landtag.sachsen.de ↗

Sabine Friedel

SPD 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Da haben Sie recht!) Zum Letzten: Das möchte ich auch vor dem Hintergrund sagen, dass unsere freiheitliche Demokratie gerade so stark bedroht wird wie noch nie in ihrer jüngeren Geschichte und alle staatlichen Institutionen die unverbrüchliche Verantwortung haben, auch unsere Verfassungsordnung zu schützen; denn die Instrumente der wehrhaften Demokratie sind rechtliche und liegen demzufolge auch in staatlicher Hand, und ganz wesentlich auch in kommunaler Hand, beispielsweise auch schon bei Fragen der Wahlzulassung. Schutzlücken, wie sie durch die Heterogenität der Aufgabenerfüllung allesamt entstehen, sind nicht nur einfach lästig, sie sind schlussendlich auch gefährlich für den Einzelnen, und wenn man das Ganze einmal weiterdenkt, durchaus auch für unsere freiheitliche Demokratie. Denn Rechtsextremisten und Verfassungsfeinde suchen Rückzugsräume, um ihre Netzwerke zu stärken, und sie finden sie an denjenigen Orten, an denen sich der Staat teilweise zurückgezogen hat, an denen die Versammlungsbehörden nicht mehr eingreifen, wenn Rechtsextreme uniformiert durch die Straße laufen, an denen die Gemeinde nur noch fassungslos zusieht oder zusehen kann, wenn wieder einmal eine Immobilie von Rechtsextremen gekauft wird, falls sie es überhaupt mitbekommt, und wenn die Waffenbehörde lieber gar nicht nachschauen kommt. Wollen wir das wirklich, liebe Kolleginnen und Kollegen? Denn das wäre die Folge, wenn man schlussendlich den Gedanken von weniger Staat auch für die Kommunen fortdenkt. Wir brauchen den Staat, um die fundamentale Freiheit zu garantieren: die Freiheit vor Furcht und die Freiheit zur Verantwortung. Erst wenn das gewährleistet ist, können sich Freiheit und Demokratie wirklich entfalten. Diese elementare Verantwortung trifft sowohl die Landkreise als auch die Kommunen sowie den Freistaat gleichermaßen. Ja, sie leiden dabei oft unter zu wenig Personal, zu wenig Ressourcen und einer Vielzahl verschiedener Aufgaben. Deswegen sage ich ganz klar: Wir BÜNDNISGRÜNE sind bereit, eine neue Funktionalreform mit Augenmaß anzugehen. Die Versprechen der Funktionalreform aus dem Jahr 2008 haben sich größtenteils nicht bestätigt, die Leidtragenden sind größtenteils die Kommunen, bei denen Aufgaben gelandet, aber zu wenig Personal und zu wenig Ressourcen vorhanden sind. Gleichzeitig müssen wir uns die Frage stellen, ob alle Aufgaben, die die Kommunen wahrnehmen, tatsächlich von den Kommunen wahrgenommen werden sollten oder ob es hierfür eine gesamtstaatliche Verantwortung des Freistaates braucht. Ich denke, in der nächsten Legislaturperiode müssen wir uns gemeinsam auf diesen Weg machen. (Zuruf der AfD: Schauen wir mal!) Und ja, Herr Staatsminister, ich bin voll bei Ihnen: Bis dahin heißt die Lösung – auch unabhängig davon – mehr kommunale Zusammenarbeit. Hierzu muss ich leider konstatieren, dass wir als Koalition mehr versprochen als geliefert haben. Das treibt mich um. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Ohhh!) Eigentlich wäre in dieser Koalition etwas notwendig gewesen, womit sich sicherlich nur wenige in diesem Hohen Haus jemals beschäftigt haben und das sicherlich nur für die Connaisseure des Kommunalrechts eine Materie ist: eine Reform des KomZG, des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit. Ich denke, wir haben die Potenziale, die dort liegen, noch längst nicht gehoben. Es braucht entsprechende Freiheiten – gerade in diesem Bereich – für die interkommunale Zusammenarbeit. Hierbei legen wir nach wie vor viel zu viele Steine in den Weg. Wir sollten beispielsweise ergebnisoffene Zweckverbände schaffen, damit nicht jeder Zweckverband neu definiert werden muss. Das ist genauso eine Frage wie die der Stärkung und Erfüllung der kommunalen Aufgaben durch die Straffung oder Stärkung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft. Das