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Sabine Friedel

SPD 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Ich vermute, die Frage ist jetzt beendet, weil sich Herr Barth wieder hinsetzt, obwohl wir bestimmt gleich wieder etwas hören werden. Ich habe nicht von den Sozialistengesetzen gesprochen; tut mir leid, wenn Sie mir das in den Mund legen. Ich habe davon gesprochen, dass wir es bei dem Königreich Preußen mit einem Willkürstaat zu tun hatten, in dem Grundrechte, wie wir sie heute kennen, als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat nicht existiert haben. (Sebastian Wippel, AfD: Deswegen ist es doch lange keine Willkür!) Ich kann Ihnen jetzt keine Namen nennen, die den König beleidigt haben und deshalb im Gefängnis saßen. Können Sie mir einen nennen? Ich glaube nicht. Ich denke, wenn Sie ungefähr ein ähnliches – – (André Barth, AfD: Nein, aber ich habe auch nicht die Behauptung aufgestellt! – Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) – Jetzt spreche ich, ich habe Sie vorhin sprechen lassen. Das ist Ihnen doch sonst auch immer wichtig. Wenn Sie eine ähnliche Vorstellung davon haben, was Willkürstaaten und nicht materielle Rechtsstaaten sind, dann könnten Sie sich die Frage selbst beantworten. (Zuruf der Abg. Martina Jost, AfD) Ich halte es – das war auch gar nicht der Punkt und ich habe die Antwort gegeben – für völlig verfehlt, Parallelen herzustellen, wie Ihr Kollege das getan hat. Wer die „Junge Freiheit“ und wer „Tichys Einblick“ als Quelle für sein Wissen hat, der kann wahrscheinlich gar nicht anders. Das ist der eigentliche Punkt, der mich am meisten verzweifeln lässt, nämlich, dass ich bei Herrn Gahler, als er hier vorn stand, den Eindruck hatte, dass er daran glaubt, was er sagt. Das geht mir nicht bei allen Ihren Kollegen so. Ich glaube, Herr Urban hat ein sehr funktionales Verhältnis zu dem, was er so sagt. Der weiß genau, wenn es auf TikTok gut kommen soll, dass dann diese oder jene Worte rein müssen. Mein Eindruck ist jedoch, dass Herr Gahler daran glaubt, was er uns erzählt. (Torsten Gahler, AfD: Stimmt!) Ich will mich bei Herrn Nowak, bei Frau Feiks und bei Frau Dr. Maicher bedanken. Es macht keinen Sinn, sich jetzt sachlich auseinanderzusetzen; denn mir als Vertreterin der SPD, welche in Sachsen die große Medienmacht hat, wird die AfD ohnehin nicht glauben. Ich erlaube mir, noch ein, zwei Hinweise aus der Anhörung mitzugeben. Es gab zu diesem Thema eine öffentliche Anhörung. Die Sachverständigen haben in ihrer Mehrheit sehr deutlich gemacht, dass es dieses Gesetzes nicht bedarf, weil es viele Mechanismen gibt, von denen meine Vorredner bereits gesprochen haben. Ich will einen Sachverständigen zitieren, der kurz und knapp gesagt hat: „Der Gesetzentwurf macht nicht deutlich und kann die Gefahrenlage nicht nachweisen, dass hier gehandelt werden muss. […] Der Vorschlag ist nicht geeignet, unverhältnismäßig und wäre ein Eingriff – der nicht gerechtfertigt ist – in die Pressefreiheit.“ Ich möchte von meiner Seite ergänzen und kann mir das auch erlauben: Schon allein der Verweis auf die empirische Evidenz, also die Gefahr, die Sie beschreiben mit „Oh mein Gott, die SPD übernimmt das Land!“, (Torsten Gahler, AfD: Gott bewahre!) müsste Ihnen angesichts der Wahlergebnisse und der Sitzverteilung im Landtag zumindest ins Auge springen und sagen, dass das etwas fehleingeschätzt ist. Ein zweiter Hinweis aus der Sachverständigenanhörung: Herr Gahler, Sie haben vorhin gesagt, dass es bei Ihnen so sei, wenn AfD bei AfD-TV draufstehe, Sie das dann auch draufschreiben würden. Das sei völlige Transparenz. Das ist unbenommen. Der Unterschied ist folgender: Sie sprechen über AfD-TV. (Torsten Gahler, AfD: Mehr haben wir nicht!) Das ist der Medienkanal Ihrer Partei. Wir sprechen hier über marktwirtschaftliche, freie Presseunternehmen, die einer Kontrolle und gesetzlichen Regularien unterliegen. Im Unterschied zu AfD-TV, wo AfD auch drin ist, ist bei Presseerzeugnissen, die mittelbar zu Unternehmen der SPD gehören, eben nicht SPD drin. Warum nicht? – Hätten Sie in der Sachverständigenanhörung zugehört, dann hätten Sie gehört, dass sowohl von der unternehmerischen Seite als auch von der journalistischen Seite sehr deutlich gemacht worden ist, dass es genau die von Ihnen insinuierten Links nicht gibt. Und wie gesagt, die empirische Evidenz ist das Dritte. Wir haben auch noch etwas anderes in der Sachverständigenanhörung gehört, darauf will ich zum Schluss hinweisen. Ihre Strategie ist schon angesprochen worden von den Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben. Der Geschäftsführer des Deutschen Journalistenverbandes hat es in der Anhörung sehr schön und plastisch formuliert. Ich kenne das aus anderen Zusammenhängen unter dem Stichwort Landeswahlausschuss oder Ähnliches. Herr Radau sagte: „Die Partei wird nicht müde, journalistische Medien zum einen und die journalistisch Tätigen zum anderen zu beschimpfen, zu bedrohen oder gar anzuklagen.“ Sie haben auch eine Menge Klagen laufen. Er sagte weiter: „Wer gegenüber der AfD kritisch oder gar investigativ arbeitet, wird nicht nur bei Parteitagen vor die Tür geleitet […], vielfach sehen sich Kolleginnen und Kollegen im Internet regelrecht mit Hatespeech bedroht, was zuweilen in Morddrohungen gipfelt.“ Wir kennen das sehr gespaltene Verhältnis der AfD zu freien Medien zu genau und wissen auch, woran es liegt. Die Stichworte sind in der Debatte davor unter dem Thema „Verfassungstreue“ bereits gefallen. Ich finde es offen gesagt sehr bedenklich, dass solche Fragen in diesem Haus auf der Basis von Verschwörungstheorien, die sich bei Ihnen in den Köpfen ausbreiten und denen man mit welchem Argument auch immer gar nicht Einhalt gebieten kann, besprochen werden müssen. Das ist aber Verschwörungstheorien so eigen. Deshalb an dieser Stelle: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab und ich muss auch einmal mein Mitleid mit Ihnen ausdrücken. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Ja, Herr Gahler für die AfDFraktion.

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