Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich habe es in diesem Hohen Haus schon häufig gesagt und werde auch nicht müde, es zu wiederholen: Wir dulden keine Verfassungsfeinde im Staatsdienst. Die Zeit des Wegschauens, des Ignorierens und des Kleinredens ist vorbei. Das sage ich auch in Richtung Herrn Wippel. Auch wenn er es nicht hören will: Der Kampf nach innen hat begonnen, und wir werden ihn gemeinsam mit dem Innenministerium und dem Justizministerium entschiedener denn je führen, und zwar so lange, bis der letzte Verfassungsfeind den Staatsdienst verlassen hat. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der Staatsministerin Katja Meier) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere freiheitliche Ordnung wird von innen heraus bedroht, und zwar bedroht durch diejenigen, die sie nicht anerkennen, bedroht durch diejenigen, die sich aktiv hier entgegenstellen. Es ist die Aufgabe des Staates, hierbei nicht zuzusehen, sondern Maßnahmen zu ergreifen, um dieser Bedrohung etwas entgegenzusetzen. Unsere wehrhafte Demokratie darf kein Nachtwächterstaat sein, gerade, wenn es um die Verfassungsfeinde in den eigenen Reihen im Staatsdienst geht. Werte Kolleginnen und Kollegen! Es macht einen Rechtsstaat aus, dass das Gewaltmonopol beim Staat liegt. Mit dem Gewaltmonopol gehen bekanntermaßen erhebliche Eingriffe in besonders sensible Grundrechte einher: von der körperlichen Unversehrtheit über die Versammlungsfreiheit oder die Unverletzlichkeit der Wohnung. Deswegen ist es umso wichtiger, dass jene, die diese Staatsgewalt ausüben, über jeden Zweifel an ihrer Treue zur Verfassung erhaben sind, dass niemand befürchten muss, aufgrund seiner Hautfarbe, seiner Religion, seines gesellschaftlichen Status oder seiner Sexualität anders als andere behandelt zu werden. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist doch selbstverständlich!) Die Akzeptanz des staatlichen Gewaltmonopols basiert im Wesentlichen darauf, dass die Betroffenen Vertrauen in die Institutionen des Staates und damit in seine Gesichter, also die Beamtinnen und Beamten, hat. Das gilt vor allem in den Bereichen, in denen Menschen dem Staat besonders ausgesetzt sind, beispielsweise in Gefängnissen, im Abschiebegewahrsam oder auch in jenen Bereichen, in denen normalerweise kein vorläufiger Rechtsschutz möglich ist, also bei Maßnahmen des Polizeivollzugsdienstes. Deswegen setzen wir genau hier an und wollen vor der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern eine Abfrage über Erkenntnisse an das Landesamt für Verfassungsschutz zukünftig verpflichtend machen, um zu verhindern, dass Verfassungsfeinde überhaupt in den Staatsdienst gelangen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Unsere freiheitliche Demokratie braucht überzeugte Demokratinnen und Demokraten in den staatlichen Institutionen. Wir gehen mit diesem Gesetz diesen Weg, um zumindest frühzeitig und klarer zu erkennen, wenn Verfassungsfeinde den Weg in den Staatsdienst suchen. Bei dieser Regelung handelt es sich weder um einen Radikalenerlass 2.0 noch um einen pauschalen Verdacht gegen alle Bediensteten einer Gruppe; denn es geht nicht um den Schutz des Staates, sondern es geht um den Schutz der konstituierenden Werteordnung des Grundgesetzes. An dieser Stelle bin ich überrascht über die Vorrednerinnen und Vorredner. Zu Ihnen, Herr Wippel: Sie haben so getan, als sei die freiheitliche demokratische Grundordnung etwas, was die Regierung schützt. Das ist aber totaler Käse, denn die freiheitliche demokratische Grundordnung beinhaltet explizit die Möglichkeit von Wahl und Abwahl sowie die Möglichkeit einer Opposition. Es ist inhärent einer Demokratie, dass Regierungen nicht für ewig im Amt sind und diese natürlich auch abgewählt werden können. (Sebastian Wippel, AfD: Dann haben Sie mir nicht zugehört, wenn Sie das nicht verstanden haben!) Deswegen ist Ihre Gleichsetzung von Regierung und freiheitlicher demokratischer Grundordnung nicht nur juristischer und verfassungstheoretischer Unsinn, sondern sie offenbart genau die Märchen, die Sie gerade wieder versucht haben, zu erzählen, nämlich, dass es mit diesem Gesetz darum ginge, in irgendeiner Weise eine politische Meinung der Regierung zu schützen und zu verteidigen. Nein, es geht um den Wertekern des Grundgesetzes, um nicht mehr und nicht weniger. Aber es ist das Entscheidende, was wir versuchen mit diesem Gesetz zu schützen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Frau Kollegin Köditz, an dieser Stelle verstehe ich Sie nicht ganz. Teile Ihrer Argumentation kann ich nachvollziehen. Ich finde es aber etwas merkwürdig, wenn Sie einerseits sagen, dass es zu wenig ist, und der Koalition vorwerfen, dass sie nicht mehr gegen Bedienstete, die bereits im Dienst sind, unternimmt. Das stimmt nicht, denn mit diesem Gesetz werden einige Teile des Disziplinarrechtes nachgeschärft, welches naturgemäß nur für Beamtinnen und Beamte gilt, die bereits im Dienst sind. Auf der anderen Seite geißeln Sie das Ganze als Radikalenerlass 2.0 und beschweren sich, dass wir zu viel tun, indem wir es zukünftig ermöglichen, dass auch Äußerungen im Internet in die entsprechende Bewertung der Zuverlässigkeit von Polizeibediensteten einfließen. (Zuruf des Abg. Lars Kuppi, AfD) Wir leben im 21. Jahrhundert. Ich kann doch nicht von der Einstellungsbehörde verlangen, dass sie blind ist, und anschließend kommen berechtigte Beschwerden bzw. Fragen– auch von Ihnen, Frau Köditz –, wie denn dieser Mensch in den Polizeidienst gekommen ist und dies doch beim Lesen des Facebook-Profils hätte auffallen müssen. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das habe ich nie behauptet!) Genau das wollen wir zukünftig verhindern. Deswegen ist es richtig, dass wir diesen Weg gehen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) In Richtung der AfD: Mir ist klar, dass Republikfeinden und Antidemokraten die freiheitliche demokratische Grundordnung per se und deswegen auch jedwedes Gesetz zu ihrem Schutz ein Dorn im Auge sind. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist eine ganz üble Verleumdung, was Sie hier abziehen!) Ganz üble Verleumdung? – Ich würde einmal sagen, das ist nicht nur eine Tatsachenbehauptung, sondern eine Binsenweisheit, Herr Wippel, mit Blick auf Ihre Fraktion im Hohen Hause. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Einmal davon abgesehen, möchte ich einem entgegentreten, nämlich, dass Sie behaupten, das Ganze sei uferlos. Dieses Gesetz beinhaltet eine Vielzahl von Einschränkungen, von Regelungen und Schranken. Das Bild, das hier gezeichnet wird, die uferlose Überwachung, ist gar nicht möglich. Wir begrenzen die Anlässe, indem wir sagen, es geht um sicherheitsrelevante Aufgaben, um Beförderung in bestimmten Bereichen. Wir begrenzen die Möglichkeiten, indem wir sagen, dass es hier natürlich um die Regelabfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz geht und nur um die, die dort gespeichert werden. Da gibt es die Information an die Behörde. Sie haben hier nur wieder insinuiert, dass jeder, der eine andere Meinung vertritt, beim Verfassungsschutz gespeichert wird. Das ist nicht so. (Widerspruch des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Alleine, um beim Verfassungsschutz im NADIS gespeichert zu werden, müssen Sie schon mehr getan haben, als die Regierung zu kritisieren. Und das ist gut so, weil wir in diesem Land in einem demokratischen Rechtsstaat leben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
