Ines Saborowski
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Gesetz insgesamt neu zu erlassen und das bisher geltende Recht aufzuheben wurde durch Anpassungen an geändertes EU- und Bundesrecht notwendig. Diese sehen unter anderem eine Verbesserung bei der Bekämpfung von Lebensmittelkriminalität und beim Tierschutz sowie die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Ländern vor. Weiterhin sind Änderungen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie im Tabakerzeugnis- und Weingesetz notwendig. Vollzugsverfahren sollen berücksichtigt werden. So dürfen zum Beispiel wieder neu beauftragte, nicht amtliche Tierärzte Kontrollen wahrnehmen und es werden die Zuständigkeiten für die Veröffentlichung von Warnhinweisen zu Gesundheitsverfahren neu geregelt. Es soll eine interdisziplinäre Kontrolleinheit, kurz IKL, etabliert werden. Wozu braucht es diese? Jedem sind die Lebensmittelskandale der letzten Jahre mehr oder weniger in Erinnerung. Ich erinnere: Im Jahr 2011 gab es den Gammelfleischskandal. 2012 wurde EHEC in Sprossen gefunden; es gab 855 klinisch bestätigte HUS-Fälle und 35 Todesfälle. 2013 traten Noroviren in Erdbeeren auf. Beim Pferdefleischskandal wurde in Fertig- und Tiefkühlprodukten Pferdefleisch statt dem deklarierten Rindfleisch verarbeitet, was per se zwar nicht schlecht für den Menschen ist, aber zu massiven Vertrauensverlusten bei den Verbrauchern führte. Im Jahr 2017 wurde Fipronil, ein Insektizid, als Reinigungslösung für Geflügelställe verwendet. Es folgte ein Rückruf von mehreren 10 000 Eiern. 2019 folgte der Listerien-Skandal Wilke, von dem verschiedene Wursthersteller betroffen waren. Es gab 37 Erkrankte und 3 Todesfälle. Milchpulver, Olivenöl und sächsischer Wein waren ebenfalls schon betroffen. Als Ursachen wurden ermittelt: durch Globalisierung unübersichtliche Handelswege, kriminelles Handeln, Täuschung, Betrug oder mangelnde Hygiene. Das Gesetzesverfahren hat etwas Zeit gebraucht. Es hat dazu mehrere Abstimmungsrunden, insbesondere zur IKL, des Entwurfs Lebensmittel-, FuttermittelFreistaat Sachsen Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine Anhörung gegeben. Das hatte Änderungen zur Folge. So wurden Vorgaben der Vorprüfung des Juristischen Dienstes umgesetzt. Im Rahmen der Anhörung fand eine Auswertung statt, die ebenfalls in einzelnen Punkten übernommen wurde. Insbesondere betrifft diese auch die Regelungen zur IKL. Die Regelung zur interdisziplinären Kontrolleinheit wurde angepasst. Das heißt, die vorgesehenen Regelungen bei Eintritt eines Ereignisfalls wurden gestrichen. Der Vollzug auch in Krisen- und Ereignisfällen, verbleibt in der unteren Lebensmittelüberwachung, in den Ämtern der Landeskreise und kreisfreien Städte. Allerdings hat die IKL ein Initiativrecht hinsichtlich der Durchführung gemeinsamer Kontrollen, wobei diese Kontrollen unter Verantwortung der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte stattfinden. Sie sollen der Unterstützung derselben dienen und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vertrauensvoll zusammenwirken. Die Zuständigkeiten zur Überwachung der Mittel zum Tätowieren nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und den danach erlassenen Rechtsvorschriften werden von den unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden auf die Landesdirektion übertragen. Daraus resultiert, dass die Landesdirektion für die genannten Produktproben, insbesondere für die Durchführung von Kontrollen, Probenahmen sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten verantwortlich ist. Die LDS wird somit Lebensmittelüberwachungsbehörde mit besonderen Aufgaben. Im Ausschuss war von einem Einknicken der Koalition zur IKL die Rede, doch dabei genügt schon ein Blick nach Bayern mit den dortigen Erfahrungen. Bayern war eines der ersten Bundesländer, die im Bereich der Lebensmittelüberwachung Umstrukturierungen vorgenommen haben. Es wurde eine neue Kontrollbehörde eingerichtet. Dabei kam es zu Doppelzuständigkeiten und immer wieder zu Streitfällen vor dem Verwaltungsgericht Bayern bis hin zum Verwaltungsgerichtshof. Wir halten das Gesetz, wie es mit den getroffenen Regeln vorliegt, für geeignet, um im Ereignis- bzw. Krisenfall schlagkräftig zu sein. Wir bitten um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Schönen Dank. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Sebastian Gemkow) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Saborowski sprach für die CDU-Fraktion. Für die AfD spricht nun Kollegin Schwietzer; bitte schön.