alles sind Themen, die auf dem Tisch liegen, bei denen Beratungen allein – wie sie jetzt in Ihrem Hause auch stattfinden – nicht ohne Weiteres nützen und am Ende zwar ein wichtiger Weg sind, aber längst nicht das Ende des Weges sein dürfen. Wir müssen uns gerade in der nächsten Legislaturperiode die Frage stellen: Wollen wir mehr kommunale Zusammenarbeit? Dann müssen wir auch mehr Instrumente der kommunalen Zusammenarbeit schaffen. Übrigens müssten wir auch die Gemeindeordnung durchforsten, um zu schauen, ob die eine oder andere Beschränkung – beispielsweise für kommunale Unternehmen –, die dort enthalten ist, überhaupt noch dem Gedanken der Zeit entspricht. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf also konstatieren: Für uns BÜNDNISGRÜNE sollten weder die Kommunen noch wir als Freistaat schlussendlich ein Interesse an weniger Staat für die Kommunen haben. Es wäre auf der einen Seite in Teilen ein Schuss ins Knie für die Kommunen und in Teilen eine massive Hypothek für die gleichsame Aufgabenerfüllung all jener Aufgaben im Freistaat, bei denen die Bürgerinnen und Bürger am Ende – zu Recht – gar nicht danach fragen, wer zuständig ist, sondern einfach nur erwarten, dass die Aufgabe erfüllt ist. Was es aber definitiv braucht, werte Kolleginnen und Kollegen, ist mehr Selbstbestimmung, vor allem für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadt- und Gemeinderäte und die Kreistage. Demokratie benötigt engagierte Demokratinnen und Demokraten. Das gilt umso mehr, da jeder Einzelne unser Zusammenleben gestaltet. Deswegen sind Mitbestimmung und Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess Wesensmerkmale unseres demokratischen Systems. Wir BÜNDNISGRÜNE kämpfen seit Jahren für eine starke kommunale Demokratie. (Unruhe im Saal) Wir sind es, die die Ortschaftsverfassung auch in nicht eingemeindeten Gebieten möglich machen wollten und die hier leider keine Mehrheit dafür gefunden haben. Wir sind es, die die Stadtbezirksverfassung nicht nur auf kreisfreie Städte beschränken wollen. Damit wollen wir auch den Bürgerinnen und Bürgern mehr Mitspracherechte vor Ort geben. Wir haben in dieser Koalition die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in den letzten Jahren massiv gestärkt und auch dafür gesorgt, dass kommunale Mandatsträger mehr Rechte bei der Ausübung ihrer Kontrollaufgaben bekommen. Damit haben wir Sachsens Kommunen demokratischer gestaltet und ihre Selbstverwaltung durch die Aktivierung der Bürgerschaft massiv gestärkt. Das allein reicht aber nicht. Die Kommunen sind der Ort, an dem die Dinge des täglichen Bedarfs, gemeinsame Aufgaben und Herausforderungen kollektiv geleistet werden. Auch dieses Gefühl, dazuzugehören und mitzuentscheiden, kann politische Selbstwirksamkeit vermitteln, die so wichtig ist in Zeiten, in denen häufig globale Krisen und schiere Situationen der Ohnmacht für viele Bürgerinnen und Bürger die Wahrnehmung erzeugen, dass sie sowieso nichts beeinflussen können – nur dann muss auch die Bevölkerung gehört werden. Deswegen wollen wir BÜNDNISGRÜNE Bürgerentscheide auch in Stadtbezirken möglich machen, nicht nur in Ortschaften. Deswegen wollen wir auch die Vereinheitlichung von Mitsprache- und Mitwirkungsrechten. Lassen Sie mich, werte Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss noch etwas sagen: So wichtig ich die Möglichkeit finde, dass wir den Kommunen mehr Freiheit bei der Aufgabenerfüllung geben und bei dem einen oder anderen Gesetz – definitiv – ausmisten, darf es aus meiner tiefen Überzeugung als Parlamentarier nicht stattfinden, dass es einem freien Spiel zwischen Kommunen und dem Ministerium obliegt, Abweichungen von gesetzgeberischen Regelungen zu vollziehen. Das ist der Gesetzgeber! Dieses Hohe Haus entscheidet, was Gesetz ist! Und jede Abweichung, die am Ende dazu führt, dass der Landtag –

Alle Reden von Sabine Friedel Protokoll ↗