landtag.sachsen.de ↗

André Wendt

AfD 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorlage des Gesetzentwurfs zur Änderung des Heimrechts ist grundsätzlich begrüßenswert. Nach einer vorübergehenden Änderung des Heimgesetzes im Jahr 2019 erfolgt nun eine komplette Novelle in Konsequenz der Vorlage des Abschlussberichtes der Enquetekommission Pflege sowie mittlerweile weiterer geänderter Rahmenbedingungen. So gibt es zum Beispiel klare Regularien für die neuen Wohnformen der ambulanten Pflege-WGs. Weitreichende Änderungen betreffen auch die Personalbemessung in Pflegeheimen, und die bislang geltende starre Fachkräftequote wurde abgeschafft. Die Personalbemessung richtet sich nun vollends nach den bundesrechtlich geregelten Personalbemessungsverfahren und der vorzulegenden Landesrahmenvereinbarung. Ob tatsächlich eine verbesserte Personalausstattung für Heime aus dem neuen Verfahren resultiert, bleibt natürlich abzuwarten. Auch die Auswirkungen auf die Pflegequalität gilt es im Blick zu behalten, wenn bislang verbindliche Mindeststandards aufgeweicht werden. Sicherlich war die Fachkräftequote auch wegen des Personalmangels nicht mehr zu halten, dennoch darf dies nicht zulasten der Qualität passieren, wenn mehr Personal mit geringerem Qualifikationsniveau zum Einsatz kommt. Grundsätzlich begrüßen wir – wie bereits erwähnt – den Gesetzentwurf, wir haben aber auch Bedenken und Kritik, welche wir mit einem sehr umfangreichen Änderungsantrag zum Ausdruck bringen. Ich möchte nur einige wichtige Punkte aus unserem Antrag beleuchten. Verehrte Staatsregierung, Sie haben in Ihrem Koalitionsvertrag Folgendes vereinbart.: „Um Pflegekräfte im Arbeitsalltag zu entlasten, treiben wir den Abbau von Bürokratielasten voran.“ Es folgt im Jahr 2020 ein Landtagsbeschluss, der ebenfalls zum Abbau der Bürokratie im Pflegebereich aufforderte. Auch in der Zielstellung des Gesetzentwurfs fällt das Wort Bürokratieabbau auf. Aber wir müssen feststellen: Von einem tatsächlichen Bürokratieabbau ist der Gesetzentwurf sehr weit entfernt; denn es werden neue Bürokratielasten geschaffen. Diese Bürokratielasten belasten die Einrichtungen und machen in diesen Einrichtungen denjenigen, die für die Pflege verantwortlich sind, das Leben schwer. Es geht beispielsweise um die neue Verpflichtung von Einrichtungen, Konzepte gegen Gewalt in der Pflege zu erarbeiten und diese durch Benennung eines Beauftragten umzusetzen sowie um die Verpflichtung, Mitarbeiter mindestens jährlich zu schulen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Gewalt in der Pflege ist ein ernstes Problem und muss angegangen werden. Ich denke aber, wir gehen mit dieser Regelung keine einzige Ursache an. Und die Ursachen sind vielfältig: schlechte Personalausstattung, nicht adäquate Qualifikation, Überlastung, persönliche Probleme und sicherlich einige andere Dinge mehr. Wir müssen uns also mit den Ursachen beschäftigen, statt neue Belastungen für die Einrichtungen und damit für die Mitarbeiter zu schaffen. Wir als AfD wollen daher die Verpflichtung zur Konzepterstellung und die Benennung eines Beauftragten streichen. Es bleibt mit unserem Änderungsantrag aber ausdrücklich bei der Verpflichtung für die Einrichtungen, geeignete Gewaltschutzmaßnahmen ergreifen zu müssen. Dafür sind die Einrichtungs- oder Bereichsleiter verantwortlich; da bedarf es keines Beauftragten, der dann für die Pflege vor Ort in einem gewissen Umfang nicht mehr zur Verfügung steht – und das bei einem Fachkräftemangel im Pflegebereich. Ein nächster Aspekt betrifft die baulichen Vorgaben für Pflegeeinrichtungen. Auch hierzu möchte ich den Bericht der Enquetekommission zitieren, in dem der Landtag Folgendes vereinbart hatte: „… bei Regelungen zur Anpassung einzelner baulicher Anforderungen weiterhin den Grundsatz der Angemessenheit gelten zu lassen. Die Anforderungen an Einrichtungen im Sinne wirtschaftlicher Betriebsführung wären demnach nur dort zu verschärfen, wo es aus fachlichen Gründen zwingend notwendig ist.