André Barth
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Neue Ansätze zur Verwirklichung der kommunalen Selbstverwaltung sind dringend notwendig. Aber was wir zuerst einmal feststellen müssen, ist: Die sächsischen Kommunen laufen derzeit Gefahr, ihren finanziellen Handlungsraum zu verspielen. Das ist die erste Ursache, die wir bekämpfen müssen, bevor wir uns über neue staatliche Modelle Gedanken machen können. Schon im Jahr 2022 hatten Städte, Gemeinden und Kreise im Freistaat Sachsen ein Gesamtdefizit von 224 Millionen Euro. Im Ländervergleich lag Sachsen damit auf dem letzten Platz aller Flächenländer. Bei der Aufstellung der Haushalte für die Jahre 2023 und 2024 beschleunigte sich dieser Trend. Wir haben schon gehört, dass der Landkreis Görlitz im Jahr 2023 ein Ergebnishaushaltsdefizit von 39,5 Millionen Euro hat. Im Jahr 2024 sind es, glaube ich, 40,3 Millionen Euro. Ein durchschnittlich guter oder durchschnittlich schlechter Landkreis wie mein Heimatlandkreis Sächsische SchweizOsterzgebirge löst das Problem folgendermaßen: Dort ist das Defizit nur halb so groß. Wir lagern Risiken aus, die wir im Haushalt erst einmal nicht sehen. Die nehmen wir dann wieder in den Haushalt hinein, gerade so, dass wir keinen Doppelhaushalt aufstellen müssen. Was aber das perspektivisch langfristige Problem im Freistaat Sachsen, zunächst auf der Landkreisebene, ist: Wie lange können die Landkreise die Defizite aus der Rücklage ausgleichen? Wann kommen wir an die 30-%-Grenze, wo sich der Gesetzgeber eine neue Regelung ausdenken muss? Ich habe das als Kreisratsmitglied Sächsische SchweizOsterzgebirge einmal in öffentlicher Sitzung gefragt. Der Landrat Geisler hat die Antwort wie folgt gegeben: Wenn wir alle Verpflichtungsermächtigungen, die jemals ausgebracht worden sind, und alle zusätzlichen überplanmäßigen Ausgaben, die uns bevorstehen, in Betracht ziehen, könnte dieser Zeitpunkt 2027 sein. Das zeigt: Wir stehen deutlich vor der Frage, wie lange unsere Kommunen überhaupt in der Lage sind, ihre Aufgaben mit den finanziellen Mitteln, die sie heute in der Hand haben, vernünftig zu erfüllen. Das ist die erste Frage, die Sie, Herr Innenminister, Ihren Nachbarn, der neben Ihnen sitzt, den Herrn Finanzminister, einmal vom Grundsatz her fragen müssten. Bis Mitte des Jahres 2023 sind die Ausgaben der sächsischen Kommunen um weitere 10 % angestiegen. In den Städten und Gemeinden lagen die Ursachen dafür in stark gestiegenen Ausgaben für Energie und Personal. Dadurch stiegen auch beispielhaft die Betriebskosten in den Kindertageseinrichtungen stark an, und der Finanzzuschuss des Freistaates ist dagegen als fester Betrag im Gesetz geregelt. Er dient zwar der Mitfinanzierung der Betriebskosten, ist aber nicht an deren Entwicklung gekoppelt. Damit sind also Betriebskostensteigerungen allein von den Städten und Gemeinden zu tragen. In den kreisfreien Städten und Landkreisen führen die gestiegenen Sozialkosten zu einem Defizit. Mindestens 50 % der laufenden Ausgaben der Landkreise entfallen auf Sozialausgaben wie Wohngeld, Kinder- und Jugendhilfe, Sozial- und Eingliederungshilfe. Rechnet man die dazugehörenden Personalausgaben für den Vollzug hinzu, liegt der Anteil der Sozialausgaben an den laufenden Landkreisausgaben im Durchschnitt bei über 60 %. Die intensiven Verbesserungen im Sozialbereich durch die