdruck gekommen ist. Die Außengrenzen Deutschlands schützen kann aber weder ein Bürgermeister noch ein Landrat. Formaljuristisch ist das natürlich richtig. Die Bürger erwarten aber, dass ihre gewählten Volksvertreter solange den zuständigen Entscheidungsträgern die Bude einrennen und Druck machen, bis tatsächlich etwas passiert. Liebe Landräte und Bürgermeister, nehmen Sie doch einmal die Maulhelden der Regierung hier in Dresden ernst! Alle die von der AfD abgekupferten Maßnahmen zur Eindämmung der illegalen Masseneinwanderung klingen aus dem Mund von Herrn Kretschmer und auch Herrn Schuster so schön, allein geändert hat sich nichts. Und es wird sich auch nichts ändern. Wir lassen Sie damit aber nicht durchkommen. Deshalb hat meine Fraktion beantragt, diese Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Anstatt in Talkshows über den eigenen Koalitionspartner herzuziehen, könnte Ministerpräsident Kretschmer in Böhlen in Sachsen die Asylwende einleiten und einmal an seiner eigenen Glaubwürdigkeit arbeiten. (Beifall bei der AfD) Böhlen ist kein Einzelfall. Böhlen ist mittlerweile überall in Sachsen und überall in Deutschland. Überall hören wir dieselben Ausflüchte und Ausreden von Bürgermeistern und Landräten. Überall wird über den Bürgerwillen hinweg entschieden. In jeder Stadt und sehr vielen Gemeinden protestieren die Bürger gegen die unkontrollierte Masseneinwanderung. Es reicht nicht aus, wenn ein Ministerpräsident schöne Interviews in der Zeitung gibt. Gleichzeitig lässt er die Kommunen im Regen stehen und tut nichts. Man muss schon die Landräte und Bürgermeister bedauern, bei dem Druck, den sie gleichzeitig von oben wie von unten bekommen. Liebe Landräte, liebe Bürgermeister, haben Sie doch endlich den Mut, für die Interessen Ihrer Bürger einzutreten! Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht! Setzen Sie Ihr politisches Gewicht ein und machen Sie den nötigen Druck auf den sächsischen Ministerpräsidenten! So geht es nicht weiter. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!)
Dr. Matthias Rößler
Als Nächster in der Aussprache folgt Kollege Mackenroth für die CDU-Fraktion. (Geert Mackenroth, CDU, steht am Mikrofon.) – Gleich von dort?
Geert Mackenroth CDU
Herr Präsident, ich spreche von hier aus, um ein bisschen Redezeit einzusparen nach diesem überlangen Beitrag. Wir glauben, dass diese Beschlussfassung, die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auch in diesem Fall gut abgewogen und wohlbegründet ist und bitten darum, der Petitionsempfehlung zu folgen, der Empfehlung des Ausschusses zu folgen. Die Entscheidung für diesen Standort wurde vom Kreis Leipzig getroffen worden. Böhlen ist nicht die erste und nicht die einzige und wahrscheinlich auch nicht die letzte Kommune, die sich dagegen wehrt. Unter dem Strich hat der Landkreis das zu entscheiden; er hat es getan. Die Behauptung, dass diese Entscheidung undemokratisch gewesen sei, ist – mit Verlaub gesagt – völliger Unsinn. Die Bürgerbeteiligung in diesem Fall füllt in dem Beschlussprotokoll des Ausschusses oder in der Beschlussempfehlung viele Seiten und ist geradezu ein Paradebeispiel für eine gute und ausreichende Bürgerbeteiligung. Dass im Ergebnis dem Bürgerwillen nicht gefolgt werden kann, liegt in der Natur der Sache. So soll es dann bleiben und so muss es sein. (Jörg Dornau, AfD: „So muss es sein“!) Im Übrigen ist diese Einrichtung – wenn ich richtig informiert bin – jetzt seit über einem Jahr völlig beanstandungsfrei in Betrieb. Also, wo ist denn eigentlich jetzt das Problem? Vielen Dank – folgen wir der Beschlussempfehlung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Gibt es weiteren Redebedarf, Aussprachebedarf? – Kann ich jetzt nicht erkennen. Dann geht es weiter. Wir kommen zur Petition 07/01292/8 – Ausländerangelegenheit. Hier beginnt mit der Aussprache die Fraktion DIE LINKE.
