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Markus Scholz

GRÜNE 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Eine Eheberatung will ich hier nicht liefern. Tatsächlich gibt es im Leben auch Momente, in denen man andere Menschen kennenlernt und sich dazu entscheidet, ganz selbstbestimmt einen anderen Weg zu gehen. Über weitere Gründe können wir gern noch einmal ins Gespräch kommen. Ich weiß aber nicht, inwiefern das jetzt zu dieser Debatte beiträgt. Aber Danke für diesen Einwand. Ich komme wieder zurück auf meinen Redebeitrag. Die AfD thematisiert den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel, und plädiert im gleichen Zuge für eine verstärkte häusliche Erziehung, wobei wir wissen, dass die Kinderbetreuung und die Sorgearbeit heutzutage immer noch hauptsächlich auf Mütter fällt. Ein ernstgemeinter Lösungsvorschlag wäre es, die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit in Sachsen deutlich zu verbessern. Wir brauchen flexible Arbeitszeitmodelle und den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten, um Eltern, insbesondere Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Die Forderung nach mehr häuslicher Erziehung und Betreuung ignoriert zudem die zahlreichen Studien, die die Vorteile frühkindlicher Bildung und Betreuung belegen. Frühe Bildung legt den Grundstein für das lebenslange Lernen. Frühkindliche Bildung fördert entscheidend die kognitive, sprachliche und emotionale Entwicklung von Kindern. Im Umgang mit Gleichaltrigen werden soziale Fähigkeiten wie Teilen, Teamarbeit und Konfliktlösung erlernt, die in der häuslichen Umgebung nicht in diesem Maße gefördert werden können. Zuletzt noch einen ganz besonders tiefgründigen Absatz Ihres Antrags, nämlich II.3: Hier wissen Sie anscheinend selbst nicht, was in den einzelnen rechtlichen Grundlagen steht. Daher folgender Crashkurs – ansonsten können wir uns gern mit Herrn Piwarz treffen. Wir sind Ihnen gern Rede und Antwort schuldig. In diesem Absatz geht es um die Schule und die Lehrpläne. In Artikel 6 des Grundgesetzes steht, dass die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und ihre Pflicht ist. Deswegen ist Ihr Absatz auch überflüssig. In Artikel 101 der Landesverfassung geht es um die Werteerziehung und auch um die Grundsätze der Bildung und Erziehung, beispielsweise um soziales Handeln. Dann gibt es das Sächsische Schulgesetz, in dem es um den Bildungsund Erziehungsauftrag von Schulen geht. Nach Artikel 32 des Sächsischen Schulgesetzes ist die Schule berechtigt, zur Erfüllung der ihr übertragenen erzieherischen Aufgaben die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Kurzum: Das, was Sie wollen, steht entweder schon im Grundgesetz oder in der Nomenklatur untergeordneten Bestimmungen und würde der pädagogischen Verantwortung von Lehrkräften nicht gerecht werden. Deshalb liegen die familienpolitischen Schwerpunkte unserer Fraktion weiterhin in der Qualitätssicherung und der Qualitätsentwicklung von Kindertageseinrichtungen und der Stärkung von familienfreundlichen Strukturen. Kitas und Kindertagespflege leisten einen unverzichtbaren Beitrag für ein gutes Aufwachsen unserer Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zusammenfassend ist zu sagen: Erstens. Im vorliegenden Antrag werden Scheinlösungen für die komplexen Herausforderungen des demografischen Wandels angeboten. Zweitens. Stattdessen brauchen wir realitätsnahe und zukunftsfähige Vorschläge für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Arbeit. Drittens. Wir brauchen eine Familienpolitik, die inklusiv und unterstützend ist und die der Vielfalt von Familien in Sachsen gerecht wird. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Scholz sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Pfeil spricht nun für die SPD-Fraktion; bitte schön.

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