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Juliane Nagel

Die Linke 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Herrlich!) Eine Novellierung des Inklusionsgesetzes noch vor der Landtagswahl ist unter dem zeitlichen Aspekt schon unrealistisch, aber für die Linksfraktion wahlkampftechnisch sicher notwendig. (Oh-Rufe von den LINKEN – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Mit einer Einbringung des Gesetzes in den Landtag dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit erst nach der Wahl zu rechnen sein. Wenn man einen solchen Gesetzentwurf davor einbringen würde, wäre keine reguläre, transparente und unterbrechungsfreie Befassung mehr möglich. Entweder man müsste das Gesetzgebungsverfahren unterbrechen oder ein Gesetz beschließen, das mit heißer Nadel gestrickt ist. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das wollen wir natürlich nicht!) Beides entspricht natürlich nicht den hohen Anforderungen an ein professionell arbeitendes Parlament. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Weiter wird in diesem Antrag dazu gefordert, dass eine Studie in Auftrag gegeben werden muss. Sie soll Barrieren finden, denen sich Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sehen, wenn sie politisch teilhaben wollen. Mit einem Blick in andere Bundesländer, beispielsweise NordrheinWestfalen oder Berlin, lässt sich feststellen: Solche Studien zur politischen Parzipation von Menschen mit Behinderungen bestehen bereits. Eine eigene Studie sehen wir als nicht als notwendig an. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha! Ihr wisst ja alles!) Außerdem beantragt die Linksfraktion in ihrem Antrag, einen Parzipationsfonds einzurichten – (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Partizipation!) – danke –, aus dem Verbände und Vereine Mittel zur Förderung der politischen Teilhabe und zur Schaffung inklusiver politischer Strukturen abrufen können. Ich möchte darum bitten, einmal auf die Verordnung des sächsischen Sozialministeriums über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke zu blicken. Nach § 6 dieser Verordnung ist eine Förderung der Kommunen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bereits vorgesehen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber uns geht’s doch nicht um die Kommunen!) Damit sind die Ansätze eines solchen Fonds bereits vorhanden. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Der professionellen Arbeitsweise dieses Hauses gebührt es, dass etwaige Einwendungen der Kommunen in der weiteren Gesetzgebung berücksichtigt werden können. Bei solchen Einwendungen denke ich beispielsweise an die Verlangsamung von Prozessen und an eine Zunahme der Bürokratie. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Wir müssen die Möglichkeit haben, auf solche Argumente zu reagieren. Möglicherweise muss auch an Stellen nachgebessert werden, die wir gerade nicht im Blick haben. Die Akteure vor Ort in den Kommunen können dazu sicherlich einen hilfreichen Einblick oder eine Rückmeldung geben. Die Nichtbeachtung solcher relevanten Akteure und stichhaltigen Argumente kann Auswirkungen haben, die wir heute noch nicht einschätzen können. Erneut einen Beauftragten zu beauftragen halte ich persönlich für unnötig. Wie bereits in der letzten Debatte gesagt, haben wir in der Staatskanzlei Herrn Welsch als Behindertenbeauftragten mit einem guten und soliden Netzwerk. Auch aus diesem Grund lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kuge sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Schaufel. Bitte schön, Herr Kollege.

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