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Albrecht Pallas

SPD 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 23. Februar hat der Bundestag mit breiter Mehrheit das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften – das Cannabis-Gesetz – beschlossen. Am 22. März nun wird der Bundesrat das Cannabis-Gesetz ebenfalls beraten. Ich werde jetzt darauf verzichten, zu so später Stunde auf die politischen Entwicklungen der letzten Tage einzugehen; ich denke, dass dafür morgen in der Aktuellen Debatte der richtige Ort ist. Daher möchte ich an der Stelle nur kurz etwas zur Zielsetzung des Gesetzentwurfs ausführen, welchen wir als SPD auch in Sachsen voll unterstützen. Der Bund möchte mit dem Cannabis-Gesetz die Drogenpolitik in Deutschland neu ausrichten – weg von Verboten und Kriminalisierung von Cannabiskonsum, hin zu Prävention, Regulierung und eigenverantwortlichem Handeln. An erster Stelle steht dabei das Anerkennen der Realitäten – das haben wir bereits gehört. Jugendliche, junge Erwachsene konsumieren bereits Cannabis in zunehmender Zahl, momentan jedoch vollkommen unkontrolliert und unreguliert und allen Verboten und Strafverfolgungen zum Trotz. Die Konsumentenzahlen steigen. Die Suchtstatistik steigt. Die Gefahren durch den Konsum von Cannabis steigen. Wir haben hochpotente Neuzüchtungen, Streckmittel, Verunreinigungen oder beigefügte synthetische psychoaktive Substanzen, die hohe Gefahren für die Konsumenten mit sich bringen und über die die Konsumentinnen und Konsumenten nicht informiert sind und vor denen sie auch nicht gewarnt werden. Kurzum, man kann es nicht oft genug sagen: Die Verbotspolitik, die Prohibition von Cannabis hat uns hierhergeführt. Sie ist gescheitert, und es ist höchste Zeit, neue Wege zu gehen. Das will das Cannabis-Gesetz. Nichtsdestotrotz hat auch die sächsische Gesundheitsministerin deutlich gemacht, dass sie sich in einigen Themen, in einigen Details Anpassungen wünscht, um das Gesetz in Sachsen besser umsetzen zu können. Auch das unterstützen wir. Wir werden dafür sorgen und die Staatsregierung dabei unterstützen, mit all ihren Zuständigkeiten dieses Gesetz, was sicher auch den Bundesrat passieren wird, in Sachsen gut umzusetzen. Der von der AfD geforderte Antrag – die Ablehnung der Legalisierung von Cannabiskonsum – ist falsch. Wir werden nicht zustimmen und lehnen daher auch heute den Antrag auf Aufhebung des Ausschussvotums ab. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Dann frage ich die Staatsregierung, ob sie sich dazu äußern möchte. – Das sehe ich auch nicht. Dann, meine Damen und Herren, kommen wir jetzt zur nächsten Drucksache mit der Nummer 7/5622. Die Fraktion DIE LINKE wünscht dazu Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich dem Abg. Nico Brünler das Wort. Bitte schön.

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