landtag.sachsen.de ↗

Markus Scholz

GRÜNE 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die selbstbestimmte Geburt, das heißt, die werdende Mutter entscheidet, ob sie im Krankenhaus, im hebammengeleiteten (Sören Voigt, CDU: Macht er!) Er ist von den Worten her auf einem guten Weg. Sie als CDU sollten dem jetzt endlich Taten folgen lassen. Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Mir liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Wünscht eine Fraktion noch zu sprechen? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Fachregierungserklärung beendet und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Tagesordnungspunkt 3 Herr Hösl als stellvertretendes Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses abgewählt. Nunmehr kann die Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes erfolgen. Das entsprechende Vorschlagsrecht liegt bei der CDU-Fraktion. Ich rufe auf Stunde Selbstbestimmte Geburt in Sachsen – medizinisch sicher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Löhne, stabile Rente, faire Arbeits- und Lebensleistung Fraktion SPD Wir kommen zu Debatte bedarfsgerecht und medizinisch sicher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Geburtshaus oder zu Hause entbindet, ist für uns BÜNDNISGRÜNE von zentraler Bedeutung. Um hierzu eine unabhängige Entscheidung zu treffen, benötigen Frauen eine gute medizinische Versorgungsstruktur und eine bedarfsgerechte Hebammenversorgung. Mit Blick auf die kommende Krankenhausreform des Bundes müssen wir als Land dafür Sorge tragen, dass die Geburtshilfestationen technisch und vor allem personell so ausgestattet sind, dass das Gebären sicher und mit hoher Expertise durch medizinisches Fachpersonal betreut wird. Dies kann jedoch nicht bedeuten, dass durch den aktuellen Geburtenrückgang in Sachsen auch immer mehr Konzentration auf die großen Ballungsräume erfolgt. Selbstverständlich müssen auch Frauen in ländlichen Regionen die Möglichkeit haben, in ihrem Umfeld zu entbinden. In der kommenden Krankenhausreform ist geplant, dass die nächste Chirurgie und Innere Medizin maximal in 30 Pkw-Minuten und alle anderen Leistungen, also auch die Geburtshilfe, in 40 Pkw-Minuten erreicht werden sollen. Hier sehen wir die Notwendigkeit, noch einmal nachzuschärfen, damit das Kind nicht im Krankenwagen geboren wird, weil die Entbindungsklinik nicht mehr erreicht werden kann. Im Rahmen unserer Kompetenz als Land müssen wir entscheiden, wo Geburtsstationen benötigt werden. Entscheidend dafür ist auch, dass medizinisches Fachpersonal, wie Fachärzte, Pflegekräfte und Hebammen, in den Kliniken vorhanden sind. Die Geburtshilfe und natürlich die Vor- und die Nachsorge sind ureigene Aufgaben von Hebammen. Diese gilt es weiterhin zu unterstützen, da sie die notwendige Fachexpertise besitzen, um Schwangere, Mütter und Babys zu versorgen und zu betreuen. Als Land sind wir hier bereits Schritte gegangen, und zwar mit der Förderung der Hebammenkoordinierungsstelle oder mit dem Gründungszuschuss für Hebammen. Aber auch hier können wir noch mehr tun. Die Unterstützung von hebammengeführten Kreißsälen und damit die 1 : 1- Betreuung durch Hebammen während der Geburt halten wir BÜNDNISGRÜNE für zentral. Dafür stehen zur Absicherung von möglichen Komplikationen im Hintergrund das Team von Ärztinnen und Ärzten und die technische Ausstattung zur Verfügung. Studien belegen, dass diese Betreuung einen positiven Effekt auf die Gesundheit von Müttern und Kindern und dadurch einen positiven Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit von Hebammen hat. Ich selbst konnte mir bei einem Besuch im Diakonissenkrankenhaus in Dresden ein Bild davon machen, wie sinnvoll es ist, die Verantwortung für die Geburtsvorbereitung, für die Geburtsphase, für das Wochenbett und für die Betreuung des Neugeborenen sowie für die Stillberatung in die Hände von Hebammen zu legen: Kompetenz aus einem Guss; das begrüßen wir. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Als Land müssen wir jedoch Anreize für hebammengeführte Kreissäle schaffen, um eine gute Geburtsversorgung sicherzustellen. Entsprechend der Hebammenstruktur – wie viele Hebammen praktizieren in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten, wie ist die Altersstruktur und wie hoch ist der jeweilige Bedarf an Hebammenleistungen – müssen wir die Studienplatzzahl anpassen oder über Steuerungsmittel entscheiden, wie wir Hebammen zum Beispiel in unterversorgte Regionen bekommen. Sächsische Frauen müssen sich darauf verlassen können, dass sie auch bei Schwangerschaftskomplikationen oder auch bei unvorhersehbaren Geburtsverläufen die beste medizinische Versorgung für sich und das Baby erfahren. Das kann bedeuten, dass beispielsweise auch die Telemedizin zum Einsatz kommt, um fachliche Expertise und damit eine gute Versorgung – auch im ländlichen Raum – zu gewährleisten. So nahm im Jahr 2022 das „Versorgungsnetz sichere Geburt“ der UKD Dresden seine Arbeit auf und stellt die Versorgung für Risikoschwangere sowie für Neugeborene und deren Familien sicher. Dazu wird beispielsweise mit Videokommunikation, mit Expert(inn)en und mit der Mutter gearbeitet. So fließen Erfahrungen und die Expertise von Partnern in der Klinik in die medizinische Betreuung ein. Das ist gut und bedarfsorientiert. Diesen Weg sollten wir weitergehen. Letztendlich gilt es, dass wir die Frauen in die Lage versetzen müssen, eine selbstbestimmte Entscheidung über die Geburt ihres Kindes treffen zu können. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!

Alle Reden von Markus Scholz Protokoll ↗