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Andreas Nowak

CDU 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich mache das gleich vom Saalmikrofon aus. Herr Gahler, es gibt die Einheit der Rechtsordnung. Wir haben das, was in § 73 des Medienstaatsvertrages möglich ist, über den § 24 schon ausgeschöpft. Das kann ich nur wiederholen. Ihr vielleicht inhaltlich nicht verkehrtes Anliegen ist an der Stelle nicht umzusetzen. Das ist im Augenblick keine Angelegenheit des Sächsischen Landtags, sondern das ist eine Angelegenheit der Rundfunkkommission der Länder, die sich im Medienstaatsvertrag zu der Frage sozusagen committen müsste, dazu einen Medienänderungsstaatsvertrag zu entwerfen, der über die Ministerpräsidentenkonferenz verabschiedet und den Landesparlamenten zur Ratifizierung vorgelegt wird. Das wäre der Weg, statt jetzt einen Änderungsantrag in das Sächsische Privatrundfunkgesetz reinzufummeln, der aber rechtsunsicher ist und deshalb ganz bestimmt kein Weg ist. Deswegen lehnen diesen Änderungsantrag ab.

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