Sebastian Wippel
Vielen Dank, Herr Präsident, dass ich antworten kann. Herr Lippmann, wen das Volk wählt, das werden wir dann ja sehen im September. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich hoffe, dass nicht allzu viele Sie wählen werden. (Beifall bei der AfD) Natürlich kann Stuss erzählt werden; wir haben es ja gerade gehört, es ist auch Ihr gutes Recht, das zu tun. Aber sich hier hinzustellen und faktenfrei zu behaupten, ich wäre ein Rechtsextremist, (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Das ist nicht abzuweisen!) fasse ich, ehrlich gesagt, schon als persönliche Beleidigung auf. Aber gut. Sie können sich natürlich auf das Landesamt für Verfassungsschutz berufen, der jeden von uns natürlich irgendwie als Rechtsextremisten bezeichnet. Ja, gut, okay, das werden wir vor Gerichten ausfechten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Jetzt aber noch ein paar Punkte zu meinem Redebeitrag. Das eine ist: Es war natürlich ein fiktives Beispiel. Ich habe hier vorn, glaube ich, klargemacht, dass ich das nicht in der Rolle als Abgeordneter gesagt habe, sondern dass man das zum Beispiel als Bürger nicht so ohne Weiteres behaupten sollte. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Natürlich können Sie das!) – Natürlich kann ich das behaupten; ich darf dann nur nicht mehr in den Staatsdienst. Das ist schon richtig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist doch Quatsch!) Der andere Punkt ist die Delegitimierung des Staates. Wenn man diesbezüglich nach Definitionen sucht, wird man nämlich ziemlich wenig an dieser Stelle finden. (Sabine Friedel, SPD: Das ist so nicht richtig!) Deshalb ist das ein totaler Gummibegriff, und ratzfatz ist man in dieser Darlegung, in dieser Kategorie drin und weiß gar nicht, wie man reinkommt. Man weiß auch nicht, wie man wieder rauskommt. Am Ende weiß man auch nicht, ob es aus offenen oder aus verdeckten Quellen kommt. Es wird sehr schwer, vor Gericht dagegen vorzugehen. Es wird auch eine spannende Angelegenheit werden, wenn das Landesamt für Verfassungsschutz dann sagt: Wir können unsere Quellen nicht darlegen, weil das gegen den Geheimschutz verstößt. Das sieht man ja schon, wenn man selbst einmal anfragt, aufgrund welcher Quellen sie zu irgendwelchen Auffassungen kommen. (Zurufe des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Also, kurz und gut: Wenn man böswillig ist, kann dieses Gesetz, das darf ich Ihnen noch sagen, im Übrigen auch für Sie nach hinten losgehen. Nun stellen wir uns einmal vor: Der Regierung gefallen Ihre Aussagen und die Aussagen von – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit!