Bundesgesetzgebung der letzten Jahre führen bei den Kostenträgern, nämlich Landkreisen und kreisfreien Städten, zwangsläufig zu strukturellen Defiziten. Ein Beispiel dafür ist der Anstieg der Pflegekosten durch das sogenannte Tariftreuegesetz, das zu höheren Sozialausgaben führte. Ein weiteres Beispiel ist die Erweiterung der Bezugsdauer von Unterhaltsvorschuss durch das Unterhaltsvorschussgesetz. Die Bundesländer haben dieser Leistungserhöhung zugestimmt, ohne dass den durchführenden Kommunen ausreichend finanzielle Kompensation zugesagt wurde. Ab dem Jahr 2022 reißt die Großzügigkeit der Bundesregierung in Berlin den Landkreisen und kreisfreien Städten die strukturellen Haushaltslöcher, die sie auf Dauer nicht mehr stopfen können. Wir verweisen auf die letzten Haushaltsverhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz. Dort haben wir wie immer eine grundlegende Strukturreform des Finanzausgleichsgesetzes gefordert. Das scheint bei einigen Fraktionen mittlerweile angekommen zu sein, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) außer bei der Fraktion, die direkt vor mir steht, und dem Innenminister, der immer sagt, das beste FAG aller Zeiten ist das, das wir im Freistaat Sachsen haben. Zusätzlich muss die Staatsregierung für die gestiegenen Sozialleistungen, die durch geänderte Bundesgesetze verursacht wurden, beim Bund endlich einen finanziellen Ausgleich auch für unsere Kommunen einfordern. Herr Staatsminister, Sie haben in Ihrer Rede gesagt: „Wer bestellt, der bezahlt.“ Wer die Aufgaben dem Land oder der Kommune überbordet, muss zugleich für die finanzielle Ausstattung sorgen. Wir als Freistaat machen das teilweise durch den Mehrbelastungsausgleich, der Bund macht das aber nicht. Machen Sie sich weiterhin im Bundesrat für eine solche Regelung stark, also nicht nur ankündigen, sondern tatsächlich auch einmal entschieden umsetzen! Über Sozialausgaben hinaus gibt es weitere strukturelle Finanzierungsdefizite im sächsischen ÖPNV. Der Mehrbedarf im Vergleich zum Jahr 2022 beträgt allein in diesem Jahr 338 Millionen Euro. Steigende Kosten für Antriebsenergie und deutlich höhere Personalkosten sind dafür ursächlich. Zur Deckung dieser Mehrkosten werden ebenfalls weitere zusätzliche Bundesmittel benötigt. Die gestiegenen Zuwanderungszahlen verstärkten in den letzten Jahren die Finanznöte der Kommunen zusätzlich. Auch hierfür sind die Zuschüsse des Bundes über Mehrwertsteueranteile noch unzureichend. Außerdem sollte der Bund die Kosten der Unterkunft für die Geflüchteten wieder vollständig übernehmen. Sehr geehrte Damen und Herren! Die sächsischen Kommunen verbrauchen ihre Einnahmen fast vollständig zur Abbildung der Pflichtaufgaben. Für freiwillige Aufgaben wie die Finanzierung von Museen, Theatern sowie die Unterstützung von Vereinen und ehrenamtlichen Trägern bleibt kaum etwas übrig. Investitionen in den Erhalt der Infrastruktur bleiben mehr und mehr auf der Strecke. Wir nähern uns dem Zeitpunkt, an dem die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen nicht mehr gewährleistet ist. Wie sollen die Kommunen unter diesen Bedingungen Selbstverwaltung zum Wohle ihrer Bürger gestalten können? Das ist die Frage, die wir uns stellen müssen. Die Kommunen müssen ihre Handlungsfähigkeit zurückerhalten, indem vor allem deren Finanzausstattung verbessert wird. Dazu wollen wir, dass die