Dr. Matthias Rößler
Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Zu Beginn müssen wir uns von einer ehemaligen Kollegin verabschieden. Am 10. Februar 2024 ist Frau Gunild Lattmann-Kretschmer verstorben. Gunild Lattmann-Kretschmer gehörte von 1990 bis 2004 unserem Landesparlament an und arbeitete engagiert in verschiedenen Ausschüssen des Sächsischen Landtags. Als Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, im Petitionsausschuss, im Sächsischen Kultursenat und als kulturpolitische Sprecherin der PDS-Fraktion ist Gunild Lattmann-Kretschmer stets mit Mut, Leidenschaft und Engagement für ihre Überzeugungen eingetreten und hat als Oppositionspolitikerin das Geschehen im Parlament maßgeblich mitgeprägt. Mit ihrer langjährigen Tätigkeit in der sächsischen Kulturszene, insbesondere als Intendantin des Dresdner Theaters Junge Generation, und ihrem lebenslangen Einsatz für Kultur, Theater und Kunst hat sie sich bleibende Verdienste erworben. Ich bitte Sie, sich zum ehrenden Gedenken von Ihren Plätzen zu erheben. Tagesordnungspunkt Wahl eines stimmberechtigten Landesjugendhilfeausschuss des Drucksache 7/15634, Hintergrund dieser Wahl ist das Ausscheiden von Herrn Ralf Wätzig aus dem Landesjugendhilfeausschuss. Er hat am 31. Januar 2024 seine Funktion niedergelegt, und gemäß § 13 Abs. 3 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 2 des Landesjugendhilfegesetzes hat der Sächsische Landtag bei Ausscheiden aus besagtem Ausschuss für die verbleibende Amtsperiode ein Ersatzmitglied zu wählen. Die vorschlagsberechtigte Fraktion SPD schlägt Ihnen in der Drucksache 7/15634 Frau Sophie Koch vor. Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage (Die Abgeordneten erheben sich zu einer Schweigeminute.) Vielen Dank. Wir fahren mit der Sitzung fort. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Schubert, Frau Petzold Frau Kummer, Herr Prof. Dr. Wöller, Herr Kumpf, Herr Prantl und Herr Hentschel. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 6 bis 14 festgelegt: CDU 126 Minuten AfD 90 Minuten, DIE LINKE 63 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 54 Minuten, SPD 54 Minuten und die Staatsregierung 90 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 9 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Ich sehe keine Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die TagesordMeine Damen und Herren! Ich rufe auf Mitgliedes für den gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 Landesjugendhilfegesetzes Wahlvorschlag der Fraktion SPD Sie daher, ob jemand widerspricht, dass wir durch Handzeichen abstimmen. – Das kann ich nicht feststellen. Meine Damen und Herren! Es hat keinen Widerspruch gegeben. Wir können durch Handzeichen wählen. Wer dafür ist, Frau Koch als stimmberechtigtes Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Frau Koch als stimmberechtigtes Mitglied für den Landesjugendhilfeausschuss gewählt. Ich beglückwünsche Frau Koch zu ihrer Wahl. Ich werde sie hierüber schriftlich informieren. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Wahl einer Schriftführerin der Geschäftsordnung Drucksache 7/16049, Die CDU-Fraktion möchte das Amt des Schriftführers des aus der Fraktion ausgetretenen Abg. Stephan Hösl besetzen. Hierzu liegt Ihnen ein entsprechender Wahlvorschlag der Fraktion CDU in der Drucksache 7/16049 vor. Für Herrn Hösl ist die Abg. Iris Firmenich vorgeschlagen. Gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung kann über den Wahlvorschlag durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht. – Das kann ich nicht feststellen. Wir können durch Handzeichen abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag, Frau Firmenich als Schriftführerin zu wählen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Tagesordnungspunkt Abwahl eines stellvertretenden Mitglieds „Verstrickungen der ,qualifiziert rechtswidrige‘ gemäß § 4 des Der Abg. Stephan Hösl ist stellvertretendes Mitglied des Untersuchungsausschusses. Er wurde gemäß § 4 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes auf den entsprechenden Vorschlag seiner früheren Fraktion vom Landtag gewählt. Die Mitgliedschaft im Untersuchungsausschuss besteht bis zu einer Rücktrittserklärung oder Abwahl fort. Mit Schreiben vom 5. März 2024 beantragte die CDUFraktion die Abwahl des Abgeordneten. Für eine Abwahl gibt es keine ausdrücklichen Vorschriften in unserer Geschäftsordnung, sodass die Regelung zur Wahl lediglich mit umgekehrtem Vorzeichen heranzuziehen ist. Somit findet die Abwahl geheim statt, allerdings kann stattdessen mit Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Widerspruch bei Ihnen, Herr Kollege Teichmann?
