Daniela Kuge
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, heute zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen zu dürfen, und Wer dem vorliegenden Änderungsantrag in der Drucksache 7/16081 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag in der Drucksache 7/16081 abgelehnt. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschusses abzustimmen. Es hat sich nichts an dieser Drucksache geändert. Können wir darüber im Block abstimmen? Erhebt sich dagegen Widerspruch, oder können wir so verfahren? – Kein Widerspruch, dann verfahren wir so. Ich rufe auf die Überschrift, den Artikel 1 und den Artikel 2. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dem zugestimmt. Ich stelle nun den Entwurf Siebtes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes in der beschlossenen Fassung in der zweiten Beratung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Wird dem entsprochen? Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Heimrechts Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt bedanke mich bei der Staatsregierung für diesen Gesetzentwurf. Ich bedauere aber sehr stark, dass Frau Staatsministerin Petra Köpping einen anderen, anscheinend wichtigeren Termin hat. Ich freue mich umso mehr, dass Herr Staatsminister Dulig dazu sprechen wird. Mit diesem Gesetzentwurf setzt unsere Regierung ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages um. Verabredet wurde, dass das Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz weiterentwickelt werden soll. Das ist mit diesem Gesetzentwurf gelungen. Das Gesetz vollzieht nicht nur die Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen auf Bundesebene, sondern das vorliegende Papier enthält auch folgende Schwerpunkte: Die Belange von Menschen mit Behinderungen werden bei ihrer Unterbringung stärker berücksichtigt. Das betrifft zum Beispiel den Schutz vor Gewalt oder die Gewährung von Assistenzleistungen. Damit werden völkerrechtliche Vorgaben, insbesondere aus der UN-Behindertenrechtskonvention, umgesetzt. Darüber hinaus werden bundesgesetzliche Rahmenbedingungen beim Pflegepersonal in das Recht unseres Freistaates überführt. Dabei geht es unter anderem auch darum, dass der flexible Einsatz von Fachkräften ermöglicht wird. So fällt zum Beispiel die verpflichtende Fachkraftquote weg. Der Einsatz der Fachkräfte ist nach Bedarf der Bewohner zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf legt außerdem verbindliche Strukturen für die Zusammenarbeit der Heimaufsicht mit den unteren Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden fest. Die Heimaufsicht wird verpflichtet, anonymisierte Daten über die Einrichtung zu übermitteln. In Krisenfällen müssen die Rettungskräfte bestens informiert sein, um schnellstmöglich und angemessen reagieren zu können. Ein weiterer Schwerpunkt der Novellierung betrifft die Schaffung von Rechtsgrundlagen. Einerseits wird so die tatsächliche Versorgung von intensivpflegebedürftigen Heimbewohnern sichergestellt. Andererseits erhält die zuständige Aufsichtsbehörde damit Werkzeuge, mit denen sie die Wohngemeinschaften überwachen kann. Der vorliegende Entwurf legt außerdem Zuordnungsprüfungen fest. So werden Einrichtungen und anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften kontrolliert. Außerdem werden die Träger oder Leistungserbringer dazu verpflichtet, ein internes Beschwerdeverfahren einzuführen. Das erhöht die Transparenz im Alltagsbetrieb. Sie werden dazu verpflichtet, pflegebedürftige Menschen über ihr Leistungsangebot nach Art, Umfang und Kosten zu informieren und damit eine größere Transparenz über die Leistungen und Kosten zu schaffen. Hat die Heimaufsichtsbehörde eine Prüfung durchgeführt, sind die Träger oder Leistungsanbieter verpflichtet, das Ergebnis dieser Prüfung gut sichtbar am Ort der Einrichtung zu veröffentlichen. Die Heimaufsichtsbehörde wird auf der anderen Seite verpflichtend dazu beraten, wenn es darum geht, herauszufinden, welche Wohnform sich im individuellen Fall besser eignet. Mit allen diesen Änderungen stellen wir ein möglichst selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbstständiges Leben für eine große Personengruppe sicher. Diese Änderungen betreffen nicht nur ältere Menschen, sondern auch pflegebedürftige Volljährige, volljährige Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit Behinderungen sowie von Behinderung bedrohten Menschen. Wir schützen sie vor Beeinträchtigungen und unterstützen sie dabei, die Gesellschaft zu erleben, mitzugestalten und ihre Interessen und Bedürfnisse umzustellen. Alles in allem halte ich diesen Gesetzentwurf als Anpassung an die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenspiel mit der Umsetzung des Koalitionsvertrages sehr gelungen und empfehle ausdrücklich die Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
