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Dr. Claudia Maicher

GRÜNE 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hinter einem solchen Gesetzentwurf der AfD, mit nur einer kleinen Änderung, steht ja immer eine Kampagne. Das ist das Ziel. Wir bekommen nicht etwa einen Vorschlag zur Modernisierung der Presseregulierung oder Anpassungen an die Medienentwicklung oder neue Marktgegebenheiten. Das ist nicht das Ansinnen. Im Fach Medienpolitik fällt die AfD-Fraktion glatt durch. Die AfD hat sich bei diesem Gesetzentwurf also gefragt, wie man auf einen Streich sowohl der SPD als auch der verhassten Systempresse eins mitgeben und dabei das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die journalistische Unabhängigkeit nachhaltig unterminieren kann. Fakten sind wie immer unwichtig; aber das Stoppschild „Verfassungsverstoß“ will man sich nicht gleich wieder einhandeln. Das passiert in letzter Zeit ja zu oft. Das Ergebnis dieser Überlegung sehen wir nun. In der Fraktion mit einem Verbot der Beteiligung von Parteien und Wählergruppen an Medienunternehmen gescheitert. Das ist auch mit der Verfassung ganz und gar unvereinbar. Also versucht sie es jetzt mit der Herstellung von Transparenz. Das klingt erst einmal unverfänglich. Man beachte aber die Vorgeschichte. Das Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, dass in jeder Ausgabe von periodischen Druckerzeugnissen Beteiligungen von Parteien angegeben werden, und zwar Beteiligung entweder an den herausgebenden Medienunternehmen oder an Medienunternehmen, deren Inhalte verwendet werden. Das sogenannte lange Impressum soll also erstens noch länger und zweitens nicht nur in regelmäßigen Abständen abgedruckt werden, wie bisher auch schon, sondern in jeder einzelnen Ausgabe. Ich frage mich, was das praktisch bringen soll. Wie informieren sich denn die Bürgerinnen und Bürger heute? Die Beteiligungen von Parteien an Presseunternehmen sind online schnell gefunden. Das ist kein Geheimwissen. Es gibt offizielle Angaben und journalistische Berichte dazu. Eine Transparenz ist auf der Basis des geltenden Rechts gegeben. Da wäre bundesrechtlich das Transparenzgebot in § 24 Abs. 7 des Parteiengesetzes. Danach haben alle Parteien in ihren Rechenschaftsberichten ihre Medienbeteiligung offenzulegen. Die Rechenschaftsberichte sind online für alle einsehbar. Im sächsischen Pressegesetz ist bereits geregelt, dass Beteiligungsverhältnisse im Impressum der ersten Ausgabe jedes Kalenderhalbjahres bekanntzugeben sind; bei Änderungen hat dies unverzüglich zu erfolgen. Die Medienbeteiligungen sind also derzeit nicht schwer ermittelbar, wie die AfD das in der Begründung des Gesetzentwurfs unterstellt. Es gibt kein Regelungsdefizit. Die Gesetzesänderung ist überflüssig. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf ist auf der einen Seite zwar überflüssig, aber auf der anderen Seite nicht etwa harmlos. Eine solche Änderung und wie sie von der AfD-Fraktion herbeiargumentiert wird, birgt eine reale Gefahr, nämlich, dass die Unterstellung weiter Raum greift, dass sobald Parteien auf irgendeine Weise wirtschaftlich beteiligt sind, die Inhalte von ihnen gesteuert werden. So steht es in der Begründung: „Auch ohne direkten redaktionellen oder personellen Einfluss folgt bereits aus der wirtschaftlichen Verflechtung letztlich eine gewisse Wirkung auf das Presseerzeugnis selbst.“ Mit der täglichen Realität in den Redaktionsräumen hat das nichts zu tun. Selbstverständlich muss man kritisch sein, wenn es um Einflussnahmen geht. Dabei lohnt sich eher der Blick in Richtung Anzeigengeschäft als in die Gesellschafterrunden. Es gibt Vorfälle, das ist richtig. Das hat der Vertreter des Deutschen Journalistenverbands in der Anhörung ausgeführt. Er hat auch auf die bestehenden Schutzmechanismen hingewiesen. Der Deutsche Presserat ist das wichtigste Instrument. Er rügt regelmäßig Verlage, die redaktionelle Arbeit und Anzeigenumfeld nicht genügend trennen. Der Presserat hat auch Sanktionsmöglichkeiten, um die journalistische Unabhängigkeit zu gewährleisten. Dabei schaltet die AfDFraktion aber auf Durchzug. Verschwörungserzählungen sind nun einmal ihre Cashcow auf dem politischen Meinungsmarkt. Komischerweise sind es nur diejenigen journalistischen Inhalte, die Ihnen nicht in den Kram passen und allesamt von langer Hand gesteuert sein sollen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Strategie der AfD-Fraktion werden wir BÜNDNISGRÜNE immer wieder aufdecken und ihre sogenannten medienpolitischen Initiativen wie diesen Gesetzentwurf ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Sabine Friedel.

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