Andreas Nowak
Sie vermischen in Ihrer Begründung munter Zeitungen, für die das sächsische Pressegesetz gilt, mit denen, die davon überhaupt nicht erfasst werden. Bei der „Torgauer Zeitung“ erwecken Sie den Eindruck, das sei ein weiteres eigenständiges Blatt. Dabei ist die „Torgauer Zeitung“ schon seit dem Jahr 2000 nur noch eine anders bezeichnete Lokalausgabe der „LVZ“. Das ist wie bei der „Osterländer Volkszeitung“, das ist nämlich die Lokalausgabe der „LVZ“ Altenburg. „Dutzende vom Redaktionsnetzwerk Deutschland kontrollierte Zeitungen“ klingt natürlich dramatischer, als die Lage in Sachsen tatsächlich sein kann. Dann mixen Sie in Ihre Begründung auch noch einen kaum verhohlenen Angriff auf den bösen Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika, William Henry Gates III., den meisten hier im Hohen Hause wohl eher unter seinem gängigen Namen Bill Gates bekannt, dass dessen Medieninvestments geeignet seien, die freie Willensbildung in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Das glauben Sie vermutlich nicht einmal selbst. Es lässt sich schön eine Verschwörungssoße anrühren, die dann von der SPD bis zu den bösen Amis reicht, und – wie wir gerade gelernt haben – (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) auch bis zum Landesamt für Verfassungsschutz. Was das mit Sachsen zu tun hat, bleibt Ihr großes Geheimnis. Wobei – vielleicht glauben Sie das sogar wirklich. In diesem Fall empfehle ich dringend einmal einen Gang zum Arzt. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Zum Inhalt: Den hier behaupteten Regelungsbedarf gibt es gar nicht. Die SPD verschweigt ihre Beteiligung ja nicht, im Gegenteil, sie erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungspflichten, und das Jahr für Jahr. Das schreiben Sie ja sogar selbst. Es ist also alles bereits bekannt und transparent. Zu den wirklichen Herausforderungen im Presse- und Medienrecht findet sich in Ihrem Gesetzentwurf hingegen überhaupt nichts – nichts zum Thema Medienkonzentration, nichts zum Thema Förderung der lokaljournalistischen Vielfalt und auch nichts zum Thema Medienkonvergenz. Weder adressieren Sie die Beteiligungsbeschränkungen der Verlage an den elektronischen Medien oder Plattformen, noch sagen Sie etwas zum Ungleichgewicht beim Bewegtbild oder ähnlichen Angeboten im Internet. Aktuell ist es immer noch so, dass da zwei unterschiedliche Regelungsdichten für gleiche oder ähnliche Sachverhalte aufeinandertreffen. Ein Beispiel: Wenn die „LVZ“ im Internet einen Bewegtbildbeitrag veröffentlicht, dann wird er in der Regel nach dem sächsischen Pressegesetz zu bewerten sein. Es gibt dabei aktuell keine Aufzeichnungspflicht. Das bedeutet: Die „LVZ“ muss sich als Zeitung nicht lizenzieren lassen; Beiträge können direkt nach der Sendung gelöscht werden. Begeht jemand in der „LVZ“ bei dem Bewegtbildbeitrag eine im Pressegesetz definierte Ordnungswidrigkeit, beträgt das Bußgeld bis zu 50 000 Euro, und die dafür zuständige Behörde ist die Stadt Leipzig. Läuft der identische Bewegtbildbeitrag im Internet bei „Sachsen Fernsehen“, ist die Lage anders. „Sachsen Fernsehen“ muss sich als Rundfunkveranstalter nämlich lizenzieren lassen. Der Sender hat die Veröffentlichung aufzubewahren, und zwar sechs Wochen lang. Begeht jemand bei „Sachsen Fernsehen“ entsprechende Ordnungswidrigkeiten, beträgt das Bußgeld bis zu 500 000 Euro und die zuständige Behörde ist die SLM. Schon diese einfachen Beispiele zeigen, wo bei kommenden Novellierungen, auch im Presserecht, der Handlungsbedarf besteht. Ich komme nachher, im TOP 10, beim Sächsischen Privatrundfunkgesetz noch einmal darauf zurück. Dieser Gesetzentwurf ist unterkomplex. Er behandelt ein Problem, das es gar nicht gibt, und dient nur der Schaffung einer Verschwörungserzählung. Eines sei auch noch gesagt: Wenn das alles so erfolgreich und dramatisch wäre, dann wären die Umfragelagen für die SPD und der Parteien weiter links wahrscheinlich etwas besser. (Torsten Gahler, AfD: Das liegt an der Politik, nicht an uns! – Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Insofern ist das alles nur Klamauk, was Sie hier veranstalten. Wir werden den Antrag deshalb ablehnen. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Nowak für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich das Wort der Abg. Antje Feiks; bitte schön.