Kommunen einen erheblich größeren Anteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer erhalten. Darüber hinaus sind die Zuweisungen des Landes im Finanzausgleichsgesetz unter drei Gesichtspunkten strukturell zu verstärken: Ländliche Gemeinden wollen wir über die Berücksichtigung der zu unterhaltenden Flächen in ihrer Aufgabenerfüllung unterstützen. In Vorbereitung des nächsten Finanzausgleichsgesetzes ist weiterhin eine grundhafte Analyse der sozialen Lasten vorzunehmen. An einer gerechteren Lastenverteilung zwischen Freistaat und kommunaler Ebene ab dem Jahr 2015 führt kein Weg vorbei. Drittens. Die pauschalen Zuweisungen sind zu erhöhen und dafür die bürokratischen Förderverfahren zu reduzieren. Dazu wird die dezentrale Eigenverantwortung der kommunalen Ebene erheblich erweitert, und, ja, wir haben auch mit der Kommunalpauschalenverordnung und mit dem Straßenbaubudget erste kleine Ansätze in Sachsen erlebt. Gemeinden und Landkreise dürfen nicht länger zum Bittsteller beim Land degradiert werden. Erste Schritte dazu wurden beispielsweise bereits beim kommunalen Straßenbau im Finanzausgleichsgesetz gegangen. Zuweisungen des Freistaates außerhalb des Finanzausgleichs für einzelne Aufgaben, wie den Betrieb von Kindertagesstätten, müssen Regelungen zur Kostenanpassung enthalten. Die zugewiesenen Beiträge müssen sich automatisch proportional zu dem Kostenanstieg ebenfalls erhöhen. Für die von mir angesprochenen Mehrbelastungen der Kommunen durch die Bundesregierung ist ein automatischer Finanzausgleich erforderlich. Für Landesgesetze besteht eine solche Regelung in der Verfassung des Freistaates seit zehn Jahren. (Sören Voigt, CDU: Hört, hört!) Entsprechendes benötigen wir auch auf Bundesebene. (Sören Voigt, CDU: Sie müssen sich an die Kollegen im Bund wenden!) Eine solche Regelung hätte nämlich eine Warnfunktion: Kann der Bund den Mehrbelastungsausgleich nicht über den Haushalt finanzieren, kann er auch die Standarderhöhung nicht beschließen. Ein Teil dieser Maßnahmen ist bereits im Rahmen der Änderung des kommunalen Finanzausgleichs im Herbst vergangenen Jahres durch unsere Fraktion angesprochen worden. Nun ist es an der Zeit, dass die Staatsregierung endlich mit der Umsetzung beginnt. Nach meiner Uhr habe ich jetzt noch 5 Minuten Redezeit. Reden wir also noch einmal über die 34-jährige erfolgreiche Geschichte. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) In Sachsen gibt es noch ungefähr 50 000 Haushalte, die nicht an die zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen sind. (Sören Voigt, CDU: Wollten die das vielleicht nicht?) Ich glaube doch, dass es zur allgemeinen Daseinsvorsorge gehört, dass jede Gemeinde und jeder Gemeindeteil an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen werden kann. (Sören Voigt, CDU: Zwangsanschluss!) Während in den Neunzigerjahren sicherlich einige dieser Ortsteile aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwangs froh gewesen sind, keine Wasserleitung in ihrem Ortsteil zu erhalten, haben wir seit mehreren Jahren andere Verhältnisse, (Sören Voigt, CDU: Trockenheit!) dass Brunnen im Sommer trockenlaufen, (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Kennen Sie unser Förderprogramm dazu?) dass wir Trinkwasserwagen in Ortsteile des Wahlkreises unserer Vizepräsidentin fahren müssen. (Sören Voigt, CDU: Weil?) Dabei