Sebastian Wippel
Genauso ein Gummiwort! – Weitere Zurufe von der AfD) Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt ein Anliegen, das sich gut nachvollziehen lässt, dass nämlich – wie es in der Begründung heißt – „der öffentliche Dienst frei von Verfassungsfeinden gehalten wird“. Dieses Anliegen ist nicht nur gut nachzuvollziehen, sondern es drängt sich geradezu auf in einer Zeit, in der gesicherte Verfassungsfeinde sich Chancen ausrechnen, selbst Dienstherr zu werden; wir haben es gerade gehört. Gegen diesen Fall existiert keine ernstzunehmende institutionelle Sicherung. Was umso mehr bestärkt werden kann und muss, ist die Widerstandsfähigkeit zentraler Institutionen des Rechtsstaates gegen eine innere Gefährdung. Was hier „Verfassungstreue“ heißt, ist ein Teil jener normativen Reserven, die staatliche Institutionen aus sich heraus aufbringen und aufrechterhalten müssen, um dieser Gefährdung zu widerstehen. Ich zweifle jedoch, ob der Gesetzentwurf dazu ein wesentlicher Beitrag sein kann. Punkt 1: Die Staatsregierung schreckt ja schon davor zurück, die Gefährdung überhaupt namhaft zu machen, obwohl sie in Sicht- und Brüllweite sitzt. Zum Clown würde sich machen, wer ernsthaft behauptet, radikale Linke würden ihre „Unterwanderstiefel“ anziehen, um – sagen wir einmal – die Polizei Sachsen zu infiltrieren. Nein, die Gefährdung, um die es geht, kommt aus anderer Richtung. Sie kommt von rechts außen, oder noch präziser: Sie kommt ausschließlich von rechts außen. (Sebastian Wippel, AfD: Sie verlassen sich darauf, dass der Staat auf einem Auge blind ist!) Punkt 2: Das zentrale Instrument, das der Gesetzentwurf vorsieht, ist der sogenannte Verfassungstreuecheck. Durch eine Regelabfrage beim LfV soll künftig überprüft werden, ob einschlägige Erkenntnisse zu Bewerberinnen und Bewerbern bei der Polizei sowie in bestimmten Bereichen der Justiz und der allgemeinen Verwaltung vorliegen. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Dieser Übergang zu einer verdachtsunabhängigen Regelanfrage ist ein Paradigmenwechsel in Sachsen. Im größeren Zusammenhang gesehen ist er leider eine Rückkehr zum Radikalenerlass und damit ein zweifelhaftes Vorbild. Das sollte den GRÜNEN, aber auch den Sozialdemokraten eigentlich bekannt sein; daher will ich das hier nicht vertiefen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Der Vergleich hinkt, Frau Köditz!) Lassen Sie mich aber auf ein logisches Problem hinweisen. Über sehr junge Menschen, die geradeso die Volljährigkeit erreichen, kann eine Verfassungsschutzbehörde, selbst, wenn sie zu meiner Überraschung ordentlich arbeiten sollte, nicht besonders viel wissen. Falls der Geheimdienst dann doch etwas weiß und es sogar etwas besonders Triftiges ist, wird es sich vermutlich um Informationen handeln, die dem Geheimschutz unterliegen. Das wird man nicht offenlegen. Bei der Überprüfung zum Beispiel des Waffenbesitzes ist es ja leider genauso. Wohl nicht ohne Grund wird in der Begründung des Gesetzentwurfs von lediglich zwei positiven Treffern pro Jahr ausgegangen; kaufmännisch gerundet ist das praktisch nichts. Punkt 3: Das Wenige, was der sogenannte Verfassungstreuecheck mithilfe des Geheimdienstes filtern soll und kann, (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) steht in überhaupt keinem Verhältnis zur Zahl der Verdachtsfälle innerhalb des Apparates, die ganz ohne Verfassungsschutz auffliegen. Die regelmäßigen Berichte der Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung des SMI belegen das. Obwohl das so ist, soll der Verfassungstreuecheck nur in wenigen Konstellationen auf Beamtinnen und Beamte innerhalb des Apparats angewendet werden. Begründet wird das mit der Verhältnismäßigkeit. Nichts gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ich frage mich aber, ob es verhältnismäßig sein kann, wenn einerseits der vorhandene Personalkörper von einer Durchleuchtung fast komplett ausgenommen wird, sich andererseits aber alle Neuzugänge dem restlos unterziehen sollen. Diese Selektivität ist mit der Empirie nicht zu begründen. Möglicherweise schlägt sich hier ein altes und für „die Alten“ bequemes Vorurteil nieder, dass der Rechtsextremismus ein spezielles Problem der Jugend sei. Für die Koalition ist diese immer noch verbreitete Fehlannahme bequem. Sie lenkt nämlich davon ab, dass man laut Koalitionsvertrag – Zitat – konsequent gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst vorgehen wollte. Tatsächlich liegt der Fokus jetzt aber außerhalb des Staatsdienstes. Für jene im Staatsdienst ändert sich hingegen fast nichts. Dafür müsste man andere Wege gehen und das Disziplinarrecht scharfstellen. Punkt 4: Statt es mit diesem Irrweg bewenden zu lassen, schlägt der Gesetzentwurf noch einen weiteren Irrweg ein, den nicht nur wir bemängeln, sondern auch – recht nachdrücklich sogar – die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte; denn im Rahmen einer sogenannten polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung ist es vorgesehen, dass vor einer Einstellung bei der Polizei oder der Sicherheitswacht unter anderem auch „öffentlich zugängliche Seiten sozialer Netzwerke“ auszuwerten sind. Nun ist es völlig verständlich, dass heutzutage niemand eine problematische Neueinstellung durchrutschen lassen will, die bestimmt aufgefallen wäre, wenn man einfach nur gegoogelt hätte oder gelegentlich Zeitung lesen würde. Dann muss man die Nutzung einer Suchmaschine und einer Pressedatenbank ins Gesetz schreiben. Das hat man aber gerade nicht getan. Stattdessen erlaubt der Gesetzentwurf praktisch alles, also ohne Begrenzung auf ein erforderliches Maß, ohne Möglichkeit, das Miterheben der Daten Dritter zu vermeiden, ohne Verfahrensweg für diese Onlinerecherche und ohne Kriterien für die Auswertung, aus der sich valide Erkenntnisse ergeben würden. Was der Gesetzentwurf ermöglicht, ist der fließende Übergang in eine regelrechte Ermittlung. Sie ist einzig begrenzt durch die Zeit, den Eifer und die technische Versiertheit der damit betrauten Personen. Das ist eine Breitsalve auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Nach der Verhältnismäßigkeit braucht man erst gar nicht zu fragen. Ich muss es so sagen: Die ganze Idee ist schlecht. Punkt 5. Der Gesetzentwurf enthält noch weitere Regelungen, die mit der titelgebenden Stärkung der Verfassungstreue in eher loser Verbindung stehen. Das gibt mir die Gelegenheit zu einem beinahe versöhnlichen Ende, denn wenigstens von diesen weiteren Regelungen ist nicht jeder ein Irrweg. So ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass für die Polizei eine anonymisierte Wechselkennzeichnung eingeführt wird. Wir als LINKE haben die Kennzeichnungspflicht über eine lange Zeit gefordert und über eine ebenso lange Zeit lautete das Gegenargument, dass damit ein Generalverdacht gegen die Polizei erhoben würde. Es ist schön, dass jetzt ein Umdenken erfolgt. Es ist nur schade, dass der an sich richtige Weg auf halber Strecke schon wieder abgebrochen wird. In der Praxis wird die Kennzeichnung beschränkt bleiben auf geschlossene Einheiten in geschlossenen Einsätzen. Wir wollten dies mit einem Änderungsantrag im Innenausschuss ausweiten. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Somit wird es in den allermeisten Einsätzen unverändert keine Kennzeichnung geben. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Was es ebenfalls nicht geben wird, ist unsere Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN –
