Petra Čagalj Sejdi
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlich willkommen, liebe Dolmetscherinnen und Dolmetscher! Auch ich freue mich sehr, dass Sie heute wieder bei uns sind und würde mir sehr wünschen, dass das nicht immer nur zu den Inklusionsthemen geschieht, sondern grundsätzlich zu allen Themen; denn ich kann mir vorstellen, dass Menschen, die nicht hören können, sich sicherlich gern auch über andere Themen informieren möchten und nicht nur über Inklusion. Dies als kleiner Abstecher, bevor ich nun zur eigentlichen Rede komme. Das Wohn- und Teilhabegesetz, das wir heute beschließen wollen, ist ein sehr wichtiger Schritt in Richtung der Selbstbestimmung der Lebensgestaltung von pflegebedürftigen Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen. Auch bei Pflegebedürftigkeit wollen Menschen so lange wie möglich im eigenen Zuhause wohnen, und genau das schafft jetzt zum Beispiel das Wohn- und Teilhabegesetz. Es eröffnet neue Wege zu gemeinschaftlichen Wohnformen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften, um den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Menschen gerecht zu werden und ihnen mehr Selbständigkeit, mehr Eigenständigkeit zu ermöglichen. Damit berücksichtigt das Gesetz das Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention, und wir setzen die Punkte aus dem Bundesteilhabegesetz um, die umzusetzen sind, um einen Paradigmenwechsel stattfinden zu lassen. Es ist ein Kernanliegen des Gesetzes, dass wir die Selbstbestimmung von Menschen besser ermöglichen und sie erweitern können. Ich wünsche mir, dass ein Gesetz so aussieht, aber – diesbezüglich muss ich Ihnen recht geben – es fehlt noch einiges, damit Selbstbestimmung allumfassend möglich wird. Die Regelungen im Sächsischen WTG greifen den Wechsel zu einer aktiven Teilhabe der betreuten Menschen an ihrem Leben in Einrichtungen und in ambulanten Wohngemeinschaften auf. Genau diese explizite Verankerung der Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner sind im Gesetz ein sehr klares Bekenntnis hin zu mehr Selbstbestimmung und zu mehr Eigenentwicklung. Ja, es bräuchte gewiss an vielen Stellen noch einiges mehr, und sicherlich könnte man das noch ausbauen. Doch wir gehen einen Schritt, einen guten Schritt, und es ist richtig, dass wir diesen Schritt so gehen. Wir haben gerade von den Kolleginnen einiges zum Thema Gewaltschutz gehört. Auch hierbei bin ich froh, dass wir diesen Punkt als § 11 im Gesetz stehen haben. Einige Zeit lang mussten wir darum bangen, da er kurzzeitig aus dem Entwurf herausgestrichen wurde. Umso wichtiger ist es, dass er jetzt wieder enthalten ist. Wir hätten uns als BÜNDNISGRÜNE noch einiges mehr vorstellen können, beispielsweise eine Beschwerdestelle oder einen Ort, an dem Menschen ihre Anliegen äußern können. Aber, wie gesagt, wir mussten kurzzeitig darum bangen, dass der Gewaltschutz ganz herausfällt. Deshalb sind wir doch froh, ihn darin verankert zu haben. Der nächste Punkt, den ich gern erwähnen möchte, enthält die bereits genannten Informations- und Beratungspflichten, die das Gesetz noch einmal festschreibt. Auch diese sind wichtig und richtig. Ich wünsche mir und hoffe, dass sie nicht nur, wie gesetzlich verankert stattfinden, sondern, dass sie so stattfinden, dass die Menschen sie niedrigschwellig, barrierearm und gut verständlich nutzen können. Gleiches gilt auch für die Transparenz bei Prüfungsergebnissen. Es ist gut, dass sie jetzt transparent veröffentlicht und in Einrichtungen ausgehängt werden müssen sowie an Stellen einsehbar sein müssen. Es muss aber auch gewährleistet sein, dass jeder Mensch sie lesen, verstehen und mitbekommen kann. Angesichts des demografischen Wandels, den wir hier in Sachsen erleben, ist dieses Gesetz ein notwendiger Aspekt; denn wir werden in Sachsen immer älter. Das haben wir schon oft bemerkt, und das müssen wir an dieser Stelle wieder anmerken. Dass wir immer älter werden, ist der eine Punkt. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Pflegeeinrichtungen, gleichzeitig sinkt aber gerade die Anzahl der Nachwuchspflegekräfte, die wir haben. Dort haben wir ein Problem. Auch hier schafft das Gesetz mögliche Lösungen mit dem Personalbemessungsinstrument in der Pflege. Hier setzen wir nämlich auf eine Lösung, die nicht nur nach mehr Fachkräften sucht, sondern die Arbeiten, Arbeitszeiten und Personaleinsatzplanung anders ermöglicht, sodass wir Lücken füllen könnten. Alles zusammen gesagt: Das Wohn- und Teilhabegesetz könnte vielleicht an einigen Stellen ein Stück weitergehen. Diesbezüglich muss ich der LINKEN recht geben, aber es ist gut, dass wir diesen Schritt gegangen sind. Es ist gut, dass wir so weit sind und in die richtige Richtung gehen. Nur so schaffen wir ein weiteres Stück mehr Selbstbestimmung für alle Menschen. Dafür danke ich. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