“ Nun machen Sie mit dem Gesetzentwurf aber sehr weitreichende und tiefgreifende Vorgaben an die Einrichtungen. Der damit verbundene Nutzen ist nicht nur fraglich, Sie schränken damit die Pflegeeinrichtungen im Sinne der wirtschaftlichen Betriebsführung ein. Ich spreche von der Ein-Zimmer-Quote von 80 %, der maximal zulässigen Einrichtungsgröße von 80 Pflegeplätzen und dem Verbot von größeren Zimmern als Zweibettzimmer. Aktuell ist ein Drittel der Einrichtungen größer als diese 80 Plätze. Diese Einrichtungen werden nach Auslaufen des Bestandsschutzes ein Problem bekommen und damit auch die Politik, wenn allmählich viele Plätze wegfallen und nicht mehr betrieben werden dürfen. Wir sollten uns an den sächsischen Gegebenheiten orientieren und uns in diesem Fall nicht die Vorgaben aus NRW zu eigen machen; denn dort kommt diese Zahl her. Ich komme noch einmal auf die Doppelzimmer-Vorgabe zurück. Hierzu gab es auch in der Anhörung die Kritik, dass alternative Pflegekonzepte wie die Pflege-Oase dann nicht umsetzbar seien. Hier werden in der Regel vier bis sechs Pflegebedürftige, meist mit schwerer Demenz, zusammen betreut. Das sind dann keine Zweibettzimmer, dafür ist aber die kontinuierliche Personalanwesenheit gesichert, was zu besseren Ergebnissen in der Pflegequalität führt. Auch wenn im Ausschuss betont wurde, dass diese Konzepte mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht ausgeschlossen sind, möchten wir dennoch eine klarstellende Regelung aufgenommen wissen, sodass Rechtssicherheit für alle Seiten besteht. Dann geht es noch einmal um die Umwandlung von stationären Einrichtungen in ambulant betreute Wohnformen. Hier gibt es seit Jahren einen Trend dazu, dass aus Gründen der geringeren Anforderungen und der besseren Erlösbedingungen Pflegeheime oder Teile von diesen zu PflegeWGs umgewandelt werden, ohne dass es zu einer besseren Versorgung der Bewohner kommt. Wir kritisieren nicht die Pflege-WGs an sich, sondern den Umstand, dass dort bei einer Umwandlung auch Schwerstpflegebedürftige betreut werden, die in einer stationären Einrichtung besser aufgehoben wären. Wir wollen einen Meldetatbestand schaffen, damit wir den Umfang dieser Praxis erfassen können, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen zu können. Weiteren Änderungsbedarf sehen wir im Zusammenhang mit der Suche nach einem passenden Pflegeheim. Es ist mitunter schwierig, eine Einrichtung mit freien Kapazitäten zu finden, gerade wenn es zum Beispiel um Kurzzeitpflege geht. Hierfür wollen wir eine Übersicht, die Auskunft über freie Plätze in Pflegeeinrichtungen gibt. Wir möchten auch, dass die Transparenz hinsichtlich der Prüfergebnisse und damit der Qualität der Einrichtungen verbessert wird. Aktuell wird im Gesetzentwurf geregelt, dass der Ergebnisbericht der Prüfung der Heimaufsicht in der Einrichtung eingesehen werden kann. Wir finden, dass diese Regelung zwar besser ist als die derzeitige Regelung, die gar keine Veröffentlichung vorsieht, doch in unseren Augen geht das noch nicht weit genug. Wir wollen, dass analog zum Bundesland NRW – in diesem Fall kann man NRW als Vorbild nehmen – die Ergebnisse der Prüfungen auf der Webseite der Heimaufsicht veröffentlicht werden müssen, um volle Transparenz herzustellen. Uns geht es dabei nicht um die Veröffentlichung des ganzen Prüfberichts, sondern nur um das Ergebnis der Prüfung sowie eine mögliche Stellungnahme der Einrichtung. Zudem wollen wir, dass zentral eine Übersicht dazu geführt wird, welche Einrichtungen freie Pflegeplätze haben – das habe ich bereits angesprochen. Wir wollen hierzu die Meldeanforderungen regeln. Ein letzter Aspekt liegt mir noch besonders am Herzen. Während der Coronakrise gab es in den Pflegeeinrichtungen viel Leid. Besuche waren lange Zeit nicht möglich. Ehepartner wurden voneinander getrennt. In einigen Fällen konnten sogar sterbende Angehörige nicht besucht werden. Zudem mussten Bewohner in den Einrichtungen auf ihren Zimmern bleiben. Dies führte zu viel Leid – bei den Pflegebedürftigen und bei den Angehörigen. Sie haben eine ganze Reihe von Schutzzielen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Wir wollen diese um den Schutz vor Vereinsamung und Isolation erweitern. So sind die Einrichtungen verpflichtet, dass bei derartigen Situationen, wie wir sie bei Corona hatten, geeignete Maßnahmen getroffen werden, um erneutes Leid zu verhindern. Sie sehen also, es gibt noch viel Änderungsbedarf, den wir in einem Änderungsantrag zusammengefasst haben und den ich hiermit eingebracht habe. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

Alle Reden von André Wendt Protokoll ↗