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Ronny Wähner

CDU 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben das Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst zur Beschlussfassung vorliegen. Hier wird ein Anspruch gesetzlich untermauert, der schon immer galt und noch immer gilt: Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, egal ob als Beamter oder Angestellter, muss mit beiden Beinen fest auf den Grundfesten unserer Verfassung, auf den Grundfesten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Dieser Anspruch ist, denke ich, wichtig, um das Vertrauen in den Staat für unsere Bürger zu sichern. Um Vorkehrungen zu treffen, damit entsprechende Personen nicht in den Staatsdienst kommen oder mit entsprechenden wichtigen Dingen vertraut werden, haben wir mit diesem Gesetz eine Vorabauskunft beim Landesamt für Verfassungsschutz bei Einstellung Bediensteter bei Polizei oder Justiz eingeführt. und sich diesen, ich nenne ihn einmal, „FDP-Wohlfühlwir-machen-einmal-etwas-Entwurf“ zu verteidigen, bringt mich wirklich in Rage. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN –

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