Torsten Gahler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit der Drucksache 7/16081 stellt die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag, um Änderungen am Sächsischen Privatrundfunkgesetz in § 24 zu ermöglichen. Uns ist durchaus bewusst, was Kollege Nowak bereits vorgebracht hat: dass es ein Durchbruch zum Medienstaatsvertrag ist. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Allerdings ist es so: Wir haben den Fünften und den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag im Entwurf und dort sind keinerlei Ansätze einer Gleichziehung der Regelungen. Das heißt, es gibt eine Ungleichbehandlung unserer lokalen Rundfunkanbieter gegenüber den großen Anbietern wie YouTube, Facebook etc. Die bisherige Regelung ist eine grobe Ungleichbehandlung unserer lokalen Medienanbieter im Vergleich zu den globalen Anbietern. Wie bereits ausgeführt wurden dadurch in der Vergangenheit unseren lokalen Rundfunkanbietern wichtige Einnahmequellen verwehrt, welche durch das Handeln, beispielsweise auch der Regierung, den Big Playern und anderen Plattformen zugeflossen ist. Besonders bedauerlich ist dies, wenn man bedenkt, dass unsere kleinen lokalen Anbieter bereits bei geringsten Verstößen sanktioniert werden. Diese Ungleichbehandlung muss geändert werden. Da eine Änderung auf Bundesebene nicht absehbar ist, muss dies vorerst im Sächsischen Privatrundfunkgesetz erfolgen, um eine Ausnahme von § 8 Abs. 9 Satz 1 des Medienstaatvertrages zu ermöglichen. Ich bitte um Ihre Zustimmung, damit Chancengleichheit für unsere kleinen lokalen Rundfunkanbieter hergestellt werden kann. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