hatten Sie die Gelegenheit, als Sie 800 Millionen Euro in der letzten Legislatur am Haushalt vorbei aus den Derivaten der Sachsen LB wieder herausgeholt haben, (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) diese strukturellen Probleme zu erledigen. (Sören Voigt, CDU: Sie meinen „Brücken in die Zukunft“!) – Nein. Ich meine die Sachsen-LB-Problematik, bei der am Ende nur 900 Millionen Euro übrig waren (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) und Sie vor der Landtagswahl ohne allgemeinen Haushaltsvollzug das Geld – sozusagen in Gutsherrenart – im Land verteilt haben. (Sören Voigt, CDU: Strukturpolitik!) Davon haben auch die Brunnendörfer – ich nehme den Namen jetzt mal in den Mund – einen kleinen Kuchen abbekommen. Aber was Ihnen nicht gelungen ist: Sie haben dieses grundsätzliche Problem nicht gelöst. Fahren Sie mal durchs Müglitztal, Herr Innenminister – das ist wunderschön, kurvenreich und Ähnliches –, und versuchen Sie einmal, von Heidenau bis Altenberg durchgehend ein Telefonat zu führen. Wenn Ihnen das gelingt, dann würde ich Ihnen glatt einen Preis zahlen. Ich kann Ihnen ganz genau sagen, dass man auf dieser Staatsstraße dreimal durch ein Funkloch fährt. Es ist natürlich ein Tal oder Ähnliches. Aber wer von 34-jähriger Erfolgsgeschichte spricht, muss zumindest auch gleichwertige Lebensverhältnisse überall garantieren können, also überall Trinkwasser und überall einen halbwegs gescheiten Internetanschluss. Davon sind Sie als staatstragende Regierung noch ein ganzes Stück weit weg. (Sören Voigt, CDU: Deshalb müssen wir ja weiterarbeiten!) Wenn Sie also, wie jetzt die Chinesen, den großen Sprung in die Zukunft wagen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh!) würde ich Ihnen empfehlen, Ihre Hausaufgaben in der Daseinsvorsorge vorher noch zu erledigen. Abschließend: Für vernünftige Änderungen im FAG werden wir uns als Fraktion auch einsetzen, (Sören Voigt, CDU, hustet.) – Dabei nicht husten, nicht verschlucken. (Sören Voigt, CDU: Frosch im Hals!) Ich sage: Stichwort Flächenfaktor. Flächenfaktor, das ist etwas, was wir als AfD-Fraktion auch in den Haushaltsverhandlungen beitragen werden. Deshalb sind es nicht die hohen hehren Werte, die der Herr Innenminister, Direktkandidat im Wahlkreis 51 – Sächsische Schweiz, hier – – (Sören Voigt, CDU: Bitte keine Wahlwerbung, Herr Barth!) – Na, er liegt noch zurück. Er muss noch ein bisschen Performance zeigen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) also, vielleicht noch die eine oder andere Fachregierungsklärung. Fortsetzung Ich rufe den Punkt – – Einen Moment bitte. Mir liegt das Ergebnis der geheimen Abwahl des Herrn Abg. Hösl als stellvertretendes Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses vor. Es sind 100 Stimmscheine abgegeben worden, ungültig waren keine. Es wurde wie folgt abgestimmt: 81 Jastimmen, 17 Neinstimmen und 2 Enthaltungen. Damit ist Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: bedarfsgerecht und Antrag der Fraktion Zweite Aktuelle Debatte: Gute Altersgrenze: Respekt für Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 36, AfD 26, DIE LINKE 16, BÜNDNISGRÜNE 19, SPD 17 und die Staatsregierung zweimal je 10 Minuten, wenn das gewünscht ist. Erste Aktuelle Selbstbestimmte Geburt in Sachsen – Antrag der Fraktion Ich erteile Herrn Abg. Scholz, BÜNDNISGRÜNE, das Wort.