Juliane Nagel Die Linke
Herr Präsident! Es ist vielleicht doch ganz gut, nach diesem chauvinistisch-rassistischen Redebeitrag, (Lachen bei der AfD) der bei Weitem nicht die Position der Kommunen in Sachsen wiedergegeben hat, noch einmal eine andere Facette in das Thema Asyl einzuflechten. Die Geschichte, die hinter dieser Petition steckt, illustriert die Ungerechtigkeit und die Willkür, von der einige Menschen in den Mühlen des Asylsystems, denen sie ausgesetzt sind, nur zu gut berichten können. Ein junger Mann, der aus Pakistan geflohen ist, um der Verfolgung aufgrund seiner Religion und seiner explizit beruflichen Ausübung dieser Religion zu entkommen, ist hier in Deutschland mit Behörden konfrontiert, die Asylsuchende als „Fälle“ abarbeiten und für die individuelle Schicksale zu Akten und Fallkonstellationen werden. Menschen, die beraten und unterstützen, damit Schutzsuchende zu ihrem Recht kommen, werden – wie bei dem Menschen, um den es in dieser Petition geht – kritisch beäugt, werden überwacht oder gar kriminalisiert. Davon können gerade in Sachsen einige, die sich humanistisch engagieren, ein Lied singen. Wenn sie uns vielleicht gleich entgegenschmettern, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ja objektiv entscheide und der Rechtsweg den Betroffenen offenstehe, dann denke ich zuerst an die Zeit zurück, in der Afghanistan ein großes Thema war – 2016, 2017. Wir haben das auch hier in diesem Landtag zum Thema gemacht. Die damalige Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, sagte damals treffend: Nicht die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich geändert, sondern die politische Stimmung in Deutschland – mit Blick darauf, wie sich Asylentscheidungen durch das BAMF verändert haben, Schutzquoten nach unten gingen, Verwaltungsgerichtsentscheidungen sich veränderten und auch Abschiebungen wieder stattfanden. Sie wissen, wie fatal das dann endete. Ähnliche Entwicklungen lassen sich gerade in Bezug auf Venezuela beobachten. Die Kollegen Löser, Richter und ich waren vorhin draußen bei der Kundgebung und haben dort mit Menschen gesprochen, konnten zu den Menschen sprechen. Die Anerkennungsquoten verschlechtern sich, und der Anteil erfolgreicher Klagen an sächsischen Verwaltungsgerichten geht in den letzten zwei, drei, vier Jahren massiv zurück – trotz Verfolgungsgeschichten, die Sie sich gar nicht anhören können, wenn die Menschen mit abgelehntem Antrag sie einem erzählen, so viel Angst bekommt man da. Wo ich politische Motive nur unterstellen kann, muss von handfestem Versagen gesprochen werden, wenn in einem Asylverfahren wie dem, um das es in der Petition geht, wichtige Dokumente von einer Landesbehörde eingezogen werden und nicht dem Asylverfahren, das das BAMF führt, beigelegt werden können, obwohl diese Dokumente wichtige Asylgründe belegen. Nach dem Entzug der Beschäftigungserlaubnis, nach Kirchenasyl, misslungenem Abschiebeversuch und vielen schlaflosen Nächten gab es für diese Person ein gutes Ende oder wird hoffentlich in der Perspektive das gute Ende erzielt werden. Für viele Menschen gibt es das nicht. Sie werden zermürbt, sie zerbrechen an diesen Verfahren, an diesen Spielchen, die gespielt werden. In vielen Behörden in diesem Land, das möchte ich explizit auf der abstrakten Ebene zu dieser Petition sagen – die kommunale Ebene und den Bund kann man vielleicht auch einbeziehen –, weht der Geist, den die täglichen Negativbotschaften leider nicht mehr nur der faschistischen Seite, sondern auch der konservativen Seite und anderer politischen Akteure der sogenannten Mitte einhauchen, und der lautet: Abwehr, Abschotten und Verunmöglichen. Wir wollen den Ehrenamtlichen, den empathischen Beratungsprojekten, den Vereinen und Initiativen an dieser Stelle den Rücken stärken, unseren Dank aussprechen und Hoffnung geben. Danke auch Ihnen, Frank Richter, für Ihr Ringen in diesem und, wie wir wissen, auch in anderen Einzelfällen. Klar für uns als LINKE bleibt aber: Wir müssen Strukturen verändern. Wir müssen weg vom herrschenden Abschottungs- und Verschärfungsdiskurs hin zu einem humanistischen Konsens, zu einer konstruktiven, pragmatischen Asyl- und Migrationspolitik, die in Einzelfällen – wie in dem der Petition – wie im Großen Gerechtigkeit herstellt. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Weiterer Aussprachebedarf zu dieser Petition kommt von der CDU-Fraktion. Bitte, Herr Kollege Mackenroth.
