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Susanne Schaper

Die Linke 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Menschen nicht oder nicht mehr alleine leben können, wollen sie ein selbständiges Leben führen und, solange dies möglich ist. Sie wollen auch am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Das gilt in Deutschland mindestens seit 2009, als die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert wurde. Artikel 19 sieht eine unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft vor. Der Titel des vorliegenden neuen Gesetzentwurfs deutet in diese Richtung hin zu einem sächsischen Wohnteilhabegesetz. Die Teilhabe wurde also schon einmal in den Titel geholt. Schade, dass dieser Anspruch neben Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung nicht noch einmal explizit als Gesetzesziel in einem Abschnitt des ersten Paragrafen ausformuliert und konkretisiert wurde. Seit der Gesetzesverkündung 2012 hat sich im Bereich Pflege und Teilhabe vieles getan. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden seit 2016 die Rechte der Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen durch den personenzentrierten Ansatz verstärkt, und der Gesetzgeber hat einen deutlichen Schub in Richtung des Grundsatzes ambulant vor stationär gegeben. Im Bereich Pflege machten die Pflegestärkungsgesetze und die Empfehlungen der Enquetekommission Anpassungen nötig. Was damals versäumt wurde, ist die Implementierung des umfassenden Gewaltschutzgedankens der UNBehindertenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention. Das wird nun endlich nachgeholt. Ich möchte zwei grundsätzliche Kommentierungen zum Gesetzentwurf voranstellen. Die demografische Entwicklung ist uns allen bekannt. In der Zukunft wird es mehr pflegebedürftige Menschen und immer weniger Pflegepersonal geben. Dies macht neue gemeinschaftliche und inklusive Wohnformen abseits des stationären Settings nicht zu einem Ideal, sondern zu einer absoluten Notwendigkeit. Mit dem Gesetzentwurf werden Impulse gesetzt und gleichzeitig Qualitätskriterien für ambulante und stationäre Wohnformen bestimmt. Es rächen sich aber die Versäumnisse im Bereich Barrierefreiheit. Es gibt schlicht nicht genug barrierefreien oder alterspflegegerechten Wohnraum für eine deutliche Ausweitung ambulant betreuter Wohngemeinschaften. Das setzt dem Anliegen des dezentralen Wohnens Grenzen und stellt Leistungsanbieter vor riesige Probleme. Im Gesetz wurden die verschiedenen Wohnformen klarer voneinander abgetrennt und damit Befugnisse der Heimaufsichtsbehörden überarbeitet und neu zugeschnitten. Hier ist vor allem die deutliche Ausweitung der Informationsund Beratungspflicht zu nennen. Das ist zwar gut gedacht, regelmäßige Kontrollen sind aber trotzdem unverzichtbare Instrumente der Qualitätssicherung. Wenn man sich aber die Frequenz der Kontrollen in den letzten Jahren anschaut, kommt die Heimaufsicht dieser Aufgabe nicht ausreichend nach, wie meine Kleinen Anfragen zeigen. Es wurde 2022 gerade einmal ein Drittel der Heime kontrolliert. Gleichzeitig erhöht sich aber die Zahl der Beschwerden. In diesem Zusammenhang ist auch der große Kritikpunkt des KSV sowie des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages aus der Anhörung zu nennen: dass das Gesetz nur unzureichend gegenfinanziert wird. Die Ausweitung der Informations-, Beratungs- und Kontrollpflichten sind aus Sicht des KSV mit ungefähr 360 000 Euro beziffert. Die Staatsregierung plant 65 000 Euro ein, also ein Sechstel der Kosten. Die Fortschritte im Bereich der Qualitätssicherung müssen auch personell und finanziell ausreichend untersetzt werden, damit das auch praktisch wirksam wird. Weitere Neuerungen betreffen den Verbraucherschutz. Durch die Erweiterung der Beratungs- und Informationspflicht für einen größeren Personenkreis und ambulante Wohnformen wird mehr Transparenz hergestellt. Wichtig ist, dass die Beratung kostenfrei zu erfolgen hat. Der Umgang mit den Prüfergebnissen einer Einrichtung oder betreuten Wohngemeinschaft soll transparenter werden. Das geht uns nicht weit genug. Es sollen Wege überlegt werden, wie Ergebnisse auch verbraucherfreundlich online und barrierefrei zugänglich gemacht werden können. Das Gesetz stärkt weiterhin die Mitwirkungsrechte der Bewohner. Die Bewohnervertretungen setzen sich für die Rechte dieser ein