Armin Schuster
Sie haben mir jetzt nicht genau zugehört, Herr Abgeordneter, oder ich habe es schlecht formuliert. Wir haben eine 34-jährige kommunale Erfolgsgeschichte. (Lachen bei der AfD) Ich habe gerade gesagt – – Ich will mich nicht selbst zitieren, aber wenn Sie hier durch das Land fahren, dann erleben Sie den Erfolg des Freistaates Sachsen in den Kommunen. (Beifall bei der CDU) Das Prinzip vom Punkt null,1990, bis heute war eine drei Jahrzehnte währende Aufbauphase, in der Dynamik entstand. Wir sind uns mit den kommunalen Spitzenverbänden einig: Diese Phase liegt jetzt hinter uns – aber wo ist das neue Leitbild? Wie gestalten wir die nächsten 30 Jahre. Man kann ja nicht einfach Vergangenheit verlängern. Was bis heue erfolgreich war, braucht jetzt neue Impulse. Die wollen wir setzen. Das habe ich erklärt. Bevor Sie mich unterbrochen haben, war ich gerade dabei, Beispiele aufzuzählen, die wir schon ausprobiert haben. Wenn es nach Ihnen ginge, würden wir die Vergangenheit verlängern. Das ist nicht unser Gestaltungsanspruch. Wir haben ganz andere Paradigmenwechsel vor uns, und die wollen wir meistern. (Beifall bei der CDU) Ich denke an die Kommunalpauschalverordnung, eine Initiative aus dem Geschäftsbereich des SMS. Ich denke an die Förderung des kommunalen Straßenbaus aus dem Geschäftsbereich des SMWA. Ich denke an das Finanzausgleichsgesetz, das ich salopp als ein Gesetz des Vertrauens gegenüber den Kommunen bezeichnen würde. Ich denke an die LEADER-Förderung durch das SMR, lieber Thomas Schmidt. Diese vier oder fünf Beispiele haben einen pilothaften Vorbildcharakter. Wo müssen wir hin? Davon brauchen wir mehr. Diese Beispiele zeigen, wo der Anfang ist. (Zuruf von der AfD: Das ist noch nicht viel! Kommunale Selbstverantwortung!) Wir haben bereits ein weiteres Pilotprojekt in der Pipeline, meine Damen und Herren. Die Kommunen sollen künftig auf Antrag von landesrechtlichen Vorgaben und Verfahrensregelungen befristet abweichen können. Das heißt, wir wollen erproben, ob flexiblere Verfahren mit den Kommunen in ein Gesetz zu gießen sind. Mit dieser Position sind wir gar nicht so alleine. Andreas Voßkuhle, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, schrieb kürzlich in der „FAZ“, man möge doch über eine kommunale Abweichungskompetenz bei praxisfernen Vorschriften nachdenken. In diesem Sinne wollen wir gerne experimentieren und mit den Kommunen einen neuen Modus finden. Für echte Beinfreiheit, meine Damen und Herren, braucht es aber auch einen zweiten Ansatz, nämlich eine veränderte Förderpolitik. Das ist einerseits möglich, indem wir – was bereits angelaufen ist – die Beantragung und Ausreichung von Fördermitteln weiter vereinfachen und erleichtern. Das ist andererseits auch möglich, indem wir strikte, zuweilen kleinteilige Zweckbindungen vieler Fördermittel lockern und Pauschalförderungen gegenüber komplexen Zuwendungsverfahren bevorzugen. Das heißt: Nicht der Bund oder das Land, sondern die Kommunen sollen viel stärker als bisher selbst entscheiden, an welcher Stelle sie mehr Geld benötigen als an einer anderen Stelle. Das wollen wir nicht weiter vorgeben. Fördermittel mit kommunalem Bezug sollen daher künftig auch nur an die Kommunen ausgereicht werden. Das ist eine erhebliche Änderung. Damit wollen wir hin zu einem Fördermittelkomplex, der der demokratischen Willensbildung in den Kommunen entspricht. In unserer Verfassung steht ziemlich genau: Gemeinden und Gemeindeverbände sind grundsätzlich die Träger öffentlicher Aufgaben. Dieser Systematik sollten die Fördermittel Rechnung tragen. Das heißt, wir wollen die Fördermittel tatsächlich nur noch an die Kommunen ausreichen. Drittens. Die aktuelle Situation in den Kommunen erfordert mehr denn je ein echtes faktisches Bekenntnis. Ich verweise einmal auf Artikel 85 der Sächsischen Verfassung: