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Simone Lang

SPD 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn Sie im Supermarkt zum Lebensmittelprodukt Ihrer Wahl greifen, dann tun Sie das in dem Vertrauen, dass dieses Produkt sicher und von hoher Qualität ist, denn sie gehen davon aus, dass die Unternehmen, die Lebensmittel herstellen und verkaufen, genau das sicherstellen. Während Vertrauen gut ist, sorgen Lebensmittelkontrollen dafür, dass die Sicherheit noch besser wird. Denn Nachrichten von Bakterien in Wurst oder Krankheitserregern in Schokolade können einem nicht nur den Appetit verderben, sondern auch den Magen. Die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung prüft, ob die gesetzlichen Pflichten und Vorgaben eingehalten werden und Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen, das haben wir heute bereits gehört. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt das Lebensmittel-, Futtermittel- und Tabakrecht im Freistaat neu. Neben der Anpassung des Gesetzes an die Regelungen der neuen EUVerordnung werden vor allem die Rahmenbedingungen für die Errichtung einer Interdisziplinären Kontrolleinheit für die Lebensmittelsicherheit – auch das haben wir bereits gehört – IKL geschaffen. Dabei soll zur Unterstützung der kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden qualifiziertes Fachpersonal mit Kenntnissen aus angrenzenden Fachbereichen wie Veterinärmedizin, Lebensmittelhygiene oder Lebensmittelchemie, Toxikologie, Biologie und Mikrobiologie sowie aus den Bereichen Lebensmittelkontrolle, Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaft vereint werden. Die Interdisziplinäre Kontrolleinheit soll die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte fachlich und rechtlich dabei unterstützen, all diese Aufgaben zu bewältigen. Der Entwurf des Sozialministeriums sah – wie bereits von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern erwähnt – weitergehende Befugnisse der Kontrolleinheit im Fall einer Krise vor. Wir hätten dies sehr begrüßt, doch die Diskussion mit der kommunalen Ebene ging in eine andere Richtung und zog einen intensiven Abstimmungsprozess innerhalb der Koalition nach sich. In unserem Änderungsantrag im Sozialausschuss haben wir die Bedeutung der interdisziplinären Kontrolleinheit hervorgehoben und klargestellt, dass die IKL ein Initiativrecht hinsichtlich der Durchführung gemeinsamer Kontrollen und unter Verantwortung der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte hat. Darüber hinaus haben wir festgestellt, dass die IKL und die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vertrauensvoll zusammenarbeiten. Es ist höchste Zeit, dass ein neues Ausführungsgesetz verabschiedet wird, das den vielfältigen Rechtslagen Rechnung trägt und mit dem eine IKL in Sachsen endlich etabliert wird. Vielen Dank dafür und vielen Dank für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN sowie der Staatsminister Martin Dulig und Sebastian Gemkow) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung? – Für die Staatsregierung spricht Herr Staatsminister Dulig; bitte schön. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jeden Schritt, den Sie heute unternommen haben, hat mit dem Gesetz zu tun, über das wir hier sprechen: Das Zähneputzen, das Make-up – also nicht bei mir –, (Heiterkeit der Staatsministerin Babara Klepsch) das Füttern der Katze heute Morgen, die Tattoos, die manche hier im Raum haben, das Mittagessen gerade in der Kantine, vielleicht später das Feierabendbier – all diese Produkte unterliegen Regeln, damit Sie sicher sind. Damit Sie sicher sind, damit alle Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sind und diese Dinge ruhigen Gewissens und in dem Wissen nutzen können, dass sie keine schädlichen Stoffe enthalten und nicht krankmachen. Diese Regeln und Vorschriften zu unserer Sicherheit wurden von der EU und dem Bund gemacht, und auch in Sachsen muss deren Einhaltung kontrolliert werden. Das übernehmen sehr verantwortungsvoll insbesondere die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Dass sie auch tatsächlich für die Kontrollen zuständig sind, sie in Betriebe gehen müssen und dürfen, sie überhaupt bei Problemen Maßnahmen einleiten können, dafür müssen sie mit einem modernen Landesgesetz ermächtigt werden. Das bisherige Gesetz stammt aus dem Jahr 2008. Seitdem gab es viele Entwicklungen auf deutscher und europäischer Ebene. Deshalb müssen wir es mit dem hier diskutierten Entwurf auch anpassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Besonders wichtig ist eine Neuerung in Sachsen: die interdisziplinäre