Andreas Nowak
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zwei zentrale Notwendigkeiten umgesetzt, die der CDU-Fraktion hier im Hohen Hause besonders wichtig waren. Hinzu kommen noch einige weitere Regelungen. Es wird endlich die Weiterentwicklung der Mediengesetzgebung in unser Landesrecht überführt. Bereits im Jahr 2020 haben wir den Medienstaatsvertrag ratifiziert. Dieser hat den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag abgelöst. Seit diesem Zeitpunkt hat es Anpassungsbedarf im Sächsischen Privatrundfunkgesetz gegeben. Wenn es nach der CDU gegangen wäre, hätten wir diesen Anpassungsbedarf seinerzeit sehr schnell in Landesrecht umsetzen können. Er ist lediglich technischer Natur und eher kein Gegenstand inhaltlich unterschiedlicher Auffassungen. Das ist zunächst nicht gelungen. Aber umso besser ist es, dass wir nun endlich auf diesem Feld Rechtssicherheit für unsere Landesmedienanstalt schaffen können. Das erste wichtige Ziel ist also ein gesetzgeberisch eigentlich Einfaches: Wir setzen den Medienstaatsvertrag endlich eins zu eins in Landesrecht um. An der Stelle muss ich bereits auf den Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu sprechen kommen. Wir haben als Landesgesetzgeber nur eine eingeschränkte Befugnis für Abweichungen vom Medienstaatsvertrag. Diese schöpfen wir in § 24 des vorliegenden SächsPRG bereits vollständig aus. Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion ist deshalb inhaltlich ein klarer Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag und daher nicht beschlussfähig. Über den inhaltlichen Ansatz könnte man ja noch streiten. Um das Level-Playing-Field, also die gleichen Wettbewerbsbedingungen, in Sachen politischer Werbung zu erreichen, gibt es aber nur zwei Möglichkeiten: Entweder man beschränkt die politische Werbung bei den Social-Media-Anbietern oder man liberalisiert die Beschränkungen bei den klassischen Medien. Beides muss aber im Medienstaatsvertrag geändert werden. Deshalb ist das heute im Rahmen des SächsPRG gar nicht möglich. des Entwurfs Sächsischen Privatrundfunkgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus Für die CDU sind zwei Punkte im geänderten Gesetz besonders wichtig. Den einen Punkt haben wir bereits im Haushaltsbegleitgesetz zum aktuellen Doppelhaushalt regeln können. Dort haben wir erstmals eine Förderung der lokaljournalistischen Vielfalt untergebracht. Seitdem stehen der SLM jährlich 2 Millionen Euro zur Verfügung, um unsere lokalen Anbieter zu unterstützen. Dass die Mittel über die SLM und nicht direkt über die Staatsregierung ausgereicht werden, ist nur gut und richtig; denn wir fördern hier direkt journalistische Inhalte, deshalb muss das staatsfern geschehen. Mit dieser Förderung sichern wir, dass es überhaupt professionellen Lokaljournalismus in der Fläche gibt; denn diese Aufgabe wird in den nächsten Jahren eher wichtiger als weniger wichtig. In Zeiten, in denen die Verlage Lokalredaktionen schließen, in denen eine Medienkonzentration stattfindet, die an der einen oder anderen Stelle bedenkliche Züge annimmt, müssen wir unseren sächsischen Anbietern zur Seite stehen. Um die Dimension einmal ganz klar zu benennen: Im klassischen Zeitungsmarkt ist offensichtlich mehr und mehr die Luft raus. Die von Axel Springer verlegte „BILD“-Zeitung sieht für ganz Ostdeutschland nur noch eine Seite vor. MADSACK übernimmt nach der „LVZ“ und der „DNN“ nun auch noch die „Sächsische Zeitung“. Man braucht nicht viel Fantasie, um zu erahnen, dass in diesen Zeitungen bald nur noch eine Lokalredaktion arbeitet. Der sogenannte Mantel, der heute schon den überregionalen Teil für Politik, Wirtschaft und Kultur produziert, kommt dann künftig – mit den entsprechend fehlenden ostdeutschen Sichtweisen – aus Hannover. Der ÖRR ist auch nicht frei von solchen Tendenzen, aber darüber wird an anderer Stelle mal zu reden sein. Umso wichtiger ist es, dass wir unsere lokalen Anbieter unterstützen, und zwar so, dass sie ihre Arbeit ernsthaft durchführen können; denn sie sind auch oftmals effizienter als andere – auch als der ÖRR. Bei uns geht es vor allem um die professionellen Anbieter. 