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Rico Gebhardt

Die Linke 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Da ich dazu gesprochen habe, habe ich mich deren Meinung angeschlossen. Herr Modschiedler, die anderen Landesverfassungsgerichte haben auch nur einen Senat und nicht wie das Bundesverfassungsgericht mehrere. Natürlich brauche ich das nicht in meine Redezeit einzubauen. Man hätte das Sondervotum so einbauen können, dass wir nicht die Namen der Richterinnen und Richter veröffentlichen, sondern, wie es in Bayern geregelt ist, dass nicht die Namen, sondern nur die Sondervoten veröffentlicht werden. Auch dort wäre die politische Unabhängigkeit weiterhin gegeben. Ich glaube aber, dass es angesichts der politischen Debatte, die in der Öffentlichkeit stattfindet, klug wäre, nicht den Eindruck zu vermitteln, es gäbe immer nur eine einzige Meinung, sondern es gibt auch verschiedene Meinungen. Mein Zitat war vielleicht etwas ins Lächerliche gezogen, aber das mit der Anzahl von Juristen und den Meinungen ist nicht ganz so weit hergeholt. Meine Schlussbemerkung: Ich denke, dass wir uns etwas bei dem abweichenden Votum vergeben. Schade, dass die Regierungskoalition die Chance verpasst hat, sich der Realität anzupassen. Ich habe selbstverständlich weiter zugehört, und will am Ende sagen: Beim Bundesverfassungsgericht hat es 20 Jahre gedauert, um es einzuführen. Es gilt jetzt seit 50 Jahren. Wir haben begonnen, darüber zu reden. Ich denke, am Ende der nächsten Legislaturperiode führen wir es bestimmt auch ein. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Bitte schön, Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN.

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