Dr. Claudia Maicher
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die sächsische Medienpolitik muss die regionale und lokale Medienentwicklung im Blick behalten und dort nachsteuern, wo bisherige Regelungen nicht mehr passen. Das machen wir als Koalition mit diesem Gesetzentwurf. Er enthält einige Änderungen, die aktuell geboten sind. Hervorheben möchte ich die Anpassung an die Entwicklung der Hörfunkverbreitung. Die bisherige Vorgehensweise war, ein hartes Ausstiegsdatum aus der UKWAusstrahlung festzuschreiben und dieses immer wieder zu verschieben. Das hat sich nicht bewährt. Die derzeit gültige Frist ist der 31.12.2025. Das ist planungstechnisch recht bald. Es ist höchste Zeit, den Veranstaltern Planungssicherheit für ein realistischeres Szenario zu geben, nämlich die UKW-Übertragung noch einige wenige Jahre fortzuführen; denn die Nutzung und die Werbeerlöse über UKW gehen langsamer zurück als erwartet und die Abdeckung über DAB+ muss weiterwachsen. Es ist zu verhindern, dass die Sender schlagartig an Reichweite und Einnahmequellen verlieren. Ich habe mir das kürzlich einmal beim Vogtland Radio angeschaut, übrigens einem der wenigen unabhängigen Radios in Sachsen mit guter regionaler Verankerung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Die UKW-Kosten sind im Vergleich zur digitalen Verbreitung sehr hoch und für einen kleinen Sender schwierig zu stemmen. Betriebswirtschaftlich spricht alles dafür, die UKW-Lizenz abzugeben, sobald sie nicht mehr gebraucht wird. Momentan ist die Hörerschaft aber noch nicht soweit. Die Tendenz in Richtung digitale Verbreitung ist jedoch eindeutig. Das gilt für viele Sender. In dieser Situation halte ich es deshalb für gerechtfertigt, auf einen neuerlichen festen Abschalttermin zu verzichten. In der Übergangsphase ist es wichtig, dass die Sächsische Landesmedienanstalt seit 2023 den Simulcast-Betrieb fördert, also die zusätzliche Verbreitung über DAB+. Wir BÜNDNISGRÜNE sehen hierin aber keine Dauerlösung. Die Mittel werden schließlich auch an anderer Stelle für den Erhalt der Medienvielfalt dringend gebraucht. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Änderungen betreffen die Angleichungen an einige im Medienstaatsvertrag modernisierte Regelungen; Kollege Nowak ist darauf eingegangen: die Trennung der Zulassung von der Zuweisung von Übertragungskapazitäten und Vereinfachungen bei den Zulassungen. Überfällig ist auch die zeitlose Bezeichnung der SLM als Sächsische Landesmedienanstalt. Darüber hinaus nehmen wir kleinere Ergänzungen zugunsten der Gremienarbeit in der SLM vor. Die Versammlung bekommt verbindlichere Informations- und Fragerechte gegenüber dem Medienrat. Dies soll die Arbeitsfähigkeit im Rahmen der bestehenden Gremienstruktur stärken. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist kein Geheimnis, dass wir BÜNDNISGRÜNE weiteren Reformbedarf in der SLM sehen. Ich sage es ohne Umschweife: Der Koalitionsvertrag wird mit dieser Novellierung nicht vollständig umgesetzt. Vereinbart war, die Aufgaben- und Gremienstruktur der SLM grundsätzlich anzupassen. Ja, es hat dazu seit 2019 sehr intensive Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern gegeben. Die sind nicht zum Abschluss gekommen. Für unsere Fraktion möchte ich deshalb heute sagen: Wir sind nicht nur kleine Schritte auf die CDU zugegangen. Aber die Passage im Koalitionsvertrag beinhaltet eindeutig keine zarte Kosmetikbehandlung, sondern eine chirurgische Korrektur am Grundgerüst. Erst dann hätte die SLM einen sicheren Tritt auf dem Feld der medialen und gesellschaftlichen Herausforderung. Es braucht eine breite gesellschaftliche Mitbestimmung und mehr Transparenz der medienpolitischen Entscheidungen der SLM. Deshalb wollen wir der Versammlung als pluralbesetztes Gremium mehr Entscheidungskompetenzen geben. Das ist in anderen Landesmedienanstalten selbstverständlich. Diesen bundeweiten Standard wollen wir BÜNDNISGRÜNE auch in Sachsen einführen. Deshalb sehe ich weiteren Gesprächsbedarf, im Übrigen auch zur Medienkompetenzförderung. Es geht um Angebote für verschiedene Altersgruppen und die strukturelle Unterstützung der Medienbildung in Sachsen. Besonders wichtig ist zudem eine gesetzliche Schärfung bei der Förderung nicht kommerziellen Rundfunks. Das ist aus der Anhörung im Medienausschuss deutlich hervorgegangen und wird zukünftig weiter zu diskutieren sein. Bei dieser dritten Säule unserer Medienlandschaft liegt die Programmentwicklung in den Händen der Bürgerinnen und Bürger. Die Sender unterstützen sie bei der eigenen Programmarbeit, und sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für die demokratische Meinungsbildung vor Ort. Sie sind ein unverzichtbarer Teil unserer Medienlandschaft. Ohne eine klare Definition fördert die SLM jedoch aus Mitteln für nicht kommerziellen Rundfunk auch Sender, die zwar werbefrei sind, aber ansonsten die Kriterien nicht erfüllen. Das verknappt die Mittel für beteiligungsbasierte Medieninitiativen zusehends und bringt sie in existenzielle Not. Als Gesetzgeber sehe ich uns schon in der Pflicht, in einer folgenden Novellierung nachzusteuern, um die Medienvielfalt zu erhalten, und dazu laden wir die Koalitionspartner ein. Verehre Kolleginnen und Kollegen, die Koalition hat mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 bereits eine wichtige Neuerung eingeführt: die gesetzliche Aufgabe der SLM zur Förderung von Lokaljournalismus. 2 Millionen Euro jährlich werden zur Sicherung der kommerziellen und nicht kommerziellen Medienstrukturen eingesetzt. Uns BÜNDNISGRÜNEN war es dabei besonders wichtig, dass nicht nur traditionelle Kanäle gefördert werden, sondern auch innovative Entwicklung für einen zukunftsfähigen Lokaljournalismus. Der vorliegende Entwurf setzt nun einige weitere, jetzt auch notwendige Anpassungen im Gesetz um. Ich bitte Sie daher um Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Dirk Panter.