50 % der privaten Lokalfernsehstationen in Deutschland befinden sich in Ostdeutschland, wiederum 50 % davon sind bei uns in Sachsen. Das zeigt, wie bedeutsam das Thema ist. Es geht also nicht nur um journalistische Vielfalt, es geht auch um konkrete Arbeitsplätze. Dabei müssen wir auch auf die Radios und die kleinen Web-Anbieter schauen. Auch hier gibt es, vor allem bei den Kleinen ohne Network im Rücken, in der Fläche Probleme mit der Refinanzierung allein durch Werbung. Es ist deswegen aus unserer Sicht nur folgerichtig, dass manche Anbieter darüber nachdenken, ihre lokaljournalistische Kompetenz aus dem Bereich zu finanzieren, der in dem Haushaltstitel für nicht kommerzielle und innovative Angebote vorgesehen ist. Das wurde durch den Haushaltskompromiss 2023/2024 möglich. Vielleicht liegen hier Entwicklungspotenziale für die sächsischen Medien in der Fläche. Beispiele in Ostsachsen und in Leipzig legen jedenfalls nahe, dass darüber die Medienvielfalt durchaus gesichert, vielleicht sogar perspektivisch ausgebaut werden kann. Aus unserer Sicht ist das Thema nicht kommerzieller Lokalrundfunk also keineswegs nur auf die sogenannten Bürgermedien beschränkt. Gleiches gilt für die neuen innovativen Angebote, die in der Förderung ebenfalls erwähnt werden. In Zeiten schwieriger werdender Geschäftsmodelle müssen wir deswegen ausloten, was uns staatsferner, auch nicht öffentlich-rechtlicher Rundfunk wert ist und wie das über eine Förderung des Lokaljournalismus sichergestellt werden kann. Deren Auszahlung müssen wir natürlich staatsfern organisieren. Dabei kann es nicht ausschließlich um die nicht oder semi-professionellen Modelle gehen; denn der qualitative Profi-Journalismus muss unterstützt werden, vor allem dort, wo der öffentlich-rechtliche Rundfunk derzeit nicht agieren kann oder soll. Das zweite, für die CDU wichtige Thema betrifft die UKW-Abschaltung. Dazu hat es hier im Hohen Hause diverse Änderungen des Gesetzes mit zeitlichen Verschiebungen gegeben. Retrospektiv muss man sagen, dass diese früheren Annahmen immer wieder kassiert werden mussten. Insofern dürfte die ersatzlose Streichung jetzt das realistischste Szenario sein. Damit erhalten unsere sächsischen privaten Radioveranstalter Planungssicherheit und sind nicht mehr nur der Gefahr einer Benachteiligung durch Konkurrenz aus den anderen Bundesländern oder aus dem ÖRR ausgeliefert. Radiowellen machen schließlich nicht an den Grenzen der Bundesländer halt. Der vorübergehende Erhalt von UKW ist darüber hinaus auch ein Beitrag zum Bevölkerungs- und Katastrophenschutz; denn so können im Alarmfall weite Teile der Bevölkerung, zusätzlich zu den neuen technischen Möglichkeiten über DAB oder die Warn-Apps, schnell und unkompliziert gewarnt werden. Wir sichern damit aber auch die Freiheit im Radiomarkt. Die öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf hat gerade in diesem Bereich ergeben, dass der Markt das Thema der UKW-Abschaltung über kurz oder lang regeln wird. Wenn Sie mich fragen, wird das eher über kurz als über lang passieren; denn einer der sächsischen Radioanbieter sagte hier im Plenarsaal, dass er für die Verbreitung von DAB 250 000 Euro und für die von UKW-Distributionen genutzten Wellen 1,5 Millionen Euro im Jahr ausgeben muss. Schon deswegen werden die Radiosender auf DAB wechseln, sobald dieses Geschäftsmodell besser als UKW funktioniert. Noch ist es aber nicht soweit. Die Branche schätzt, dass das zwischen 2028 und 2032 kommen könnte. Dass wir mit dem neuen Gesetz dem Radiomarkt bestmöglich entgegenkommen, ist aus Sicht der CDU mehr als richtig; denn wir sind die Partei der Freiheit und wir wollen die Leute und die Unternehmen an dieser Stelle nicht mit Vorschriften gängeln. Auch über die Bürgermedien muss sich niemand sorgen. Sie sind bereits jetzt im DAB-Paket enthalten und werden von der SLM gefördert, das wird auch weiterhin so geschehen. Zum Thema UKW-Abschaltung noch ein Wort zum ÖRR: Der MDR hat im Vorfeld und dann noch einmal am Tag der Anhörung versucht, auf diese Entscheidung direkt Einfluss zu nehmen. Das ist in meiner Wahrnehmung aus mehreren Gründen befremdlich. Zum einen fällt der MDR nicht unter