Geert Mackenroth CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Kollegin Nagel, es tut mir leid: Auch in dieser Sache glaube ich, dass die Beschlussempfehlung des Ausschusses richtig ist. Die Petition hatte das Ziel, für den pakistanischen Staatsbürger ein Bleiberecht zu bekommen. Dieses Ziel ist erreicht und damit ist die Petition erledigt. Was sonst soll der Petitionsausschuss eigentlich noch feststellen? Die Petition hatte nicht zum Ziel, das Verfahren zu kritisieren, das Sie jetzt kritisieren. Bei aller berechtigten Kritik brauchen wir uns, denke ich, in diesem Zusammenhang darüber nicht zu unterhalten. Wir können das gern in einem anderen Zusammenhang tun, aber hier bitte ich doch darum, dass wir uns auf die Sache konzentrieren: Ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses in Ordnung oder ist sie das nicht? Aus meiner Sicht ist sie in Ordnung. Wir können gar nichts anderes machen, als zu sagen: Diese Petition ist jedenfalls erledigt. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Bitte, Kollege Richter.
Frank Richter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Mackenroth! Ich habe selten einer Petition mit so vielen Bauschmerzen zugestimmt – am Ende dann aber doch, damit sie endlich einmal dieses Haus verlassen konnte, nachdem sie über viele Monate, ich glaube eineinhalb Jahre lang, in verschiedenen Gremien hängengeblieben war. Das ist eine Petition, meine Damen und Herren, zu der ich mich im Ausschuss zurückgehalten habe, aber an dieser Stelle doch etwas sagen möchte. Es ist eine Petition, die mich persönlich nachhaltig beschäftigt hat, die mich irritiert hat und die vielleicht sogar mein Leben – – nicht nur vielleicht: Sie hat mein Leben ein Stück verändert. Im Ausschuss habe ich mich zurückgehalten, aber ich meine, dass ich dem Hohen Hause hier einmal drei Dinge zur Kenntnis geben muss. Erstens. (Jörg Dornau, AfD: Zweitens!) Ein bekennender Christ und ordinierter Pastor der Church of Pakistan beantragt in Deutschland Asyl. Er wird befragt vom BAMF in Chemnitz. Diese Bundesbehörde nimmt ihm alle seine Dokumente ab. Es sind die Dokumente, die seine Verfolgungsgeschichte belegen, angefangen von der Geburtsurkunde über die Taufurkunde und über das Theologische Seminar bis hin zur Ordinationsurkunde. Ich verstehe von all diesen Dingen etwas: Solche positiven, großartigen Dokumente wie dieser junge Mann aus Pakistan habe ich über meine Ordination und theologische Ausbildung nicht gehabt. Diesem jungen Mann aber werden im BAMF seine Dokumente abgenommen und verschwinden für vier Jahre in der Schublade der Landesdirektion. In der Zwischenzeit spielen diese Dokumente sowohl im Ablehnungsverfahren durch das BAMF als auch beim Verwaltungsgericht und anschließend auch beim Oberverwaltungsgericht keine Rolle mehr – obwohl diese Dokumente, und das macht ja den Skandal aus, die Glaubwürdigkeit seiner individuellen Verfolgungsgeschichte belegen. Spätestens seit Salman Rushdie wissen wir, was eine Fatwa auslösen kann. Der Pakistaner, um den es hier geht, hatte eine solche Fatwa, ausgestellt von einem Mullah. Wer ihn tötet, wird im Paradies belohnt. Nach viereinhalb Jahren tauchten diese Dokumente in der Landesdirektion wieder auf, nachdem ein Unterstützer – Sie können sich jetzt selber denken, wer das war – mit Intensität und Extensität dafür gesorgt hat, dass diese Dokumente endlich wieder an das Tageslicht kommen. Zweitens. Ich habe eine Befragung dieses Petenten, dieser Person beim BAMF einmal als Beistand mit vollzogen, circa vier Stunden, mit erkennbar retraumatisierender Wirkung. Ich wäre auch nicht der Erste, der feststellt, dass solche