Antonia Mertsching
Vielen Dank. Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wenn es um das Thema Entschädigungszahlungen für den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung geht, dann kann man die Geschichte so erzählen, wie sie jetzt im Petitionsbericht steht. Anfang Juni 2018 wurde die Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung oder auch Kohlekommission eingesetzt, die im Januar 2019 einen Abschlussbericht vorlegte. Daraufhin wurde das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung am 08.08.2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedet, das die Stilllegung aller deutschen Braunkohlekraftwerke spätestens bis zum Jahr 2038 regelt. Daraufhin hat das Bundeswirtschaftsministerium für die Bundesrepublik Deutschland mit den Betreibern der Braunkohleanlagen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen, der insbesondere die Entschädigung der Unternehmen regelt. An die LEAG soll eine Entschädigung in Höhe von 1,75 Milliarden Euro ausgezahlt werden, weil man angeblich noch bis 2045 Kohle abbauen wollte. Der Freistaat Sachsen hat dann mit der LEAG eine Vorsorgevereinbarung getroffen, damit die Entschädigungszahlungen an die LEAG vollständig in die eigens dafür gegründete LEVES eingezahlt werden. Die Entschädigungszahlungen kämen somit nicht dem Unternehmen LEAG zugute, sondern dieser Tochtergesellschaft, die die Rekultivierung in Sachsen absichern und Restrisiken für den Freistaat Sachsen minimieren soll. Oder man schaut auf die Geschichte und stellt sich die grundsätzliche Frage, wofür und warum die LEAG eigentlich für einen früheren Ausstieg aus der Braunkohleverstromung entschädigt werden soll? Denn schon Vattenfall wollte den Tagebau Jänschwalde Mitte der 2020er-Jahre auslaufen lassen und hat sich ja nicht umsonst aus der Braunkohleverstromung zurückgezogen. Der Tagebau Welzow wurde am 18.04.2018, also noch vor der Konstituierung der Kohlekommission, bergrechtlich zugelassen und zwar bis 2038, und für den Tagebau Nochten läuft seit 2017 die zweite Fortschreibung des Braunkohleplans. Zu dem Zeitpunkt der Einsetzung der Kohlekommission stand aber schon fest, dass Nochten 2 nicht kommen wird, also nur noch Mühlrose abgebaggert werden soll. Schaut man sich die Karten des regionalen Planungsverbandes auf der Homepage an, sollte das bis 2034 der Fall sein. Das heißt also, es gab vielleicht Unternehmensinteressen, bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag Braunkohle abzubauen, aber keinen genehmigten Lausitzer Braunkohle- oder Rahmenoder Hauptbetriebsplan, der rechtfertigt, dass die LEAG entschädigt werden müsste; denn – und das ist der eigentliche Skandal – noch bevor die Ergebnisse der Kohlekommission im Januar 2019 vorgestellt wurden, hat der Freistaat Sachsen durch das Sächsische Oberbergamt eine Vereinbarung mit der LEAG über die Sanierungskosten getroffen. Knapp 1,2 Milliarden Euro sollte die LEAG für die Rekultivierung der Tagebaue Nochten und Reichwalde als Sondervermögen aufbauen. Zu dem Zeitpunkt waren die geplanten Beschlüsse der Kohlekommission mit Ausstiegsdaten bereits veröffentlicht. Trotzdem wurde dem Unternehmen in den Verträgen vom 05.12.2018 noch zugesichert, die notwendige Rückstellung bis 2040 bzw. 2042 bilden zu können, obwohl schon Ausstiegsdaten von 2035 bzw. 2038 durch die Kohlekommission bekannt waren und obwohl es gar keine Aussichten mehr gab, noch so lange abzubauen. Die Staatsregierung hat also einen Vertrag zugunsten des Braunkohleunternehmens geschlossen und am Ende zu Lasten der bundesdeutschen Steuerzahler, um vom eigenen Unvermögen abzulenken, dass man keine Sicherung der Sicherungsleistungen von Vattenfall oder beim Verkauf an die LEAG getroffen hat. Meine Vorstellung dazu ist: Man legt doch ab dem ersten Tag des Rohstoffabbaus Geld für die Rekultivierung beiseite und fängt nicht erst auf den letzten Metern an, das zu gewährleisten. Aber weil man in Sachsen auf den letzten Metern festgestellt hat, dass da keine Meter mehr kommen, hat die Staatsregierung mit dem Vertrag von 2018 schnell noch ein paar Meter geschaffen, um diese dann von der Kohlekommission wieder abbauen zu lassen, damit Entschädigungszahlungen zu rechtfertigen und dann dem Bund zu erklären, er müsse jetzt für dieses Versäumnis aufkommen, dass aber eigentlich das sächsische Wirtschaftsministerium bzw. die Sächsische Staatsregierung zu verantworten hat. Und wenn die EU-Kommission den Trick durchschaut und deshalb die Entschädigungszahlungen an die LEAG nicht genehmigen will, dann machen sie plötzlich einen auf Jammer-Ossi. Weil Sie das nicht in den Petitionsbericht schreiben, habe ich heute die Gelegenheit genutzt, um wenigstens zu sagen, was dort nicht steht. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)