Kontrolleinheit für die Lebensmittelsicherheit – IKL –, über die bereits viele gesprochen haben. Damit stellen wir unsere Lebensmittelüberwachung breiter auf. Diese Taskforce soll die Landkreise und kreisfreien Städte unterstützen. Wenn es benötigt wird, ist dieses Team für Schulungen bereit oder bei Kontrollen dabei. Das könnte der Fall sein, wenn ein sehr großes Unternehmen geprüft wird. Man kann sich vorstellen, dass bei einem Unternehmen mit einem Durchschlag von vielen Millionen Litern an Getränken im Jahr bei der Prüfung gegebenenfalls mehr Personal gebraucht wird. Auch mit Fachexpertise für ungewöhnliche Fälle kann die Taskforce beistehen. Lebensmittelchemische, mikrobiologische, juristische und technische Fragestellungen können in einem Team unterstützend angeboten werden, da es aus Expertinnen und Experten mit Qualifikationen in verschiedenen Disziplinen besteht. Gleichzeitig können auch Kontrollen, die etwa bei gleichartigen Unternehmen – wie in Großbäckereien, bei Fleischverarbeitern oder Brauereien – in vielen Kreisen anstehen, so besser vergleichbar sein und Synergieeffekte ermöglichen. Eine weitere Regelung möchte ich gern noch herausgehoben darstellen: Bedarfsgegenstände und Mittel zum Tätowieren überwacht nun die Landesdirektion. Sie ist damit Lebensmittelüberwachungsbehörde mit besonderen Aufgaben. Die Zuständigkeit dafür wurde von den kommunalen Überwachungsbehörden auf die LDS übertragen. Damit diese Aufgaben – kontrollieren, Proben entnehmen sowie verfolgen und ahnden von Ordnungswidrigkeiten – erfüllt werden können, sind bereits zwei zusätzliche Stellen bei der LDS geschaffen worden. Mit der Zentralisierung der Aufgaben bei der LDS wird den gestiegenen Herausforderungen in diesem Fachbereich Rechnung getragen und die Kommunen werden entlastet. Ansonsten regeln wir mit diesem Gesetzentwurf unter anderem die Zuständigkeiten für die Veröffentlichung von Warnhinweisen zu Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel sowie von Informationen zu sonstigen Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht neu. Nicht zuletzt nehmen wir die notwendigen Anpassungen zur Überwachung von Tabakerzeugnissen vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass auch in Zukunft das Make-up, das Mittagessen, das Tattoo, das Katzenfutter und all die Lebensund Futtermittel sowie Gebrauchsgegenstände, die uns jeden Tag umgeben, sicher bleiben. Wir passen die Zuständigkeiten an, sodass weiterhin für unsere Sicherheit kontrolliert werden kann und bei Verstößen gegen die rechtlichen Vorgaben auch Maßnahmen auferlegt werden können. Damit dies noch besser erfolgen kann, gibt es künftig mit der Interdisziplinären Kontrolleinheit einen weiteren Akteur, der die kommunalen Ämter unterstützen und entlasten kann. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD sowie der Staatsministerin Barbara Klepsch und des Staatsministers Sebastian Gemkow) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Neuregelung des Lebensmittel-, Futtermittel- und Tabakrechts im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/11290, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Drucksache 7/16024, ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann verfahren wir so. Das heißt, wir stimmen nun erst einmal über die Bestandteile ab. Wir stimmen ab über die Überschrift, über Artikel 1 Sächsisches Ausführungsgesetz zu Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie Tabakerzeugnisgesetz, Artikel 2 Folgeänderung, und Artikel 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich einige. Somit ist den Bestandteilen mit Mehrheit zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf, Gesetz zur Neuregelung des Lebensmittel-, Futtermittel- und Tabakrechts im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/11290, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Somit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt worden und der Entwurf ist als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. (Christian Hartmann, CDU: Es ist dringlich!) Da ich keinen Widerspruch sehe, ist die Dringlichkeit beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Sächsischen Transparenz bei Beteiligungen politischer Drucksache 7/13587, Drucksache 7/16012, für Wissenschaft, Hochschule, Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich Herrn Löser, ob er das Wort als Berichterstatter wünscht. – Das wünscht er nicht. Somit übergebe ich nun an die Fraktionen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Es spricht zuerst Kollege Gahler von der AfD-Fraktion; bitte schön.

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