landtag.sachsen.de ↗

Armin Schuster

20.03.2024 Sitzungen 7/85

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Sächsischen Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst stärken wir die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie. Gerade jetzt und gerade im öffentlichen Dienst gilt es aktuell, ein Zeichen zu setzen, dass wir nur mit den Besten arbeiten wollen. Es geht um den Schutz unserer Demokratie, und dann ist der Anspruch nicht zu hoch. Der Staat kann nun seine neuen Bediensteten – es wurde oft falsch berichtet – vor der Berufung in das Beamtenverhältnis auf ihre Verfassungstreue hin beim Landesamt für Verfassungsschutz prüfen. Dies gilt bei der Polizei, im Justizvollzugsdienst und in den Einrichtungen für Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam. Im Vergleich zu den anderen Beamtengruppen haben Vertreter dieser Bereiche besonders sicherheitsrelevante Aufgaben, die mit erhöhter Gefahr für die Stabilität der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verbunden sind. Hier sehen Sie diese schwierige Abwägung, Frau Köditz. Wir haben den „Radikalenerlass“ als Negativbeispiel im Kopf gehabt und versucht, diese Verhältnismäßigkeitsabwägung zu treffen. Dass wir nicht alle Beamten genommen haben, wie andere Bundesländer, ist eine solche Verhältnismäßigkeitsabwägung, wenn man diesen ehemaligen Erlass im Kopf hatte. Das finde ich jedenfalls eine kluge Entscheidung. Hinzu kamen dann – das war wieder eine wohldosierte Entscheidung – die Beamtinnen und Beamten in herausgehobenen Führungsfunktionen, die eine besondere Verantwortung für eine demokratiefeste Verwaltung tragen. Sie sind in besonderer Weise angehalten, verfassungsfeindlichen Tendenzen der Verwaltung entgegenzuwirken. Wer jedoch selbst verfassungsfeindlich gesonnen ist oder dessen verfassungsfeindliche Einstellung bei der Berufung in das Beamtenverhältnis nicht erkannt worden ist, dem darf diese Verantwortung einfach nicht übertragen werden. Deshalb wollen wir im Vorfeld prüfen, ob diese Beamten in solchen herausgehobenen Funktionen unserer Verfassung gegenüber treu sind oder nicht. Ich bin davon überzeugt – übrigens aus der Erfahrung aus ganz anderen Verwaltungsbereichen im Bund, dort habe ich das schon einmal erlebt –, dass Prävention wirkt. Ich könnte Bundesbehördenleiter auftreten lassen – das kann ich hier nicht, aber wir könnten ein Gespräch vermitteln –, die sagen können: Seitdem wir das tun, hat sich Gewaltiges getan, es wirkt präventiv. Zweitens. Ein wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes, meine Damen und Herren, ist die Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Mit diesem Gesetz stecken wir den Rahmen zur Prüfung der Bewerberinnen und Bewerber für den polizeilichen Vollzugsdienst. Hier greifen wir eine Empfehlung aus der Extremismusprävention auf und ersetzen frühere Verfahren, die allein auf der Einwilligung beruhten. Neben dem Verfassungstreuecheck beim Landesamt werden künftig vor der Einstellung die polizeilichen Auskunftssysteme zum Beispiel nach Straftaten abgefragt. Das finde ich sehr relevant. Dabei geht es insbesondere um polizeiliche und justizielle Erkenntnisse, beispielsweise zur politisch motivierten Kriminalität. Wir wollen verhindern, dass Personen in den Polizeidienst kommen, die die Integrität und Funktionsfähigkeit der Polizei gefährden. Sie ist wie kaum ein anderer Zweig der Exekutive auf Vertrauen angewiesen. Sie muss intern vertrauen können und extern Vertrauen gerecht werden. Das ist eine doppelte Herausforderung. Meine Damen und Herren, schulische Leistungen, körperliche Tüchtigkeit, gesundheitliche Fitness sind schon enorme Herausforderungen im Bewerbungsverfahren. Das allein reicht uns nicht, um die Tür zum Polizeiberuf zu öffnen. Wir erwarten von unseren künftigen Polizeibeamten – und die überwiegende Zahl derer, die wir haben, erfüllt das auch –, dass sie zur Verfassung unzweifelhaft stehen; denn, das sage ich gern bei den Vereidigungen, die Polizistinnen und Polizisten sind kein Spiegelbild der Gesellschaft. Sie sind eine ganz besondere Bestenauslese, weil unser Einstellungsverfahren das garantiert. Wir wählen nach diesen Prinzipien die Besten aus. Das hat vielleicht heute noch keiner so gesagt. Deshalb möchte ich die Diskussion andersherum drehen: Diese gut 14 000 Polizistinnen und Polizisten, die wir haben, dürfen sehr stolz darauf sein, dass sie diesen Anforderungen genügen. Das ist eine Bestenauslese. Es ist eine Ehre, bei der sächsischen Polizei zu arbeiten, weil sie alle diese Voraussetzungen erfüllen. Das ist keine Beschwer, sondern eine ganz besondere Auszeichnung. Das