das Sächsische Privatrundfunkgesetz. Er muss seine UKWFrequenzen nicht von der SLM lizensieren oder zuweisen lassen. Wir sind als Landesgesetzgeber daher bei dieser Regelung doppelt frei. Nicht nur haben wir die grundsätzliche Regelungskompetenz bei der UKW für die privaten Sender, das Gesetz betrifft den ÖRR nicht. Sofern der MDR hier aber geltend macht, dass die KEF ab 2028 die UKWVerbreitung nicht mehr als rundfunkbeitragswürdig anerkennen könnte, ist das kein Thema für die Gesetzgebung. Es ist vielmehr eine Frage der internen Unternehmenspolitik und Schwerpunktsetzung, und insofern ist es an der Stelle eigenartig, wie hier versucht wurde, Druck zu machen. Wir regeln in dem Gesetz darüber hinaus eine Reihe von Anpassungen. Der Geschäftsführer der SLM erhält jetzt eine Amtszeitbegrenzung bei gleichzeitiger Möglichkeit der Wiederwahl. Damit passen wir die Regeln dem für solche wichtigen Positionen üblichen Prozedere in Wirtschaft und Verwaltung an. Bei der Wahl der Mitglieder des Medienrates der SLM definieren wir das gleiche Zweidrittelquorum der Anwesenden für unser Parlament, wie bei der Wahl der MDRRundfunkräte, welche vom Sächsischen Landtag bestimmt werden. Der Medienrat bekommt klargestellte Informationspflichten, und die Fragemöglichkeit der Versammlung wird gegenüber dem Medienrat präzisiert. Außerdem reagieren wir auf die Pandemie und ermöglichen künftig im Notfall digitale Sitzungen. Nicht zuletzt wird der Name der SLM an die Lebenswirklichkeit angepasst. Die Behörde heißt künftig „Sächsische Landesmedienanstalt“. Dass wir derzeit noch „neue Medien“ im Namen führen, ist im Jahr 2024 wirklich anachronistisch. Damit sind wir bei der Zukunft. Aus Sicht der CDU steht das Sächsische Privatrundfunkgesetz auf sicheren Beinen. Das bestätigten uns auch die Sachverständigen in der Anhörung des AWK. Das bestätigen uns aber auch die Marktteilnehmer der sächsischen Privatradio- und Lokalfernsehsender für die wir diese Behörde betreiben. Sie schätzen, dass die Struktur der SLM besonders an fachlichen Fragen ausgerichtet ist und ideologische Einflussnahmen weitestgehend reduziert sind. Ich will deshalb kurz auf einige Punkte eingehen, die darüber hinaus immer wieder diskutiert werden. Sofern wir bei der künftigen Regulierung der privaten Medien eine Art mitteldeutsche Gemeinschaftsanstalt ins Auge fassen sollten, kann die sich nur an der SLM orientieren. Allerdings wäre das vor dem Hintergrund, dass eine mitteldeutsche Anstalt dann weniger Stimmen im Gesamtkonzert der Landesmedienanstalten bedeutet, aus unserer Sicht nicht hilfreich. Bei der Diskussion um die Stellung der nicht kommerziellen Lokalrundfunksender – kurz NKL – gilt das vorhin bei der Förderung zur journalistischen Vielfalt Gesagte. Wenn wir bei künftigen Novellen des privaten Medienrechts auf die Medienkonvergenz schauen, kommen wir zu dem Punkt, dass hier Überschneidungen zwischen Privatrundfunkgesetz und Presserecht entsprechend auftreten. Ich habe dazu in TOP 8 ausgeführt, wo die Herausforderungen liegen. In unserem Landesrecht gibt es durchaus noch Handlungsbedarf, aber das geht nicht nur dem Freistaat Sachsen so. Sollte es in Zukunft zu einer erneuten Novelle kommen, dann aus unserer Sicht nur unter Beibehaltung dieser Strukturen, dem offenen Begriff der NKL und diesen Konvergenzfragestellungen. Ich möchte mich am Schluss an dieser Stelle ausdrücklich bei meinem Kollegen Ronald Pohle bedanken. Er hat das PRG bei den letzten Koalitionsverhandlungen für uns vertreten und lange in der Versammlung der SLM gedient. Er hat das Thema inhaltlich gestärkt und geschärft. Das war eine wichtige Arbeit, lieber Ronald, vielen Dank dafür. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Ein solch neues Mediengesetz wäre das modernste in Deutschland. Die nun vorliegende Novelle des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes stellt aber einen guten Kompromiss dar. Deshalb werbe ich dafür, zuzustimmen, und bedanke mich, dass Sie mir bei diesem speziellen Thema zugehört haben. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Nowak für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Frau Dr. Maicher.
