Dr. Daniel Gerber
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin zwar kein Mitglied des Petitionsausschusses, aber ich kann nach der Lektüre der Beschlussempfehlung nicht so richtig nachvollziehen, warum man diese Petition hier noch einmal im Plenum behandeln möchte. Der Petent geht aus meiner Sicht fälschlicherweise davon aus, dass die MIBRAG auch Entschädigungszahlungen erhält. Das ist nicht der Fall. Im Übrigen geht auch die LINKE in ihrem Bericht von dem gleichen Fehler aus. Sie kann auch nachvollziehen, dass die Entschädigungen an die MIBRAG nicht gezahlt werden müssten. Zur Frage der Karenzzeit: Sicherlich ist es sehr fragwürdig, dass der Vorsitzende der Kohlekommission jetzt Aufsichtsrat bei der MIBRAG ist, aber es gibt aktuell keine Gesetzeslage auf Landesebene, die das irgendwie verhindern wird. Es gibt also keine Rechtsgrundlage. An dieser Stelle sei mir noch einmal der Hinweis auf den Gesetzentwurf der Koalition mit dem Titel Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung, Drucksache 7/1572, gestattet. Dort wird das dann für die Zukunft geregelt. Die Unterstellung aus dem Bericht, dass die Staatsregierung bewusst darauf verzichtet, Mittel für die Rekultivierung zu sichern, finde ich schon tollkühn. Die Anhörung zu dem LINKEN-Antrag hat gezeigt, dass sie überhaupt nichts wissen können, weil das alles der Geheimhaltungspflicht unterliegt. Wir haben in der Anhörung gesehen, dass jede zweite Antwort der Geheimhaltungspflicht unterliegt. Aus dieser Sicht wäre es sehr hilfreich, wenn man in diesen Prozess deutlich mehr Transparenz in Zukunft hineinbringen würde. Für alle, die das interessiert – ich vermute, Sie interessiert das –: Ich empfehle noch einmal eine Lektüre des Jahresabschlussberichts im Bundesanzeiger der Lausitzer Energievorsorge- und Entwicklungsgesellschaft Sachsen mbH und Co. KG. Dort kann man nachlesen, wie viel Geld zur Verfügung steht. Auch die Annahme, dass die LEAG durch die Entschädigungszahlung vollumfänglich für die Rekultivierungskosten entlastet wird, kann ich nicht nachvollziehen. Entschädigungszahlungen sind Steuergeld. Ja, wir hatten gezahlt, weil wir uns im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz darauf verständigt haben, ein Geschäftsmodell – in diesem Fall die Braunkohleverstromung 2038, die ich für zu spät halte – zu beenden. Einem Unternehmen, das davon betroffen ist, stehen Schadenersatzansprüche zu. Wie hoch diese Entschädigungen ausfallen, steht auf einem völlig anderen Blatt. Diese Diskussionen hatten wir im Wirtschaftsausschuss in der Anhörung geführt. In der Folge fließt also alles Geld, was nach der beihilferechtlichen Prüfung der EU-Kommission, die um die Osterzeit angekündigt und genehmigt wird, für ausfallende Gewinne an die LEAG. Diese werden verpflichtet, die Gelder für die Wiedernutzbarmachung zu investieren. Wer also fordert, dass die LEAG keine Entschädigung mehr erhält, wird kein Geld für die Rekultivierung sehen und gegen das Interesse der Bevölkerung und der Umwelt vor Ort handeln. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