wollte ich noch einmal hervorheben. Schließlich haben sie besondere Befugnisse. Sie tragen Schusswaffen. Sie haben Zugang zu sensiblen Informationen und sie setzen das Recht und das Gewaltmonopol jeden Tag landesweit durch. Deshalb erwarten und erleben wir zu Recht Verfassungs- und Gesetzestreue. Drittens. In Disziplinarverfahren haben wir die Fristen ausgeweitet, sodass zurückliegende Sachverhalte und frühere Disziplinarmaßnahmen besser berücksichtigt werden können. Viertens. Da Sie darüber gesprochen haben, muss ich das auch tun, sonst hätte ich das gar nicht gemacht. Das Gesetz umfasst die Einführung der Wechselkennzeichnung für Teile der Polizei. So haben wir der Befürchtung Rechnung getragen, Vorwürfe gegen Polizeibeamte könnten nicht geklärt werden, weil die Einsatzausrüstung die Handelnden nicht identifizieren ließe. Diesbezüglich bin ich jetzt ganz ehrlich: Auch wenn ich selbst nicht allein auf dieses Gesetz gekommen wäre, wollten wir mit dieser Neuerung aber pflichtgemäß den Koalitionsvertrag erfüllen und dem genügen. Selbstverständlich gehen wir Beschwerden gewissenhaft nach, zügig in der Verwaltung, sichtbar für die Bürger und fair für die Polizisten. Was heißt fair? Bedienstete dürfen zu keinem Spielball von Vorwürfen werden, und ihre Verfahrensinteressen müssen respektiert werden. Deshalb sind die Regelungen auf Beamte in Einsatzeinheiten beschränkt, die dienstbedingt schwer wiedererkennbar sind oder sein müssen. Es sind Regelungen, die anonymisiert sind, um Missbrauch auszuschließen, und diesseits sind die Regelungen auch gut sichtbar, ohne die Funktionalität der Einsatzbekleidung zu beschränken. Fünftens. Das Gesetz regelt ebenfalls die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen, die als Externe, etwa als Wartungspersonal, Zugang zu sensiblen staatlichen Bereichen wie der IT erhalten. Auch ihre Zuverlässigkeit muss geprüft werden, um Gefahren für die Funktionsfähigkeit der Polizei und sicherheitsrelevanter Strukturen bestmöglich auszuschließen. Wie das Verfassungstreuegesetz sich konkret auswirkt, werden wir alle vier Jahre prüfen und die Ergebnisse in einem öffentlichen Bericht zusammentragen. Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass wir stets die Verhältnismäßigkeit wahren und die Fehler bei der Handhabung des „Radikalenerlasses“ nicht wiederholen, schon gar keine Diskussion aufkommen lassen. Augenmaß und abwägender Interessenausgleich waren deshalb unerlässlich, damit wir einerseits unsere Verfassung schützen und andererseits niemandem Unrecht tun. Ich bin den Koalitionsfraktionen sehr dankbar, dass sie in diesem Geist bei ihren Verhandlungen genau weiterverhandelt haben und zu besseren Lösungen kamen als das, was wir eingereicht haben. Unser Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst ist jedenfalls aus unserer Sicht ein guter und ausgewogener Schritt in diese Richtung. Ich werbe um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr seitens der Fraktionen gibt, kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das „Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und zur weiteren Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“, Drucksache 7/13905, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/16023. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch ergibt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Artikel 2 Sächsisches Disziplinargesetz, Artikel 3 Sächsisches Gesetz zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Richtergesetzes, neu eingefügter Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 6 Inkrafttreten/Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Herzlichen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Dafürstimmen ist diesen Bestandteilen zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf zum Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und zur weiteren Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, Drucksache 7/13905, Gesetzentwurf der Staatsregierung in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Herzlichen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Gleiches Ergebnis: viele Gegenstimmen, eine Mehrheit an Dafürstimmen. Somit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Neuregelung des und Tabakrechts im Drucksache 7/11290, Drucksache 7/16024, für Soziales und Bevor ich an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Wendt, ob er das Wort wünscht. – Das wünscht er nicht. Somit haben die Fraktionen die Möglichkeit, zum Gesetzentwurf zu sprechen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die Fraktion der CDU, an Frau Kollegin Saborowski; bitte schön.

Protokoll ↗