Rico Gebhardt
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Unsagbare sagen, das Nichtbegreifbare verstehen. Bevor ich zum eigentlichen Gesetzentwurf komme, lassen Sie mich bitte ein paar wenige Ausführungen zu meinen ersten zwei Sätzen machen, um diese einordnen zu können. Wenn wir uns mit jüdischem Leben in Sachsen beschäftigen, dann geschieht es ja oft im Kontext der Auseinandersetzung mit dem Verbrechen der Nationalsozialisten. Ein Verbrechen aus einem Geist der Menschenverachtung ungekannten Ausmaßes und unfassbaren Hasses. In nur wenigen Jahren löschten die Nazis ganze jüdische Gemeinden aus, und damit auch ein Stück europäische, deutsche und sächsische Identität. Seit dem 11. Jahrhundert sind Spuren jüdischen Lebens in Sachsen nachweisbar. Auch wenn die Geschichte der Juden in Sachsen eher die Geschichte einer kleinen Gruppe ist, so hat diese Gruppe doch beachtliche Spuren in der sächsischen Kulturlandschaft hinterlassen, besonders in den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz. Perioden der Gleichstellung und Verfolgung wechselten sich ab: Wurden den Jüdinnen und Juden unter Heinrich dem Erlauchten im 13. Jahrhundert noch die privatrechtliche Gleichstellung mit Christen zugesichert, kam es in der Folge der Kreuzzüge und später der großen Pestwellen zu Verfolgungen und Pogromen, und dies auch unter landesherrlicher Billigung. Besonders die Pogrome im Zuge der großen Pestwelle von 1349 führten zur nahezu vollständigen Auslöschung jüdischen Lebens in der Markgrafschaft Meißen. In dem folgenden Jahrhundert kam es zu punktuellen Neuansiedlungen von Juden und Jüdinnen. Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts war die Niederlassung von Juden in Sachsen ausdrücklich verboten. Einzig der Besuch der Naumburger und Leipziger Messe war Juden gestattet. Die Zahl der sogenannten Messe-Juden stieg mit den Jahrzehnten kontinuierlich an. Erst der wachsende Finanzbedarf August des Starken führte zu einer Ansiedlung ausgewählter jüdischer Familien in Dresden und in Leipzig. Rasch nahm die Zahl der Juden und Jüdinnen in Dresden und Leipzig wieder zu. Bis zur bürgerlich-rechtlichen Gleichstellung dauerte es aber weitere Jahrzehnte. Mitte des 19. Jahrhunderts erhielten Juden in Dresden und Leipzig die Erlaubnis zur Gründung von Religionsgemeinschaften sowie das Recht, Grundstücke zum Bau von Schulen und Bethäusern zu erwerben. Ebenfalls fiel in diese Zeit das Recht, welches Jüdinnen und Juden erlaubte, das städtische Bürgerrecht zu erwerben. Es folgte ein Gesetz, das die staatsbürgerliche Gleichberechtigung sicherte sowie die Genehmigung, sich ohne Auflagen außerhalb von Dresden und Leipzig ansiedeln zu dürfen. Nach der Reichsgründung 1871 kam die Phase der stärkeren jüdischen Einwanderung, besonders aus den Ost-Provinzen. Vor allem in den Zentren der sächsischen Textilindustrie siedelten sich Neuankömmlinge an. Es konstituierten sich weitere Religionsgemeinschaften in Chemnitz, Plauen, Bautzen, Zittau und Zwickau. Weitere Synagogen und Bethäuser wurden in Sachsen errichtet. Jüdische Kaufleute ließen sich in Aue, Bischofswerda, Crimmitschau, Döbeln, Falkenstein, Freiberg, Freital, Glauchau, Löbau, Meißen, Meerane, Mittweida, Oschatz, Pirna, Reichenbach, Riesa, Werdau und Wurzen nieder. Meine Damen und Herren! Was lehrt uns dieser kurze geschichtliche Rückblick durch fast eintausend Jahre jüdische Geschichte und jüdisches Leben in Sachsen? Zwei Dinge: Erstens. Jüdisches Leben ist in der sächsischen Geschichte tief verankert und verwurzelt. Zweitens. Wir als Gesetzgeber tragen Verantwortung dafür, dass das auch so bleibt. In Anbetracht aktueller Ereignisse ist es sicherlich kein Zufall, dass wir gerade heute über einen neuen Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden entscheiden; Herr Modschiedler hat dazu gerade Ausführungen gemacht. Wir als Linksfraktion freuen uns über die Erhöhung der Mittel und finden es auch richtig, dass nun zukünftig Sicherheitsdienstleistungen und Wachschutz pauschal mit abgegolten werden und keine umständlichen Abrechnungen mehr notwendig sind. Mit der Erhöhung der Landeszuschüsse an die jüdischen Gemeinden in Sachsen wird auch dem Wunsch der jüdischen Gemeinden zur Einführung des Faches jüdische Religionskunde an ausgewählten Stützpunktschulen entsprochen. Damit bringt die Staatsregierung – und mit Beschlussfassung auch der Landtag – zum Ausdruck, dass jüdisches Leben und jüdische Religion Teil unserer Geschichte und Gesellschaft und als solches schützens- und erhaltenswert sind. Wir als Linksfraktion halten zwar Religionsunterricht an Schulen prinzipiell für falsch, aber nachdem nun seit vielen Jahren christlicher Religionsunterricht an staatlichen Schulen staatfindet, ist es wegen der Gleichbehandlung nur konsequent, dass jetzt auch jüdischer Religionsunterricht stattfinden darf. Trotz dieser prinzipiellen Kritik stimmen wir dem Gesetzentwurf zu, weil wir alle als Gesellschaft, als Gesetzgeber die historische Verantwortung zur Erhaltung und Pflege des jüdischen Lebens in Sachsen haben. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht nun Herr Abg. Lippmann.
