Valentin Lippmann
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich fange jetzt nicht von vorne an, aber Sie haben schon wieder die Ablehnung des Staates mit der Ablehnung der Verfassung und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gleichgesetzt. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Der Staat ist weit mehr als die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Übrigens heißt das ganze Ding aus gutem Grund Verfassungsschutz und nicht Staatsschutz. Wir reden hier über den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung als den Kern der Verfassung und nicht über allgemeine Staatsschutzgesetzgebung, bei der es beispielsweise um die Hoheitszeichen des Staates geht oder Ähnliches. Sie können im Strafgesetzbuch – als Polizist müssten Sie das wissen – lesen, wo beispielsweise die Staatsschutzstraftaten verankert sind. Es geht um den elementaren Wesenskern der Verfassung. Sie tun gerade so, als müsse man dafür früher den Brockhaus in 24 Bänden besessen haben und einen Band durchgearbeitet haben, um herauszubekommen, was diese ominöse freiheitliche demokratische Grundordnung denn gewesen sein könnte. Das ist falsch. Das ist Quatsch. Das sind relativ wenige, relativ einfach herleitbare und relativ gut aufgeschriebene Punkte, auf die wir uns hier allesamt einigen können – dass dies der unverbrüchliche Wertekern dieses Grundgesetzes ist. Ich glaube, viele Bürgerinnen und Bürger dort draußen können das relativ gut ausdefinieren. Und wenn nicht, dann hat das Bundesverfassungsgericht das in den Parteiverbotsurteilen der Fünfzigerjahre sehr kurz und prägnant am Ende herausdestilliert und hat – weil Sie so tun, als sei das so unbeständig – (Sebastian Wippel, AfD: Sie haben es doch gerade eben selbst gesagt!) in der Entscheidung von 2017 zur NPD lediglich eine Erweiterung getätigt, nämlich eine Erweiterung um die Menschenwürde als elementaren Kern unserer Verfassungsordnung. Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – quasi der Kernverfassungsrang. Diese Norm wurde in die freiheitliche demokratische Grundordnung als unverbrüchlicher Wesenskern des Grundgesetzes entsprechend eingeführt und wird aus diesen Gründen von der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes geschützt. Ich glaube, viele Menschen wissen, was damit gemeint ist, auch wenn Sie die ganze Zeit versuchen, ihnen einzureden, dass das alles Humbug sei und dass alles unklar sei. Nein, die fdGO ist kein Kampfbegriff. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit!