und können aus dem Kreis von den Menschen gewählt werden, die unabhängig vom jeweiligen Träger sind. Was wir uns hier noch gewünscht hätten, wären vielleicht die Benennung von Ombudspersonen in den Einrichtungen. Zum Schluss würde ich gern noch zum Thema Gewaltschutz kommen. Auch hier nimmt das Gesetz zahlreiche Verbesserungen vor, die längst überfällig sind. Weil dies so ein wichtiges Thema ist, haben wir unsere Vorschläge in Form eines Entschließungsantrages eingebracht; denn Gewalt in Einrichtungen ist ein vielschichtiges Thema. Sie kann offen oder subtil erfolgen, es gibt verbale, psychische, körperliche und sexualisierte, aber auch strukturelle Gewalt und Formen der Vernachlässigung. Durch die Abhängigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner gibt es ein asymmetrisches Machtverhältnis, weshalb die Bewohnerinnen und Bewohner besonders gefährdet sind, vor allem, wenn sie weiblich sind. Dabei geht Gewalt aber nicht immer nur vom Personal aus. Auch Bewohnerinnen und Bewohner untereinander können Gewalt ausüben, und auch Pflegerinnen und Pfleger sowie andere Beschäftigte können Opfer von Gewalt werden, zum Beispiel bei demenziellen oder psychotischen Erkrankungen. Somit ist es auch eine Frage des Arbeitsschutzes. Gute Gewaltschutzkonzepte müssen daher umfassend angelegt sein und sind für alle Beteiligten wichtig. Mit dem neuen Wohn- und Teilhabegesetz geht die Staatsregierung schon einen deutlichen Schritt voran. Im Gesetzesziel wurde der Gewaltschutz mit verankert. Die Erstellung und Überprüfung eines differenzierten Gewaltschutzkonzeptes stellt die Einrichtung allerdings vor große Herausforderungen, besonders in Zeiten des Fachkräftemangels. Deshalb schlagen wir eine unabhängige Monitoring- und Überwachungsstelle vor, die das Ganze begleitet. Eine solche Stelle wird übrigens auch vom Deutschen Institut für Menschenrechte gefordert. Das Wohn- und Teilhabegesetz von Nordrhein-Westfalen sieht so eine Stelle beispielsweise bereits vor. Zuletzt kann mit der Auswertung von Meldungen auch zur Verbesserung der Datenlage im Bereich des Gewaltschutzes beigetragen werden; denn diese ist außerordentlich schlecht, wie eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Sarah Buddeberg zeigt. Zu mehr Transparenz tragen neben Studien, die wir auch fordern, auch die Veröffentlichung der letzten Prüfberichte von Einrichtungen der Heimaufsicht bei, wie ich bereits erwähnte. Hier fordern wir deshalb die barrierefreie Veröffentlichung der Berichte und etwaige Gegendarstellungen durch die Leistungserbringer in geeigneter Form, zum Beispiel online; denn jeder hat das Recht, sich dort umfassend informieren zu können, wo sein neuer Lebensmittelpunkt ist. Im letzten Punkt unseres Antrages – den ich bereits angeschnitten habe – geht es um eine Offensive für mehr barrierefreien alters- und pflegegerechten Wohnraum. Inklusion ist ein Querschnittsthema. Hierbei sind auch die anderen Ministerien gefragt. Das ist uns klar. Bundesweite Studien zeigen, dass nur 2 % der Wohnungen in Deutschland barrierefrei sind. Wir fordern deshalb die Verankerung von Barrierefreiheit in der Bauordnung nicht nur als Idealismus zu sehen, sondern als überfällige Notwendigkeit. Das ist auch mit Förderprogrammen und Aufstockung verbunden. Damit die Mitarbeiter in Bauberufen dies auch können, muss Barrierefreiheit fest und verbindlich in den Ausbildungsund Studieninhalten verankert werden. Zur Unterstützung dieser Vorhaben wollen wir eine Landesfachstelle Barrierefreiheit. Zuletzt sollte sichergestellt werden, dass barrierefreier Wohnraum kein Luxus sein darf und auch beim sozialen Wohnungsbau berücksichtigt werden muss. Insgesamt sind wir mit dem Gesetzentwurf einverstanden und begrüßen die zahlreichen Verbesserungen. Wir bitten aber nun um die Zustimmung zu unserem weitergehenden Entschließungsantrag, insbesondere mit Blick auf das Thema Gewaltschutz. Ganz zum Schluss bedanken wir uns herzlich bei den Damen und Herren Gebärdendolmetscher, die das hier ganz großartig machen. Ich wünschte mir, dass wir das zu jedem Tagesordnungspunkt hätten. (Beifall bei den LINKEN, der CDU und der SPD) Auch dies ist ein Beispiel für Barrierefreiheit, und dafür, dass Politik tatsächlich für jede und jeden zugänglich ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)

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