Überträgt der Freistaat den Gemeinden eine Aufgabe, muss er die damit verbundenen Mehrausgaben ausgleichen. In der Fachsprache nennt man das Konnexitätsprinzip. Auch wenn ich nicht verhehlen möchte, dass wir, das Land, selbstkritisch prüfen müssen, ob wir dem wirklich immer genügend entsprechen, liegt das Kernproblem an dem Punkt, dass wir in erster Linie ein System des Ausgleichs zwischen Bund und Ländern brauchen. Denn auch hier gilt: Wer Aufgaben delegiert, muss dafür aufkommen. Dieses Prinzip leidet zurzeit sehr. Der Bund überträgt Aufgaben, aber nicht im angemessenen Verhältnis die Mittel. (Beifall bei der CDU) Deshalb möchten wir ein Stück weitergehen. Bundesgesetzen, die Bürger, Kommunen und die Wirtschaft dieses Landes übermäßig belasten und einschränken, sollte Sachsen im Bundesrat künftig generell nicht mehr zustimmen. Wird das Konnexitätsprinzip verletzt, gibt es aus Sachsen keine Zustimmung. Das müsste eine Linie sein, die wir in einer Koalition vereinbaren. Viertens. Gemeinsam sind wir stark. Mit uns wird es keine weiteren gesetzlich angeordneten Gebietsreformen geben. Allerdings haben wir in Sachsen 239 kleine und 19 Kleinstgemeinden. Das ist eine ganze Menge. Bei den Standards, die heute erwartet werden und die die Bürgerinnen und Bürger erwarten, kommt man in einem kleinen Rathaus schnell an die eigenen Grenzen. Wie sieht die Lösung aus? Auch hier braucht es Mut für neue Wege und Mut der Kommunen für engere Kooperationen. Wir, das Innenministerium, werden das eng begleiten und auch fördern, wie wir es bei den Feuerwehren bereits tun, wenn man an das neue BRKG denkt. Das ist in kleineren Teilen schon längst gelebte Praxis. Die Servicestelle „Interkommunale Zusammenarbeit“ beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag unterstützt die Gemeinden auf dem Weg zu mehr Kooperation tatkräftig. Allein im zweiten Halbjahr 2023 wurden dort 50 Gemeinden beraten. Egal ob bei hochkomplexen Planungsverfahren oder zentralen Projekten der Daseinsvorsorge, zum Beispiel bei Stützpunktfeuerwehren, bei völlig neuen Ideen wie den Mittelpunktgemeinden oder dem Shared-Service-Gedanken: Zusammen ist man mehr. Das zahlt sich meist aus, denn bei aller kommunalen Selbstverwaltung und mehr Dezentralismus gibt es wesentliche Bereiche, in denen feste Kooperationen und einheitliche Standards sinnvoller sind. Das gilt gerade in der Digitalisierung. Ich bin dem SSG sehr dankbar dafür, dass er die Leitung im Beirat „Governance-Check“ übernommen hat. Fünftens: Ein entscheidender Punkt ist, dass wir für die Kommunen „neu denken“. Mehr Beinfreiheit für die Kommunen und damit weniger Topdown braucht zwingend auch mehr Bottom Up. Im Moment erleben wir eine LifeVorführung der Bundesregierung, wie das nicht funktioniert. Wir dagegen sagen: Sachsen will und braucht mehr urdemokratische Prinzipien in der Kommunalpolitik. Sachsen will und braucht mehr echte Repräsentation und mehr echte Partizipation. Das heißt für uns, nicht Verbände, Gruppen oder Brasher Groups, sondern allein Gemeinderat und Kreistag haben das kommunale Mandat, für das Volk zu sprechen. Jeder gewählte, jeder einzelne unserer 7 000 Gemeinderäte ist Vertreter aller und nicht nur einzelner Interessengruppen. Anders formuliert: Demokratische Willensbildung, wie sie seit dem 18. März so eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht wurde, wie es die Menschen in Sachsen wollen, zeigt der Sachsen-Monitor. Das müssen wir achten. Im Wahlrecht Vorgaben an die Wahlvorschlagsträger für bestimmte Zusammensetzungen der Listen zu machen, halten wir für falsch. Den Kommunen bestimmte Beiräte oder Gremien vorzuschreiben, halten für falsch. Gesetzlich verordnete Bürgerräte halten wir für falsch. Immer mehr Beauftragte für bestimmte Bereiche vorzugeben, halten wir für falsch. Was ist richtig? Ob