Befragungen mit der Absicht vollzogen werden, den Betreffenden in Widersprüche zu verwickeln. Das gipfelte schließlich beim BAMF und dann auch beim Verwaltungsgericht in der Feststellung, dass es sich bei dem Asylbewerber ja um gar keinen Christen handeln könnte, weil er Martin Luther nicht kennt. Meine Damen und Herren! Ich erzähle hier kein Märchen. Das ist alles schriftlich niedergelegt. Was ist es? Ist es Ignoranz oder ist es Dummheit? Oder ist es Voreingenommenheit? Lassen Sie mich einmal – das kommt nicht so häufig vor – von diesem Pult aus sarkastisch werden. Meine FDJ-Sekretärin hat mehr vom Christentum verstanden als die Leute, die dort beim BAMF gearbeitet haben, und die Verwaltungsrichter. Dass ein Pastor der Church of Pakistan Martin Luther nicht kennt und dass das der Grund dafür ist, ihm sein Christentum abzusprechen – meine Damen und Herren, bei allem Respekt vor der Unabhängigkeit von Gerichten und anderen Behörden, dazu schweige ich nicht! (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Der dritter Punkt ist, bei aller persönlicher Betroffenheit, der wichtigste. Die Akte, die dann letztlich im Petitionsausschuss herzugezogen werden konnte, um eine vernünftige Beschlussempfehlung herbeizuführen – zwar nicht ganz zu meiner Zufriedenheit, aber doch eine vernünftige –, zählte 1 500 Seiten. In den drei bis vier Jahren, die in der Zwischenzeit vergangen waren, hatten sich sieben verschiedene Institutionen mit diesem Mann beschäftigt. Die Landesdirektion meinte – für mich auch ein sehr bemerkenswerter Vorgang –, diesen jungen Mann, der sich im Kirchenasyl befand – manche fassen das Wort Kirchenasyl mit ganz spitzen Fingern an, aber das ist nichts Verbotenes – vielleicht auch einmal vor den Klostermauern anzutreffen, um dann dort ergriffen zu werden, mit der interessanten anekdotischen Bemerkung, dass dieses Kirchenasyl sich im Bundesland Brandenburg befand und die sächsische Polizei wahrscheinlich hätte nach Brandenburg einfahren müssen, um ihn dort zu verhaften. Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Was könnte für unser Land gewonnen werden, wenn sich so viele verschiedene Institutionen, wenn sich so viele Angestellte und Beamte mit großem Eifer nicht mehr darum bemühen, einen Mann endlich aus dem Land zu bekommen, sondern sich darum bemühen würden, ihn zu integrieren? Das ist ein Mann, der mehrfach steuerpflichtig gearbeitet hat und der mittlerweile – Gott sei Dank und dank des Petitionsausschusses – letztlich hier bleiben kann, arbeiten kann und halbwegs glücklich geworden ist. Ich glaube, wir tun uns insgesamt in diesem Land keinen Gefallen. Wir brauchen ein ganz grundsätzliches Umdenken, Neudenken im Blick auf diese Menschen, die zu uns kommen, spätestens seit diesem Beispiel, das ich nun persönlich intensiv verfolgt habe. Das werden Sie mir abnehmen. Ich war in der DDR Pfarrer und weiß, was Diskriminierung von Geistlichen betrifft. Wenn ein Geistlicher in Pakistan derartig verfolgt wird, dann werde ich diesbezüglich ganz bestimmt nicht lockerlassen. Spätestens seitdem glaube ich diesem – ich habe es vorher nicht geglaubt, aber jetzt erst recht nicht – Narrativ von den vielen, die ausschließlich hier in die Sozialsysteme einwandern würden und sich nicht integrieren wollen, absolut nicht mehr. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Lebhafter Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Gibt es weiteren Aussprachebedarf zu dieser Petition? – Das kann ich nicht sehen. Dann fahren wir fort mit der Petition Entschädigungszahlungen Kohleabbau. Auch hier beginnt die Fraktion DIE LINKE. Bitte, Frau Kollegin Mertsching.
