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Dr. Matthias Rößler

20.03.2024 Sitzungen 7/85

Mit Frau Kollegin Lang sind wir am Ende der Aussprache angekommen, falls sich nicht das Bedürfnis regt, eine zweite Runde zu eröffnen. – Das kann ich nicht feststellen. Deshalb spricht jetzt Herr Staatsminister Dulig für die Staatsregierung zu uns. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Daniela Kuge, ich entschuldige die Integrationsministerin Petra Köpping; denn sie ist gerade bei der Integrationsministerkonferenz. Ich habe nun die ehrenvolle Aufgabe, für sie und für die Staatsregierung in die Debatte zu gehen. Wir werden immer älter; das ist grundsätzlich erst einmal etwas Gutes, aber damit gehen auch große Aufgaben für unsere Gesellschaft, für die Wirtschaft und für uns in der Politik einher. Schon jetzt ist jede vierte Person in Sachsen über 65 Jahre alt, und dieser Anteil wird auch weiter steigen. Der demografische Wandel treibt alle unsere Lebenslagen. Wir werden das in den kommenden Jahren in unserem Alltag noch mehr spüren. In der Pflege bedeutet das einerseits: Mehr Menschen werden pflegebedürftig, mehr Menschen benötigen Betreuung. Es bedeutet andererseits: Immer mehr Fachkräfte fehlen, allein schon, weil der Nachwuchs zunehmend ausbleibt. Deshalb brauchen wir innovative Antworten auf diese Aufgaben. Eine dieser Antworten sind die ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Auch bei der Pflegebedürftigkeit wollen die Menschen so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit wohnen. Ambulant betreute Wohngemeinschaften stellen eine gute Alternative dar. Sie tragen dem Grundsatz ambulant vor stationär Rechnung. Dieser Gesetzentwurf stärkt besonders die Rechte dieser Bewohnerinnen und Bewohner. Das Sächsische Wohnund Teilhabegesetz stärkt ihr Selbstverständnis und ihre Stellung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit, eine Wohngemeinschaftsvertretung zu bilden. Bei selbstverantworteten, ambulant betreuten Wohngemeinschaften steht die Eigenverantwortung im Vordergrund. Die Heimaufsicht hat im Anzeigeverfahren zukünftig eine beratende Funktion, wodurch die Selbstverantwortung gestärkt wird. Mit dem Wohnteilhabegesetz berücksichtigen wir außerdem endlich wichtige Neuerungen im Bereich des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung, die Behindertenrechtskonvention, den Paradigmenwechsel im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen durch das Bundesteilhabegesetz und die Wirkungen der Pflegestärkungsgesetze im Bereich der Pflege. Dazu möchte ich Ihnen gern einige wichtige Änderungen gesondert darstellen. Erstens. Die Informations- und Beratungspflichten der Heimaufsichtsbehörde werden auf einen größeren Personenkreis und ambulant betreute Wohngemeinschaften erweitert. Damit wird eine größere Transparenz zu den Leistungen und Kosten geschaffen. Zweitens. Der Träger oder Leistungsanbieter ist verpflichtet, den Prüfbericht als Ergebnis der letzten wiederkehrenden Prüfung der Heimaufsichtsbehörde gut sichtbar vor Ort der Einrichtung zur Einsichtnahme vorzuhalten. Drittens. Neu aufgenommen wurde die Verpflichtung der Träger oder Leistungsanbieter zur Einrichtung eines internen Beschwerdeverfahrens. Viertens. Neu ist zudem, dass ein Gewaltschutzkonzept erstellt werden muss. Dazugehörige Schulungen sind durchzuführen, um die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung zu schützen. Fünftens. Um die Qualität sichern zu können, kann die Heimaufsichtsbehörde nun Zuordnungsprüfungen durchführen. Damit kann sie feststellen, ob eine Einrichtung oder eine anbieterverantwortete bzw. selbstverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaft vorliegt. Sechstens. Die im Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz geregelte Fachkraftquote von 50 % wird aufgehoben. Durch das neue Personalbemessungsverfahren können Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen eine höhere Personalausstattung mit Pflege- und Betreuungskräften als bisher vereinbaren. Das gilt seit dem 1. Juli 2023 auf Basis bundeseinheitlicher Personalanhaltswerte. Durch den Verzicht auf die feste Fachkraftquote besteht für Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit eines flexibleren Personaleinsatzes. Entscheidend sind nun vielmehr die konkret ermittelten Pflegebedarfe und die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner. Damit setzen wir auch die Forderungen der Enquetekommission Pflege um. Siebtens. Um die Bewohnerinnen und Bewohner im Krisenfall besser schützen zu können, müssen künftig anonymisierte Daten für Brand- und Katastrophenfälle übermittelt werden. Damit sind die richtigen Ansprechpartner gegenseitig bekannt und so können die Bewohnerinnen und Bewohner im Ernstfall schnellstmöglich evakuiert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schaffen mit dem Sächsischen Wohnteilhabegesetz ein modernes, zukunftsfähiges Leitbild für den Lebensalltag pflege- oder betreuungsbedürftiger volljähriger Menschen in Einrichtungen oder assistenzbedürftiger volljähriger Menschen mit Behinderung als Bewohnerinnen und Bewohner in gemeinschaftlichen Wohnformen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Reform des Sächsischen Heimrechts. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/16093 vor. Wird noch Einbringung gewünscht? (André Wendt, AfD: Ist eingebracht!) – Er ist eingebracht. Gibt es dazu Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Stimmen dafür, aber mit großer Mehrheit wurde der Änderungsantrag abgelehnt. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise abzustimmen. Ich könnte auch gleich im Block abstimmen lassen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann beginne ich mit der Überschrift, Artikel 1 Sächsisches Wohn- und Teilhabegesetz, Artikel 2 Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer gibt diesen Artikeln seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Ich sehe Stimmenthaltungen und eine große Mehrheit an Stimmen dafür. Damit so beschlossen. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Reform des Sächsischen Heimrechts in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Auch hierfür gibt es wieder Stimmenthaltungen, doch eine große Mehrheit an Stimmen dafür. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/16094, auf und bitte die Fraktion um Einbringung, wenn das gewünscht ist. – Ist auch schon eingebracht. Möchte noch jemand zum Entschließungsantrag sprechen? – Bitte, Frau Kuge, CDU-Fraktion.

Protokoll ↗