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Frank Richter

SPD 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie immer als Letzter in der Reihe muss ich nicht unbedingt all die Dinge noch einmal wiederholen, die die Vorredner schon korrekt vorgetragen haben. Deswegen heute ein eher persönlicher Zugang zu dem, was hier verhandelt wird. Ich gehöre zu denjenigen im Hohen Haus, die aus eigener Erfahrung davon erzählen können, wie Kirchen- und Religionsgemeinschaften in der DDR gesehen und behandelt wurden. Sie galten als Institutionen von gestern, als Resteverwalter einer absterbenden und unwissenschaftlichen Weltanschauung, deren Existenz absehbar zu Ende geht und die man bis dahin in gewissen Grenzen zu erdulden und zu ertragen hatte. Den hierzulande lebenden Jüdinnen und Juden – also in der DDR lebenden Jüdinnen und Juden, sofern sie nicht in der Shoah ermordet wurden – erging es im Prinzip nicht anders als den anderen Religiösen. Man muss konstatieren, dass das einzigartige Verbrechen, das ihnen im Namen und im Auftrag der Nationalsozialisten angetan wurde – ihre generalstabsmäßig (Zuruf der AfD: Sozialisten!) geplante Deportation und ihre industriell durchgeführte Vernichtung –, zwar im Rahmen des offiziellen und staatlich dominierten Erinnerns und Gedenkens zu DDR-Zeiten stattfand, wohl aber nicht in der angemessenen Weise. Andererseits: Verfolgte Jüdinnen und Juden waren als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkannt. (Zuruf der AfD: Ja, also!) Die VvN, später VdN-Rente, war mit über 1 000 Mark für DDR-Verhältnisse großzügig bemessen. Zur Wahrheit gehört auch – das beschäftigt mich in der historischen Rückschau immer mehr –, dass Jüdinnen und Juden den Westen Deutschlands verließen und in die SBZ bzw. in die DDR gingen, weil im Westen ungezählt alte Nazis rasch und problem- und geräuschlos in neue Ämter und Würden gehoben wurden und sie hier im Osten, vielleicht irrigerweise aber immerhin, auf den Aufbau eines wirklich antifaschistischen Staates hofften, eines Staates, in dem sie keine Angst mehr haben mussten. Wenn ich Ihnen heute im Namen der SPD-Landtagsfraktion die Zustimmung zum vorliegenden Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinde empfehle, dann mache ich das vor dem Hintergrund dieser Erinnerungen und Erfahrungen mit allerhöchster Genugtuung. Ich mache es aber nicht, in dem ich uns auf die eigene Schulter klopfe oder empfehle, auf die eigene Schulter zu klopfen, so als wäre der Freistaat Sachsen der erste, der hierzulande etwas für das Leben der Jüdinnen und Juden leistet, als wäre jetzt alles gut. Nein, es ist nicht alles gut. Im Gegenteil. Menschen jüdischer Religionszugehörigkeit erfahren auch heutzutage und hierzulande Diskriminierung, werden beschimpft, weil sie Juden sind, hören, dass das Wort Jude in aller Öffentlichkeit als Schimpf- und Hasswort gebraucht wird, müssen ihre Synagogen und Gemeindehäuser unter besonderen Schutz stellen lassen, mit der Angst vor Anschlägen rechnen und um ihr Leben fürchten. Der vorliegende Vertrag enthält implizit und letztlich auch explizit das Bekenntnis, dass der Freistaat alles in seiner Macht Stehende tun wird, um Jüdinnen und Juden ein angstfreies Leben, eine ungehinderte Ausübung ihrer Kultur und Religion zu ermöglichen und diese als integrale Bestandteile unserer Gesellschaft zu respektieren. Aber der vorliegende Vertrag ist kein Allheilmittel. Ich empfehle Ihnen die Zustimmung aus vielen Gründen; drei möchte ich angesichts der Knappheit der Zeit nennen: Erstens. In der Erarbeitung des vorliegenden Vertrages begegneten sich die Vertreter des Freistaates und des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden auf Augenhöhe – formalrechtlich, menschlich und auch inhaltlich, wie mir mehrere Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen Gemeinden hier in Dresden bestätigt haben. Zweitens. Als kulturpolitischer Sprecher meiner Fraktion bin ich froh und dankbar, dass die Vermittlung der bis 1945 verfemten jüdischen Kunst in besonders qualifizierten Projekten von der im Vertrag vereinbarten Abgeltung ausgenommen ist. Bei der Förderung dieser Projekte ist Luft nach oben. Ich kann mir persönlich noch viel mehr vorstellen. Es ist bereits gesagt worden. Ich bin persönlich sehr oft und nachhaltig von den Schülergesprächskonzerten der Neuen Jüdischen Kammerphilharmonie berührt worden. Bei diesen und