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Sarah Buddeberg

Die Linke 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Herr Präsident! Werte Kollegen! Auch wenn es oft vergessen wird: Inklusion ist ein Querschnittsthema, und das heißt, dass es in jedem Themenbereich inklusionspolitische Punkte zu besprechen gibt. Wenn wir über Inklusion und Inklusionspolitik reden, dann geht es immer schnell um das Geld; denn inklusionspolitische Forderungen verursachen Mehrkosten und – kleiner Spoiler – das wird, wenn der Antrag heute beschlossen wird, auch der Fall sein, aber wir sagen: Inklusion darf nicht an der Finanzierung scheitern. Wie die Debatten dann aussehen, dafür habe ich ein kleines Beispiel gefunden. Im November 2020 hatten wir hier im Landtag eine Debatte zur schulischen Inklusion, ein Antrag der koalitionstragenden Fraktionen. In diesem Antrag waren verschiedene Forderungen zur schulischen Inklusion enthalten. Dort gab es diesen Punkt zum Haushaltsvorbehalt. Was heißt das? Das heißt, das kann nur gemacht werden, wenn noch Geld im Haushalt ist oder – um es etwas flapsiger zu sagen – das passiert nur, wenn noch Geld übrig ist. Aus unserer Sicht ist das natürlich grundlegend falsch; denn Inklusion ist nicht Nice-to-Have, sondern es geht darum, Missstände aufzuheben, Menschenrechte umzusetzen und es darf keine Frage des Geldes sein. (Beifall bei den LINKEN) Konsequenterweise haben wir als LINKE in der Debatte zur inklusiven Schule, von der ich gerade erzählt habe, gefordert, genau diesen Haushaltsvorbehalt zu streichen. Das ist abgelehnt worden. Okay, das passiert hier in der Regel immer mit LINKEN-Anträgen, aber trotzdem stelle ich einmal eine andere These in den Raum, nämlich folgende Frage: Hätte es andere Mehrheiten dafür gegeben, wenn mehr Menschen mit Behinderungen über diesen Antrag entschieden hätten, wenn mehr Menschen mit Behinderungen im Parlament wären? Das ist aber nicht der Fall. Weltweit leben mehr als eine Milliarde Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung. Ungefähr 10 % aller Menschen in Deutschland haben eine anerkannte Behinderung, und das trifft auch auf Sachsen zu. Dort sind es auch ungefähr 10 %. Obwohl das eine sehr große Zahl an Politische und gesellschaftliche Behinderungen sicherstellen! der Fraktion DIE LINKE Menschen ist, sind die in der Politik und in politischen Ämtern total unterrepräsentiert. Es gibt verschwindend wenig Abgeordnete mit sichtbaren Behinderungen, und ich sage das ganz bewusst; denn da muss man differenzieren, nicht jede Behinderung ist sichtbar. Eine Behinderung, die nicht sichtbar ist, wird nicht unbedingt öffentlich gemacht. Ich will gleich dazu sagen, dass es eine sehr persönliche Entscheidung ist, ob man das macht oder nicht. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Es öffentlich zu machen, das erfordert Mut und ist nicht selbstverständlich. Das sage nicht nur ich, sondern auch Heike Heubach, die für die SPD im Bundestag sitzt, und zwar ganz frisch, weil sie gerade erst nachgerückt ist. Sie ist die erste gehörlose Abgeordnete im Bundestag im Jahr 2024. Das finde ich großartig. (Beifall bei den LINKEN) Heike Heubach hat gesagt: Es gebe auch Abgeordnete, die ihre Behinderung bisher gar nicht publik gemacht hätten, zum Beispiel aus Furcht, wie sie in der Öffentlichkeit gesehen werden könnten, oder dass die Hilfsmittel, die sie bräuchten, stigmatisiert werden. Wenn man darüber länger nachdenkt, dann wird einem klar, dass es erst die Menschen mit Behinderung in den Parlamenten braucht, um die parlamentarischen Prozesse überhaupt zu verändern, so wie mit Heike Heubach, durch die nämlich jetzt das Gebärdensprachdolmetschen im Bundestag politischer Alltag wird. Ich finde das total großartig. Ein anderes Beispiel dafür ist Horst Wehner, der in der letzten Legislaturperiode zu meiner großen Freude mein Kollege in der Fraktion und schon vorher im Landtag war. Er war in der letzten Legislaturperiode Vizepräsident des Sächsischen Landtags. Er selbst ist Rollstuhlfahrer und hat beim Thema Inklusion viel vorangebracht, und zwar nicht nur inhaltlich, sondern er hat im Landtag dafür gesorgt, dass Barrieren verschwinden, indem er gesagt hat, hier ist eine Barriere, die weg muss. Ich bin nämlich hier und deshalb muss diese Barriere beseitigt werden. Das zeigt, dass wir dringend mehr solcher Menschen hier und in anderen Parlamenten brauchen, die unsere Perspektive verändern, die unseren Horizont erweitern, damit wir eine bessere und eine zielgerichtete Politik betreiben können, um Barrieren abzubauen. Wenn ich über Barrieren rede, dann meine ich immer alle Barrieren: physische, kommunikative und kognitive. Genau aus diesem Grund stellen wir heute diesen Antrag, der heißt: Für echte politische Mitbestimmung: Politische und gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Behinderungen sicherstellen! Wenn wir über politische Teilhabe reden, dann muss man zunächst schauen, worum es geht. Politische Teilhabe, häufig auch politische Partizipation genannt, bezeichnet – jetzt kommt ein Zitat, eine Definition, die ich gefunden habe – „aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Erledigung der gemeinsamen (politischen) Angelegenheiten …“. Das kann man auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung nachlesen, meiner Meinung nach eine seriöse Quelle. Es geht also um sehr viel. Es geht um Mandate – darüber habe ich gerade gesprochen –, aber auch um Wahlen. Es geht um politische Willensbildung, und es geht zum Beispiel auch um Beiräte. Es geht um die gesamte Bandbreite der politischen Partizipation. In unserem Antrag finden sich auch sehr viele Forderungen. Die möchte ich jetzt noch einmal kurz vorstellen: Zum einen fordern wir das Recht auf politische Partizipation festzuschreiben, und das dann zu tun, wenn das Inklusionsgesetz novelliert wird. Das wird wohl in dieser Legislaturperiode leider nicht mehr passieren, aber wenn das gemacht wird, dann sagen wir: Wir wollen heute schon entscheiden, dass das Recht auf politische Partizipation festgeschrieben wird. Außerdem wollen wir den Geltungsbereich des Inklusionsgesetzes auf die Kommunen ausweiten. Sachsen ist nämlich peinlicherweise das einzige Bundesland, in dem das Inklusionsgesetz nicht kommunal gilt. Hier besteht also Handlungsbedarf. Wenn wir gerade bei den Kommunen sind, dann bleiben wir dort. Eine weitere Forderung ist, dass die Inklusionsbzw. Behindertenbeauftragten in den Kommunen hauptamtlich sein sollen. Sie haben umfassende Aufgaben zu erledigen, und das kann man nicht nebenbei machen. Des Weiteren wollen wir ehrenamtliche Inklusionsbeiräte in den Landkreisen. Wir wollen den Beirat für Menschen mit Behinderungen, den es ja schon gibt, stärken und aufwerten. Dazu sage ich in der zweiten Rederunde noch etwas – ja, es wird eine zweite Runde geben, es gibt viel zu sagen. Wir wollen barrierefreie Wahlen sicherstellen, und da sind barrierefreie Wahllokale das Minimum. Ich möchte noch einmal sehr deutlich betonen: Es ist eine Einschränkung des Wahlrechts, wenn der Weg in das Wahllokal unmöglich wird. Ich zum Beispiel kann entscheiden, ob ich Briefwahl machen möchte oder ob ich am Sonntag ins Wahllokal gehen will. Wenn ich das jedoch nicht entscheiden kann, sondern auf die Briefwahl angewiesen bin, weil das Wahllokal nicht barrierefrei ist, kann ich nicht bis zum Wahlsonntag abwarten, was noch passiert. Ich kann bis dahin nicht meine Meinung ändern, sondern ich muss per Briefwahl wählen. Deshalb ist es eine Einschränkung des Wahlrechts, und deshalb sagen wir: Barrierefreie Wahllokale sind das Minimum. (Beifall bei den LINKEN) Wir haben außerdem vorgeschlagen, eine Landesfachstelle einzurichten. Sie soll „Politische Bildung inklusiv“ heißen und verschiedene Aufgaben haben. Sie soll Vereine und Projekte beraten und begleiten, die inklusive Bildung voranbringen und Barrieren abbauen. Sie soll genau diese Frage nach inklusiven Wahlen fachlich begleiten. Sie soll Mindeststandards erarbeiten und Leitfäden erstellen. Sie soll bei genau diesen Aufgaben die Kommunen unterstützen, Infomaterialien erstellen und bereitstellen, die – das ist klar – inklusiv und barrierefrei sein sollen. Und sie soll Peer-Projekte auf den Weg bringen, die EmpoweringWorkshops durchführen. Außerdem wollen wir einen Partizipationsfonds einrichten. Dieser soll insbesondere für kleine Vereine mit wenig Chance auf Beteiligung sein. Ich komme in meinem zweiten Redebeitrag darauf zurück. Und wir wollen eine Studie auf den Weg bringen, die genau analysiert: Wo sind die Barrieren und wie können sie abgebaut werden? Diese Studie soll einen Fokus auf Mehrfachdiskriminierung legen. Für dieses Thema reicht heute meine Zeit nicht, doch ich möchte darauf hinweisen: Frauen mit Behinderung sind natürlich noch stärker diskriminiert. Die Forderungen zeigen: Es gibt viel zu tun. Es gibt tatsächlich viel zu tun. Wenn man anfängt, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, kommt man auf so viele Punkte, die zu verändern sind. Deshalb sagen wir: Wir sollten jetzt damit anfangen. Wir haben das Jahr 2024, es stehen viele Wahlen an. Deshalb sollten wir nicht zögern. Deswegen werbe ich bereits, unserem Antrag zuzustimmen und Inklusion jetzt auf den Weg zu bringen. Vielen Dank bis hierhin. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die einbringende Fraktion sprach Frau Kollegin Buddeberg. Die weitere Reihenfolge in der ersten Rederunde: CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe nun das Wort an Frau Kollegin Kuge von der CDU-Fraktion; bitte schön.

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