Antonia Mertsching Die Linke
Vielen Dank. Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wenn es um das Thema Entschädigungszahlungen für den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung geht, dann kann man die Geschichte so erzählen, wie sie jetzt im Petitionsbericht steht. Anfang Juni 2018 wurde die Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung oder auch Kohlekommission eingesetzt, die im Januar 2019 einen Abschlussbericht vorlegte. Daraufhin wurde das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung am 08.08.2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedet, das die Stilllegung aller deutschen Braunkohlekraftwerke spätestens bis zum Jahr 2038 regelt. Daraufhin hat das Bundeswirtschaftsministerium für die Bundesrepublik Deutschland mit den Betreibern der Braunkohleanlagen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen, der insbesondere die Entschädigung der Unternehmen regelt. An die LEAG soll eine Entschädigung in Höhe von 1,75 Milliarden Euro ausgezahlt werden, weil man angeblich noch bis 2045 Kohle abbauen wollte. Der Freistaat Sachsen hat dann mit der LEAG eine Vorsorgevereinbarung getroffen, damit die Entschädigungszahlungen an die LEAG vollständig in die eigens dafür gegründete LEVES eingezahlt werden. Die Entschädigungszahlungen kämen somit nicht dem Unternehmen LEAG zugute, sondern dieser Tochtergesellschaft, die die Rekultivierung in Sachsen absichern und Restrisiken für den Freistaat Sachsen minimieren soll. Oder man schaut auf die Geschichte und stellt sich die grundsätzliche Frage, wofür und warum die LEAG eigentlich für einen früheren Ausstieg aus der Braunkohleverstromung entschädigt werden soll? Denn schon Vattenfall wollte den Tagebau Jänschwalde Mitte der 2020er-Jahre auslaufen lassen und hat sich ja nicht umsonst aus der Braunkohleverstromung zurückgezogen. Der Tagebau Welzow wurde am 18.04.2018, also noch vor der Konstituierung der Kohlekommission, bergrechtlich zugelassen und zwar bis 2038, und für den Tagebau Nochten läuft seit 2017 die zweite Fortschreibung des Braunkohleplans. Zu dem Zeitpunkt der Einsetzung der Kohlekommission stand aber schon fest, dass Nochten 2 nicht kommen wird, also nur noch Mühlrose abgebaggert werden soll. Schaut man sich die Karten des regionalen Planungsverbandes auf der Homepage an, sollte das bis 2034 der Fall sein. Das heißt also, es gab vielleicht Unternehmensinteressen, bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag Braunkohle abzubauen, aber keinen genehmigten Lausitzer Braunkohle- oder Rahmenoder Hauptbetriebsplan, der rechtfertigt, dass die LEAG entschädigt werden müsste; denn – und das ist der eigentliche Skandal – noch bevor die Ergebnisse der Kohlekommission im Januar 2019 vorgestellt wurden, hat der Freistaat Sachsen durch das Sächsische Oberbergamt eine Vereinbarung mit der LEAG über die Sanierungskosten getroffen. Knapp 1,2 Milliarden Euro sollte die LEAG für die Rekultivierung der Tagebaue Nochten und Reichwalde als Sondervermögen aufbauen. Zu dem Zeitpunkt waren die geplanten Beschlüsse der Kohlekommission mit Ausstiegsdaten bereits veröffentlicht. Trotzdem wurde dem Unternehmen in den Verträgen vom 05.12.2018 noch zugesichert, die notwendige Rückstellung bis 2040 bzw. 2042 bilden zu können, obwohl schon Ausstiegsdaten von 2035 bzw. 2038 durch die Kohlekommission bekannt waren und obwohl es gar keine Aussichten mehr gab, noch so lange abzubauen. Die Staatsregierung hat also einen Vertrag zugunsten des Braunkohleunternehmens geschlossen und am Ende zu Lasten der bundesdeutschen Steuerzahler, um vom eigenen Unvermögen abzulenken, dass man keine Sicherung der Sicherungsleistungen von Vattenfall oder beim Verkauf an die LEAG getroffen hat. Meine Vorstellung dazu ist: Man legt doch ab dem ersten Tag des Rohstoffabbaus Geld für die Rekultivierung beiseite und fängt nicht erst auf den letzten Metern an, das zu gewährleisten. Aber weil man in Sachsen auf den letzten Metern festgestellt hat, dass da keine Meter mehr kommen, hat die Staatsregierung mit dem Vertrag von 2018 schnell noch ein paar Meter geschaffen, um diese dann von der Kohlekommission wieder abbauen zu lassen, damit Entschädigungszahlungen zu rechtfertigen und dann dem Bund zu erklären, er müsse jetzt für dieses Versäumnis aufkommen, dass aber eigentlich das sächsische Wirtschaftsministerium bzw. die Sächsische Staatsregierung zu verantworten hat. Und wenn die EU-Kommission den Trick durchschaut und deshalb die Entschädigungszahlungen an die LEAG nicht genehmigen will, dann machen sie plötzlich einen auf Jammer-Ossi. Weil Sie das nicht in den Petitionsbericht schreiben, habe ich heute die Gelegenheit genutzt, um wenigstens zu sagen, was dort nicht steht. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Gibt es weiteren Aussprachebedarf zu dieser Petition? – Bitte, Herr Dr. Gerber.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin zwar kein Mitglied des Petitionsausschusses, aber ich kann nach der Lektüre der Beschlussempfehlung nicht so richtig nachvollziehen, warum man diese Petition hier noch einmal im Plenum behandeln möchte. Der Petent geht aus meiner Sicht fälschlicherweise davon aus, dass die MIBRAG auch Entschädigungszahlungen erhält. Das ist nicht der Fall. Im Übrigen geht auch die LINKE in ihrem Bericht von dem gleichen Fehler aus. Sie kann auch nachvollziehen, dass die Entschädigungen an die MIBRAG nicht gezahlt werden müssten. Zur Frage der Karenzzeit: Sicherlich ist es sehr fragwürdig, dass der Vorsitzende der Kohlekommission jetzt Aufsichtsrat bei der MIBRAG ist, aber es gibt aktuell keine Gesetzeslage auf Landesebene, die das irgendwie verhindern wird. Es gibt also keine Rechtsgrundlage. An dieser Stelle sei mir noch einmal der Hinweis auf den Gesetzentwurf der Koalition mit dem Titel Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung, Drucksache 7/1572, gestattet. Dort wird das dann für die Zukunft geregelt. Die Unterstellung aus dem Bericht, dass die Staatsregierung bewusst darauf verzichtet, Mittel für die Rekultivierung zu sichern, finde ich schon tollkühn. Die Anhörung zu dem LINKEN-Antrag hat gezeigt, dass sie überhaupt nichts wissen können, weil das alles der Geheimhaltungspflicht unterliegt. Wir haben in der Anhörung gesehen, dass jede zweite Antwort der Geheimhaltungspflicht unterliegt. Aus dieser Sicht wäre es sehr hilfreich, wenn man in diesen Prozess deutlich mehr Transparenz in Zukunft hineinbringen würde. Für alle, die das interessiert – ich vermute, Sie interessiert das –: Ich empfehle noch einmal eine Lektüre des Jahresabschlussberichts im Bundesanzeiger der Lausitzer Energievorsorge- und Entwicklungsgesellschaft Sachsen mbH und Co. KG. Dort kann man nachlesen, wie viel Geld zur Verfügung steht. Auch die Annahme, dass die LEAG durch die Entschädigungszahlung vollumfänglich für die Rekultivierungskosten entlastet wird, kann ich nicht nachvollziehen. Entschädigungszahlungen sind Steuergeld. Ja, wir hatten gezahlt, weil wir uns im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz darauf verständigt haben, ein Geschäftsmodell – in diesem Fall die Braunkohleverstromung 2038, die ich für zu spät halte – zu beenden. Einem Unternehmen, das davon betroffen ist, stehen Schadenersatzansprüche zu. Wie hoch diese Entschädigungen ausfallen, steht auf einem völlig anderen Blatt. Diese Diskussionen hatten wir im Wirtschaftsausschuss in der Anhörung geführt. In der Folge fließt also alles Geld, was nach der beihilferechtlichen Prüfung der EU-Kommission, die um die Osterzeit angekündigt und genehmigt wird, für ausfallende Gewinne an die LEAG. Diese werden verpflichtet, die Gelder für die Wiedernutzbarmachung zu investieren. Wer also fordert, dass die LEAG keine Entschädigung mehr erhält, wird kein Geld für die Rekultivierung sehen und gegen das Interesse der Bevölkerung und der Umwelt vor Ort handeln. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Den kann ich nicht feststellen. Damit ist die Aussprache zu den Petitionen beendet. Wünschen die Fraktionen Einzelabstimmungen zur Beschlussempfehlung der Petitionen? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ja, nur die erste! – Rico Gebhardt und Marco Böhme, DIE LINKE: Nein!) Es wird eine Einzelabstimmung zur ersten Petition verlangt. Ich rufe die Petition 07/02191/8 mit dem Titel Inbetriebnahme einer Flüchtlingsgemeinschaftsunterkunft auf. Bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung bitte ich um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt. Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegt Ihnen in der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den weiteren, noch nicht einzeln abgestimmten Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassung einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 85. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Donnerstag, den 21. März 2024, 10 Uhr, festgelegt. Einla7. Sächsischen Landtags ist geschlossen. (Schluss der Sitzung: 22:36 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