und wie viele die Kommunen an Beauftragten für Migration, Umwelt oder Gesundheit benötigen, ob sie Bürgerräte benötigen oder nicht, sollte niemand anderes als die Kommunen selbst, also die Gemeinderäte und die Kreistage entscheiden. (Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren, weniger Vorgaben – das stärkt das Mandat der gewählten Repräsentanten in den Kommunen. Das ist unser Kernziel. Parallel dazu wollen wir mehr aktive Partizipation der Bürger vor Ort. Wie kann mehr Partizipation gelingen? Darauf gibt es zwei Antworten. Erstens werden dafür starke Mandatsträger und weniger etatistische Vorgaben sorgen. Zweitens sagen wir Ja zu direkter Demokratie. Ich erinnere noch einmal an den Sachsen-Monitor: 86 % der Menschen im Land befürworten Volks- und Bürgerentscheide aus gutem Grund, denn mehr Elemente direkter Demokratie sind gerade auf kommunaler Ebene ein geeignetes Korrektiv. Der Gemeinderat kann damit angehalten sein, seine Entscheidungen entsprechend ausgewogen zu treffen. An dieser Stelle wollen wir mit der kommunalen Ebene in einen Diskurs eintreten, um sicherzustellen: Einerseits müssen Quoren das erforderliche Minimum an Repräsentanz und gebotener Ernsthaftigkeit wahren, andererseits dürfen sie keine unangemessenen Hindernisse darstellen. Hier haben wir schon vorgelegt und 2022 den Prozentsatz für die Beantragung eines Bürgerbegehrens von 10 auf 5 % gesenkt. Für mehr direkte Demokratie wollen wir mit den Kommunen aber im Diskurs bleiben. Hier gibt es aus unserer Sicht noch Möglichkeiten. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung – Sabine Friedel, SPD: Genau!) Damit ist der Instrumentenkasten der Partizipation in einer Demokratie aber nicht ausgeschöpft. Gelebte Partizipation lässt sich nämlich noch an einer anderen Stelle finden und damit stärken: im Ehrenamt, gerade auf kommunaler Ebene, und dort ganz besonders im ländlichen Raum. Insofern können wir Kommunen nur dann neu denken, wenn das Ehrenamt in unseren Köpfen den Platz bekommt, den es verdient. Auch damit haben wir im Innenministerium begonnen, denn wir fühlen uns für den – sage ich jetzt einmal – wahrscheinlich wesentlichsten Teil aller Ehrenamtlichen im Land verantwortlich. 112 sächsische Bürgermeister, 7 000 ehrenamtliche Gemeinderätinnen und Gemeinderäte treffen in den Kommunen die Entscheidungen. Hinzu kommt das ganz starke Engagement in der Brandbekämpfung, im Katastrophenschutz, im Rettungsdienst oder im Sport. Von ihnen allen hängt ein sehr relevanter Teil unserer staatlichen Daseinsvorsorge ab. Ein Großteil stützt sogar unsere Sicherheitsarchitektur. Dafür kann man gar nicht genug dankbar sein. Aber, meine Damen und Herren, Dank reicht nicht. Wir wollen und müssen daher alles dafür tun, dass das Ehrenamt die besten Rahmenbedingungen bekommt. Deswegen gehe ich auf ein paar Beispiele ein. Gut, dass wir die Ehrenamtskarte haben, aber in Zukunft bitte mehr davon: digitaler, flächendeckender, mit mehr Energie für alle. Gut, dass sich Menschen im Ehrenamt qualifizieren. Die Anforderungen in vielen Bereichen steigen ja auch beträchtlich. Deshalb bitte mehr davon! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Bildungsfreistellung!) Die Menschen sollen mit einfachen Mitteln ihr Handwerkszeug bekommen, das sie schließlich für uns alle einsetzen. Gut, dass wir mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Bundesfreiwilligendienst so viel Engagement in jungen Jahren ermöglichen. Deshalb gerne mehr davon! Wenn der Bund über ein wirksames Gesellschaftsjahr für alle zu lange nachdenkt, dann lassen Sie uns überlegen, ob wir über den Sachsensommer hinaus kreativer Vorreiter sein können. Das sind nur einige wenige Ideen. Das Entscheidende ist: Lassen Sie uns in den kommenden zehn Jahren mehr Power denn je ins Ehrenamt stecken, meine Damen und Herren!