den anderen genannten Projekten fallen kulturelle, historische, ästhetische und politische Bildung auf einzigartige Weise zusammen und generieren erzieherische und kulturelle Synergien. Und letztens, im Sinn der Verteidigung und Wertschätzung der freiheitlichen Gesellschaftsordnung finde ich es wichtig und unerlässlich, dass der vorliegende Vertrag die finanzielle Unterstützung neu entstehender bzw. sich weiterentwickelnder jüdischer Gemeinden nicht nur nicht ausschließt, sondern klar benennt und sich diesbezüglich Freistaat und Landesverband einig sind. Demokraten unter uns kann es nur mit Freude erfüllen, wenn sich das jüdische Leben weiterentwickelt, wenn es sich vielfältig entfaltet und damit unsere Gesellschaft insgesamt resilienter gegen die Versuchungen macht, die von Einfalt, Menschenfeindlichkeit, Nihilismus und zerstörerischen Allmachtsfantasien ausgehen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung, ob sie das Wort wünscht. – Herr Minister Schenk, bitte. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Unsere Verfassung gibt uns den Auftrag, unsere Beziehungen zu Kirchen und Religionsgemeinschaften durch Vertrag zu regeln. Diese Verfassungsbestimmung ist Ausdruck einer politischen Haltung. Anders als in der DDR soll der Staat nicht Gegner, sondern ein Partner der Kirchen und Religionsgemeinschaften sein. Am 7. Juni 1994 hat der Freistaat Sachsen auf dieser Grundlage mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden einen ersten Vertrag geschlossen. Das ist jetzt fast 30 Jahre her. Ich möchte dazu aus der Präambel des Vertrages zitieren: Beide Seiten schlossen den Vertrag, in dem Bewusstsein, für das jüdische Leben in diesem Lande eine besondere Verantwortung zu tragen, die aus der Geschichte Deutschlands gewachsen ist. „Beide Seiten einte das Bestreben, das kulturelle Erbe des Judentums im Freistaat Sachsen zu wahren und zu pflegen.“ Beide Seiten waren sich einig „in dem Wunsch, das freundschaftliche Verhältnis zwischen dem Freistaat Sachsen und der jüdischen Glaubensgemeinschaft zu fördern und zu festigen ...“ Seither pflegen wir in diesem Geiste eine enge Zusammenarbeit und wirken gemeinsam darauf hin, ein lebendiges jüdisches Leben in Sachsen zu ermöglichen. Auf diesem Weg ist in den letzten 30 Jahren vieles passiert. Wir treffen uns regelmäßig zum Austausch, feiern gemeinsame Feiertage und Feste, besuchen gegenseitig unsere Veranstaltungen. Anlässlich des Festjahres 1 700 Jahre jüdische Kultur in Deutschland haben wir zusammen ein vielfältiges Programm organisiert. Aktuell planen wir gemeinsam das Jahr der jüdischen Kultur 2026. Darauf können wir uns sehr freuen und wir können dankbar auf die Entwicklung vergangener Jahre zurückschauen. Umso größer war das Entsetzen über das pogromartige Massaker, welches die Hamas am 7. Oktober des letzten Jahres in Israel verübt hat und als sich unerträgliche Sympathiebekundungen für die Hamas und antisemitische Stimmungsmache auf unseren Straßen Bahn brachen. Für viele Jüdinnen und Juden in Sachsen und Deutschland ist durch den 7. Oktober die Angst leider wieder ein ständiger Begleiter. Es ist unsere Verantwortung, darauf zu reagieren und alles in unseren Kräften Stehende zu tun, um sächsischen Bürgern jüdischen Glaubens Schutz und Sicherheit zu gewähren. Die Sächsische Staatsregierung hat bereits in der Vergangenheit umfangreiche Maßnahmen zum Schutz jüdischer Einrichtungen ergriffen. Die Strafverfolgungsbehörden von Polizei und Justiz haben abgestimmte Konzepte zur Verfolgung antisemitischer Straftaten entwickelt. Nach den Terrorangriffen der Hamas haben wir das Schutzniveau von jüdischen Einrichtungen nochmals erhöht. Wir nehmen die Bedrohung jüdischen Lebens durch die Hamas und deren Sympathisanten sehr ernst. Sie beunruhigt uns ebenso wie die Mitglieder der jüdischen Gemeinden. Die neuen baulichen Sicherheitsmaßnahmen befinden sich in der Umsetzung. Das ist wichtig und richtig. Als Christ finde ich es allerdings unerträglich, dass unsere Mitmenschen wegen ihres Glaubens Polizeischutz brauchen, dass ihr Gotteshaus videoüberwacht werden muss und immer Polizeistreifen in der Nähe sein müssen. Wir setzen deshalb als Staatsregierung neben Strafverfolgung und Schutzmaßnahmen auch auf Prävention. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, die antisemitischen Ideen aus den Köpfen herauszubekommen. Im Zuge unserer vielen Gespräche mit den Gemeindevertretern wurde auch der Wunsch an uns herangetragen, der Freistaat möge mit ihnen über die Anpassung des Vertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinde verhandeln und ihn an die aktuelle Lage anpassen. Daraufhin haben wir in kurzer Zeit eine neue vertragliche Grundlage mit dem Landesverband vereinbart. Mit dem neuen Staatsvertrag setzen wir ein kraftvolles Signal zur Förderung und zum Schutz des jüdischen Lebens. Darüber hinaus stellen wir die Arbeit des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden und seiner Gemeinden auf eine solide finanzielle Grundlage. Ein zentraler Punkt ist die finanzielle Unterstützung der Arbeit des Landesverbandes und seiner Gemeinden. Die Höhe der jährlichen Landesleistung für die religiösen und kulturellen Bedürfnisse, einschließlich rabbinischer Belange, wird ab 2025 neu festgelegt. Auch trägt der Vertrag künftigen Kostenentwicklungen Rechnung. Wir haben vereinbart, die Landesleistung entsprechend der Beamtenbesoldung anzupassen. Zusätzlich unterstützt der Freistaat den Landesverband bei der Finanzierung einer hauptamtlichen Geschäftsführung die die Gemeinden bei der Wahrung ihrer Interessen und Pflichten administrativ unterstützt. Schließlich stärkt der Freistaat den immer wichtiger werdenden Zusammenhalt zwischen verbandsangehörigen und nichtverbandsangehörigen jüdischen Gemeinden in Sachsen. Das betrifft konkret den Chabad Lubawitsch Sachsen e. V. Er gehört nicht dem Landesverband an, erhält von diesem aufgrund einer Kooperationsvereinbarung aber künftig Geldleistungen. Diese werden dem Landesverband vom Freistaat erstattet. Weiterhin haben wir uns über eine Reihe von Projekten verständigt, die als besonders qualifiziert zur Vermittlung jüdischen Lebens und bis 1945 verfemter jüdischer Kunst gelten. Dazu zählen zum Beispiel die Schülergesprächskonzerte der Neuen Jüdischen Kammerphilharmonie Dresden e. V., die Schülerprojekte des Schalom e. V. Chemnitz und das von der Kultusministerkonferenz unterstütze Projekt Meet a Jew. Diese jüdischen Vermittlungsprojekte an unseren Schulen sollen ziel- und zweckmäßig fortgesetzt und erweitert werden. Die Mittel dafür kommen künftig nicht aus der Landesleistung an den Landesverband der jüdischen Gemeinden, sondern aus zusätzlichen Haushaltsmitteln des SMK. Ich danke meinem Kollegen Christian Piwarz, dass dies bei der Haushaltsanmeldung bereits berücksichtigt wird. Die Staatsregierung hat 2019 per Kabinettsbeschluss einen Beauftragten für das jüdische Leben bestellt und das Fach Jüdische Religion als ordentliches Schulfach an ausgewählten Stützpunktschulen eingeführt. Beide Entscheidungen werden im Änderungsvertrag nachvollzogen und damit vertraglich verankert. Insgesamt spiegelt der Änderungsvertrag das gedeihliche Zusammenwirken von Freistaat Sachsen und Landesverband wider. In diesem Zusammenhang gilt der Dank auch Herrn Dr. Thomas Feist, unserem Beauftragten für das jüdische Leben. Er ist seit nunmehr fünf Jahren ehrenamtlich als Ansprechpartner der jüdischen Gemeinden tätig. Ebenso danke ich der Vorsitzenden des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden, Frau Dr. Nora Goldenbogen, und den Vorsitzenden der jüdischen Gemeinden in Sachsen für die vertrauensvolle und konstruktive Vertragsverhandlung. (Beifall bei der CDU, der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Der Änderungsvertrag unterstreicht noch einmal die besondere Verantwortung der Staatsregierung für das jüdische Leben in Sachsen. Die Zusage, das jüdische Leben zu schützen, zu fordern und zu fördern, soll durch das Zustimmungsgesetz vom Sächsischen Landtag zukunftssicher verankert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich fasse zusammen: Der Änderungsvertrag wird dazu beitragen, das jüdische Leben und das kulturelle Erbe des Judentums in Sachsen zu bewahren und zu pflegen. Er wird das freundschaftliche Verhältnis zwischen dem Freistaat Sachsen und der jüdischen Glaubensgemeinschaft weiter fördern und festigen. Es wäre ein starkes Zeichen an die jüdische Gemeinschaft in Sachsen, wenn auch das Plenum diesem Gesetzentwurf einhellig zustimmen würde. In diesem Sinne bitte ich Sie alle um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. Schalom. (Beifall bei der CDU, der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention, Herr Urban?

Alle Reden von Frank Richter Protokoll ↗