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Martin Modschiedler

CDU 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine große Ehre, dass wir zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der jüdischen Gemeinden – Frau Dr. Nora Goldenbogen, Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen der Jüdischen Gemeinden, Frau Ekaterina Kulakova, Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Dresden, Herrn Küf Kaufmann, Vorsitzender der Israelitischen Religionsgemeinschaft zu Leipzig, Frau Dr. Ruth Röcher, Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde in Chemnitz, Herrn Landes- und Militärbundesrabbiner Zsolt Balla und Herrn Rabbiner Shneor Havlin, Vorsitzender des Chabad Lubawitsch Sachsen e. V. – gemeinsam diese Einigung finden konnten. Es ist inzwischen 4 Monate her, dass wir in diesem Haus eine aktuelle Debatte zum Thema „Solidarität mit Israel: Jüdisches Leben in Sachsen schützen“ geführt haben. Diese stand ganz unter dem Eindruck des furchtbaren Terrorangriffs der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung. Ich habe damals gesagt: „Wir stehen fest an der Seite Israels und wir stehen fest an der Seite der jüdischen Gemeinden in Sachsen“ und dabei bleibt es auch. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Als Mitglied des Freundeskreises Israel im Sächsischen Landtag freut es mich daher heute ganz besonders, dass wir diese Botschaft mit dem vorliegenden Gesetzentwurf mit Leben erfüllen können. Grundlage ist der am 7. Juni 1994 geschlossene Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden. Wir haben ihn in den vergangenen Jahren kontinuierlich fortgeschrieben und zuletzt 2019 angepasst. Die jährliche Landesleistung wurde damals auf rund 1,1 Millionen Euro erhöht und in diesem Jahr können wir das 30- jährige Jubiläum dieser besonderen Beziehung begehen. An dieser Stelle deswegen noch einmal ganz deutlich: Die jüdischen Gemeinden sind ein wichtiger und fester Bestandteil unserer Gesellschaft, wir stehen fest an ihrer Seite und wir lassen diesen Worten auch Taten folgen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung beinhaltet dazu ganz konkrete Maßnahmen. Erstens. Um sich auch weiter an der Erhaltung und der Pflege des jüdischen Lebens in Sachsen zu beteiligen, soll die Landesleistung ab dem Jahr 2025 auf eine Summe von insgesamt 1,6 Millionen Euro angehoben werden. Zweitens. Die verbandsangehörigen Gemeinden sollen für die personelle Sicherheitsdienstleistung und den Wachschutz zusätzlich Finanzmittel in Höhe von 250 000 Euro pro Jahr erhalten. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz der jüdischen Einrichtungen im Freistaat. Das ist an diesem Tag nötiger denn je. Denken wir einfach mal an die Synagoge und das Jüdische Gemeindezentrum hier in Dresden. Ein moderner Bau, ein der Stadtgesellschaft zugewandter Komplex, große Fenster, und jetzt muss er mit Sicherheitsglas geschützt werden. Deshalb noch einmal in aller Klarheit: Antisemitismus hat keinen Platz im Freistaat Sachsen. Polizei, Justiz und Zivilbevölkerung – gemeinsam stellen wir uns jeder Form von Extremismus und Antisemitismus entgegen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Drittens. Es sind 100 000 Euro für die administrative Stärkung der Gemeinden sowie 150 000 Euro zur Förderung des Zusammenhaltes zwischen den jüdischen Gemeinden in Sachsen vorgesehen. Zusammengefasst wird also die Landesleistung ab dem Jahr 2025 auf insgesamt 2,1 Millionen Euro verdoppelt. Viertens. Der im Jahr 2019 von uns berufene Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für das jüdische Leben – das ist momentan Herr Dr. Thomas Feist – wird nun auch im Vertrag mit den jüdischen Gemeinden verankert. Gleiches gilt für das Schulfach jüdische Religion, das wir ebenfalls in unserer Entscheidung 2019 eingeführt haben. Fünftens. Die Einzelprojekte zur Vermittlung jüdischen Lebens und bis 1945 verfemter jüdischer Kunst sowie entsprechender Projekte mit den Schulen werden zusätzlich von uns gefördert, beispielsweise die Schülergesprächsformate der Neuen Jüdischen Kammerphilharmonie Dresden e. V. von Herrn Hurshell oder die Schülerprojekte des Schalom e. V. in Chemnitz. Mit all den genannten Maßnahmen werden und wollen wir das kulturelle und religiöse Erbe des Judentums im Freistaat bewahren. Wir wollen es fördern, und das gilt auch mit Blick auf das Themenjahr zur jüdischen Kultur in Sachsen 2026 unter der Überschrift Tacheles. „Tacheles“ reden wir nicht nur 2026, sondern auch hier und jetzt, ein passendes Stichwort nämlich noch zum Schluss: Wir stehen fest an der Seite der jüdischen Gemeinden in Sachsen und wir stehen fest zu den Vereinbarungen zwischen dem Freistaat Sachsen und den jüdischen Gemeinden. Daher: Zustimmung zu diesem Gesetz! (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Kühne, bitte.

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